Photo: Wikimedia Commons (CC BY 2.0)

Von Norbert Häring, Journalist.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat entschieden, dass die Rundfunkanstalten nicht verpflichtet sind, das gesetzliche Zahlungsmittel zur Begleichung des Rundfunkbeitrags anzunehmen. Die Urteilsbegründung ist nach meiner laienhaften und unmaßgeblichen Ansicht ein schlechter Witz. An Bundesgesetze und das EU-Recht müssen sie sich nicht halten, wenn ihnen das lästig wäre, meint das Gericht. Berufung ist zugelassen!

Sie mögen geneigt sein, mich für einen schlechten Verlierer zu halten. Aber einerseits ist ja noch nichts verloren, sondern ein höherrangiges Gericht, der Hessische Verwaltungsgerichtshof, darf entscheiden. Zum Anderen möchte ich Ihnen die Möglichkeit geben,sich selbst ein Bild von der sonderbaren Urteilsbegründung der aus drei Berufsrichtern und zwei Laien bestehenden Kammer zu bilden.

„Der Beklagte ist nicht verpflichtet, Barzahlungen des Klägers zur Tildung seiner Rundfunkbeitragsschuld anzunehmen. Er befindet sich daher nicht in Annahmeverzug.“ So lautet das Urteil. Dem „steht auch nicht der wegen Art 31 GG vorrangige §14 Abs. 1 S. 2 BbankG entgegen. Nach (diesem) sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte Zahlungsmittel.“

Das Schlüsseladjektiv „gesetzliche“ im Gesetzestext wird weggelassen. Es ist zentral für die Unterscheidung zwischen dem Zahlungsmittel Giroguthaben bei Banken und dem einzigen gesetzlichen Zahlungsmittel Banknoten. Giroguthaben sind ein Versprechen auf Auszahlung des gesetzlichen Zahlungsmittels. Der vom Gericht erwähnte Artikel 31 GG begründet den für unsere Argumentation zentralen Grundsatz, dass Bundesrecht entgegenstehendes Landesrecht bricht.

Dann kommt eine erste wichtige Erkenntnis. Es ist nach Ansicht eines deutschen Verwaltungsgerichts unklar, ob – wie Bundesbank und EU-Kommission meinen – ein grundsätzlicher Annahmezwang bezüglich des gesetzlichen Zahlungsmittels besteht.

Es kann offen bleiben, ob daraus – wie der Kläger meint – einfachgesetzlich bzw. unionssekundärrechtlich als geldpolitische Regelung eine grundsätzlich jedermann – und auch öffentliche Stellen – treffende Obliegenheit folgt, auf Euro lautende Banknoten zur Begleichung einer Schuld in bar anzunehmen, mit der Folge, dass andernfalls Gläubigerverzug eintritt. Alternativ kommt – wou die Kammer neigt – in Betracht, dass §14 Abs 1 S. 2 BbankG (…) lediglich die währungspolitische Aussage des §14 Abs 1 S. 1 BbankG verdeutlich, dass ausschließlich die Bundesbank das Recht zur Ausgabe von Euro-Banknoten hat.

In diesem Absatz vermute ich den Grund, warum es einen Monat dauerte, bis das Urteil ausgefertigt und zugestellt wurde. Die Richter wurden sich offenbar nicht einig, was aus §14 Abs 1. S. 1 Bundesbankgesetz folgt, und ließen diese zentrale Frage daher offen. Und jetzt kommt der schlechte Witz: Offen kann das bleiben, weil:

Denn der Anwendungsbereich des §14 Abs. 1 S 2 BbankG ist jedenfalls dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass in Massenverfahren im Abgabenrecht eine unbedingte Verpflichtung zur Annahme von Bargeld seitens des Abgabengläubigers nicht besteht. Eine Kollision mit höherrangigem Bundesrecht liegt daher im Fall des §10 Abs. 2 der Rundfunkbeitragssatzung nicht vor.

In Laiensprache übersetzt: Würde das Bundesbankgesetz einen Annahmezwang begründen, würde der nur dann gelten, wenn es für die verpflichtete öffentliche Stelle nicht lästig wäre. Weil der Bundesgesetzgeber das zwar nirgends formuliert, aber mitgedacht habe, trete auch das Problem nicht auf, dass der Landesgesetzgeber (bei der Rundfunkgesetzgebung handelt es sich um Landesrecht) und die Rundfunkanstalten keine Befugnis haben, den Regelungsgehalt von Bundesgesetzen einzuschränken oder Regelungen zu erlassen, die Bundesgesetzen widersprechen. Das Gericht meint also, wenn sich Gesetze im Lauf der Zeit als unpraktisch für Behörden erweisen, müssen sie nicht geändert werden. Man geht einfach davon auf, dass der Gesetzgeber schon so gewollt hätte, das die Regelung ignoriert wird, wenn sie sich als unpraktisch erweist. Das liest sich dann in der Urteilsbegründung weiter so: „Bei Massenverfahren im Abgabenrecht – und hierzu ist das Recht der Rundfunkbeiträge zu zählen – ist es aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungspraktikabilität angezeigt, einen rein unbaren Zahlungsverkehr zuzulassen.“

Es gibt keinen Verweis auf irgendein Urteil oder einen Gesetzeskommentar, der diese originelle Rechtsauffassung stützen würde, stattdessen die gut versteckte Einräumung:

Auch der Vergleich zu den zugestandenermaßen auf derselben Normebene eines Bundesgesetzes stehenden – steuerrechtlichen Vorschriften der §224 Abs 3 S. 1 AO (Abgabenordnung) (…) zeigt, dass in solchen abgabenrechtlichen Massenverfahren Ausnahmen von der auch baren Zahlungsmöglichkeit möglich sind und auch erforderlich sein können.

Es steht nicht in Zweifel, dass der Bundesgesetzgeber Bundesgesetze ändern und einschränken darf. Bestritten wird von uns, dass der Landesgesetzgeber das darf. Das Gericht räumt mit dem „zugestandenermaßen“ ein, dass ihm das bewusst ist, macht dann aber weiter, als wäre nichts gewesen. Es kommt nichts mehr, was das „zugestandenermaßen“ wieder aufnehmen und begründen würde, warum ein solches Recht auch Landesgesetzgebern zustehen sollte.

Ganz abgesehen davon wird die Vorschrift der Abgabenordnung verengt angeführt. Sie erlaubt den Finanzämtern nur unter der Bedingung die Kassen für Barzahlungen zu schließen, dass Kreditinstitute am Ort ermächtigt werden, Barzahlungen „gegen Quittung“ für das Finanzamt anzunehmen. „Gegen Quittung“ bedeutet, dass Bank zur Erfüllungsgehilfin des Finanzamts wird, und die Schuld mit Einzahlung bei der Bank erloschen ist. Das ist bei der Barüberweisungsmöglichkeit, auf die die Rundfunkanstalten verweisen, dezidiert nicht der Fall. Die Schuld ist erst beglichen, wenn das Geld nachweislich auf dem Konto der Rundfunkanstalt eingegangen ist. Gegen die verbreitete Praxis der Finanzämter, die Kassen zu schlissen, ohne der ausdrücklichen Verpflichtung durch die Abgabenordnung Genüge zu tun, dafür mindestens ein Kreditinstitut am Ort zur Ausstellung einer Quittung zu ermächtigen, ist mindestens ein Verfahren anhängig.

Aber mit solchen Feinheiten hält sich das Gericht nicht auf, sondern zeigt noch einmal den exzessiv praktikabilitätsorientierten Geist des Urteils, indem es darauf verweist, dass die Landesgesetzgeber ja auf Verwaltungsvereinfachung abzielten, und da könne man sie doch nicht an Bundesgesetze binden, die der Verwaltungsvereinfachung entgegenstehen:

Die Einführung des Rundfunkbeitrags anstelle der Rundfunkgebühr bezweckte gerade die Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens. Im Rahmen des stark typisierenden Rundfunkbeitragsrechts stünde es in diesem Zusammenhang außer Verhältnis, den Rundfunkanstalten aufzugeben, eigens für einzelne Beitragspflichtige derzeit nicht bestehende Barzahlungskassen einzuführen.

Was die Hinterlegung des geschuldeten Beitrags beim Amtsgericht angeht, urteilte das Verwaltungsgericht nicht, das diese Frage erst bei einer etwaigen Vollstreckungsabwehrklage zu behandeln wäre. Es machte aber deutlich, dass es die Hinterlegung wegen fehlenden Annahmeverzugs für unrechtmäßig hält.

Aktenzeichen: 1 K2903/15.F
Kurzfassung des Urteils

Erstmals erschienen auf dem Blog von Norbert Häring.

Photo: Ryan Lea from Flickr (CC BY 2.0)

Von  Prof. Dr. Stefan Kooths, Leiter des Prognosezentrums im Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel und Professor für Volkswirtschaftslehre an der Business and Information Technology School (BiTS) in Berlin.

Rezzo Schlauch beklagt in seinem Causa-Beitrag den angeblichen Ausverkauf deutscher Industriejuwelen (KUKA, OSRAM) und warnt vor einem „naiven“ Freihandelsverständnis. Ohne staatliche Kontrolle gelange deutsche Technologie ungeschützt in die Hände chinesischer Investoren. Mit dieser Drohkulisse reiht er sich ein in die Wortführer des grassierenden Neoprotektionismus. Dieser wurzelt – wie schon seine Vorläufer – tief in nationalen Denkschablonen und appelliert an primitive Instinkte, um Einzelinteressen mit staatlichem Flankenschutz über das Gemeinwohl zu setzen. Nur der Anlass, nicht aber die Muster der Argumente sind neu. Dementsprechend reproduziert er eine Reihe längst überwunden geglaubter Irrtümer.

Erstens handelt es sich nicht um die Technologie eines diffusen deutschen Kollektivs, sondern um die Technologie von KUKA oder OSRAM oder anderen unternehmerischen Innovatoren. Das Recht auf die Verwertung dieser Technologie liegt exklusiv bei deren Eigentümern. Diese müssen – von militärischen Belangen einmal abgesehen – niemanden um Erlaubnis fragen, wie sie mit den Früchten ihrer Entwicklungsarbeit umgehen. Umgekehrt ist die Nichteinmischung der Wirtschaftspolitik kein Ausdruck von „Lethargie“ oder „Geschehen-Lassen“, sondern der Normalfall in einer marktwirtschaftlichen Ordnung. Die Intervention ist begründungsbedürftig, nicht das freie Spiel der Marktkräfte. Wenn alles, was keine ausdrückliche staatliche Erlaubnis erlangt, in die Nähe des Suspekten oder gar Schädlichen rückt, gerät die Eigentumsordnung in Gefahr.

Zweitens haben Unternehmen keinen Pass. Wie deutsch die „deutsche Industrie“ sein mag, ist eine ebenso offene wie belanglose Frage. Eigentümerstruktur, Mitarbeiterherkunft, Wertschöpfungsanteile oder Absatzschwerpunkte würden verwirrend andere Antworten nahelegen als der Standort der Zentrale. In Unternehmen schließen sich Menschen zusammen, die ein gemeinsames ökonomisches Ziel verbindet. Hierbei erscheinen Staatsgrenzen nie als Begründung, sondern allenfalls als Hemmnis wirtschaftlicher Entfaltung. Von „unserer“ Industrie zu sprechen, ist ein Relikt aus der Zeit des Stammesdenken und damit ein Appell an atavistische Reflexe. Im rationalen ökonomischen Diskurs sollte man sich davon freimachen.

Drittens kann von einem Ausverkauf keine Rede sein. Chinesische Investoren reißen sich auch nichts unter den Nagel. Bei Unternehmenskäufen kommt derjenige zum Zuge, der dem Verkäufer das beste Angebot macht. Stehen Unternehmen aus Deutschland zum Verkauf, können Investoren aus aller Welt mitbieten. Zum Geschäftsabschluss kommt es nur, wenn beide einen Vorteil darin sehen. Der Wert der zukünftigen Früchte, die die Nutzung der Technologien von KUKA, OSRAM & Co erwarten lassen, spiegelt sich im heutigen Kaufpreis. Je wertvoller die Technologie, desto höher der Preis, wobei der Käufer diesen Wert höher einschätzt als der Verkäufer. Auch das ist völlig normal und hängt mit den relevanten Alternativen beider Seiten zusammen. So kann der Anbieter offenbar mit den Verkaufserlösen mehr anfangen als mit der unveränderten Weiternutzung seiner Technologie. Möglicherweise fließen die Mittel sogar als Kapitalaufstockung in dasselbe Unternehmen und ermöglichen so erst die Skalierung des bisherigen Geschäftsmodells. Die politischen Warner vor grenzüberschreitenden Übernahmen müssten für sich in Anspruch nehmen, den Unternehmenswert besser einschätzen zu können als die Eigentümer selbst. Wenn marktferne Bürokraten sich für die besseren Unternehmer halten, sind die Ergebnisse meist ernüchternd. Bislang sind die Interventionisten den Nachweis überlegenen Wissens jedenfalls schuldig geblieben. Stattdessen gibt es eine lange Liste von Fehleinschätzungen, wenn Politiker „Zukunfts“-Technologien ausrufen. Sie reicht von der Atomkraft, über den Transrapid bis zur Photovoltaik. Ohne Subventionen hätte es diese kostspieligen Fehlschläge so nie gegeben. Das Scheitern der Photovoltaik räumt Rezzo Schlauch selbst ein – aber natürlich waren auch hier nur wieder die Chinesen schuld.

Viertens ergibt sich ein Technologieverkauf immer wieder dadurch, dass sich die hochentwickelten Länder tendenziell auf Forschung und Entwicklung spezialisieren. Das kennzeichnet die komparativen Vorteile der westlichen Welt. Die Technologiepioniere entwickeln neue Produkte oder Verfahren, bringen sie zur Marktreife und verkaufen einige davon an weniger innovative Betreiber. Wollten die Entwickler auch überall noch den industriellen Betrieb bis zum Ende des Produktionslebenszyklus unter ihrer Regie behalten, wären bald kaum noch Ressourcen für echte Neuerungen frei, sondern blieben in der industriellen Anwendung bekannten Wissens gebunden. Werden die Erlöse aus dem Technologieverkauf in die nächste Generation von Innovationen investiert, wächst immer wieder Neues heran, was Interessenten aus aller Welt zum Tausch angeboten werden kann. Die Voraussetzungen dafür zu schaffen, haben die Akteure in den Ländern selbst in der Hand (Bildung, Infrastruktur, Regulierung etc.). Statisch am Erreichten festzuhalten, bedeutet Stillstand. Nicht wenige, die sich den Anschein des Fortschrittsschützers geben, konservieren nur die Errungenschaften von gestern. Diese könnten aber morgen schon alt aussehen.

Fünftens sind grenzüberschreitende Unternehmenszusammenschlüsse ein wichtiger Motor der weltweiten Wissensdiffusion, ohne die die globale Wohlstandsexplosion der letzten Jahrzehnte ausgeblieben wäre. Im Gegensatz zur Industriespionage als einer Form des Raubs werden dabei die marktwirtschaftlichen Anreize für die Innovatoren gewahrt.

Die Ansicht, chinesische Infrastrukturinvestoren hinterließen im Ausland vor allem verbrannte Erde, mutet ebenfalls seltsam an. Wäre es so, dann wird sich das auch für die chinesische Seite auf Dauer als Verlustbringer erweisen. Wer dumpt, zahlt drauf, solange sich Märkte nicht dauerhaft monopolisieren lassen. Und davon sind auch „die Chinesen“ weit entfernt. Dass deren Produktqualität oft nicht westlichen Standards entspricht, sagt überhaupt nichts über die Vorteilhaftigkeit der Projekte für die Zielländer aus und hat mit Dumping nichts zu tun. Das technisch Beste ist noch lange nicht das ökonomisch Beste. Qualität muss man sich leisten können. Welche Standards in Frage kommen, hängt vor allem vom bereits erreichten Wohlstand ab (das gilt auch für sogenannte Sozialstandards). In Entwicklungs- und Schwellenländern kann daher eine vermeintlich veraltete Technik ökonomisch genau das Richtige sein.

Handelspartner ­– makroökonomisch in ein nationales Silo gepfercht – erscheinen für manche Beobachter umso bedrohlicher, je größer sie sind. Da fällt es dann leicht, China zur Drohkulisse aufzubauen. In dieser Logik werden aus Handelspartnern Handelsgegner, bei denen der eine nur gewinnen kann, was der andere verliert. Die Vorstellung des Welthandels als eines globalen Nullsummenspiels ist der Dauerbrenner des Merkantilismus. Diesem Irrglauben aus der ökonomischen Mottenkiste können auch heute viele nicht widerstehen. So sei der Handel mit Maschinen nur solange vorteilhaft, wie „Deutschland“ (gemeint sind Unternehmen in Deutschland) mehr exportiert als importiert. Dahinter steht die simple Übertragung der Sicht eines Exportunternehmens auf die gesamte Volkswirtschaft. Diese besteht aber nicht nur aus Exportunternehmen, sondern auch aus Konsumenten. Und deren Versorgung ist der finale Zweck des Wirtschaftens. Nur an diesem Zweck lassen sich Gemeinwohleffekte festmachen, nicht an den Partikularinteressen eines Wirtschaftszweiges.

Freier Austausch von Gütern und Kapital sind das Ideal einer offenen Weltwirtschaftsordnung. Zölle, Subventionen und unzählige nicht-tarifäre Regulierungen aus dem Arsenal des Protektionismus verzerren den Wettbewerb und schädigen alle Beteiligten. Wer sich abschottet, schadet sich und anderen, weil er die weltweiten Tauschvorteile verringert. Der chinesischen Führung ist hier manches vorzuwerfen. Die Antwort darauf kann aber nicht sein, die globalen Kooperationsfelder zur Strafe noch weiter einzuengen. Das Ergebnis dieser Sandkastenlogik wäre eine endlose Sanktionsspirale, durch die ökonomische Aktivität wieder innerhalb von Staatsgrenzen eingesperrt wird. Dies zu vermeiden ist nicht naiv, sondern klug. Kleine Länder sind das beste Beispiel dafür. Weil sie klein sind, fehlt ihnen das Gewicht für ökonomische Drohgebärden. Reich sind sie oft trotzdem und zwar immer dann, wenn sie sich für die übrige Welt öffnen.

Erstmals erschienen in der Rubrik Causa im Tagesspiegel.

Photo: Daughterville Festival – Stefan Malz from Flickr (CC BY 2.0)

Von Justus Lenz, Leiter Haushaltspolitik bei Die Familienunternehmer/Die Jungen Unternehmer

Um die wirtschaftliche Bildung an deutschen Schulen ist es in der Regel leider schlecht bestellt. Wirtschaft als Schulfach gibt es nur in einigen wenigen Bundesländern und dann meist als Mischfach wie Wirtschaft und Recht. In der Regel kommen Schüler nur am Rande mit wirtschaftlichen Themen in Berührung, in so verschiedenen Fächern wie Erdkunde oder Geschichte. Die Vermutung liegt nah, dass die fachfremden Lehrer wirtschaftliche Themen eher wenig durchdrungen haben und zudem eher marktskeptisch geprägt sind.

Ob Lehrer im Unterricht auf ihre Schüler ideologisch einwirken, ist zwar schwer nachprüfbar. Gut untersucht werden kann jedoch, ob die Jugendlichen schon in Schulbüchern mit falschen Fakten, Emotionalisierungen und tendenziösen Behauptungen beeinflusst werden. Schulbuchstudien zeigen leider, dass genau dies der Fall ist.

Wirtschaftswachstum und Wohlstand bringen beispielsweise Arbeitslosigkeit – jedenfalls wenn man dem Schulbuch Terra Erdkunde 9/10 Niedersachsen glaubt. Hier heißt es:

„Ständiges Wirtschaftswachstum und damit wachsender Wohlstand haben aber (…) in zunehmendem Maße auch Arbeitslosigkeit zur Folge“ (2007, Seite 58).

Die Behauptung dieses sachlich falschen Zusammenhangs ist an sich schon schlimm genug. Geradezu zynisch wirkt die Aussage jedoch, da sie im Kontext Entwicklungspolitik getroffen wird. Der Schulbuchautor weist darauf hin, dass Wirtschaftswachstum folglich kein erstrebenswertes Ziel für Entwicklungsländer sei. Der Wohlstand und überhaupt die ganze Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung von Industrieländern werden als wenig nachahmenswertes Modell dargestellt – wobei sich natürlich die Frage aufdrängt was denn die Alternativen seien. Hier aber werden die Schüler ohne konkrete Antworten allein gelassen.

Es gibt weitere Beispiele von tendenziösen Passagen in Schulbüchern. So heißt es im Schulbuch „Die Reise in die Vergangenheit 3“:

„Für den Unternehmer waren die Maschinen wertvoller als die Arbeiter.“ (2007, S. 168).

Zum Glück gibt es auch Beispiele dafür, dass wirtschaftliche Themen in Schulbüchern objektiv dargestellt werden. So zeigt eine qualitative Studie von Hamburger WeltWirtschaftsInstitut und Universität Erfurt sogar, dass die Darstellung wirtschaftlicher Themen in ökonomienahen Fächern (z. B. Politik und Wirtschaft) überwiegend objektiv ist.[i] Eine marktkritische und zum Teil ideologische Färbung lässt sich dagegen jedoch leider in vielen Schulbüchern ökonomieferner Fächer wie Erdkunde und Geschichte feststellen, wenn sich die Schulbuchautoren in das Feld ökonomischer Zusammenhänge begeben. Auch eine empirische Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft bestätigt die teilweise sehr unsachliche Darstellung wirtschaftlicher Zusammenhänge in Schulbüchern.[ii]

Diese Ergebnisse machen deutlich, dass es noch viel Verbesserungspotential gibt, das angesichts der Bedeutung der Ökonomie als Grundlage für gesellschaftliche Entwicklungen und politische Entscheidungen genutzt werden sollte. Hier sind natürlich zunächst die Schulbuchverlage gefragt. Die Ergebnisse legen aber auch nahe, dass ein eigenständiges Schulfach Wirtschaft in allen Bundesländern an allen weiterführenden Schulen eingeführt werden sollte. Die ökonomische Bildung ist viel zu wichtig, als dass wir sie fachfremden Lehrern überlassen können.

[i]           Justus Lenz, Die Darstellung von Marktwirtschaft und Unternehmertum in Schulbüchern in Deutschland und in der deutschsprachigen Schweiz, Liberales Institut der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, 2010.

[ii]              Helmut E. Klein, Unternehmer und Soziale Marktwirtschaft in Lehrplan und Schulbuch – Der Beitrag gesellschaftswissenschaftlicher Schulbücher zur Ökonomischen Bildung, Institut der Deutschen Wirtschaft, 2011.

Photo: futurestreet from Flickr (CC BY 2.0)

Von Gottfried Heller, Vermögensverwalter und Autor des Buches „Der einfache Weg zum Wohlstand„.

Angela Merkel ist sauer. Mal wieder. Hat es doch der DGB gewagt, so kurz vor der Bundestagswahl auf die Krise der Rentenversicherung aufmerksam zu machen. Das befördere, klagte die Kanzlerin, ohne Not die Angst vor Altersarmut. Und  das nutze der AfD. Mit diesem Totschlagargument kann sie aber nicht jedes Problem unter den Teppich kehren. Vor allem dann nicht, wenn es so himmelschreiend ist wie bei der Altersvorsorge.

Die Kanzlerin hätte nur ihre Sozialministerin Andrea Nahles fragen müssen. Die hatte Ende September alarmierende Ergebnisse vorgestellt: Wenn alles bleibt wie es ist, wird das gesetzliche Rentenniveau von 47,8%bis 2030 auf 44% und bis 2045 auf 41,6% fallen. 2001 waren es noch 52,6% des Durchschnittslohns. Trotzdem von drohender Altersarmut keine Spur, meint Merkel. Was nicht sein darf, kann auch nicht sein.

Dabei sind die neuen Zahlen von der Tendenz her längst bekannt. 2012 hatte die damalige Sozialministerin von der Leyen vorgerechnet, 2030 müssten Arbeitnehmer, die weniger als 2500 Euro verdienen, „mit dem Tag des Renteneintritts den Gang zum Sozialamt“ antreten. Dabei fangen die Probleme ab 2030 erst richtig an, weil dann die geburtenstärksten Jahrgänge in Rente gehen.

Aber statt überfällige Reformen –auch schmerzhafte – durchzuführen, die von Schwarz-Rot mit 80% Stimmenmehrheit leicht umsetzbar gewesen wären, hat Kanzlerin Merkel die Chance leichtfertig vertan und das Thema „Rente“ in der Schublade versenkt. Mit ihrem üblichen Aussitzen hat sie wertvolle Zeit vergeudet, Zeit, die eine Reform der Alterssicherung nicht hat. Stattdessen verteilte die „GroKo“ mit abschlagfreier Rente mit 63 und Mütterrente neue Wohltaten, die bis 2030 zusätzlich 130 Milliarden Euro kosten.

Falls Frau Nahles in ihrem für November angekündigten neuen Rentenkonzept die Forderung ihres Parteichefs Sigmar Gabriel und des DGB erfüllt, das Rentenniveau auf dem jetzigen Stand einzufrieren, wird alles noch viel teurer – 2030 entstünden Mehrkosten von jährlich 19 Milliarden Euro und 2045 von sage und schreibe 40 Milliarden Euro. Finanziert werden müsste das mit einem Sprung des Beitragssatzes von 18,7% auf 26,4%. Nahles hat die Schleusen schon geöffnet und erklärt, die Beiträge blieben „nicht bei den 22% stehen“, die als Höchstgrenze bis 2030 festgeschrieben sind.

Wie man es dreht und wendet, die Regierung hat nur drei Stellschrauben: die Rentenhöhe, den Beitragssatz und das Renteneintrittsalter. Mal ist die Lösung zu teuer, mal menschlich nicht zumutbar oder ideologisch nicht akzeptabel. Die Rechenakrobaten im Sozialministerium mühen sich vergeblich: Der frühere SPD-Arbeitsminister Franz Müntefering hat es auf den Punkt gebracht: „Weniger Kinder, später in den Beruf, früher raus, länger leben, länger Rente beziehen: Wenn man das nebeneinander legt, muss man kein Mathematiker sein, da reicht Volksschule Sauerland, um zu wissen: Das kann nicht gehen!“ Recht hat er, der Sauerländer Müntefering. Er wollte bildhaft klarmachen, dass ein späterer Rentenbeginn und Abstriche bei der Rentenhöhe unvermeidbar sind. Nahles und Merkel hätten wohl Volksschule Sauerland nicht geschafft. Aber für die Bundesregierung hat es allemal gereicht.

Um wachsende Altersarmut zu vermeiden, muss schnellstens eine Stärkung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge erfolgen. Das hat die Koalition zwar vor – aber mit den Mitteln, die schon in der Vergangenheit versagt haben, nämlich solchen, die auf Lebensversicherungen basieren. Die setzen  fast nur auf Zinsanlagen und verzichten weitgehend auf Aktien. Ausgerechnet  die langfristig ertragreichste Anlageform wird mit 4 % Anteil sträflich vernachlässigt.

Die heftig gescholtene Riester-Rente, die betrieblichen Pensionskassen und neue Lebensversicherungsverträge werfen deswegen lächerliche Renditen ab. Mit deutscher Gründlichkeit, mit Regulierungswut, teuren Garantieversprechen, Risikoscheu und Aktienfeindlichkeit ist das System der Altersvorsorge deshalb zur Zeitbombe geworden.

Schon in biblischen Zeiten gab es eine Regel, wie das Vermögen am besten aufzuteilen sei: Ein Drittel im Beutel, ein Drittel in Häusern, ein Drittel in Geschäften. Übersetzt heißt das: Ein Drittel in Festgeld und Festverzinslichen, ein Drittel in Immobilien und ein Drittel in Aktien. Die Deutschen dagegen sind in Geschäften – also Aktien mit 8 % Anteil am Gesamtvermögen – total unterinvestiert. Wollten sie bibeltreu anlegen, müssten sie den Aktienanteil vervierfachen. Das würde sich lohnen.

Aktien sind langfristig die mit Abstand ertragreichste Anlageform. Einschließlich wieder angelegten Dividenden betrugen die durchschnittlichen jährlichen Renditen in den 45 Jahren bis 2015 an den wichtigsten Börsen 10 bis 11 Prozent. Davon können die von Albträumen geplagten Zinssparer nur träumen.

Für die private und betriebliche Altersvorsorge ist deshalb ein viel höherer Aktienanteil unverzichtbar. Anstatt aber das Rad neu zu erfinden, würde ein Blick ins Ausland helfen, um bewährte Lösungen zu finden und zu übernehmen.

In der Schweiz können Einzahlungen in die „gebundene Vorsorge“ bis zu bestimmten Höchstbeträgen vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, und die Kapitalzuwächse bei Aktien, Anleihen, Fonds, etc. sind in der Ansparphase steuerfrei. Der Maximalbetrag beläuft sich 2016 bei Personen ohne betriebliche Vorsorge auf 20% des Nettoeinkommens, maximal umgerechnet rund

31 000 Euro, bei Personen mit beruflicher Vorsorge – die in der Schweiz üblich ist – auf gut 6200 Euro. Nach der Auszahlung werden die Erträge  zu vergünstigten Sätzen besteuert.

In Frankreich gibt es den Aktiensparplan PEA (Plan d Épargne en Actions), in den Jeder bis zu 150 000 Euro in Aktien, Fonds und Zinsanlagen investieren kann. Voraussetzung: 75 % der Aktien sind von Unternehmen aus der EU. Die Erträge sind steuerfrei, ab fünf Jahren  Haltedauer auch die Kursgewinne. 2014hat die Regierung zusätzlich einen PEA für kleine und mittlere Unternehmen eingerichtet, in den weitere 75 000 Euro angespart werden können. Ein Ehepaar kann zusammen also bis zu 450 000 Euro in renditestarken Aktien und Fonds investieren. Im Vergleich dazu sind die Riester-Höchstbeträge ein Witz.

Die USA sind ein Musterbeispiel betrieblicher und privater Altersvorsorge. Da dort die Beitragssätze zur Rentenversicherung mit 12,4 % um 6,3 Prozentpunkte niedriger sind als in Deutschland – und seit über 30 Jahren unverändert – haben Arbeitnehmer netto mehr von ihren Löhnen übrig, und Unternehmen müssen weniger einzahlen. Dieses „eingesparte“ Geld fließt seit 1978 vielfach in die betriebliche Vorsorge, die mit dem 401(k) Plan eine rentable und flexible Lösung bietet. Viele Arbeitgeber beteiligen sich mit 50 bis 100% an den Beiträgen. Die Arbeitnehmer können bis zu 18 000 Dollar (2016) jährlich einzahlen, über 60-jährige zusätzlich 6000 Dollar. Die Beiträge fließen überwiegend in Aktien- und gemischte Fonds, bei denen die Anlagestrategie auf das erwartete Rentenalter abgestimmt wird. Sie sind für Arbeitnehmer steuerfrei, der Arbeitgeber kann seinen Anteil als Betriebsausgaben absetzen. Zusätzlich gibt es den Roth-IRA, mit dem aus versteuertem Einkommen Vorsorgevermögen bis zu jährlich 5500 Dollar gebildet werden kann. Kapitalwachstum, Dividenden und Zinsen sind nach fünf Jahren steuerfrei.

Die unkomplizierte, flexible und renditestarke Art der Altersvorsorge bewirkt, dass US-Bürger kurz vor Renteneintritt im Durchschnitt 360 000 Dollar auf ihren Vorsorge-Konten angespart haben.  Die Amerikaner besitzen laut dem Allianz Global Wealth Report über 202 000 Euro Durchschnittsvermögen, die Deutschen mit 68 000 Euro nur ein Drittel davon. Deutschland ist in der Industrie Weltklasse, bei Vermögensbildung und Altersvorsorge Provinzklasse. Das lässt sich leicht ändern.

Das Rad in der Altersvorsorge ist andernorts schon erfunden und läuft rund. Unsere überforderten Gesetzesgeber könnten es einfach kostenlos und zollfrei importieren.

 

Photo: Berit Watkin from Flickr (CC BY 2.0)

Von  Prof. Dr. Stefan Kooths, Leiter des Prognosezentrums im Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel und Professor für Volkswirtschaftslehre an der Business and Information Technology School (BiTS) in Berlin.

Nach dem Brexit-Votum und der harten Haltung von Theresa May auf dem Tory-Parteitag sinnt mancher in Brüssel darauf, an den Briten ein abschreckendes Exempel zu statuieren. Nichts wäre falscher. Nötig ist ein maximal kooperativer Geist, der den Briten Brücken für eine spätere Rückkehr baut.

Der politische Handlungsdruck ist hoch. Ohne rasche Klarheit über die künftigen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU drohen wirtschaftliche Vorteile auf beiden Seiten einem politisch bedingten Attentismus zum Opfer zu fallen. Die Neuordnung des Verhältnisses ist ein komplexes und in den Details zeitraubendes Unterfangen. Umso wichtiger ist eine rasche Entscheidung in den Grundsatzfragen.

Es wäre viel gewonnen, wenn diese Entscheidung zugunsten einer maximal kooperativen Haltung der EU gegenüber dem Vereinigten Königreich ausfiele. Ein solches Signal würde noch weit vor dem Abschluss der Verhandlungen bereits einen Großteil der Unsicherheit aus der Welt schaffen. Nicht nur die Sorgen um konjunkturelle Effekte sprechen für eine solche Strategie. Diese käme auch der EU-Stabilität zugute, die sich langfristig nur aus ihren genuinen Club-Vorteilen speisen kann, nicht aber aus den Drohgebärden einer Großmachtpolitik. Nicht zuletzt sollten auch deshalb möglichst viele ökonomische Brücken über den Kanal erhalten bleiben, damit auf ihnen die nächste Generation der Briten vielleicht den Weg zurück in die EU finden kann.

EU-Stabilität durch Subsidiarität, nicht durch Abschreckung

Am Vereinigten Königreich wegen des EU-Austritts ein abschreckendes Exempel zu statuieren wäre ein Armutszeugnis für die Europäische Union. Ein Club ist attraktiv, wenn er den Mitgliedern Möglichkeiten eröffnet, die ihrer Natur nach nur gemeinschaftlich erreichbar sind, nicht aber dadurch, dass bei einem Austritt harte Sanktionen drohen. Je konsequenter sich die EU auf echte unionsweite Kollektivgüter konzentriert, desto klarer treten die Vorteile einer Mitgliedschaft hervor. Dem dient unmittelbar das Subsidiaritätsprinzip als Grundpfeiler der EU-Architektur (Artikel 5 Absatz 3 EU-Vertrag). Es stabilisiert die Gemeinschaft, weil so dem andernfalls zutreffenden Eindruck vorgebeugt wird, in Brüssel würden Dinge entschieden, die sich ebenso gut oder besser auf nationaler Ebene behandeln ließen. Es ist daher an der Zeit, nicht länger diejenigen, die auf die Beachtung des Subsidiaritätsprinzips dringen, als „europafeindlich“ zu schmähen. Dieses Prinzip ist keine Bremse der „EU-Skeptiker“, sondern ein seit langem bewährtes Verfahren zur Stabilisierung vertikal strukturierter Gemeinwesen.

Schiefe Bilder, schiefes Denken: Merkantilismus ist ein schlechter Ratgeber

Die Absicht der britischen Regierung, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU-Bürger zu beschränken, ohne den Zugang zum Binnenmarkt für Güter und Kapital aufzugeben, wird gemeinhin als „Rosinenpickerei“ kritisiert. Dieses Bild ist populär, aber schief. Kommunikativ erweist es dem Integrationsgedanken einen Bärendienst: Wer freien Güter- und Kapitalverkehr als „Rosinen“ und die Arbeitnehmerfreizügigkeit als die dafür zu schluckende Kröte verkauft, darf sich nicht wundern, wenn sich Ressentiments gegenüber Wirtschaftsmigranten verstärken. Ökonomisch besteht ohnehin kein zwingender Nexus zwischen freiem Arbeitsmarktzugang und dem übrigen Binnenmarkt.

Auch die Vorstellung, Freihandel sei eine Rosine, lässt tief blicken in eine Haltung, die immer noch von merkantilistischen Irrtümern durchsetzt ist. Freihandel ist kein Zugeständnis, sondern liegt im allseitigen Gemeinwohlinteresse. Daran ändert sich auch nichts, nur weil die EU als Handelspartner für Großbritannien relativ bedeutsamer ist als umgekehrt. Ebenso wenig taugt indes das Argument, die EU-27 solle wegen des Exportüberschusses gegenüber dem Vereinigten Königreich schonend mit den Briten umgehen. Auch darin äußert sich merkantilistisches Denken, das ebenso zwangsläufig wie überflüssigerweise zwischenstaatliche Konflikte schürt. An Exportüberschüssen lässt sich die Vorteilhaftigkeit des Handels nicht messen, weil Handelsströme in beiden Richtungen für alle Beteiligten nützlich sind. Freier Kapitalverkehr ermöglicht zudem, dass sie auch zeitlich auseinanderfallen können, was einen weiteren Vorteil – wiederum für alle Beteiligten – bewirkt.

Über die Innensicht des Binnenmarktes hinausdenken

So wichtig der Abbau von Handelshemmnissen innerhalb des EU-Binnenmarktes auch ist, die Vorteile des freien Güteraustauschs hören nicht an der EU-Außengrenze auf. Die Binnensicht sollte nicht blind machen für das, was die übrige Welt zu bieten hat. Leider ist es mit dieser emanzipierten Weltoffenheit in der EU nicht allzu weit her. Während Freihandel im Binnenverhältnis mittlerweile weitgehend unstrittig ist, gilt Freihandel mit der übrigen Welt vielen immer noch als suspekt. Das öffnet protektionistischen Partikularinteressen Tür und Tor.

Sichtbar wird dies in der EU-Agrarpolitik und den Akzeptanzproblemen bei neuen Freihandelsabkommen. Auch würde sonst nicht nur zu Recht die Industriepolitik einzelner Mitgliedsländer zugunsten „nationaler Champions“ unterbunden, sondern auch „europäischen Champions“ nicht das Wort geredet. Wettbewerbsdruck durch Marktöffnung statt Flankenschutz durch Industriepolitik wäre die generell richtige Devise – auch auf EU-Ebene. Insgesamt steht man sich somit in den Außenbeziehungen allzu oft mit merkantilistischem Denken selbst im Weg, und genau das droht den Beteiligten jetzt im Brexit-Prozess auf die Füße zu fallen.

Freien Marktzugang als Privileg zu betrachten, um es in dominanter Weise als Druckmittel auszuspielen, wäre primitives Großmachtgehabe und schadete allen. Freier Zugang zum Binnenmarkt für Güter und Kapital bedingt natürlich auch im Sinne von Nicht-Diskriminierung die Akzeptanz der Regeln, die dort für alle Akteure unabhängig von ihrer Nationalität gelten. Über diese Regeln mitentscheiden zu können ist ein genuiner Club-Vorteil, den die EU-Mitgliedschaft bietet. Allein deshalb nimmt Großbritannien mit dem Austritt bereits einen hohen Preis in Kauf, der sich von selbst einstellt. Mit jedem Anschein von zusätzlichen Sanktionen würde sich die EU selbst klein machen, indem sie den Wert ihrer Club-Güter ohne Not geringschätzt.

Gemeinsame Handelspolitik stärken, nicht schwächen

Der kurz nach dem Brexit-Votum erfolgte Schwenk der EU-Kommission, den Ceta-Freihandelsvertrag mit Kanada als gemischtes Abkommen einzustufen, schmälert den Wert der Club-Mitgliedschaft zusätzlich. Da nun eine Beteiligung sämtlicher nationaler und sogar einiger regionaler Parlamente erforderlich wird, dürften nicht nur die Erfolgsaussichten für Ceta merklich sinken, sondern die EU fortan auch als Verhandlungspartner für andere Weltregionen unattraktiver sein. Damit verliert sie in einer wohlbegründeten Gemeinschaftskompetenz an Gewicht, das andernfalls für die internationale Marktöffnung hätte eingesetzt werden können. Die wohl zur Besänftigung EU-kritischer Strömungen gedachte Ceta-Entscheidung verwässert ebenfalls das Subsidiaritätsprinzip, nun aber in umgekehrter Richtung, weil sie die gemeinsame Außenhandelspolitik als Kernaufgabe einer Wirtschaftsunion durchlöchert und so allgemeine Handelsregeln wieder dem Einfluss national-protektionistischer Interessen aussetzt.

Freihandel: Grenzüberwinder mit eingebauter Kooperationsprämie

Wer die EU für schwach hält, solange sie „nur“ den wirtschaftlichen Austausch fördert, verkennt die überragende Rolle, die wirtschaftliche Beziehungen für die friedliche Entwicklung spielen. Es war kein Zufall, die innere Befriedung des freien, westlichen Teils des europäischen Kontinents nach 1945 über die wirtschaftliche Schiene zu suchen (in den Vorläufern der EU wie auch in der Efta). Die Gründe, die dafür damals richtig waren, sind es auch heute noch. Durch ökonomische Interaktion – also Tauschprozesse in allen Varianten – erfahren Menschen in ihrem jeweiligen Kontraktpartner einen Förderer des eigenen Wohlergehens. Tausch ist immer freiwillig, weil er nur zustande kommt, wenn beide Seiten einen Vorteil darin sehen. Kaum eine andere menschliche Interaktionsform hat die Belohnungsprämie für kooperatives Verhalten so sichtbar eingebaut wie die Tauschhandlung; nicht umsonst spricht man von Tauschpartnern und nicht von Tauschgegnern. Aus demselben Grund bedanken sich nach einem Geschäftsabschluss stets beide Parteien gegenseitig.

Damit liefert der Freihandel eine zutiefst befriedende Basis für das Zusammenleben der Menschen über Ländergrenzen hinweg. Letztlich entstehen so friedliche Gesellschaften als Netzwerke massenhafter individueller Beziehungen. Gesellschaftlicher Zusammenhalt lässt sich nicht verordnen, sondern kann sich nur evolutionär einstellen. Freier wirtschaftlicher Austausch ist die beste Grundlage dafür, weil die gemeinsamen Vorteile die Menschen zueinander führen und auf Dauer verbinden. Auf der Basis der sich dann herausbildenden Konsense können – als Abkürzung zur weiteren Verringerung von Transaktionskosten – formale Institutionen entstehen. Diese Institutionen müssen aber dem Konsens folgen, nicht umgekehrt.

Konfliktreiche Nachwirkungen des Protektionismus

Wird freier wirtschaftlicher Austausch indes für längere Zeit blockiert, so richten sich die Preis- und Produktionsstrukturen an diesen Gegebenheiten aus. Hierzu zählen nicht zuletzt die Arbeitsmärkte und Lohnstrukturen. Trotz des Wohlfahrtsverlusts im Allgemeinen gedeihen im Schatten von Zoll- und Migrationsbarrieren auch Renten von Protektionismusgewinnern. Für diese wirkt ein schlagartiger Übergang zu freien Formen des Wirtschaftens disruptiv, weil ihre protegierten Markt- und Einkommenspositionen nahezu über Nacht erodieren. Diese Form von Ad-hoc-Liberalisierung kann daher neben neuen grenzüberschreitenden Kooperationsformen auf Jahre hinaus auch massive innerstaatliche Konflikte schüren. Ursächlich dafür ist indes nicht der freie Markt, sondern es sind die vorausgegangenen Hemmnisse.

Wie eine Staumauer haben sie den ansonsten graduell ablaufenden Anpassungsprozess über lange Zeit aufgehalten. Wenn diese Mauer nun bricht, bleibt für die Betroffenen typischerweise zu wenig Zeit, um sich an die neuen Bedingungen anzupassen. Massive Verteilungskämpfe zwischen Gewinnern und Verlierern bleiben dann nicht aus – sie sind so etwas wie das letzte soziale Gift, das der Protektionismus aus seiner modernden Gruft noch eine Zeitlang verströmt. Beim Übergang zu einem freien gemeinsamen Markt kann daher auch die Geschwindigkeit eine Rolle für die breite Akzeptanz in der Bevölkerung spielen.

Multiple Geschwindigkeiten als Chance für den Integrationsprozess

Mit der EU haben sich die Mitgliedsländer eine Instanz geschaffen, mit der sie ihre gemeinsamen wohlverstandenen Gemeinschaftsinteressen wahren können. In den vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes kommen wichtige Gemeinwohlinteressen zum Ausdruck. Dies gilt auch für die Personenfreizügigkeit. Es ist für jeden Bürger eines Mitgliedslandes abstrakt vorteilhaft, die ökonomische Wirkungsstätte innerhalb der EU frei wählen zu können – und nur solche abstrakten Vorteile können überhaupt ein Gemeinwohlinteresse begründen. Die konkrete Ausübung dieser Wahlfreiheit ändert zwangsläufig Knappheitsrelationen, andernfalls lägen gar keine Vorteile durch größere Wahlmöglichkeiten vor. Dies bedeutet aber zugleich, dass es trotz des anonymen Nettovorteils zu Gewinnern und Verlierern kommen kann. Trägt der Grundkonsens in einem Mitgliedsland nicht so weit, dass diese Effekte akzeptiert oder durch Kompensationszahlungen gemildert werden, so entstehen die erwähnten post-protektionistischen Spannungen im politischen Raum.

Im Falle Großbritanniens haben daher wohl vor allem jene für den EU-Austritt gestimmt, die sich – zutreffend oder nicht – als Verlierer der Arbeitnehmerfreizügigkeit betrachten, sei es durch höhere Wohnungspreise oder niedrigere Löhne. Dieses Votum spricht dagegen, die freie Arbeitsmigration auf Biegen und Brechen herbeiverhandeln zu wollen – es würde nur dazu führen, hinter sonst mögliche Kooperationsergebnisse zurückzufallen. Wenn man hingegen konstruktiv alles miteinander vereinbart, was diesseits und jenseits des Kanals konsensfähig ist, wird eine Menge dabei herauskommen. Folgt man behelfsmäßig dem Prinzip der Reziprozität, dann werden sich mit der Zeit auch im Vereinigten Königreich diejenigen durchsetzen, die den Wiedereinstieg in die Arbeitnehmerfreizügigkeit anstreben. Denn diese liegt im wohlverstandenen Gemeinwohlinteresse auch der britischen Bürger. Wenn dies eine Mehrheit der Wähler in einem Mitgliedsland vorübergehend anders sieht, dann braucht dieser Teil des Integrationsprozesses offensichtlich mehr Zeit.

Das wäre nicht der Untergang der EU, auch nicht, wenn einige Mitgliedsländer als Reaktion auf ein maximal kooperatives Brexit-Abkommen ihrerseits die Arbeitnehmerfreizügigkeit beschränken würden. Politisch wird manches gemacht, was Ökonomen für falsch halten. Dagegen hilft nur Einsicht durch überzeugende Argumente, aber kein Druck und schon gar kein Alles-oder-nichts-Ultimatum. Multiple Geschwindigkeiten sind ein probates Mittel, um Integrationsprozesse in Gang zu bringen. Die Langsameren können von den Schnelleren allmählich lernen, wie sich abstrakte Gemeinwohlinteressen konkret in eine bessere ökonomische Entwicklung übersetzen. Solche Einsichten entstehen nicht über Nacht. Aber sobald sie sich einstellen, wird der Integrationsdrang unwiderstehlich. Und genau das macht einen erfolgreichen Club aus: Unwiderstehlichkeit durch Einsicht in den gegenseitigen Vorteil.

Geringfügig geänderte Fassung eines Gastkommentars, der in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 19. September 2016 in der Rubrik „Der Volkswirt“ erschienen ist, online erstmals erschienen beim Kieler Institut für Weltwirtschaft.