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Von Dr. Titus Gebel, Unternehmer, Mitgründer der Deutschen Rohstoff AG

Der Sozialstaat gilt vielen als unverzichtbare Errungenschaft moderner Staaten. Er soll Lebensrisiken wie Hunger, Krankheit und Armut absichern und jedem ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen. Diese Ziele sind ehrenhaft und nicht zu beanstanden. Der Sozialstaat (1) ist aber kein geeignetes Vehikel, sie dauerhaft zu erreichen. Er führt in den Ruin, entmündigt und verursacht unsoziales Verhalten. Im Ergebnis verschlimmert er die Zustände, die er bekämpfen will. Der Sozialstaat hat daher keine Zukunft. Die gute Nachricht ist: es gibt funktionierende und erprobte Alternativen. Sie dienen den aufstrebenden Gemeinwesen des 21. Jahrhunderts als Beispiel, wie soziale Sicherung effektiv und ohne Zwang funktionieren kann.

I. Konstruktionsfehler des Sozialstaates

Der Sozialstaat weist mehrere Konstruktionsfehler auf. Die wesentliche funktionelle Unzulänglichkeit ist dabei die systematische Setzung von Fehlanreizen. Sowohl die Politik, als auch die Verwaltung, als auch die Leistungsempfänger sehen sich massiven Anreizen ausgesetzt, das System zum eigenen Vorteil auszunutzen. Der Sozialstaat unterliegt damit ebenfalls der Tragik der Allmende. Frei nach Frederic Bastiat ist der Sozialstaat die große Fiktion, nach der jedermann glaubt, auf Kosten von jedermann leben zu können. Aber das ist eben nur eine Fiktion.

1) Politische Fehlanreize

Der bedeutendste Fehlanreiz für die Politik ist der Stimmenkauf durch soziale Wohltaten. Anders ausgedrückt, die kurzfristige Bestechung der Wähler ohne Rücksicht auf die langfristigen Folgen: die Erhöhung des Kindergeldes, die Absenkung des Renteneintrittsalters, die Ausweitung von Krankenversicherungsleistungen, die Aufstockung der Sozialhilfe usw. Den bisher größten Wahlsieg in der Geschichte der CDU fuhr Konrad Adenauer im Jahre 1957 ein. Dies gelang ihm, weil er -entgegen ausdrücklicher Bedenken der Experten- ein reines Umlageverfahren für die Rentenversicherung durchsetzte und die durchschnittliche Rentenleistung dadurch signifikant anheben konnte. Und so ging das im Laufe der Jahre immer weiter, in Deutschland wie anderswo. Die sozialen Leistungskataloge wurden unter dem Beifall von Wählern und Medien beständig ausgedehnt und das Niveau der Leistungen angehoben. Politiker, die Leistungskürzungen befürworten, werden über kurz oder lang abgewählt.

Ein weiterer politischer Fehlanreiz ist die Ausweitung von Macht durch Erweiterung des Sozialstaates. Je mehr Sachverhalte dem Staat zugewiesen sind, je mehr Leistungsempfänger es gibt, desto mächtiger ist die Politik. Daher strebt diese danach, genau das zu erreichen, unabhängig von den Folgen. Dieser Anreiz lag bereits der Schaffung des Sozialstaats zugrunde. Der moderne Sozialstaat ist keine Errungenschaft der Sozialdemokratie. Er wurde vielmehr vom deutschen Reichskanzler Bismarck Ende des 19. Jahrhunderts von oben eingeführt. Ziel war, die Machtposition der Gewerkschaften zu schwächen und die Bindung der Arbeiter an den Staat zu stärken. Anstelle der sozialen Selbsthilfe in Gewerkschaften und Gewerkvereinen trat eine paternalistische Zwangslösung. Bismarck sah in unabhängigen, besitzenden Arbeitern eine politische Gefahr (2). Entsprechend wurde der Sozialstaat immer weiter ausgedehnt. In Deutschland war die verpflichtende Krankenversicherung ursprünglich auf Arbeiter der unteren Einkommensschichten beschränkt, ist aber stetig ausgeweitet worden. 1927 kam eine Arbeitslosenversicherung dazu. 1995 wurde eine Pflegepflichtversicherung eingeführt. Seit 2009 sind endlich alle in Deutschland Lebenden verpflichtet, sich gegen Krankheit zu versichern. Auch Freiberufler müssen sich zwangsweise rentenversichern, Selbstständige dürften demnächst folgen. Ob die Betroffenen das auch möchten, interessiert nicht.

2) Bürokratische Fehlanreize

Der Fehlanreiz für die Verwaltung ist die Belohnung von Misserfolg. Mehr soziale Probleme, mehr Bedürftige bedeuten größere Budgets und mehr Mitarbeiter für die Sozialbürokratie. Da jede Bürokratie danach strebt, Macht und Einfluss auszubauen, besteht von dieser Seite ein stetiger Impuls, Probleme nicht zu lösen oder für erledigt zu erklären, sondern das Gegenteil zu tun. Steigen die Benzinpreise, wird nicht etwa eine Senkung der Mineralölsteuer erwogen, um „Armen“ wieder die Teilnahme am Straßenverkehr zu erleichtern. Stattdessen werden Beihilfen oder Benzingutscheine für Bedürftige vorgeschlagen, denn dies erfordert eine weitere Behörde und vergrößert die Macht von Verwaltung und Politik. Ein erheblicher Teil der sozialen Aufwendungen kommt gar nicht mehr den Bedürftigen zu gute. Er wandert direkt in die ständig wachsende Umverteilungsmaschine.

3) Leistungsbezogene Fehlanreize

Der Fehlanreiz für die Leistungsempfänger ist, die angebotenen Leistungen übermäßig und auch ohne Bedarf auszunutzen, da sie scheinbar umsonst sind. Der Sozialstaat bestraft Bescheidenheit und Zurückhaltung und belohnt Überkonsum sowie Unehrlichkeit. Denn es gilt mit der Unerbittlichkeit eines Naturgesetzes: jede Subvention lässt die Menge der subventionierten Güter wachsen. Der Grund hierfür liegt in dem jeden Menschen innewohnenden Drang, seinen Lebensstandard mit möglichst geringem Mitteleinsatz zu steigern. Als die britische Kolonialherrschaft einer Kobraplage in Indien Herr werden wollte, wurde eine Rupie für jeden ausgelobt, der eine tote Kobra ablieferte. In der Folge wuchs die Kobrapopulation auf ein nie gekanntes Maß: Kobras wurden gezüchtet, nur um an die Prämie zu kommen. Eine entsprechende Erfahrung machte der englische Sozialstaat vor wenigen Jahren, als allen minderjährigen alleinerziehenden Müttern eine Wohnung auf Staatskosten zugesagt wurde. Auch hier explodierte die Zahl minderjähriger alleinerziehender Mütter. Wie man später herausfand, wollten zahlreiche 16- und 17-jährige unbedingt von zu Hause ausziehen. Die Sorge um die Bewältigung der Aufgabe Kindererziehung trat dabei offenbar in den Hintergrund. Vor einigen Jahren wurde Deutschland von einem flächendeckenden Lokführerstreik in Atem gehalten. Als wichtige Verhandlungen anstanden, war der Vorsitzende auf einmal verschwunden. Die Presse mutmaßte bereits über Machtkämpfe in der Gewerkschaftsführung, als bekannt wurde, dass der Chef lediglich eine ihm zustehende Kur angetreten hatte (3). Diese Kur war bereits mehrfach verschoben worden und wäre bei einer weiteren Verschiebung verfallen. Als Kind des Sozialstaates konnte er offenbar gar nicht anders, als im Moment höchster Bewährung die kämpfende Truppe zu verlassen. Wehe, der Anspruch wäre ungenutzt verfallen! Es geht also nicht darum, ob gute Absichten vorliegen oder nicht. Entscheidend ist das Resultat. Wenn dafür bezahlt wird, arm, arbeitsunfähig, krank oder alleinerziehend zu sein, so werden auch diese Zustände häufiger auftreten (4).

Ein weiterer Fehlanreiz des Sozialstaates besteht darin, privates Vorsorgedenken und Verantwortungsübernahme auszuschalten. Warum soll man auf den eigenen Gesundheitszustand achten, wenn Anspruch auf volle Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht? Warum soll man Vorsorge für Lebensrisiken treffen oder Nahestehende dazu ermutigen? Jeder hat doch einen Rechtsanspruch auf „notwendigen Lebensunterhalt“. Dazu gehören heute Theater-, Kino-, Konzertbesuche, Telefon, Radio, TV und Internet-Anschluss sowie das Abonnement einer Zeitung. Zu diesen Regelsätzen kommen einmalige Beihilfen für besondere Anschaffungen, die komplette Übernahme der Miet- und Versicherungskosten und ein Weihnachtsgeld (5).

Daneben besteht der Anreiz, ständig neue Leistungen zu fordern. Entgegen landläufiger Annahme wird im Sozialstaat nicht vorwiegend von Reich zu Arm umgeschichtet. Stattdessen findet immerfort eine Umverteilung zwischen allen Einkommensgruppen statt, um bestimmten Gruppen Sondervorteile zu gewähren: etwa alleinerziehenden Müttern, Studenten, Theaterliebhabern, Betroffenen von Naturkatastrophen, usw. Da die Umverteilung nicht in eine bestimmte Richtung erfolgt, kann schwer eingeschätzt werden, wer unter dem Strich einen Netto-Vorteil hat und wer nicht. Hat eine organisierte Interessengruppe einmal gelernt, dass sie -im Namen sozialer Gerechtigkeit- nur lautstark genug eine Leistung fordern muss, wird sie dieses Verhalten wiederholen. Andere gesellschaftliche Gruppen ziehen nach, wohl wissend, dass sie andernfalls nur Zahlstellen für die Vergünstigungen der aktiveren Gruppen sind.

Die Problematik wird verschärft durch die Wanderungsbewegungen. Aufgrund der hohen Sozialabgaben wandern qualifizierte Einzahler ab, dafür wandern arbeitsunwillige Leistungsempfänger zu. Dem Autor sind persönlich einige Fälle von leitenden Angestellten bekannt, die aus Deutschland bzw. Österreich in die Schweiz ausgewandert sind. Beweggrund waren neben den Steuern die in der Schweiz immer noch niedrigeren Sozialabgaben. Umgekehrt hat ein asiatischer Zuwanderer einmal berichtet, dass es für ihn keinen Anreiz gebe zu arbeiten, denn als Familienvater würde er Anspruch auf Sozialhilfe in einer Höhe haben, die ein Ministergehalt (!) in seiner Heimat übersteige. Wer in einem Entwicklungsland täglich zehn Stunden harte Arbeit verrichtet und dafür 100 Dollar pro Monat nach Hause trägt, wird sich in der Tat überlegen, ob er sich nicht besser in Mitteleuropa niederlässt. Hier bekommt er faktisch 1.000 Dollar im Monat fürs Nichtstun, hervorragende Infrastruktur inklusive. Folgerichtig geht etwa in der Schweiz nur jeder siebte anerkannte, aufenthaltsberechtigte Asylant einer geregelten Arbeit nach (6). Tragischer Weise führt dieses Anreizsystem sogar dazu, dass in ihren Heimatländern produktive Leistungsträger dazu verführt werden, in Sozialstaaten auszuwandern um dort alimentierte Leistungsempfänger zu werden.

Sozialstaatsauswanderer wie -einwanderer handeln menschlich, indem sie eine Erhöhung ihres Lebensstandards anstreben. Sie nutzen dabei die Anreizsysteme, die ihnen angeboten werden. Im Ergebnis verliert der Sozialstaat Geber und bekommt dafür mehr Nehmer. Aus diesen Realitäten folgt auch, dass die Kombination aus offenen Grenzen und Sozialstaat nicht funktioniert beziehungsweise das sichere Rezept für ein Desaster ist.

II. Die Folgen: Überschuldung, Bevormundung und unsoziales Verhalten

1) Überschuldung

Der Sozialstaat ist Schuldenstaat, der die versprochenen Leistungen künftigen Generationen nicht mehr auszahlen kann. Aufgrund der aufgezeigten Anreizstruktur werden dem System immer mehr Einzahler entzogen bei gleichzeitigem Anwachsen der Zahl der Leistungsempfänger. Parallel steigen die Leistungsniveaus stetig an und die Sozialbürokratie bläht sich auf. Dadurch steigen nicht nur die Staatsausgaben ständig, sondern auch das mögliche Wirtschaftswachstum wird reduziert. Denn immer weniger Personen sind im produktiven Sektor tätig. Weniger Wirtschaftswachstum führt aber wiederum zu einer Erhöhung der Anzahl an Bedürftigen. Ein Teufelskreis ist in Gang gesetzt. Der Sozialstaat bekämpft immer verzweifelter die Probleme, die er selbst verursacht hat.

Das Umlageverfahren beschleunigt den Weg in den finanziellen Ruin. Die meisten „Sozialversicherungen“ beruhen auf dem Umlageverfahren (Rente, Krankheit, Arbeitslosigkeit), d.h. die eingezahlten Beträge werden sofort weiter verteilt an die Leistungsempfänger. Da Mittel schlicht umverteilt werden, wird nichts gespart, es wird nicht investiert und damit werden auch keine Erträge erwirtschaftet (7). Werden die Einzahler immer weniger, immer älter und bekommen immer weniger Kinder, hat das System ein ernstes Problem. Das enorme, konstruktionsbedingte Kostenwachstum der Sozialsysteme kann daher seit Jahrzehnten nur noch durch die ständige Ausweitung der Staatsverschuldung bestritten werden. Reformen des Sozialstaats sind entweder Kosmetik oder hinterlassen auf Sicht von 15-20 Jahren nur einen Knick in der stetig steigenden Ausgabenkurve. Die dem Sozialstaat zurechenbaren Ausgaben machen in Deutschland heute mehr als 50% des Staatshaushaltes aus. Von 1979 bis heute wuchsen die deutschen Staatsschulden von 64 Milliarden Euro auf 2000 Milliarden Euro! Rechnet man alle Pensions- und Sozialansprüche der Kommunen und Länder mit ein, kommt man gar auf 8000 Milliarden bzw. 8 Billionen (8). In anderen westlichen Sozialstaaten sieht es ähnlich aus.

Wenn die Zahl der Nehmer immer weiter wächst, die Zahl der Geber immer weiter sinkt, und dabei die Sozialbürokratie größer wird, ist der Ruin der Staats- und Sozialhaushalte aber nur noch eine Frage der Zeit. Auch fiskalische Tricks der Zentralbanken wie die Zinsmanipulationen nach unten oder der Aufkauf eigener Staatsanleihen können dieses Ergebnis nur verzögern, nicht verhindern.

2) Bevormundung

Der Sozialstaat ist Obrigkeitsstaat – der Staat ordnet an, was zu tun ist, der Bürger hat zu gehorchen. Egal, ob dieser die gleichmäßige Verteilung seiner Einkünfte auf alle Lebensphasen, wie die gesetzliche Rentenversicherung vorschreibt, gar nicht möchte. Egal, ob er eine Minimal-Krankenversicherung nur gegen Hochrisiken bevorzugen würde. Individuelle Lebensentwürfe sind im System immer weniger zugelassen. Daraus folgt eine zunehmende Gängelung, Bevormundung und damit Freiheitseinschränkung. Der Bürger wird sowohl gehindert, eigene Wege zu gehen, als auch eigene Erfahrungen zu machen und daraus zu lernen. Der Weg in die Unmündigkeit ist vorgezeichnet. Und woraus ergibt sich eigentlich das Recht, friedliche Mitmenschen zu Mitgliedschaften zu zwingen, die sie nicht eingehen möchten? Weil irgendjemand glaubt besser zu wissen als der Betroffene, was gut für diesen ist? Was ist eigentlich aus dem Ideal des mündigen Bürgers geworden, der seine eigenen Angelegenheiten selbst wahrnehmen kann und soll?

3) Unsoziales Verhalten

Der Sozialstaat fördert unsoziales Verhalten. Wie gezeigt, bestehen massive Anreize, sich unehrlich und unanständig zu verhalten. An die Stelle von Eigenvorsorge tritt Abhängigkeit. An die Stelle von Verantwortungsübernahme tritt Unmündigkeit. An die Stelle der Nächstenliebe tritt das Bestreben, das Maximum herausholen. An die Stelle des Verlangens nach Bewährung tritt die Suche nach unverdientem Einkommen. An die Stelle von Dankbarkeit tritt aggressives Anspruchsdenken.

Die im Sozialstaat allgegenwärtige Forderung gesellschaftlicher Gruppen nach Umverteilung steht darüber hinaus der Aufforderung zu einer Straftat gleich. Denn Umverteilung ist nur möglich, indem man Menschen die Früchte ihrer Arbeit wegnimmt. Die Folge sind nie endende Verteilungskämpfe, sozialer Unfriede und Neid. Es gibt keinen allgemein anerkannten Rechtsgrundsatz, der zwei Menschen erlaubt, einen Dritten zu enteignen. Auch persönliches Pech oder Unvermögen begründen nicht das Privileg, andere auszubeuten.

Verteidiger des Sozialstaats werden einwenden, dass „Solidarität“ und „soziale Gerechtigkeit“ anders nicht hergestellt werden könnten. Aber unter Androhung von Gewalt erzwungene Solidarität ist keine. „Soziale Gerechtigkeit“ ist ein undefinierbarer Kampfbegriff und hängt stets vom Standpunkt des Betrachters ab. Was qualifiziert einen Menschen, auf Kosten eines anderen zu leben und wer ist der Richter, der darüber befindet? Mit welchem Recht entscheiden A und B darüber, was C an D zu zahlen hat?

Es führt kein Weg an der Einsicht vorbei: Ein wie auch immer legitimiertes System, welches per Gesetz Enteignungen zugunsten Dritter vorsieht (in Form von Steuererhebungen und Sozialabgaben), kann auf Dauer weder ein friedliches, noch ein berechenbares Miteinander schaffen. Es zerstört die Grundlagen und Resultate freiwilliger Kooperation durch staatliche Macht. Es vernichtet dadurch das, was eine Gesellschaft erfolgreich und attraktiv macht.

III. Alternativen zum Sozialstaat

Glücklicherweise gibt es funktionierende und erprobte Alternativen zum Sozialstaat. Und damit ist nicht die Verteilung von Almosen durch reiche Gönner gemeint.

1) Kollektive Selbsthilfeeinrichtungen

Während des 19. und bis ins frühe 20. Jahrhundert waren die meisten Familie stolz darauf, sich selbst unterhalten zu können. Aber wenn der Hauptverdiener krank wurde oder starb, geriet die Familie in schwere Not. Die Antwort der Menschen, also des Marktes, auf diese harte Realität war die Schaffung kollektiver Selbsthilfeeinrichtungen. In England waren das die „Friendly Societies“, in den USA die „Fraternal Societies“, in Deutschland die Gewerkvereine und Genossenschaften. Ihnen war gemeinsam, dass die Führer dieser Vereinigungen der paternalistische Wohlfahrt (Charity) sehr kritisch gegenüber standen. Sie betrachteten es als Bestandteil ihrer Würde, nicht von solchen Almosen abhängig zu sein, sondern sich untereinander selbst helfen zu können. Ziel war, die Arbeiter zu emanzipieren, anstelle sie in Abhängigkeit von Staat oder Kirche zu bringen.

Diese selbstverwalteten Gesellschaften waren von vielfältiger Erscheinung, funktionierten aber mehr oder weniger nach dem gleichen Muster: Wer regelmäßige Beiträge in einen gemeinsamen Fonds leistete oder Hilfeleistung für andere in Naturalien erbrachte, war berechtigt, im Notfall entsprechende Leistungen zu beziehen. So konnten Unterstützungen bei Bewerbungsreisen, Umzügen, Krankheit, Invalidität, Arbeitslosigkeit, außergewöhnliche Notfällen und bei Sterbefällen gewährt werden. Die Unterstützungsleistungen waren stets nur als äußerste Nothilfe konzipiert. Jeder Missbrauch wurde aufmerksam verfolgt und in der Regel mit dem Ausschluss geahndet. Darin unterschieden sich übrigens diese Gesellschaften nicht von ihren Kollegen der sozialistischen Gewerkschaften, welche vergleichbare Hilfskassen eingerichtet hatten.

In Deutschland sind vor allem die vom liberalen Amtsrichter Hermann Schulze aus Delitzsch initiierten Gewerkvereine und Genossenschaften zu nennen. Schulze-Delitzsch lehnte staatliche und andere „Hilfe von außen“ ab, weil sie unselbstständig und abhängig mache. Es sei eine deutsche Unsitte, immer nach dem Staat zu rufen, anstatt an Selbsthilfe zu denken. Sein Ansatz war, aus der Vereinigung vieler kleiner Kräfte eine so genannte Großkraft zu schaffen, wenn die persönliche Kraft eines Einzelnen nicht ausreicht. Denn die Gesetzmäßigkeiten der kapitalistischen Wirtschaft kann man nach seiner Auffassung nicht überwinden, darum muss man sich ihrer zum eigenen Vorteil bedienen. Er konzipierte unter anderem Vorschuss-, Kredit- und Darlehensvereine, Volksbanken, Rohstoff- und Konsumgenossenschaften, Krankenkosten-, Gesundheitspflege- und Magazinvereine (9). Volksbanken und Konsumgenossenschaften haben bis heute überlebt. Es ist bemerkenswert, dass Schulze-Delitzsch in den Diskussionen des 19. Jahrhunderts bereits nahezu sämtliche Probleme voraussah, die den heutigen Sozialstaat plagen (10). Er erkannte unter anderem:

Alle Hilfe jenseits der Gegenseitigkeit ist nur Almosen. Und Almosen demoralisiert, nimmt alle Selbstachtung, jeden Ansporn zu tüchtigem Tun, stumpft Intelligenz und Tatkraft, lähmt das Vertrauen auf sich selbst und überliefert der Trägheit und dem Leichtsinn. Nimmt man den Menschen die Sorge um die Existenz, so nimmt man ihm zugleich die beste Freude, die Freude am eigenen Schaffen und an dessen Früchten.

Die amerikanischen Fraternal Societies umfassten zu ihren Hochzeiten um 1920 etwa 18 Millionen Amerikaner, das waren damals etwa 30 % aller männlichen Erwachsenen. Wie sah die Wirklichkeit der Menschen im Rentenalter damals aus? Einer 1930 durchgeführten Erhebung des Staates New York zufolge waren 43 % der Alten aufgrund eigener Tätigkeiten, Ersparnisse oder Rentenansprüche (Versicherungen, Fraternal Societies) versorgt, während Familie und Freunde weitere 50 % unterstützten. Weniger als 4 % der Alten waren demnach abhängig von öffentlicher oder privater Fürsorge. Zeitgenössische Erhebungen berichten, dass die Kombination aus Eigenverantwortung, familiärer Unterstützung und kollektiven Selbsthilfeeinrichtungen auch in sehr armen Wohngegenden verantwortliches Verhalten nach sich zog. Besonders populär waren die Fraternal Societies bei der schwarzen Bevölkerung der USA, die häufig im Niedriglohnbereich arbeitete. Sie hielten hergebrachte kulturelle und zivilisatorische Standards aufrecht, übernahmen Verantwortung für ihre eigenes Leben, zeigten Stolz, Unabhängigkeit und Stärke. Für junge Schwarze war es in den 1920er Jahren, im Gegensatz zu heute, ebenso wahrscheinlich wie für Weiße, in Familien mit zwei Elternteilen aufzuwachsen (11). Auch das spricht dafür, dass der Sozialstaat die Übel, die er zu bekämpfen vorgibt, selbst verursacht hat.

Bis Anfang des 20. Jahrhunderts waren auch die britischen Friendly Societies feste Bestandteile der Gesellschaft. Als die britische Regierung im Jahre 1911, dem Bismarck’schen Beispiel folgend, eine verpflichtende Sozialversicherung für 12 Millionen Menschen einführte, waren knapp 7 Millionen Mitglieder bereits in etwa 27.000 Friendly Societies versichert (mit stark steigender Tendenz) , weitere 2 Millionen waren in unregistrierten Vereinen auf Gegenseitigkeit organisiert. Im Augenblick ihres größten Erfolges wurden diese auf freiwilligem Zusammenschluss beruhenden Gesellschaften also vom Staat durch seine Zwangsversicherung verdrängt (12). Für die entsprechenden deutschen und amerikanischen Gesellschaften gilt im Prinzip dasselbe. Im Umkehrschluss gilt: wird der Sozialstaat abgeschafft, leben kollektive Selbsthilfeeinrichtungen wieder auf.

2) Private Versicherungen

Neben der Mitgliedschaft in kollektiven Selbsthilfeeinrichtungen, die praktisch Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sind, besteht die Möglichkeit, sich über kommerzielle Versicherungen zu versichern. Das betrifft insbesondere Renten- und Krankenversicherung. Private Unternehmen können immer effizienter und effektiver arbeiten als Staatsbetriebe. Nicht weil sie klüger oder geschickter wären. Sie haben einfach die besseren Anreize: nach oben hin den Gewinn und nach unten hin das Risiko des Verschwindens. Im Ergebnis werden private Anbieter wesentlich mehr für dasselbe Geld leisten, sei es in der Altersversorgung, im Gesundheits- oder dem Bildungssystem. Auch die Schweiz hat diese Erfahrung machen müssen. Erst 1996 wurde ein Krankenversicherungszwang eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt waren aber bereits 97% aller Schweizer freiwillig privat krankenversichert! Die gesetzlichen Vorgaben und Privilegien des neuen Zwangsversicherungsregimes setzen dieselben Fehlanreize, die an anderer Stelle bereits erörtert wurden. Die logische Folge: seither haben sich die Gesundheitskosten knapp verdoppelt und sind dreimal schneller gewachsen als die realen Einkommen (13).

Woanders wurde der umgekehrte Weg beschritten: Chile hat trotz alternder Bevölkerung bereits 1980 geschafft, was in Europa vielerorts als unmöglich gilt. Die Rede ist vom Wechsel der gesetzlichen Rentenversicherung vom Umlagesystem zum Kapitaldeckungsverfahren. Finanziert wurde der Übergang durch Steuern und (vorübergehende) Schuldenaufnahme. Es besteht nur noch eine einzige Verpflichtung, nämlich 10% des Bruttoeinkommens auf ein Rentensparkonto einzuzahlen. Wer möchte, kann freiwillig mehr bezahlen. Dafür gibt es zertifizierte private Rentenversicherungsanbieter, welche die entsprechenden Gelder anlegen und unter denen die Einzahler frei wählen können. Das Rentensparkonto ist das persönliche Eigentum des Arbeitnehmers. Ist die Altersrente von 65 Jahren erreicht, kann der Berechtigte seine Leistungen abrufen, aber auf Wunsch daneben trotzdem weiterarbeiten und zusätzlich verdienen. Umgekehrt kann altersunabhängig jeder, der Ansprüche angespart hat, die eine Rente in Höhe von mindestens 50% des Durchschnittseinkommens der letzten 10 Jahre ermöglichen, in den Ruhestand gehen. Nach 30 Jahren lautet das Fazit: Die Leistungen des neuen Systems liegen heute bereits um 50-100% über denen des alten Systems. Durchschnittlich werden Rentenquoten von ca. 80% des Durchschnittseinkommens der letzten zehn Jahre erreicht. Die Wachstumsrate der chilenischen Wirtschaft hatte sich aufgrund des dadurch neu gewonnenen Anlagekapitals über einen langen Zeitraum nahezu verdoppelt. Die Arbeitnehmer haben ein direktes Interesse an der Wirtschaft entwickelt, sind sie jetzt doch Anteilseigner der größten chilenischen Unternehmen. Demografische Probleme sind irrelevant (14).

Das von Chile etablierte System ist zwar immer noch eines, das tendenziell vom unmündigen Bürger ausgeht, der zu dumm ist, für sich selbst vorzusorgen und daher gezwungen werden muss. Es ist aber bereits ein Mischsystem, das weit überwiegend private Anteile und marktkonforme Anreize hat: etwa die Entscheidungsfreiheit zwischen mehreren Anbietern, die Selbstvorsorge und Übernahme von Eigenverantwortung. Die Illusion der Gratisleistung wird vermieden. Mehrere Staaten haben das chilenische Modell bereits übernommen, u.a. Australien. Derartige Systeme weisen den Weg ins 21. Jahrhundert. Sie zeigen überdies, dass der europäische Sozialstaat seinen Zenit als weltweit leuchtendes Ideal überschritten hat.

3) Familie, Freunde und Bekannte

Schließlich bleibt die älteste Form der Hilfe für die Schwachen: die Unterstützung durch Familie, Freunde und Bekannte. Ein guter Bekannter des Autors, ein Anhänger des Sozialstaates, gab sein eigenes Beispiel zu bedenken. Er habe vor einem halben Jahr überraschend die Diagnose Gehirntumor erhalten und eine sehr teure –zum Glück erfolgreiche- Operation war die Folge. Ohne Sozialstaat, so seine Auffassung, wäre diese Operation nicht möglich gewesen. Aber stimmt das? Nehmen wir an, ein Sozialstaat sei nicht existent und der Betroffene habe weder eine private Krankenversicherung noch wäre Mitglied einer kollektiven Selbsthilfeeinrichtung. Was wäre dann geschehen? Zunächst einmal hätte seine Familie versucht, das Geld für diese Operation zusammen zu bringen. Wäre das nicht gelungen, dann hätte sich die Familie an nahestehende Freunde gewandt mit der Bitte zu helfen. Diese hätten die Angelegenheit voraussichtlich im weiteren Bekanntenkreis publik gemacht und um Unterstützung gebeten. Es wäre also eine Anteilnahme einer relativ großen Gruppe von Menschen am Schicksal des Bekannten erfolgt. In Wirklichkeit hat kaum jemand davon erfahren. In echten existenzbedrohenden Situationen stehen Verwandte und Freunde zusammen, gerade weil sie sich und den Betroffenen kennen. Eine soziale Kontrolle zur Verhinderung von Missbrauch ist möglich und wirksam. Aber entscheidend an dem Beispiel ist, dass der gesamte Vorgang der Anteilnahme, der Suche nach Unterstützung und die echte, weil freiwillige Solidarität tatsächlich nicht stattgefunden haben. Und das liegt am Sozialstaat.

4) Karitative Einrichtungen

Nun gibt es unbestritten Fälle, in denen Familie oder Freundeskreis die notwendige Hilfe aus finanziellen Gründen nicht aufbringen können. Lediglich für solche Fälle, in denen daneben auch keine Versicherung oder Selbsthilfeeinrichtung eintritt, kommt eine mildtätige oder karikative Zuwendung in Frage. Das schließt etwa familien- und mittellose Alte, Schwerbehinderte oder chronisch Kranke mit sehr teuren Behandlungen ein, für die sich keine bezahlbare Versicherung finden lässt. Daten hierzu zeigen, wie auch das obige Beispiel aus dem Staat New York, dass die Gruppe dieser Personen in entwickelten Ländern in der Regel nicht mehr als 5 %, der Bevölkerung beträgt. Angesichts der Unsummen, die bereits heute im Bereich freiwilliger Wohltätigkeit (Charity) aufgewendet werden, scheint es schwer vorstellbar, dass hierzu nicht genügend Mittel aufgebracht werden können. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass in einem solchen Szenario die exorbitanten Ausgaben für den Sozialstaat wegfallen würde, also jeder Beschäftigte erheblich höhere Netto-Einkünfte hätte.

5) Staatliche Mindestsicherung

Die beschriebenen Unterstützungsmöglichkeiten über

– Kollektive Selbsthilfeeinrichtungen
– Private Versicherungen
– Familie und Freundeskreis
– Karikative Einrichtungen

sollten mithin ausreichend sein, um sämtliche Fälle von echter Bedürftigkeit in einer Gesellschaft aufzufangen. Doch möglicherweise bedarf es darüber hinaus noch einer Art Rückversicherung, um ruhiger schlafen zu können. Insofern könnte ergänzend eine (steuerfinanzierte) staatliche Mindestsicherung von Leib und Leben sozusagen als Überlebensgarantie erfolgen. Voraussetzung wäre der Nachweis der Bedürftigkeit und Nichtbestehen bzw. Nichtleistung der anderen Sicherungssysteme. Prüfung und Leistung erfolgen ausschließlich auf kommunaler Ebene! Denn nur in der noch überschaubaren Struktur einer Gemeinde/eines Stadtviertels kann eine soziale Kontrolle dergestalt stattfinden, dass Missbrauch vermieden oder doch weitgehend eingedämmt wird.

IV. Die Folgen: Aufschwung und stabile soziale Verhältnisse

Im Ergebnis ist das aufgezeigte mehrstufige Modell wesentlich sozialer als heutige Sozialstaaten. Denn es mobilisiert das Beste im Menschen. Dazu gehört die Übernahme von Verantwortung für sich und andere, echte Anteilnahme, die Stärkung von Familie und kleinen Gemeinschaften, Ideen- und Erfindungsreichtum zur Überwindung von Schwierigkeiten, freiwillige Solidarität und im Gegenzug Dankbarkeit sowie nicht zuletzt Stolz und Zufriedenheit, sein Leben aus eigener Kraft zu meistern.

Es ist weiter geeignet, Mündigkeit und Selbstständigkeit zu fördern. Denn es trägt zum Verstehen wichtiger Prinzipien bei. Da ist zum einen das bereits angesprochene Prinzip do ut des, also die Erkenntnis, dass Leistung auf Gegenleistung beruht. Ferner die Goldene Regel: Behandle Andere so, wie Du selbst behandelt werden möchtest und schließlich das Nichtaggressionsprinzip, also der Vorrang von freiwilliger Kooperation gegenüber Zwang und Enteignung. Ständige Verteilungskämpfe und das Aufwiegeln gesellschaftlicher Gruppen gegeneinander gehören der Vergangenheit an. Durch die Bildung von echten Kapitalrücklagen steigt die Investitionsquote. Weniger Kosten fallen an, bei gleichzeitig besserer sozialer Sicherung. Wirtschaftlicher Aufschwung und gesellschaftliche Stabilität sind die Folge.

V. Der Weg dorthin

Wie aber gelangt man zu einer neuen Sozialordnung angesichts der politischen Attraktivität und den Beharrungskräften des bestehenden Systems? Im 21. Jahrhundert wird die Welt neu zusammengesetzt. Bisher konnte sich jede Regierung darauf verlassen, dass ein Großteil ihrer produktiven Bürger immer im Lande blieb, auch wenn einzelne abwanderten. Das wird sich ändern, weil die Menschen rein technisch viel mobiler geworden sind und die Bindung an einen festen Ort, ein Land oder eine Region aus vielerlei Gründen schwächer geworden ist. Die Heimat der Zukunft wird Wahlheimat sein. Das hat Auswirkungen auf die Zukunft des Sozialstaates. Dessen Einwohner haben heute schon im Supermarkt unter unzähligen Produkten die Wahl, können zwischen verschiedensten Versicherungen für alle Lebensbereiche wählen und erhalten ständig neue technische Produkte angeboten. Warum sollten sie sich im Bereich sozialer Absicherung für eine Zwangslösung entscheiden, die teuer ist und schlecht funktioniert? Diese Diskrepanz zwischen staatlicher Bevormundung einerseits und täglicher Wahlfreiheit andererseits kann derzeit noch mit viel Propaganda und Sozialgetöse verschleiert werden. Das wird aber nicht auf ewig gehen. Die zunehmende Vernetzung der Welt sorgt dafür, dass sich neue Erkenntnisse schneller verbreiten als früher. Dazu gehört die Kunde von der Untauglichkeit des Sozialstaats und des Bestehens von Alternativen. Verweigert der Staat diese, wird ausgewandert. Die zunehmende Abwanderung erhöht dann wiederum den Druck im Inland, etwas zu ändern. Das Ende des über 100 Jahre alten Irrweges Sozialstaat könnte also schneller kommen, als man sich heute vorstellen mag.

Am leichtesten werden neue Modelle freilich in Staaten entstehen können, die sich gerade erst in Richtung einer vollindustrialisierten Gesellschaft entwickeln. Sie können beobachten, vergleichen und sich schließlich für ein System entscheiden. Denn einflussreiche, organisierte Interessengruppen, die vom Sozialstaat profitieren, sind bei Ihnen noch nicht entstanden. Aber auch in etablierten Sozialstaaten gibt es die Möglichkeit, in abgrenzbaren Verwaltungseinheiten oder für eine Gruppe von Freiwilligen neue Modelle zum Versuch zuzulassen. So könnte der „Wettbewerb der Sozialsysteme“ als Entdeckungsverfahren genutzt werden. Weil hier der Versuchscharakter im Vordergrund steht, dürfte die Zustimmung leichter erreichbar sein als bei einer Totalreform. Man stelle sich etwa vor, ein kleiner Schweizer Kanton votierte für den Ausstieg aus dem Schweizer Sozialstaat und für die Einführung des aufgezeigten fünfstufigen Sicherungssystems nach einer bestimmten Übergangszeit. Die Bevölkerung der Restschweiz würde dies billigen, weil sie sich die Auswirkungen der Alternativlösung anschauen möchte. Es wäre beim Vorliegen entsprechender Mehrheiten schwierig für die Politik, dies gänzlich zu unterbinden, selbst in Staaten, die keine direkte Demokratie kennen. Auf die Einrichtung derartiger Versuchszonen hinzuarbeiten, ist möglicherweise einfacher, als sich in das politische Tagesgeschäft zu stürzen und eine umfassende Sozialstaatsreform anzustreben. Das Bestehende zu bekämpfen, ist schwer, langwierig und oft wenig erfolgreich. Lohnender erscheint, etwas Neues zu schaffen, welches das Alte unattraktiv und überflüssig macht.

Dieser Artikel erschien erstmals beim Deutschen Arbeitgeber Verband (Teil 1 und Teil 2).


(1) Unter Sozialstaat sei verstanden ein Mitglieds- und Beitragszwang für die Bereiche Rente, Gesundheit und Arbeitslosigkeit bzw. deren Bezuschussung über Steuermittel. Daneben erfolgt eine Umverteilung durch eine steuerfinanzierte Grundversorgung für Bedürftige (Sozialhilfe), sowie nicht rückzahlbare Beihilfen und Zuschüsse für diverse Sachverhalte. Hinzu treten mannigfaltige Vorschriften zugunsten bestimmter Gruppen, insbesondere im Arbeitsrecht.

(2) Gerd Habermann, Der Wohlfahrtsstaat – Ende einer Illusion, Finanzbuchverlag, München 2013, 182

(3) Die Welt vom 18.10.2007, Heute Lokführerstreik – und der Gewerkschaftschef fährt zur Kur

(4) Christian Hoffmann, Scheitern anerkennen – Alternativen erkunden, in: Christian Hoffmann, Pierre Bessard (Hrsg.), Sackgasse Sozialstaat Alternativen zu einem Irrweg, Liberales Institut, Zürich 2012, 7-17; 9.

(5) In Deutschland, Habermann, 226.

(6) Weltwoche 51/52, 2014, Sozialstaat einfach.

(7) Hoffmann, 7.

(8) Michael von Prollius, Siamesische Zwillinge: Wohlfahrtsstaat und Wirtschaftskrisen, in: Christian Hoffmann, Pierre Bessard (Hrsg.), Sackgasse Sozialstaat Alternativen zu einem Irrweg, Liberales Institut, Zürich 2012, 57-77; 65.

(9) Habermann, 156f.

(10) Habermann, 158-161

(11) David Beito, Mutual Aid for Social Welfare: The Case of American Fraternal Societies, in: Tom Palmer (Hrsg.), After the Welfare State, Jameson Books, Ottawa 2012, 67-88.

(12) David Green, The Evolution of Mutual Aid, in: Tom Palmer (Hrsg.), After the Welfare State, Jameson Books, Ottawa 2012, 55-65.

(13) Pierre Bessard, Der lange Irrweg zum Schweizer Sozialstaat, in: Christian Hoffmann, Pierre Bessard (Hrsg.), Sackgasse Sozialstaat Alternativen zu einem Irrweg, Liberales Institut, Zürich 2012, 37-53; 49.

(14) José Pinera, Private Altersvorsorge in einer alternden Gesellschaft – Das chilenische Modell des Rentensparens, in: Christian Hoffmann, Pierre Bessard (Hrsg.), Sackgasse Sozialstaat Alternativen zu einem Irrweg, Liberales Institut, Zürich 2012, 143-164.

Photo: Stuart Richards from Flickr (CC BY-ND 2.0)

Von Prof. Stefan Kooths, Leiter des Prognosezentrums im Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel und Professor für Volkswirtschaftslehre an der Business and Information Technology School (BiTS) in Berlin.

In den Anfängen des Rundfunks war die Knappheit der Übertragungskanäle der Engpass für Programmvielfalt. Daraus wurde kurzerhand gefolgert, den Rundfunkbetrieb hierzulande exklusiv unter staatliche Regie zu stellen. Überzeugend war diese Begründung zwar schon damals nicht, aber dieser Teil der Debatte hat sich mittlerweile ohnehin erledigt. Die technische Beschränkung der Anbietervielfalt ist längst überwunden. Immerhin war man aber in den Anfangsjahren des öffentlich-rechtlichen Monopolfunks so konsequent, nur diejenigen an der Finanzierung zu beteiligen, die das Programm ausweislich des Besitzes eines Empfangsgerätes auch nutzen wollten (GEZ-Gebühr). Diese grundsätzlich zweckmäßige Optionslösung wurde bereits mit dem Aufkommen privater Anbieter brüchig. Besitz eines Fernsehers und Nutzung des öffentlich-rechtlichen Programms sind seitdem nicht mehr dasselbe. Völlig absurd war dann aber die Umstellung auf eine Haushaltszwangsabgabe („Rundfunkbeitrag“), durch die nicht einmal die Illusion aufrechterhalten wird, dass die zwangsfinanzierte Leistung überhaupt in Anspruch genommen werden könnte. So müssen jetzt auch Haushalte ohne Radio und Fernseher zahlen und wer als Single einen Zweitwohnsitz hat, zahlt doppelt (hier soll wohl gelten: mit dem zweiten sieht man besser). An der jetzigen Finanzierungsform ist nach ökonomischen Kriterien so ziemlich alles falsch, was man falsch machen kann.

Diejenigen, die auch heutzutage noch für die Zwangsfinanzierung des staatlichen Rundfunks plädieren, halten sich allerdings mit ökonomisch sinnvollen Bereitstellungskonzepten nicht lange auf. Was sie umtreibt, ist die Sorge um die Programmqualität. Ohne zwangsfinanzierte, öffentlich-rechtlich kontrollierte Sender – so die Sorge – müssten all jene in die Röhre schauen, die anspruchsvolle Inhalte zu sehen wünschten (ob sich diese Zielgruppe von den Darbietungen bei ARD und ZDF angesprochen fühlt, sei dahingestellt). Hierzu ein Gedankenexperiment: Angenommen, die FAZ würde verstaatlicht, über Zwangsbeiträge finanziert und ab sofort ungefragt jeden Morgen an alle Haushalte verteilt. Die überregionale Konkurrenz (SZ, Welt, Handelsblatt etc.) würde das kaum überleben. Am Ende würde es dann heißen: „Da sieht man es mal wieder, Qualität kann nur der Staat.“ Wir würden dann im Zeitungswesen dasselbe Phänomen erleben, das heute schon im Rundfunk gilt. Solange ARD und ZDF nach dem jetzigen Finanzierungsmodell betrieben werden, ist der Wettbewerb für private Anbieter massiv verzerrt. Eine Sendung wie die Tagesthemen privat zu produzieren, bleibt solange schwierig, wie staatliche Sender dieses Format ausstrahlen, ohne dass man der Finanzierung ausweichen kann. Die schiere Präsenz des staatlichen Angebots drängt daher private Anbieter in Bereiche ab, die (noch) nicht in gleicher Weise von zwangsfinanzierten Sendern besetzt sind. Der berühmte Aufsatz des großen französischen Ökonomen Claude Frédéric Bastiat „Was man sieht und was man nicht sieht“ bekommt damit eine weitere Facette. Angesichts der massiven Wettbewerbsverzerrung muss man sich eher schon wundern, wieviel privates Qualitätsfernsehen es heute schon gibt.

Natürlich würde auch in einem freien Rundfunkmarkt nicht nur anspruchsvollstes Feuilleton geboten – warum auch? Wer einmal an einem Zeitungskiosk oder den Printregalen im Supermarkt vorbeischaut, findet dort jede Menge Angebote, denen man kaum den Siegel Qualitätsjournalismus im engeren Sinne zubilligen würde (für die jeweilige Zielgruppe bieten sie natürlich genau die richtige Qualität, sonst wären sie längst vom Markt verschwunden). Aber es finden sich dort eben auch anspruchsvolle Zeitungen, Zeitschriften und Magazine. So hat jeder die Wahl, das zu kaufen, was er lesen will. Nicht anders wäre es in einem freien Fernsehmarkt. Diejenigen, die morgens zur FAZ greifen, schalten abends wahrscheinlich ein informatives Nachrichtenmagazin ein (das dann vielleicht sogar FAZ-Magazin heißt). Wer morgens lieber den Express liest, zählt wohl eher nicht zu den Zuschauern der Tagesthemen, auch wenn er die Sendung mitbezahlen muss.

Mit dem Qualitätsargument verheddert man sich daher schnell in einem Wust von Widersprüchen. Wenn die heutigen privaten Fernsehprogramme angeblich so schlecht sind, sollte man sich fragen, warum ihre Zuschauer sie denn bereits heute schon ARD und ZDF vorziehen. Zwangsfinanzierung ändert (zum Glück!) nicht die Präferenzen der Menschen. Wenn aber ARD und ZDF unverzichtbar sind, weil viele Menschen die Programme sehen wollen, dann würden sie ja auch freiwillig dafür bezahlen. Nichts spräche also dagegen, ARD und ZDF nur noch mit Bezahlschranke zu betreiben – wer freiwillig zahlt, kann dann das öffentlich-rechtliche Programm sehen, wer nicht zahlen will, sieht etwas anderes oder verzichtet gänzlich auf Fernsehen. Menschen für ein Clubgut zahlen zu lassen, was sie erkennbar nicht nutzen wollen, widerspricht zutiefst den Grundlagen einer freien Gesellschaft.

Vollends anmaßend wird es, wenn der Zwangsbeitrag für ARD und ZDF zur „Demokratieabgabe“ stilisiert wird. Hiermit wird suggeriert, dass die öffentlich-rechtlichen Programme die Menschen zu besseren Demokraten erziehen. Ohne ARD und ZDF würden die Menschen demzufolge die falschen Programme einschalten. Eine solche Sicht lässt tief blicken. Wenn man den Bürgern nicht zutraut, das „richtige“ Fernsehprogramm zu wählen, warum sollte man ihnen dann zutrauen, über Wahlprogramme der Parteien abzustimmen? Wer die Menschen schon als Mediennutzer für unmündig erklärt, kann sie wohl kaum politisch für voll nehmen.

Je mehr die Medienplattformen verschmelzen (Print, Internet, Fernsehen), desto problematischer wird das Wuchern der zwangsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sender. So werden dann nicht nur bestimmte private Fernsehangebote weiterhin vom dem Markt ferngehalten, sondern es kommen auch mehr und mehr die Zeitungen unter Druck. Eine öffentlich-rechtliche Tageszeitung fordert bislang niemand und das aus gutem Grund. Aus demselben Grund ist davor zu warnen, dass die Ausbreitung öffentlich-rechtlicher Onlineangebote die wirtschaftlichen Grundlagen der freien Presse erodiert. Der freie Medienwettbewerb ist für eine lebendige Demokratie unverzichtbar. Meinungsbildung braucht ein Umfeld, in dem jeder einzelne Bürger mit seinem Medienkonsum darüber entscheidet, welche Programminhalte erfolgreich sind. Die sich auf dieser Basis entfaltende freie Medienlandschaft bietet eine Vielfalt (auch und gerade für Minderheiten), die sich kein Rundfunkrat der Welt einfallen lassen kann. Ein durchquotiertes Rätewesen, das die vermeintlichen Interessen sogenannter gesellschaftlich relevanter Gruppen zu identifizieren können glaubt, schafft allenfalls die Illusion von Pluralismus. Dieser verödet in den Mühlen der öffentlich-rechtlichen Bürokratie zu bloßem Proporz. Ein wettbewerbliches System setzt hingegen auf die Kreativität von Akteuren, die zugleich für ihre Entscheidungen verantwortlich sind. Auf diese Weise sind die privaten Programmmacher Makler im Dienste der Hörer und Zuschauer. Dank technischer Entwicklungen steht einer ausdifferenzierten Medienlandschaft mit einer bislang unerreichten Individualisierung nichts mehr im Wege – mit Ausnahme der längst überkommenen staatlichen Rundfunkfinanzierung. Diese stammt aus einer Zeit, als man nur wenige Programme empfangen konnte – Fernsehen wurde so zur kollektiven Massenerfahrung. Möglicherweise halten das ja die Befürworter von zwangsfinanzierten Sendern auch heute noch für erstrebenswert und sie wollen deshalb möglichst viel von der alten Medienwelt in die Zukunft hinüberretten. Mündige Bürger können darauf verzichten. Freie Menschen brauchen freie Medien.

Photo: Wikimedia

Von Kalle Kappner, ehemaliger Mitarbeiter von Frank Schäffler im Bundestag, Promotionsstudent an der Humboldt-Universität zu Berlin und Research Fellow bei IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues.

Die Schweiz als Vorbild für die Organisation der Bundesländer

Alle Jahre wieder regen Experten aus der Wissenschaft, den Verbänden und der Politik die Fusion deutscher Länder an: Thüringen und Sachsen-Anhalt sollen zusammengelegt werden, die Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg zu einem „Nord-Staat“ fusionieren, die anderen Stadtstaaten mit den sie umgebenden Flächenstaaten verschmelzen. Die Fusionsbefürworter versprechen sich davon Einsparungen in der Verwaltung, schnellere Gesetzgebungsverfahren und einheitlichere Standards etwa in der Bildungspolitik. Als Positivbeispiel wird die 1952 erfolgte Fusion dreier Länder zum heute finanziell gut aufgestellten Baden-Württemberg bemüht. Augenscheinlichen Vorteilen stehen jedoch erhebliche Nachteile gegenüber. Der Wettbewerb um Einwohner und Unternehmen regt zu lokalen Experimenten an, fördert die regionale Vielfalt staatlicher Leistungen und erlaubt den Bürgern eine bessere Kontrolle des Staates.

In der Bevölkerung, die Länderfusionen per Volksentscheid abzusegnen hat, fällt das Urteil gemischt aus. So scheiterte 1996 der Versuch, Berlin und Brandenburg zusammen zu legen, da das notwendige Quorum von 25% der abstimmungsberechtigten Bevölkerung nicht erreicht wurde. Unter den Abstimmenden sprachen sich damals 63% gegen die Fusion aus. Andererseits setzen sich zivilgesellschaftliche Initiativen für verschiedene Fusionsmodelle ein. 2007 kam eine Bertelsmann-Studie zu dem Ergebnis, dass 40% der Bevölkerung Länderfusionen grundsätzlich befürworten – in der Hälfte der Länder waren die Fusionsbefürworter sogar in der Mehrheit. Eine aktuelle Umfrage findet dagegen, dass nur 28% der Bürger Fusionen befürworten, während 69% diese ablehnen.

Kaum Kostenersparnis durch Fusionen

Ein Argument der Fusionsbefürworter sind die Kosteneinsparungen, die sie sich aus dem Wegfall paralleler Verwaltungsstrukturen erhoffen. Landesparlamente, Ministerien und andere Verwaltungseinheiten auf Landesebene würden zusammengelegt und könnten ihr Personal verringern. Viel zitiert wird eine Berechnung des Bundes der Steuerzahler, die Einsparungen von bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr verspricht.

Im Verhältnis zu den Staatsausgaben erscheint dieser Betrag jedoch verschwindend gering. 2014 gaben die Länder 341 Milliarden Euro aus. Die prognostizierten Einsparungen entsprechen damit etwas mehr als 1 Promille der Länderausgaben. Dem müssen die anfallenden Einmalkosten für die Verwaltungsumstrukturierung gegengerechnet werden.

Wenn zwei Länder fusionieren ohne dabei ihr Leistungsangebot einzuschränken, verringern sich dadurch die meisten Kosten nicht – das Polizeipersonal, die Anzahl der Kindergärtner und der Lehrer bleibt konstant. Einspareffekte durch Skaleneffekte bei der Bereitstellung von öffentlichen Gütern können auch ohne Fusionen durch Staatsverträge und eine Erleichterung der grenzüberschreitenden Kooperation erreicht werden. Bei den Ländern besteht zwar tatsächlich erhebliches Sparpotenzial: Einige traditionelle Tätigkeitsbereiche der Länder wie zum Beispiel der Betrieb von Lotterien und landeseigener Banken sind verzichtbar, Subventionen für die regionale Wirtschaft ebenfalls. Doch hier sind Einsparungen nicht durch Länderfusionen, sondern durch eine Neudefinition der Aufgaben der Länder zu erreichen.

Fusionen schwächen Länderwettbewerb

Den geringen Kosteneinsparungen durch Länderfusionen steht eine Reduzierung der aus einem föderalen Staatsaufbau entspringenden Vorteile gegenüber. Die institutionelle Vielfalt der verschiedenen Gebietskörperschaften auf denselben Verwaltungsebenen hat für die Bürger viele Vorteile: Sie können zwischen unterschiedlichen Kombinationen aus Steuersätzen, Regulierungen und staatlichen Leistungen wählen. Zugleich sorgt der Wettbewerb zwischen den Gebietskörperschaften für eine höhere Qualität des Leistungsangebots bei niedrigeren Steuern, als dies in einem vollständig zentralisierten Staat der Fall wäre. Darüber hinaus schafft der Föderalismus Raum für lokale Experimente, die im Erfolgsfall von anderen Gebietskörperschaften nachgeahmt werden können, deren Auswirkungen beim Scheitern des Experiments jedoch regional begrenzt bleiben.

Durch Länderfusionen würde der in Deutschland ohnehin schon schwach ausgeprägte innerstaatliche Wettbewerb weiter abgeschwächt. Den verbliebenen Ländern fiele es noch leichter, stabile Kartelle zur Durchsetzung hoher Steuersätze bei mäßiger Qualität des Leistungsangebots zu bilden. Werden diese Effekte mit einkalkuliert, so erscheint es unwahrscheinlich, dass Länderzusammenlegungen langfristig zu Einsparungen führen – das Gegenteil ist zu erwarten. Statt den innerstaatlichen Föderalismus weiter abzuschwächen, sollte Deutschland über eine Aufwertung der Rolle der Gemeinden und Länder nachdenken. Statt mit dem französischen Modell zu liebäugeln, lohnt sich ein Blick auf die Schweiz.

Vorbild Schweiz: Mehr Subsidiarität

In der Schweiz bilden die Kantone die zwischen Zentralstaat und Gemeinden angesiedelte Verwaltungsebene. Auf jeden der 26 Kantone kommen durchschnittlich 300.000 Einwohner, während auf ein deutsches Land durchschnittlich etwa 5 Millionen Einwohner entfallen. In Bezug auf den Umfang der Verwaltungseinheit entsprechen die Schweizer Kantone damit eher den 402 deutschen Landkreisen und kreisfreien Städten.

Einwohner pro Kanton - BL

 

Zugleich sind die schweizerischen Kantone finanziell weitaus autonomer als die deutschen Länder. Zwar fällt in beiden Staaten jeweils etwa die Hälfte des Steueraufkommens den mittleren und unteren Verwaltungsebenen zu. Doch in Deutschland wurden 2014 nur 11,7% des Steueraufkommens mittels Landes- und Gemeindesteuern erhoben, also über Steuerarten, deren Setzungskompetenz nicht in den Händen des Bundes liegt. Ein Großteil der Steuereinnahmen der Länder speist sich aus vom Bund administrierten Gemeinschaftsteuern, deren Höhe und Steuerbasis die Länder nicht beeinflussen können. Die Schweizer Kantone und Gemeinden dagegen beziehen über 90% ihrer Steuereinahmen aus Steuerarten, über deren Setzungskompetenz sie selbst verfügen.

Die Schweizer Kantone können die Präferenzen der Bevölkerung durch ihre geringere Größe besser abbilden als ihre deutschen Pendants. Zugleich reagieren sie aufgrund ihrer steuerpolitischen und gesetzgeberischen Kompetenzen schneller auf sich wandelnde Ansprüche der Bürger. Geschadet hat dies den Schweizern nicht: Das Schweizer Pro-Kopf-Einkommen betrug 2014 etwa das 1,3fache des deutschen. Im Better Life Index der OECD, der die Zufriedenheit der Bürger misst, schneidet die Schweiz in allen Kategorien besser ab als Deutschland. Das Beispiel Schweiz liefert empirische Unterstützung für die theoretischen Argumente für mehr Länderautonomie. Anstatt Bundesländer zusammenzulegen und den Trend zu einem Einheitsstaat zu verstärken, sollte die Autonomie der Länder gestärkt und die Aufgliederung von Bundesländern in Betracht gezogen werden.

Erstmals erschienen bei IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues.

Photo: Ann Larie Valentine from Flickr (CC BY-SA 2.0)

Von Frederic Schneider, Politikwissensschaftler und Praktikant bei Prometheus.

Das ZDF besitzt die Rechte an der US-Kultserie „Mad Men“. Die hat in den letzten Jahren vier Golden Globes und fünf Emmys abgeräumt. Eigentlich, sollte man meinen, die perfekte Gelegenheit für den Sender, seinem gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsauftrag nachzukommen und der Altersstruktur seiner Zuschauer (60 Jahre im Schnitt) entgegenzuwirken. Sülz-Formate wie „Markus Lanz“ oder Kochshows, die maximal als Schlafmittelersatz taugen, raus – die Erfolgsserie „Mad Men“ rein ins Programm.

Irgendwas ist dann schief gelaufen … Die Programmdirektoren haben sich dagegen entschieden, die Erfolgsserie im Vorabendprogramm laufen zu lassen: Don Draper und seine Werbe-Kollegen versauern stattdessen um 00:35 Uhr auf ZDFneo. Obwohl zuerst mit knackigen Slogans wie „Hinter jeder erfolgreichen Frau steht ein Mann, der ihr auf den Arsch glotzt!“ beworben, bekommt die Serie am Ende ein Sender, der nicht einmal analog zu empfangen ist. Auf einem Sendeplatz mitten in der Nacht. Das Traurige für den Zuschauer: der über eine Zwangsabgabe finanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk schnappt so den anderen Sendern spannende Formate weg und verbannt sie ins Nirgendwo.

Bei den Fußball-Rechten ist das ähnlich. Die gebührenfinanzierten Anstalten benehmen sich dabei als schrieben wir das Jahr 1982. Denn ARD und ZDF müssen damals wie heute nicht darauf achten, ob sie die Rechte zu Marktpreisen erwerben. Heute lassen sie sich im Namen des Informationsauftrages von der Deutschen Fußball Liga ausquetschen und zahlen dabei Mondpreise. Nicht-gebührenfinanzierte Sender können sich die Bundesliga-Lizenzen schon lange nicht mehr leisten. Das Geld ist nie und nimmer über Werbung wieder hereinzuholen.

Über eine Milliarde Euro pro Jahr geben die Öffentlichen für sportliche Großereignisse aus. Neben der Bundesliga zeigen sie auch die Fußball Europa- und Weltmeisterschaften, die Olympischen Winter- und Sommerspiele, Leichtathletik und vieles mehr. Die meisten dieser Großereignisse sind dabei so beliebt, dass sie auch für Sender wie SAT1, RTL und PRO7 interessant sein dürften, wäre da nicht das öffentlich-rechtliche Fernsehen, das eigentlich so gut wie jeden Preis zahlen kann und auch zahlt.

Der Umgang mit den Übertragungsrechten für sportliche Großereignisse ist nur das krasseste Beispiel eines durch staatliche Institutionen total verzerrten Marktes. Das Prinzip gilt auch in anderen Bereichen. Oftmals wird von Befürwortern von ARD und ZDF ins Feld geführt, nur mit dem Öffentlich-Rechtlichen lasse sich überhaupt Qualität gewährleisten. Das ist ein Irrglaube. Welcher private Sender würde denn eine politische Talkshow am Sonntagabend zeigen, während in der ARD Günther Jauch seinen Talk veranstaltet? Auf der anderen Seite: gäbe es die ARD nicht, dann gäbe es wahrscheinlich Günther Jauchs Talkshow trotzdem, zum Beispiel auf PRO7 oder n-tv. Ob sie dort auch mit fast 300.000 Euro pro Ausgabe zu Buche schlagen würde, ist mindestens fragwürdig.

Die privaten Fernsehsender sind durchaus in der Lage, hochwertige Nachrichten und Filme, Serien, Talkshows und Sportübertragungen zu produzieren. Solange sie gegen den mit einem Goldesel ausgestatteten öffentlich-rechtlichen Rundfunk antreten müssen, lohnt es sich aber oft nicht für sie. ARD und ZDF sollten aufhören, bei Produktionen und Übertragungsrechten mitzubieten, die auch auf den Privaten laufen würden. Für uns Zuschauer besteht dadurch nicht die Gefahr eines Qualitätsverlusts. Im Gegenteil.

Photo: SpaceShoe from Flickr (CC BY-NC-ND 2.0)

Von Dr. Dagmar Schulze Heuling, Politikwissenschaftlerin an der Freien Universität Berlin, Mitarbeiterin im Forschungsverbund SED-Staat.

Was treibt die griechische Regierung? Beide Lesarten dieser Frage beschäftigen derzeit viele Menschen. Die Antwortversuche zeigen vor allem, dass sich niemand auf ihre Motive und Ziele einen rechten Reim zu machen vermag. Sind Tsipras und Co. einfach nur verrückt, wie Elmar Brok meint? Oder ist das nur der ganz normale Wahnsinn, den wir am griechischen Beispiel so viel leichter erkennen als vor unserer eigenen Haustür?

Seit dem 27. Januar 2015 amtiert die aktuelle griechische Regierung. Noch in der Nacht nach den Wahlen vom 25. Januar hatte sich eine Koalition aus der linken Syriza, dem 2012 zu einer Partei umgewandelten ehemaligen Wahlbündnis, und Anel, einer ebenfalls noch jungen rechtspopulistischen Abspaltung von der Nea Dimokratia, geformt. Mit 36,3% der Stimmen und 149 von 300 Parlamentssitzen hatte Syriza die absolute Mehrheit denkbar knapp verpasst. Doch die nur 13 Sitze, die Anel liefert, reichen für die Mehrheitsbeschaffung aus. Im Gegenzug gab es für Anel den Posten des Verteidigungsministers im ansonsten von Syriza-Mitgliedern oder parteilosen, aber Syriza-nahen Ministern gebildeten Kabinett unter dem Ministerpräsidenten und Syriza-Vorsitzenden Tsipras. Minister ist hier übrigens eine akkurate und keine generische Bezeichnung, denn diese Regierung ist so progressiv, dass sie auf eine Alibifrau im Kabinett verzichten kann.

Im restlichen Europa hat vor allem der Erfolg von Syriza, die sich als Verkörperung des Reformunwillens darstellt, große Bedenken hervorgerufen. Darunter mischt sich etwas Verwunderung über das ungewöhnliche Bündnis zwischen Linken und Rechtspopulisten. Diese Koalition, die gewohnte politische Kategorien sprengt, erschwert eine Einordnung der aktuellen griechischen Regierung. Deren Charakterisierungen gehen dementsprechend weit auseinander.

Mal ist von einem Links-Rechts-Bündnis die Rede, bisweilen fällt die Beteiligung von Anel ganz unter den Tisch und es heißt nur „unter der Führung des linken Ministerpräsidenten Alexis Tsipras“. Der gilt manchen als Revolutionär, anderen als Populist, dritten als Steinzeitkommunist. Das Regierungshandeln ist entweder dilettantisch oder genial, je nachdem, ob man es als von Wunschdenken oder Sachzwängen getriebenes planloses Durchwursteln oder als einen nach allen Regeln der spieltheoretischen Kunst durchkomponierten kalkulierten Regelbruch betrachtet. Dazwischen changiert die Stilisierung der griechischen Regierung als aufrechter Vertreterin ihres Volkes, die Opfer europäischer Hardliner wird.

Darüber hinaus tragen die verwirrenden, einander widersprechenden Verlautbarungen einzelner Regierungsmitglieder ebenfalls nicht zu einem klareren Bild bei. Das Funktionieren, oder besser: das (noch) Nichtauseinanderbrechen der Regierung ist dementsprechend schwierig zu erklären. Realistische Ansätze verweisen dazu auf den individuellen Machtwillen, romantischere Menschen auf die guten Intentionen der Protagonisten. Die überwiegend herangezogene Erklärung lässt sich auf den Nenner bringen „gemeinsamer Feind eint“. Und der Feind, jedenfalls der wichtigste, daran lassen weder Syriza noch Anel Zweifel aufkommen, ist die EU mit „ihrem“ Sparkurs.

Diese Interpretation übersieht jedoch eine zentrale Gemeinsamkeit der beiden Koalitionspartner:

Beide Parteien sind in besonderem Maße Pro-Privilegien-Parteien. Die politische Weltsicht beider Parteien postuliert Privilegien für bestimmte Gruppen. Beide wurden dafür gewählt, um die ihren Anhängerinnen und Anhängern versprochenen Privilegien zu realisieren. Kurzfristig ist das nur auf Kosten der restlichen Eurozone zu realisieren. Damit liegt aber auch auf der Hand, warum die restliche Eurozone nur bis zu einem gewissen Punkt Entgegenkommen zeigen kann. Denn die jeweilige heimische Wählerschaft goutiert zwar durchaus Privilegien für sich selbst, aber nicht so sehr für andere.

Dass Politik nach dem Prinzip der Privilegierung der einen zulasten der anderen funktioniert, ist zugleich der entscheidende Grund, warum die restliche Eurozone sich so schwer tut, eine konsequente, vermutlich unbequeme Lösung der griechischen Wirtschafts- und Finanzprobleme zu entwickeln und zu forcieren. Sicher, auch andere Motive spielen eine Rolle. Bekanntlich ist es die Hoffnung, die zuletzt stirbt und einen Schritt ins Ungewisse, wie der Grexit ihn darstellt, leichtfertig zu unternehmen, wäre sogar verantwortungslos. Solchen und ähnlichen Begründungen für das Nachtanzen einer vorgegebenen Politchoreographie lassen sich immerhin rationale Argumente entgegensetzen. Nur ist das in diesem Fall nicht der springende Punkt. Denn das Hauptproblem besteht darin, dass eine konsequente vernünftige Lösung im Weltbild der Berufspolitik keinen Platz hat. Und dem ist mit Argumenten deshalb nicht beizukommen, weil sich diese in einem Bezugssystem bewegen, das mit der Logik eines berufspolitischen Lebens nicht kompatibel ist.

In der Politik wird man in der Regel nicht für das Respektieren, sondern für das Überschreiten von Grenzen belohnt. Und die Belohnungen, oft eine Grenzüberschreitung für sich, sind nicht ohne. Beispielsweise öffnen sich für Politikerinnen und Politiker Türen, die Normalsterblichen verschlossen bleiben. Allenfalls mit Geld kann man manchmal dorthin kommen, wo sonst die vermeintlich vom Volk Auserwählten unter sich sind. Doch viele der Ausnahmen, die für Politikerinnen und Politiker gemacht werden, sind selbst mit viel Geld nicht zu kaufen. Und dieser Mechanismus gilt keinesfalls nur für das national oder sogar international bekannte Spitzenpersonal, sondern fängt bereits auf der Ebene der Kommunalpolitik an.

Wer also die griechische Regierung verstehen will, sollte das Zusammenspiel der Interessen der sie tragenden Individuen betrachten. Natürlich spielt der Faktor Ideologie dabei eine Rolle, denn gegen langgehegte Überzeugungen zu verstoßen, ist mindestens mit psychischen Kosten verbunden. Es gilt aber auch, dass wer es in ideologischer Hinsicht mit der Konsequenz übertreibt, sich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit bald durch ein anders Individuum ersetzt finden wird, dessen individuell-rationale Kalkulation den zu erlangenden Privilegien ein größeres Gewicht beimisst als den entstehenden Kosten.

Selbstredend befähigt auch diese Betrachtungsweise nicht zur Hellseherei und erlaubt daher keine Vorhersage der griechischen Politik. Sie lehrt aber etwas viel Wichtigeres:

Die Beschränkung politischer Macht ist nicht nur ein probates Mittel, das Ausmaß politisch induzierter Katastrophen zu begrenzen, sondern ist zugleich auch die einzige Möglichkeit, ihren Nutzen im Spiel des Gebens und Nehmens von Privilegien zu verringern. Das ist zugleich der Grund, warum der Kampf für Machtbeschränkung eine Sisyphusarbeit ist und von keiner Regierung besonders geschätzt wird. Diese Eigenschaft ist wiederum die große Gemeinsamkeit, welche die griechische Regierung und (nicht nur) die restlichen Eurozonenregierungen haben. Die einzige Hoffnung für die arbeitende und steuerzahlende Bevölkerung ist, dass die Differenzen in Sachen Griechenlandrettung so groß werden, dass sie diese Gemeinsamkeit überlagern. Dann bestünde tatsächlich die Chance auf eine gute Lösung des Griechenland-Problems – auch wenn diese der Logik der Politik widerspricht.