Von Dr. Fritz Goergen, Historiker und Publizist, ehemaliger Bundesgeschäftsführer der FDP und Geschäftsführer der Friedrich-Naumann-Stiftung.

Mit der Schaffung des Bundesstaates 1848 folgte der Vorläufer der Schweizer FDP, der Freisinn weniger dem Geist der Eidgenossenschaft als Napoleons. Lange Zeit sorgten Eigenständigkeit und Eigensinn der Gemeinden, Städte und Kantone dafür, dass vieles trotzdem dezentral blieb. Doch der Einstieg in die Entstehung von immer mehr zentraler Macht war mit dem Bundesstaat getan. Ein Staatenbund wäre die Schweizer Logik gewesen. Doch der Zeitgeist war 1848 zu stark.

Die langsame Zentralisierung verlief und verläuft immer noch doppelt. Zum Bund nach Bern, aber auch – weniger im Blick der Öffentlichkeit – innerhalb der Kantone. Der Unterschied zwischen den Kantonen ist immer noch beachtlich. Aber aufs Ganze gesehen, haben die Gemeinden Macht an die Kantone verloren. Gemeinden haben sich zusammengeschlossen. Effizienz ist immer die Begründung. Eingestellt hat sie sich meist nicht. Und die Bürgernähe nahm stets ab. Dazu trägt außerdem bei, dass die Verwaltungen der Kantone manches lautlos unter sich regeln – ohne politische Entscheidung.

Dass Deutsche und Österreicher die Schweiz immer noch als sehr direkt-demokratisch erleben, liegt am Grad der Zentralität in ihren Ländern und noch mehr an der Schweizer Volksabstimmung. Von der kritischen Diskussion des veränderten Umgangs – nicht zuletzt der Schweizer Parteien – mit dem Instrument der Volksinitiative kriegt die Öffentlichkeit der deutschsprachigen Nachbarn wenig mit.

Schaue ich auf die ausstehende Lösung zwischen der Schweiz und der EU in der Einwanderungsfrage und nehme zugleich die viel heißeren Themen Griechenland, Ukraine und das Verhältnis der EU zu den USA hier, Russland dort und China nicht zu vergessen dazu, drängt sich mir ein Gedanke auf. Gibt es nicht einen naheliegenden Lösungspfad für alles zusammen, nämlich den der Föderalisierung, der Dezentralität?

Der bessere Weg für die Schweiz ist nicht mehr EU, sondern der bessere Weg für die EU ist mehr Schweiz. Und zwar nicht nur im heutigen Dezentralitätsgrad der Schweiz, sondern vorwärts zurück zu einer echten Föderation, die der Freisinn 1848 dem Zeitgeist – einschließlich mancher früher industrieller Interessen – opferte.

Fußnote für europäische Krisengebiete besonderer Art: Wo regionale Föderalisierung allein nicht reicht, ist sie auch personal möglich – für spezielle Gruppen, die regional verstreut ihre Identität suchen und gleichzeitig dem Regionalverband verbunden bleiben wollen.

Photo: Alphornvereinigung Pilatus Kriens from Flickr

Von Robert Nef, Stiftungsratsmitglied des Liberalen Instituts der Schweiz, Zürich, und Träger der Hayek-Medaille 2008.

In der Schweiz findet im Juni 2015 eine Volksabstimmung über eine Verfassungsinitiative statt, die auf Bundesebene Nachlässe von über 2 Millionen Franken mit einer nationalen Erbschaftsteuer belasten will. Die Erträge dieser Steuer sollen teilweise zur Sanierung der kollektiven Altersvorsorge (Alters- und Hinterlassenversicherung, AHV) verwendet werden. Betroffen von der Steuer wären 2 -3 Prozent der Bevölkerung.

Erbe, Eigentum, individuelles und gemeinsames Wohlergehen sind in vielfältigster Weise miteinander verbunden. Der Versuch diese komplexe Verknüpfung durch staatlichen Zwang, insbesondere durch Steuern entweder im Hinblick auf „mehr Gerechtigkeit“ und „mehr Zwangssolidarität“ zu beeinflussen, steht immer wieder zur Debatte. Oft steckt dahinter auch einfach der Wunsch nach erhöhten staatlichen Einnahmen durch zusätzliche Steuern, die deshalb politisch konsensfähig sind, weil sie eine Minderheit belasten und eine Mehrheit begünstigen. Allein schon dieser fatale Zusammenhang müsste diejenigen sensibilisieren, die vom Staat nicht vorrangig eine rücksichtslose Mittelbeschaffung im Hinblick auf populäre Umverteilung, sondern vielmehr den Respekt vor minimalen ethisch-moralischen Regeln erwarten – zu denen zählt auch der Schutz von Minderheiten vor der Gier von Mehrheiten und vor ungleichen Eingriffen ins Privateigentum gehört.Eine progressiv ausgestaltete Erbschaftsteuer ist in ihren Auswirkungen als populistischer „Fischzug“ auf das Vermögen der Reichen nichts anderes als eine asoziale Neidsteuer, die weder zur Verwirklichung der sozialpolitischen noch der finanzpolitischen Ziele einen nachhaltig positiven Beitrag leistet.

An erster Stelle ist bei normativen „wirtschaftlich“, „sozial“ oder „moralisch“ begründeten politischen Vorstössen der ideologische Hintergrund zu klären. Das hinter den Forderungen stehende Menschenbild und die zugrundegelegte Wirtschaftstheorie müssen transparent diskutiert werden können. Nicht alle Forderungen die „sozial“ genannt werden, sind es auch tatsächlich. Der auf zentral verwalteter Planwirtschaft abgestützte Staatssozialismus hat schliesslich zu einem wirtschaftlichen Zusammenbruch der Systeme geführt, der in seiner Auswirkung alles andere als sozial war. Er hat nicht nur im ökonomischen Bereich, sondern ganz allgemein eine soziale Wüste hinterlassen. Dies wird in der parteipolitischen Auseinandersetzung kaum mehr bestritten. Trotzdem steht viel sozialistisches Gedankengut immer wieder auf der politischen Traktandenliste und das mindestens teilweise Wegsteuern von Vermögen beim Ableben der Eigentümer durch Erbschaftsteuern ist eine weltweit populäre staatssozialistische Forderung. Erbschaften seien Einkommen ohne jede Gegenleistung, ein Zufall der Geburt, und damit grundsätzlich „unverdient“. Die Kategorie „verdient“ oder „unverdient“ ist keine ökonomische, sondern eine moralische, die, falls man daraus ein allgemeinverbindliches Verteilungskriterium machen würde, voraussetzt, dass es objektive Massstäbe für eine allgemeine Verteilungsgerechtigkeit gibt. Dies wird aber in einem Rechtsstaat, der Privateigentum und Privatautonomie garantiert, grundsätzlich in Frage gestellt. Eigentum gilt dann als „wohlerworben“, das heisst als rechtmässig, wenn es nicht durch Gewalt oder Betrug erlangt worden ist. Wieviel Leistung und welche Leistung, wieviel Glück und welche günstigen Konstellationen und selbst wieviel Spekulation dabei mit im Spiel war, ist letztlich nicht aufzuschlüsseln.

Die Frage der Gewaltsamkeit stellt sich im Fall der Erbschaftsteuer eher gegenüber dem Staat, der ja Vermögensbestandteile zwangsweise enteignet und dabei in private Vermögensverhältnisse eingreift. Dieser Zwang ist zwar in einem demokratischen Rechtsstaat durch Mehrheiten legitimiert. Die Tatsache, dass aber bei umverteilenden Steuern und speziell bei einer stark progressiv konzipierten Erbschaftsteuer stets eine potentielle Mehrheit von Empfängern eine Minderheit von Pflichtigen fremdbestimmen kann, stellt diese Legitimität grundsätzlich in ein schiefes Licht. Zudem wird eine ungerechte Steuer nicht dadurch gerechter, dass sie nur eine Minderheit trifft.

Das Argument, die Steuer betreffe ja nur eine kleine Minderheit, ist besonders zynisch und auch im Hinblick auf die Zukunft gefährlich. Bewilligt eine Mehrheit diesen Zugriff auf grosse Erbschaften, sind zwei Entwicklungen vorauszusehen: Einmal werden die Erträge im gleichen Ausmass schwinden, wie sich jene legalen Ausweichmöglichkeiten etablieren, die wir von andern Ländern mit hoher progressiver Erbschaftsteuer kennen.

Der deutsche Ökonom Lars P. Feld hält die Erbschaftsteuer vor allem wegen der legalen Vermeidungsmöglichkeiten für ungerecht. In einem Interview nennt er sie „die grösste Dummensteuer, die wir in Deutschland haben“, denn sie treffe denjenigen eher, der ein Vermögen von zwei Millionen Euro vererbt und seine Steuererklärung nicht gestalten könne, als jemanden, der ein Erbe von 100 Millionen übertragen wolle. Die Verhinderung der gezielten Weitergabe grosser Vermögen an die nächste Generation zu Lebzeiten ist weder möglich noch erwünscht. Solche Eingriffe verletzen die Eigentumsgarantie und sie sind auch gar nicht praktikabel. Was nicht funktioniert, kann auch nicht gerecht sein.

Der voraussehbare finanzielle Misserfolg nach einer Einführung der „Erbschaftsteuer für Superreiche“ muss dazu führen, dass man beim Ausbleiben der für die Sanierung der AHV erhofften Erträge sukzessive den Zugriff auch auf kleinere Erbschaften ins Auge fasst. Der Kreis der Betroffenen würde dann immer weiter gezogen. Das sollten sich vor allem jene gut überlegen, die eine Befürwortung der Vorlage erwägen, weil sie ja persönlich unterhalb der jetzigen Limite liegen. Wenn der Dammbruch zugunsten einer nationalen Erbschaftsteuer einmal erfolgt ist, wird es schwer sein, diese Entwicklung politisch zu bremsen. Einmal mehr muss hier an den politischen Grundsatz „Wehret den Anfängen“ erinnert werden.

Das Vererben von Vermögen ist eine Transaktion, die durch den Tod eines Menschen ausgelöst wird. Der Tod ist ein natürliches und letztlich nicht zu verheimlichendes Ereignis, das vom Staat als Steuerquelle schon früh entdeckt worden ist. Da die Erben ohne messbare Gegenleistung zu Vermögen kommen, wird die Erbschaftsteuer auch von vielen Liberalen mindestens als „relativ gerechtes“ Instrument der intergenerationellen Umverteilung empfunden.

Das ökonomische und soziale Grundproblem der Erbschaftsteuer besteht darin, dass sie gegenüber einem weltweit anthropologisch in der Familie tief verankerten Ziel, nämlich, dass es der nächsten Generation einmal gleich gut oder besser gehen soll, falsche Anreize setzt. Sie bestraft das generationenübergreifende Vorsorgen und Sparen und die Grundidee, dass das Erbe nicht zum Verbrauch sondern zur schrittweisen Wohlstandsvermehrung und zum sozialen Ausgleich von Glück und Unglück innerhalb einer langfristig ausgerichteten natürlichen Gemeinschaft dient. Das fürsorgliche private Sparen im Hinblick auf grössere Zeiträume und die treuhänderische Weitergabe innerhalb der jeweils „Nächsten“ soll durch die demotivierende, zwangsweise anonymisierende Umverteilung der Politik ersetzt werden. Die auf kollektivem Zwang beruhende Politik erhält so gegenüber der auf Tradition und Kultur beruhenden Familie den Vorrang. Der Staat macht aber erfahrungsgemäss nur zu oft das Gegenteil der vernünftigen Familie. Er lebt gerne auf Pump, er verschuldet sich zu Lasten der kommenden Generationen, um sich kurzfristig populär zu machen. Soll nun jene Organisation namens Familie, die sich in der Regel ökonomisch und sozial vernünftig und nachhaltig verhält, von jener Organisation namens Staat, die sich häufig verschwenderisch, sozial schädlich und ökonomisch demotivierend verhält, zwangsweise zur Kasse gebeten werden? Das ist ein zivilisatorischer, ökonomischer und sozialer Rückschritt.

Erstveröffentlichung in „Finanz und Wirtschaft“ am 8. April 2015.

Photo: U.S. Army Corps of Engineers Europe District

Am 24. Oktober 2014 erschien das “Ergänzte BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts” und hat das bisher bekannte Reisekostenrecht grundlegend geändert. Mit der neuen Verordnung zum Geldwerten Vorteil der privaten Nutzung von dienstlichen Toiletten (Anlage T) führt nun das Bundesministerium der Finanzen, Gleichheit und sozialen Gerechtigkeit einen weiteren Großbuchstaben ein.

Demnach müssen Arbeitnehmer ab dem 01.04.2015 dienstliche Toilettengänge zu privaten Zwecken an ihrer ersten Tätigkeitsstätte mit dem neuen Sachbezugswert T bewerten. Die neue Verordnung unterscheidet hierbei zwischen dem kleinen Sachbezug (kleines t) und dem großen Sachbezug (großes T), wofür jeweils unterschiedliche Sachbezugswerte versteuert werden müssen. Anlage T muss dann am Ende des Jahres innerhalb der elektronischen Lohnsteueranmeldung (ELSTER) unter den Ziffern 28 und 29 ausgewiesen werden.

Der Redaktion der Seite Reisekosten.de liegt der finale Entwurf für die Anlage T exklusiv vor. Das noch streng vertrauliche Dokument können Sie unter http://www.reisekosten.de/wp-content/uploads/2015/03/BMF-Schreiben_01.04.2015-Anlage_T.pdf als PDF-Dokument downloaden.

Quelle: Reisekosten.de

Von Sascha Tamm, Mitarbeiter der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit.

Kritische Anmerkungen aus einer freihändlerischen Perspektive

Die Verhandlungen zu TTIP werden in der Öffentlichkeit mit viel Kritik und Protesten begleitet. Vieles davon beruht auf nicht zu rechtfertigenden Ängsten und grundsätzlicher Skepsis gegen über wirtschaftlicher Freiheit im Allgemeinen und Freihandel im Speziellen. Die unsägliche Debatte über Chlorhühnchen ist nur ein Beispiel dafür. Protektionismus ist eine Idee, die Linke und Rechte zuverlässig vereinigt. Deshalb ist es richtig, immer wieder die grundsätzlichen Argumente für freien Handel in die öffentliche Debatte einzubringen und viele der Mythen der Freihandelsgegner zu entlarven. Das geschieht an vielen Stellen und soll hier nicht wiederholt werden. Zudem sollten sich die Befürworter von TTIP mit ihren Argumenten nicht auf das Niveau vieler Gegner herabbegeben. Sicher wird es neue Chancen für Unternehmen geben, und damit Wachstumsimpulse. Doch es wird auch Verlierer geben, Unternehmen, die im intensiveren Wettbewerb nicht bestehen. Das ist übrigens auch gut so.

Dass viele Gegner von TTIP prinzipielle Gegner des Freihandels sind und oft unsinnige Argumente vertreten, sollte jedoch nicht dazu führen, dass die Befürworter freien Handels, oder besser: der Freiheit zu handeln, die derzeit geplante Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union einfach kritiklos verteidigen und begleiten. Es gibt Punkte, die aus einer dezidiert pro-marktwirtschaftlichen Perspektive zu kritisieren sind. Bestimmte Weichenstellungen im geplanten Abkommen können zu mehr oder weniger wirtschaftlicher Freiheit führen – vor allem in langfristiger Perspektive. Das betrifft sowohl den handelspolitischen Teil als auch die Investitionspartnerschaft.

Hier sollen beispielhaft zwei Problemfelder kurz diskutiert werden: die Harmonisierung der Regulierungen und der Investitionsschutz durch nichtstaatliche Gerichte. Eine Bemerkung vorab: Natürlich wäre für viele Regulierungen auf beiden Seiten des Atlantik die gebotene Lösung die Abschaffung. Die folgenden Argumente sollen jedoch Denkanstöße geben, wie in der gegebenen Welt Fortschritte in Richtung von offeneren Märkten und damit mehr Freiheit erreicht werden können, wie also TTIP freiheitlicher gemacht werden kann.

Harmonisierung

Schaut man auf den gigantischen Umfang, den die Regulierung aller Bereiche der Wirtschaft heute angenommen hat, wird schnell klar: Ein „ideales“ Freihandelsabkommen, das vielleicht auf einer Seite Platz hätte und einfach allen Produkten und Dienstleistungen aus dem einen Land freien Zutritt zum Markt des anderen geben würde, ist heute kaum noch denkbar. Zu komplex und zu verschieden sind die Regulierungen, zu groß und wirkungsmächtig die organisierten Interessen, die von den jeweiligen Regulierungen profitieren. Gegenseitige Anerkennung wäre unter den gegebenen Umständen die aus freihändlerischer Sicht gebotene Lösung, eine Kennzeichnungspflicht als Ergänzung wäre weitgehend unproblematisch. Stattdessen zielt das geplante Abkommen in vielen Bereichen auf eine Harmonisierung – und diese ist gefährlich, gerade weil sie so gut klingt.

Das naive Argument, das vielen sofort einleuchtet und auch von vielen Vertretern der Wirtschaft pro Harmonisierung vorgebracht wird, geht ungefähr so: Wenn es nur noch eine einheitliche Regulierung für bestimmte Güter bzw. Gütergruppen gibt, sinkt der Verwaltungsaufwand der Unternehmen. Das spart Kosten. Das ist in kurzfristiger Perspektive vielleicht richtig, allerdings werden gern die Umstellungskosten auf neue Standards und Regeln ignoriert.

Langfristig sprechen zwei Gründe gegen Harmonierung vieler Regulierungen – die sich natürlich auch gegen viele Harmonisierungen in der EU vorbringen lassen. Erstens wird der Raum für institutionellen Wettbewerb eingeengt. Auf vielen Feldern ist es überhaupt nicht klar, welche Regulierung (wenn überhaupt eine) sinnvoll ist. Der einzige Weg, hier etwas zu lernen, ist das Ausprobieren, und damit der offene Wettbewerb der Regulierungen. Harmonisierung bedeutet Erstarrung und weniger Chancen für Deregulierung.

Das führt zum zweiten Punkt, der gegen Harmonisierung spricht. Er ist sozusagen politökonomisch: Lobbying und politischer Einflussnahme werden immer lohnender, je größer der regulierte Raum wird. Hier zeigt sich auch wieder einmal, dass Unternehmen und insbesondere ihre Verbände nicht die besten Verteidiger freier Märkte sind – sie sind viel eher bereit, Geld dafür auszugeben, dass Regeln günstig für die selbst und ungünstig für ihre Konkurrenten und insbesondere für potentielle neue Konkurrenten sind, als dafür, dass Regulierungen wegfallen.

Man kann sicher noch darüber diskutieren, in welchen Bereichen Regulierungen mehr oder weniger schädlich für die Offenheit von Märkten sind. Die Grundrichtung sollte für die Verteidiger einer freien Wirtschaft jedoch klar sein: Abschaffung von Regulierungen. Wenn das nicht durchsetzbar ist: gegenseitige Anerkennung von Regeln anstatt Harmonisierung.

Investitionsschutz

Die wesentliche Kritik am geplanten Investitionsschutzabkommen ist, dass hier zu wenig Demokratie und Transparenz herrschen würde. Das ist nicht ganz von der Hand zu weisen, wenn auch aus meiner Sicht nicht der wesentliche Punkt, an dem es anzusetzen gilt. Demokratie und Transparenz führen nicht automatisch zu mehr Marktwirtschaft, gerade wenn es um sehr detaillierte Regulierungen geht.

Die Verteidiger des Investitionsschutzes führen im Wesentlichen zwei Gründe an: Erstens sollen Unternehmen vor schlecht funktionierenden Rechtssystemen in einzelnen Ländern geschützt werden, zweitens gibt es ohnehin schon viele Investitionsschutzabkommen, die Deutschland mit anderen Ländern geschlossen, sie sind also nichts Besonderes. Dazu kommt noch, dass nichtstaatliche Gesetze für Marktwirtschaftler einen nicht geringen Charme haben. Sie sollten sich allerdings auf Fälle beschränken, bei denen sich Unternehmen vertraglich auf diese einigen. Das ist hier nicht der Fall.

Doch wichtiger ist die Frage: Sollen ausländische Unternehmen besser gestellt werden als einheimische, und warum? Sollen sie durch staatliche Verträge vor den Folgen staatlichen Handelns geschützt werden, wie es im ersten Argument gefordert wird? Staaten können sich von einem Teil der Kosten befreien, die ihre unvollkommenen Rechtssysteme der eigenen Wirtschaft auferlegen und ausländische Investoren bevorzugen. Das ist ungerecht und fördert weitere Ungerechtigkeit.

Beim vorgeblichen Kampf gegen die Diskriminierung von ausländischen Investoren handelt es sich (wenigstens auch) um eine Diskriminierung von inländischen Unternehmen, die nicht zu rechtfertigen ist. Zudem gehen so Anreize für institutionelle Reformen im jeweiligen Land verloren. Die Förderung von Investitionen im Ausland ist kein besonders freiheitliches Ziel. Solche Investitionen sollten ohne Einschränkungen von Seiten des Herkunftslandes möglich sein. Die Risiken in den Ländern, in denen sie investieren, sollten jedoch Unternehmen selber tragen und sich dagegen absichern. Wenn es denn ein Investitionsschutzabkommen gibt, und damit ist zu rechnen, sollten Anhänger der Marktwirtschaft deshalb auf zwei Punkte drängen: Die Regelungen sollten sich ausschließlich mit Diskriminierungen von Investoren beschäftigen, und sie sollten auch für die jeweiligen Inländer gelten.

Das zweite Argument hilft nur begrenzt weiter – es gibt viele Dinge, insbesondere viele Gesetze und Regelungen, die schon lange gelten und (angeblich) wenig Schaden anrichten. Eine Bewertung muss andere, unabhängige Kriterien heranziehen. Deshalb hilft auch die Feststellung wenig, dass sich europäische Unternehmen selbst oft an derartige Gerichte wenden, öfter als amerikanische, deren Klagewut ja als Schreckgespenst an die Wand gemalt wird.

Ausblick

Die beiden gerade diskutierten Punkte sind nur ein kleiner Teil der Problemfelder, auf denen Verteidiger der Marktwirtschaft TTIP etwas tun sollten. Eine andere notwendige Stoßrichtung ist etwa die Ausdehnung von TTIP auf möglichst viele Bereiche, die derzeit noch stark protektionistischen Zwängen unterliegen wie Luftfahrt, Finanzsektor etc.

Auch die Idee, dass TTIP ein Vorbild für die ganze Welt werden soll, die oft vorgebracht wird, ist wenigstens zweifelhaft. Viele sogenannte Sozialstandards beispielsweise sind ein Instrument des Protektionismus zugunsten der wohlhabenden Länder, Unternehmen und Menschen gegenüber denjenigen, die sich Wohlstand erst erarbeiten wollen.

TTIP ist aus meiner Sicht immer noch ein unterstützenswertes Projekt. Es wird mehr Möglichkeiten für freien Handel und damit freies Handeln schaffen. Die Alternativen der Gegner sind freiheitsfeindlich, etatistisch und protektionistisch. Doch sollte von denjenigen, denen die Freiheit wichtig ist, alles getan werden, damit TTIP so weit wie möglich zu einem freiheitlichen Projekt wird. Die Diskussion hat gerade erst begonnen.

Photo: Stewart Black from Flickr

Von Kalle Kappner, ehemaliger Mitarbeiter von Frank Schäffler im Bundestag, Promotionsstudent an der Humboldt-Universität zu Berlin und Research Fellow bei IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues.

Die Debatte um Einwanderung, Integration und Flüchtlingspolitik wird von fortschrittspessimistischen Schwarzmalern einerseits und faktenresistenten Romantikern andererseits dominiert. Einig sind sich beide darin, Migration primär anhand ihrer Nützlichkeit für den Staat und die Sozialsysteme zu bewerten. Liberale Einwanderungspolitik dagegen baut auf der Überzeugung auf, dass das Ideal der Offenen Gesellschaft nicht an der Staatsgrenze endet.

In einer Publikationsreihe der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit ist kürzlich der Sammelband „Offene Grenzen? Chancen und Herausforderungen der Migration” erschienen, herausgegeben von Annette Siemes, Referentin am Liberalen Institut, und Clemens Schneider, mit einem Vorwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Der Band lässt sich auf den Seiten der Naumann-Stiftung kostenfrei herunterladen oder bestellen!

Migration und Mehrheitsgesellschaft: Das Spannungsfeld von Selbstschutz und Offenheit

Sabine Beppler-Spahl fragt, weshalb so viele Menschen in den Industriestaaten der Einwanderung gegenüber skeptisch bleiben, obwohl die wirtschaftlich positiven Folgen der Immigration in der Wissenschaft kaum umstritten sind. Es ist die Angst vor dem Verlust der eigenen Identität und der eigenen Werte, die Einwanderungskritiker wie Thilo Sarrazin (“Deutschland schafft sich ab”) oder den britischen Politiker Nigel Farage (“I’d rather be poorer with fewer immigrants.”) so populär macht. Einwanderung bringt Neues, Anstrengendes mit sich und führt nicht selten dazu, dass längst gelöst geglaubte Grundsatzfragen wieder neu diskutiert werden, wie die Debatten um ein mögliches Burka-Verbot zeigen.

Am Beispiel der USA zeigt die Autorin auf, dass Einwanderung nicht mit dem Verlust alter Identitäten einhergehen muss, sondern – im Gegenteil – das Leben und Selbstverständnis der Einheimischen sogar bereichern kann. Doch was unterscheidet die historischen USA vom heutigen Deutschland (und auch von den heutigen Vereinigten Staaten)? Integration sei nicht als Staatsaufgabe angesehen worden, Migration geschah nicht vordringlich unter dem Gesichtspunkt der Nützlichkeit und die selbstsichere amerikanische Kultur – der American “Way of Life” – wirkte auf die Immigranten ungeheuer anziehend. Doch heute werde der Umbau Deutschlands zur Einwanderungsgesellschaft als technokratisches Elitenprojekt wahrgenommen, vorbei am Bürger und dessen Wünschen.

Es sei wichtig, zu diesem Schluss kommt die Autorin, dass die Einwanderungspolitik demokratisiert und die Interessen der Abgehängten wieder ernst genommen werden: “Darf eine Bevölkerung also entscheiden, die Grenzen des eigenen Landes zu schließen? Ja, das darf sie.” Aber damit sie es nicht tut, müssen die Befürworter einer Welt offener Grenzen ihre guten Argumente stärker in die Debatte einbringen. Es ist ein Fehler, sich nur auf die wirtschaftlichen Vorzüge verstärkter Einwanderung zu konzentrieren. Stattdessen muss der Einwanderer selbst in den Mittelpunkt der Debatte rücken, denn in letzter Konsequenz geht um persönliche Freiheit: “Menschen dort festzuhalten, wo sie durch Zufall geboren wurden, erinnert an die feudalen Fesseln des Mittelalters, das persönliche Mobilität kaum ermöglichte.”

Offene Grenzen und institutioneller Wandel

Kalle Kappner schildert die Rolle, die offene Grenzen als menschenrechtspolitisches Instrument einnehmen können. Den westlichen Staaten sei daran gelegen, ihr Modell der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der Offenen Gesellschaft zu verbreiten und vormoderne Gesellschafts- und Staatsformen die Unterstützung zu entziehen. Doch die Rolle, die freie Migration bei der Beseitigung von Diktaturen und Unrechtsstaaten einnehmen könne, werde stark unterschätzt. Dabei habe sich die Abwanderung (oder deren Androhung) als Druckinstrument unterdrückter Bevölkerungsschichten historisch bewährt und sei auch aktuell in vielen Fällen viel wirkungsvoller als der Versuch, der herrschenden Elite demokratische Mitbestimmungsrechte abzuringen.

Staaten mit extraktiven Institutionen, in denen eine politische Elite die persönliche Bereicherung als oberstes Staatsziel ansieht, seien zum Wandel gezwungen, wenn ihrer Bevölkerung die Möglichkeit zur Abwanderung geboten werde: “Um ihre Privilegien zumindest teilweise zu retten, müssen sie die Institutionen inklusiver gestalten, sodass die Abwanderung für ihre Untertanen relativ weniger lohnenswert erscheint.” Individuelle internationale Mobilität könne so einen gesunden Systemwettbewerb in Gang bringen; Schon die Androhung der Emigration könne in vormodernen Gesellschaften einen Wandel vorantreiben.

Doch die geschlossenen Grenzen der westlichen Staaten mit ihren attraktiven Staatsmodellen nehmen den Opfern von Diktatur und Unrecht ihr wichtigstes Druckinstrument. Die Weltgesellschaft ist geschlossen. Das Recht der internationalen Mobilität ist nicht nur äußerst ungleich verteilt; Ausgerechnet die Bürger der unfreisten Länder haben auch die geringsten Auswanderungsmöglichkeiten. Ein Ausbau des Asylrechts könne hier keine Abhilfe schaffen, denn dieses habe ganz andere, auf individuelle Schicksale konzentrierte Ziele. Stattdessen müssten offene Grenzen zukünftig bewusst als Instrument der Menschenrechtspolitik eingesetzt werden – nicht um eine globale Völkerwanderung auszulösen, sondern um weltweit Anreize zur Modernisierung und Demokratisierung zu schaffen.

Nation: Fiktion und Konstruktion

Clemens Schneider analysiert  in seinem Beitrag das Konzept der Nation, dessen philosophische Grundlagen und die Überhöhung des Nationalstaates zum metaphysischen, mit einem eigenen Willen und mit Souveränität ausgestatteten Geschöpf. Die Nation habe ihren Ursprung im archaischen Stammesdenken und in der unzulässigen Übertragung von für Kleingruppen angemessenen Regeln und Idealen auf die große Gesellschaft. Der exklusive, auf den Schutz einer homogenen Gemeinschaft ausgelegte Nationalstaat lebe von der “falsche[n] Erwartung, dass die Großgruppe dasselbe Maß und dieselbe Art von Altruismus und Solidarität gewährleisten kann wie die Kleingruppe”.

Als weitere Quelle des Nationalismus sei auch der Rückzug der Religiosität auszumachen, der das Vakuum für den Nationalstaatsglauben schaffe. Auch das populäre Konzept der sogenannten Kulturnation sei bei genauerer Betrachtung kaum von ethnisch-rassistisch begründeten Abgrenzungskriterien zu unterscheiden. Der Wohlfahrtsstaat in seiner derzeitigen Ausprägung schließlich stütze den Nationalismus, denn er mache Abgrenzung und Exklusivität zwingend erforderlich. Die wenig bequeme Schlussfolgerung lautet: “Nationalismus und Sozialismus sind Zwillingsbrüder.”

Dass der Nationalstaat nicht ohne Alternative ist, zeige die Geschichte: Historisch seien alle zivilisierten Staaten inklusiv verfasst gewesen, wie der Verfasser mit Karl Popper feststellt. Persien, Rom, das britische Weltreich, all diesen Staaten ging es um territoriale Expansion und nicht um ethnische Exklusivität: “Weil inklusive Staaten stets auf Ausweitung zielen, ist nicht Abgrenzung das Charakteristikum dieser Staaten, sondern ein verhältnismäßig hohes Maß an Toleranz gegenüber anderen Kulturen.” Heute sei das Konzept des Nationalstaates auf dem absteigenden Ast, Staatlichkeit müsse zukünftig ohne Nation gedacht werden. Dazu bedürfe es einer Rückbesinnung auf die eigentlichen, nicht metaphysisch überhöhten Funktionen des Staates: “Ein Staat, der sich auf die Durchsetzung der Herrschaft des Rechts und die Sicherung der Freiheit und Unversehrtheit seiner Bürger konzentriert, ist ein Staat, der für jeden zugänglich sein kann. Er könnte die moderne, non-imperialistische Variante des inklusiven Staates sein.”

Offene Gesellschaft? Deutschland als Zuwanderungs- und Einwanderungsland

Annette Siemes liefert in einem abschließenden Beitrag einen Überblick über die derzeit stattfindende Migration nach Deutschland und die EU, erläutert rechtliche Grundlagen der Einwanderung und des Asyls, beschreibt die Bedeutung und Zusammensetzung von Migranten in Deutschland und schneidet kontroverse Themen wie das Wahlrecht, die Religionsausübung, Parallelgesellschaften, das fragwürdige Ideal der deutsche Leitkultur und die Erfolge und Misserfolge der Integrationspolitik an. Abschließend skizziert sie, wie eine liberale Reform des deutschen Einwanderungsrechtes aussehen könnte.

Dreh- und Angelpunkt der Immigration sei das deutsche Grundgesetz, das nicht nur Offenheit für Einwanderer nahelege, sondern auch für Immigranten eine fundamentale Bedeutung einzunehmen habe: “Grundbedingung für einen liberalen Integrationsbegriff ist somit immer die Kenntnis des Grundgesetzes und die Respektierung der Gesetze, die bürgerlichen Freiraum gewährleisten.” Der liberale Rechtsstaat habe kulturelle Gewohnheiten und Sitten, ja auch Kleidungsstile zu tolerieren, solange diese nicht mit dem Grundgesetz und den darauf aufbauenden gesetzlichen Grundlagen kollidieren. Fragen des Geschmacks seien nicht politisch zu lösen, sondern in der Zivilgesellschaft auszudiskutieren. Ein wichtiges und distinktives Ziel liberaler Einwanderungspolitik ist also die Begrenzung der Rolle des Staates – sowohl was die Selektion von Einwanderern als auch deren Integration und Entfaltung angeht.

Das Asylrecht müsse ausgebaut und stärker in kommunale Verantwortung gelegt werden, die EU-weiten Regelungen diesbezüglich seien stark reformbedürftig. Einwanderern solle zukünftig mittels eines kommunalen Wahlrechts, der doppelten Staatsbürgerschaft und einer Einbürgerungsperspektive nach vier Jahren Aufenthalt auch die politische Bindung an ihre neue Heimat ermöglicht werden, denn der Einwanderer sei als politisch befähigtes und gleichberechtigtes Mitglied des Gemeinwesens und nicht als fremdes und lediglich zu tolerierendes Element wahrzunehmen: “Ein dauerhafter Lebensmittelpunkt bedingt einen Anspruch auf Partizipation und Repräsentation. Wo langfristig gearbeitet wird, wo Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden, ist eine höhere Identifikation mit der Gesellschaft zu erwarten. Dieser Identifikation muss eine Gesellschaft freier Bürger mit stärkeren politischen Rechten begegnen.”

Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem Blog Offene Grenzen am 17. März 2015.