Am 24. Oktober 2014 erschien das “Ergänzte BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts” und hat das bisher bekannte Reisekostenrecht grundlegend geändert. Mit der neuen Verordnung zum Geldwerten Vorteil der privaten Nutzung von dienstlichen Toiletten (Anlage T) führt nun das Bundesministerium der Finanzen, Gleichheit und sozialen Gerechtigkeit einen weiteren Großbuchstaben ein.
Demnach müssen Arbeitnehmer ab dem 01.04.2015 dienstliche Toilettengänge zu privaten Zwecken an ihrer ersten Tätigkeitsstätte mit dem neuen Sachbezugswert T bewerten. Die neue Verordnung unterscheidet hierbei zwischen dem kleinen Sachbezug (kleines t) und dem großen Sachbezug (großes T), wofür jeweils unterschiedliche Sachbezugswerte versteuert werden müssen. Anlage T muss dann am Ende des Jahres innerhalb der elektronischen Lohnsteueranmeldung (ELSTER) unter den Ziffern 28 und 29 ausgewiesen werden.
Der Redaktion der Seite Reisekosten.de liegt der finale Entwurf für die Anlage T exklusiv vor. Das noch streng vertrauliche Dokument können Sie unter http://www.reisekosten.de/wp-content/uploads/2015/03/BMF-Schreiben_01.04.2015-Anlage_T.pdf als PDF-Dokument downloaden.
Quelle: Reisekosten.de
Ist das ein dümmlicher Aprilscherz oder echter geistiger Unsinn von unseren Politikern?