Photo: Klaus Tenter from Flickr (CC BY 2.0)

Von Dr. Hubertus Porschen, Vorsitzender des Verbandes „Die Jungen Unternehmer„, CEO der App-Arena GmbH.

Es ist still geworden um das große Thema Staatsbeteiligung. Andere Fragen wie die Eurorettung oder die Niedrigzinspolitik binden zurzeit anscheinend alle ordnungspolitischen Kapazitäten. Dabei ist es ein Unding, an wie vielen Stellen der Staat in Deutschland keineswegs nur die Rolle des Schiedsrichters einnimmt, sondern gleichzeitig munter mitspielt. Auf Landesebene widmet er sich z. B. dem Glückspiel, die Kommunen drängen in das Rohstoffrecyling und der Bund ist u. a. als Mobilfunkanbieter in den USA tätig.

Politiker sind keine Unternehmer

Besonders zwei Gründe machen alle diese Staatsbeteiligungen so kritisch: Erstens sind die wirtschaftlichen Aktivitäten des Staates häufig nicht so lukrativ wie vorher vermutet. Die Meeresfischzuchtanlage in Völklingen ist hier nur die Spitze des Eisbergs. Überraschen kann das eigentlich nicht: Politiker und Beamte sind schließlich keine Unternehmer.

Und zweitens führen die staatlichen Ausflüge auf das Spielfeld häufig auch noch dazu, dass bereits bestehende private Unternehmen in die Bredouille geraten, weil sie einer unfairen Konkurrenz ausgesetzt sind. In diesem Fall schadet sich die öffentliche Hand übrigens doppelt: Denn zum Verlustrisiko aus ihren eigenen Aktivitäten (siehe Völklingen) kommen auch noch die entgangenen Steuereinnahmen und sonstige Kosten (z. B. Arbeitslosenhilfe für entlassene Mitarbeiter), da bestehende Unternehmen aus dem Markt gedrängt werden.

Beides geht nicht – der Staat als Schiedsrichter und Spieler

Darüber hinaus kann es natürlich auch zu Zielkonflikten zwischen den Rollen als Schiedsrichter und Mitspieler kommen. Die Versuchung ist groß, die eigenen Interessen als wirtschaftlicher Akteur bei der Regelsetzung besonders zu berücksichtigen. Das Breitbandausbauprogramm des Bundes steht beispielsweise im Verdacht, die Interessen der Telekom besonders zu berücksichtigen (an der der Bund zusammen mit der KfW insgesamt 31,8 Prozent hält). Unabhängig davon, ob sich diese Vorwürfe in der Empirie bestätigen: Es wäre dringend an der Zeit, dieses Aktienpaket zu verkaufen. Denn warum sollte der deutsche Steuerzahler an einem Unternehmen beteiligt sein, dass auf einem funktionierenden Markt agiert – und zudem noch große Teile seines Umsatzes in den USA erwirtschaftet?

Staatsbeteiligung in Breitbandausbau investieren

Mal ganz abgesehen davon, dass die Entscheidung ordnungspolitisch dringend geboten ist: Lukrativ wäre der Verkauf noch obendrauf. So würden je nach Lage und Verkaufsstrategie schnell 10 bis 20 Milliarden Euro zusammen kommen. Mein Vorschlag wäre, die dann gleich in den Breitbandausbau zu investieren. Auch in der Schuldentilgung wären sie z. B. gut angelegt. Sicher ist nur eins: Als Staatsbeteiligung an einem privaten Unternehmen ist das Geld falsch investiert.

Photo: Dave Kellam from Flickr (CC BY-SA 2.0)

Von Prof. Dr. Thomas Mayer, Kuratoriumsvorsitzender von “Prometheus” und Gründungsdirektor des “Flossbach von Storch Research Institute”.

In seinem Klassiker „Der Wohlstand der Nationen“ verglich Adam Smith die Briten mit einer „Nation von Krämern und Ladenbesitzern“. Daran hatte später Napoleon seinen Spaß. Heute poliert David Cameron das alte Klischee neu auf. Er hofft, eine „Notbremse“ für Sozialleistungen für Immigranten aus den EU-Ländern, eine Ausnahme bei der „immer engeren Integration“, die Einschränkung der Brüsseler Bürokratie und ein Vetorecht der Mehrheit nationaler Parlamente gegen EU-Bestimmungen könnten ein Votum der Briten für den EU-Austritt noch abwenden. Von seinen Gegnern erntet er dafür nur Hohn und Spott. Dabei böten die britischen Ansprüche eine solide Grundlage für eine dringend notwendige Neuorientierung der Union. Statt um Kleingeld zu feilschen, hätte Cameron zum Kampf für eine Reform der EU aufrufen sollen. Hier ist mein Vorschlag:

„Der liberale Rechtsstaat ist eine der größten Errungenschaften unserer Geschichte. Während sich der europäische Kontinent im siebzehnten Jahrhundert auf den Weg in den Absolutismus begab, hielten wir die Herrschaft des Rechts hoch. Für Ludwig IV. galt: „Der Staat bin ich“. Dem hielt unser Parlament damals entgegen, dass es sein Hauptanliegen sei, „die Freiheit des Volkes vor der Willkür der Regierung zu schützen“. John Locke stellte fest, dass auch nicht der Gesetzgeber willkürlich handeln darf. Auch er ist „verpflichtet, nach öffentlich verkündeten, stehenden Gesetzen …für Gerechtigkeit zu sorgen“. Regeln und Gesetze schützen die Mitglieder der Gesellschaft und ihr Eigentum gegen die Willkürherrschaft der Regierung, selbst wenn sich diese auf eine parlamentarische Mehrheit stützen kann. Das britische Konzept des liberalen Rechtsstaats war die Grundlage, auf der die amerikanischen Föderalisten die Vereinigten Staaten von Amerika errichteten.

Auch die Europäische Union bekennt sich zur liberalen Rechtsstaatlichkeit. Aber sie ist mit den Jahren auf Abwege geraten. Die Übertragung wesentlicher hoheitlicher Rechte ohne effektive parlamentarische Kontrolle hat zur Herrschaft der Bürokratie geführt. Für die Bürokratie heiligt der Zweck die Mittel, auch wenn dadurch das Recht umgangen wird. Wohin das führt, konnten wir in der Währungsunion und im Schengenraum sehen. Zur Rettung des Euro wurden das vertraglich vereinbarte Verbot gegenseitiger finanzieller Haftung und das Verbot monetärer Finanzierung von Staatshaushalten durchlöchert. Im Schengenraum wurden die vertraglichen Vereinbarungen zur Sicherung der gemeinschaftlichen Außengrenzen und Zuwanderung missachtet. Wo war das Europäische Parlament als das Recht gebeugt wurde? Hat es das Volk vor der Willkür der Regierenden geschützt, indem es auf der Herrschaft des Rechts bestanden hätte?

Unsere Vorgänger haben die Gefahren des Euro und des Schengenraums bei Zeiten erkannt. Großbritannien ist weder bei der Währungs- noch der Grenzgemeinschaft Mitglied. Wir lassen uns auch nicht in eine Sozial- oder Fiskalgemeinschaft drängen, in der sich einzelne Staaten aus ihrer finanziellen Verantwortung schleichen können. Wir wollen keinen europäischen Wohlfahrtsstaat und keine „Bankenunion“, in der wir für die Fehlentscheidungen in anderen Staaten haften. Wir wollen, dass diejenigen, die entscheiden, dafür auch die Verantwortung tragen, und wir wollen, dass das Recht über der Herrschaft der Regierungen und der Bürokratie steht.

Aber wir können uns über geografische Gegebenheiten nicht hinwegsetzen. Wir sind ein Teil Europas, das auf uns angewiesen ist, so wie wir auf Europa angewiesen sind. Die Europäische Union ist eine große Errungenschaft der europäischen Völker. Sie hat einem über Jahrhunderte zutiefst zerstrittenen Europa Frieden gebracht und damit Großbritannien Sicherheit und Wohlstand in einem friedlichen Europa ermöglicht. Wir müssen am Gelingen dieser Union interessiert sein, denn ihr Scheitern wäre auch für uns eine Katastrophe. Würden wir jetzt austreten, wo die EU von innerem Streit zerrissen ist und vom Weg der liberalen Rechtsstaatlichkeit abzukommen droht, wären wir für ihr Scheitern mit verantwortlich.

Statt der EU den Rücken zu kehren müssen wir mit all unserer Kraft darauf drängen, dass sie zu ihren Grundprinzipien der Freiheit und Rechtsstaatlichkeit zurückkehrt. Wir wollen freien Handel, freien Kapitalverkehr und die Freizügigkeit der Personen innerhalb eines rechtlichen Rahmens, der Verantwortlichkeiten klar definiert. Wir haben nichts gegen die europäische Währung, aber sie ist kein goldenes Kalb, um das die EU-Mitgliedstaaten tanzen müssen. Wir stehen mit unserer Absicht zu Reformen der EU nicht allein. Wir haben Verbündete und werden mehr dazugewinnen. Wir werden in der EU für eine bessere Union kämpfen und den Kampf gewinnen.“

Photo: Frank Vincentz from Wikimedia (CC-BY-SA-3.0)

Von Frederik C. Roeder, Unternehmer, Vice President Finance & Operations der Students for Liberty.

Mit der Verwendung der Darstellung einer Puppe, die von einem mysteriösen Puppenspieler im Hintergrund gelenkt wird, versucht die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in ihrer neuesten Kampagne die öffentliche Meinung gegenüber Tabakkonzernen zu verschlechtern.

Solche Darstellungen eines Marionettenspielers, der im Hintergrund die Geschehnisse der Welt bestimmt, kann man häufig bei Verschwörungstheoretikern finden. In diesem Fall stellt sich aber die Frage, wer im Hintergrund die öffentliche Meinung verändern will: Tabakkonzerne oder aber die öffentlich finanzierte Weltgesundheitsorganisation.

Die WHO Kampagne hat es sich zum Ziel gesetzt ‚Monitoringeinrichtungen‘ in Städten auf der ganzen Welt einzurichten, um die Taktiken der Tabakindustrie zu enttarnen und damit ihren Einfluss auf die Gesundheitspolitik zu reduzieren.

Die Direktorin des Rahmenübereinkommens der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC), Dr. Vera da Costa e Silva verlautbarte dazu, dass diese neuen Einrichtungen als Wachtürme der Volksgesundheit dienen werden. Ende März eröffnete sie die erste Monitoringeinrichtung in Rio de Janeiro, Brasilien, als erste von dutzenden solcher Wachtürme.

In paternalistischer Manier sagte dazu Silvania Turci, eine Forscherin in der brasilianischen Einrichtung: „Die Tabakindustrie bedarf permanent starker Überwachung ihres Einflusses und restriktive legislative Maßnahmen sind erforderlich, da Tabak keine sozialen oder ökonomischen Vorteile für ein Land bringt.“

Ferner sollen diese Wachtürme in Zukunft nicht nur paternalistische Ansichten zum Thema Tabakkonsum verbreiten, sondern sich auch um die Bekämpfung von übermäßigem Zucker- und Fettkonsum kümmern.

Der Kampf gegen den Tabak stellt also nur den Auftakt einer paternalistischen Gesundheitspolitik dar, die mittels Regulierung Bürger dazu zwingen möchte, sich gesünder zu ernähren.

Fehleinschätzungen in der Vergangenheit

Ob die Ansichten der WHO allerdings optimalen Ernährungsweisen entsprechen, steht offen. Fehleinschätzungen in der Vergangenheit von Gesundheitsbehörden zu der Bekömmlichkeit von Margarine oder Kohlehydraten zeigen, dass die Aufseher sich auch ordentlich täuschen können und der mündige Konsument am besten selber entscheiden sollte, was er in welchem Maße konsumiert.

Auf der Webseite des brasilianischen WHO-Wachturms liest sich auch, dass er „als Modell dienen wird, um die Handlungen anderer Branchen, wie zum Beispiel die der verarbeiteten Lebensmittel oder alkoholischen und zuckerhaltigen Getränke besser überwachen zu können, um ihren Einfluss auf die öffentliche Debatte einschränken zu können.“

Diese Maßnahmen der WHO wurden im Rahmen der letzten Framework Convention of Tobacco Control Konferenz im Herbst 2014 in Moskau beschlossen. Diese Konferenz findet alle zwei Jahre statt und erlaubt nur ausgewählten Medienvertretern und in den wenigsten Fällen Branchenvertretern Zugang oder gar Mitspracherechte.

Um die Öffentlichkeit weiter auszuschließen finden diese Konferenzen gerne in autoritären Staaten wie Russland statt.

Sowohl die Konferenz, als auch deren Beschlüsse danach, werden von Steuergeldern finanziert. Einen transparenten oder gar demokratischen Prozess findet man in diesen Prozeduren der WHO aber nicht.

Maßnahmen zur Einschränkung von Tabakprodukten

Die WHO übt also den Frontalangriff auf die Tabakindustrie und Tabakkonsumenten – finanziert von Steuerzahlen. Die nächste Konferenz findet dieses Jahr in Delhi, Indien, statt und hat sich bereits auf die Fahne geschrieben, weitere Maßnahmen zur Einschränkung von Tabakprodukten zu beschließen.

Pikant an der Herangehensweise der WHO ist, dass sie zwar zum einen der Tabakindustrie vorwirft, im Verborgenen Meinungsmache zu betreiben, aber die WHO gleichzeitig mit extrem fragwürdigen und intransparenten Methoden gegen die Tabakindustrie und die Entscheidungsfreiheit von Konsumenten vorgeht.

Die WHO sieht sich „im Krieg gegen Tabakkonsum“. Es sollte sich kritisch die Frage gestellt werden, ob eine internationale Regierungsorganisation, wie die WHO, einfach einen Krieg erklären darf, ohne dass dies demokratisch legitimiert ist.

Das Vorgehen der WHO und das öffentliche Zugeben, dass sie nicht bei Tabak Halt machen wird, sondern auch andere Konsumprodukte bekämpfen wird, ist ein Zeichen dafür, dass sich in supra-nationalen Organisationen eine paternalistische Mentalität verankert hat, die sich mittelfristig nicht nur negativ auf die Konsumentscheidungen von Rauchern auswirken wird, sondern auf alle, die gern mal einen Schokoriegel, eine Currywurst, oder ein kaltes Bier trinken.

Lebensstil und Konsumentscheidungen sollen und müssen von mündigen Bürgern gefällt werden und nicht in dunklen Hinterzimmern der Weltgesundheitsorganisation. Ein erster Schritt wäre daher eine öffentliche Debatte über die Befugnisse und Legitimierung der WHO im Kampf gegen den mündigen Bürger.

Erstmals erschienen in der Huffington Post.

Photo: Eli Christman from Flickr (CC BY 2.0)

Von Fabian Kurz, Student der Volkswirtschaftslehre, ehemaliger Praktikant bei Prometheus und dem Cato Institute in Washington D.C.

Noch vor einigen Monaten wurde die Präsidentschaftskandidatur Donald Trumps von der ganzen Welt belächelt. Der Immobilienmogul war mit seiner eigenen Reality Show nicht viel mehr als eine Kuriosität im amerikanischen Vorwahlkampf. Doch er hat das scheinbar Unmögliche geschafft: Er hat alle republikanischen Konkurrenten eindrucksvoll aus dem Rennen befördert und ist nun der Präsidentschaftskandidat der „Grand Old Party“. Man stelle sich einen rassistischen Robert Geiss vor, der Angela Merkel als CDU Spitzenkandidat ablösen würde.

Eine CNN Umfrage vom Anfang des Monats sieht Hillary Clinton klar in der Favoritenrolle in der kommenden Präsidentschaftswahl. Sie erhält 42 Prozent Zustimmung während Donald Trump mit nur 34 Prozent rechnen kann. Bemerkenswert ist, dass der Kandidat der Libertarian Party, Gary Johnson, mit ganzen 11 Prozent gelistet wird. Doch wenn es nach den Demoskopen gehen würde, wäre „Low Energy Bush“ Präsidentschaftskandidat der Republikaner geworden … In den wichtigen „Swing States“ Ohio, Florida und Pennsylvania liefern sich Trump und Clinton in den Umfragen ein Kopf-an-Kopf-Rennen.

Clinton ist bei den Amerikanern äußerst unbeliebt. Selbst langjährige Demokraten können ihre Abneigung gegen die ehemalige First Lady kaum verbergen. Sie steht für die abgehobene Washingtoner Politikwelt, ohne jeden Realitätsbezug, ist opportunistisch und unglaubwürdig. Aus der Zeit als Außenministerin macht ihr außerdem eine E-Mail-Affäre zu schaffen. Das FBI ermittelt und die ganze Welt kann auf Wikileaks lesen, was die ehemalige Außenministerin Clinton alles so geschrieben hat. (Stöbern lohnt sich!)

Donald Trumps Erfolg ist zu einem großen Teil der Unzufriedenheit über genau diesen Politikertyp geschuldet. Trump ist der Anti-Clinton in jeglicher Hinsicht: Er spricht eine einfache Sprache und er kann Menschen begeistern. Er verkörpert, wenn auch auf eine etwas schräge Art und Weise, den „American Dream“. Er lässt sich, anders als „die da“ in Washington nicht durch Lobbyisten kaufen: Er hat selbst schon genug Geld.

Die Wandlung des schrägen und lauten Vorwahlkämpfers Trump zum Präsidentschaftskandidaten Trump hat längst begonnen. So vermeidet er es neuerdings, Mexikaner pauschal als Verbrecher und Vergewaltiger zu beleidigen. Auch die geplante Mauer zu Mexiko tritt zunehmend in den Hintergrund. Der 69-jährige Milliardär bewegt sich zunehmend auf die politische Mitte zu. Am Ende könnte er sogar Unterstützung aus dem Bernie Sanders-Lager gewinnen. Protektionistische Wirtschaftspolitik und der Frust über die Washingtoner Politikelite ist auch dort zuhause. Auch in gesellschaftlichen Fragen wurde Donald Trump in der Vergangenheit eine deutlich Demokraten-nahe Position nachgesagt. Sobald er seine Rhetorik des Vorwahlkampfs abgelegt hat, kann er beispielsweise mit den Themen Gleichberechtigung von Homosexuellen und Abtreibung in der Wählerschaft der Demokraten wildern.

Langsam dämmert es vielen, dass ein Präsident Trump nicht nur möglich ist, sondern auch zunehmend wahrscheinlicher wird. Clinton wird auf jeden Fall eine leichterer Gegner sein als viele hoffen. Das bringt uns zu dem eigentlichen Gegenspieler von „The Donald“: Thomas Jefferson. Der Gründungsvater und dritte Präsident der Vereinigten Staaten steht wie kein anderer für die Ideen der amerikanischen Unabhängigkeit und Verfassung. Am 4. Juli 1776 erklärte der zweite Kontinentalkongress die Unabhängigkeit von Großbritannien. Zusammen mit der amerikanischen Verfassung bildet die Unabhängigkeitserklärung das Fundament der Vereinigten Staaten von Amerika: „We hold these truths to be self-evident, that all men are created equal, that they are endowed by their Creator with certain unalienable Rights, that among these are Life, Liberty and the pursuit of Happiness.“

Die ersten Zeilen der Unabhängigkeitserklärung sind nicht nur ein nettes Vorwort, sie fassen das moralische Selbstverständnis der Gründungsväter und Millionen Amerikaner zusammen. Nicht die Regierung verleiht den Menschen gewisse Rechte, sondern jeder Mensch ist von Natur aus mit unveräußerlichen natürlichen Rechten geboren. Diese Rechte auf Leben, Freiheit und das Streben nach Glück bedeuten, dass jeder sein Leben führen kann wie er es für richtig hält. Die Grenzen sind die natürlichen Rechte der Anderen. Um diese natürlichen Rechte zu sichern, konstituierten die Gründer den jungen Staat. Dieser erhält seine gerechte Legitimation durch die Zustimmung der Beherrschten. Regierungshandeln ist daher auf die Bereiche beschränkt, in welchen die Menschen der Regierung entsprechende Kompetenzen verliehen haben. Auch der Regierung und einem Präsidenten Trump sind im Verständnis der Gründungsväter der USA klare Machtgrenzen gesetzt.

Die legislativen Befugnisse werden in Artikel 1 der Verfassung dem Kongress zugesprochen: „All legislative Powers herein granted shall be vested in a Congress of the United States, which shall consist of a Senate and House of Representatives.“ Die Idee, dass die Menschen von Natur aus mit Rechten geboren wurden und nur gewisse Befugnisse an den Staat abgegeben haben, finden sich auch in diesem Satz wieder. So wird keine generelle Befugnis erteilt in dem vom „Power“ gesprochen wird, sondern nur die durch die Menschen abgetretenen „Powers“ werden dem Kongress übertragen. Die amerikanische Verfassung ist mit vielen „Checks and Balances“ ausgestattet. Die vom Kongress verabschiedeten Gesetze können durch den Präsidenten mit einem Veto blockiert werden. Das Veto kann durch eine „Supermajority“ ausgehebelt werden, wenn zwei Drittel beider Kammern des Kongresses es beschließen.

Der „Supreme Court“ hat eine entscheidende Rolle in der amerikanischen Verfassung. Er wacht darüber, dass der amerikanische Gesetzgeber und der Präsident ihre durch die Verfassung definierten Befugnisse nicht überschreiten. Die Richter werden zudem vom Präsidenten im Einvernehmen mit dem Kongress auf Lebenszeit ernannt. Anfang 2016 verstarb der oberste Richter Antonin Scalia. Der nächste Präsident wird durch die Wahl eines neuen Richters die Auslegung der Verfassung auf Jahrzehnte bestimmen können. Antonin Scalia galt als ein konservativer Richter, welcher die Verfassung nahe am Text und daher im Geist der Gründerväter auslegte. Derzeit sind vier Richter im Amt, die durch republikanische Präsidenten ernannt wurden, und ebenso viele, die durch demokratische Präsidenten ihren Posten erhielten. Die nächste Nominierung ist daher entscheidend für das Machtverhältnis im obersten Gericht.

Die Verfassung sieht vor, dass der Kongress mit seinen beiden Kammern das Machtzentrum der amerikanischen Demokratie sein soll. Dem Präsidenten bleibt nach der Ausführung der Beschlüsse des Kongresses nur das Feld der Außenpolitik. Insbesondere ist der Präsident der Oberbefehlshaber der Streitkräfte und entscheidet über deren Einsatz, inklusive des Kernwaffenarsenals. Trump gibt sich als „Non-Interventionist“ und kritisiert die Außenpolitik von George W. Bush scharf, doch es bleibt zu befürchten, dass seine impulsive Art zu gefährlichen Situationen führen wird.

Seit dem Inkrafttreten der Verfassung hat sich das Machtgefüge zugunsten des Präsidenten verschoben. Vor allem Obama benutzt exekutive Anordnungen, um den regulären Gesetzgebungsprozess im Kongress zu umgehen. Man könnte hoffen, dass der Kongress seine Kompetenzen wieder zurückholen würde und die Macht der Exekutiven wieder einschränkt, wenn Donald Trump gewählt werden würde. Das wäre allerdings ein sehr optimistisches Szenario, denn es verkennt die tatsächliche Machtbalance zwischen der Exekutive und dem Kongress.

Die amerikanische Verfassung gibt dem Kongress die Möglichkeit, Donald Trump in die Schranken zu weisen. Sie kann der Unberechenbarkeit des Donald Trumps aber wohl nichts entgegensetzen. Die Gründungsdokumente sind beeindruckende Meilensteine der Freiheit, doch sie sind nicht „self-enforcing“. Das Wirken hängt von dem Respekt und dem tatsächlichen Leben der Verfassung ab. Wenn sich mehr Amerikaner der Bedeutung ihrer liberalen Gründungsdokumente vergegenwärtigen würden, könnte Druck auf den Kongress entstehen, seine ursprüngliche Verantwortung wieder zu übernehmen. Vor allem würde dann aber ein prinzipienloser Populist, der mit fast jeder Aussage die liberalen Grundwerte der Gründerväter mit Füßen tritt, erst gar nicht gewählt werden.

Photo: Kennisland from Flickr (CC BY-SA 2.0)

Von Diego Zuluaga ist International Research Fellow am Institute of Economic Affairs und Deputy Director von EPICENTER, einem pan-europäischen Think-Tank-Netzwerk.

Gerade ist ein Gesetz in Kraft getreten, das die kurzfristige Vermietung von Wohnungen in Berlin verbietet. Es geht bei dieser, bereits 2014 verabschiedeten und seit dem 1. Mai geltenden, Regelung darum, den Wohnungsmarkt zugunsten der Berliner zu entlasten. Laut Andreas Geisel, dem Senator für Stadtentwicklung, ist das Gesetz „ein notwendiges und sinnvolles Instrument …, um der zunehmenden Wohnungsknappheit in Berlin entgegenzuwirken.“

Tatsächlich wird das Verbot jedoch sehr wenig dazu beitragen, das Wohnungsangebot für Einheimische auszuweiten oder günstiger zu machen. Das einzige, was dadurch erreicht wird, ist, dass Wohnungsbesitzer nicht mehr daran verdienen können, dass sie an Leute vermieten, die für eine kurze Zeit günstig wohnen möchten. Kurzum: ein paar Menschen werden durch das Gesetz schlechter gestellt und dennoch hat keiner einen Nutzen davon.

Um zu begreifen, warum das so ist, muss man verstehen, wie und warum Geschäftsmodelle wie Airbnb entstanden sind, und welchem Zweck sie dienen in der zunehmenden Vielfalt des Marktes für Kurzzeitvermietungen.

Seine Wohnung zu teilen, home-sharing, ist ein Beispiel dafür, wie die Sharing Economy funktioniert. Ein Bericht des Europäischen Parlaments hat Sharing Economy folgendermaßen definiert: „das Nutzen von digitalen Plattformen oder Portalen, um Miet- oder Dienstleistungs-Transaktionen zu vereinfachen und damit Unterauslastung zu reduzieren“. Mit anderen Worten: das Phänomen umfasst das Nutzen von neuen Technologien und Marktinnovationen, um Transaktionskosten zu reduzieren.  Dadurch wird eine größere Anzahl an Transaktionen ermöglicht – zum Nutzen sowohl des Besitzers als auch des Nutzers.

Um das zu veranschaulichen, wenden wir uns noch einmal dem konkreten Fall zu. Früher war es üblicherweise so, dass Wohnungsbesitzer, die einen ungenutzten Raum hatten oder eine längere Reise planten, weder günstige noch verlässliche Möglichkeiten zur Untervermietung hatten. Die Besitzer sahen sich mit drei Hürden konfrontiert:

  1. die Kosten, die verfügbaren Optionen zu durchsuchen und zu sortieren;
  2. fehlendes Vertrauen zwischen Besitzern und möglichen Nutzern, die sich in der Regel nicht kennen;
  3. keine einfachen und verlässlichen Zahlungsmöglichkeiten.

Einige Wohnungsbesitzer haben Agenturen genutzt, um diese Hürden zu überwinden, aber hohe Provisionen und Verwaltungsgebühren machten diese Option unattraktiv für diejenigen, die nur sporadisch vermieten wollen oder zu geringen Preisen. Das Ergebnis war, dass bestehende Räumlichkeiten ungenutzt blieben. Und Transaktionen zum gegenseitigen Nutzen wurden unterlassen wegen der hohen Kosten, die anfielen.

Dann traten home-sharing-Plattformen wie Airbnb auf den Plan. Indem sie einen Anlaufpunkt zur Verfügung stellten, bei dem sich Besitzer und mögliche Nutzer treffen können, haben die Plattformen die Kosten der Suche massiv reduziert. Vertrauen wird gesteigert durch umfassende Mechanismen der gegenseitigen Bewertung der Transaktionsteilnehmer. Dazu kommt eine Versicherung, die von der Plattform selbst getragen wird. Die Bezahlung wird über die Plattform abgewickelt, die sich auch um Betrug und andere Missstände kümmert. All das wird erreicht zu relativ geringen Kosten, so dass sich Untervermietung für viele Wohnungsbesitzer erstmals lohnt.

Durch home-sharing wird mithin die Menge der Wohnungen, die vermietet werden können, vergrößert. Diejenigen, die home-sharing-Plattformen nutzen, haben nun Vorteile, weil sie effizienter als vorher Geschäfte tätigen können. Gleichzeitig hat keiner Nachteile, weil sich die Plattformen zunächst an Besitzer gering ausgelasteter Wohnung wendet und nicht etwa die üblichen Mietwohnungen im Blick hat, die bereits vor dem Aufkommen der Sharing Economy auf dem Markt waren.

Befürworter des Berliner Gesetzes könnten einwenden, dass home-sharing-Plattformen dazu führen, dass Wohnungen, die bislang auf dem normalen Mietmarkt waren, nun der Plattform zur Verfügung stehen. Aber es ist nicht zu sehen, warum Wohnungseigentümer sehr kurzfristige Mietverhältnisse langfristigen vorziehen würden, sind doch die administrativen Kosten bei ersteren erheblich höher. Möglicherweise erzielt man mit kurzfristigen Vermietungen an Touristen höhere Renditen als mit langfristigen. Eventuell schätzen Eigentümer auch die Flexibilität, die mit kurzfristigen Vermietungen einhergeht. Wie auch immer: Es ist keineswegs ausgemacht, dass das Verbot dazu führen wird, dass der derzeit für kurzfristige Vermietung zur Verfügung stehende Bestand dann für langfristige bereitstünde.

Wahrscheinlicher ist ein Rückgang des Gesamtbestands an zu vermietenden Wohnungen. Am Ende sind wir wieder bei dem Punkt, als es keine Online-Plattformen gab, um freiwillige Geschäfte zu ermöglichen. Das wäre eine bedauerliche Entwicklung für Städte wie Berlin, das sich doch gerne als ein ideales Zentrum für Technologie und Startups in Europa sieht.

Ein Verbot von kurzfristigen Vermietungen ist keine Lösung für Wohnungsknappheit in Städten. Die Hauptstädte Europas sollten stolz und glücklich sein, dass sie eine wachsende Zahl an Menschen anziehen, und sollten die Entstehung von neuem Wohnraum ermöglichen um der steigenden Nachfrage zu begegnen. Vor allem sollten sie sich aber von fehlgeleiteten Politikentscheidungen fernhalten wie zum Beispiel Mietpreisbremsen. Es hat sich hinlänglich gezeigt, dass diese die Bedingungen der Mieter verschlimmern und dazu führen, dass die Entwicklung des Mietmarktes langfristig gebremst wird.

Gerade Berlin sollte erheblich einfacher als andere europäische Hauptstädte eine wachsende Bevölkerung aufnehmen können, hatte die Stadt, die heute 3,5 Millionen Menschen beherbergt, doch vor dem Zweiten Weltkrieg 4,3 Millionen Einwohner. Zudem hat die vierzig Jahre lange Teilung der Stadt zur Folge, dass Teile der Infrastruktur und des öffentlichen Nahverkehrs oft in doppelter Ausfertigung zur Verfügung. Zusammenfassend kann man feststellen: Das Verbot kurzfristiger Vermietungen ist ein Ablenkungsmanöver und wird die Situation vermutlich eher verschlechtern als verbessern – für die Berliner wie für die Besucher.