Photo: Flickr, Günter Hentschel

Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues, und Kevin Spur, Student der Ökonomie an der Freien Universität Berlin.

Im Bruttoinlandsprodukt sind Haus- und Gartenarbeit nicht enthalten. Rechnet man diese dazu, erkennt man deutliche Unterschiede zwischen den USA und Deutschland. Ein Grund dafür ist die Einkommensbesteuerung, die bezahlte Arbeit für Ehepartner in Deutschland sehr unattraktiv macht.

Als Maß für den Output einer Volkswirtschaft ist es üblich, das Bruttoinlandsprodukt zu betrachten. Es misst den Wert aller für den Verkauf auf Märkten produzierten Waren nach Abzug aller Vorleistungen. Der durch unentgeltliche Arbeit entstandene Wert, zum Beispiel durch Haus- oder Gartenarbeit, findet jedoch gewöhnlich keine Berücksichtigung im BIP. Dabei ist das Ausmaß der Wertschöpfung durch unbezahlte Hausarbeit keineswegs zu vernachlässigen: 2013 hätte die vollständige Berücksichtigung der Hausarbeit das gemessene BIP um 31 % erhöht.

Dass heute relativ weniger Stunden auf unbezahlte Hausarbeit verwandt werden als früher, spiegelt die Entwicklung über die Jahre wider. Im Jahre 1992 wäre das gemessene BIP inklusive Hausarbeit noch um 37 % höher ausgefallen als das BIP ohne Hausarbeit. In den USA fällt der Anteil unentgeltlicher Hausarbeit am BIP deutlich niedriger aus. Es gibt steuerliche Gründe dafür, dass Deutsche – vor allem verheiratete Frauen – weniger entgeltlich arbeiten.

Hausarbeit und BIP

Alltäglich werden in Deutschland Leistungen wie Haus- und Gartenarbeit, Bauen und handwerkliche Tätigkeiten, Altenpflege sowie Kinderbetreuung oder ehrenamtliche Tätigkeiten unentgeltlich erbracht. Der durch diese Aktivitäten geschaffene Wert fließt nicht ins gemessene BIP ein. Würden beispielsweise zwei Nachbarn ihre Haus- und Gartenarbeit niederlegen und sich stattdessen gegenseitig für diese Leistungen bezahlen, stiege das BIP, obwohl die Wertschöpfung unverändert bliebe.

In das üblicherweise gemessene BIP fließt unentgeltliche Hausarbeit nicht ein, weil keine Markttransaktionen zu beobachten sind und somit für diese Leistungen keine Daten vorliegen. Soll die Wertschöpfung durch Hausarbeit vollständig im BIP berücksichtigt werden, muss ihr Wert zwangsläufig geschätzt werden. Im Zuge der Schätzung muss ermittelt werden, zu welchem Preis die Leistung auf dem Markt getauscht worden wäre. Um diese Frage zu beantworten, wird in der Regel die auf derartige Aktivitäten durchschnittlich verwendete Zeit mit dem Durchschnittslohn eines Hausangestellten multipliziert. Zusätzlich werden Abschreibungen auf langlebige Gebrauchsgüter berücksichtigt, die jedoch im Vergleich zur bewerteten Hausarbeit gering ausfallen.

Sinkender Anteil der Wertschöpfung durch Hausarbeit

Daten zur Bruttowertschöpfung durch unbezahlte Hausarbeit stellt das Statistische Bundesamt für die Jahre 1992, 2001 und 2013 bereit. In diesen Jahren erhob das Statistische Bundesamt Daten zur Verwendung des Zeitbudgets von Individuen, die Rückschlüsse auf die Anzahl der Stunden unbezahlter Hausarbeit zulassen, und kombinierte sie mit Daten aus der Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit.

 

2013 belief sich das BIP exklusive unbezahlter Hausarbeit auf 2.820 Milliarden Euro. Wäre die unbezahlte Hausarbeit berücksichtigt worden, wäre das gesamte BIP inklusive unbezahlter Hausarbeit mit 3.683 Milliarden Euro um 31 % höher ausgefallen. Der relative Anteil der unbezahlten Hausarbeit am gesamten BIP ging über die Jahre zurück. 1992 hätte das BIP durch die Berücksichtigung unbezahlter Hausarbeit bei 2.323 Milliarden Euro noch um 37 % höher gelegen.

Ähnliche Entwicklung in den USA

Auch in den USA nahm der Anteil der unbezahlten Arbeit an der gesamten Wertschöpfung ab. Für die Vereinigten Staaten stehen Daten für die Jahre 1965 und 2014 bereit. So wäre unter Berücksichtigung von Hausarbeit im Jahr 1965 das BIP noch um 37 % höher ausgefallen. 2014 hätte es dagegen in den USA nur um 23 % zugelegt. Dieser Anstieg fällt nicht nur im Vergleich zu 1965, sondern auch im Vergleich zu Deutschland im Jahre 2013 relativ gering aus.

Würde sowohl in Deutschland als auch in den USA die unbezahlte Hausarbeit berücksichtigt werden, läge der Output auch pro Person in den USA noch immer deutlich über dem deutschen, aber die BIPs pro Kopf der beiden Länder rückten näher zueinander. Das konventionelle Maß für das BIP überzeichnet folglich den BIP-Unterschied zwischen den USA und Deutschland.

USA: Mehr bezahlte Arbeit

Für die Unterschiede hinsichtlich des relativen Anteils der unentgeltlichen Hausarbeit am BIP mag es zum Teil kulturelle Gründe geben. Steuerliche Gründe spielen jedoch gewiss ebenfalls eine Rolle. So werden Transaktionen auf Märkten in den USA weniger stark besteuert als in Deutschland. Dadurch ist unentgeltliche Hausarbeit in Deutschland im Vergleich zu auf Märkten getauschter Arbeit relativ attraktiver. Es ist deshalb nicht überraschend, dass Erwerbstätige in den USA jährlich deutlich mehr Stunden arbeiten: 1.790 Stunden vs. 1.371 Stunden im Jahre 2015.

 

Ehegattensplitting hält Frauen vom Arbeitsmarkt fern

Dabei führt das in Deutschland zur Anwendung kommende Ehegattensplitting zudem dazu, dass der weniger verdienende Partner – häufig die Frau – einen relativ schwachen Anreiz hat, ihre Arbeitskraft auf dem Markt anzubieten. Während die Marktarbeit des weniger verdienenden Partners durch das Ehegattensplitting in Deutschland im Vergleich zu den USA häufig mit einem besonders hohen Grenzsteuersatz belastet wird, ist die unbezahlte Hausarbeit nicht zu versteuern. Auch das zeigt sich in den Daten.

So arbeiten vor allem verheiratete Frauen in Deutschland weniger entgeltlich als verheiratete Frauen in den USA. Alexander Bick und Nicola Fuchs-Schündeln nutzen Daten für die Jahre von 2001 bis 2008 und zeigen, dass verheiratete Frauen in Deutschland mit durchschnittlich 800 Stunden über 400 Stunden kürzer pro Jahr entgeltlich arbeiteten als verheiratete Frauen in den USA. Zudem schätzen sie, dass verheiratete Frauen in Deutschland knapp 300 Stunden mehr entgeltlich arbeiten würden, wenn die gemeinsame Veranlagung von Ehepartnern zugunsten einer verpflichtenden Einzelveranlagung bei gleichbleibenden Steuereinnahmen des Staates ersetzt würde.

Steuerreformen und unentgeltliche Hausarbeit

Wünschenswerte Steuersenkungen insbesondere bei der Einkommensteuer ließen die unentgeltliche Hausarbeit relativ zu entgeltlichen Tätigkeiten weniger attraktiv werden. Es käme zu zusätzlichen Markttransaktionen. Menschen würden weniger Aufgaben im Haushalt in Eigenregie erledigen und mehr Stunden auf Tätigkeiten verwenden, auf die sie spezialisiert sind. Die Einmottung des Ehegattensplittings hätte einen ganz ähnlichen Effekt. Durch die Umstellung auf Einzelveranlagung wäre es für den weniger verdienenden Partner angesichts niedrigerer Grenzsteuersätze attraktiver als heute, einer entgeltlichen Tätigkeit nachzugehen.

Erstmals veröffentlicht bei IREF.

Photo: Pascal from Flickr (CC 1.0)

Von Prof. Roland Vaubel, emeritierter Professor für Volkswirtschaftslehre und Politische Ökonomie an der Universität Mannheim. Von Prof. Vaubel erschien kürzlich das Buch „Das Ende der EUromantik – Neustart jetzt“.

Geld weckt Begehrlichkeiten. Jüngstes Beispiel ist die „Roadmap“ der Kommission zur Umgestaltung des sogenannten „Europäischen Stabilitätsmechanismus“. (In Wirklichkeit ist der ESM ein Destabilisierungsmechanismus, denn die Aussicht auf seine subventionierten Kredite schwächt den Anreiz, Überschuldungskrisen zu vermeiden.) 500 Mrd. Euro sind ein stattliches Kapital. Damit kann man sich viele Wünsche erfüllen. Aber der ESM darf seine verbilligten Kredite nur vergeben, „um die Stabilität des Eurogebiets insgesamt zu wahren“ – und auch das nur unter „strengen Auflagen“ (Art. 136 Z. 3 AEUV). Eine neue Finanzkrise ist für die Eurozone insgesamt nicht in Sicht. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass sich Macron, Juncker und die Schäuble-CDU immer neue Vorschläge ausdenken, wie das Kapital des ESM auf andere Weise eingesetzt werden könnte. Mit der Annahme, dass die Mittel des ESM für diese anderen Zwecke zur Verfügung stehen, wird übrigens stillschweigend eingestanden, dass er für seinen ursprünglichen Zweck nicht als Dauerinstitution gebraucht worden wäre.

Der ESM ist nicht nur reich, sondern auch gefährdet. Er könnte leicht wieder abgeschafft werden. Er beruht nicht auf EU-Recht, sondern auf einem eigenständigen völkerrechtlichen Vertrag, der von jedem einzelnen Unterzeichnerstaat mit Hinweis auf die grundlegende Änderung der Umstände gekündigt werden kann. Die FDP zum Beispiel hat in ihrem Wahlprogramm die Forderung aufgestellt, dass „die Ausleihekapazität des ESM kontinuierlich wieder zurückgefahren wird und dieser langfristig ausläuft“. Für die Europapolitiker geht es daher nicht nur darum, die Mittel des ESM stärker auszuschöpfen, sondern zunächst einmal zu verhindern, dass er wieder abgeschafft wird.

Um das Überleben des ESM zu sichern, verfolgen seine Anhänger zwei verschiedene Strategien. Die erste besteht darin, den ESM in EU-Recht zu überführen. Wenn das durchkäme, wäre es nicht mehr möglich, den ESM zu verlassen, ohne aus der EU auszutreten. Das ist die Strategie von Juncker und Macron. Dagegen ist die Schäuble-CDU. Schäuble verfolgt die zweite Strategie. Auch er möchte den ESM – sein Werk – vor der Abschaffung bewahren. Aber wenn der ESM in EU-Recht überführt würde, bestünde die Gefahr, dass Deutschland überstimmt werden könnte. Die Kommission schlägt das zwar in diesem Fall nicht vor, aber normalerweise wird im EU-Recht mit (qualifizierter) Mehrheit entschieden. Außerdem soll der Ministerrat der 28 ein Vetorecht erhalten. Nach dem ESM-Vertrag besitzt der deutsche Finanzminister im Gouverneursrat ein Vetorecht. Anstatt den ESM in EU-Recht zu überführen, will die Schäuble-CDU sein Überleben sichern, indem sie  ihm wichtige zusätzliche Kompetenzen überträgt, die ihn für alle Zeiten unentbehrlich machen. Konkret geht es um zwei Zuständigkeiten:

  1. Der ESM soll anstelle der sogenannten Troika aus Kommission, EZB und IWF darüber wachen, dass die Empfänger der ESM-Kredite ihre wirtschaftspolitischen Auflagen einhalten.
  2. Der ESM soll anstelle der Kommission dafür zuständig sein, die Haushaltspolitik aller Euro-Staaten zu überwachen.

Diese Vorschläge laufen den Interessen der Kommission zuwider. Sie will nicht Kompetenzen abgeben, sondern neue hinzugewinnen. Deshalb möchte sie ja den ESM in EU-Recht überführen. Auf diese Weise könnte sie sich – wie sie ausdrücklich erwähnt – vielfältige neue Mitwirkungsrechte verschaffen. Aber das ist keine Begründung, die bei den Mitgliedstaaten verfängt. Um die anderen Mitgliedstaaten gegen Schäuble-Deutschland zu mobilisieren, muss die EU-Kommission für den ESM Verwendungszwecke vorschlagen, an denen Frankreich und seinen Bundesgenossen gelegen ist. Das hat sie am 6. Dezember getan. Konkret geht es um zwei Verwendungen:

  1. Der ESM soll seine billigen Kredite auch an den Bankenabwicklungsfonds der Eurozone vergeben dürfen. Da freuen sich die Länder, die die marodesten Banken haben: Italien, Spanien und natürlich Griechenland und Zypern.
  2. Der ESM soll – wenn auch nicht sofort – bei asymmetrischen makroökonomischen Schocks verbilligte Kredite zur Finanzierung von Investitionen vergeben. Für die Finanzierung von Investitionen gibt es aber bereits europäische Institutionen: die Europäische Investitionsbank und den sogenannten Juncker-Fonds. Außerdem betreffen asymmetrische makroökonomische Schocks per definitionem nicht die Stabilität des Euroraums insgesamt.

Die Kommission sieht weitere Verwendungszwecke vor: „The proposal refers to the possibility for the European Monetary Fund to develop new financial instruments. Over time, such instruments could supplement or support other financial instruments and programmes“. Dabei ist vor allem an zwei weitere Vorschläge aus dem Nikolaus-Paket der Kommission zu denken:

  1. Mitgliedstaaten, die wichtige Wirtschaftsreformen durchführen, sollen spezielle Finanzhilfen erhalten. Das ist für Macron und die Mittelmeerländer attraktiv. Auch Angela Merkel ist dafür. Der niederländische Ministerpräsident Mark Rutte meint dagegen: „Wir in den Niederlanden haben ohne jede ausländische Hilfe zahlreiche Reformen ergriffen – und jetzt sollen wir denen, die Reformen unterlassen haben, dafür Geld geben?“
  2. Länder, die der Währungsunion beitreten wollen, sollen stärker gefördert werden. Dabei handelt es sich zurzeit um Kroatien, Bulgarien und Rumänien. Die Kommission wirbt also auch in Osteuropa um Unterstützung.

Wie schneiden im Vergleich Schäubles Vorschläge ab? Wenn in Zukunft nicht mehr die Troika, sondern der ESM dafür zuständig wäre, die Einhaltung der wirtschaftspolitischen Auflagen zu überwachen, hätten die Schuldnerländer noch leichteres Spiel. Denn das ESM-Personal ist nicht daran interessiert, Kreditprogramme wegen Nichterfüllung der Auflagen abzubrechen. Die ESM-Beamten wollen möglichst viele Kredite vergeben, denn über ihre Zinsmarge erzielen sie die Einkünfte, die sie zur Finanzierung ihrer Gehälter und sonstigen Ausgaben benötigen. Außerdem ist die Kreditvergabe ein Weg, Macht auszuüben und Prestige zu gewinnen. Dieses Anreizproblem ist aus der Geschichte des Internationalen Währungsfonds sattsam bekannt. Zwar hat der IWF zum Beispiel im Zeitraum 1991-2012 insgesamt 41 Kreditprogramme wegen Nichterfüllung der Auflagen abgebrochen, aber auf dreißig dieser Programme folgte innerhalb eines Jahres das nächste Programm (Urbaczka, Vaubel, Cato Journal 2013). Schäubles Vorschlag müsste daher bei den Schuldnerstaaten gut ankommen. Er ist nicht im Interesse Deutschlands.

Seinen zweiten Vorschlag hat Schäuble folgendermaßen begründet: „Der ESM würde die Haushaltsentwürfe nicht politisch, sondern streng nach den Regeln beurteilen“ (Stuttgarter Zeitung, 15.10.16). Das hören die deutschen Wähler gerne, aber es ist falsch. Der Gouverneursrat des ESM besteht aus den Finanzministern der Euro-Staaten – also den Politikern, die die Haushaltsdefizite höchstpersönlich zu verantworten haben. Sie haben kein Interesse daran gerügt zu werden oder gar Geldbußen zu zahlen. Ein Finanzminister hackt dem anderen kein Auge aus.  Man würde die Böcke zu Gärtnern machen. Insofern hat auch dieser Vorschlag in den notorischen Defizitländern gute Chancen. Er wird auch von der FDP unterstützt, obwohl doch Kompetenzübertragungen, die auf Dauer angelegt sind, die gewünschte langfristige Abschaffung erheblich erschweren würden. Im deutschen Interesse sind diese Pläne nicht, und die Kommission bekämpft sie.

Aber es gibt auch Punkte, bei denen Kommission und Schäuble übereinstimmen. Um das Überleben des ESM zu sichern, wollen sie den ESM nicht nur – jeder auf seine Weise -umfunktionieren, sondern auch optisch aufwerten. Dazu gehört, dass der ESM einen neuen Namen erhält: „Europäischer Währungsfonds“. Außerdem soll der Vorsitzende des Gouverneursrats zugleich Chef der Eurogruppe sein. Als neuer Vorsitzender der Eurogruppe ist gerade der Portugiese Mario Centeno gewählt worden. Er ist Finanzminister seines Landes und Mitglied der sozialistischen Fraktion. Nach den Vorstellungen der Kommission soll die Eurogruppe einen Vize-Präsidenten der Kommission zu ihrem Vorsitzenden wählen. Dieser soll – einem Vorschlag des französischen Präsidenten folgend – den Titel „Europäischer Finanzminister“ erhalten.

Wer könnte sich dem entgegenstellen?

Photo: StefanRohrbach from Flickr (CC BY 2.0)

Von Claus Vogt, Börsenbrief „Krisensicher investieren“.

Der Bundesrechnungshof hat vor einigen Monaten einen Bericht veröffentlicht, in dem er sich intensiv mit der finanziellen Dimension der Energiewende auseinandersetzt. In dem Bericht kritisieren die Finanzkontrolleure insbesondere, dass die Bundesregierung keinen Überblick über die finanziellen Auswirkungen der Energiewende habe. Auch würden bei der Umsetzung der Energiewende die Ziele Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit nicht gleichrangig mit den klimapolitischen Zielen behandelt.

Fragen der Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit spielen auch in den derzeitigen Verhandlungen zur Regierungsbildung nach der Bundestagswahl vom September 2017 keine Rolle. Da fragt man sich als interessierter Zeitgenosse schon, auf welcher Faktenbasis die zukünftigen Koalitionäre über weitere Verschärfungen der Energiewende verhandeln und dadurch der Gesellschaft zusätzliche Belastungen auferlegen wollen.

Als Energiewende bezeichnet die Bundesregierung den Übergang von der Nutzung fossiler Energieträger wie Erdöl, Kohle und Erdgas sowie der Kernenergie zu einer nachhaltigen Energieversorgung durch erneuerbare Energien. Die Energiewende soll dazu beitragen, die angestrebten Klimaschutzziele zu erreichen. Der Begriff „erneuerbare Energien“ ist streng genommen nicht korrekt, denn Energie lässt sich nach dem Energieerhaltungssatz der Physik weder vernichten noch erschaffen, sondern lediglich in verschiedene Formen überführen. Die Bezeichnung hat sich jedoch allgemein durchgesetzt und auch Eingang in die Gesetzessprache gefunden.

Eine Gesamtkoordinierung findet nicht statt

Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) für die Gesamtkoordinierung der Energiewende zuständig. Das BMWi versteht die Energiewende als gesamtstaatliche Aufgabe und spricht in diesem Zusammenhang davon, dass durch seine Koordinierung Reibungsverluste verhindert und eine „Energiepolitik aus einer Hand“ ermöglicht werde. Die Feststellungen des Rechnungshofs zeigen allerdings, dass das BMWi bislang seine Rolle als Gesamtkoordinator nicht ausfüllt. Vielfach fanden weder innerhalb des BMWi noch mit anderen Bundesministerien koordinierende Absprachen statt. Beispielsweise wurden Fördermittel von verschiedenen Ressorts für ähnlich Programme zur Verfügung gestellt. Weiterhin hat der Bundesrechnungshof die mangelhafte Abstimmung zwischen Bund und Ländern bei der Umsetzung der Energiewende bemängelt.

Der Bund hat keinen Überblick über die Kosten der Energiewende

Angesichts der mangelnden Koordination verwundert es nicht, dass das BMWi keine belastbaren Zahlen über die finanzielle Dimension der Energiewende vorlegen konnte. Elementare Fragen wie zum Beispiel, was die Energiewende den Staat kostet bzw. kosten sollte, konnten nicht beantwortet werden. Für den Bundesbereich musste der Rechnungshof die entsprechenden Informationen bei den in Frage kommenden Bundesministerien erfragen. Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende finanziert der Bund aus dem Bundeshaushalt und aus dem Energie- und Klimafonds. Die entsprechenden Ausgaben lagen im Jahr 2011 bei 2 Milliarden Euro, im Jahr 2016 waren es bereits 4 Milliarden Euro. Der Rechnungshof hat gefordert, dass der Bund sich an zentraler Stelle einen umfassenden Überblick über die finanziellen Auswirkungen der Energiewende verschaffen müsse. Nur dann könne eine fundierte Entscheidung über Ausbau und Grenzen der Energiewende getroffen werden.

Bürger und Unternehmen werden mit hohen Milliardenbeträgen belastet

Viel gewichtiger als die Ausgaben der öffentlichen Haushalte für die Energiewende sind die Lasten, welche auf die Bürger und Unternehmen in diesem Zusammenhang zukommen. Insbesondere die von den Stromverbrauchern zu tragenden Aufschläge und Umlagen erreichen eine gewaltige finanzielle Dimension. Die von den Stromverbrauchern zu zahlenden Gesamtausgaben für die verschiedenen Aufschläge und Umlagen beliefen sich im Jahr 2016 auf schätzungsweise 24 Milliarden Euro. Darüber hinaus müssen die Bürger und Unternehmen die Energiewende aufgrund von gesetzlichen oder sonstigen Regelungen mitfinanzieren. Ein Beispiel hierfür ist die Energieeinsparverordnung, welche die Investitionsausgaben bei Gebäuden deutlich erhöht. Die energetisch relevanten Kosten bei Investitionen in den Gebäudebestand wurden vor einigen Jahren auf über 50 Milliarden Euro geschätzt.

Der Rechnungshof fordert Transparenz über die Kosten der Energiewende

Der Rechnungshof hat zu diesem Thema ausgeführt, dass der Bund Transparenz über die Auswirkungen der Energiewende auf Bürger und Unternehmen durch staatliche Maßnahmen wie Steuern, Abgaben, Umlagen usw. schaffen müsse. Das gleiche gelte für Regelungen wie beispielsweise das Gesetz über den Ausbau erneuerbarer Energien oder die Energieeinsparverordnung. Nur aufgrund einer ausreichend datenbasierten und umfassenden Grundlage sei eine Diskussion über die Weiterentwicklung der Energiewende möglich. Eine Entscheidung über Ausbau und Grenzen der Energiewende könne nur getroffen werden, wenn der Staat wisse, wie viel die Energiewende den Staat und die Verbraucher von Energie koste.

Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssten stärker berücksichtigt werden

Weiterhin geht der Rechnungshof auch auf die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung ein. Die Ziele Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit (sogenanntes „energiepolitisches Dreieck“) stehen für die Bundesregierung gleichrangig nebeneinander. Der Bundesrechnungshof führt dazu aus, dass bei der Energiewende die Ziele Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit nicht gleichrangig mit den umweltpolitischen Zielsetzungen berücksichtigt würden. Es bestehe eine Dominanz der Umweltverträglichkeit. Der Rechnungshof fordert, dass die Ziele Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit genauso konkretisiert und quantifiziert werden müssten wie die bereits ausreichend quantifizierten umweltpolitischen Ziele. Dabei sollten Obergrenzen für die Kosten der Energiewende aufgezeigt werden. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssten als begrenzende Faktoren für die Weiterentwicklung der Energiewende wahrgenommen werden.

Neue Lasten werden auf die Bürger zukommen

Goldene Worte, die der zur Objektivität verpflichtete Rechnungshof der Politik da ins Stammbuch geschrieben hat. Die äußerst vernünftigen Forderungen der Finanzkontrolleure werden aber vermutlich bei der Politik kein Gehör finden. Hierfür spricht, dass klimapolitische Ziele in den bisherigen Verhandlungsrunden zur Bildung einer tragfähigen Regierungskoalition nach der Bundestagswahl einen hohen Stellenwert hatten, während Aspekte der Versorgungssicherheit bzw. Bezahlbarkeit nicht im Vordergrund standen. An diesem Vorrang für den Klimaschutz dürfte sich auch bei weiteren Koalitionsverhandlungen nichts ändern. Vor diesem Hintergrund steht zu befürchten, dass die Politik uns Bürgern weitere finanzielle Lasten zur Durchsetzung ihrer klimapolitischen Ziele auferlegen wird.

Photo: Radio Bremen

Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues und Fabian Kurz, Student der Volkswirtschaftslehre, ehemaliger Praktikant bei Prometheus. 

Wir sollten auf der Hut sein, die Vergangenheit zu romantisieren. Unsere Sehnsucht nach der „guten alten Zeit“ ruft Politiker auf den Plan, die Maßnahmen vorschlagen, um die verklärte Vergangenheit wiederzubeleben. Oft bewirken gerade derartige rückwärtsgewandte Vorschläge das Gegenteil.

Loriot war ein Meister darin, die subtilen Gefühle seiner Mitmenschen humoristisch aufzuarbeiten. Das Gefühl, früher sei alles besser gewesen, kann kaum prägnanter zusammengefasst werden als mit dem berühmten Satz von Opa Hoppenstedt: “Früher war mehr Lametta”. Tatsächlich hing früher mehr Lametta an unseren Weihnachtsbäumen. Dennoch neigen wir dazu, die Vergangenheit zu verklären. Frühere Probleme erscheinen im Rückblick weniger dramatisch als heutige, während Erinnerungen an die guten Momente von früher heutige Erlebnisse in den Schatten stellen. Schließlich war früher sogar der Humor besser.

Umfragen zeigen regelmäßig, dass sich Deutsche nach den “guten alten Zeiten” zurücksehnen. Besonders gut kommen dabei die 70er und 80er Jahre weg. Fast jeder Zweite findet, dass es in den 1980er Jahren besser war als heute. Auch im Hinblick auf die Zukunft scheinen die meisten Deutschen wenig optimistisch zu sein. Nur 15% erwarten in 50 Jahren bessere Lebensverhältnisse als heute. Fast die Hälfte erwartet eine Entwicklung zum Schlechteren. Diese Einschätzungen sind nur schwerlich mit messbaren Verbesserungen der Lebensqualität über die vergangenen Jahrzehnte in Einklang zu bringen.

Das Lametta der Politiker

Nicht nur Loriot hat unsere heimliche Sehnsucht nach den “guten alten Zeiten” erkannt, auch Politiker. Früher waren angeblich Renten und Jobs sicher, Autobahnen und Schulen in tadellosem Zustand, das Ausmaß der Armut geringer und die Menschen somit glücklicher. Regelmäßig schlagen Politiker Reformen vor, die wünschenswerte und scheinbar in der Vergangenheit bereits realisierte Verhältnisse wieder herbeiführen sollen. In dieses Bild passt jedoch nicht, dass Deutsche heute zufriedener sind als je zuvor seit der Wiedervereinigung.

Der SPD-Vorsitzende Martin Schulz möchte Teile von Hartz IV wieder zurücknehmen. So soll das Arbeitslosengeld wieder wie früher länger gezahlt werden. Die schmerzlich hohen Arbeitslosenzahlen der Vergangenheit scheinen in Vergessenheit geraten zu sein. Auch der derzeitige US-Präsident überzeugte mit seinem Versprechen, Amerika wieder groß zu machen, viele Wähler. Handel durch Protektionismus einzuschränken wird den Menschen jedoch kaum die erhofften Jobs zurückbringen und ihnen vor allem in der langen Frist schaden.

Länger und reicher leben

Ein Blick auf abstrakte Kennzahlen wie das Pro-Kopf-Einkommen oder die Lebenserwartung deuten anders als die Referenzen auf die „gute alte Zeit“ darauf hin, dass in der Vergangenheit gewiss nicht alles besser war, sondern vielmehr schlechter. Heute lebt in Deutschland gemessen am Einkommen pro Kopf nicht nur die reichste Generation, sondern auch die mit der höchsten Lebenserwartung. Noch nie war das durchschnittliche erwartete Lebenseinkommen höher. Das reale durchschnittliche Einkommen hat sich seit 1970 mehr als verdoppelt. Frauen, die 1970 geboren wurden, haben eine Lebenserwartung von 73,4 Jahren. Frauen, die im Jahr 2015 geboren wurden, können erwarten, im Schnitt 10 Jahre länger zu leben. Heute geborene Männer werden sogar 11 Jahre länger leben als 1970 zur Welt gekommene Allerdings werden sie noch immer früher sterben als weibliche Gleichaltrige.

Früher Luxus, heute Standard

Diese Fortschritte sind nicht nur ausgewählten Mitgliedern der Gesellschaft vorbehalten. Auch bei den relativ Ärmsten der Gesellschaft können deutliche Verbesserungen festgestellt werden. So entspricht der heutige ALG II-Satz inklusive der nicht-monetären Leistungen etwa dem durchschnittlichen Einkommen des Jahres 1972.

Häufig wird gegen diese relativ abstrakten Kennzahlen eingewandt, es handele sich nur um eine wenig aussagekräftige Betrachtung von Durchschnittswerten. Die seien nicht dazu geeignet einzuschätzen, wie sich das Leben der Menschen verändert hat, welche sich unter dem Durchschnitt wiederfinden und beispielsweise weniger als das durchschnittliche Einkommen erzielen.

Eine Möglichkeit, dieses Problem zu umgehen, bietet die Betrachtung der Veränderung der Verbreitungsgrade von Gütern. Steigt der Anteil der Haushalte, die über ein bestimmtes Gut verfügen, deutlich, handelt es sich gewiss nicht um eine Verbesserung der Lebenssituation einiger weniger Haushalte oder Personen, sondern einer breiten Gruppe der Bevölkerung.

 

Daten bezüglich der Entwicklung des Verbreitungsgrades liegen für Deutschland leider nur für einige ausgewählte Güter vor. Dennoch sind die bereitstehenden Daten aufschlussreich. Der Gebrauch vieler Güter und Dienstleistungen, die wir heute für selbstverständlich erachten, war in einigen Fällen vor wenigen Jahrzehnten — in der „guten alten Zeit“ — nicht selbstverständlich.

So waren Geschirrspülmaschinen 1973 Luxusgüter. Das Geschirr wurde in nur 6,9 % der Haushalte von einer Spülmaschine gereinigt — wohlgemerkt in Westdeutschland. Bis zum Jahr 2013 hatte sich der Anteil der Haushalte, die eine Geschirrspülmaschine benutzen, auf 67,3 % fast verzehnfacht.

Im Jahr 1973 verfügten nur 51 % der Haushalte über ein eigenes Telefon. 40 Jahre später war in 99,8 % der Haushalte ein Telefon zu finden. Während im Jahr 2013 95,1 % der Haushalte mit einem Farbfernseher ausgestattet waren, traf das 1973 auf nur 15 % zu.

Die Bedeutung von Haushaltsgeräten sollte nicht unterschätzt werden. Hans Rosling zeigt, wie sehr Hausarbeit beispielsweise durch die Waschmaschine erleichtert wird. Heutzutage verfügen über 94 % der Haushalte in Deutschland über eine eigene Waschmaschine.

Die Zahlen unterschlagen zudem, dass Farbfernseher heute einen deutlich angenehmeren Filmabend ermöglichen als vor 40 Jahren, Spülmaschinen Schmutz effektiver beseitigen und Telefone nicht mehr an einer Schnur hängen.

Umso beeindruckender ist die Entwicklung der Verbreitungsgrade bezüglich ausgewählter Güter zudem angesichts der gesunkenen Durchschnittsgröße von Haushalten. Obwohl in einzelnen Haushalten heute durchschnittlich weniger Personen leben, stiegen die Verbreitungsgrade pro Haushalt. Pro Person sind also die Verbreitungsgrade noch schneller gestiegen.

Marktwirtschaft funktioniert!

Der technische Fortschritt der vergangenen Jahrzehnte trug dazu bei, dass die Ungleichheit im Konsum zurückging. Die obigen Beispiele veranschaulichen, wie in einer marktwirtschaftlichen Ordnung Luxusgüter- und Dienstleistungen, die zunächst nur für einige erschwinglich sind, nach und nach für nahezu jedermann zugänglich werden.

Wir sollten auf der Hut sein, die Vergangenheit zu romantisieren. Unsere Sehnsucht nach der „guten alten Zeit“ ruft Politiker auf den Plan, die Maßnahmen vorschlagen, um die verklärte Vergangenheit wiederzubeleben. Oft bewirken gerade derartige rückwärtsgewandte Vorschläge das Gegenteil. Sie neigen dazu, die Triebfedern zu schwächen, die den Fortschritt ermöglichen und damit zu einem angenehmeren Leben für alle beitragen. Weder würde die von Donald Trump propagierte Abschottungspolitik nach außen Amerika wieder großartig machen, noch würden in Deutschland mit Zurücknahme der Agenda 2010 wieder sozialpolitische Paradieszustände zurückkehren. Wir sollten uns regelmäßig daran erinnern, dass zwar früher mehr Lametta war, aber bestimmt nicht alles besser.

Erstmals erschienen bei IREF.

Photo: Lennart Tange from Flickr (CC BY 2.0)

Von Claus Vogt, Börsenbrief „Krisensicher investieren“.

Die Regeln, welche sich die EU-Länder zur Eindämmung der Staatsverschuldung gegeben haben, sind in den letzten Jahren immer weiter verschärft worden. Einige EU-Länder haben sich hiervon aber nicht sonderlich beeindrucken lassen und setzen ihren Kurs des Schuldenmachens fort. Die EU-Kommission, welche die Einhaltung der Regeln überwacht, hat solche Verstöße mit fragwürdigen Begründungen hingenommen.

Allgemein bekannte Vorgaben zur Begrenzung der Staatsverschuldung sind die Maastricht-Kriterien, die schon seit 1992 gelten und später in die EU-Verträge aufgenommen wurden. Danach darf der staatliche Schuldenstand nicht höher als 60 Prozent des Bruttoinlandprodukts sein, das jährliche Haushaltsdefizit darf nicht mehr als drei Prozent des Bruttoinlandprodukts betragen. Es folgte im Jahr 1997 der Stabilitäts- und Wachstumspakt, der vorsieht, dass das strukturelle Haushaltsdefizit ein Prozent des Bruttoinlandprodukts nicht überschreiten darf.

Auch verpflichteten sich die unterzeichnenden Mitgliedstaaten, bei Überschreitung des Schwellenwerts von 60 Prozent ihren Schuldenstand um jährlich ein Zwanzigstel zurückzuführen. An diese Vorgaben knüpft der sogenannte Fiskalvertrag an, den 25 EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2012 beschlossen haben. Er sieht unter anderem vor, dass die EU-Kommission finanzielle Sanktionen gegen hartnäckige Defizitsünder verhängen kann.

Verfahren wegen übermäßiger Defizite

Aufgrund der genannten Regelwerke sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der EU-Kommission eine Fülle von Daten über ihre finanzielle Situation und insbesondere den Umfang der Verschuldung zur Verfügung zu stellen. Werden die Schwellenwerte überschritten, kann ein Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits eingeleitet werden. Gegen fast alle EU-Länder wurden in den letzten Jahren solche Verfahren durchgeführt. Auch die Bundesrepublik Deutschland sah sich in den Jahren 2003 und 2009 entsprechenden Nachfragen ausgesetzt. Die Verfahren gegen Deutschland wurden dann allerding nach einiger Zeit wieder beendet. In jüngster Zeit liefen entsprechende Verfahren gegen Frankreich, Griechenland, Irland, Kroatien, Portugal, Slowenien, Spanien, das Vereinigte Königreich sowie Zypern.

Noch nie gab es Sanktionen gegen einen Schuldensünder

Ob ein Defizitverfahren eingeleitet wird, entscheidet der Ministerrat der EU, also die Finanzminister der Mitgliedstaaten, auf Vorschlag der EU-Kommission. Nach Einleitung eines Verfahrens sind die Schuldensünder verpflichtet, die EU-Kommission fortwährend über die geplanten und ergriffenen Maßnahmen sowie die Entwicklung ihrer Haushalts- und Wirtschaftslage zu unterrichten. Die EU-Kommission überwacht, ob die angekündigten Maßnahmen zur Korrektur der übermäßigen Defizite auch umgesetzt werden. Wurden keine wirksamen Maßnahmen ergriffen, können in letzter Konsequenz finanzielle Sanktionen gegen sparunwillige Mitgliedsländer verhängt, zum Beispiel Zahlungen aus EU-Fonds ausgesetzt werden. Bisher ist es noch in keinem Fall zu Sanktionen der EU gegen säumige Mitgliedstaaten gekommen.

Nur in wenigen EU-Ländern liegt die Gesamtverschuldung unter 60 Prozent

Wie wenig wirksam die komplizierten Regelungen zur Schuldenbegrenzung und die geschilderte Vorgehensweise der EU-Kommission sind, zeigt sich beispielhaft daran, dass die meisten Mitgliedstaaten nach wie vor einen höheren Schuldenstand als 60 Prozent des Bruttoinlandprodukts aufweisen. Lediglich bei einigen osteuropäischen Mitgliedsländern sowie Luxemburg und Malta liegt die Gesamtverschuldung unter 60 Prozent. Der offizielle Schuldenstand Deutschlands ist in den letzten Jahren zwar stark gesunken, liegt mit derzeit rund 68 Prozent aber immer noch über dem Schwellenwert.

Viel Verständnis der EU-Kommission für den Defizitsünder Frankreich

Die Schuldenstandsquote Frankreichs wird sich nach den Berechnungen der EU-Kommission von 92 Prozent im Jahr 2013 auf 97 Prozent im Jahr 2020 erhöhen. Zu Recht läuft deshalb derzeit ein Defizitverfahren gegen unser Nachbarland. In diesem Verfahren zeigte sich die EU-Kommission bislang ausgesprochen verständnisvoll gegenüber der französischen Schuldenpolitik. Trotz des erwarteten Anstiegs der Gesamtverschuldung und obwohl Frankreich einen Teil der vorgeschriebenen Unterlagen und Daten nicht lieferte, vertrat die EU-Kommission die Auffassung, dass das Land die Anforderungen der geltenden Bestimmungen erfülle. Das Defizit könne in einem ruhigeren Tempo unter den Schwellenwert gebracht werden.

Kein Defizitverfahren gegen Italien trotz enormer Staatsverschuldung

Noch einfacher machte es sich die EU-Kommission in Bezug auf das hochverschuldete Italien. Gegen Italien wurde 2009 ein Defizitverfahren eingeleitet, welches im Jahr 2013 aufgehoben wurde. Im Jahr 2015 führte die Kommission erneut eine Bewertung Italiens durch und kam zu dem Schluss, dass Italien das Schuldenstandskriterium „prima facie“ verletze. Die Schuldenstandsquote Italiens lag seinerzeit bei 133 Prozent. Trotz dieser Zahl kam die EU-Kommission zu dem Ergebnis, dass Italien das Schuldenstandskriterium einhalte. Begründet wurde dies mit der ungünstigen Wirtschaftslage und den angekündigten Strukturreformen. Diese würden sehr positive Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen in Italien haben. Derzeit läuft kein Defizitverfahren gegen Italien.

Kritik an der unterschiedlichen Vorgehensweise der EU-Kommission

Gegen andere Defizitsünder zeigte sich die EU weitaus weniger nachsichtig. In anderen EU-Ländern wurden Sparmaßnahmen nicht nur eingefordert, sondern tatsächlich durchgesetzt. In der Fachwelt wird die unterschiedliche Vorgehensweise der EU-Kommission bei den einzelnen Mitgliedstaaten kritisiert. Die Ermessenspielräume der EU-Kommission in den Defizitverfahren müssten reduziert werden. Die Einhaltung der Regeln müsse zielgenauer und weniger politisch bewertet werden. Gegebenenfalls müsse eine andere Institution als die EU-Kommission in die Bewertung eingeschaltet werden.

Die EU-Kommission will die Schuldenregeln aufweichen

Die geäußerte Kritik scheint der EU-Kommission lästig geworden zu sein. Dieser Tage hat sie die Fachwelt mit einem Vorschlag überrascht, der in eine ganz andere Richtung geht als von den Kritikern gefordert. Nach Presseberichten will Kommissionspräsident Juncker erreichen, dass das Defizitkriterium von drei Prozent künftig als europaweite Gesamtzahl ermittelt wird. Es käme dann deutlich weniger darauf an, dass jeder Mitgliedstaat sein Haushaltsdefizit unter die Marke von drei Prozent des Bruttoinlandprodukts drückt, sondern die Eurozone als Ganzes müsste diesen Wert erreichen. Damit würde ein klarer Anreiz für jedes einzelne Land geschaffen, auf Kosten der anderen über seine Verhältnisse zu leben. Und das möglichst schnell, bevor die Gesamtgrenze erreicht wird.

Überdies möchte die EU-Kommission diejenigen Regelungen nicht mehr anwenden, die sich zu sehr auf den Schuldenstand der Mitgliedsländer konzentrierten. Na toll, kann ich dazu nur sagen, dann muss sich die EU-Kommission keine abenteuerlichen Begründungen mehr ausdenken, wenn sie wichtige Länder trotz hoher Gesamtverschuldung mit Nachsicht behandeln möchte. Man kann nur hoffen, dass die Mitgliedstaaten den Vorschlägen der EU-Kommission eine deutliche Abfuhr erteilen.