Von Dominik König, Dipl.-Jur., Doktorand, Mitarbeiter im Exzellenzcluster „Normative Orders“ an der Goethe-Universität Frankfurt am Main.

Mit dem Aufkommen von Bitcoin als dezentral und nicht-staatlich geschöpftem Zahlungsmittel hat es erstmals eine praktikable Alternative zu staatlichen, von einer Zentralbank ausgegebenen Währungen geschafft, sich im Mainstream zu etablieren.

Der Geldbegriff im deutschen Kaufrecht

Mit dieser Verbreitung geht die Frage einher, ob es möglich ist, im Rahmen eines Kaufvertrags gem. § 433 BGB unter Nutzung von Bitcoin als Zahlungsmittel Gegenstände zu erwerben – ob also die Hingabe von Bitcoin als „Kaufpreis“ im Sinne des deutschen Zivilrechts angesehen werden kann. Ein Blick in die zu § 433 BGB existierende Literatur zeigt jedoch, dass der Begriff des Kaufpreises der sogenannten „staatlichen Theorie des Geldes“ folgend ohne Not auf in- und ausländische „Währungen“, mithin staatlich geschöpftes Geld, beschränkt wird.

Ausschlaggebend für diese Begrenzung dürfte die Neuheit privat geschöpften Geldes sein. Bei Entstehung der Regelung – die erste Fassung des BGB trat am 01.01.1900 in Kraft – sowie der letzten Reform des Schuldrechts im Jahr 2001 war kein prominentes, privates Geld vorhanden auf dessen Existenz hätte reagiert werden müssen. Dabei weist die momentane Situation erstaunliche Parallelen zu dem Aufkommen der Elektrizität zu Beginn des 20. Jahrhunderts auf. Der eng auf körperliche Gegenstände beschränkte Sachbegriff des BGB wurde durch das Aufkommen von Strom als handelbarem Wirtschaftsgut an seine Grenzen gebracht. Das Reichsgericht als Vorläufer des BGH löste das Dilemma, indem es auf die funktionale Vergleichbarkeit des neuen Gutes „Strom“ aus Sicht von Veräußerer und Erwerber abstellte und den Sachbegriff so auf Basis funktionaler Argumente erweiterte.

Bitcoin als Geld im funktionalen Sinne?

Es drängt sich also auf, ein solches Vorgehen auch für die andere Seite des Kaufvertrages, den Begriff des Geldes, nutzbar zu machen. Voraussetzung für eine solche Ausweitung des kaufrechtlichen Geldbegriffes ist die funktionale Ähnlichkeit von Bitcoin mit Geld in seiner klassischen Form. Die ökonomische Einordnung eines Tauschmittels als „Geld“ erfolgt anhand dreier Eigenschaften:

  • Der Zahlungsmittelfunktion,
  • der Wertaufbewahrungsfunktion
  • sowie Wertmessfunktion.

Bitcoin lassen sich gegen eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen austauschen und werden auch von großen Unternehmen wie etwa Dell oder Expedia akzeptiert. Einmal erhaltene Bitcoin lassen sich wiederum „ausgeben“ und entbinden die Parteien somit von einer doppelten Übereinstimmung ihrer Tauschwünsche – sie fungieren dabei als Zahlungsmittel. Gleichzeitig verfallen oder verderben Bitcoin nicht. Durch die dezentrale Natur der Blockchain existiert diese auch bei Ausfall größerer Cluster weiter – solange ein Nutzer seine Krypto-Keys kennt und einsetzen kann ist es ihm möglich, mittels Bitcoin Werte zu speichern und zu andere Zeit und an anderem Ort wieder einzulösen.

Schließlich ist es möglich, mithilfe von Bitcoin Mengen an Waren, Arbeit oder Dienstleistungen zu vergleichen. Sie verringern die Anzahl relativer Preise, die zu einer kompletten Vergleichbarkeit einer Ökonomie nötig sind durch Bereitstellung einer Einheit und wurden durch die BaFin als Rechnungseinheit gem. § 1 Abs. 11 KWG anerkannt. Die drei für eine funktionale Einordnung als Geld wesentlichen Eigenschaften sind bei Bitcoin als prominentestem Vertreter nicht-staatlichen Geldes somit vorhanden.

Fazit

Eine jedenfalls punktuelle Integration in den aus historischen Gründen eng verstandenen Geldbegriff des § 433 BGB ist für nicht-staatlich geschöpftes Geld funktional möglich und damit rechtlich denkbar. Eine solche Ausweitung hätte ferner äußerst positive Auswirkungen: nicht-staatliche Währungen würden durch Rechtssicherheit aufgewertet und so Konkurrenzdruck für staatliche Fiat-Währungen erzeugt. Schließlich würde die Wahlfreiheit des Einzelnen im Hinblick auf inflationssichere Alternativen zu staatlichem Geld gestärkt.

Photo: Francis Storr from Flickr

Von Robert Nef, Stiftungsratspräsident des Liberalen Instituts der Schweiz, Zürich, und Träger der Hayek-Medaille 2008.

Die zwingende Verknüpfung von Staatskonkurs, Euro-Ausschluss und EU-Ausschluss verbunden mit einer Kettenreaktion, die zum Zusammenbruch des Euro und der EU führen werde, ist eine von EU-Zentralisten und mit ihnen zunehmend verbandelten Bankern aufgebaute Drohkulisse, die leider von vielen Politikern und Wissenschaftlern gestützt und von den Medien fast kritiklos übernommen wird.

Sollte es tatsächlich in nächster Zeit zu einer Zahlungsunfähigkeit Griechenlands kommen, wäre dies weder das Ende Griechenlands noch das Ende des Euro noch das Ende der EU, sondern höchstens das Ende einer Regierung, die mit einem unmöglichen, utopischen Programm aufgrund einer absurden Koalition ans Ruder gekommen ist. Ein Staatskonkurs wäre ein entscheidender Schritt zur Um-und Neustrukturierung des griechischen Staates.

Wenn es in der Folge tatsächlich zu akuten Notsituationen kommen sollte, müssten diese durch befristete subjekt- und projektbezogene Hilfsprogramme und nicht durch neue Schutzschirme und Schuldenerlasse an die griechische Regierung bekämpft werden.

Wie desorientiert die politische und die wissenschaftliche Debatte rund um die Zahlungsunfähigkeit Griechenlands ist, zeigt sich schon in der Terminologie. Man benützt den Begriff Staatskonkurs, hat aber Mühe zu erklären, was sich dabei ausser einem generellen Schuldenerlass konkret abspielen würde. Eigentlich wäre die zweite essenzielle Komponente eines Konkurses die Zwangsverwertung der noch vorhandenen Aktiven zugunsten der Gläubiger. Die Hauptaktiven eines Staates sind seine natürlichen Ressourcen, seine Infrastruktur und sein Steuersubstrat, dessen Wert allerdings dramatisch sinkt, wenn es produktivitätsschädigend ausgebeutet wird. Ausser den Bodenschätzen und – mit Einschränkungen – der öffentlichen Infrastruktur entziehen sich diese Aktiven einer Zwangsverwertung. Darum ist der Konkurs eines Staates nur beschränkt mit dem Konkurs eines Privatunternehmens, das dadurch von der Bildfläche verschwindet, vergleichbar.

Ende mit Schrecken ermöglicht Neuanfang

Die Folgen eines Staatskonkurses sind vor allem für die Gläubiger einschneidend, für den betroffenen Staat aber insgesamt entlastend. Konkurs ist ein Ende mit Schrecken, das den Schrecken ohne Ende ersetzt und einen neuen Anfang ermöglicht. Erholen kann sich ein Land ohne erhebliche Rohstoffreserven nur, wenn es das in der Bevölkerung vorhandene Humankapital aktiviert. Dazu gehören Unternehmergeist, Erfindergeist, Bildungsbereitschaft, Sparwillen, Fähigkeit, eine Durststrecke durchzustehen, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, Geduld, Tüchtigkeit und Fleiss. All diese Voraussetzungen sind in der griechischen Bevölkerung vorhanden, aber sie werden durch ein politisches Fehlsystem gelähmt und durch bevormundende Experten in falsche Bahnen gelenkt. Diese auf die Dauer überlebenswichtigen Eigenschaften könnten nur durch einen wirklichen Neubeginn aktiviert werden.

Eine Sanierung der Staatsfinanzen durch Konkurs ist allerdings nur dann erfolgversprechend, wenn gleichzeitig auch das politische Missmanagement durch einen ebenso dramatischen politischen Schnitt saniert wird. Was in den letzten Jahren praktiziert wurde, sind zusätzliche Darlehen an eine etwas umgruppierte alte Garde, ergänzt durch eine wenig wirksame und abnehmend beliebte externe Aufsicht. So konnte das Ruder nicht herumgeworfen werden. Für die bisher verantwortlichen Politiker ist ein Staatskonkurs zu Recht eine Schmach, für jene, die nach dem für alle Beteiligten und Betroffenen folgenreichen Schnitt neu starten aber eine Chance, vorausgesetzt man wagt wirklich einen radikalen Neubeginn und bricht mit der desaströsen Vergangenheit, in der die politisch mächtigen Versager aller Parteien auf dem nationalen und auf dem internationalen Parkett um Zeitgewinn und Machterhalt kämpften.

Ist es ein Glück oder ein Unglück, dass heute in Griechenland eine neue Koalitionsregierung am Ruder ist, die letztlich in denselben sozialdemokratisch-staatsinterventionistischen, keynesianischen Ideen befangen ist, die auch die EU prägen? Die Gefahr ist gross, dass nach einigen verbalen Kraftakten die Kumpanei der Genossen und Staatsinterventionisten weitergeht. Dies ist für einen radikalen Neubeginn auf marktwirtschaftlicher Basis eine schlechte Voraussetzung. Die für alle Beteiligten und Betroffenen ungünstigste Variante ist leider relativ wahrscheinlich. Man wird allerseits weiterhin „auf Zeit spielen“ und „peace for our time“ anstreben, indem man die falsche Behauptung aufrecht erhält, es gebe dazu „keine Alternative“.

Wenig klare Vorstellungen gibt es nach wie vor zu jenem Szenario, das mit der fragwürdigen Wortschöpfung „Grexit“ bezeichnet wird, mit einem Begriff, der sowohl „Ausschluss“, wie auch „Austritt“ bedeuten kann, bei dem aber auch die Assoziation „Ende“ mitschwingt. Ob damit ein Exit aus dem Euro oder auch aus der EU gemeint ist, und ob und inwiefern die beiden Exits zwingend miteinander verknüpft sein müssen, bleibt offen.

Währungswechsel nicht zwingend

Ein zahlungsunfähiger Staat braucht nicht unbedingt eine neue eigene Währung. Wenn er seine Löhne und Renten nicht mehr in Euro bezahlen kann, so kann er auf ein Gutscheinsystem ausweichen, das die Staatsangestellten und Rentner zwar nicht in den Hunger treibt, aber den Staatsdienst und das Leben als Frührentner unattraktiv macht. Entscheidend ist in dieser Situation eine radikale Liberalisierung des Arbeitsmarktes, nötigenfalls via Notrecht. Wenn ein Staatskonkurs ohne Ausschluss aus dem Euro und ohne Ausschluss aus der EU möglich (wenn auch nicht problemlos) ist, fällt ein Teil jener eurokratischen Drohkulisse weg, die für die Bereitstellung immer teurerer Schutzschirme und für die Auslösung eines neuen Zentralisierungs- und Etatisierungsschubs der EU aufgerichtet worden ist.

Die „griechische Krankheit“ geht auf die im 19. Jahrhundert von Europa importierte Idee des von der Hauptstadt aus regierten Zentralstaates zurück. Einen Legitimationsschub erhielt dieser Zentralstaat durch den aussenpolitischen Konflikt mit der Türkei, mit dem jahrzehntelang der Aufbau einer kostspieligen Armee gerechtfertigt wurde. Diese sicherheitspolitische Bedrohung ist heute nicht mehr aktuell, und die diesbezügliche Rechtfertigung zentralstaatlicher Verteidigungsstrukturen fällt weg. Zur Zeit der Militärdiktatur wurde die Armee als Instrument der Innenpolitik missbraucht. Ein Staatskonkurs könnte auch einen völligen Neustart und eine massive Verschlankung der Verteidigungskonzeption einleiten. Darin liegt ein erhebliches Sparpotenzial.

Ein Staatskonkurs wäre ein günstiger Moment, um aus der jahrzehntelangen Fehlentwicklung auszubrechen. Griechenland böte topographisch und mentalitätsmässig gute Voraussetzungen für den Aufbau eines föderalen Systems mit hoher Finanzautonomie der Gliedstaaten, bzw. der Inseln und Inselgruppen. Die traditionell vorhandenen konservativen und sozialistischen politischen Seilschaften können eine Chance sein, wenn auf regionaler und lokaler Ebene ein «Wettbewerb der Systeme» stattfindet. Sozialdemokratische Kleinexperimente, die an eine hohe Gruppensolidarität appellieren aber nicht auf Kosten Dritter finanziert werden, können durchaus Erfolg haben, wenn sie die Marktkräfte nicht lähmen.

Radikale Reformen wie die Transformation eines Zentralstaates zu einem Bundesstaat sind nur nach einem vollständigen Zusammenbruch des (nicht nur finanziell) bankrotten Zentralstaats möglich. Es geht dann darum, in der dadurch verursachten Krise den Staat (d.h. das was an staatlichen Strukturen notwendig ist) auf lokaler Ebene neu zu erfinden und schrittweise gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und der örtlichen Wirtschaft neu aufzubauen. Das ist anspruchsvoll, aber nicht unmöglich. Markt und Zivilgesellschaft sind robust und lernfähig, und ein Neubeginn bei Null ist in der Wirtschaftsgeschichte schon oft mit einem Wirtschaftswunder verbunden gewesen. Die dabei benötigten und freigesetzten Marktkräfte wirken wie eine „Schule ohne Lehrer“ und sind sehr viel wirksamer als alle neuen staatswirtschaftlichen Experimente und auch als alle Ratschläge und bürokratischen Sanierungsprogramme von externen EU-Experten. Wenn es im bürokratischen Wasserkopf Athen nach dem Staatskonkurs zu einem Exodus der Staatsfunktionäre kommt und diese sich nach einer produktiveren Tätigkeit in kleineren Städten und in den Dörfern, wo sie ursprünglich herstammen, umsehen müssen, ist dies keine Katastrophe, sondern eine Chance.

Beispiele Leukerbad, amerikanische Bundesstaaten

Dass der Konkurs einer Gebietskörperschaft ohne Ausschluss aus dem politischen Verbund und aus der Währung möglich ist, zeigt das Beispiel der Walliser Berg- und Tourismusgemeinde Leukerbad. Der Fall ist wegen der Grössenordnung zwar nicht vergleichbar, er demonstriert aber immerhin, dass ein Konkurs innerhalb eines Bundesstaates und ohne neue Währung möglich ist. Das politische Management wurde ausgewechselt und ein politisch Hauptverantwortlicher landete im Gefängnis. Die Gemeinde reduzierte ihre Bürokratie und verzichtete auf die Fortführung nicht finanzierbarer Projekte. Möglicherweise intensivierte sich die Abwanderung, die allerdings seit Jahrhunderten zum Schicksal von Rand- und Berggebieten gehört.

Im Lauf der amerikanischen Geschichte ist schon fast jeder Gliedstaat einmal zahlungsunfähig geworden, ohne dass man dort den Dollar abgeschafft oder den Gliedstaat aus der Union ausgeschlossen hätte. Auch beim Beinahekonkurs Kaliforniens war nie von einem Ausschluss aus dem Dollar und auch nie von einem Ausschluss aus den USA die Rede.

Sollte ein Staatskonkurs Griechenlands eine gesamteuropäische Bankenkrise auslösen, so liesse sich überlegen, ob dann nicht eher die betroffenen Banken mit einem überbrückenden Rettungsdarlehen zu stützen wären. Das wäre zwar auch ein ordnungspolitischer Sündenfall, aber die Schweiz hat damit im Fall UBS keine schlechten Erfahrungen gemacht. Das Operieren an der Grenze der temporären Zahlungsunfähigkeit gehört zum Business der Banken. Dass die Banken aus der Krise herausfinden, ist viel wahrscheinlicher, als dass sich ein maroder Staat durch das ökonomische Gift neuer Darlehen und die politische Zumutung einer Teilentmündigung erholt. Jene Banken, die es auch samt Überbrückungsdarlehen nicht schaffen, werden dann zu Recht von der Bildfläche verschwinden. Die Bankkunden müssen sich weltweit daran gewöhnen, dass auch Banken nicht grenzenlos und permanent zahlungsfähig bleiben. Und die Banken müssen sich weltweit (wieder) daran gewöhnen, dass auch Staatsbankrotte nicht auszuschliessen sind. Das gehört zum „Systempreis“ des Kapitalismus. Mit der Zahlungsunfähigkeit eines Akteurs muss stets gerechnet werden, und wenn dieser Fall zu einem Systemzusammenbruch führt, ist dieses System eine Fehlkonstruktion.

Staatsfinanzen sind durch politisch motivierte Darlehen nicht sanierbar. Man beschleunigt damit lediglich die politischen Teufelskreise der zwangsweisen Umverteilung durch zwangsweise Zentralisierung und Etatisierung und durch das Abschieben der Probleme auf kommende Generationen. Die Zentralverwaltungswirtschaft kann auch im Finanzbereich nicht funktionieren, weil es das zentrale Wissen dazu nicht gibt. Schuld daran sind nicht die diesbezüglich unter sich zerstrittenen Ökonomen und Finanzfachleute. Man sollte ihnen nicht vorwerfen, dass sie die Zukunft nicht voraussehen und in Krisensituationen lieber „auf Zeit spielen“ und eher zum Schrecken ohne Ende raten als zu einem Ende mit einem möglichen, aber häufig durchaus heilsamen und lehrreichen Schrecken.

Ergänzte und im Januar 2015 aktualisierte Fassung eines Kommentars in „Finanz und Wirtschaft” vom 9. Oktober 2012.

Photo: Craig Sunter from Flickr

Photo: Wikipedia Commons

Von Dr. Thomas Mayer, Kuratoriumsvorsitzender von „Prometheus“, Gründungsdirektor des „Flossbach von Storch Research Institute“ und Autor des Buches „Die neue Ordnung des Gelds„.

J.W. Goethe, Faust II, Erster Akt, Lustgarten

Marschalk: Durchlauchtigster, ich dacht‘ in meinem Leben
Vom schönsten Glück Verkündung nicht zu geben
Als diese, die mich hoch beglückt,
In deiner Gegenwart entzückt:
Rechnung für Rechnung ist berichtigt,
Die Wucherklauen sind beschwichtigt,
Los bin ich solcher Höllenpein;
Im Himmel kann’s nicht heitrer sein.

Heermeister: Abschläglich ist der Sold entrichtet,
Das ganze Heer aufs neu‘ verpflichtet,
Der Landsknecht fühlt sich frisches Blut,
Und Wirt und Dirnen haben’s gut.

Kaiser: Wie atmet eure Brust erweitert!
Das faltige Gesicht erheitert!
Wie eilig tretet ihr heran!

Schatzmeister: Befrage diese, die das Werk getan.

Faust: Dem Kanzler ziemt’s, die Sache vorzutragen.

Kanzler: Beglückt genug in meinen alten Tagen.
So hört und schaut das schicksalschwere Blatt,
Das alles Weh in Wohl verwandelt hat.
Er liest: „Zu wissen sei es jedem, der’s begehrt:
Der Zettel hier ist tausend Kronen wert.
Ihm liegt gesichert, als gewisses Pfand,
Unzahl vergrabnen Guts im Kaiserland.
Nun ist gesorgt, damit der reiche Schatz,
Sogleich gehoben diene zum Ersatz.“

Kaiser: Ich ahne Frevel, ungeheuren Trug!
Wer fälschte hier des Kaisers Namenszug?
Ist solch Verbrechen ungestraft geblieben?

Schatzmeister: Erinnre dich! Hast selbst es unterschrieben;
Erst heute nacht. Da standst als großer Pan,
Der Kanzler sprach mit uns zu dir heran:
„Gewähre dir das hohe Festvergnügen,
Des Volkes Heil, mit wenig Federzügen.“
Du zogst sie rein, dann ward’s in dieser Nacht
Durch Tausendkünstler schnell vertausendfacht:
Damit die Wohltat allen gleich gedeihe,
So stempelten wir gleich die ganze Reihe,
Zehn, Dreißig, Fünfzig, Hundert sind parat.
Ihr denkt euch nicht, wie wohl’s dem Volke tat.
Seht eure Stadt, sonst halb im Tod verschimmelt,
Wie alles lebt und lustgenießend wimmelt!
Obschon dein Name längst die Welt beglückt,
Man hat ihn nie so freundlich angeblickt.
Das Alphabet ist nun erst überzählig,
In diesem Zeichen wird nun jeder selig.

Kaiser: Und meinen Leuten gilt’s für gutes Gold?
Dem Heer, dem Hofe genügt’s zu vollem Sold?
So sehr mich’s wundert, muss ich’s gelten lassen.

Marschalk: Unmöglich wär’s, die Flüchtigen einzufassen;
Mit Blitzeswink zerstreute sich’s im Lauf.
Die Wechslerbänke stehen sperrig auf:
Man honoriert daselbst ein jedes Blatt
Durch Gold und Silber, freilich mit Rabatt.
Nun geht’s von da zum Fleischer, Bäcker, Schenken;
Die halbe Welt scheint nur an Schmaus zu denken,
Wenn sich die andre neu in Kleidern bläht.
Der Krämer schneidet aus, der Schneider näht.
Bei „Hoch dem Kaiser!“ sprudelt’s in den Kellern,
Dort kocht’s und brät’s und klappert mit den Tellern.

Man sagt, die Deutschen verstünden nichts von moderner Geldpolitik und seien vom Sparen besessen. Martin Wolf schreibt dazu in der Financial Times vom 21. Januar diesen Jahres: „Die Betonung der Schlechtigkeit von Schuld, unabhängig davon, was sie kostet, ist – man kann es nicht anders nennen – pathologisch. Es hängt nun alles an der EZB. Sie mag scheitern, aber nicht, weil sie zu unabhängig ist, sondern weil sie nicht unabhängig genug ist. Gleichermaßen mag die Eurozone scheitern, nicht wegen unverantwortlicher Verschwendung, sondern wegen pathologischer Konsumverweigerung. Letztlich muss die EZB ihre Arbeit machen. Wenn Deutschland damit ein Problem hat, muss es überlegen, dem ‚Schweizer Austritt‘ aus der EWU zu folgen.“

Kann es sein, dass man in Deutschland, dem Land Goethes und der Hyperinflation, nur zu gut über die vermeintlichen Segnungen der Geld- und Schuldenvermehrung Bescheid weiß? Kann es sein, dass dies weniger an den deutschen Genen als an einem anderen Verständnis des Geldes liegt, das auch anderswo anzutreffen ist? Kann es sein, dass dieses Verständnis nur deshalb als „pathologisch“ bezeichnet wird, weil es der von John Law über John Keynes bis zu den heutigen Zentralbankern vertretenen Geldlehre widerspricht?

Der Schotte John Law, der von 1671 bis 1729 lebte, war nicht nur ein Abenteurer und Glücksspieler, sondern auch ein höchst origineller Geldtheoretiker. Er verstand Geld als Anspruch auf Waren, der vom Staat geschaffen werden konnte, um die Warenproduktion und Zirkulation anzuregen. Gedeckt werden sollte dieses Geld durch das Vermögen des Staates, das nicht nur aus Gold und Silber, sondern auch aus Land und künftigen Steuereinnahmen bestand. Laws Geld sollte atmen: Wenn das Staatsvermögen stieg, dann sollte damit auch der Geldbestand wachsen.

Im frühen 18. Jahrhundert konnte Law seine geldtheoretischen Überlegungen als Generalkontrolleur der Finanzen des französischen Staats in die Praxis umsetzen. Er bündelte die amerikanischen und asiatischen Besitzungen des französischen Staates in eine Aktiengesellschaft, die auch das Recht zur Einnahme der indirekten Steuern in Frankreich erhielt. Gegen die Aktien dieser Firma gab er Banknoten aus. Mit dem zunächst schnell steigenden Aktienvermögen der Firma stieg auch der Geldumlauf. Als sich jedoch Zweifel am wirtschaftlichen Erfolg der überseeischen Besitzungen des Unternehmens einstellte, stürzte der Aktienpreis ab und das dagegen ausgegeben Geld verlor an Wert. In der kurzen Zeit von 1716 bis 1720 durchlief Laws atmendes Geldsystem den Glanz und das Elend eines künstlichen geschaffenen Geldes.

Dies hielt seinen geistigen Nachfahren John Maynard Keynes in den zwanziger und dreißiger Jahren des letzten Jahrhunderts nicht davon ab, Gold als „barbarisches Relikt“ zu bezeichnen und ebenfalls einem atmenden Geldsystem das Wort zu reden. Keynes sah dabei noch ein weiteres Problem: Erwartete das Publikum insgesamt sinkende Preise, so würde es Geld zurückhalten, um damit in der Zukunft billiger einkaufen zu können. Auch eine noch so große Geldvermehrung könne die Geldhortung nicht überwinden. Folglich müsse der Staat durch „deficit spending“ die Nachfragelücke füllen und die Wirtschaft aus der Schrumpfung reißen. „Deficit spending“ wurde denn auch nach der Abkoppelung des globalen Geldsystems vom Gold in den siebziger Jahren eine beliebte Staatstätigkeit. Geldmangel war nicht das Problem, man konnte ja drucken, so viel man brauchte: „Damit die Wohltat allen gleich gedeihe, so stempelten wir gleich die ganze Reihe, Zehn, Dreißig, Fünfzig, Hundert sind parat. Ihr denkt euch nicht, wie wohl’s dem Volke tat.“

Doch die Blüte entpuppte sich als Scheinblüte. Am Ende der siebziger Jahre blieben wie bei John Law nur erdrückende Schulden und Geldentwertung. Man hätte meinen können, dass damit die Frage nach dem Nutzen des atmenden Geldsystems ein für alle Mal beantwortet gewesen sei. Schön wär’s gewesen. Schon in den neunziger Jahren fand die Welt an der Geldvermehrung wieder Gefallen und trieb es bis zum Platzen der großen Kreditblase im Jahr 2007 besonders bunt.

Und auch seither sehen die meisten die Lösung der durch die Geldvermehrung verursachten Probleme in einer weiteren Geldvermehrung. Allenfalls haben sich die Quellen der Geldschöpfung geändert: Waren es vor der Finanzkrise die privaten Banken, die über die Vergabe von Krediten Geld produziert haben, so nehmen heute die Zentralbanken wegen der Schwäche der Geschäftsbanken die Sache selbst in die Hand. Noch ist es zu früh, zu sagen, wohin die Reise diesmal gehen und auf welche Art sie enden wird. Aber dass es ein Happy End werden wird, ist nicht sehr wahrscheinlich.

Das Problem des Systems des atmenden Geldes ist, dass Geld darin ein Finanzierungsinstrument darstellt. Wird es über die Kreditvergabe der Geschäftsbanken geschaffen, dann ist es privates Schuldgeld, wird es von der Zentralbank im Auftrag des Staates herausgegeben, dann hat es Ähnlichkeit mit dem Eigenkapital einer Unternehmung. Immer findet die Geldproduktion im Spannungsverhältnis zwischen der Notwendigkeit eines knappen Angebots zum Erhalt des in das Geld gesetzten Vertrauens und der Versuchung der Ausweitung des Angebots zur Stimulierung von Wirtschaftsaktivitäten und Finanzierung von Staatsausgaben statt.

Meist kommt es dabei zu Zyklen in der Geldproduktion. Weil Vertrauen auf Vorschuss erhältlich ist, kann das Geldangebot lange Zeit scheinbar ohne Schaden und zum Nutzen aller ausgeweitet werden: „Seht eure Stadt, sonst halb im Tod verschimmelt, wie alles lebt und lustgenießend wimmelt! Obschon dein Name längst die Welt beglückt, man hat ihn nie so freundlich angeblickt. Das Alphabet ist nun erst überzählig, in diesem Zeichen wird nun jeder selig“ – bis der Vorschuss an Vertrauen aufgebraucht ist und schließlich eingefordert wird.

Dem Geldkonzept John Laws steht diametral das Geldverständnis des Liberalen John Locke gegenüber (1632-1704). Für ihn ist Geld kein Finanzierungsinstrument sondern ein Instrument zur Verwahrung von Eigentum. Folglich kann es auch nicht vom Staat oder von im Staatsauftrag handelnden Geschäftsbanken geschaffen werden, ohne in die Eigentumsrechte des Einzelnen einzugreifen. Für Locke war Gold Geld, weil es aufgrund gesellschaftlicher Übereinkunft zum Instrument für die Aufbewahrung von Eigentum wurde. Papiergeld war nur dann rechtmäßig, wenn es einen Verwahrschein für hinterlegtes Gold (oder je nach gesellschaftlicher Übereinkunft andere zu Geld gewordene Waren) darstellte. Bei Locke setzt die Fähigkeit, geborgtes Geld wie eine geborgte Ware mit Leihgebühr wieder zurückgeben zu können, der Verschuldung enge Grenzen. Ebenso ist die Vermehrung von Geld durch nicht manipulierbare, äußere Gegebenheiten begrenzt. Oder der Vermehrung von Geld können Grenzen durch den Wettbewerb gesetzt werden: Wenn mehrere Währungen um die Gunst der Nutzer konkurrieren, dann gewinnen diejenigen, die den Nutzern als Mittel zum Tausch und zur Wertaufbewahrung am besten dienen.

Heute prallen diese beiden Geldkonzepte in der Währungsunion aufeinander. Die Mehrheit der Mitglieder und die Europäische Zentralbank hängen dem Law’schen Geldkonzept an. Mehr durch Verschuldung geschaffenes künstliches Geld schafft den die Mehrheit stellenden Schuldnern direkten Nutzen: Sie erhalten Waren und Dienstleistungen gegen die über ihre aufgenommenen Kredite geschaffene Ansprüche. Die Minderheit der Gläubiger hält nominale Ansprüche, die in realen Werten gerechnet, mit der Zeit verfallen. Die Beschimpfung der Gegner des Law’schen Geldsystems ist nur folgerichtig. Denn Law verspricht: „Los bin ich solcher Höllenpein; im Himmel kann’s nicht heitrer sein.“