Photo: Alex Proimos from Flickr (CC BY-NC 2.0)
Warum spricht eigentlich kaum jemand über Interventionsspiralen? Warum es keine einfachen Lösungen auf großer Ebene gibt und was die Alternativen sind.
Wer A sagt, der muss auch B sagen, und C, und D, und E …
Was ist eigentlich die Aufgabe von Politikern? Von Abgeordneten, Regierungsmitgliedern und deren Mitarbeitern? Die meisten Menschen würden vermutlich antworten, dass „die Politik“ Probleme lösen soll. Probleme, zu deren Lösung die Gesellschaft ohne Zutun ihrer gewählten Vertreter und Regierungen nicht in der Lage seien. Oft handelt es sich dabei um Fälle von sogenanntem Marktversagen, in denen der freie Austausch der Individuen zu ineffizienten oder nicht erstrebenswerten Ergebnissen führe. Und so geht der politische Betrieb mit viel Tatendrang und vor allem voller Überzeugung, das Richtige zu tun, ans Werk; identifiziert und diskutiert Probleme, beschließt Lösungen. Indes ist „der Politiker als Problemlöser“ ein Zerrbild, dem eine maßlose Überschätzung des Menschen zu Grunde liegt. Denn frei nach Leonardo da Vinci: egal ob Mietendeckel, Mindestlohn oder Drogenkrieg – die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. Und zur Lösung dieser neuen Probleme werden auch immer neue Maßnahmen entwickelt, die ihrerseits wieder neue Probleme produzieren. Was wie eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Politiker klingt ist tatsächlich eine verhängnisvolle Interventionsspirale.
Die Interventionsspirale ist der Eintopf politökonomischer Probleme
Die politische Ökonomie beschäftigt sich mit dem Austausch zwischen Individuen und den formellen und informellen Regeln, die diesen Austausch koordinieren. Im Grunde ist jedes politische Problem eine Art abstraktes Beziehungsproblem der Menschen einer Gesellschaft. Die konkreten Ursachen dieser Probleme sind schier unbegrenzt. Doch zumeist lassen sie sich auf zwei grundlegende menschliche Schwächen zurückführen: (1) Wir überschätzen konsequent unsere eigenen kognitiven Fähigkeiten. Wir denken, alles zu wissen und alle Konsequenzen unseres Handels abschätzen zu können. Und (2) wir sind keine Engel, wir verhalten uns opportunistisch und ziehen häufig den kurzfristigen eigenen Vorteil dem langfristigen größeren oder gemeinschaftlichen Vorteil vor. Interventionsspiralen entstehen genau aus diesen zwei Gründen.
Unabsehbare Konsequenzen: Was der Mietendeckel und der War on Drugs gemeinsam haben
Zwei Beispiele: Wenn nun der Berliner Senat niedrigere Mieten durch den sogenannten Mietendeckel erzielen möchte oder die US-Regierung mit dem War on Drugs den Missbrauch von Drogen bekämpft, dann erscheint beides erst einmal als grundsätzliche geeignete Lösung eines Problems (unabhängig von der Bewertung des jeweiligen Sachverhalts als politisches Problem). Nun beeinflusst diese politische Regeländerung (Mieten werden gedeckelt, bestimmte Drogen sind verboten) aber auf einen Schlag zig- wenn nicht gar hunderte Millionen von Austauschbeziehungen. Und es ist eine ganz absurde Vorstellung, dass die Konstrukteure der Regeln alle Konsequenzen abschätzen könnten.
Große politische (Problemlösungs-)Projekte führen daher zu einer unendlichen Anzahl an Folgeproblemen. In Berlin wird der Senat in Zukunft vermutlich damit konfrontiert sein, dass sich nur noch staatlich subventioniertes Bauen lohnt, was das Wohnungsangebot weiter verknappt. Auf den Mietendeckel folgt also aller Voraussicht nach ein staatliches Wohnungsbauprogramm. Und so weiter und so fort. Einerseits geht so die Signalfunktion von Preisen vollständig verloren, sodass weder das Berliner Umland von einem Preisgefälle profitieren noch Unternehmer zum Neubau von Wohnungen angereizt werden. Andererseits muss ja auch der Staat seine Subventionen irgendwo hernehmen, sodass der gemeine Mieter am Ende trotzdem die Zeche zahlt, nur eben über Steuern und mit einem saftigen Verwaltungsaufschlag.
Und der „War on Drugs“? Anstatt einen kontrollierbaren Markt für rauscherzeugende Substanzen zu schaffen, auf dem zumindest die Qualität von Rauschmitteln weitestgehend gesichert werden kann, schafft die Drogen-Prohibition den größten illegalen Markt der Welt. Statt vom verfassungsgebundenen Staat wird dieser Markt von gewalttätigen Mafias regiert, die nun abermals von staatlichen Behörden bekämpft werden. Und das vor allem im Ausland und unter Mithilfe von korrupten Regierungen und fragwürdigen Desposten. Das stürzt ganze Länder in Mittel- und Südamerika in Chaos und Gewalt. Wer hätte gedacht, dass der Kampf gegen Drogen in den USA zu einem der größten geopolitischen Probleme unserer Zeit wird?
Nicht selten enden Interventionsspiralen in einem Wettlauf um Privilegen
Doch nicht nur die (unvorhersehbaren) Konsequenzen politischer Regeländerungen treiben die Interventionsspirale an. Wie der österreichische Ökonom Ludwig von Mises feststellte, geschieht dies auch durch schlichte menschliche Begehrlichkeiten (wir sind eben alle keine Engel):
Der Interventionismus wird zu einem Wettlauf der einzelnen Interessenten und Interessengruppen um Privilegien. Die Regierung wird zu einem Weihnachtsmann, der Geschenke verteilt. Doch die Beschenkten müssen die Gaben, die sie empfangen, doppelt bezahlen. Dem Staate stehen keine anderen Mittel zum Schenken zur Verfügung als solche, die er dem Einkommen und dem Vermögen der Untertanen entnimmt.
Ludwig von Mises, Ominipotent Government, 1944; dt. Im Namen des Staats, Bonn 1978, S. 93.
In anderen Worten: Fangen wir einmal damit an, bestimmte Interessen über andere zu stellen oder scheinbar auszugleichen, geht der Wettbewerb um Privilegien erst so richtig los. Politiker wollen schließlich wiedergewählt werden und Interessengruppen das Beste für ihr Klientel herausholen. So öffnet beispielsweise der „ganz große Wurf“ Mietendeckel Tür und Tor für allerhand Sonderregelungen: sei es für bestimmte Neubauten, Immobilienbesitzer oder Genossenschaften. Sind deren Interessen erst einmal berücksichtigt, kommen Mieterbund und Co. um die Ecke und verlangen ihrerseits wieder einen Ausgleich. Die Politik wird zum Basar, auf dem von hier nach da nach dort munter umverteilt wird. Und am Ende stehen alle mit weniger da. Schließlich gibt es keine kostenlose Regulierung. Selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass Regulierungen à la Mietendeckel den Markt effizienter machen, würden Durch- und Umsetzungskosten diesen Vorteil am Ende doch wieder aufwiegen.
Es gibt keine einfachen Lösungen auf großer Ebene
Was folgt daraus? Wer einfache Lösungen auf großer Ebene propagiert, der mag vielleicht hehre Absichten haben, aber dem sollten wir trotzdem kein Gehör schenken. Zu unabwägbar sind die Konsequenzen von großen Lösungen, zu weit öffnen sie das Tor für Folge und Folge-Folge-Interventionen und Klientelpolitik, die am Ende alle schlechter dastehen lassen.
Und die Alternative?
Erstens bedarf es eines ausgewogenen Blicks auf die Möglichkeiten von Markt und Staat. Aufgrund der menschlichen Schwächen können weder der Markt noch der Staat zu einhundert Prozent effiziente Lösungen hervorbringen. Die meisten Interventionsspiralen beginnen indes mit dem Vergleich eines vermeintlichen Marktversagens mit einer perfekten Staatslösung. Wer auf Basis dieses Vergleichs eine Entscheidung trifft, fällt dem sogenannten Nirvana-Trugschluss zum Opfer. Vergleicht man jedoch eine realistische staatliche Alternative mit allen ihren Schwächen mit dem Status Quo, so offenbart sich zumeist, dass ein Marktversagen einem Staatsversagen vorzuziehen ist.
Doch auch dies bedeutet nicht, dass wir uns einfach mit ineffizienten Situationen abfinden sollten. Denn zweitens müssen wir den Blick über den Tellerrand hinauswerfen. Der Staat, sei es auf Landes- oder Bundesebene mag vielleicht die sichtbarste aller Ordnungen unseres täglichen Zusammenlebens sein, aber er ist eben doch nur eine unter vielen Ordnungen. Auf kleinster Ebene, sei es in der Nachbarschaft, der Wohnungsbaugenossenschaft oder im Stadtteil, lassen sich Lösungen finden, die viel weniger zu Interventionsspiralen neigen. Denn die niedrige Ebene bedeutet weniger unabsehbare Konsequenzen, weniger Interessen, die vereint werden müssen, und weniger weitreichende Konsequenzen, sollte eine Ordnung am Ende doch einmal nicht (nur) das gewünschte Ergebnis nach sich ziehen.
Das wäre doch mal einen Versuch wert.
Unsere Grundrechte Freiheit und Eigentum sollten uns vor diesen Interventionsspiralen schützen. Nietzsche hat die Frage, was den Mensch steuert, mit der Willen zur Macht beantwortet. Durch Wahlen zur Macht gelangte Herrscher verleitet dieser Weg zur Macht zu der Fehleinschätzung, die Untertanen hätten ihre Untertänigkeit gegenüber den Herrschern selbst gewählt. Ein römischer Rechtsgrundsatz besagt: Wer zustimmt, dem geschieht kein Unrecht. Aus gewählt worden zu sein, lässt sich diese Zustimmung nicht ableiten. Im Regelfall kennen die Wähler die Kandidaten über den Kopf auf dem Wahlplakat hinaus nicht, die Gewählten kennen ihre Wähler nicht. Wie kann ein Gewählter die Interessen seiner Wähler vertreten, wenn er weder seine Wähler noch ihre Interessen kennen kann. Selbst Wahlversprechen müssen nicht eingehalten werden (krasseste Beispiele die MWSt-Erhöhung von 16 auf 19 %, Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke). Die Straftatbestände §§ 108 ff StGB sind wirkungslos. Die DDR hat gezeigt, dass Wahlen nicht vor einer Diktatur schützen, andererseits konnten 700.000 mit hohem persönlichen Risiko im November 1989 die mit 98 % Gewählten stürzen. Ulbricht äußerte: „Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand behalten.“ Über den Grundrechteschutz entscheiden ausschließlich Verfassungsgerichte. Das Bundesverfassungsgericht weist 98 % aller Verfassungsbeschwerden zurück, nimmt sie nicht zur Entscheidung an, oder trägt sie unentschieden in ein Register ein. In zurückweisenden Entscheidungen kann fast immer gelesen werden, dass der Gesetzgeber ‚einen weiten Gestaltungsspielraum‘ hat. Grundrechte haben gerade die Funktion, den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum einzuengen oder völlig zu verneinen. Deutlicher kann das Gericht die Selbstentledigung seiner Aufgabe nicht zum Ausdruck bringen. Das Gericht muss zurückweisende Entscheidungen nicht begründen. Legen Gerichte Verfassungsfragen dem Bundesverfassungsgericht vor, werden diese oft mit ’nicht hinreichende dargelegt‘ u.Ä. abgewiesen. Dass die potenziellen Grundrechteverletzer/Interventionisten die Grundrechtsschützer wählen, ist der Sache Grundrechte nicht dienlich. Das Bundesverfassungsgericht ist der eigentliche Systemversager. . .