Photo: Austin Distel from Unsplash (CC 0)

Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues, und Kalle Kappner, Promotionsstudent an der Humboldt-Universität zu Berlin, Research Fellow bei IREF, Fackelträger von Prometheus.

David Graebers These von den Bullshit-Jobs findet viel Anklang, adressiert sie doch weit verbreitete Vorurteile von der vermeintlichen Nutzlosigkeit gut bezahlter Berufe im Dienstleistungssektor, etwa im Marketing, Management oder in der Beratung. Es ist indes wenig plausibel, dass sich in einer auf freiwilliger Kooperation basierenden Marktwirtschaft dauerhaft 50 % der Arbeitnehmer unproduktiven Tätigkeiten widmen.

Nachdem der Philosoph Harry Frankfurt den Begriff Bullshit durch ein kurzes Buch in den 2000er Jahren salonfähig machte, stellte der Anthropologe David Graeber in seinem 2018 veröffentlichten Bestseller die These auf, dass etwa die Hälfte der Arbeitsverhältnisse in westlichen Volkswirtschaften „Bullshit-Jobs“ sind – Tätigkeiten, die keinerlei Nutzen für die Gesellschaft haben und deren Sinn selbst den ausführenden Arbeitnehmern unklar ist. Graebers These findet viel Anklang, adressiert sie doch weit verbreitete Vorurteile von der vermeintlichen Nutzlosigkeit gut bezahlter Berufe im Dienstleistungssektor, etwa im Marketing, Management oder in der Beratung.

Es ist indes wenig plausibel, dass sich in einer auf freiwilliger Kooperation basierenden Marktwirtschaft dauerhaft 50 % der Arbeitnehmer unproduktiven Tätigkeiten widmen. Die hohen Personalkosten derart ineffizient wirtschaftender Unternehmen würden sich in hohen Preisen für ihre Produkte widerspiegeln. Konsumenten hätten einen Anreiz, zu effizienter wirtschaftenden Wettbewerbern zu wechseln, die ihre Produkte durch weniger „Bullshit-Beschäftigte“ günstiger anbieten können. Das heißt nicht, dass es gar keine „Bullshit-Jobs“ gibt. Sie sind jedoch vermutlich insgesamt deutlich seltener und vermehrt in Branchen zu erwarten, in denen Konsumenten keine Möglichkeit haben, ineffiziente Anbieter durch ihre Kaufentscheidungen aus dem Markt ausscheiden zu lassen.

Graebers Diagnose: 50 % „Bullshit-Jobs“

„Bullshit-Jobs“ definiert Graeber nicht auf Basis objektiver Kriterien, sondern anhand der Selbsteinschätzung des Nutzens einer Tätigkeit durch Arbeitnehmer. Graeber führt Umfragen an, denen zufolge in Großbritannien und den Niederlanden rund 40 % der befragten Arbeitnehmer der Auffassung sind, mit ihrer Tätigkeit „keinen sinnvollen Beitrag für die Welt zu liefern“.

Diese Auskünfte würden, so Graeber, das tatsächliche Ausmaß unproduktiver Beschäftigung allerdings unterschätzen, da einige oberflächlich nützliche Tätigkeiten lediglich der Zuarbeit sinnloser Tätigkeiten dienten, beispielsweise im Fall von Sushi-Zulieferern für Unternehmensanwälte, Wachpersonal in Verwaltungskomplexen oder Taxifahrern für Lobbyisten. Dazu käme, dass viele grundsätzlich nützliche Tätigkeiten mit unnützen Aufgaben überlagert würden – beispielsweise, wenn Ärzte 50 % ihrer Zeit mit unsinnigen Dokumentationen verbringen. Alles in allem seien rund 50 % der Arbeitsverhältnisse in den Marktwirtschaften des Westens unproduktiver, nutzloser „Bullshit“.

Marktwirtschaft: Massive Zeitverschwendung?

Graebers zynisches Fazit: John Maynard Keynes‘ 1930 geäußerte Prognose, dass ein durchschnittlicher Arbeitnehmer in Zukunft nur noch rund 15 Stunden pro Woche arbeiten müsse, sei durchaus eingetroffen. Nur würden diese 15 produktiven Stunden durch 15 weitere unproduktive Stunden ergänzt. Wo Keynes hoffnungsvoll auf die Effizienz der Marktwirtschaft setzte, fürchtet Graeber die zunehmende Verbreitung unproduktiver Erwerbsarbeit. Er bietet drei Erklärungsansätze an:

Erstens herrsche auf Ebene einzelner Unternehmen ein „Manager-Feudalismus“, sodass Effizienzgewinne nicht vollständig in Profite und Investitionen übersetzt würden, sondern in den Aufbau eines „Hofstaats“ unproduktiver „Lakaien“ flössen, der Prestige und Macht symbolisiert.

Zweitens dienten „Bullshit-Jobs“ auf politischer Ebene den Machthabern zur Wahrung des sozialen Friedens. Wer in angenehmen Bürojobs beschäftigt ist, hinterfragt die Wirtschaftsordnung nicht, selbst wenn seine Tätigkeit unnütz ist.

Drittens gäbe es eine tief verwurzelte Arbeitsethik, der zufolge selbst nutzlose reguläre Arbeitsverhältnisse mehr Legitimität stiften würden als Arbeitslosigkeit.

Unproduktive Beschäftigung: Ein Wettbewerbsnachteil

Unbeantwortet bleibt die Frage, wie unproduktive Beschäftigungsverhältnisse massiven Ausmaßes in einer wettbewerblichen Wirtschaftsordnung dauerhaft Bestand haben können. Unternehmen, die wenig erfolgreich sind, entsprechend der Wünsche der Konsumenten zu niedrigen Kosten zu produzieren, scheiden mittelfristig aus dem Markt aus.

Manager einzelner Unternehmen mögen sich den Aufbau eines eigenen „Hofstaats“ zwar wünschen, doch es ist nicht zu erwarten, dass Unternehmenseigner oder Konsumenten diese Wünsche durch geringere Profite oder höherer Preise zu finanzieren bereit sind. Ebenso unwahrscheinlich ist, dass Unternehmenseigner erfolgreich Kartelle zum Zwecke dauerhaft unproduktiver Produktion bilden, selbst wenn dies ihren politischen Zielen dienen mag.

Gewiss, auch in wettbewerblich organisierten Wirtschaftsordnungen gibt es Raum für Verschwendung und Ineffizienz, etwa aufgrund von Prinzipal-Agenten-Problemen, Informationsasymmetrie oder Statuswettbewerb. Dass dies zur Entstehung unproduktiver Beschäftigungsverhältnisse in Größenordnungen von 50 % führt, ist jedoch nicht plausibel.

Spezialisierung bedeutet nicht Sinnlosigkeit

Graebers theoretische Argumente mögen wenig überzeugend sein, doch illustriert die Tatsache, dass rund 40 % der Arbeitnehmer ihre Jobs für nutzlos halten, nicht dennoch ein tief verankertes Problem?

Eher nicht. Entgegen Graebers Vorstellungen ist es nicht plausibel, dass Außenstehende oder Arbeitnehmer den Nutzen gewisser Tätigkeiten angemessen einordnen können. In komplexen arbeitsteiligen Gesellschaften entstehen hochspezialisierte Berufsbilder, die im Rahmen der Produktion einer klar definierbaren Ware oder Dienstleistung nur einen Bruchteil beisteuern. Einem klassischen Schuster, der ausgestattet mit den notwendigen Materialien und Werkzeugen einen Schuh von A bis Z selbst herstellt, erschließt sich der Sinn seiner Tätigkeit intuitiv. Einem Marketingmitarbeiter eines großen Schuhherstellers fällt es möglicherweise schwerer, den Beitrag seiner Arbeit in der Wertschöpfungskette zu erkennen.

Das maßgebliche Kriterium für den Nutzen einer Tätigkeit ist in einer auf Kooperation ausgelegten Gesellschaft jedoch nicht die eigene Einschätzung, sondern die Zahlungsbereitschaft der Mitmenschen. Konsumenten bewerten dabei nicht die Leistung jeder einzelnen in der Wertschöpfungskette beteiligten Person, sondern wählen aus von Unternehmen angebotenen Bündeln spezifischer Leistungen aus. Insofern die Leistungen eines Marketingmitarbeiters in der Schuhproduktion aus der Perspektive der Konsumenten nutzlos sind, werden sie die Schuhe jener Unternehmen bevorzugen, die auf solchen „Bullshit“ verzichten und daher Schuhe zu einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis anbieten können.

Mittel gegen „Bullshit-Jobs“: Konsumenten-Feedback stärken

Auf Märkten in Branchen, die für neue Anbieter offen sind und den Konsumenten eine reiche Entscheidungsfreiheit bieten, spricht wenig für die Verbreitung von „Bullshit-Jobs“. Vermutlich treten sie dagegen häufiger in Bereichen auf, in denen die Konsumenten als finale Finanzierer einer Tätigkeit nur eingeschränkt oder gar nicht in der Lage sind, durch den Entzug ihrer Zahlungsbereitschaft Feedback an Produzenten zu senden, das diese in Form von schwindenden Gewinnen und steigenden Verlusten zu spüren bekommen.

Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Zwangsfinanzierung, starke Regulierung oder Monopole einzelne Unternehmen vom Wettbewerb abschirmen und diese in die Lage versetzen, die Kosten unproduktiven „Bullshits“ an die Konsumenten weiterzugeben. Das Antidot ist die Öffnung dieser Branchen für den Wettbewerb.

Erstmals erschienen bei IREF.

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Was haben Estland und Frankreich gemeinsam? Sie sind beide Spitze. Estland im positiven Sinne und Frankreich im negativen. Unter 36 OECD-Staaten nehmen diese beiden Staaten die extremen Positionen auf dem Index der internationalen Steuerwettbewerbsfähigkeit ein, der diese Woche von Tax Foundation und Prometheus – Das Freiheitsinstitut, in den Räumen der Stiftung Familienunternehmen am Brandenburger Tor in Berlin vorgestellt wurde. Zumindest in der Steuerpolitik relativieren sich daher die aktuell in Deutschland verbreitenden Meldungen, Frankreich sei der neue Motor in Europa. Das Gegenteil ist der Fall.

In Europa herrscht ein Nord-Süd-Gefälle der Wettbewerbsfähigkeit der Steuersysteme. Das kennen wir nicht nur in diesem Bereich. Auch in der Eurokrise wurde deutlich, dass sie im Wesentlichen eine Krise mangelnder Wettbewerbsfähigkeit der Südstaaten in Europa war und ist. Neben dem Steuersystem war dies am Arbeitsmarkt und in der Staatstätigkeit zu sehen. Die Folge ist, dass es in einem einheitlichen Währungssystem zu schmerzhaften Anpassungsprozessen oder zur Kollektivierung der Risiken kommt. Letztes findet seit 2010 statt, ohne dass ein Ende in Sicht wäre.

Im Steuerwettbewerbsindex sind neben Frankreich (Platz 36), auch Italien (Platz 34), Portugal (Platz 33) und Griechenland (Platz 30) besonders schlecht positioniert. Dagegen sind sämtliche baltischen Staaten unter den Top 5, gefolgt von Schweden auf Platz 8 und den Niederlanden auf Platz 9.

Deutschland belegt im Index Platz 16. Diesen Mittelplatz verdankt Deutschland insbesondere der Tatsache, dass es bei der Besteuerung von im Ausland erzielten Gewinnen vergleichbar gut dasteht, da es als Exportnation mit 96 Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Und auch bei den Verbrauchsteuern greift der Fiskus im Vergleich zu anderen Staaten moderat zu. Dennoch ist Deutschland insgesamt einen Platz schlechter als zu Beginn der Legislaturperiode. Das liegt im Wesentlichen daran, dass Deutschland im Vergleich der Wettbewerbsfähigkeit bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer inzwischen abstiegsgefährdet ist. Hier ist Deutschland näher bei Frankreich (Platz 35) als bei Estland (Platz 1 bzw. 2). Deutschland liegt hier jeweils auf Platz 26. Deutschland ist daher im Vergleich mehr Frankreich als Estland.

Schon deshalb ist der Handlungsbedarf groß. Mit einer Steuerquote, also dem Anteil der Steuern an der Wirtschaftskraft des Landes, von  23,6 Prozent hat Deutschland die höchste Quote seit mindestens 20 Jahren. Immer mehr Steuern werden Bürgern und Unternehmen aus der Tasche gezogen. Heute zahlt ein Arbeitnehmer den Spitzensteuersatz, wenn er das 1,3-fache des Durchschnittseinkommens verdient. 1965 war es noch das 15-fache. Daher ist es auch kein Wunder, dass die Steuereinnahmen in den nächsten 5 Jahren noch einmal voraussichtlich um 395 Milliarden Euro ansteigen werden.

Unternehmen werden in Deutschland mit dem fünfthöchsten Steuersatz aller OECD-Staaten besteuert. Und sie benötigen mit durchschnittlich 134 Stunden im Jahr am drittlängsten in der OECD, um die Steuer abzuführen.

Wenn Deutschland als Investitionsstandort steuerlich wieder attraktiv werden soll, dann darf man den Kopf nicht in den Sand stecken, sondern muss das Steuerrecht vereinfachen und Bürger und Unternehmen entlasten.

Vielleicht sollten wir in Deutschland nach Estland schauen. Das kleine baltische Land ist für Unternehmensinvestitionen nicht nur deshalb so attraktiv, weil der Steuersatz von 20 Prozent besonders niedrig ist, sondern auch, weil dieser nur für ausgeschüttete Gewinne und auch für die persönliche Einkommensteuer gilt. Einbehaltene Gewinne sind hingegen steuerfrei und können für Investitionen genutzt werden. Ein linearer Steuersatz für alle, für Unternehmen und Bürger, vereinfacht das Steuersystem enorm. Leider hat die Komplexität jedoch hierzulande System. Friedrich August von Hayek beschrieb das einmal so: „Es ist wahrscheinlich, dass die gesamte Komplexität der Steuerstruktur, die wir errichtet haben, weitgehend das Resultat der Bemühungen ist, die Bürger dazu zu überreden, der Regierung mehr zu geben, als wozu sie bei voller Faktenkenntnis bereit wären.“

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Vor zwei Wochen hat sich Oswald Metzger an dieser Stelle für eine verpflichtende kapitalgedeckte Altersvorsorge als Ergänzung zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rente ausgesprochen. Dem will ich vehement widersprechen. Das beste Argument liefert Oswald Metzger höchstselbst, wenn er auf die heutigen Probleme der Riester-Rente verweist. Die Riester-Rente war zu Beginn eine gute Idee. Erstmalig förderte der Staat auf breiter Front die Altersvorsorge für Geringverdiener und kinderreiche Familien. Auch der Sonderausgabenabzug machte die Riester-Rente für Arbeitnehmer und Beamte attraktiv. Selbst ohne Obligatorium gibt es heute 16,5 Millionen Verträge. Doch an der Riester-Rente kann man sehr schön sehen, was schiefläuft, wenn die Regierung, das Parlament oder Politiker meinen zu wissen, wie Altersvorsorge für den Einzelnen aussehen soll.

Die Riester-Rente gilt nur für zertifizierte Altersvorsorgeverträge, die zwingend verrentet werden müssen, deren Beiträge garantiert und die nicht beliehen oder vererbt werden dürfen. Diese Restriktionen mögen für den einen oder anderen sinnvoll und richtig sein, sie mögen auch bei der Einführung wohl überlegt gewesen sein, heute stellt sich aber heraus, dass viele Probleme erst durch diese Restriktionen entstanden sind. Die Riester-Rente ist kompliziert und bürokratisch. Wer die Höchstzulage erhalten will, muss 4 Prozent seines Bruttogehalts einzahlen. Bei Einkommensänderungen oder der Geburt eines Kindes muss dies an die Zulagenstelle gemeldet werden, die die Zulagen jedes Jahr in den Vertrag überweist. Dafür ist eine Behörde mit 1500 Mitarbeitern und einem Etat von 150 Millionen Euro aufgebaut worden. In der persönlichen Steuererklärung muss die Zulage dann wiederum angegeben werden, damit diese mit dem Sonderausgabenabzug verrechnet werden kann. Komplizierter geht es nicht.

Wahrscheinlich wird im nächsten Jahr die Riester-Rente als Versicherungsrente in größere Schwierigkeiten geraten. Daran haben weniger die Initiatoren aus dem Jahr 2002 Schuld. Sie haben in gutem Glauben gehandelt. Dennoch stellt sich im Zuge der Null- und Niedrigzinspolitik der EZB heraus, dass die Beitragsgarantie und die Kosten des Vertrages nicht mehr auskömmlich für die Anbieter zu finanzieren sind. Spätestens im nächsten Jahr, wenn der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen von 0,9 Prozent auf dann wahrscheinlich 0,5 Prozent abgesenkt wird, ist der Punkt erreicht, bei dem viele Anbieter ihr Neugeschäft einstellen werden. Sie können anschließend nur noch ihre Altbestände verwalten, müssen aber einen großen Teil der Verträge zu einem Rechnungszins von 2,75 Prozent bedienen. Schon daran werden sie auf Dauer scheitern.

Und auch beim Fonds-Riester sieht es nicht viel besser aus. Hier galt das Versprechen, dass der Vertrag erst in Aktien und später in festverzinsliche Wertpapiere umgeschichtet wird. Grundsätzlich ein gute Idee. Tatsächlich ist es aber so, dass der Aktienanteil zu Beginn minimal ist, weil das Erreichen der Beitragsgarantie inzwischen so teuer ist, dass kein oder nur ein geringes Aktienengagement möglich ist. Das heißt, auch die Fonds-Riester-Anbieter investieren im Wesentlichen in festverzinsliche Wertpapiere, die die Kosten des Vertrages und die Beitragsgarantie künftig nur noch schwer erwirtschaften können. Die Anzahl der Anbieter hat sich ohnehin auf nur noch drei reduziert.

Das alles sieht Oswald Metzger wahrscheinlich genauso wie ich. Er zieht aus der Analyse aber die falschen Schlüsse. Wieso ein Obligatorium diese „Anmaßung von Wissen“ ausschalten soll, bleibt mir schleierhaft. Ein Standardprodukt, das der Staat initiiert, hätte wahrscheinlich auch eine Beitragsgarantie und eine Verrentungspflicht – also würde es die heutigen Probleme nicht lösen. Neu hinzu kämen wahrscheinlich ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance), die eine „nachhaltige“ Anlagepolitik vorschreiben. Ob dies langfristig zu einer besseren Performance führt oder kurzfristig nur zu einem besseren Gewissen, ist zumindest fraglich. Klar ist: jedes Standardprodukt ist ein Einfallstor für staatliche Vorgaben und Restriktionen.

Standardprodukte sind allenfalls für Standardmenschen geeignet. Doch die gibt es nicht, es gibt nur Individuen. Jeder ist anders und jeder hat andere Vorstellungen und Ziele im Leben. Der eine will eine regelmäßige Rentenleistung beziehen, der andere will den Kredit seines Hauses oder Eigentumswohnung tilgen und ein weiterer will die Ausbildung seiner Kinder finanzieren. Daher ist die Antwort auf das Scheitern der Riester-Rente nicht ein standardisierter Deutschland-Fonds, sondern möglichst große Vielfalt. Mein Vorschlag ist ein Altersvorsorgedepot, in dem jeder Bürger sparen darf wie er will. Der eine will in Aktien, Aktienfonds, ETFs investieren, der andere in Lebensversicherungen und wiederum ein anderer in Mitarbeiterbeteiligungsmodelle investieren. Veränderungen im Depot können jederzeit unschädlich erfolgen. Auch Arbeitgeber sollen dort für die Arbeitnehmer einzahlen können. Die Entnahme wäre ab 60 Jahren möglich und wäre beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Erträge des Altersvorsorgedepots könnten steuerfrei gespart werden und müssten in der Entnahmephase versteuert werden. Oswald Metzger behauptet: „ohne verpflichtende Zusatzversorgung droht Altersarmut“. Ich sage: mit einer verpflichtenden Zusatzversorgung droht die Altersarmut. Denn sie nimmt den Bürgern das Kapital für Investitionen in die Bereiche, die sie für sinnvoll und notwendig erachten. Gerade in Zeiten, wo die Steuer- und Abgabenbelastung derart hoch ist, wirken verpflichtende Beiträge wie eine zusätzliche steuerliche Belastung.

Erstmals veröffentlicht bei Tichys Einblick.

Photo: William Murphy from Flickr (CC BY-SA 2.0)

Das Ziel von Bildung sollte eigentlich sein, Menschen dazu zu bringen, ihre Fähigkeiten und Leidenschaften bestmöglich entfalten und ausleben zu können. Ein Zertifikate-Fetisch und die Vergleichbarkeits-Ideologie führen dazu, dass genau das nicht erreicht wird.

Wenig Glanz in Deutschlands Lehranstalten

Die Berichte über Drittklässler, die kaum einen einfachen Satz zu Papier bringen können, häufen sich. Gerade macht ein Buch der österreichischen Pädagogin Doris Unzeitig Furore, die für einige Jahre versucht hatte, eine Berliner Grundschule auf Vordermann zu bringen. Die Berichte in dem Buch ähneln denen aus anderen Teilen des Landes. Und auch am anderen Ende der Bildungsbiographien findet man verzweifelte Erzählungen: Kurse, in denen keiner der Studenten auch nur eine Zeile der mühselig vorbereiteten Lektüre gelesen hat. Geschichtsstudenten, die nicht zwischen Biographie und Bibliographie unterscheiden können. Professoren machen Druck auf ihre Assistenten, nur ja milde zu korrigieren, damit nicht zu viele durch die Prüfung fallen. Eindrucksvoll sieht es nicht aus in dem Land, von dem immer gesagt wird, sein einziger Rohstoff seien die Köpfe der Einwohner.

Man wird ein schier unüberschaubares Feld an Ursachen für diese Probleme ausmachen können von A wie Autoritätsverlust über D wie digitale Demenz und S wie Schreiben nach Gehör bis zu Z wie Zuwanderung. Ein Kernproblem unseres Bildungssystem liegt freilich in bestimmten fixen Vorstellungen und Ideologien, die vermittelt durch die Politik unsere Schulen und Universitäten immer stärker in Beschlag nehmen: Wir müssen mit China und den USA konkurrieren! In Finnland haben viel mehr Menschen Abitur und in Großbritannien viel mehr einen Bachelor! Jeder muss studieren können! Digitalisierung! Integration! Inklusion! – Kaum ein gesellschaftliches Großprojekt, für das die Schule noch nicht in Verantwortung genommen wurde.

Des Kaisers neue Bildungskleider

Am kommenden Dienstag werden die Ergebnisse der neuesten PISA-Studie vorgestellt. Man kann sich dann auf politisches Dauerfeuer bis zum Weihnachtsfest einstellen, bei dem ein reger Aktionismus entfaltet wird, wie man Deutschland wieder auf der Rangliste nach oben befördern kann. Die Kriterien, die bei der Studie angelegt werden, sind dabei sakrosankt – schließlich sind sie ja wissenschaftlich erstellt worden. Da wird mit Zahlen, Quoten und Statistiken jongliert, um eine Riesen-Show zu machen. Mit der Realität in den Schulen und vor allem bei den Schülern hat all das allerdings nur bedingt zu tun. Für das einzelne Kind zählt vor allem seine persönliche Entwicklung, die durchaus auch eine schlechte Mathe-Note involvieren kann. Ja, auch die Gesellschaft profitiert wohl mehr von zufriedenen jungen Menschen, die ihren ganz eigenen Weg ins Leben gefunden haben, als von einem pauschalen Anstieg des Lese-Niveaus. Es ist doch bezeichnend, dass die PISA-Liste unter anderem angeführt wird von Ländern wie Singapur, Hongkong, Japan, Südkorea und China. Allesamt Staaten, deren Systeme nicht bekannt sind für die Bedeutung, die dort dem Individuum beigemessen wird.

Während die PISA-Studie freilich wenigstens noch nach objektiven Kriterien durchgeführt wird, sieht es auf dem Feld der Zertifikate und Bildungsabschlüsse wirklich desaströs aus. Der neuste Coup der Bundesbildungsministerin (ein Job, der sich gegenüber den Ländern unter ständigem Rechtfertigungs- und Produktionsdruck befindet) besteht darin, Berufsabschlüsse jetzt mit den Titeln „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ zu versehen. Zynisch könnte man sagen: Nachdem die alten Studiums-Abschlüsse schon im Zuge der Bolognisierung entwertet wurden, müssen jetzt die grundsoliden Gesellen und Meister auch noch dran glauben und zum Opfer der Banalisierung werden. Da werden fleißig des Kaisers neue Kleider genäht und alles applaudiert begeistert darüber, als ob auf wundersame Weise mit dem neuen Namen ein neuer Stand der Kompetenz erreicht würde.

Raus aus der Schwindel-Spirale

In Wahrheit wird ein Bildungssystem gebastelt, das zunehmend Ähnlichkeit mit Potemkinschen Dörfern aufweist. Die Verantwortlichen in der Bildungspolitik gaukeln Schülern, Studenten und Lehrern etwas vor. Viele der Schul- und Hochschulabschlüsse, die heute ausgegeben werden, sagen wenig über die tatsächlichen Qualifikationen der jungen Menschen aus. Dafür umso mehr über die Wünsche von politisch Verantwortlichen, eindrucksvolle Zahlen präsentieren zu können. Wenn ein Schüler vorrücken darf oder eine Studentin die Prüfung besteht, kann man heute nicht mehr sicher sein, ob das ein Qualitätsnachweis ist oder Ergebnis der Vorgaben durch Ministerium, Rektorin oder Direktor. Viele Zeugnisse sind nicht mehr das, was der Name verspricht, sondern Irreführungen, wenn nicht gar Lügen. Das nützt niemandem – am allerwenigsten der Studentin oder dem Schüler.

Anstatt viel Geld, Zeit und Mühe in die Erstellung der Kulissen zu stecken, sollte man lieber in einen echten, soliden Hausbau investieren. Dazu gehört ein solides Fundament. Vor allem aber muss das Haus passen – sowohl im Blick auf Funktionalität als auch auf Geschmack. Und darüber entscheidet letztlich die Bewohnerin. Natürlich mit Hilfe von Architekten, Designern und Statikern. Mit anderen Worten: Die Aufgabe von Pädagogen besteht darin, jungen Menschen dabei zu assistieren, herauszufinden, was sie gut und gerne machen, und sie dann dazu zu befähigen, ihre Begabungen und Leidenschaften bestmöglich auszuleben. Nicht „entspreche den Ansprüchen anderer“ sollte das Motto sein, sondern: „erkenne Dich selbst“! Das ist es, was dem Einzelnen und der Gemeinschaft am meisten hilft, und nicht schick klingende Titel oder eindrucksvolle Positionen auf Rankings. Es ist höchste Zeit, aus dieser Schwindel-Spirale auszubrechen. Um unserer Kinder willen.

Photo: Greger Ravik from Flickr (CC BY 2.0)

Von Prof. Roland Vaubel, emeritierter Professor für Volkswirtschaftslehre und Politische Ökonomie an der Universität Mannheim.

Die Diskussion über die Sicherung der Bankeinlagen in der Eurozone hat sich verlagert: von dem Projekt einer gemeinsamen Einlagen(ver)sicherung zu einer gemeinsamen Einlagenrückversicherung. Erst wenn der Fonds einer nationalen Einlagensicherung erschöpft ist, sollen die Einlagensicherungen der anderen siebzehn Euro-Staaten einspringen, d. h. haften. Wie ist diese Akzentverschiebung zu erklären?

Mögliche Gründe für die Akzentverschiebung

Geht es einfach nur darum, in einem ersten Schritt die zu erwartende Umverteilung zwischen den Euro-Staaten zu begrenzen und damit die politischen Widerstände zu vermindern? Ist der Einstieg erst einmal geschafft, könnte bei nächster Gelegenheit die europäische Direktversicherung folgen.

Ist eine zweite Erklärung vielleicht darin zu sehen, dass die Rückversicherung aufgrund der schwächeren Quersubventionierung weniger Fehlanreize erzeugt? Allerdings ist die Rückversicherung zugleich mit einer geringeren Diversifikation der Risiken verbunden. Wer wie die Befürworter einer europäischen Versicherung davon ausgeht, dass der Vorteil einer stärkeren Diversifikation schwerer wiegt als der Nachteil der stärkeren Fehlanreize, kann schwerlich für eine geringere Risikoteilung – die bloße Rückversicherung – eintreten. Diese Erklärung scheidet daher aus.

Haben sich die Befürworterinnen und Befürworter der Rückversicherung vielleicht drittens vom Subsidiaritätsprinzip leiten lassen? Im Falle einer Rückversicherung könnte innerhalb der einzelnen Euro-Staaten alles beim Alten bleiben, so dass sie einige Freiräume behalten würden. Zwar verpflichtet die Europäische Richtlinie über Einlagensicherungssysteme (2014) alle Mitgliedstaaten der EU, die Bankeinlagen bis 100.00 Euro auf bestimmte Weise zu versichern. Aber nicht alles ist festgelegt. Zum Beispiel gewährt die einschlägige Leitlinie der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA/GL/2015/10) Spielraum bei der Festlegung der Gewichte, mit denen die einzelnen Risikofaktoren in die Berechnung der Beitragsätze eingehen. So darf das Gewicht der notleidenden Kredite von 13 auf 28 Prozent erhöht werden, und die von den Banken gehaltenen Staatsanleihen könnten mit einem Gewicht von bis zu 15 Prozent berücksichtigt werden (Z. 56 und 58 der Leitlinie). Der deutsche Finanzminister macht von dieser Möglichkeit allerdings keinen Gebrauch. Der Einheitliche Abwicklungsfonds der Eurozone schließt den Anteil der notleidenden Kredite und der Staatsanleihen der Banken sogar ganz von der Berechnung der Beitragsätze aus.

Besteht der Charme der Rückversicherung schließlich vielleicht gerade darin, dass sich die Euro-Staaten nicht darüber streiten müssen, wie die Risikoprämien in den Beitragsätzen der Banken am besten berechnet werden können? Aber auch eine Rückversicherung erhebt Versicherungsbeiträge, und auch diese sollten risikogerecht sein. Für die einzelnen Euro-Staaten müssten jeweils gegenüber den anderen siebzehn Ländern risikogerechte Beitragsätze ausgehandelt werden. Dabei ginge es nicht nur um die riesigen internationalen Unterschiede bei den notleidenden Krediten und Staatsanleihen der Banken, sondern auch um die landesspezifischen Risiken. Mehrere ökonometrische Analysen zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit von Bankenkrisen signifikant von Makrovariablen wie der Arbeitslosenquote, den Immobilienpreisen, der Volatilität des Wirtschaftswachstums, der Staatsverschuldung und dem Pro-Kopf-Einkommen abhängt.[ 1 ] Eine Untersuchung der EZB (Betz et al., 2013)  kommt sogar zu dem Ergebnis, dass die länderspezifischen Indikatoren mehr zur Prognose des Insolvenzrisikos einzelner Banken beitragen als die bankenspezifischen Indikatoren.

Wenn es permanente länderspezifische Risikofaktoren gibt, genügt es nicht darauf abzustellen, ob die Risiken vielleicht nächstes Jahr niedrig und vor allem weniger unterschiedlich sind. Denn die zu erwartenden Risiken können von länderspezifischen Strukturmerkmalen bestimmt werden, die langfristig wirksam sind. Man könnte zum Beispiel fragen, ob einzelne Euro-Staaten schon in der Vergangenheit – vor 2007/08 – schwere Bankenkrisen durchgemacht haben. Für Griechenland (1991-95), Italien (1990-95) und Spanien (1977-85) ist das der Fall.

Interkulturelle Unterscheide als Grund für Gefälligkeitskredite?

Sind die großen internationalen Unterschiede bei den notleidenden Krediten vielleicht durch interkulturelle Unterschiede bedingt? Notleidende Kredite sind häufig Gefälligkeitskredite. Was sagt die Forschung hierzu? Trompenaars und Hampden-Turner (2012) haben die wirtschaftlich relevanten interkulturellen Unterschiede wissenschaftlich – d. h. mit Hilfe von Umfragen – untersucht. Die Autoren unterscheiden zwischen “Particularism” (Vorrang für die Beziehungen zu Verwandten, Freunden und guten Bekannten) und “Universalism” (Vorrang für die Einhaltung universeller Regeln). Dem Thema Gefälligkeitskredite kommt die folgende Testfrage am nächsten: “Stellen Sie sich vor, Sie sind Arzt bei einer Krankenversicherung und sollen die gesundheitlichen Risiken der prospektiven Versicherungsnehmer einschätzen. Würden Sie bei einem Freund ein Auge zudrücken?” “Ja”, antworten 44 Prozent der Befragten in Griechenland, 42 Prozent in Italien und 39 Prozent in Spanien, aber nur 30 Prozent in Irland und 32 Prozent in Finnland.

Deutschland ist in der betreffenden Stichprobe nicht enthalten. Aber wenn es zum Beispiel darum geht, ob man als Zeuge zugunsten eines Freundes aussagen würde, der durch zu schnelles Fahren einen Fußgänger verletzt hat, ist Deutschland zusammen mit Irland und den Niederlanden klar im universalistischen Bereich, während Griechen und Spanier viel eher dazu neigen, ihren Freund zu entlasten. (Italien fehlt in dieser Stichprobe.) In beiden Umfragen erweisen sich übrigens auch die Franzosen als stark partikularistisch. Die extrem kostspielige Abwicklung des Credit Lyonnais 1994/95 ist noch in Erinnerung.

Würden sich die Euro-Staaten im Rahmen einer europäischen Einlagenrückversicherung auf annähernd risikogerechte Beitragsätze für die einzelnen Länder einigen? Auch der idealistischste Versicherungstheoretiker wird einräumen müssen, dass damit nicht zu rechnen ist. Entweder es kommt zu einem faulen Kompromiss, der die Anreize massiv verzerrt, oder man geht im Streit auseinander, was nicht der Völkerverständigung dient. Sollte man deshalb nicht von vorneherein von dem Projekt Abstand nehmen?

Symmetrische versus asymmetrische Schocks

Die Rückversicherung wirft aber noch ein weiteres Problem auf, das nicht politisch, sondern versicherungstheoretisch bedingt ist. Die Einlagensicherung ist für systemische Schocks gedacht. Sie soll Bank Runs verhindern, die eine allgemeine Finanzkrise auslösen würden. Paradebeispiel ist ein Finanzmarktschock, der von außen – zum Beispiel wie 1929-33 und 2007/08 aus den USA – kommt. Auch ein negativer geldpolitischer Schock von Seiten der EZB käme theoretisch in Frage. In diesen Fällen sind alle Euro-Staaten betroffen. Bei symmetrischen Schocks genügt es jedoch, dass alle Mitgliedstaaten über hinreichende nationale Einlagensicherungen verfügen. Das ist durch die EU-Richtlinie von 2014 sichergestellt.

Eine europäische Einlagenrückversicherung würde dagegen dann zum Zuge kommen, wenn der Schock asymmetrisch ist, d.h. im einfachsten Fall nur einen Euro-Staat trifft. Dann ist der Schock aber typischerweise nicht systemisch, und es bedarf deshalb keiner Rückversicherung.

Außerdem wird im Versicherungsmodell unterstellt, dass die Schocks zufällig sind – zum Beispiel eine schlechte Ernte oder eine Überschwemmung. Asymmetrische Bankenkrisen sind aber in der Regel hausgemacht – so wie in den achtziger und neunziger Jahren in Griechenland, Italien und Spanien. Sie beruhen zumeist auf einer leichtsinnigen Geschäftspolitik der Banken oder einer zögerlichen Bankenaufsicht oder einer falschen Wirtschaftspolitik oder einem krassen Fehlverhalten der Tarifpartner. In allen diesen Fällen wäre es eindeutig ineffizient, die soliden Banken der anderen siebzehn Euro-Staaten zur Kasse zu bitten. Sie trifft keine Verantwortung. Der Wettbewerb zwischen den Banken würde verzerrt. Haften sollten diejenigen, die die Bankenkrise verursacht haben.

Dieser Grundsatz spricht erst recht gegen die ursprünglich vorgeschlagene Einlagensicherung der Euro-Staaten. 154 Wirtschaftsprofessorinnen und -professoren haben davor gewarnt.

Erstmals erschienen bei Ökonomenstimme.