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Photo: Matthew Britton from Flickr (CC BY 2.0)

Bundespräsident Joachim Gauck ist ein freundlicher Mann. Seine Rolle als oberster Repräsentant des Staates nimmt er würdevoll wahr. Es gelingt ihm jedoch nicht immer, am richtigen Ort den richtigen Ton zu treffen. Bei seinem Staatsbesuch in der Schweiz im April vergangenen Jahres zum Beispiel schrieb er den Eidgenossen ins Stammbuch: „Die direkte Demokratie kann Gefahren bergen, wenn die Bürger über hochkomplexe Themen abstimmen“.

Er sei ein überzeugter Unterstützer der repräsentativen Demokratie, mit der Deutschland „sehr gut fährt“. Das saß. Die Tageszeitungen unseres Nachbarlandes titelten: „Gauck warnt vor der direkten Demokratie“.

Den Bürgern eines Gastlandes beim Staatsbesuch mehr oder weniger zu sagen, sie würden wesentliche politische Zusammenhänge nicht verstehen, ist ein bemerkenswerter diplomatischer Beitrag. Immerhin kennt die Schweiz seit 1848 die direkte Demokratie auf Bundesebene. Sie ist Teil ihres Gründungsmythos.

Dagegen ist die kurze geschichtliche Episode Deutschlands in Sachen direkter Demokratie auf nationaler Ebene auf die wenigen Jahre der Weimarer Republik beschränkt. Das ist nicht gerade ein großer Erfahrungsschatz. Noch heute gilt vielen in Deutschland die direkte Demokratie auch deshalb als gefährlich, weil sie der Machtergreifung Hitlers den Weg bereitet haben soll. Dieses Argument wird auch als Grund angeführt, weshalb die Mütter und Väter des Grundgesetzes keine direktdemokratischen Elemente in die Verfassung aufgenommen haben. Beides ist nicht besonders stichhaltig.

Hitler ist durch Wahlen an die Macht gekommen. Das Ermächtigungsgesetz von 1933 wurde nicht über eine Volksabstimmung, sondern durch eine Zweidrittelmehrheit im Reichstag verabschiedet. Daher ist wohl auch naheliegender, dass der parlamentarische Rat bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes aus anderen Gründen deren Aufnahme verweigerte. Es waren wohl eher außenpolitische Gründe, die hier eine Rolle spielten.

Doch der kalte Krieg ist vorbei und es ist an der Zeit, dass in Deutschland eine ernsthafte Diskussion über das Schweizer Modell der Machteilung geführt wird. Denn die Machtteilung ist der eigentliche Wert der direkten Demokratie. Sie konzentriert die Macht nicht nur bei der Regierung und dem Parlament, sondern schafft ein mächtiges Gegengewicht.

Regierung und Parlament können nicht darauf hoffen, dass Steuererhöhungen, „Eurorettungen“ oder Energiewenden über Nacht beschlossen und bis zur nächsten Wahl vergessen sind, sondern sie laufen immer Gefahr, dass ein Veto der Bürger diese Entscheidungen wieder zu Fall bringt.

Dies führt zu anderen Entscheidungsprozessen, wenn Regierung und Parlament immer damit rechnen müssen, zeitnah ihr Handeln vor dem Wahlvolk rechtfertigen zu müssen. Das ist für die Regierenden anstrengend, umständlich und aufreibend. Doch es führt die Zuschauerdemokratie hin zu einer aktiven Bürgergesellschaft.

Es setzt jedoch mehr voraus, als nur über große Themen abstimmen zu dürfen. In einer Demokratie besteht immer die Gefahr, dass die Mehrheit sich zu Lasten der Minderheit schadlos hält. Dies ist auch in der Schweiz so. In der Schweiz versucht man, dieses Problem durch die möglichst weitreichende Finanzautonomie der jeweiligen politischen Ebene und durch einen Non-Zentralismus in den Griff zu bekommen.

Es herrscht eine Kongruenz aus Einnahmen- und Ausgabenverantwortung der jeweiligen Gemeinden, Kantone und des Bundes. Möglichst viele Entscheidungen werden vor Ort oder in den Kantonen getroffen. Dort können die Bürger viel direkter die Beschlüsse im Gemeinderat oder Kantonalrat nachvollziehen als es im fernen Bern möglich wäre. Derjenige, der zum Beispiel vor Ort die Aufrechterhaltung des Freibades durch einen Bürgerentscheid erzwingen will, muss gleichzeitig auch sagen, um wieviel die Gemeindesteuer hierfür angehoben werden muss.

Die Steuerhoheit der Kommunen und Kantone führt in der Schweiz zu einem Wettbewerb der Systeme und damit zu einer Machtverteilung innerhalb der Schweiz. Übertreibt es ein Kanton oder eine Gemeinde mit den Steuern oder den Ausgaben, dann wandern die Menschen und Unternehmen ab. Schafft es die Kommune nicht dauerhaft, ihre Einnahmen und Ausgaben in Einklang zu bringen, kann sie sogar insolvent gehen.

Zwar gibt es in der Schweiz auch einen Trend zum Zentralismus und zu mehr Staat, dennoch gibt es einen entscheidenden Unterschied zu Deutschland. In der Schweiz dauern politische Veränderungen und Prozesse länger. Das wird den Eidgenossen zuweilen vorgehalten. Doch diese Trägheit der Veränderung ist eigentlich eine Stärke. Nicht jede Modeerscheinung, nicht jede vermeintliche Katastrophe und erst recht nicht jede Regierungsidee führt zu schnellen Gesetzen, sondern die Langsamkeit ist Programm. Sie dient dazu, Veränderung mit Bedacht und Sorgfalt vorzunehmen.

Der damalige Schweizer Bundespräsident Didier Burkhalter verteidigte den Volksentscheid: «Die Schweiz ohne direkte Demokratie wäre wie ein Körper ohne Blut.» Dazu gehöre, zu akzeptieren, wenn die Bevölkerung gegen die Empfehlung der Behörden stimme. Die Stimmen sämtlicher Bürgerinnen und Bürger seien gleichwertig. Er mahnte zur Bescheidenheit: Die Entscheide der Behörden seien nicht automatisch richtig. Soviel Einsicht würde man sich auch in Deutschland wünschen.

Erstmals erschienen bei der Huffington Post.

Photo: Lukas Schlagenhauf from Flickr (CC BY-ND 2.0)

Von Christian Zulliger, Präsident des Hayek-Clubs in der Schweiz.

Die Schweizerische Volkspartei mit einem Plus von 2,8%, die FDP 1,3% – ein Rechtsrutsch nach den National- und Ständeratswahlen in der Schweiz? Folgt man insbesondere den ausländischen Kommentaren zum Wahlausgang, so müsste man annehmen, die Schweiz sei von „Rechtspopulisten“ überrollt worden. War es dennoch ein guter Wahlausgang für die liberalen Kräfte in der Schweiz?

Schon im Vorfeld der Wahlen warnten die allermeisten Medien vor einem Erdrutschsieg der rechts-bürgerlichen Parteien in der Schweiz. Dass die Mitteparteien BDP, CVP und GLP Federn lassen werden, war den meisten klar. Verloren haben schlussendlich vor allem die Grünen, Fukushima liegt zu lange zurück, die Realität hat sie eingeholt. Die SVP und die FDP gingen schließlich als die Gewinner hervor, nahezu in allen Kantonen konnten sie ihre Wähleranteile stärken. Auf dem Papier hat die SVP zusammen mit der FDP, Lega und MCR eine hauchdünne Mehrheit in der Großen Kammer. Ein Rechtsrutsch? Und: Was heißt das nun für die aktuellen politischen Dossiers?

Ein Rechtsrütschli

Um es vorweg zu nehmen: Der Wahlausgang stellt in etwa den Stand von 2007 wieder her. Dass sich dennoch etwas verändert hat, wird erst auf den zweiten Blick klar. Über die gesamte Parteienlandschaft ist es historisch gesehen kein Rechtsrutsch, sondern bestenfalls ein „Rechtsrütschli“, wie der Schweizer sagen würde. Und das obschon zum ersten Mal seit 90 Jahren wieder die SVP und FDP die Mehrheit stellen. Die Flüchtlingsfragen fütterten den überaus engagierten Wahlkampf der SVP, die wirtschaftlichen Herausforderungen nach dem Fall der Anbindung des Franken an den Euro dürfte insbesondere der mit geschärften Profil aufgetretenen FDP geholfen haben. Themen, die die Bevölkerung beschäftigen. Themen, für welche beide Parteien keine liberalen Antworten bereithielten.

Der Ausgang der Wahlen ist vor dem Hintergrund der aktuellen Dossiers für die liberalen Kräfte in der Schweiz dennoch ein Erfolg. Die Liberalen sind hierzulande keinesfalls nur in der FDP zu finden, die liberale Idee von Eigenverantwortung, schlankem Staat und Föderalismus ist (zwar abhängig vom Thema) in einigen Parteien zu finden. Schaut man so auf die Ebene der gewählten Kandidaten, lässt sich Erfreuliches berichten: Insbesondere in der SVP hat mit den Wahlen der liberale Flügel deutlich zugelegt, auf Kosten der nationalkonservativen Bauernvertreter. Unternehmer statt Bauern. Ein Riss, der sich möglicherweise schon bald durch die Partei ziehen wird. Welche Rolle der mit neuem Rekordergebnis gewählte Weltwoche-Verleger Roger Köppel dabei spielen wird, bleibt abzuwarten. In der FDP hat sich mit den Wahlen personell wenig verändert, einzig nennenswerte Neubesetzung ist der Digitec-Gründer Marcel Dobler aus St. Gallen. Möglicherweise gilt aber auch hier schon bald: Unternehmertum statt Apparatschiks. Die erfolglose Ständeratskandidatur der linksfreisinnigen Claudine Esseiva, einer Lobbyistin aus Bern, ist dabei mehr als bezeichnend. Sehr interessant ist die Veränderung bei der CVP, welche in der Vergangenheit bei vielen Sachgeschäften stets das Zünglein an der Waage war und auch in der neuen Legislatur eine sehr wichtige Rolle einnehmen wird. Analysiert man hier die gewählten Kandidaten, merkt man schnell: Der linke Flügel der Christdemokraten wurde deutlich geschwächt, der Wirtschaftsflügel um Ordnungspolitiker Gerhard Pfister klar gestärkt. Es ist anzunehmen, dass jene Kräfte für bürgerliche Mehrheitsentscheide gebraucht werden, schweifen doch viele FDP-Ratsmitglieder in einigen Fragen teilweise weit nach links ab.

Die Karten werden neu verteilt

Hinsichtlich dem Verhältnis zur EU, der Energiewende und der Diskussion der Altersvorsorge werden die Karten neu gemischt werden – in einem Spiel, in welchem die aktuellen Verlierer noch die Spielregeln verankerten. Die FDP wird zeigen müssen, wie ihre Europapolitik aussehen soll. Die Bilateralen Verträge – eine heilige Kuh in der politischen Schweiz – stehen mit der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative auf dem Spiel. Bleibt die FDP stur bei der Verteidigung der Bilateralen und auf der Seite des von ihrem Bundesrats ausgearbeiteten Rahmenabkommens, bricht der Block mit der SVP – sehr zur Freude der restlichen Parteien. Wollen sie das Vertrauen der SVP gewinnen und gemeinsam Mehrheiten machen, werden sie nicht darum herumkommen, wenigstens die „Bilateralen“ in ihre Einzelverträge zu zerlegen und zu entscheiden, welche Verträge der Schweiz etwas bringen und welche ersatzlos gestrichen werden können. Eine Diskussion, welche den Schweizer Freisinn in zwei Flügel teilen wird.

Energiepolitisch dürfte die SVP zurückstecken müssen. Das erste Massnahmepaket der Energiestrategie wird trotz geänderter Mehrheitsverhältnisse nicht zu kippen sein. Die Subventionierung erneuerbarer Energien und der Plan der Senkung des Energieverbrauchs bleiben damit gesetzt. Die Diskussion wird sich einzig um die Lenkungsabgaben drehen, und diese könnten mit einer geschwächten GLP möglicherweise verhindert werden. Aus liberaler Sicht ebenfalls relevant sind die Auswirkungen auf die aktuelle Diskussion der Altersvorsorgesysteme. In der ersten Runde im Ständerat machte die CVP mit den Sozialdemokraten gemeinsame Sache, mit dem Ziel, höhere Renten durchzubringen. Im neuen Nationalrat wird dieses Vorhaben aber vermutlich scheitern, da die dazu nötige Umverteilung sehr umstritten sein wird und sich die Kräfte in der CVP aus liberaler Sicht zum Guten verändert haben.

Viel ändern wird sich mit der neuen Mehrheit vermutlich also nicht. Entscheidend wird sein, wie geschlossen die FDP auftritt und wie die SVP mit dem sich abzeichnenden Riss umgehen wird. Die Sozialisten in allen Parteien haben am vergangenen Wahlsonntag verloren, zugunsten von vorwiegend wirtschaftsliberalen Flügeln in den bürgerlichen Parteien. Da die Eckpfeiler in den wichtigsten Dossiers jedoch schon in der letzten Legislatur gelegt wurden, bleibt der bürgerlichen Mehrheit bestenfalls die Verteidigung des Status Quo. Ein Abbau von staatlicher Intervention, Zentralismus und die Verhinderung der institutionellen Annäherung an die EU dürfte auch im neuen Parlament nur schwer zu erreichen sein.

Photo: Picturepest from Flickr (CC BY 2.0)

Im heutigen Papiergeldsystem sind alle Märkte politische Märkte. Das macht es so schwierig, sie wirklich zu beurteilen. Denn sie müssen nicht aus Marktsicht beurteilt werden, sondern aus politökonomischer Sicht. Und das ist eine andere Welt. Diese Welt ist nicht von Individuen und ihren Präferenzen geprägt, sondern von Gruppeninteressen und zentralem Handeln von Regierenden. Hier herrscht eine andere Logik.

Sie hat etwas damit zu tun, wie sich gut organisierte Gruppen gegenüber der Mehrheit durchsetzen. Kleine Gruppen können sich besser organisieren und gleichgerichtete Interessen besser bündeln als große. Daher können sie besser auf Regierungen und politische Entscheider einwirken. Große Gruppen sind dagegen zu indifferent und schaffen es daher meist nicht, ihre Positionen so zuzuspitzen, dass sie geballt und schlagkräftig auftreten können. Die Steuerzahler sind so eine große Gruppe. Ihnen gelingt es offenkundig nicht, sich für eine große Steuerreform oder Steuersenkungen zu organisieren und durchzusetzen. Wolfgang Schäuble weiß das und deshalb nimmt er entsprechende Forderungen des Bundes der Steuerzahler nicht sehr ernst. Dagegen gelingt es der Solarbranche, der Windenergieindustrie oder bald auch den Produzenten von Elektroautos, Hilfen, Subventionen oder anderweitige Erleichterungen durchzusetzen. Sie gehören alle einer kleinen Gruppe von Unternehmen an, die Sonderinteressen klar formulieren und daher auch durchsetzen können.

Das alles ist nicht neu. Bereits in den späten 1960er Jahren erkannte der Ökonom Mancur Olson die Bedeutung kleiner Gruppen und untersuchte deren Verhalten und Wirkung. Seine These war: Wenn sich kleine Gruppen von gleichgerichteten Interessen zusammenschließen, dann kann ihnen diese enge Beziehung eine Stärke geben, die sie in die Lage versetzt, wesentlich größere Gruppen auszubeuten.

Auf den Finanzmärkten heißt das: Die kleine Gruppe der Banken ist in der Lage, ihre Interessen gegenüber der Regierung viel besser zu bündeln und vorzutragen, als es dem Sparer oder Steuerzahler jemals gelingen wird. Denn alle Banken haben das gleiche Interesse: sie wollen ihre Überschuldungssituation auf die Sparer und Steuerzahler überwälzen. Spätestens seit dem Ausbruch der jüngsten Finanzkrise 2007/08 hatten die Banken mit ihren Erpressungsversuchen Erfolg. Sie stellten die Regierungen weltweit vor die Wahl: „Entweder ihr rettet uns oder ihr habt ein Problem, weil das Finanzsystem kollabiert.“ Als die eine oder andere Regierung zögerte zu intervenieren, ließ die Kleingruppe der Banken eine von ihnen Pleite gehen. Die Lehman-Pleite ist bis heute das Trauma jeder Regierung. Keine will ein zweites Lehman erleben. Seitdem wird gerettet was das Zeug hält. Entweder durch Geld der großen Gruppe der Steuerzahler oder durch billiges Geld der Notenbanken, das mittelbar die große Gruppe der Zinssparer bezahlen muss.

So führt die Intervention in die Finanzmärkte zu einer immer größeren Abhängigkeit der Regierungen von den Banken. Denn der Preis jeder einzelnen Rettung ist eine noch stärkere Kontrolle und Regulierung der Banken. Denn, so die Argumentation, wenn diese angeblich eine systemische Gefahr darstellten, dann sei es nur recht und billig, sie stärker an die Kandare zu nehmen. Doch die Wirkung einer kürzeren Leine für die Banken ist nicht eine größere Stabilität des Finanzsystems, sondern das Gegenteil. Der Markteintritt wird durch regulatorische und bürokratische Hürden erschwert. Fusionen werden durch die erhöhten Anforderungen erzwungen. Und die Konzentration im Finanzmarkt nimmt weiter zu. Schon heute ist es fast unmöglich, eine neue Bank auf der grünen Wiese zu gründen. Wer dies anstrebt, kauft sich einen „Bankenmantel“, um hinein zu schlüpfen. Und schon heute haben es kleinere Privatbanken, Genossenschaftsbanken oder Sparkassen schwer, mit den steigenden Berichtspflichten gegenüber BaFin, Bundesbank, EZB, EBA und wie sie alle heißen zurechtzukommen. Die Folge ist, dass der Kostenapparat steigt. Gleichzeitig sinken die Erträge dieser kleineren Institute. Sie sind darauf angewiesen, Zinsgewinne zu erwirtschaften. Doch wo es keine Zinsen mehr gibt, kann auch nichts erwirtschaftet werden. Die Ertragskraft bricht den Sparkassen und Volksbanken durch die langanhaltende Niedrigzinsphase weg. Ihr kostenintensiver Filialbetrieb lässt sich auf Dauer mit Festgeldern und Sparbüchern ohne Zinsen und Zinsmargen nicht mehr finanzieren. Es wird in den nächsten Jahren ein massives Filialsterben und eine Arbeitsplatzabbau geben, weit über das ohnehin angestrebte Maß hinaus. Die Folge werden weniger und größere Banken sein. Ihr Erpressungspotential gegenüber den Regierenden wird daher noch steigen – und so geschieht dann das Gegenteil dessen, was die Regulierer eigentlich wollten.

Nicht anders geht es den Versicherungen in Deutschland. Auch sie sind auf Zinsmargen angewiesen. Dabei ist es fast schon egal, ob es sich um Kranken-, Lebens- oder Sachversicherung handelt. Alle müssen ihre Beitragsgelder überwiegend in Zinspapieren anlegen. Zumindest Kranken- und Lebensversicherungen können ihre Zinserträge nicht einfach auf Null zurückfahren, denn die gesetzlich zugesagten Garantiezinsen müssen erfüllt werden. Zwar wurde der Garantiezins für das Neugeschäft bei Lebensversicherungen auf 1,25 Prozent gerade reduziert, jedoch liegt der durchschnittliche Garantiezins immer noch um die 3 Prozent, die mit herkömmlichen Staatanleihen nicht mehr zu erwirtschaften sind. Ein Gros der Lebensversicherungen stammt aus einer Zeit zwischen 1994 und 2000, als die Versicherer ihren Kunden noch einen Garantiezins von 4 Prozent zusagten. Doch insbesondere die Lebensversicherungen werden noch durch ein zusätzliches Problem belastet: Sie sind auf das Neugeschäft angewiesen. Ohne Neugeschäfte kann der interne Kostenapparat nicht finanziert werden. Das klassische Lebensversicherungsgeschäft ist nur noch ein Schatten seiner selbst. Viele Lebensversicherer, wie die Talanx-Gruppe, stellen daher ihr Neugeschäft gänzlich ein. Es drohen in Deutschland japanische Verhältnisse. Anfang des Jahrtausends gingen dort sieben Lebensversicherer Pleite, weil sie aufgrund der langanhaltendenden Niedrigzinspolitik der japanischen Notenbank ihr Garantieversprechen nicht mehr erfüllten konnten. Anschließend senkte die japanische Regierung rückwirkend den Garantiezins für bestehende Verträge. Es war eine direkte Enteignung der Lebensversicherungssparer.

Doch die Lebensversicherer sind eine ebenso kleine wie mächtige Gruppe. Auch sie sind in der Lage, als kleine Gruppe, ihre Interessen gezielt zu bündeln und durchzusetzen. Bereits jetzt haben sie Vorsorge getroffen, um ihre Anlagemöglichkeiten zu erweitern. Erst kürzlich hat die Bundesregierung die Anlagevorschriften für Lebensversicherungen erweitert. Jetzt kann die Assekuranz leichter in die Energiewende investieren. Hier trifft es sich gut, dass der eine stark regulierte Bereich auf den anderen, mindestens genauso stark regulierten Bereich trifft. Durch die regulierten Netzentgelte kann damit faktisch eine Mindestverzinsung für das Anlagekapital der Lebensversicherungen garantiert werden. So kann man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: die Lebensversicherungen retten und die Energiewende.

Die Folge der Politisierung der Finanzmärkte ist, dass sie sich auf nichts mehr verlassen können. Rechnen Sie damit, dass die Regierung direkt oder indirekt einen Zugriff auf Ihr Vermögen plant. Die Zeit des billigen Geldes wird noch eine ganze Zeit anhalten und damit die Preise von Vermögensgütern weiter aufblähen. Und das wird dann bei Politikern Begehrlichkeit wecken, davon etwas abzuschöpfen. Höhere Steuern werden wohl die Folge sein. Bei den Immobilien ist das bereits zu spüren. Hebesätze von 1000 Punkten bei der Grundsteuer und 6,5 Prozent bei der Grunderwerbsteuer sind erst der Anfang. Das Buch von Thomas Piketty „Das Kapital im 21. Jahrhundert“ ist für die Umverteiler in den Parteien die Blaupause. Er fordert hohe Vermögensteuern und eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 82 Prozent. Gleichzeitig wird der Goldpreis von den Notenbanken gedrückt. Denn ein steigender Goldpreis wäre der Indikator für die nächste Krise. Das will keiner in den Elfenbeintürmen der Notenbanken und so werden sie den Goldpreis mit immer noch mehr Papiergold manipulieren.

Wer das alles ändern will, muss an die Wurzel des Übels heran – das Geldsystem. Die Produktion von Geld aus dem Nichts, durch die Notenpresse auf der einen Seite und die Geldschöpfung der Banken durch die Kreditvergabe auf der anderen Seite, ist die Ursache für die Übertreibungen an den Märkten für Vermögenspreise und das Erpressungspotential der Banken. Um diesen Teufelskreis zu überwinden, bedarf es Alternativen. Alternativen des Geldes. Das staatliche Geldmonopol muss durch Geldwettbewerb ersetzt werden. Dann, und nur dann, ist eine Hinwendung zu gutem Geld und zu realem Wirtschaften möglich.

Dieser Beitrag erschien zuerst im Informationsbrief „Sicheres Geld“.

Photo: Wikimedia Commons

Vor fünf Monaten galt sie noch als die mächtigste Frau der Welt: Angela Merkel. Damals kürte das US-Magazin „Forbes“ die dienstälteste Regierungschefin in Europa bereits zum fünften Mal in Folge auf Platz eins dieses Rankings. Das Blatt hob die Kontinuität der Kanzlerschaft, die ökonomischen Erfolge Deutschlands und die dominierende Rolle der Kanzlerin in der Griechenland-Krise besonders hervor. Doch nichts ist von Dauer, erst recht nicht in der Politik. Die „Götterdämmerung“ Angela Merkels hat längst eingesetzt. Denn ihr Politikmodell zeigt zunehmend Schwächen.

Weit anders als ihre Vorgänger verbindet man mit Merkel keine Vision, keine langfristige Agenda. Adenauers Westbindung, Erhards ökonomischer Kompass, Brands Ostpolitik, Kohls Wille zur Deutschen Einheit oder Gerhard Schröders Entschlossenheit bei der Agenda 2010 waren wichtige Wegmarken. Diese wurden teilweise gegen viel Widerstand eingeschlagen, aber am Ende haben sie dem Einzelnen und der Gesellschaft insgesamt mehr Chance ermöglicht. Doch an was wird man sich in 20 oder 30 Jahren im Rückblick an Merkels Regierungszeit erinnern? Merkel steht für eine Politik ohne genaue Orientierung. Sie entscheidet von Fall zu Fall – pragmatisch, aber ohne Pathos. Das ist – oder besser war – durchaus beliebt. Ihre Bescheidenheit im Privaten, frei von Skandalen und Affären, wollen die Bürger in diesem Land.

Doch wer ohne inneren Kompass entscheidet, seine Politik an aktuellen Umfragen orientiert oder die Stimmung durch vorsichtiges Anstupsen (Nudging) lenkt, wird den eigentlichen Herausforderungen der Zukunft nicht gerecht. Es führt nämlich aus tagespolitischer Opportunität zu langfristig fatalen Fehlentwicklungen, die Recht und Freiheit gefährden. Die Herrschaft des Rechts wird durch eine Herrschaft der Willkür ersetzt. Das ist gefährlich. Drei Beispiele:

Erstens: Die Energiewende 2011 führte über Nacht zur Enteignung privater Unternehmen als die Stimmung im eigenen Land durch die Tsunami-Katastrophe in Japan kippte. Individuelle Eigentumsrechte, die Verlässlichkeit der Investitionsentscheidungen von Energieunternehmen und die langfristigen ökonomischen Folgen für das Land wurden einem Meinungsklima einer Mehrheit untergeordnet. Grundrechte Einzelner wurden über Nacht einfach beiseite gewischt. Was gestern und heute die Energieunternehmen sind, ist morgen vielleicht der private Hausbesitzer.

Zweitens: Die Euro-Krise, beginnend mit den ersten Griechenland-Hilfen 2010, vollzog sich nach dem gleichen Muster bis zum heutigen Tag. Die pragmatische Entscheidung mit Milliarden-Geldern den griechischen Staat vor dem Bankrott zu schützen, folgte dem Glauben, dass dies nur ein vorübergehendes Phänomen sei und dass man die Haftung der Eigentümer und Gläubiger nicht zu eng sehen müsse. Die Nichtbeistandsklausel, die Schuldentragfähigkeit, die Gefährdung des Euro-Raumes als Ganzes, spielten in der Not keine Rolle. Der Augenblick zählte, nicht die europäische Rechtsgemeinschaft.

Und drittens: Die jüngste einsame Entscheidung der Kanzlerin, Flüchtlinge an der ungarischen Grenze nach Deutschland einzuladen, ohne deren Asylverfahren im sicheren Drittstaat abzuwarten, war zunächst populär, sprengte jedoch letztlich das Dubliner Abkommen in den Europäischen Verträgen und schleift das Asylrecht in Deutschland endgültig. Da hilft es auch nicht, den anderen Mitgliedstaaten mangelnde Rechtstreue vorzuwerfen, weil sie nicht in der Lage sind, Flüchtlinge zu registrieren und rechtsstaatlichen Asylverfahren durchzuführen. Der Rechtsbruch wird nicht durch einen weiteren Rechtsbruch geheilt. Die Personenfreizügigkeit in Europa ist ein hohes Gut, das nur dann als Wert erhalten werden kann, wenn sich die Teilnehmer an die vereinbarten Regeln halten. Und genau darin liegt Europas Chance für die Zukunft. Das erfordert aber eine Änderung des Politikmodells. Es muss prinzipienbasiert sein, wo derzeit noch Willkür herrscht.

Vielleicht sollte sich die Kanzlerin an Ludwig Erhard orientieren, der diese Art der Politik bereits zu seiner Zeit scharf kritisierte: „Was sind das für Reformen, die uns Wände voll neuer Gesetze, Novellen und Durchführungsverordnungen bringen? Liberale Reformen sind es jedenfalls nicht. Es sind Reformen, die in immer ausgeklügelterer Form Bürger in neue Abhängigkeiten von staatlichen Organen bringen, wenn nicht sogar zwingen.“

Erstmals erschienen in der Fuldaer Zeitung am 26.09.2015.

Photo: Tonya Ammon from Flickr (CC BY 2.0)

Von Dr. Titus Gebel, Unternehmer, Mitgründer der Deutschen Rohstoff AG

Langsam aber sicher gewinnt die Erkenntnis Raum, dass die Probleme Deutschlands nicht nur an den handelnden Personen liegen, sondern möglicherweise der Konstruktion des deutschen demokratischen Systems geschuldet sind. Früher oder später wird daher die Diskussion über eine Systemreform an Fahrt gewinnen[1]. Erwähnt man in diesem Zusammenhang Gesprächspartnern gegenüber, dass die politische Ordnung Liechtensteins möglicherweise als Vorbild für Deutschland dienen könnte, erntet man in der Regel Verwunderung oder Spott. Bohrt man etwas tiefer, um die Kenntnisse der Betreffenden über Liechtenstein abzufragen, ergibt sich in der Regel: wenig bis gar keine[2].

Das Fürstentum Liechtenstein hat keine gemeinsame Grenze mit Deutschland, es ist zwischen der Schweiz und Österreich als Binnenstaat „eingeklemmt“. Das Staatsgebiet umfasst nur 160 Quadratkilometer, damit ist Liechtenstein der sechstkleinste Staat der Welt. Das Land hat 37.000 Einwohner, davon 34% (meist deutschsprachige) Ausländer. Hauptstadt ist Vaduz, die alleinige Amtssprache ist Deutsch. Ein souveräner Staat ist Liechtenstein seit der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im Jahre 1806. Das Fürstentum hat keine eigene Währung, sondern benutzt den Schweizer Franken und bildet mit der Schweiz auch eine Zollunion. Liechtenstein ist aber, anders als die Schweiz, nach entsprechender Volksabstimmung Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum geworden, d.h. es gilt Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenfreizügigkeit unter den Mitgliedsstaaten (alle EU-Staaten, Norwegen, Island und Liechtenstein), wobei letztere von Liechtenstein auf 64 neue Aufenthaltsgenehmigungen pro Jahr eingeschränkt ist. Das Fürstentum ist kein Mitglied der EU, aber seit 2011 dem Schengen-Raum angehörig.

Vorbild Liechtenstein?

Entgegen landläufiger Meinung ist das Fürstentum kein Operettenstaat, der vom Briefmarkenverkauf und windigen Finanzgeschäften lebt. Es handelt sich vielmehr um ein hochindustrialisiertes Land mit stark diversifizierter Wirtschaft, dessen Hauptwertschöpfungszweig die verarbeitende Industrie darstellt, insbesondere der Maschinenbau[3]. In Liechtenstein arbeiten etwa genauso viele Menschen wie das Land Einwohner hat! Zahlreiche Schweizer, Österreicher und Deutsche pendeln ins Fürstentum zum Broterwerb. Trotz seiner Kleinheit kann Liechtenstein mit Weltmarktführern aufwarten, bekannt sind etwa HILTI (Bohrmaschinen) oder IVOCLAR (Medizintechnik). Etwa 40% der Beschäftigten arbeiten im Industriesektor, damit gehört Liechtenstein zu den am stärksten industrialisierten Ländern der Welt[4]. Zum Vergleich: in der Finanzindustrie arbeiten weniger als 10% der Beschäftigten. Mit einem Unternehmen pro neun Einwohner weist Liechtenstein vermutlich die höchste Unternehmerdichte der Welt auf. Das Bruttoinlandsprodukt pro Erwerbstätigen beträgt sagenhafte 132.000 EUR[5] und liegt damit in der absoluten Weltspitze, nahezu doppelt so hoch wie Deutschland mit 68.000 EUR[6]. Liechtenstein hat kaum Kriminalität und ist weltweit eines der wenigen Länder ohne Staatsverschuldung. Es muss also irgendetwas richtig machen. Allein daher lohnt ein Blick auf das politische System des Landes.

Liechtenstein ist keine konstitutionelle Monarchie im herkömmlichen Sinne. Vielmehr handelt es sich um ein weltweit einmaliges Mischsystem zwischen direkter Demokratie und parlamentarisch-konstitutioneller Erbmonarchie, wobei das direktdemokratische Element soweit geht, dass die Monarchie insgesamt abgewählt werden kann. Staatsoberhaupt ist das männliche Oberhaupt der Familie von Liechtenstein, aktuell Fürst Hans-Adam II. Er hat im Jahre 2004, einer Familientradition folgend, im Alter von 60 Jahren die Regierungsgeschäfte an seinen ältesten Sohn, den Erbprinzen Alois von Liechtenstein abgegeben, bleibt aber formell Staatsoberhaupt. Daneben gibt es eine Regierung, ein Parlament (genannt Landtag), elf Gemeinden und eine unabhängige Justiz. Schließlich sind die Bürger seit Anfang des 20. Jahrhunderts mit direktdemokratischen Mitbestimmungsrechten nach Schweizer Vorbild ausgestattet.

Souveränität neu gedacht

Im Jahre 2003 wurde per Volksabstimmung nach zehnjähriger Diskussionen eine bedeutende Verfassungsreform angenommen, welche die Rechte der Bürger, der Gemeinden und des Monarchen –jeweils zulasten von Parlament und Regierung – gestärkt haben. Die Gründe für diese Änderungen sind instruktiv, da sie grundlegende Probleme von Parlamentarismus und Demokratie beleuchten.

In den 1990er Jahre hatte sich in Liechtenstein eine Verfassungswirklichkeit ausgebildet, in der die Politiker und Parteien, welche die Landtagsmehrheit und die Regierung stellten, zunehmend Befugnisse an sich zogen, die in der Verfassung entweder klar dem Fürsten zugewiesen oder deren Zuweisung unklar war. Teilweise wurden sogar Gesetze ohne die verfassungsmäßig notwendige Unterschrift des Fürsten veröffentlicht. Hans-Adam II. war damit nicht einverstanden. Er argumentierte, dass seine verfassungsmäßigen Kompetenzen mit den realen übereinstimmen müssten. Solange eine Mehrheit der Liechtensteiner die existierende monarchische Staatsform befürworte, sei es die Pflicht des Fürsten, seine verfassungsmäßigen Rechte wahrzunehmen. Der Landtag könne sich nicht einfach an die Stelle des Ko-Souveräns Volk setzen, nur weil er von diesem gewählt worden ist. Andererseits solle das Volk auch ihn legitimieren und notfalls die Befugnis haben, die Monarchie abzuschaffen. In den Folgejahren gab es diverse Auseinandersetzungen über die Neugestaltung der Verfassung einschließlich Demonstrationen. Schließlich einigten sich die beteiligten Organe darauf, Vorschläge zu einer Verfassungsreform zu machen[7]. Hochinteressant ist die Begründung, die Hans-Adam II. für seinen letztlich erfolgreichen Änderungsvorschlag machte:

Er führte aus, dass beide Souveräne, das Volk und der Fürst, aus praktischen Gründen die Staatsaufgaben an kleinere Gruppen delegieren müssten (Politiker, Parteien, Verwaltung), die in der Praxis dann eine überproportionale Bedeutung bekämen, sich in „Oligarchien“ verwandelten. Diese aber versuchten, ihre eigenen Interessen auf Kosten der Interessen aller anderen zu vergrößern. Aufgrund innerer Interessenkonflikte wären sie zunehmend weniger in der Lage wichtige, aber unpopuläre Entscheidungen treffen.

Es sei Aufgabe des Monarchen, darüber zu wachen, dass die demokratischen und rechtsstaatlichen Institutionen durch die Oligarchie nicht geschwächt und Staatsinteresse vor Partieinteresse gestellt werde. Langfristig werde der Monarch diese Aufgabe nur wahrnehmen können, wenn er wisse, dass die Mehrheit des Volkes ihn dabei unterstütze. Volk und Monarchie als die schwächeren Elemente seien die natürlichen Verbündeten gegenüber dem stärksten Element im Staat, der Oligarchie.[8]

Demokratie ist keine Mehrheitsherrschaft

Er wies gleichzeitig darauf hin, dass er gegebenenfalls auch gegen eine Volksmehrheit sein Veto einlegen müsse. Zu berücksichtigen sei, dass die Mehrheit nicht immer Recht habe und es Aufgabe des Fürsten sei, die Rechte der Minderheiten und der Schwachen zu schützen sowie das langfristige Wohl von Volk und Land zu verteidigen. Sollte dies aber vom Volk nicht gewollt sein, dann solle gemäß dem Prinzip des Selbstbestimmungsrechts das Volk das letzte Wort haben, ohne Rücksicht auf die Wünsche des Fürsten und in der Lage sein, diesem sein Misstrauen auszusprechen oder die Monarchie ganz abzuschaffen[9].

Kurz gesagt, die jeder Demokratie innewohnende Tendenz zur Parteienherrschaft und Selbstbedienung der politischen Klasse muss durch Organe (hier: Monarch, Bürger) eingeschränkt werden, die über relevante eigene Kontroll- und Mitgestaltungsrechte verfügen. Der Gefahr einer schrankenlosen Mehrheitsherrschaft in der direkten Demokratie muss aber entsprechend begegnet werden. In seinem Werk „Der Staat im dritten Jahrtausend“ weist Hans Adam II. darauf hin, dass für eine derartige Konstruktion keine Monarchie erforderlich ist. Ein direkt vom Volk gewählter Präsident könnte dieselbe Aufgabe wie der Fürst in Liechtenstein übernehmen[10].

Es gibt im liechtensteinischen System – neben einer unabhängigen Justiz – seither eine Vielzahl von Checks and Balances, welche machtbegrenzend wirken:

  • Gleich drei Organe haben das Recht, Gesetzesinitiativen einzubringen (Fürst, Landtag, Volk).
  • Regierungsmitglieder dürfen nicht gleichzeitig Parlamentsabgeordnete sein.
  • Jedes Gesetz unterliegt der Volksabstimmung, sofern der Landtag oder drei Gemeinden oder mindestens 1.000 Bürger dies verlangen.
  • Jeder Staatsvertrag (etwa Beitritt zu supranationalen Organisationen) unterliegt der Volksabstimmung, sofern der Landtag oder vier Gemeinden oder mindesten 1.500 Bürger dies verlangen.
  • Der Fürst kann gegen Gesetze durch Nichtausfertigung sein Veto einlegen, auch wenn diese aufgrund von Volksabstimmungen zustande gekommen sind.
  • Der Fürst kann einzelne Regierungsmitglieder oder die Regierung insgesamt ohne Angabe von Gründen entlassen.
  • Das Volk kann das Parlament auflösen.
  • Das Volk kann dem Monarchen das Misstrauen aussprechen oder die Monarchie insgesamt abwählen.
  • Die Richter werden von einem Gremium aus Fürstlichen Mitgliedern und Landtagsabgeordneten dem Landtag zur Wahl vorgeschlagen. Lehnt dieser ab, entscheidet eine Volksabstimmung.
  • Jede Gemeinde kann jederzeit aus dem Staatsverband austreten, wenn die Mehrheit der Gemeindeeinwohner dies beschließt.

Vergleichen wir das mit der Bundesrepublik Deutschland (Gemeinde = Länder, Fürst = Bundespräsident):

  • Nur Bundestag und die Ländervertretung Bundesrat haben das Recht zu Gesetzesinitiativen auf Bundesebene.
  • Regierungsmitglieder dürfen gleichzeitig Bundestagsmitglieder sein.
  • Weder Bürger noch Länder haben auf Bundesebene das Recht, Volksabstimmungen über Gesetze zu verlangen. Lediglich der Bundesrat kann seine Zustimmung zu bestimmten Gesetzen verweigern.
  • Dasselbe gilt für Staatsverträge, selbst wenn dadurch Souveränität abgegeben wird. Bürgermitwirkung ist nicht möglich.
  • Der Bundespräsident hat theoretisch ein Vetorecht durch Nichtausfertigung von Gesetzen.
  • Nur der Bundestag selbst kann die Regierung abwählen.
  • Der Bundestag kann nur dann vom Bundespräsidenten aufgelöst werden, wenn keine Kanzlermehrheit zustande kommt.
  • Der Bundespräsident kann unter bestimmten Voraussetzungen des Amtes enthoben werden, aber nur auf Veranlassung von Bundestag und Bundesrat.
  • Alle Richter werden von der Exekutive ausgewählt und ernannt. Lediglich für die höchsten Gerichte erfolgt eine Wahl durch Gremien von Bundestag und Ländern.
  • Weder Länder noch Gemeinden haben ein Sezessionsrecht. Lediglich bei der Neugestaltung der Ländergrenzen innerhalb Deutschlands dürfen die Bürger mitbestimmen.

Schon aus diesem Vergleich wird deutlich, dass im Grunde nur die Länder über den Bundesrat eine gewisse Gegenmacht gegen die Bundestagsmehrheit bilden können, wobei auch Bundesrat und Länderregierungen fest in der Hand der Parteien sind. Die Bürger haben keinerlei Mitgestaltungs- oder Kontrollbefugnisse. Der nicht vom Volk gewählte Bundespräsident übt sein Vetorecht in der Praxis nicht aus.

Mündige Bürger statt Parteienklüngel

Daher ist es nicht verwunderlich, dass sich Deutschland, wie viele andere westliche Demokratien auch, in eine Parteienherrschaft verwandelt hat. Regierung und Bundestagsmehrheit sind praktisch ein und dasselbe Organ, die Mehrheitsparteien entscheiden, wer Bundespräsident wird. Abgeordnete, die der Parteilinie bei Abstimmungen nicht folgen, werden über kurz oder lang aussortiert. Wer in der Verwaltung Karriere machen möchte, sollte ein Parteibuch der etablierten Parteien haben. Selbst das Bundesverfassungsgericht ist mittlerweile mit Parteipolitikern durchsetzt, deren einzige fachliche Qualifikation das Zweite Juristische Staatsexamen ist. Stoppen die Gerichte tatsächlich einmal eine Maßnahme der Politik, ändert die Politik eben das Gesetz. Salopp gesagt: Die Bürger müssen alles zahlen, haben aber nichts zu melden, obwohl sie angeblich der Souverän sind. Einmal alle vier Jahre dürfen Sie ein Kreuzchen machen, wobei die obsiegende Partei sich leider nicht an ihr Parteiprogramm halten kann, weil sie in Koalitionsverhandlungen Kompromisse machen muss oder bestimmte Sachverhalte vermeintlich alternativlose Entscheidungen erzwingen.

Der große Vorteil der direkten Demokratie liegt demgegenüber darin, dass die Bürger zu Sachfragen entscheiden und auch Entscheidungen der Politik revidieren können. Sie müssen –anders als die Parteien- dabei auf keine mächtigen Interessegruppen Rücksicht nehmen. Erfahrung der Schweiz und Liechtensteins zeigen, dass die Bürger durchaus in der Lage sind, sich über Sachverhalte angemessen zu informieren, bevor sie ihre Entscheidung treffen. Direkte Demokratie schwächt definitiv die Macht der Politiker und Parteien und ist daher bei diesen so unbeliebt. Aber wer den Bürgern die Kompetenz zur Entscheidung in Sachfragen abspricht, darf sie eigentlich auch nicht wählen lassen. Denn es ist einfacher, eine Sachentscheidung zu fällen als eine Entscheidung über einen Politiker, den man kaum kennt oder über ein langes Parteiprogramm, dessen Umsetzung ungewiss ist[11].

Nun hat die direkte Demokratie auch Nachteile. Es besteht immer die Gefahr, dass die Mehrheit die Minderheit zu eigenen Gunsten enteignet oder bevormundet. Auch die Schweiz ist insofern theoretisch nur eine Volksabstimmung von der Enteignung Ihrer Leistungsträger entfernt. Gesetz und Verfassung bieten keinen wirklichen Schutz, weil diese ebenfalls geändert oder einfach nur anders ausgelegt werden können. Hier hat das liechtensteinische System zwei wirksame Sicherheitsventile eingebaut: zum einen das Vetorecht des Fürsten, zum anderen das Sezessionsrecht der Gemeinden. Ein Missbrauch des Vetorechts durch das Staatsoberhaupt wiederum wird durch die Möglichkeit der Bürger zum Misstrauensvotum oder zur Abschaffung der Monarchie verhindert.

Friedlicher Wettbewerb der Staaten

Liechtenstein ist das einzige Land der Welt, das seinen Gemeinden kraft Verfassung die Sezession und damit die Selbstbestimmung erlaubt. Eigentlich ist dies ein urdemokratischer Vorgang. Die Mehrheit eines Gebietes entscheidet per Volksabstimmung, unabhängig zu werden oder einem anderen Gemeinwesen anzugehören. Dieses Selbstbestimmungsrecht der Völker ist zwar in der UN-Charta verankert. Allerdings wäre das ein enormer Machtbegrenzungsfaktor für die Politik, daher hat sich diese das Dogma der „Unverletzlichkeit der Grenzen“ (natürlich „zur Friedenssicherung“) zurecht gelegt und missachtet das Selbstbestimmungsrecht der Völker einfach. Es ist aber nicht wirklich einsehbar, welche Friedensgefährdung es darstellen soll, wenn sich etwa Gebiete wie Venetien oder Katalonien von ihrem Mutterland lösen (und noch dazu Mitglied von EU und NATO bleiben wollen). In beiden Fällen ist eine große Mehrheit der Bevölkerung für die Abspaltung. Beweggrund ist jeweils, dass man seine Angelegenheiten lieber selber wahrnehmen möchte, schlecht geführte Regionen und den administrativen Wasserkopf der Zentralregierung nicht länger subventionieren will und den Parteien auch nicht zutraut, im Interesse der eigenen Region zu handeln. Das weiß natürlich die Regierung und hat daher in beiden Fällen die Abspaltung verboten. Ob diese undemokratische und autoritäre Haltung auf Dauer gegen den Willen der Bevölkerung durchsetzbar ist, steht freilich auf einem anderen Blatt.

Wäre die Abspaltung zulässig, wie das in Liechtenstein der Fall ist, hätte die Regierung einen Anreiz, die Interessen der Regionen von vornherein stärker zu beachten. Fürst Hans-Adam II. hat erkannt, dass die Gewährung von Selbstbestimmungs- und damit Sezessionsrecht die Qualität staatlichen Handelns kraft Wettbewerb genauso erhöhen kann, wie dies im Produkt- und Dienstleistungsmarkt der Fall ist. Die Staaten müssen dann friedlich miteinander in Wettbewerb treten, um Ihren Kunden den bestmöglichsten Service zum niedrigsten Preis anzubieten[12]. Hans-Adam II. wörtlich: „Der Umwandlungsprozess des Staates vom Halbgott in ein Dienstleistungsunternehmen wird nur möglich sein, wenn man von der indirekten auf die direkte Demokratie übergeht und mit dem Selbstbestimmungsrecht auf Gemeindeebene das Monopol des Staates aufbricht.“[13] In Deutschland hätten sich bei gleicher Rechtslage vermutlich nicht nur die Exklave Büsingen[14], sondern diverse süddeutsche Gemeinden längst der Schweiz angeschlossen. Das hätte wiederum die Politik erheblich vorsichtiger bei ihren Maßnahmen gemacht, denn andernfalls drohte ja ein weiterer Verlust von Staatsgebiet und Staatsbürgern (=Macht).

Die Mehrheit der Entscheidungen auf Gemeindeebene treffen

Ein weiterer Vorteil Liechtensteins ist schlicht seine Kleinheit. Je größer und anonymer eine Gesellschaft ist, desto eher wird sich ein Wasserkopf von Politikern, Beamten und Lobbyisten um die Zentrale bilden und desto eher besteht ein Anreiz, persönlich nicht bekannte Mitmenschen auszubeuten und weltfremde Entscheidung zu treffen. Echte Subsidiarität bedeutet, dass die Mehrheit der Entscheidungen auf Gemeindeebene getroffen werden. Man kennt sich und, kann die Auswirkung seines Tuns direkt beobachten. Ein Sozialkontrolle findet statt[15].

Verglichen mit Deutschland ist Liechtenstein zudem ein Musterbeispiel für Systemrobustheit oder Antifragilität. Ein antifragiles System ist eines, das weniger Ausschläge (auch nach oben) aufweist, dafür über ein weit längeren Zeitraum stabil und letztlich erfolgreicher ist[16]. Den Gegensatz dazu bilden fragile Systeme, die eine Zeit lang gut aussehen, dann aber in regelmäßigen Abständen katastrophal zusammenbrechen. Bis zum Jahr 1866 waren Liechtenstein und das heutige Deutschland im Deutschen Bund vereint. Der Deutsche Bund war ein Staatenbund souveräner deutschsprachiger Staaten, der im wesentlichen eine gemeinsame Verteidigung zum Gegenstand hatte. Ähnlich wie heute der intellektuelle Mainstream und die politische Klasse einen europäischen Bundesstaat anstrebt, war seinerzeit die Schaffung eines einheitlichen deutschen Staates das Maß der Dinge. Als nach der Schlacht von Königgrätz klar wurde, dass Preußen, welches den Fortbestand des Deutschen Bundes ablehnte, das Zentrum dieses neuen Staates sein würde, wurde von den Mitgliedsstaaten seine Aufhebung beschlossen. Ein einziges Land stimmte damals übrigens dagegen: Liechtenstein.

Was in der Folge mit Deutschland geschah ist bekannt: Einigungskriege, Kolonialismus, Erster Weltkrieg, zwei Millionen eigene Kriegstote, Verlust von einem Viertel des Staatsgebietes, Revolution, Hyperinflation, Währungsreform mit Verlust nahezu alle Ersparnisse, nationalsozialistische Diktatur, Zweiter Weltkrieg, Holocaust mit Auslöschung der jüdischen Mitbürger und ihrer Kultur, sechseinhalb Millionen eigene Kriegstote, Verlust eines weiteren Drittels des Staatsgebietes, fast alle Städte zerbombt, Vertreibung von zwölf Millionen Deutschen, Teilung des Landes in Besatzungszonen, erneute Währungsreform mit Verlust nahezu aller Ersparnisse, sozialistische Diktatur im Ostteil, dort Revolution und erneute Währungsreform. Insgesamt gab es sage und schreibe vier Systemzusammenbrüche seit 1870. Demgegenüber in Liechtenstein: null.

Eine der innovativsten Verfassungen der Welt

Heute verfügt Liechtenstein über ein weit höheres Pro-Kopf-Einkommen als Deutschland, ist ein stabiles Land mit wenig Kriminalität und ohne Staatsschulden. All dies wurde erreicht ohne einen einzigen Krieg, ohne eine einzige Revolution und ohne einen einzigen Anschluss an ein großes und mächtiges Gemeinwesen. Wenn dieser Erfolg nicht am politischen System und an der Kleinheit des Landes liegt, woran dann?

Wir sollten daher auch darüber nachdenken, ob ein Europa aus 100-200 Liechtensteins nicht das bessere Europa wäre. Die meisten Entscheidungen würden auf lokaler Ebene und dezentral getroffen, die Bürger dürften in Sachfragen mitentscheiden und aufgrund der Vielzahl von Gemeinwesen und des Sezessionsrechts herrschte ein fruchtbarer Wettbewerb um die Bürger anstelle eines Staatenkartells, dass die Bürger einerseits möglichst weitgehend melken und andererseits von allen Entscheidungen ausschließen will. Europas Stärke war immer die Vielfalt und der damit verbundene Wettbewerb. Die Schaffung gemeinsamer Institutionen wie einer gemeinsamen Freihandels- oder Wirtschaftszone oder einer gemeinsamen Verteidigung steht dem nicht entgegen. Je kleiner die Staaten sind, desto weniger droht zudem ein einzelner oder eine Gruppe von Staaten zu dominant zu werden. Nur Großmächte können große Katastrophen anrichten. Leopold Kohr, der „Philosoph der Kleinheit“, stellte bereits 1941 fest, was heute unverändert gilt: „Die politische Theoretiker unserer Zeit, die nur das Große im Auge haben und sich an Sammelbegriffen wie „Menschheit“ begeistern (niemand weiß, was das eigentlich ist und warum man für sie Leben opfern soll) halten den bloßen Gedanken, mehr anstatt weniger Staaten zu schaffen, für einen Rückschritt ins Mittelalter. Sie alle sind für Einigung und Gigantismus, obwohl Einigung über gewisse Grenzen hinaus nichts darstellt als totalitäre Gleichschaltung… Es ist …unsere eigene Erfahrung, die uns gelehrt hat, dass die Demokratie in Europa oder sonstwo nur in kleinen Staaten blühen kann. Nur dort kann der Einzelmensch seinen Platz und seine Würde behaupten“[17].

Natürlich ist auch in Liechtenstein nicht alles Gold was glänzt. Auch dort wachsen die Verwaltung und die Staatsausgaben beständig. Im Jahre 1956 verfügte Liechtenstein gerade einmal über zwölf Polizisten und man konnte den Regierungschef anrufen, worauf dieser persönlich das Telefon abnahm und sich mit „Regierung“ meldete[18]. Heute hat allein die Liechtensteiner Polizei 120 Mitarbeiter und das Land eine „professionelle“ Regierung und Verwaltung mit 19 Ämtern, 27 Dienststellen und weiteren Einrichtungen. Die Steuern sind entsprechend gestiegen. Jede Verwaltung tendiert dazu, sich zu erweitern und jedes Parlament tendiert dazu, seine Aufgabenbereiche auszuweiten, jeweils um die eigene Bedeutung zu vergrößern. Vernünftig klingende Gründe finden sich dafür immer. Eine echte Dienstleistungsgesellschaft beruht aber auf Freiwilligkeit. Jeder bezahlt nur für die Dienstleistung, die er auch haben will. Ansonsten besteht eben die Gefahr, immer neue staatliche „Dienstleistungen“ und Mitgliedschaften in „wichtigen internationalen Organisationen“ aufgedrängt zu bekommen, weil Staatsoberhaupt/ Parlament/ Regierung / Mehrheit des Volkes der Meinung sind, das sei gut für einen. Dem wäre dadurch zu begegnen, dass jeder einzelne Bürger sozusagen als Souverän seiner selbst einfach ein Vertrag mit dem „Dienstleistungsunternehmen Staat“ schließt, in dem festgehalten ist, was seine Rechte und Pflichten (einschl. Kosten) sind, so dass ein Parlament oder die Mehrheit nicht einseitig diesen Vertrag ändern kann. Darin kann durchaus eine nicht verhandelbare Basisleistung wie Polizei /Justiz / Grundsicherung enthalten sein. Aber wer weiß, vielleicht wird Liechtenstein auch in dieser Hinsicht einmal eine Vorreiterrolle einnehmen.

Die aktuelle Landesverfassung ist jedenfalls eine der innovativsten der Welt, was die Machtbegrenzung angeht, und das ist in jedem System der alles entscheidende Punkt.

Dieser Artikel erschien erstmals beim Deutschen Arbeitgeber Verband.


[1] Eine Änderung des bundesdeutschen Systems ist einfacher als viele denken. Tatsächlich müssten die erwachsenen Staatsbürger nur mit einfacher Mehrheit eine neue Verfassung verabschieden. Damit wäre das Grundgesetz gegenstandslos.

[2] Einer altmodischen Auffassung zufolge sollte man keine laute und lärmende Meinung zu Sachverhalten vertreten, über die man erkennbar nicht ausreichend informiert ist.

[3] http://www.llv.li/files/as/Jahrbuch%202014%20internet_gesamt.pdf, 167

[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaft_Liechtensteins

[5] http://www.liechtenstein.li/wirtschaft/zahlen-und-fakten/ – Gesamt-BIP geteilt durch die Zahl der Arbeitsplätze

[6] http://de.statista.com/statistik/daten/studie/254144/umfrage/bruttoinlandsprodukt-je-erwerbstaetigen-in-deutschland-nach-bundeslaendern/

[7] David Beattie, Liechtenstein. Geschichte und Gegenwart, Triesen 2005, 219ff.

[8] Beattie, 228f.

[9] Beattie, 227

[10] Hans-Adam II. von Liechtenstein, Der Staat im dritten Jahrtausend, Bern 2010, 169

[11] Hans-Adam, 177

[12] Hans-Adam, 166

[13] Hans-Adam, 196

[14] https://de.wikipedia.org/wiki/Büsingen_am_Hochrhein: „Im Jahre 1918 wurde eine Volksabstimmung durchgeführt, in der 96 % der Büsinger Bürger für eine Angliederung ihres Dorfes an die Schweiz stimmten. Dazu kam es aber nicht, weil die Schweiz kein geeignetes Austauschgebiet anbieten konnte. So blieb Büsingen beim Deutschen Reich. Die bisher letzte Chance der Büsinger, der Schweiz angegliedert zu werden, bot sich 1956. Damalige Verhandlungen waren zunächst vielversprechend, jedoch bestand der Landkreis Konstanz auf dem Verbleib von Büsingen bei Deutschland.“ Was die Bürger von Büsingen selbst wollen, spielt für den deutschen Staat offenbar keine entscheidende Rolle.

[15] Vgl. dazu auch Hans-Adam II., 11-23.

[16] Nassim Nicholas Taleb, Antifragilität – Anleitung für eine Welt, die wir nicht verstehen, München 2013.

[17] Leopold Kohr, Die Lehre vom rechten Maß, Salzburg 2006, 26f.

[18] Kohr, 147f.