Photo: Chris Parker from Flickr (CC BY-ND 2.0)

Wenn Finanzminister Wolfgang Schäuble in diesen Tagen eine eigene Euro-Steuer für den Währungs-Club und einen eigenen Finanzminister vorschlägt, dann verfolgt er konsequent seine bisherige Politik. In den vergangenen Wochen konnte man eigentlich einen anderen Eindruck gewinnen. Schäuble schien an Griechenland und seiner sozialistischen und rechtsnationalen Regierung zu verzweifeln. Insbesondere das Hü und Hott der Regierung und deren mangelnde Verlässlichkeit nagte an seiner störrischen Geduld. Er und seine Emissäre brachten sogar das Ausscheiden Griechenlands aus dem Euro-Club ins Gespräch. Rechtzeitig vor dem Gipfel in Brüssel spielte er sogar Vorschläge zur Änderung der EU-Verträge in die Öffentlichkeit, die den Ausschluss von Mitgliedern bei fortgesetzter Vertragsverletzung ermöglichen sollte. Als früherer Kritiker des bisherigen Eurokurses könnte man jetzt eigentlich Hosianna rufen.

Doch wirklich ernst gemeint, war dieses Vorschlag Schäubles nie. Er war ein taktisches Manöver des alten Politikfuchses. Bei näherer Betrachtung spielten Kanzlerin Angela Merkel und ihr Finanzminister nur ein taktisches Spiel. Schäuble sollte im Vorfeld den Druck auf die Staatengemeinschaft und Griechenland erhöhen, bis hin zur Möglichkeit, dass Hellas aus dem Euro geschmissen wird. Merkel sollte beim entscheidenden Gipfel den Kompromiss suchen und finden, um ihre Führungsrolle in Europa zu untermauern. Dieses taktische Spiel ist gelungen. Taktik können beide. Nicht ohne Grund sind Merkel und Schäuble so lange im Geschäft. Alexis Tsipras ist erst einmal eingeknickt. Er muss jetzt seine Regierung, seine Partei und seine Wähler zusammenhalten.

Schäuble selbst hat jedoch von Anbeginn an seine Politik der stärkeren europäischen Integration verfolgt. Alle seine Maßnahmen zielten und zielen darauf ab, dem europäischen Bundesstaat einen weiteren entscheidenden Schritt näherzukommen und diesen unumkehrbar zu machen. Schon zu Beginn der Krise 2010 schlug er einen Europäischen Währungsfonds vor, der in Anlehnung an den Internationalen Währungsfonds Krisenstaaten zu Reformen zwingen sollte. Zuckerbrot und Peitsche sollte die Regierungen in den Hauptstädten Europas disziplinieren. Die Schaffung des ESM 2012 ist die konsequente Umsetzung dieser Idee. Die dann geschaffene Bankenunion nimmt die Mitgliedstaaten noch stärker an die Kandare, indem das stärkste Insolvenzrisiko von Staaten, deren Banken, vergemeinschaftet werden. Solange aber die Kongruenz von Einnahmen durch eine eigene Steuer und Ausgaben im Euro-Club nicht gegeben ist, ist der entscheidende Schritt zum europäischen Superstaat nicht vollendet. Das weiß Schäuble und schlägt deshalb jetzt den entscheidenden Integrationsschritt vor. Als Fiskalist weiß Schäuble, dass ein Staat ohne Steuern wie ein Kaiser ohne Kleider ist. Doch eine eigene Steuer braucht eine eigene demokratische Kontrolle. Wer soll das sein? Ein eigenes Parlament des Euro-Clubs? Das Parlament der Europäischen Union? Wo ist deren demokratische Legitimation, wenn Dänen, Schweden und Briten über die Euro-Steuer entscheiden? Es ist schon heute grenzwertig, wenn im EU-Parlament die Stimmen des Maltesers oder Luxemburgers anders gewichtet werden als die eines Deutschen oder Franzosen.

Nein, wenn Schäuble den europäischen Superstaat will, dann muss er die Bürger in Deutschland fragen. Deutschland in eine neue Staatlichkeit zu führen, bedarf nach unserem Grundgesetz einer Volksbefragung. Nicht mehr und nicht weniger. Doch die Illusion vieler, die den europäischen Bundesstaat anstreben, ist, dass sie glauben, dafür gebe es eine Akzeptanz bei den Bürgern. Es ist aber nicht nur die mangelnde Akzeptanz, die der Zentralisierung widerspricht. Es ist auch die Vernunft, dass das Wesen Europas in seiner Vielheit liegt. Nicht die Zentralregierung, nicht zentral erhobene Steuern, nicht die Entscheidung im fernen Brüssel oder Straßburg schafft Akzeptanz, sondern das glatte Gegenteil. Es ist die Entscheidung vor Ort, in der Familie, in der Kommune, vielleicht im Landesparlament und dann auch noch im Bundestag. Was dort nicht geregelt werden kann oder soll, kann dann in Brüssel entschieden werden. Doch diese Reihenfolge wird sukzessive umgedreht.

Die Alternative zu dieser Politik ist die Übernahme von Verantwortung. Verantwortung all jener, die über ihre Verhältnisse leben, seien es Unternehmen, Banken oder Staaten.
Erstmals erschienen in der Fuldaer Zeitung am 1.8.2015.

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Nie wieder eine Finanzkrise! Das hatten sich Politiker auf die Fahnen geschrieben, als sie nach Reaktionen auf die Banken- und Finanzkrise von 2007/08 suchten. Dass sie dabei den Weg der Regulierung beschritten haben, war allerdings ein Fehler.

Schuld und Sühne

Banken kollabierten, Vermögen wurden vernichtet, ganze Staaten standen am Abgrund einer Pleite. Angst und Empörung machten sich breit – bei Verantwortlichen in der Politik nicht weniger als unter den Bürgern, die zum Teil sehr schmerzhaft die Folgen der weltweiten Krise zu spüren bekamen. Ganz offensichtlich hatten Banken in weitaus höherem Umfang spekuliert als das angesichts ihrer finanziellen Möglichkeiten vernünftig gewesen wäre. Da brach die Sächsische Landesbank innerhalb von Tagen in sich zusammen, weil sie entgegen ihrem eigentlichen Auftrag auf dem US-Hypothekenmarkt hatte mitspielen wollen. Da wurden mal eben 18 Milliarden zur Verfügung gestellt, um zu verhindern, dass Commerzbank und Dresdner Bank von ausländischen Banken übernommen würden.

Kein Wunder, dass viele Menschen von Banken erst einmal nichts mehr wissen wollten. Zumal die Rechnung für deren „Rettung“ natürlich wieder der Steuerzahler präsentiert bekam – und bekommt. In dieser Lage war klar: Das darf uns nicht noch einmal passieren! Verständlicherweise hegte manch einer auch noch entsprechende Rachegelüste. Die Initiativen zur Begrenzung der Boni für Investmentbanker etwa entsprangen sicher auch einem Bedürfnis, Täter zu bestrafen. (Wer tatsächlich Haupttäter war, und ob die Banker nicht vielleicht eher so etwas waren wie Plünderer in einem bereits zerstörten Laden, ist noch ein anderes Thema.) Doch nicht nur die Einzelpersonen sollten an die Leinen gelegt werden, sondern insbesondere auch die Institutionen.

Bankenregulierung als Ordnungspolitik?

Die Macht der Banken sollte beschränkt werden. Klingt fast so, als ob Erhard, Eucken oder Röpke das gefordert hätten. Ordoliberalismus nun endlich nicht mehr nur für die Stahlwerke und Bierproduzenten, sondern auch für die Finanzindustrie! Nicht ohne Häme wurden solche Forderungen im Gefolge der Krise besonders von belesenen und geschickten Politikern wie Sarah Wagenknecht oder dem Grünen Gerhard Schick erhoben – mit Verweis auf die Tradition der Sozialen Marktwirtschaft. Aber nicht nur die deutschen Politiker wollten ihrem Ruf als Freunde und Hüter der Ordnung wieder gerecht werden. Weltweit sahen Staatsmänner die Notwendigkeit neuer und schärferer Regeln für die Banken. Im November 2010 einigten sich die Regierungschefs auf dem G20-Gipfel in Seoul darauf, eine Verschärfung der bisherigen Bankenregulierung „Basel II“ durchzusetzen.

„Basel III“ war geboren. „Das Herzstück der Finanzsektorreform“ befand damals Finanzminister Schäuble. In Deutschland gewann die BaFin, die Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleister, an Aufmerksamkeit und in der Folge an Kompetenzen. Seit letztem November gibt es innerhalb der EZB auch noch eine mächtige Aufsichtsabteilung für die etwa 120 größten europäischen Kreditinstitute. Eingehegt in diese Sicherheitsmaßnahmen aus schärferen Gesetzen und schlagkräftiger Aufsicht soll eine Krise wie 2007/08 ein für alle Mal unmöglich gemacht werden. Wird das klappen?

Wer sind eigentlich die Regulierer?

Schauen wir einmal hinter das, was uns die Gesetzgeber versprechen. Wer erarbeitet eigentlich die neuen Regulierungen und Richtlinien? Das Bankenwesen ist mittlerweile so komplex geworden, dass es schwer wird, Experten zu finden, die sich hinreichend auskennen und gleichzeitig keinerlei berufliche Verbindungen mit den Banken haben. Sprich: Leute, die weder selber in Banken arbeiten, noch in Beratungs- oder Prüfungsfirmen; weder Mitglieder von Großkanzleien sind, die Banken beraten, noch Wissenschaftler, die von Banken für Gutachten bezahlt werden. Im Grunde genommen fast ein Ding der Unmöglichkeit. Interessenskonflikte sind also unausweichlich. Die echten Kenner des Geschäfts sind in den meisten Fällen auch diejenigen, die Teil des Geschäfts sind. Regulierern bleibt in der Regel keine Alternative dazu, den Rat derjenigen einzuholen, die auch für die Banken selber arbeiten.

Gleichzeitig gibt es noch das zeitliche Problem. Eines der Anliegen der strengeren Regulierung ist es auch, die perversen Finanzprodukte aus dem Markt zu nehmen, die zu der großen Finanzkrise geführt haben: gehebelte Risiken, versteckte und mehrfach umgeleitete Derivate, Konstrukte, die nicht einmal die Konstrukteure mehr richtig verstanden haben. Der ehemalige Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Hilmar Kopper, sagte selbst 2008 in einer Talkshow, er hätte nie solche Produkte gekauft, die er nicht verstanden hat. Dennoch hat die Deutsche Bank, ebenso wie die allermeisten anderen Banken – von den großen bis zu den kleinen Sparkassen – genau solche Produkte munter unters Volk gebracht.

Erarbeitet wurden die Regulierungen von Basel III seit 2008, beschlossen wurden sie im November 2010, im Januar 2014 traten die Regulierungen in Kraft, die Übergangsfristen für die Einführung sind inzwischen bis 2019 ausgedehnt worden. Mit anderen Worten: Die Banken hatten mindestens drei Jahre Zeit, um sich auf die Regulierungen einzustellen, in manchen Fragen noch viele Jahre mehr. Was wird in dieser Übergangszeit geschehen? Werden die Banken daran arbeiten, sich komplett zu konsolidieren? Oder werden sie zumindest einen Teil ihrer Energie darauf verwenden, Finanzprodukte zu ersinnen, die von den neuen Regulierungen nicht erfasst werden? Letzteres ist durchaus wahrscheinlich. Geht es doch darum, möglichst rasch große Mengen Geld zu verschieben, um mit der internationalen Konkurrenz Schritt zu halten. Solange die Politik die unausgesprochene Rettungs-Garantie aufrechterhält, können die Banken mit dieser komfortablen Rückfall-Option munter weiter spekulieren. Noch 2012-13 wurden spanische Banken gerettet. Und europäische Banken würden auch wieder gerettet, wenn es Probleme geben würde. Kein Politiker will für eine eventuell folgenschwere Bankenpleite die Verantwortung übernehmen.

Regulierung löst die Probleme nicht

Ein wesentliches Merkmal von Regulierung ist, dass sie immer erst dann entworfen wird, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Letztlich können Regulierer nichts anderes tun, als nur beständig hinter Katastrophen her zu laufen. Sie sind wie der Hase aus dem Märchen: so eifrig sie auch rennen – immer ist da schon wieder ein neuer Igel vor Ihnen da. Wenn japanische Ingenieure nach einer Erdbeben-Katastrophe neue Bauweisen ersinnen, die die Häuser erdbebensicher machen, dann haben sie mit dem Faktor Erdbeben einen relativ gut berechenbaren Faktor, auf den sie sich einstellen können. Das ist bei Regulierungen anders: Während Erdbeben weder den Anlass noch gar die Fähigkeit haben, sich an die neuen Bauweisen anzupassen, haben Banken sehr, sehr gute Gründe dafür und auf jeden Fall auch das nötige Knowhow, um den Regulierungen auszuweichen. Während Regulierer die Probleme von gestern zu verhindern versuchen, sind die Banken schon längst einen Schritt weiter.

Mit Regulierung wird den Problemen im Finanzwesen nie beizukommen sein. Was die Bankenwelt braucht, ist eigentlich nur eine klare Ansage: Wenn Ihr fallt, dann fallt Ihr nicht auf ein weiches Trampolin, das Euch wieder nach oben befördert, sondern dann ist höchstwahrscheinlich der Ofen aus. Das klare Signal, dass Banken grundsätzlich nicht mehr gerettet werden, ist die einzig wirklich effektive Art und Weise, wie Bankenpleiten verhindert werden können. Regulierung ist dagegen nur Augenwischerei. Stabilisieren kann sich ein solches System nicht durch äußere Einmischung, sondern nur durch intrinsische Anreize.

Photo: Bankenverband from Flickr (CC BY-ND 2.0)

Zahlen können schon auf den ersten Blick falsch und unrealistisch sein. Auch wenn sie alle paar Jahre wiederholt werden, gewinnen sie nicht an Glaubwürdigkeit. Bei den jetzt wieder ins Auge gefassten Privatisierungserlösen in Griechenland ist es so.

Bereits im Frühjahr 2010, als Hellas unter die „helfende Hand“ der Troika kam, hieß es schon, sie müssten ihre Staatsunternehmen privatisieren. Als Ziel wurden damals schon 50 Milliarden Euro genannt. In der Anhörung zum 1. Griechenland-Paket im Deutschen Bundestag widersprach Hans-Werner Sinn bereits dieser Zahl. Die griechischen Staatsunternehmen seien viel zu marode, als dass dies nur annähernd realistisch sei. Der Kölner Vermögensverwalter Flossbach von Storch nannte damals eine Zahl von 5 Milliarden schon als ambitioniert. Nach fünf Jahren „Rettungswahnsinn“ war selbst diese Prognose übertrieben. Lediglich zwischen 2 bis 3 Milliarden wurden bis heute realisiert.

Jetzt taucht diese irre Zahl erneut bei den Verhandlungen um ein 3. Hilfspaket auf. Völlig absurd. Um die Zahl von 50 Milliarden Euro ins rechte Licht zu rücken, ist ein Vergleich mit Deutschland hilfreich: Die griechische Wirtschaftsleistung (BIP 2014) beträgt rund 6,5 Prozent zu unserer Wirtschaftsleistung in Deutschland. 50 Milliarden Euro Privatisierungspotential in Griechenland würden auf Deutschland übertragen daher 773 Milliarden Euro bedeuten. Diese unglaubliche Zahl wird umso unrealistischer, wenn man bedenkt, dass die Kapitalisierung des Deutschen Aktienindex DAX gerade einmal 1.230 Milliarden beträgt. Um auf das Volumen der griechischen Privatisierungspläne zu kommen, wäre ein Volumen notwendig, das über 60 Prozent (!) der größten 30 börsennotierten Unternehmen in Deutschland umfasst. Darunter sind Unternehmen wie Bayer mit einer Börsenkapitalisierung von 111 Mrd. Euro, VW mit 94 Milliarden, Daimler mit 91 Milliarden und Siemens mit 84 Milliarden Euro. Inzwischen sollten die „Retter“ eigentlich erkannt haben, dass selbst die Übertragung in eine Treuhandanstalt nach deutschem Vorbild keine nennenswerten Einnahmen für den griechischen Staat generieren wird.

Die Privatisierungen sind nicht aus fiskalischen Gründen notwendig, sondern vielmehr aus marktwirtschaftlichen. Der Staat geht mit Eigentum anders um als Private. Er hegt und pflegt es nicht, sondern verschwendet es. Wenn in Griechenland annähernd die Hälfte aller Beschäftigten direkt oder mittelbar beim Staat oder seinen Unternehmen arbeitet, dann kann das Land nicht nach oben kommen. In einer solchen Situation ist die Privatisierung per se gut. Es wäre wahrscheinlich besser, der Staat würde die Unternehmen verschenken, anstatt sie weiter in seiner Obhut zu behalten. Letzteres würde weiterhin die Korruption, die Gewerkschaftsmacht und die Unwirtschaftlichkeit fördern.

Stattdessen argumentiert die sozialistische Regierung in Griechenland, dass das Tafelsilber nicht verkauft werden dürfe oder es aufgrund der vermeintlich ungünstigen Marktsituation der falsche Zeitpunkt sei. So haben auch in Deutschland die Gewerkschaften und die Linken lange Zeit argumentiert. Anschließend sind Milliardengräber wie die Deutsche Post, die Deutsche Bahn und die Deutsche Telekom für den Steuerzahler entstanden, die nur deshalb heute Gewinne erwirtschaften, weil der Staat Pensionslasten oder Investitionen in Milliardenhöhe übernommen hat und nach wie vor laufend übernimmt. Wir sind halt auch ein bisschen Griechenland!

Photo: Andy Spearing from Flickr (CC BY 2.0)

Von Dr. Titus Gebel, Unternehmer, Mitgründer der Deutschen Rohstoff AG

„Die Freiheit, etwas abzulehnen, ist die einzige wirkliche Freiheit.“

Salman Rushdie

Seit Jahrhunderten wird gelehrt: Zwischen Bürger und Staat gibt es einen Gesellschaftsvertrag. Oder wenigstens haben die Bürger untereinander einen solchen abgeschlossen, in dem sie einen Teil ihrer Souveränität an den Staat abtreten. Sollte es diese Übereinkunft tatsächlich geben, so wäre dies freilich ein ziemlich eigentümlicher Vertrag, da er von der einen Seite jederzeit beliebig gestaltet und geändert werden kann, während die andere Seite stets parieren muss. Nach dem Zivilrecht der meisten Staaten wäre höchst fraglich, ob ein solches Konstrukt – nennen wir es einen Unterwerfungsvertrag – mangels Bestimmtheit seiner Leistungen und Gegenleistungen überhaupt als Vertrag angesehen werden kann. Überdies gilt nach bürgerlichem Recht eine Vereinbarung, bei der nicht Einigkeit über alle wichtigen Punkte besteht – wichtig nach Ansicht auch nur einer Partei – im Zweifel wegen Einigungsmangel als nicht geschlossen.

Machen wir in diesem Zusammenhang ein Gedankenexperiment: Nehmen wir an, die erstaunliche Welt des Marktes, der uns Nahrung, Kleidung, Behausung, Transport und Unterhaltung im Überfluss bereitstellt, würde auch im Hinblick auf unser gesellschaftliches Zusammenleben gelten. Nehmen wir weiter an, es gäbe eine Vielzahl unterschiedlicher Staatsmodelle und wir wären ein Marktteilnehmer, der sich überlegt, in welche Art Staat er sich gerne einkaufen würde. Ich für meinen Teil würde nachfragen:

I. Leistungen des Staates

1. Sicherheit
Das wichtigste wäre, dass ich und meine Familie uns zu jeder Tages- und Nachtzeit überall im Staatsgebiet sicher bewegen können, ohne Angst vor Überfällen oder sonstigen Bedrohungen haben zu müssen. Dies ist ein elementares Bedürfnis und eine Grundbedingung: Wenn ein Staatsanbieter das nicht wenigstens annähernd gewährleisten kann, sind seine sonstigen Leistungen für mich ohne Relevanz.

2. Handlungsfreiheit
Ich möchte das Recht haben, zu tun und zu lassen, was ich will, solange ich anderen dadurch nicht schade. Dies entspricht der seit Jahrtausenden bekannten Goldenen Regel, etwa in der Form des Sprichworts: Was Du nicht willst, das man Dir tu, das füg’ auch keinem anderen zu. Die so verstandene allgemeine Handlungsfreiheit schließt diverse sogenannte Grund- oder Menschenrechte ein, etwa Vertrags-, Versammlungs-, Koalitions- oder Meinungsfreiheit, nicht aber sogenannte Teilhaberechte (dazu unten mehr).

3. Eigentum
Ich möchte das Recht haben, volles, unbelastetes, mit keinerlei staatlichen Vorrechten oder Vorbehalten versehenes Eigentum zu erwerben, zu behalten und nach Belieben zu veräußern, zu verschenken oder zu vererben. Dieses Recht ist elementar. Ohne Eigentumsrecht gibt es keine Freiheit, keine Privatheit und auch keine Hoffnung, sein Los oder das Los seiner Kinder zu verbessern, sondern nur noch Ausgeliefertsein gegenüber dem Kollektiv, wie auch immer es organisiert sein mag.

4. Rechtssicherheit und Streitbeilegung
Ich benötige lediglich eine einfache Rechtsordnung, die den Schutz von Leben, Freiheit und Eigentum regelt, für alle gleichermaßen gilt und die nicht einfach vom Staatsanbieter oder einer Mehrheit einseitig abgeändert oder erweitert werden kann. Ich möchte weiter, dass der Staatsanbieter eine neutrale Justiz zur Verfügung stellt, vor der Streitfälle verhandelt werden können und die mir hilft, die Durchsetzung der von mir geschlossenen Verträge zu gewährleisten oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Im Verhältnis zum Staatsanbieter möchte ich bei Rechtsstreiten mit diesem unabhängige, nicht vom Staat installierte oder bezahlte Gerichte anrufen können, vergleichbar den Schiedsgerichten, die im internationalen Handelsrecht vereinbart werden.

5. Subjektive Lebensqualität
Ich möchte eine Infrastruktur, die es mir leicht macht, mit dem Rest der Welt in Kontakt zu treten und Dienstleistungen abzurufen. Ich bevorzuge ein gemäßigtes Klima und die Anwesenheit anderer, geselliger Menschen im Staatsgebiet. Religion sollte im öffentlichen Leben keine Rolle spielen, sondern reine Privatangelegenheit sein.

Das war’s schon. Um alles andere kümmere ich mich selbst. In einer solchen Ordnung könnte ich mich bestmöglich entfalten und nach meiner Façon selig werden. Dies schließt Hilfeleistung für andere ein, aber nicht auf der Basis von Zwang.

Sie werden vielleicht bemerkt haben, dass in dem von mir gewünschten System die Worte Politik, Demokratie und Steuern kein einziges Mal vorgekommen sind. Der Grund ist, dass dafür keine Nachfrage besteht:

Politik ist letztlich das Bestreben, alle anderen nach den Vorstellungen leben zu lassen, die man selbst für richtig hält. Aber die Menschen sind verschieden. In dem von mir geschilderten System besteht für „politische Mitbestimmung“ kein Bedarf, weil die Regierung nur eine Verwaltung ist und jeder maximale Handlungsfreiheit genießt.
Demokratie bedeutet, dass eine Mehrheit mir vorschreiben kann, was ich zu tun oder zu lassen habe. Ich möchte aber meine Angelegenheiten nach eigenem Gutdünken erledigen, ohne dass mir die anderen hineinreden.
Steuern sind vom Staat einseitig festgesetzte Zwangsabgaben, denen keine Gegenleistung gegenübersteht. Warum sollte ich mich darauf einlassen? Man mache mir ein klar beziffertes Angebot, und ich entscheide dann, ob ich es annehme.

II. Meine Gegenleistung

Während die Einräumung von Handlungsfreiheit und Eigentum dem Staatsanbieter praktisch keine Kosten verursacht, sieht es bei der Gewährung von innerer und äusserer Sicherheit, Justiz und Infrastruktur natürlich anders aus. Zudem möchte der Staatsanbieter auch Geld verdienen, sonst wäre er nicht auf dem Markt. Entsprechende Angebote wären reichlich vorhanden, aus denen ich ablesen könnte, was mich das im Jahr kostet und welche Leistungen zu erwarten sind. Einige Staatsanbieter böten womöglich ein Modulsystem an, so dass ich bei Bedarf noch diverse Versicherungen gegen Alter, Krankheit und Armut hinzuwählen oder die Benutzung von Ausbildungs- und Betreuungseinrichtungen durch meine Kinder mit einer Pauschale abgelten kann. Durch den unter Staatsanbietern herrschenden Wettbewerb wären alle diese Leistungen in verschiedensten Ausprägungen und Preisklassen vorhanden, für jeden etwas dabei, sozialistische Kommunen eingeschlossen. Ich wüsste sicher, was mich erwartet und welchen Preis ich für die Leistungen jetzt und in Zukunft zu entrichten habe.

III. Die rechtliche Grundlage

Wie wäre mein rechtlicher Status gegenüber dem Staatsanbieter? Nicht anders als gegenüber anderen Vertragsparteien auch: es gäbe einen schriftlichen Vertrag, der die jeweiligen Rechte und Pflichten genau festhielte. Ich wäre gleichberechtigter Vertragspartner eines Dauerschuldverhältnisses, der die Erfüllung seiner Leistungen einklagen und bei Schlechtleistung Kompensation (Minderung, Schadensersatz) verlangen könnte. Ähnlich wie bei Versicherungsverträgen könnte mir der Staatsanbieter nicht jederzeit einfach kündigen, sondern nur bei schwerwiegenden Vertragsbrüchen meinerseits, was ich wiederum von Gerichten überprüfen lassen könnte, die nicht zum Staat gehören. Umgekehrt wäre ich berechtigt, den Vertrag jederzeit fristgemäß zu kündigen, ohne dass mir dadurch besondere Nachteile entstünden. All das sind bekannte Mechanismen, die in anderen Lebensbereichen mehr oder weniger reibungslos funktionieren.

IV. Die Wirklichkeit

Leider ist der Markt noch nicht ganz so weit entwickelt. Das Standardmodell in praktisch allen Ländern sieht derzeit so aus:

Es gibt eine allmächtige staatliche Ordnung, in der Leistung und Gegenleistung diffus sind. Die erwachsenen Staatsbürger wählen alle paar Jahre eine Vertretung, die bei entsprechender Mehrheit nach Belieben Gesetze für alle Lebensbereiche verabschieden oder ändern kann und sowohl den Umfang staatlicher Leistungen wie die Höhe der Gegenleistung dafür jederzeit nach eigenem Gusto festsetzt und ändert. Wer die einseitig festgesetzte Gegenleistung nicht erbringen will, wird, sofern er nicht die Flucht ergreift, enteignet und eingesperrt. Die im Gegenzug gewährten Leistungen sind in der Regel weder einklagbar noch darf der einzelne Bürger über die Mittelverwendung mitbestimmen, auch wenn er viele Steuern zahlt. Die Staatsbürger verfügen zwar meist über sogenannte Grundrechte, über deren Auslegung allerdings im Zweifel ein vom Staat eingesetztes und bezahltes Gericht entscheidet. Zudem können Inhalt und Umfang dieser Rechte auch zulasten der Staatsbürger geändert werden, wenn die entsprechenden Mehrheiten vorhanden sind.

Die von mir persönlich wahrgenommene Staatspraxis ist folgende: Reglementierung des gesamten Lebens aus Gründen der Sicherheit und Gleichheit bzw. zur Umsetzung der jeweiligen Zeitgeistmode; genaue Festlegung, wie das Eigentum genutzt werden darf, mit wem Verträge einzugehen sind und welchen Inhalt diese haben; Verbot, bestimmte Leuchtmittel, Treibstoffe oder Genussmittel zu benutzen; gesetzliche Privilegierung von Gruppeninteressen, z.B. Kirchen, Verbänden, Gewerkschaften oder Frauen; Anklage wegen Volksverhetzung bei Äußerung bestimmter abweichender Ansichten; weitgehende Planwirtschaft im Bildungs-, Gesundheits- und Rentensystem, zunehmend auch im Bereich der Energieversorgung; Erziehung der schulpflichtigen Kinder zu staatsgläubigen, marktfeindlichen und geschlechtsneutralen Genderwesen; Alimentierung nichtarbeitender Einwohner ohne jegliche Gegenleistung; Förderung der Masseneinwanderung und -vermehrung von integrationsunwilligen Menschen; Pflicht zur Zahlung einer Zwangsgebühr für zahllose öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehsender, unabhängig vom Nutzungswillen; Subventionierung sämtlicher Interessengruppen, die Einfluss haben oder laut genug schreien; Ausgabe von Milliardensummen in aller Welt für zweifelhafte Hilfsprojekte und militärische Auslandseinsätze.

Ich habe keiner einzigen der vorstehend genannten Maßnahmen zugestimmt. Das spielt allerdings keine Rolle. Aber wehe, wenn ich nicht dafür bezahle.

Um die mehrheitliche Akzeptanz dieses fragwürdigen Systems aufrecht zu erhalten, werden freilich auch Recht und Ordnung, beschränktes Eigentum sowie ein gewisses Maß an Handlungsfreiheit gewährleistet, wenngleich mit abnehmender Tendenz. Die Trumpfkarte aber ist: jeder Bürger hat das Recht, auf Kosten der anderen zu leben. Man nennt dies Teilhaberechte oder Sozialstaat. Weil jeder gern etwas bekommt, für das er keine Gegenleistung erbringen muss, sind Teilhaberechte natürlich sehr beliebt. Daher steigt die Zahl der staatlichen Leistungen seit Jahrzehnten, und dafür braucht der Staat natürlich immer mehr Geld. Finanziert wird das Ganze dadurch, dass diejenigen, die mehr verdienen, auch mehr bezahlen müssen und zwar nicht nur absolut, sondern progressiv ansteigend. Weil das immer noch nicht reicht, sollen demnächst weitere Enteignungen erfolgen etwa über neue Steuern, die nur jene treffen, die etwas haben. Außerdem werden vom Staat hohe Schulden gemacht, deren Rückzahlung ungeklärt ist. Daher wird durch diverse Eingriffe in den Finanzmarkt faktisch Geld gedruckt und die damit einhergehende Inflation trifft jene am härtesten, die keine größeren Sachwerte haben und auf laufende Bezüge angewiesen sind, für die sie immer weniger bekommen.

Hand aufs Herz: Würden Sie als Privatperson Mitglied in einer solchen Organisation werden? Kaum. Ebenso wenig wie Sie ein Auto kaufen würden, dessen Typ, Ausstattung und Preis einseitig vom Verkäufer bestimmt werden.

V. Das Problem

Gibt es Alternativen? Wirklich freie Staaten, in denen der Bürger gleichberechtigter, souveräner „Kunde“ ist, existieren praktisch keine. Auch in sogenannten Minimalstaaten lauert immer das Damoklesschwert, dass die nächste Regierung, das nächste Parlament die Regeln ändert, ohne dass der Einzelne etwas dagegen machen kann. Denn im Verhältnis des einzelnen zum Staat besteht aktuell kein Gleichordnungsverhältnis wie in allen zivilrechtlichen Vertragsverhältnissen, sondern ein Über- /Unterordnungsverhältnis.

Tatsächlich sind die Wohlstands- und Freiheitsgrade in westlichen Staaten, die über eine jahrhundertelange Tradition des Freiheitskampfes gegen die Obrigkeit verfügen, immer noch viel höher als in den meisten anderen Staaten dieser Welt. Gleichwohl sei die Frage aufgeworfen, ob nicht all die Prinzipien, die sich im Laufe der Jahrhunderte als Beschränkung der Staatsgewalt etabliert haben, etwa das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip oder das Prinzip der Gewaltenteilung, zwar funktionierende Werkzeuge sind, aber letztlich doch nur Abmilderungen eines grundsätzlich verfehlten Systems bedeuten: der auf Zwang gegründeten Herrschaft der einen über die anderen.

Zwei Fragen sind ausreichend, um die Zweifelhaftigkeit heutiger, vermeintlich freiheitlicher, Ordnungen zu beleuchten:
1. Mit welchem Recht nehmen Sie anderen ihr rechtmässig erworbenes Einkommen ab?
2. Was tun Sie, wenn die anderen nicht mehr zahlen wollen?
Zwar sind die Antworten technisch gesehen einfach:
1. Die Regierung/das Parlament/die Mehrheit hat so entschieden.
2. Wir werfen sie ins Gefängnis bzw. enteignen sie.
Aber faktisch ist das nichts als Raub, gestützt auf das Recht des Stärkeren. Daran ändern sämtliche wohlfeilen Rechtfertigungsmodelle nichts.

Ich bin dagegen der Auffassung, dass ich das Recht habe, mein Leben und meine Lebensumstände so zu gestalten, wie ich dies für richtig halte und, wenn ich von anderen etwas will, dies auf der Basis freiwilligen Leistungstausches zu tun. Daraus ergeben sich zwei Prinzipien. Erstens, dass derjenige, der anderen kein Leid zugefügt und für sich selbst sorgen kann, Anrecht darauf hat, in Ruhe gelassen zu werden (auch von Politik, Demokratie, Fiskus). Zweitens, dass die menschliche Interaktion auf freiwilliger Basis und nicht auf der Basis von Zwang stattfindet. Leider finden auch in westlichen Demokratien beide Prinzipien keine Anwendung, wenn es um das Verhältnis Bürger-Staat geht. Und genau da liegt der Hund begraben.

VI. Die Zukunft

Auch die Sklaverei existierte viele Jahrtausende. Was zu dem Argument führte, dass diese nun mal ein elementarer Bestandteil menschlichen Daseins sei und zwar für alle Zeiten. Wir wissen, dass dies glücklicherweise nicht der Fall war. Vergleichbares wird man vielleicht einmal von unseren heutigen Staatssystemen sagen können. Die Ablösung der Diktatur von Einzelnen oder Minderheiten durch die Diktatur von Parteien oder Mehrheiten ist jedenfalls nicht das Ende der Geschichte. Es ist vielmehr eine Selbsttäuschung grandiosen Ausmaßes zu glauben, Freiheit und auf Zwang gegründete Herrschaft seien kompatibel. Ob diese Herrschaft demokratisch legitimiert ist oder nicht, spielt für diesen Befund keine Rolle. Freiheit bedarf der Freiwilligkeit.

Wie wir es schaffen, aus dieser Matrix auszubrechen, um auch im Hinblick auf unser Zusammenleben die erfolgreich erprobten Prinzipien des Marktes anzuwenden, nämlich Leistungstausch auf freiwilliger Basis und Recht zur Nichtteilnahme, dürfte die große Frage des 21. Jahrhunderts werden.

Wahrscheinlich wird es erst einmal auf ein selbstgewähltes Zusammenfinden mit Gleichgesinnten hinauslaufen, weil alle ethnische, kulturelle, religiöse oder nationale Verbundenheit da aufhört, wo Ausplünderung und Bevormundung durch die Mitmenschen beginnt. Dieser Weg dürfte anfänglich über kleinere Sezessionen bzw. räumlich überschaubare Neugründungen führen, die schließlich Ausstrahlungswirkung entfalten. Die heutigen Zwangs- und Ausbeutungsstaaten aber sind Überbleibsel der Vergangenheit, die auf Dauer in einer immer mobileren, immer globaleren Welt nicht überleben werden.

Ein Markt an Staatsmodellen schüfe hier Abhilfe, zum Wohle aller. Denn der Wettbewerb ist das einzige bewährte, dauerhaft wirksame Entmachtungsverfahren der Menschheit.

Erstmals erschienen im Schweizer Monat.

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Der Bundestag hat der Regierung das Verhandlungsmandat für ein drittes Griechenland-Hilfspaket erteilt. Mit 73 Prozent stimmte die große Mehrheit des Parlaments zu. Die Öffentlich-Rechtlichen übertrugen live. Die Übertragung von Bundestagsdebatten ist in Deutschland nicht ungewöhnlich. Ungewöhnlich ist, wenn Parlamentsdebatten aus Athen live im deutschen Fernsehen übertragen werden. Jeden Tag lesen, hören und sehen wir das Neueste über Hellas. Nicht mehr die Meldungen aus Bremen, Hamburg oder Dresden sind von Bedeutung, sondern ob irgendein Mitglied im Zentralkomitee (so heißt das wirklich!) der Regierungspartei Syriza etwas von sich gegeben hat. Früher wurde einmal im Jahr im Auslandsjournal eine zehnminütige Reportage über Griechenland gezeigt. Heute ist Griechenland die erste Meldung in jeder Nachrichtensendung – und das seit Monaten. Schuld daran ist letztlich der Euro. Schiede Hellas aus, dann hätte dies unweigerlich Auswirkungen nicht nur auf die Bevölkerung in Griechenland, sondern auch auf die Aktienmärkte, die Banken und die Wirtschaft in ganz Europa, vielleicht sogar weltweit. Der Streit unter Experten dreht sich lediglich um die Frage, wie stark diese Verwerfungen sind.

Die Befürworter weiterer Rettungspakete sagen, es sei erst das Verhandlungsmandat, über das Ergebnis der Verhandlungen werde dann nochmals abgestimmt. Doch hier darf man sich nichts vormachen, ein Zurück ist jetzt nur noch schwer möglich. Dabei ist die Situation paradox. Beide Seiten glauben nicht an die Umsetzung. Der griechische Ministerpräsident Alexis Tsipras hält die Maßnahmen für falsch und glaubt nicht, dass sie umgesetzt werden. Und sein Gegenpart Wolfgang Schäuble äußert in jedem Interview seinen Zweifel an der Seriosität der Regierung Tsipras. Doch welche Konsequenz hat das gegenseitige Täuschen?

Erstens: Griechenland verliert immer mehr die eigene Souveränität. EU, IWF und EZB übernehmen das Zepter von Brüssel, New York und Frankfurt aus. Das wird auf Dauer nicht gutgehen, sondern die Extreme von links und rechts in Griechenland und wohl auch im Rest Europas stärken.

Zweitens: Deutschland wird zunehmend zum Buhmann in Europa. Die Maßnahmen, die die griechische Regierung und die Bevölkerung nicht durchsetzen wollen, werden Schäuble und Merkel angelastet. Der Druck, die Maßnahmen zu lockern, wird immer größer.

Drittens: Ebenso wie Tsipras’ Widerstand ihm im Inland hilft, so hilft Schäubles Widerstand ihm und seiner CDU im Inland. Schäuble hat seine Position inzwischen um 180 Grad gedreht. Noch im Frühjahr 2010 hat er einen Europäischen Währungsfonds vorgeschlagen, um den IWF außen vor zu halten. Jetzt war die weitere Beteiligung des IWF eine zwingende Voraussetzung für ein neues Abkommen. Auch ein Ausscheiden aus dem Währungsclub war damals undenkbar. Doch jetzt schlägt Schäuble einen Grexit auf Zeit vor und sogar Änderungen in den europäischen Verträgen, die einen Ausschluss von Mitgliedern ermöglichen. Was für eine Wendung!

Viertens: Die EZB wird weiter Geld drucken und die Zinsen auf einem historischen Tief einfrieren. Schon vorgestern erhöhte die EZB die Ela-Kredite, die den griechischen Banken zur Verfügung gestellt werden, erneut um 900 Millionen Euro. Letztlich wird dieses Geld aus dem Nichts gedruckt, dahinter steckt keinerlei Substanz. Es wird eine Langfristwirkung entfaltet. Immer dann, wenn es künftig unüberwindbare Finanzierungsprobleme von Staaten im Euroraum gibt, wird die Gewährung von Ela-Krediten an die nationalen Banken als Allheilmittel eingesetzt. Zur Staatsfinanzierung durch die Notenpresse ist es nicht mehr weit.

Fünftens: Der Preis dafür wird die Vernichtung von Sparguthaben in Deutschland und Europa sein. Lebensversicherungen und Bausparkassen müssen sich auf schwere, auf ganz schwere Zeiten einstellen. Ihr Geschäftsmodell wird von Mario Draghi zerstört. Aber auch Volksbanken und Sparkassen, die vom Zinsüberschuss leben, wird zunehmend ihre Ertragskraft genommen. Sie werden Kosten reduzieren müssen, die im besten Fall in der Fläche zur Schließung von Filialen und zur Fusion der Institute führen werden.

Schlussfolgerung: Wir befinden uns nicht am Ende der Überschuldungskrise von Staaten und Banken, sondern an deren Anfang. Das Hinausschieben von Problemen löst die Krise nicht, sondern wird sie verschärfen. Daher gilt: Verlassen Sie sich nicht auf die Politik, sonst werden Sie bitter enttäuscht.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der Fuldaer Zeitung.