Photo: Associazione Pellizza da Volpedo from Wikimedia Commons (CC 0)

Stehen wir vor einer Rezession in Deutschland oder haben wir sie bereits? Das Wachstum in Deutschland im vierten Quartal 2018 lag bei 0,02 Prozent. Im Vorquartal bei minus 0,2 Prozent. Trotz dieser Zahlen sprechen einige Aspekte dagegen.

In weiten Teilen des Landes herrscht faktische Vollbeschäftigung. Die offiziellen Arbeitslosenzahlen sind seit der Deutschen Einheit noch nie so niedrig gewesen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten noch nie so hoch. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen geht erkennbar zurück und die Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften sinken auf ein historisch niedriges Niveau. Inzwischen hat sich der Arbeitsmarkt von einem Arbeitgebermarkt zu einem Arbeitnehmermarkt entwickelt. Arbeitgeber suchen schier verzweifelt LKW-Fahrer, Handwerksgesellen und Facharbeiter. Im gewerblichen Bereich sind viele Ausbildungsplätze nicht besetzt. Wahrscheinlich wird dieser Mangel sich weiter verschärfen.

Die Wachstumsschwäche ist in erster Linie dem Mangel an qualifizierten Mitarbeitern geschuldet. Aufträge können nicht mehr in der geplanten Form abgearbeitet oder neue angenommen werden. Das drückt auf Umsatz und Gewinn der Unternehmen. Weniger Gewinn bedeutet meist weniger Investitionen. Um Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, muss mehr aufgewendet werden.

In diesem wirtschaftlichen Umfeld kommen Arbeitnehmer zunehmend in eine Position der Stärke. Sie können Bedingungen stellen, die viele Jahre als Hirngespinste der Gewerkschaften gegeißelt wurden. Auch die Diskussion über mehr Freizeit und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf rücken stärker in den Fokus. Darauf muss auch der Gesetzgeber reagieren. Nicht so sehr dadurch, dass er noch stärker in die Tarifautonomie und die Vertragsfreiheit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eingreift, sondern indem er mehr Freiräume zulässt.

Das Land Nordrhein-Westfalen geht am heutigen Freitag im Bundesrat einen ersten Schritt. In einem Entschließungsantrag fordert die NRW-Landesregierung eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes. Darin heißt es, dass „eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen für eine flexible Arbeitszeitgestaltung“ erforderlich sei. Das wäre tatsächlich zu begrüßen. Heute sind das Arbeitszeitgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und viele andere Rahmenbedingungen letztlich arbeitnehmerfeindlich. Denn sie verhindern vielfach, dass Arbeitnehmer ihre Lebensziele mit ihrer Berufstätigkeit verbinden können. Aber genau das wäre oftmals im Interesse der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Denn viele Alleinerziehende wollen vielleicht mobil arbeiten, wenn das Kind in der Schule ist, und es anschließend betreuen. Abends wenn das Kind schläft, kann dann vielleicht noch 2 Stunden gearbeitet werden. Dieses lebenswirkliche Modell scheitert am Arbeitszeitgesetz. Es schreibt eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden vor und eine elfstündige Ruhezeit.

Das Arbeiten von Zuhause darf möglichst auch nicht unter dem Stichwort Telearbeit laufen, denn dann schlägt die volle Wucht der Arbeitstättenverordnung zu. Das fängt beim Mobiliar an und hört bei der Bildschirmarbeitsverordnung nicht auf. Die Fürsorgepflicht und die Verantwortung für die Sicherheit und die Gesundheit der Mitarbeiter hat der Gesetzgeber auch für diese Arbeitsplätze definiert. Die Frage der Kommunikation mit dem Firmennetzwerk, Fragen des Datenschutzes und vieles mehr sind dabei noch gar nicht beantwortet. Fakt ist: so wird das nichts. Wer als Arbeitgeber und Arbeitnehmer diesen Umstand umgehen will, kann dies nur durch eine Vereinbarung über „mobiles Arbeit“ bewerkstelligen, also das ortsungebundene Arbeiten mit dem Laptop. Doch auch hier gilt Vorsicht an der Bahnsteigkante. Wenn der Arbeitnehmer sich mehr als 2 Stunden täglich oder 30 Tage pro Jahr an einem bestimmten Ort aufhält, dann funktioniert das flexible mobile Arbeiten nicht mehr, sondern dann handelt es sich um eine Betriebstätte mit allen Rechtsfolgen.

Will man die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern, dann müssen diese Regelungen der Lebenswirklichkeit angepasst werden. Unternehmen dürfen nicht in die rechtliche Grauzone gedrängt werden und Arbeitnehmern muss es möglich sein, flexible Modelle mit seinem Arbeitgeber auszuhandeln. Am Ende wäre die individuelle Freiheit gestärkt. Das erfordert aber eine Umkehr im Denken. Dann ist der Arbeitnehmer nicht mehr der Schwache, Bedürftige und Hilflose, oder wie Marx sagen würde: der Entfremdete, sondern derjenige der sein Lebensglück selbst in die Hand nehmen will und kann.

5 Kommentare
  1. Robert Nef
    Robert Nef sagte:

    Das ist der bestmögliche Weg! Genau dies muss eine liberale Politik fordern: Umfassende Deregulierung des Arbeitsmarktes. Die Vorstellung, Leistung (Physikalisch: Kraft mal Weg dividiert durch Zeit) sei ein „besonderes Gut“, das aus sozialen und kulturellen Gründen vor den Marktkräften „geschützt“ sein müsse und einer besonders differenzierten staatlichen Regulierung bedürfe, ist einer der grossen Irrtümer, denen über Generationen auch viele Liberale erlegen sind. Dieser Irrtum wirkt sich langfristig zu Ungunsten der Arbeitenden aus, weil institutionelle Lohnregulierungen bei Wirtschaftswachstum zu Lohnbremsen werden. Die organisierte Arbeiterschaft ging zu Unrecht davon aus, dass sich staatlich regulierte Gesamtarbeitsverträge automatisch zugunsten ihrer Mitglieder auswirken. Wo bisher kollektiver Zwang herrschte, sollen in Zukunft individuelle Verträge ausgehandelt werden! Dieser Grundsatz wird sich insgesamt zugunsten der Leistungsanbieter auswirken. Die müssen nicht mehr „Arbeitsplätze suchen und sichern“, sondern stets flexibel und lernbereit Leistungen anbieten, die, je knapper sie sind, desto besser bezahlt werden. Das ist im Interesse aller. Knappheit herrscht nicht in erster Linie bei akademisch geschulten Managern, sondern beim praktisch erfahrenen, lebenslänglich weiterbildungswilligen Fachpersonal aller Sparten, das wegen jenen Marktverzerrungen, die in den Teppichetagen zwischen Funktionären, Managern und Politikern ausgehandelt werden, effektiv unterbezahlt ist. .

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    • Karl Kloos
      Karl Kloos sagte:

      @Steinweg: Das kann man sagen, wäre aber ein Fehlschluss. Bzw. müsste man erst noch definieren, was der Kapitalismus tatsächlich ist. Regulierte Marktwirtschaften, die in freien Staaten sind wirtschaftlich und für den Arbeitnehmer sicherlich der Zentralverwaltungswirtschschaft überlegen, das bedeutet aber nicht, dass alle Arbeitsmärkte (denn es gibt nicht nur einen, wie der Artikel suggeriert) Arbeitnehmermärkte sind. Je unqualifizierter der Arbeitnehmer, desto schlechter sind seine Karten, und selbst wenn viele unqualifizierte Arbeitnehmer in einer Branche gesucht werden, so bedeutet das nicht, dass diese automatisch gute Arbeitsbedingungen erwarten können (z. B. in Form von hohen Löhnen) da der Lohn von der Zahlungsbereitschaft der Arbeitgeber abhängt, die wiederum von den Gewinnen seines Geschäfts abhängt.

      Zum Artikel kann ich nur sagen, dass ich nicht verstanden habe, was er zu vermitteln versucht. Es gibt in Deutschland irgendwelche Gesetze, und irgendwie sind die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einschränkend. Als Beispiel wird gezeigt, dass 8h Arbeitszeit vorgeschrieben wird. Dabei gilt diese als eine Art weiches Maximum. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können Zeiten aushandeln wie sie lustig sind, sofern bis Maximum (das temporär höher als 8h/Tag sein kann) nicht überschreiten. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden.

      Karl Kloos

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      • Steinweg
        Steinweg sagte:

        Die Entwicklung der Löhne der letzten 20 Jahre ist schlecht. Die Arbeitsbedingungen sind drastisch. Die Mieten explodieren und die Lebenshaltung des Arbeiters hat sich von der Lohnentwicklung abgekoppelt. Arbeit von daheim geht doch nur mit Fussfessel und Video-Überwachung.

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        • Karl Kloos
          Karl Kloos sagte:

          Das ist Unsinn. Die Reallöhne haben sich die letzten zwei Jahrzehnte kaum verändert. Und keiner hat ein Recht darauf im Besten Viertel in der Mitte der Metropole zu wohnen.

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