Photo: Caleb Zahnd from Flickr (CC BY 2.0)

Minister – das ist lateinisch und heißt: Diener. Und das sollten sie in erster Linie auch sein: Diener ihres Souveräns, des Volkes. Es ist hingegen vollkommen egal, ob sie ostdeutsch, weiblich, verdient oder Jens Spahn sind.

Kabinettsbesetzung: Zwischen Soap und Kindergeburtstag

Wohl über kein politisches Thema wird in Zeiten von Koalitionsverhandlungen so viel spekuliert wie über die Besetzung des Kabinetts. Es ähnelt einer Soap, die zur besten Nachmittagssendezeit das alternde Publik der öffentlich-rechtlichen bei Laune hält, wenn eine ganze Republik spekuliert: Wie geht es weiter mit den vertrauten Figuren, an deren Schicksalen und Erfolgen wir uns Nachmittag für Nachmittag ergötzen? Besonders schmerzlich ist es, wenn über die Jahre liebgewonnene Protagonisten wie etwa Thomas de Maiziere oder Sigmar Gabriel aus dem Drehbuch geschrieben werden. Dabei reicht es schon, dass man sich die Soap einfach nicht mehr ohne diese Figuren vorstellen kann, um plötzlich Sympathie für diese eigentlich flachen oder ursprünglich gänzlich unsympathischen Rollen zu empfinden.

Doch der Trennungsschmerz ist allzu schnell überwunden, wenn es um die Neubesetzung geht. Schließlich verknüpfen wir so einige Erwartungen an die Profile der Neuen. Nur beziehen sich diese beim Bundeskabinett eben seltener auf die sexuelle Ausrichtung oder die familiäre Bande zu anderen Soap-Stars. Stattdessen stehen in den Medien und am Stammtisch der repräsentative Charakter des neuen Kabinetts im Vordergrund: Wird es etwas keinen ostdeutschen Minister geben? Wie steht es um die Frauenquote? Werden genug Junge ins Kabinett geholt?

In der parteiinternen Diskussion verwandelt sich die Personaldebatte mittels Quoten- und Versorgungsdenken dann langsam in einen Kindergeburtstag. Wie zwischen Fünfjährigen, die darum streiten, wer zuerst mit einem Holzlöffel auf der Suche nach dem Topf um sich schlagen darf, werden gegenseitige Sympathie und Gruppenzugehörigkeit in die Waagschale geworfen. So müssen die Parteivorstände von Union und SPD peinlich genau darauf achten, dass alle Landesgruppen, Parteiflügel und Unterorganisationen entsprechend im neuen Kabinett vertreten sind. Dann erst kommt die persönliche Ebene: Wer kann mit wem und wer möchte seinen Parteifreund am liebsten als dritten Honorarkonsul in Wladiwostok sehen? Gibt es vielleicht noch Versprechen einzulösen oder sind da gar verdiente Alt-Ministerpräsidenten, die ihre Karriere im fernen Preußen langsam ausklingen lassen sollen? Am Ende sind sowohl die öffentliche als auch die parteiinterne Diskussion Symptom eines großen Missverständnisses, was die Rolle der Minister angeht.

Minister sollen dem Gesetzgeber dienen, nicht andersherum

Die Minister sind als Teil der Exekutive nämlich hauptsächlich für die Verwaltung und – wesentlich wichtiger – für die Umsetzung der Beschlüsse der gesetzgebenden Gewalt verantwortlich. Zwar kann die Bundesregierung Gesetze in Bundestag einbringen, deren Beschluss obliegt aber stets den Abgeordneten. Das macht die Minister, im Sinne des lateinischen ministrare, zu Dienern. Sie dienen dem Bundestag als ausführendes Organ – nicht der Bundestag den Ministern als Beschlussorgan oder Jubelperserverein. Auch wenn das in den vergangenen Jahren allzu häufig den Anschein erweckte. Damit dienen die Minister mittelbar vor allem dem Volk, dessen repräsentative Vertretung der Bundestag ist.

Anders als der Bundestag muss die Besetzung der Minister nicht repräsentativ sein. Sie müssen keine Quoten erfüllen und sie sollten auch nicht zur puren Verhandlungsmasse oder Abfindung werden. Vielmehr sollte die Bundeskanzlerin bei der anstehenden Benennung ihrer Minister Fachkompetenz und Dienstbereitschaft, altmodisch Demut, als Maßstab für die Eignung annehmen. Gleiches gilt für die sie bewertende Öffentlichkeit und die Medien. Leider lassen die vergangenen Wochen sowohl bezüglich Fachkompetenz als auch hinsichtlich der Demut nichts Gutes vermuten. Auf der eine Seite streiten sich zwei führende SPD-Politiker öffentlich, von Eitelkeit wie Anspruchsdenken getrieben –  und am Ende wohl für beide erfolglos – um ein Ministeramt. Auf der anderen Seite – glaubt man den durchgesickerten Informationen – spielen die CDU-Minister munter Bäumchen-wechsel-dich. Getreu dem Motto: ein Jurist kann sowohl Gesundheit als auch Bildung.

Der Abgeordnete sollte der eigentliche Star sein

Die „Kindergeburtstagssoap“ der Kabinettsbesetzung ist zuletzt aber vor allem auch ein Symptom eines stetig schwächer werdenden Parlaments. Während vielen Menschen selbst Verbraucherschutz, Landwirtschafts- oder Entwicklungshilfeminister bekannt sind, rangiert der eigene Wahlkreisabgeordnete häufig unter ferner liefen. Dabei soll dieser am Ende über die konkreten Projekte des jeweiligen Ministers entscheiden und ihre Ausführung kontrollieren. Ja, als wie stark kann ein Parlament überhaupt noch bezeichnet werden, wenn sich eine geschäftsführende Regierungschefin schlicht weigern kann, mit wechselnden Mehrheiten (ähnlich wie in den Vereinigten Staaten) zu regieren und dies nicht öffentlich hinterfragt wird.

Dabei hätte gerade eine solche Konstellation dem Abgeordneten endlich wieder mehr Gewicht verliehen. Man stelle sich nur vor: Woche für Woche müsste die Bundeskanzlerin gemeinsam mit ihren Ministern im Parlament erscheinen und sich für Ihre Entwürfe und Entscheidungen rechtfertigen, um eine Mehrheit zu erhalten. Eine Regierungserklärung ist dann nicht mehr zu allererst eine Show-Einlage für die Heute-Nachrichten und die Regierungskollegen in Brüssel, sondern der ernsthafte Versuch, den Vertreter des Souveräns von Politikvorschlägen zu überzeugen. Der Minister als demütiger Diener, der Wahlkreisabgeordnete als Star: Das wäre doch was!

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Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues und Benjamin Buchwald, Research Fellow bei IREF, Student von Public Economics an der Leuphana Universität Lüneburg.

Die Abgeordnetendiäten sind entgegen der öffentlichen Meinung gemessen am BIP nicht sonderlich stark gestiegen. Die Koppelung an die Nettolohnentwicklung war ein erster wichtiger Schritt. Nachhaltiger wäre es jedoch, wenn das BIP als zentrale Bemessungsgrundlage herangezogen werden würde.

Über die finanzielle Kompensation von Politikern wird nicht nur hierzulande gern und kontrovers diskutiert. Eine Analyse des Verhältnisses der Entschädigung von Bundestagsabgeordneten zum Bruttoinlandsprodukt pro Person zeigt, dass die gewährten Mittel für die Parlamentarier zwar stattlich, aber die Erhöhungen der letzten Jahre maßvoll waren. Die Entwicklung der Höhe der Zahlungen an Abgeordnete an sich erscheint deshalb nicht problematisch. Dennoch gibt es deutliches Potential für Verbesserungen der Anreizstruktur für Abgeordnete. Seit 2016 ist die Entwicklung der Abgeordnetenentschädigungen an die Entwicklung der Nominallöhne gekoppelt. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Eine Koppelung an das BIP und die Einbindung der Abgeordneten in die Sozialversicherungen wären jedoch vorzuziehen, um die Anreize der Volksvertreter mit denen der von ihnen Vertretenen in Einklang zu bringen.

Entschädigung von Bundestagsabgeordneten kontrovers debattiert

Das Thema „Diätenerhöhung“ sorgt wiederkehrend für teils heftige Diskussionen. Nicht selten wird argumentiert, dass Politiker zu viel verdienen und sich selbst üppig bedienen würden. Von anderer Seite wird aber auch angeführt, dass die Vergütung von Parlamentariern hinter der allgemeinen Entwicklung der Bruttolöhne herhinkt. Im besonderen Fokus stehen dabei die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und die Verfahren zu ihrer finanziellen Entschädigung.

Was erhält aber ein Bundestagsabgeordneter als finanzielle Kompensation für seine politische Arbeit?

Abgeordnetenentschädigung seit 1977 einkommensteuerpflichtig

Das Grundgesetz bestimmt, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Seit 1977 wird den Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine solche Kompensation durch eine monatliche Abgeordnetenentschädigung gezahlt, welche einkommensteuerpflichtig ist. Sie löste die vormals gezahlte Diät ab, die den Abgeordneten vor 1977 als Aufwandsentschädigung gewährt wurde und steuerfrei war.

Laut Abgeordnetengesetz soll sich die monatliche Entschädigung grob an den Bezügen von einfachen Richtern bei einem obersten Gerichtshof des Bundes orientieren. Seit der letzten Anpassung im Sommer 2016 erhalten die Bundestagabgeordneten eine zu versteuernde Entschädigung von monatlich 9.327 Euro. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ein dreizehntes Monatsgehalt oder ähnliches existieren nicht. Hinzu kommt jedoch eine einkommensteuerfreie Kostenpauschale von derzeit 4.305 Euro. Sie dient insbesondere der Bezahlung von Kosten zur Einrichtung und Unterhaltung von Wahlkreisbüros außerhalb des Sitzes des Bundestages, für Mehraufwendungen für Unterkunft und Verpflegung in Berlin, bei Reisen in Ausübung des Mandats, soweit sie nicht erstattet werden sowie für andere mandatsbedingte Aufwendungen.

Bindung an Nominallohnindex

2016 legten die Abgeordneten des Bundestages die Höhe ihrer monatlichen Entschädigung erstmals nicht selbst fest. Grundlage für die automatisch zum 1. Juli vorgenommene Anpassung war und ist nun die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex. Damit ist die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an die allgemeine Verdienstentwicklung in Deutschland gekoppelt.

Entschädigung wächst langsamer als BIP pro Person

Bei der erstmaligen Auszahlung der monatlichen Abgeordnetenentschädigung im Jahre 1977 betrug diese umgerechnet 3.835 Euro. Als der Deutsche Bundestag 1999 seinen neuen Amtssitz in Berlin einnahm, war die Höhe der Entschädigung bereits auf 6.583 Euro angewachsen. Über mehrere Nullrunden in den 2000er Jahren stieg sie bis heute auf die bereits genannten 9.327 Euro und hat sich damit seit ihrem Bestehen mehr als verdoppelt.

Ein Vergleich mit dem Bruttoinlandsprodukt pro Person offenbart jedoch, dass dieses schneller wuchs als die Abgeordnetenentschädigung. Das BIP pro Person betrug im Jahre 1977 10.367 Euro, 2015 waren es 37.127 Euro.

 

Das Verhältnis der Entschädigung eines Bundestagsabgeordneten zum Bruttoinlandsprodukt pro Person betrug im Jahre 1977 noch 4,44. Aber 2015 waren die Entschädigungen nur noch 2,94 mal so hoch wie das Bruttoinlandsprodukt pro Person. Schon seit den 1980er Jahren ist das Verhältnis relativ konstant auf diesem Niveau.

Gewiss stellt die finanzielle Kompensation eines Bundestagsabgeordneten ein stattliches monatliches Einkommen dar. Angesichts der Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts nehmen sich die Anstiege der Abgeordnetenentschädigung in den vergangenen Jahren jedoch als maßvoll aus.

Kompatible Anreize: Koppelung an BIP und Integration in Sozialversicherungen

Die Entwicklung der Höhe der Entschädigung für Abgeordnete erscheint deshalb nicht problematisch. Raum für Verbesserungen, die die Anreize der Abgeordneten mit denen der von ihnen vertretenen Bürger stärker in Einklang bringen, gibt es dennoch.

Zum einen sollten Abgeordnete ― ebenso wie Beamte ― in die gesetzlichen Sozialversicherungen integriert werden. Es mutet sonderbar an, dass gerade die für die Ausgestaltung der von der öffentlichen Hand organisierten Sozialversicherungen Zuständigen und die engsten Mitarbeiter des Staates nicht verpflichtet sind, den für andere Mitglieder unserer Gesellschaft verpflichtenden Versicherungen beizutreten.

Zum anderen wäre es vorzuziehen, die jährliche Anpassung der Entschädigungen nicht an den Nominallohnindex zu koppeln, sondern an das Bruttoinlandsprodukt. Auch das Bruttoinlandsprodukt wäre als Grundlage für die Bemessung der Abgeordnetenentschädigungen nicht perfekt, weil beispielsweise die Abgeordneten durch höhere Konsumausgaben des Staates das BIP direkt beeinflussen können. Das Bruttoinlandsprodukt ist dennoch dem Nominallohnindex als Anker für die Abgeordnetenentschädigung vorzuziehen, weil es inklusiver ist.

Erstens, wie der Nominallohnindex berücksichtigt auch das Bruttoinlandsprodukt Einkommen, die durch die Bereitstellung des Produktionsfaktors Arbeit erzielt werden. Darüber hinaus berücksichtigt es jedoch anders als der Nominallohnindex auch Einkommen aus der Bereitstellung des Produktionsfaktors Kapital. Fungiert das Bruttoinlandsprodukt als Grundlage für die Anpassung der Entschädigungen der Abgeordneten haben diese einen Anreiz, für Konditionen zu sorgen, die es den Mitgliedern der Gesellschaft leicht machen, die Summe der Einkommen aus beiden Produktionsfaktoren zu steigern.

Zweitens, das Problem der Arbeitslosigkeit schlägt sich direkter auf das Bruttoinlandsprodukt als auf den Nominallohnindex durch. So können hohe Nominallöhne mit einer hohen Arbeitslosigkeit einhergehen, beispielsweise wenn die Insider auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich ihr Interesse an hohen Markteintrittsbarrieren zum Nachteil der Outsider durchsetzen können. Erzielen Menschen aufgrund von Arbeitslosigkeit kein Einkommen und tragen somit nicht zum BIP bei, fällt hingegen das BIP unmittelbar niedriger aus.

Erstmals erschienen bei IREF.

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Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues und Florian Hartjen, Head of Strategy & Development bei Prometheus das Freiheitsinstitut.

Es ist ein häufig geäußertes Vorurteil, dass sich Verfechter einer offenen Marktwirtschaft für etablierte Unternehmen einsetzen. Doch das Gegenteil ist der Fall. Fürsprecher einer offenen Marktwirtschaft wünschen sich, dass Verbraucher in den Genuss möglichst vieler Angebote kommen – auch und vor allem von noch nicht etablierten Unternehmen. Alteingesessene Unternehmen haben offensichtlich gute Gründe, ihnen dienliche staatliche Eingriffe zu befürworten. Freunde der offenen Marktwirtschaft hingegen sprechen sich gegen derartige Bevorteilungen etablierter Anbieter aus, um bessere Voraussetzungen für Kooperation, Innovation und einen sinnvollen Ressourceneinsatz zu schaffen; vor allem zum Vorteil der Verbraucher.

Wider offene Märkte: Privilegien für etablierte Unternehmen

Etablierte Unternehmen erhalten regelmäßig viel politische Aufmerksamkeit. Gerät ein großes deutsches Unternehmen nach jahrelanger oder gar jahrzehntelanger Misswirtschaft ins Wanken, ruft dies immer wieder die Politik auf den Plan. Landesregierungen, Bundeswirtschaftsminister und häufig auch das Kanzleramt verfallen in hektischen Aktionismus, um eine in akute Schwierigkeiten geratene „Ikone der deutschen Wirtschaft“ zu retten. Air Berlin ist kein Einzelfall. Die lange Liste derartiger Interventionen umfasst Opel, Holzmann sowie die Commerzbank auf Bundesebene; Beiersdorf, Hapag-Lloyd und Salzgitter auf Landesebene.

Man könnte den Eindruck gewinnen, es sei Aufgabe einer marktwirtschaftlich ausgerichteten Wirtschaftspolitik Unternehmen zu schützen. Nicht zuletzt deshalb ist es ein häufiges Vorurteil, dass eine offene Marktwirtschaft zuvorderst den etablierten Unternehmen dienen würde. Doch staatliche Rettungsaktionen für Unternehmen und andere wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen sind mit der Idee einer offenen Marktwirtschaft gerade nicht vereinbar.

Offene Marktwirtschaft: Kooperation, Allokation und Innovation

Eine Marktwirtschaft bietet die Möglichkeit zu vielfältigen freiwilligen Kooperationen zwischen Marktteilnehmern. Seien es Transaktionen zwischen Unternehmen und Konsumenten oder das gemeinsame Arbeiten an einem Ziel innerhalb eines Unternehmens – Menschen, die auf Märkten und in Unternehmen arbeitsteilig kooperieren, können Dinge leisten, zu denen der Einzelne nicht im Stande wäre. Eine offene Marktwirtschaft zeichnet sich zudem dadurch aus, dass Käufer, Verkäufer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei entscheiden können, welche Leistungen sie erbringen und mit wem sie einen Vertrag schließen. Staatliche Markteintrittsbarrieren, die einigen Marktteilnehmer die freiwillige Kooperation verwehren, unterminieren die offene Marktwirtschaft.

Gleichzeit verringert die offene Marktwirtschaft negative Auswirkungen von Fehleinschätzungen. Setzt ein Unternehmen Ressourcen auf eine Weise ein, die von Verbrauchern nicht ausreichend gutgeheißen wird, erzielt es Verluste. In der offenen Marktwirtschaft werden solche Unternehmen früher oder später durch jene ersetzt, die durch Gewinne von ihren Kunden das Signal gesandt bekommen, dass sie den Ressourceneinsatz des Unternehmens befürworten. Dieser fortwährende Auswahlprozess, maßgeblich gelenkt durch die Verbraucher, mindert den verschwenderischen Umgang mit Ressourcen. Erhält der Staat durch seine Maßnahmen Unternehmen am Leben, deren Produkte von den Verbrauchern nicht mehr in ausreichender Weise nachgefragt werden, bleiben Ressourcen weiterhin an diese Unternehmen gebunden und werden nicht bestmöglich eingesetzt.

Die offene Marktwirtschaft minimiert durch das Ausscheiden ineffizienter Unternehmen nicht nur die Verschwendung von Ressourcen. Sie ist gleichfalls ein Innovationsgarant, da sie den Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Lösungen für ein Problem ermöglicht. Der Wettbewerb zwischen Unternehmen um Konsumenten ähnelt einer endlosen Casting-Show, bei der die Konsumenten die besten Kooperationspartner suchen und Unternehmen fortwährend als Kandidaten in die Show einsteigen können. Nur wer mit guter Produktqualität und angemessenen Preisen Konsumenten von den Vorteilen seiner Güter überzeugen kann, ist als Kooperationspartner interessant. Innovationen durch etablierte Unternehmen und Marktneulinge werden so angeregt.

Regulierungen: Häufig im Interesse etablierter Unternehmen

Nicht nur in Notsituationen können sich etablierte Unternehmen regelmäßig auf die Hilfe des Staates verlassen. Auch in ruhigen Zeiten setzen, wie schon Adam Smith zu berichten wusste, insbesondere etablierte Unternehmen auf den Staat, um den für sie unangenehmen Druck durch Konkurrenten zu mindern. Um zu verhindern, dass ihre Kunden bessere Kooperationsangebote anderer Unternehmen erhalten, sind sie versucht, staatliche Regulierung dahingehend zu beeinflussen, dass ihre Marktposition geschützt wird. Wieso stehen Ihre Chancen diesbezüglich nicht schlecht?

Die simple Logik: Gut organisierte und kleine Interessengruppen sind besonders schlagkräftig. Beispielsweise ist ein Verband, der einige weniger oder ein paar hundert Unternehmen vertritt, gut organisiert im Vergleich zu den Millionen Kunden dieser Unternehmen und den Steuerzahlern. In Verbänden organisierte Unternehmen können sich recht schnell auf gemeinsame Positionen einigen und ihre Koordination erfordert relativ wenig Aufwand. Eine gemeinsame Position der Verbraucher zu ermitteln und wirkungsvoll zu koordinieren, ist nahezu aussichtslos.

Fronten, die so entstehen, sind mitunter erstaunlich. So setzt sich beispielsweise eine Arbeitsgemeinschaft kleiner und mittlerer Unternehmen gegen die Freihandelsabkommen CETA und TTIP ein, während sich der BDI für TTIP ausspricht. Die kleinen und mittleren Unternehmen fürchten die Konkurrenz ausländischer Unternehmen auf ihren Heimatmärkten. Doch es ist gerade die Konkurrenz unter Unternehmen, die zum Wohle von Verbrauchern wirkt.

Konkrete Beispiele staatlich durchgesetzter Interessenpolitik finden sich viele. Prominent sind in Deutschland das Verbot von Fahrdienstleistern wie Uber und die Preisbindung für Bücher oder Medikamente. Immer wieder wird Verbrauchern der Zugang zu Kooperationspartnern verwehrt, die ihnen gegebenenfalls bessere Angebot machen könnten – häufig mit Hinweisen auf den Schutz der Verbraucher selbst.

„Für offene Märkte“ nicht „für Unternehmen“

Eine durch offene Märkte geprägte Wirtschaftsordnung gibt Marktteilnehmer die Freiheit, zwischen Kooperationspartnern zu wählen. Wer als Kooperationspartner zu unattraktiv ist, hat das Nachsehen. Anders als im Falle Air Berlins geschehen, sollte der Staat etablierten Unternehmen, auch wenn sie straucheln, nicht helfend zur Seite stehen. Wer für offene Märkte eintritt, steht deshalb in vielen Fällen nicht auf der Seite alteingesessener Unternehmen. Vielmehr stellt er sich den Interessen etablierter Unternehmen entgegen, die von etwaigen Wettbewerbsbarrieren profitieren.

Der offene Markt ist gerade kein Raum, in dem Unternehmen wie Haifische und unterstützt von Marktbefürwortern wehrlose Verbraucher ausnehmen. Ist ein Markt offen, werden Kooperation, Innovation und der effiziente Ressourceneinsatz von Unternehmen befördert. Von der Teilnahme an diesem Positivsummenspiel profitieren in ihren Rollen als Konsumenten, Arbeitnehmer und Unternehmer am Ende alle Mitglieder der Gesellschaft.

Erstmals veröffentlicht bei IREF.

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Die noch geschäftsführende Bundesregierung kapert jetzt die Themen der Piraten-Partei. In Umfragen und bei Wahlen ist diese zwar längst marginalisiert, aber nicht nur der Volksmund sagt bekanntlich, Kleinvieh macht auch Mist. In einem Brief von Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD), Verkehrsminister Christian Schmidt (CSU) und Finanzminister Peter Altmaier (CDU) an EU-Umweltkommissar Karmenu Vella, schlägt die Regierung vor, einen kostenlosen Nahverkehr anzubieten, um ein drohendes Fahrverbot in Innenstädten zu verhindern. Kostenlos ist der Nahverkehr auch danach nicht, denn die Infrastruktur und die Beschäftigten müssen ja von jemandem bezahlt werden. Aber es zahlt dann ein anderer. Das Modell soll erst einmal in fünf Modellkommunen getestet werden. In Bonn, Essen, Herrenberg, Reutlingen und Mannheim soll es losgehen. Warum eigentlich dort, fragt sich der geneigte Leser? Warum nicht in Wanne-Eickel, Berlin-Marzahn, Halle-Neustadt, Gundelfingen oder gleich überall?

Diese Umsonst-Kultur passt in den Zeitgeist, daher ist das Thema gut gewählt. Die Straßen und Autobahnen sind verstopft. Was liegt da näher, mit der S-Bahn oder dem Bus zu fahren, insbesondere, wenn man kein Ticket kaufen muss. Doch wie immer hat diese Umsonst-Kultur auch Nachteile. Wieso noch auf das Fahrrad steigen, wenn der Bus so nahe ist? Warum schaltet sich hier eigentlich nicht der Gesundheitsminister ein? Sein Vorschlag müsste doch an dieser Stelle lauten, dass die Bundesregierung auch kostenlose Fahrräder zur Verfügung stellt. Vielleicht kann man sogar einen Rechtsanspruch auf ein Fahrrad ins Grundgesetz schreiben. Grüne und Linke machen da sicherlich mit. Das hätte den Vorteil, dass gleichzeitig die „Volksgesundheit“ gefördert würde und damit das nationale Herzinfarktrisiko gemindert wird. Es würde auch die Fahrradindustrie wieder in Schwung bringen, wenn ein Großauftrag von 80 Millionen Fahrrädern auf die Hersteller zukäme. Gefördert würden dann natürlich nur Fahrräder aus heimischer Produktion, denn das sichert Arbeitsplätze vor Ort und schützt vor den Billigprodukten aus China und anderswo.

Diese nationale Strategie für Busse, Bahnen und Fahrräder könnte dann auch noch mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens von 1.000 Euro pro Bürger verbunden werden. Das würde die Umsonst-Kultur dann noch so richtig abrunden. Ach, die Welt wäre dann so schön. Alle Probleme wären gelöst und alle Menschen glücklich.

Guido Westerwelle sagte einmal: „Wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspricht, lädt zu spätrömischer Dekadenz ein.“ Da hatte er sehr Recht. Es würde eine Allmende-Kultur entstehen, in der sich viele es zu Lasten anderer gut gehen lassen. Nein, Dienstleistungen müssen einen Preis haben, sie ausschließlich über Steuern zu finanzieren, mindert die Leistungsfähigkeit der Anbieter, weil sie unabhängig von ihrer Leistung Transfers des Staates erhalten. Man muss nur in die Geschichtsbücher über den Zusammenbruch des Eisernen Vorhangs nachlesen, um zu wissen, dass dieser Weg nicht von Dauer ist. Wenn der Staat und seine Kommunen den Schadstoffausstoß in den Innenstädten reduzieren wollen, dann können sie ja damit beginnen, den städtischen Fuhrpark umzurüsten und Busse mit anderen Antrieben fahren lassen.

So ist es auch mit dem bedingungslosen Grundeinkommen. Natürlich ist die Sozialbürokratie immens. Und natürlich ist es sinnvoll, die unterschiedlichen Einkommensbegriffe, Schwellenwerte und Leistungen des Bundes, der Länder und Kommunen zu bündeln. Und natürlich ist es sinnvoll, den Hinzuverdienst nicht voll auf Sozialhilfe und andere Leistungen anzurechnen. Das würde Bürokratie abbauen, Bürgern mehr Eigenverantwortung übertragen und Findige im Dschungel der Leistungen nicht gegenüber den Bedürftigen bevorteilen. Doch auch hier gilt, dass es eine Wohlstandsillusion einer Gesellschaft ist, zu meinen, der Staat sollte alle, seien sie bedürftig oder nicht, per se und ohne Bedürftigkeitsprüfung alimentieren. Die problematische Stigmatisierung derer, die Sozialleistungen erhalten, sollte in unserem Sozialsystem aber nicht dazu führen, dass man plötzlich vom Regen in die Traufe kommt. Es wäre ein falsches Signal in eine Gesellschaft hinein, wenn dann diejenigen ausgegrenzt und verhöhnt werden, die am Ende das Rad am Laufen halten und Steuern bezahlen. Denn hier sollten wir es mit Ludwig Erhard halten: Es gibt keine Leistung des Staates, die sich nicht auf Verzichte des Volkes gründen.

Erstmals veröffentlicht bei Tichys Einblick.

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Bundesbankpräsident Jens Weidmann hält die Kryptowährung Bitcoin für ineffizient. Mein ehemaliger Kollege und heutiger Vorstand der Bundesbank Carl-Ludwig Thiele versteift sich sogar in der Aussage: „Bitcoin ist kein Geld, sondern ein Spekulationsobjekt“.

Schnell stellt sich die Frage: Was ist überhaupt Geld und ist es immer effizient? Geld ist das allgemein akzeptierte Zahlungsmittel. Und da fängt es schon an. Denn nicht jede staatliche Währung kann das von sich behaupten. In den meisten Entwicklungs- und Schwellenländern ist nicht die eigene staatliche Währung das allgemein akzeptierte Zahlungsmittel, sondern der US-Dollar oder auch der Euro. Dort existiert meist ein blühender Handel mit diesen beiden Leitwährungen. Die dortigen Notenbanken und auch die Regierungen können gegen diesen Handel nicht wirklich etwas unternehmen. Er findet im Verborgenen statt. Weltweit ist unsere Situation im Euro-Raum oder die der Amerikaner in den USA, dass die eigene Währung das allgemein akzeptierte Zahlungsmittel und damit Geld ist, daher eher die Ausnahme.

Zwar versuchen viele Regierungen und Notenbanken ihre Bürger zur Verwendung ihrer Währung zu zwingen, um damit ihre Währung buchstäblich zu Geld zu machen, doch das ist nicht so einfach. Dies funktioniert meist nur durch Zwangsmaßnahmen. Die weiche Form dieser Repression ist der Annahmezwang. Per Gesetz wird definiert, was das gesetzliche Zahlungsmittel im jeweiligen Land ist. So auch bei uns. Der Euro ist seit 1. Januar 2002 alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Jeder Gläubiger muss die Zahlung von Euro zur Begleichung von Geldschulden akzeptieren. Ob dies immer gelingt, ist nicht sicher. In Hochinflationsländern ist das schon schwieriger. In diesen Staaten existieren daher viel stärkere Repressionen. Sie werden als Kapitalverkehrskontrollen bezeichnet und fallen sehr unterschiedlich aus. Doch allen diesen Kontrollen ist eines gemein, sie sollen die Währungshalter zwingen, ihre Zahlungsströme ausschließlich in der heimischen Währung abzuwickeln und Devisen (Dollar oder Euro) nicht ins Ausland zu bringen.

Daher sind die Aussagen von Weidmann und Thiele kein wirklicher Erkenntnisgewinn. Denn jede Währung ist auch ein Spekulationsobjekt. Wer in Venezuela lebt und die dortige Währung „Bolivar“ benutzen muss, spekuliert selbstverständlich auf den weiteren Wertverfall der Währung unter der sozialistischen Regierung Maduro. Seit 2015 hat die Währung 75 Prozent gegenüber dem Euro eingebüßt. Wahrscheinlich ist der „Bolivar“ auch nicht besonders „effizient“, denn die Regierung muss immer mehr davon drucken, um den Schein zu wahren. Und dass Chinas Kapitalverkehrskontrollen effizient sind, lässt sich sicherlich auch bestreiten. Schließlich unterhält China dafür einen teuren Überwachungsstaat, der sämtliche Transaktionen ins Ausland „kontrolliert“.

Wenn Bitcoins und Co. keine attraktiven Alternativen zu den staatlichen Währungen wären, dann würden sich die Notenbanker und Regierungen auf dieser Welt auch nicht so intensiv damit beschäftigen. Tatsächlich ist das Aufkommen der Kryptowährungen der erste wirkliche Großangriff auf das staatliche Geldsystem. Und sie werden das Wirtschaftsleben insgesamt verändern, vielleicht sogar revolutionieren. Wer in China, Venezuela oder sonst wo Kapitalverkehrskontrollen entfliehen will, hat mit Bitcoin und Co. viel bessere Möglichkeiten als früher. Daher helfen in solchen Ländern Kryptowährungen dabei, die Lebensdauer von Diktaturen und freiheitsfeindlichen Regimen zu verkürzen.

Doch nicht nur dort wird es zu Veränderungen kommen. Bitcoin und Co. werden Euro und Dollar nicht ersetzen. Sie wollen und werden nur Teilfunktionen von Geld erfüllen. Die eine Währung dient vielleicht dazu, die Zahlungen im grenzüberschreitenden Handel zu vereinfachen. Andere dienen dazu, den Wertpapierhandel zu vereinfachen und wieder andere sind ein ideales Wertaufbewahrungsmittel.

Das war zumindest bei Bitcoin auch die Idee der Initiatoren. Sie wollten eine globale Währung schaffen, deren Umlaufmenge nicht beliebig durch Notenbanken manipuliert und vermehrt werden kann. Die theoretische Basis dafür liefert der Wirtschaftsnobelpreisträger Friedrich August von Hayek. 1976 schrieb er ein Buch darüber: „Die Entnationalisierung des Geldes“. Darin schlägt er vor, Geld wie jedes andere Gut zu betrachten und es dem Wettbewerb auszusetzen. In diesem Wettbewerb würde dann das gute – das knappe und werthaltige – Geld das schlechte – das inflationäre – Geld verdrängen. Die Voraussetzung sei die Aufgabe des staatlichen Geldmonopols und des gesetzlichen Annahmezwangs. Wenn jeder das schlechte Geld jeder Zeit in besseres Geld tauschen könnte, würde niemand lange schlechtes Geld freiwillig halten wollen. Dies würde dann auch die Herausgeber des schlechten Geldes, wohl das staatliche Geld, dazu zwingen, ihr Geld besser, also solider, zu machen. Genau so ist die Situation in Venezuela. Keiner will die schlechte Währung, den Bolivar, lange halten, sondern jeder versucht ihn schnell loszuwerden. Macht die Regierung Maduro so weiter, dann wird die Währung mit ihrem Staatspräsidenten irgendwann verschwinden. Zwischenzeitlich ist die gesamte Bevölkerung verarmt. Das ist der entscheidende Unterschied zu Bitcoin und Co. Hier geschieht alles freiwillig und auf eigenes Risiko.