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Photo: Alex Proimos from Flickr (CC BY-NC 2.0)

Warum spricht eigentlich kaum jemand über Interventionsspiralen? Warum es keine einfachen Lösungen auf großer Ebene gibt und was die Alternativen sind.

Wer A sagt, der muss auch B sagen, und C, und D, und E …

Was ist eigentlich die Aufgabe von Politikern? Von Abgeordneten, Regierungsmitgliedern und deren Mitarbeitern? Die meisten Menschen würden vermutlich antworten, dass „die Politik“ Probleme lösen soll. Probleme, zu deren Lösung die Gesellschaft ohne Zutun ihrer gewählten Vertreter und Regierungen nicht in der Lage seien. Oft handelt es sich dabei um Fälle von sogenanntem Marktversagen, in denen der freie Austausch der Individuen zu ineffizienten oder nicht erstrebenswerten Ergebnissen führe. Und so geht der politische Betrieb mit viel Tatendrang und vor allem voller Überzeugung, das Richtige zu tun, ans Werk; identifiziert und diskutiert Probleme, beschließt Lösungen. Indes ist „der Politiker als Problemlöser“ ein Zerrbild, dem eine maßlose Überschätzung des Menschen zu Grunde liegt. Denn frei nach Leonardo da Vinci: egal ob Mietendeckel, Mindestlohn oder Drogenkrieg – die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. Und zur Lösung dieser neuen Probleme werden auch immer neue Maßnahmen entwickelt, die ihrerseits wieder neue Probleme produzieren. Was wie eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Politiker klingt ist tatsächlich eine verhängnisvolle Interventionsspirale.

Die Interventionsspirale ist der Eintopf politökonomischer Probleme

Die politische Ökonomie beschäftigt sich mit dem Austausch zwischen Individuen und den formellen und informellen Regeln, die diesen Austausch koordinieren. Im Grunde ist jedes politische Problem eine Art abstraktes Beziehungsproblem der Menschen einer Gesellschaft. Die konkreten Ursachen dieser Probleme sind schier unbegrenzt. Doch zumeist lassen sie sich auf zwei grundlegende menschliche Schwächen zurückführen: (1) Wir überschätzen konsequent unsere eigenen kognitiven Fähigkeiten. Wir denken, alles zu wissen und alle Konsequenzen unseres Handels abschätzen zu können. Und (2) wir sind keine Engel, wir verhalten uns opportunistisch und ziehen häufig den kurzfristigen eigenen Vorteil dem langfristigen größeren oder gemeinschaftlichen Vorteil vor. Interventionsspiralen entstehen genau aus diesen zwei Gründen.

Unabsehbare Konsequenzen: Was der Mietendeckel und der War on Drugs gemeinsam haben

Zwei Beispiele: Wenn nun der Berliner Senat niedrigere Mieten durch den sogenannten Mietendeckel erzielen möchte oder die US-Regierung mit dem War on Drugs den Missbrauch von Drogen bekämpft, dann erscheint beides erst einmal als grundsätzliche geeignete Lösung eines Problems (unabhängig von der Bewertung des jeweiligen Sachverhalts als politisches Problem). Nun beeinflusst diese politische Regeländerung (Mieten werden gedeckelt, bestimmte Drogen sind verboten) aber auf einen Schlag zig- wenn nicht gar hunderte Millionen von Austauschbeziehungen. Und es ist eine ganz absurde Vorstellung, dass die Konstrukteure der Regeln alle Konsequenzen abschätzen könnten.

Große politische (Problemlösungs-)Projekte führen daher zu einer unendlichen Anzahl an Folgeproblemen. In Berlin wird der Senat in Zukunft vermutlich damit konfrontiert sein, dass sich nur noch staatlich subventioniertes Bauen lohnt, was das Wohnungsangebot weiter verknappt. Auf den Mietendeckel folgt also aller Voraussicht nach ein staatliches Wohnungsbauprogramm. Und so weiter und so fort. Einerseits geht so die Signalfunktion von Preisen vollständig verloren, sodass weder das Berliner Umland von einem Preisgefälle profitieren noch Unternehmer zum Neubau von Wohnungen angereizt werden. Andererseits muss ja auch der Staat seine Subventionen irgendwo hernehmen, sodass der gemeine Mieter am Ende trotzdem die Zeche zahlt, nur eben über Steuern und mit einem saftigen Verwaltungsaufschlag.

Und der „War on Drugs“? Anstatt einen kontrollierbaren Markt für rauscherzeugende Substanzen zu schaffen, auf dem zumindest die Qualität von Rauschmitteln weitestgehend gesichert werden kann, schafft die Drogen-Prohibition den größten illegalen Markt der Welt. Statt vom verfassungsgebundenen Staat wird dieser Markt von gewalttätigen Mafias regiert, die nun abermals von staatlichen Behörden bekämpft werden. Und das vor allem im Ausland und unter Mithilfe von korrupten Regierungen und fragwürdigen Desposten. Das stürzt ganze Länder in Mittel- und Südamerika in Chaos und Gewalt. Wer hätte gedacht, dass der Kampf gegen Drogen in den USA zu einem der größten geopolitischen Probleme unserer Zeit wird?

Nicht selten enden Interventionsspiralen in einem Wettlauf um Privilegen

Doch nicht nur die (unvorhersehbaren) Konsequenzen politischer Regeländerungen treiben die Interventionsspirale an. Wie der österreichische Ökonom Ludwig von Mises feststellte, geschieht dies auch durch schlichte menschliche Begehrlichkeiten (wir sind eben alle keine Engel):

Der Interventionismus wird zu einem Wettlauf der einzelnen Interessenten und Interessengruppen um Privilegien. Die Regierung wird zu einem Weihnachtsmann, der Geschenke verteilt. Doch die Beschenkten müssen die Gaben, die sie empfangen, doppelt bezahlen. Dem Staate stehen keine anderen Mittel zum Schenken zur Verfügung als solche, die er dem Einkommen und dem Vermögen der Untertanen entnimmt.

Ludwig von Mises, Ominipotent Government, 1944; dt. Im Namen des Staats, Bonn 1978, S. 93.

In anderen Worten: Fangen wir einmal damit an, bestimmte Interessen über andere zu stellen oder scheinbar auszugleichen, geht der Wettbewerb um Privilegien erst so richtig los. Politiker wollen schließlich wiedergewählt werden und Interessengruppen das Beste für ihr Klientel herausholen. So öffnet beispielsweise der „ganz große Wurf“ Mietendeckel Tür und Tor für allerhand Sonderregelungen: sei es für bestimmte Neubauten, Immobilienbesitzer oder Genossenschaften. Sind deren Interessen erst einmal berücksichtigt, kommen Mieterbund und Co. um die Ecke und verlangen ihrerseits wieder einen Ausgleich. Die Politik wird zum Basar, auf dem von hier nach da nach dort munter umverteilt wird. Und am Ende stehen alle mit weniger da. Schließlich gibt es keine kostenlose Regulierung. Selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass Regulierungen à la Mietendeckel den Markt effizienter machen, würden Durch- und Umsetzungskosten diesen Vorteil am Ende doch wieder aufwiegen.

Es gibt keine einfachen Lösungen auf großer Ebene

Was folgt daraus? Wer einfache Lösungen auf großer Ebene propagiert, der mag vielleicht hehre Absichten haben, aber dem sollten wir trotzdem kein Gehör schenken. Zu unabwägbar sind die Konsequenzen von großen Lösungen, zu weit öffnen sie das Tor für Folge und Folge-Folge-Interventionen und Klientelpolitik, die am Ende alle schlechter dastehen lassen.

Und die Alternative?

Erstens bedarf es eines ausgewogenen Blicks auf die Möglichkeiten von Markt und Staat. Aufgrund der menschlichen Schwächen können weder der Markt noch der Staat zu einhundert Prozent effiziente Lösungen hervorbringen. Die meisten Interventionsspiralen beginnen indes mit dem Vergleich eines vermeintlichen Marktversagens mit einer perfekten Staatslösung. Wer auf Basis dieses Vergleichs eine Entscheidung trifft, fällt dem sogenannten Nirvana-Trugschluss zum Opfer. Vergleicht man jedoch eine realistische staatliche Alternative mit allen ihren Schwächen mit dem Status Quo, so offenbart sich zumeist, dass ein Marktversagen einem Staatsversagen vorzuziehen ist.

Doch auch dies bedeutet nicht, dass wir uns einfach mit ineffizienten Situationen abfinden sollten. Denn zweitens müssen wir den Blick über den Tellerrand hinauswerfen. Der Staat, sei es auf Landes- oder Bundesebene mag vielleicht die sichtbarste aller Ordnungen unseres täglichen Zusammenlebens sein, aber er ist eben doch nur eine unter vielen Ordnungen. Auf kleinster Ebene, sei es in der Nachbarschaft, der Wohnungsbaugenossenschaft oder im Stadtteil, lassen sich Lösungen finden, die viel weniger zu Interventionsspiralen neigen. Denn die niedrige Ebene bedeutet weniger unabsehbare Konsequenzen, weniger Interessen, die vereint werden müssen, und weniger weitreichende Konsequenzen, sollte eine Ordnung am Ende doch einmal nicht (nur) das gewünschte Ergebnis nach sich ziehen.

Das wäre doch mal einen Versuch wert.

Photo: Associazione Pellizza da Volpedo from Wikimedia Commons (CC 0)

Stehen wir vor einer Rezession in Deutschland oder haben wir sie bereits? Das Wachstum in Deutschland im vierten Quartal 2018 lag bei 0,02 Prozent. Im Vorquartal bei minus 0,2 Prozent. Trotz dieser Zahlen sprechen einige Aspekte dagegen.

In weiten Teilen des Landes herrscht faktische Vollbeschäftigung. Die offiziellen Arbeitslosenzahlen sind seit der Deutschen Einheit noch nie so niedrig gewesen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten noch nie so hoch. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen geht erkennbar zurück und die Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften sinken auf ein historisch niedriges Niveau. Inzwischen hat sich der Arbeitsmarkt von einem Arbeitgebermarkt zu einem Arbeitnehmermarkt entwickelt. Arbeitgeber suchen schier verzweifelt LKW-Fahrer, Handwerksgesellen und Facharbeiter. Im gewerblichen Bereich sind viele Ausbildungsplätze nicht besetzt. Wahrscheinlich wird dieser Mangel sich weiter verschärfen.

Die Wachstumsschwäche ist in erster Linie dem Mangel an qualifizierten Mitarbeitern geschuldet. Aufträge können nicht mehr in der geplanten Form abgearbeitet oder neue angenommen werden. Das drückt auf Umsatz und Gewinn der Unternehmen. Weniger Gewinn bedeutet meist weniger Investitionen. Um Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, muss mehr aufgewendet werden.

In diesem wirtschaftlichen Umfeld kommen Arbeitnehmer zunehmend in eine Position der Stärke. Sie können Bedingungen stellen, die viele Jahre als Hirngespinste der Gewerkschaften gegeißelt wurden. Auch die Diskussion über mehr Freizeit und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf rücken stärker in den Fokus. Darauf muss auch der Gesetzgeber reagieren. Nicht so sehr dadurch, dass er noch stärker in die Tarifautonomie und die Vertragsfreiheit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eingreift, sondern indem er mehr Freiräume zulässt.

Das Land Nordrhein-Westfalen geht am heutigen Freitag im Bundesrat einen ersten Schritt. In einem Entschließungsantrag fordert die NRW-Landesregierung eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes. Darin heißt es, dass „eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen für eine flexible Arbeitszeitgestaltung“ erforderlich sei. Das wäre tatsächlich zu begrüßen. Heute sind das Arbeitszeitgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und viele andere Rahmenbedingungen letztlich arbeitnehmerfeindlich. Denn sie verhindern vielfach, dass Arbeitnehmer ihre Lebensziele mit ihrer Berufstätigkeit verbinden können. Aber genau das wäre oftmals im Interesse der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Denn viele Alleinerziehende wollen vielleicht mobil arbeiten, wenn das Kind in der Schule ist, und es anschließend betreuen. Abends wenn das Kind schläft, kann dann vielleicht noch 2 Stunden gearbeitet werden. Dieses lebenswirkliche Modell scheitert am Arbeitszeitgesetz. Es schreibt eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden vor und eine elfstündige Ruhezeit.

Das Arbeiten von Zuhause darf möglichst auch nicht unter dem Stichwort Telearbeit laufen, denn dann schlägt die volle Wucht der Arbeitstättenverordnung zu. Das fängt beim Mobiliar an und hört bei der Bildschirmarbeitsverordnung nicht auf. Die Fürsorgepflicht und die Verantwortung für die Sicherheit und die Gesundheit der Mitarbeiter hat der Gesetzgeber auch für diese Arbeitsplätze definiert. Die Frage der Kommunikation mit dem Firmennetzwerk, Fragen des Datenschutzes und vieles mehr sind dabei noch gar nicht beantwortet. Fakt ist: so wird das nichts. Wer als Arbeitgeber und Arbeitnehmer diesen Umstand umgehen will, kann dies nur durch eine Vereinbarung über „mobiles Arbeit“ bewerkstelligen, also das ortsungebundene Arbeiten mit dem Laptop. Doch auch hier gilt Vorsicht an der Bahnsteigkante. Wenn der Arbeitnehmer sich mehr als 2 Stunden täglich oder 30 Tage pro Jahr an einem bestimmten Ort aufhält, dann funktioniert das flexible mobile Arbeiten nicht mehr, sondern dann handelt es sich um eine Betriebstätte mit allen Rechtsfolgen.

Will man die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern, dann müssen diese Regelungen der Lebenswirklichkeit angepasst werden. Unternehmen dürfen nicht in die rechtliche Grauzone gedrängt werden und Arbeitnehmern muss es möglich sein, flexible Modelle mit seinem Arbeitgeber auszuhandeln. Am Ende wäre die individuelle Freiheit gestärkt. Das erfordert aber eine Umkehr im Denken. Dann ist der Arbeitnehmer nicht mehr der Schwache, Bedürftige und Hilflose, oder wie Marx sagen würde: der Entfremdete, sondern derjenige der sein Lebensglück selbst in die Hand nehmen will und kann.

Photo: Franz Venhaus from Flickr (CC BY-ND 2.0)

Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues, und Justus Lenz, Leiter Haushaltspolitik bei Die Familienunternehmer/Die Jungen Unternehmer.

Der Staat sollte ausschließlich die Umsetzung solcher Regeln in Betracht ziehen, die sich per se positiv auswirken, indem sie unerwünschtes Verhalten unterdrücken, wünschenswertes Verhalten befördern und zusätzliche Kooperationsmöglichkeiten schaffen.

Bürokratie: Notwendig, aber ein Übel

Die Bürokratie hat keinen guten Ruf – lange Warteschlangen beim Bürgeramt, komplizierte Formulare sowie langwierige Genehmigungsverfahren sind (un-)beliebte Themen für den Smalltalk. Auch fehlt in keiner politischen Sommerrede der Hinweis auf die Notwendigkeit, bürokratische Belastungen zu reduzieren. Unternehmer reihen sich ein und identifizieren „Bürokratie“ regelmäßig als großes Problem. Ohne Bürokratie geht es jedoch nicht. Das Zusammenleben in unserer komplexen Gesellschaft basiert auf Regeln – staatlichen und nicht-staatlichen – und wenn sie formeller Natur sind, müssen sie bürokratisch um- und durchgesetzt werden. Allerdings sind weder alle bestehenden Regeln noch alle Maßnahmen zur Um- und Durchsetzung derselben wünschenswert. Die in den Verantwortungsbereich des Staates fallenden Regeln gehören deshalb samt ihres bürokratischen Beiwerks immer wieder auf den Prüfstand.

Zu hoher und zunehmender bürokratischer Aufwand

Auf die Frage, mit welchen Projekten die Große Koalition am besten die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen steigern könnte, antworteten jüngst 57 Prozent der vom Verband DIE FAMILIENUNTERNEHMER befragten Unternehmer mit dem Vorschlag, Bürokratie abzubauen. Damit landete das Thema an der Spitze.

Das etwas dran ist an der Wahrnehmung der Unternehmer, zeigen die Ergebnisse des seit 2011 erhobenen Erfüllungsaufwandsmonitors des Normenkontrollrats. Der jährliche bürokratische Aufwand im Zusammenhang mit Gesetzesänderungen des Bundes nahm seit 2011 um über 8 Milliarden Euro zu.

Der bürokratische Aufwand trifft Bürger nicht nur indirekt durch höhere Verwaltungskosten beim Staat und bei privaten Organisationen, sondern teilweise auch direkt: Bei der Beantragung des Personalausweises über die Kfz-Anmeldung bis hin zum Steuerrecht.

Ohne Bürokratie geht es nicht

Für das Zusammenleben von Menschen bedarf es Regeln. Sie geben uns Planungssicherheit bezüglich des Handels anderer und fördern im besten Fall kooperatives Verhalten. Das gilt für kleinere Gruppen und erst Recht für große komplexe Gesellschaften. Staatliche Regeln strukturieren Lebensbereiche wie Wohnen, Leben und Arbeiten, aber formulieren auch Abwehrrechte gegenüber dem Staat selbst – das Wort Rechtsfrieden kommt nicht von ungefähr. Eine Welt ohne Regeln wäre schrecklich. Ordnungspolitisch: Kein gutes Spiel ohne Spielregeln.

Regeln und ihre bürokratische Umsetzung: Nutzen und Kosten

Auf Märkten können Regeln die Erwartungssicherheit für Unternehmen und das Vertrauen von Kunden erhöhen. So profitieren in Deutschland alle Marktteilnehmer von Regeln, die Eigentumsrechte ordnen und die Übertragung von Eigentumsrechten durch Kauf- und Verkauf strukturieren.

Der Staat sollte ausschließlich die Umsetzung solcher Regeln in Betracht ziehen, die sich per se positiv auswirken, indem sie unerwünschtes Verhalten unterdrücken, wünschenswertes Verhalten befördern und zusätzliche Kooperationsmöglichkeiten schaffen.

Um zu beurteilen, ob eine Regel erstrebenswert ist, müssen jedoch auch ihre Umsetzungs- und Durchsetzungskosten berücksichtigt werden – die notwendige Bürokratie beim Staat, privaten Organisationen und den Bürgern direkt. Übersteigen diese bei staatlichen Einheiten und privaten Akteuren anfallenden Transaktionskosten den Nutzen der Regel, sollte sie nicht angestrebt werden.

Ideale Regulierung?

Nutzen und Kosten von Regeln und ihrer Anwendung abzuschätzen, ist ein heikles Unterfangen. Wie resultierende Nutzen und Kosten gewichtet werden, entscheidet mit darüber, ob eine zur Diskussion stehende Regel für erstrebenswert erachtet wird. Verschiedene Gutachter werden regelmäßig zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommen. Und dennoch lässt sich basierend auf der analytischen Trennung zwischen Regeln auf der einen Seite und ihrer Durchsetzung sowie Umsetzung auf der anderen Seite festhalten, dass Regeln gesetzt werden sollten, die nicht nur per se wünschenswert, sondern auch einfach um- und durchsetzbar sind.

Einige Beispiele: Bei Umweltregulierungen ist es besser, Ziele vorzugeben, als detaillierte Vorgaben zu machen, wie Ziele erreicht werden sollen. Im Bereich des Steuer- und Sozialrechts, sind häufig großzügige Pauschalen dem Versuch vorzuziehen, Einzelfallgerechtigkeit bis auf Centbeträge herzustellen.

Es versteht sich von selbst, dass es Aufgabe des Staates ist, die günstigste mögliche Alternative der Um- und Durchsetzung seiner Regeln zu gewährleisten, beziehungsweise zu ermöglichen. Leider verfehlt der deutsche Staat dieses Ideal regelmäßig. So kam der Normenkontrollrat in einem Gutachten 2015 zum Schluss, dass sich 30 Prozent der staatlichen Verwaltungskosten durch eine konsequente Umsetzung von E-Government-Lösungen einsparen ließen. Seitdem hat sich nicht viel getan. Die Einsparungen durch eine konsequentere Umsetzung von E-Government wären gewiss auch auf Seiten privater Akteure erheblich.

Tendenz zu übermäßiger Regulierung

In Demokratien werden nicht nur staatliche Regeln eingeführt, die auch ein unparteiischer Beobachter für eine große Mehrheit der Gesellschaft für wünschenswert erachtet. Politiker können sich durch die Einführung neuer Regeln profilieren und Interessengruppen mit eng abgegrenzten Partikularinteressen können Regeln zu ihrem Vorteil beeinflussen. In beiden Fällen kann der parlamentarische Prozess neue Regelungen mit negativem gesellschaftlichen Nettonutzen zutage fördern.

Zudem haben Mitarbeiter staatlicher Organisationen, die mit der Um- und Durchsetzung von Regeln betraut sind, ein Interesse an ihrer fortwährenden (ressourcenintensiven) Umsetzung, um ihre Existenz rechtfertigen zu können – auch wenn die Regeln aus gesellschaftlicher Perspektive nicht (mehr) angewandt werden sollten. Das trifft auf Bundes- und Landesverwaltungen ebenso wie auf Verwaltungen auf EU-Ebene zu.

Eine über die Zeit zunehmende Regelungsdichte und ein mit ihr steigender Erfüllungsaufwand überraschen also nicht. Sie sind aus politökonomischen Gründen zu erwarten. Vieles spricht dafür, dass die Vertragsfreiheit durch staatliche Regeln heute zu sehr eingeschränkt und der verursachte bürokratische Aufwand zu hoch ist.

Institutionelle Sklerose vermeiden

Umso mehr sollten nicht direkt am politischen Prozess Beteiligte darauf pochen, Regeln per se Prüfungen zu unterziehen und Kosteneinsparpotentiale bei ihrer Umsetzung beispielsweise durch den Einsatz von E-Government-Lösungen konsequent zu nutzen, um eine institutionelle Sklerose zu vermeiden.

Dass Aufmerksamkeit und öffentlicher Druck dazu beitragen können, das politökonomische Kalkül zu verändern, zeigt sich am Beispiel der EU-Kommission: Als Reaktion auf die Kritik, die EU würde zu viele und zu detailverliebte Regeln setzen, wurde in der aktuellen Kommission der erste Vizepräsident und Stellvertreter vom Kommissionspräsidenten, Frans Timmermanns, mit der Aufgabe betreut, die Regeldichte einzudämmen – ein kleiner Schritt, aber immerhin in die richtige Richtung.

Erstmals erschienen bei IREF

Foto: biancamentil from Pixabay (CC O)

Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues und Fabian Kurz, Doktorand der Volkswirtschaftslehre. 

Auf den ersten Blick ist Vollkommenheit erstrebenswert. Doch Perfektion ist in vielen Fällen mit hohen Kosten verbunden. Immer mehr Ressourcen, die anderswo eingesetzt werden könnten, müssen verwandt werden, um noch das letzte bisschen Unvollkommenheit auszumerzen. Unvollkommenheit ist deshalb häufig optimal.

Optimale Unvollkommenheiten

Eine Welt ohne Morde, Kriminalität, Todesopfer im Straßenverkehr, Flugzeugunglücke und mit einer immer pünktlichen Deutschen Bahn sowie einer hundertprozentigen Recyclingquote. Wäre das nicht schön? Aktuell möchte Verkehrsminister Scheuer mit einer „Funkloch-App“ auch die letzten weißen Flecken in Mobilfunknetzen aufspüren und beseitigen. Auf den ersten Blick ist Vollkommenheit erstrebenswert. Doch Perfektion ist in vielen Fällen mit hohen Kosten verbunden. Immer mehr Ressourcen, die anderswo eingesetzt werden könnten, müssen verwandt werden, um noch das letzte bisschen Unvollkommenheit auszumerzen. Unvollkommenheit ist deshalb häufig optimal.

Trade-Offs und steigende Kosten

Ressourcen wie Rohstoffe und Arbeitszeit sind knapp. Ihre Verwendung auf eine Aktivität schließt eine alternative Verwendung aus. Werden Ressourcen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung eingesetzt, können sie nicht mehr für die Prävention von Kriminalität verwandt werden. Derartige Trade-Offs plagen uns, sobald Ressourcen lediglich begrenzt zur Verfügung stehen. Angestrebte Ziele können dann nur erreicht werden, wenn die Verfolgung anderer Ziele eingeschränkt wird.

Keine Morde, Kriminalität, Todesopfer im Straßenverkehr, Flugzeugunglücke und eine stets pünktliche Deutsche Bahn haben etwas gemein: Je näher man einem dieser Ziele kommt, desto größer ist der Aufwand, einen weiteren Schritt in Richtung der angestrebten Vollkommenheit zu machen. Der Ressourceneinsatz steigt überproportional und bei alternativen Zielen müssen immer mehr Abstriche gemacht werden. Dilemmata dieser Art sind allgegenwärtig.

100 Prozent Recycling?

Die Recyclingquote für Siedlungsabfälle ist von 56 Prozent im Jahr 2002 auf 67 Prozent im Jahr 2015 gestiegen. Dies sind grundsätzlich erfreuliche Nachrichten. Doch welcher Aufwand wurde betrieben, um die zusätzlichen 11 Prozentpunkte zu erreichen? Wurde relativ zum Nutzen wenig Aufwand betrieben, um die Recyclingquote zu erhöhen, dann wurden insgesamt Ressourcen geschont. Überstieg dagegen der zusätzliche Ressourcenaufwand die Einsparungen durch zusätzliches Recycling, hat sich die Steigerung nicht gelohnt.

Je höher die Recyclingquote ist, desto aufwändiger ist es, diese weiter zu erhöhen. Das Recycling jeder weiteren Einheit ist etwas teurer als für die Einheit zuvor. Eine hundertprozentige Recyclingquote wird daher kaum optimal sein. Eine Studie aus dem Jahr 2014 kommt zum Beispiel zu dem Schluss, dass die Recyclingquote in Japan ineffizient hoch sei. Dabei lag die Recyclingquote dort bei nur knapp über 20 Prozent.

Beste medizinische Versorgung?

Mückenstiche können gefährlich sein, auch in Deutschland. Nicht Malaria, sondern eine Entzündung und eine darauffolgende Blutvergiftung können schwerwiegende gesundheitliche Schäden hinterlassen. Eine schnelle ärztliche Behandlung ist bei einem Verdacht auf eine Blutvergiftung unabdinglich. Sollten deshalb alle Personen mit dem Verdacht auf einen Mückenstich auf die Intensivstation gebracht werden? Wollten wir die medizinische Versorgung auf das höchstmögliche Level anheben, wäre dies wohl die Folge. Auch hier zeigt sich, dass die Extremlösung nicht optimal ist.

Ebenso verhält es sich mit der Krankenwagendichte. In Notfällen ist es entscheidend, dass Patienten schnell medizinisch versorgt werden. Im ländlich geprägten Rheinland-Pfalz brauchen Krankenwagen im Durchschnitt etwa 7 Minuten bis sie einen Patienten erreichen. Immerhin 94 Prozent der Rheinland-Pfälzer können in unter 15 Minuten von einem Krankenwagen erreicht werden. Eine bessere Versorgung mit Krankenwagen wäre natürlich möglich. Doch in der dünnbesiedelten Eifel eine Abdeckung wie in Mainz zu garantieren, wäre sehr aufwendig. Auch eine wünschenswerte bessere Versorgung in den Städten ist mit immer höherem Aufwand verbunden. Es wäre kaum optimal, wenn jeder Straßenzug eine eigene Rettungswacht beherbergte. Die Kosten, auch die letzte Minute Anfahrtszeit zu reduzieren, sind schlicht zu hoch.

Hundertprozentige Medikamentensicherheit?

Wir alle wünschen uns, dass Medikamente unsere Gesundheit verbessern. Zu diesem Zweck werden Medikamente aufwendig geprüft. Doch die aufwendigen, staatlich geforderten Tests und Zulassungsverfahren führen nicht nur dazu, dass die Wahrscheinlichkeit sinkt, dass ein schadhaftes Medikament auf den Markt kommt. Sie führen auch dazu, dass Erkrankte die von getesteten Medikamenten profitieren könnten, diese erst verspätet oder gar nicht erhalten.

Es muss daher zwischen den Kosten der Nichtbereitstellung hilfreicher Medikamente und dem Schaden, der durch fehlerhafte Medikamente verursacht wird, abgewogen werden. Ein hundertprozentiger Ausschluss potentiell schädlicher Medikamente würde die Einführung wirksamer Medikamente unverhältnismäßig verzögern oder gänzlich verhindern.

Optimale Mordrate nicht null?

Auch hundertprozentige öffentliche Sicherheit ist nicht mit angemessenem Aufwand zu erreichen. Selbstverständlich wäre es wünschenswert, wenn alle Menschen engelsgleich wären und es keine Morde gäbe. Müssen für die Verhinderung von Morden mehr Polizisten und Richter eingestellt oder die Videoüberwachung ausgeweitet werden, können diese Ressourcen jedoch nicht für alternative wünschenswerte Ziele eingesetzt werden. Dabei wird es mit sinkender Mordrate schwieriger und somit teurer, sie weiter zu senken. Selbst eine 24-Stunden-Polizeistreife für jeden Straßenzug wird nicht ausreichen, um jeden Mord zu verhindern.

Vollkommenheit unerschwinglich

Es wäre wünschenswert, wenn kostenlos dafür gesorgt werden könnte, dass Menschen nicht morden, Krankenwagen sofort vor Ort sind, die Bahn immer pünktlich kommt, eingesetzte Ressourcen vollständig recycelt werden und vieles mehr. Leider ist Vollkommenheit nicht zu Kosten von null erreichbar.

Bei der Formulierung von Zielen sollten stets die Kosten berücksichtigt werden. Extremlösungen erweisen sich nur in Ausnahmefällen als optimal. Im privaten Bereich werden Menschen zwangsläufig mit den Kosten ihrer Handlungen konfrontiert. Wenn etwa Frau Hoppenstedt nicht nur ein Jodeldiplom erlangen, sondern die beste Jodlerin der Welt werden möchte, kann sie nur noch wenig Zeit mit ihrem Mann verbringen.

Auch in der Politik gilt: There is no free lunch

Haben Entscheidungen Einzelner direkte Konsequenzen auch für andere, besteht die Gefahr, dass Kosten nur unzureichend berücksichtigt werden. Die Politik als der Bereich unserer Gesellschaft, in dem wir in Gruppen entscheiden oder gewählte Repräsentanten für uns entscheiden lassen, ist von diesem Problem besonders betroffen. Wähler haben angesichts hoher Informationskosten keinen Anreiz, vollständig informiert zu sein – unabhängig davon, ob sie an einer politischen Entscheidung direkt beteiligt sind oder nicht. Das macht es für Politiker reizvoll, die Vorteile politischer Maßnahmen zu betonen und die Kosten in Form alternativer Ressourcenverwendungen in den Hintergrund zu rücken. Um ihrer Kontrollfunktion gerecht zu werden, sollten gerade Vertreter der vierten Gewalt deshalb die Kosten stets mit im Blick haben, auch wenn ihnen das angestrebte politische Ziel persönlich zusagt.

So würde sich über die politische Durchsetzung lückenloser Mobilfunknetze gewiss nicht nur Herr Scheuer freuen. Doch wäre es die Kosten wirklich Wert, auch im entlegensten Waldstück LTE-Empfang zu haben? Das eine oder andere Loch im Funknetz ist vermutlich optimal.

Erstmals veröffentlicht bei IREF. 

Photo: Alvan Nee from Unsplash (CC 0)

Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues und Fabian Kurz, Doktorand der Volkswirtschaftslehre. 

Nach zähen Verhandlungen steht nun ein Kompromiss für die Neugestaltung der zukünftigen Bund-Länder-Finanzen. Für eine mögliche höhere Steuerbelastung können die Landespolitiker in Zukunft in einem noch größeren Umfang den Bund verantwortlich machen. So profitieren Politiker in den Ländern von der intransparenten Finanzierung staatlicher Ausgaben. Aus Sicht der Bürger ist diese Entwicklung enttäuschend, da regional relevante Entscheidungen zukünftig häufiger auf Bundesebene gefällt werden.

Nach zähen Verhandlungen steht nun ein Kompromiss für die Neugestaltung der zukünftigen Bund-Länder-Finanzen. Die Ministerpräsidenten haben sich im Wesentlichen mit ihren Forderungen durchgesetzt – kein Bundesland muss mit weniger Geld auskommen. Der derzeit gültige Länderfinanzausgleich sowie der Solidarpakt II laufen Ende 2019 aus. Es bestand also Handlungsbedarf. Der oft kritisierte Länderfinanzausgleich wird zum Jahr 2020 in seiner jetzigen Form abgeschafft. An seine Stelle tritt ein neuer Umverteilungsmechanismus. Zudem begeben sich die Bundesländer in eine noch stärkere Abhängigkeit von Finanzzahlungen des Bundes und treten im Gegenzug Kompetenzen an ihn ab. Föderalistische Elemente werden so weiter zurückgebaut.

Nach dem Umsatzsteuervorausgleich ist vor dem Länderfinanzausgleich

Im bisherigen System findet ein Teil der Umverteilung des Steueraufkommens bereits im sogenannten Umsatzsteuervorausgleich statt – vor dem eigentlichen Länderfinanzausgleich. So wird für jedes Bundesland die Finanzkraft pro Einwohner ermittelt und in Relation zur Finanzkraft des Bundesdurchschnitts gesetzt. Anschließend werden bis zu 25 Prozent des Umsatzsteueraufkommens auf die finanzkraftschwachen Länder verteilt. Im Jahr 2017 waren es 8,4 Milliarden Euro.

Der Länderfinanzausgleich im engeren Sinne findet nach diesem Schritt statt. Die berechnete Finanzkraft wird zu Gunsten der Stadtstaaten und dünnbesiedelter Flächenländer angepasst und dann im Länderfinanzausgleich angeglichen. Im Jahr 2017 wurden so über 11 Milliarden Euro umverteilt.

Aktuell: Progressive Angleichung

Die Umverteilung im Länderfinanzausgleich hat einen progressiven Verlauf. Bei einer Finanzkraft unter 80 Prozent des Bundesdurchschnitts erhalten die Nehmerländer 75 Prozent der Differenz. Der Ausgleich sinkt bis zu einer Finanzkraft von 93 Prozent des Bundesdurchschnitts linear auf 70 Prozent. Der Ausgleich sinkt linear schließlich auf 44 Prozent, bis ab 100 Prozent des Bundesdurchschnitts ein Land nicht mehr Mittel aus dem Ausgleich erhält, sondern Mittel einzahlt.

Für die Nettozahlerländer verhält es sich spiegelbildlich. Die Grenzabschöpfung steigt linear von 44 auf 70 Prozent, wenn ein Bundesland bis zu 107 Prozent des Bundesdurchschnitts verfügt und steigt linear ab einer Finanzkraft von 120 Prozent auf 75 Prozent.

Schließlich werden Bundesländern, deren Finanzkraft nach dem Länderfinanzausgleich noch unter 99,5 Prozent des Bundesdurchschnitts liegt, durch allgemeine Bundesergänzungszuweisungen seitens des Bundes unterstützt. Die Differenz zu 99,5 Prozent der durchschnittlichen Finanzkraft wird so zu 77,5 Prozent ausgeglichen. Diese Bundeszuschüsse an finanzschwache Bundesländer summierten sich im Jahr 2017 auf 4,5 Milliarden Euro.

Die östlichen Bundesländer erhalten außerdem Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen im Rahmen des Solidarpakts II und als Ausgleich für Sonderlasten aus struktureller Arbeitslosigkeit. Kleine, finanzschwache Bundesländer erhalten Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, um die relativ höheren Kosten politischer Führung zu bestreiten.

Neue Bund-Länder-Finanzen

Der Umsatzsteuervorausgleich in seiner jetzigen Form und der eigentliche Länderfinanzausgleich werden abgeschafft. Ab 2020 erfolgen keine direkten Zahlungen mehr von einem Bundesland an ein anderes.

Im gefundenen Kompromiss wird den Unterschieden in der Finanzkraft durch die Verteilung der Umsatzsteuereinnahmen und direkte Zuwendungen des Bundes begegnet. Bei der Ermittlung der Finanzkraft werden weiterhin die Stadtstaaten und die dünn besiedelten Flächenländer bevorteilt. Außerdem wird Bundesländern mit finanzkräftigen Gemeinden eine höhere Finanzkraft bescheinigt als bisher.

Etwas bessere Anreize für Geberländer

Während im jetzigen System über den Länderfinanzausgleich die Schließung der Finanzkraftlücke progressiv gestaltet ist, gibt es ab 2020 einen einheitlichen Satz von 63 Prozent für den Ausgleich der Finanzkraft. Es werden also 63 Prozent der Abweichung vom Mittelwert der Finanzkraft der Bundesländer ausgeglichen. Länder, die eine überdurchschnittliche Finanzkraft haben, bekommen dementsprechend weniger Einnahmen aus der Umsatzsteuer.

Die Vereinheitlichung der Grenzbelastung des Finanzausgleichs auf 63 Prozent wirkt sich positiv auf die Anreize der Nettozahlerländer aus, durch geeignete Politikmaßnahmen höhere Einnahmen zu erzielen. Im bisherigen Länderfinanzausgleich führten Einnahmesteigerungen von einem Euro zu einer Zahlung von bis zu 75 Cent an andere Bundesländer. Im zukünftigen Ausgleich über die Umsatzsteuer liegt die Grenzbelastung der Geberländer bei 63 Cent pro Euro Mehreinnahmen. Diese Belastung erscheint allerdings nicht mehr transparent in den Landeshaushalten, sondern erfolgt weniger transparent über die Verteilung der Umsatzsteuereinahmen. Die Tagesschau berichtete im Jahr 2016 treffend, dass der Bund den Vorschlag, den Finanzkraftausgleich über die Verteilung der Umsatzsteuer zu organisieren, noch als intransparent ablehnte.

Schlechtere Anreize für Nehmerländer

Für die Nettoempfängerländer gibt es keinen stärkeren Anreiz, die eigene Finanzkraft zu erhöhen. Zwar entfallen die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen für die Ostdeutschen Bundesländer (Solidarpakt II) ab dem Jahr 2020, dennoch erhöhen sich die direkten Zahlungen des Bundes an finanzschwache Länder insgesamt.

Die allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen bleiben erhalten und erhöhen sich. Ab dem Jahr 2020 wird nicht mehr die Differenz zu 99,5 Prozent der durchschnittlichen Finanzkraft zu 77,5 Prozent ausgeglichen, sondern die Differenz zu 99,75 Prozent der durchschnittlichen Finanzkraft zu 80 Prozent. Dieser höhere Ausgleich stellt sicher, dass durch die Neustrukturierung kein Land weniger Geld erhält, und führt dazu, dass es sich für die Empfängerländer der allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen noch weniger als bisher lohnt, eigene Einnahmen zu erschließen. Andere Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen für den Ausgleich für Sonderlasten aus struktureller Arbeitslosigkeit oder den Ausgleich der Kosten politischer Führung bleiben ebenso erhalten.

Im Ergebnis könnten die stärkeren Anreize zur fiskalischen Solidität für die Geberländer sowie die schwachen Anreize der Nehmerländer dazu führen, dass die Finanzkraftzahlen der Bundesländer weiter auseinanderdriften.

Verantwortung? Nein danke.

Bund und Länder haben sich auf einen fragwürdigen Kuhhandel geeinigt. Bisherige Geber- und Nehmerländer können über zusätzliche Mittel verfügen. Der Bund kommt für die notwendigen Transfers im Tausch für eine Ausweitung seiner Kompetenzen auf. Er erhält neue Eingriffsrechte in den Bereichen Fernstraßen, Steuerverwaltung, Bildungsinvestitionen und Online-Angebote der Verwaltungen. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln verzichtet der Bund zugunsten der Länder ab dem Jahr 2020 jährlich auf insgesamt 3 Prozent seiner Steuereinnahmen.

Der von den Ministerpräsidenten eingeschlagene Weg ist nachvollziehbar. Politiker können ein Interesse daran haben, Entscheidungsgewalt zu delegieren, um Verantwortung abzutreten. Für die Ministerpräsidenten ist es attraktiv, potentiellen Wählern zusätzliche Leistungen in Aussicht zu stellen, ohne ihnen zugleich die Rechnung dafür vorlegen zu müssen. Für eine mögliche höhere Steuerbelastung können die Landespolitiker in Zukunft in einem noch größeren Umfang den Bund verantwortlich machen. So profitieren Politiker in den Ländern von der intransparenten Finanzierung staatlicher Ausgaben.

Die Vorzüge dezentraler Entscheidungen

Aus Sicht der Bürger ist diese Entwicklung enttäuschend, da regional relevante Entscheidungen zukünftig häufiger auf Bundesebene gefällt werden.

Werden Entscheidungen dezentral gefällt, können unterschiedliche lokale Gegebenheiten und Präferenzen besser eingeschätzt und berücksichtigt werden. Schon innerhalb von Bundesländern gibt es erhebliche Unterschiede, auch innerhalb der Verwaltung. So werden in Schwaben Verwaltungsakten mit Hilfe von Ordnern archiviert, während in Baden die sogenannte „Badische Aktenheftung“ angewandt wird.

Bundesstaatliche Vereinheitlichungen lassen nicht nur regionale Besonderheiten unberücksichtigt, sondern verhindern auch Experimente, die behilflich sein können, die beste Lösung für ein Problem zu finden. So mag die Gestaltung eines Online-Verwaltungsportals in manchen Bundesländern besser glücken als in anderen. Werden dezentral unterschiedliche Entscheidungen getroffen, können die Bundesländer voneinander lernen. Bei zentralen Bundesentscheidungen hingegen nicht.

Schließlich ist es für die Bürger schwerer, politische Verantwortlichkeit zuzuordnen und demokratische Kontrolle über staatliche Aktivitäten auszuüben, wenn die Verantwortung für die Finanzierung und Durchführung staatlicher Aktivitäten nicht zusammenfallen.

Aus diesen Gründen wäre es begrüßenswert, wenn mehr Entscheidungen über staatliche Ausgaben und Einnahmen dezentral auf Ebene der Länder oder ihnen nachgeordneten Gebietskörperschaften getroffen würden. Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen ist leider ein Schritt in die entgegengesetzte Richtung.

Erstmal erschienen bei IREF.