Photo: Hans-Peter Gauster from Unsplash (CC 0)

Von Nemir Ali, Student der Rechtswissenschaften.

Vom Acrylamid-Gehalt in Pommes bis hin zum Nikotinemissionsgrenzwert einer Zigarette – für all dies gibt es EU-Richtlinien oder Verordnungen, und regelmäßig kann man sich in Brüssel auf die nächste Medienschelte einstellen, wenn derartiges beschlossen wird. Dies zu regeln sei doch überflüssig, Brüssel verliere sich mal wieder ins „Klein-klein“, heißt es dann oft.

Doch stimmt das? In Art. 114 des „Lissaboner Vertrags“ (AEUV) wird der EU aufgegeben, sich um die Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zu kümmern, um so den Binnenmarkt zu stärken. Dabei geht es um den Abbau von nichttarifären Handelshemmnissen, also von solchen, die nicht in Zöllen oder Einfuhrgebühren bestehen, sondern in unterschiedlichen Standards für Produkte oder Dienstleistungen. Diese führen dazu, dass übernational agierende Unternehmen entweder für jedes Land unterschiedliche Produktvarianten entwickeln müssen oder nicht exportieren können. Beides kostet die Verbraucher Geld. Somit wird deutlich: Wer wirklich freien Handel will, der muss auch nichttarifäre Handelshemmnisse abbauen wollen. Und der Art. 114 AEUV hat mithin durchaus seine Berechtigung.

Die eigentliche Frage ist daher, ob nichttarifäre Handelshemmnisse nicht auch anders abgebaut werden können als durch Harmonisierung? Immerhin gilt für zentral festgelegte Standards dasselbe wie für alles andere, was zentral festgelegt wird: Je höher die Beschlussebene ist, desto mehr unterschiedliche Interessen müssen miteinander in Einklang gebracht werden. Das kostet Zeit, ist bürgerfern, eine anschließende Reform ist umso schwieriger und Wettbewerb gibt es auch keinen mehr.

Hier werden von Liberalen in der Regel zwei Alternativen vorgeschlagen: Erstens überhaupt keine Standards oder zweitens die gegenseitige Anerkennung von Standards. Wer sich die aktuelle politische Lage in den meisten EU-Mitgliedstaaten ansieht, wird schnell feststellen, dass beides politisch wohl nicht umsetzbar ist.

Doch es gibt auch eine dritte Variante: Die Europäische Union legt wie bisher Standards für Produkte und Dienstleistungen fest, und alles, was diesen Standards genügt, darf im gesamten Binnenmarkt vertrieben werden. Allerdings können die Mitgliedstaaten (sowie ggf. die Regionalparlamente in den Mitgliedstaaten) von diesen Vorschriften nach unten hin abweichen. D.h. es können auf nationaler oder regionaler Ebene Produkte und Dienstleistungen zu niedrigeren Standards als denen der EU vertrieben werden, soweit dies vom entsprechenden Mitgliedstaat erlaubt wird. Woanders darf ein Vertrieb jedoch nicht stattfinden. Dagegen muss alles, was EU-Standards erfüllt, zwingend vertrieben werden dürfen, sprich die Mitgliedstaaten dürfen hier keine höheren Standards ansetzen. Bisherige Ausnahmeregelungen, die dies zulassen (z.B. die Art. 36 und 114 Abs. 4 AEUV) müssen dementsprechend abgeschafft werden. Damit für Verbraucher ersichtlich ist, welche Standards denn nun gewährleistet werden, empfiehlt es sich, zusätzlich ein EU-Gütesiegel – quasi eine Art Zertifikat für Produkte, die EU-Standards erfüllen – einzuführen.

Auf diese Weise ließe sich sowohl die Einheit des Binnenmarktes mit all seinen wirtschaftlichen Vorteilen wahren, als auch ein Gegengewicht bzw. 28 Gegengewichte zur Regulierungshoheit der EU schaffen. Die EU würde den Freihandel und damit die Freiheit (jedenfalls in wirtschaftlicher Hinsicht) nur noch erweitern können und nicht, wie bisher, auch verringern können. Viele EU-Standards würden auf den Prüfstand kommen und die Kommission wäre gezwungen etwas gegen ausufernde Bürokratie zu unternehmen. Tut sie es nicht, dann tun es eben die Mitgliedstaaten.

Ist dies politisch jetzt ohne weiteres umsetzbar? Gewiss nicht. Sowohl von Grünen, Sozialdemokraten als auch vermutlich von vielen Konservativen werden die üblichen Einwände kommen, die vor einem „race to the bottom“ warnen oder von ihren Vorstellungen für das gute Leben so überzeugt sind, dass sie diese ohne jede Notwendigkeit den Bürgern eines Mitgliedstaates gegen deren demokratisch bekundeten Willen aufzwingen wollen. Doch wer vom Freihandel überzeugt ist und ab und an oder grundsätzlich Standards für notwendig befindet, dem sei hiermit eine gangbare Alternative aufgezeigt.

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Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues, und Kevin Spur, Student der Ökonomie an der Freien Universität Berlin.

Die skandinavischen Staaten sind für vieles bekannt, für einen schlanken, wenig eingreifenden Staatsapparat allerdings nicht. Zumindest um die wirtschaftliche Freiheit ist es in Dänemark, Schweden, Norwegen und Finnland bei weitem nicht so schlecht bestellt, wie manch einer vielleicht glaubt. Bei genauerem Hinsehen könnte das andere Vorurteil in sich zusammenfallen.

Skandinavien gilt für viele als Vorbild. Das sogenannte „skandinavische Modell“ verbinde wirtschaftlichen Erfolg mit einem umfassenden Sozialstaat. Der Ökonom Jeffrey D. Sachs schreibt: „Die nordischen Länder haben erfolgreich einen Wohlfahrtsstaat mit hohem Einkommensniveau, solidem Wirtschaftswachstum und makroökonomischer Stabilität kombiniert.“ Ist also die wirtschaftliche Freiheit in Skandinavien deutlich stärker eingeschränkt als beispielsweise in Deutschland? Ein Blick auf den Index für wirtschaftliche Freiheit zeigt, dass die skandinavischen Länder im Mittel gar ein wenig wirtschaftlich freier sind als Deutschland – trotz umfangreicherer staatlicher Aktivität.

Skandinavien ist (erfolg-)reich

Das höchste reale pro Kopf Einkommen unter den skandinavischen Ländern ist in Norwegen zu finden. Es ist dort fast 20% höher als in Dänemark. Dies liegt unter anderem an den reichen norwegischen Rohstoffvorkommnissen. Der Öl- und Gassektor macht rund 22 % der Wirtschaftsleistung aus.

Das Pro-Kopf-Einkommen der Menschen in Dänemark und Schweden ist ähnlich hoch wie in Deutschland. Finnland ist nach diesem Maßstab ökonomisch weniger erfolgreich als seine Nachbarländer. Das finnische BIP pro Kopf ist gut ein Viertel niedriger das norwegische.

Skandinavien: Hohe Staatsquote

Im Vergleich zu Deutschland ist der Umfang staatlicher Aktivitäten in Skandinavien deutlich ausgeprägter. Die Staatsausgaben liegen in Deutschland bei gut 44 % des BIP, während sie in den skandinavischen Ländern mehr als die Hälfte des BIP ausmachen. Soweit passen die Beobachtungen zum verbreiteten Bild von umfassenden Wohlfahrtsstaaten.

Wirtschaftliche Freiheit

Das kanadische Fraser Institut berichtet regelmäßig über die weltweite Lage der wirtschaftlichen Freiheit. Es werden verschiedene Kategorien betrachtet, um ein Gesamtbild der wirtschaftlichen Freiheit der Menschen eines Landes zu zeichnen. Negativ fließen der Umfang staatlicher Aktivität sowie staatliche Regulierung ein. Positiv fließen Rechtssicherheit und Sicherung privater Eigentumsrechte, monetäre Stabilität sowie grenzüberschreitender Handel ein.

Die skandinavischen Länder, angeführt von Dänemark, sind nach diesem Maßstab ähnlich wirtschaftlich frei wie Deutschland. Deutschland befindet sich in Bezug auf die gemessene wirtschaftliche Freiheit in der Mitte der vier skandinavischen Länder.

Dieser Befund mag überraschen, da er der verbreiten Wahrnehmung widerspricht, die skandinavischen Staaten schränkten im Vergleich zu Deutschland wirtschaftliche Freiheit stärker ein.

Obwohl die Staatsausgaben im Verhältnis zum BIP in Skandinavien deutlich höher als in Deutschland ausfallen, ist die gemessene wirtschaftliche Freiheit in der Gesamtschau auf einem ähnlich hohen Niveau. Die drei Unterkategorien des Indexes, die sich mit sicheren Eigentumsrechten, grenzüberschreitendem Handel und Regulierung befassen, geben Hinweise darauf, wie dieses für einige überraschende Ergebnis zustande kommt.

Sichere Eigentumsrechte

Im Bereich Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit privater Eigentumsrechte schneiden alle skandinavischen Staaten besser als Deutschland ab. Skandinavische Gerichte sind unabhängiger, das Rechtssystem ist weniger korruptionsanfällig und es erfolgt eine bessere Durchsetzung des Rechts. Das Eigentum der Skandinavier wird besser geschützt, sie können freier als die Deutschen über ihr Eigentum verfügen und Regulierung beschränken den Kauf und Verkauf von Eigentum weniger stark.

Ein funktionierender Rechtsstaat sichert private Eigentumsrechte und schützt die Menschen gegen Übergriffe durch Private oder staatliche Stellen. Der Schutz von Eigentum ist für die wirtschaftliche Entfaltung von Menschen essentiell. Ein Umfeld sicherer Eigentumsrechte animiert zu Investitionen, die zum Wachstum des Kapitalstocks und damit einem höheren Wohlstand in der Zukunft beitragen.

Es wäre möglich, dass auf Grund der größeren Ausgaben des Staates die Eigentumsrechte in Skandinavien besonders sicher und die Gerichte besonders zuverlässig sind. Dies scheint allerdings nicht der Fall zu sein. Im Gegenteil: Der deutsche Staat verwendet einen höheren Anteil des BIP auf Ausgaben für Polizei und Gerichte. Nicht höhere Staatsausgaben, sondern eine effizientere Durchsetzung von Recht und Ordnung scheinen diesbezüglich das skandinavische Rezept zu sein.

Freier Handel

Mit Ausnahme von Norwegen sind die dem grenzüberschreitenden Handel entgegenstehenden Barrieren in den skandinavischen Ländern weniger stark ausgeprägt als in Deutschland.

Der durchschnittlich erhobene Zoll ist in allen betrachteten Ländern mit fast 9 % gleich hoch. Nur im Nicht-EU-Mitglied Norwegen sind die Zölle im Durchschnitt niedriger (8,7%). Dafür sind sie in Norwegen im Vergleich zu den übrigen Ländern uneinheitlicher – auf verschiedene Produkte werden mehr als in den anderen Ländern unterschiedlich hohe Zollsätze erhoben. Dies lässt Norwegens Indexwert für wirtschaftliche Freiheit in Bezug auf Freihandel etwas hinter die übrigen Länder zurückfallen.

Während Zölle den grenzüberschreitenden Handel in Skandinavien und Deutschland in ähnlicher Weise behindern, ist es für ausländische Investoren einfacher, in Skandinavien geschäftlich aktiv zu werden. Es gibt weniger Hindernisse für Ausländer, in Skandinavien Unternehmen zu kaufen oder in Projekte zu investieren. Außerdem sind Regulierungen, die den grenzüberschreitenden Handel beinträchtigen und nicht-tarifäre Handelshemmnisse in Skandinavien weniger verbreitet als in Deutschland. Diese Faktoren erklären, warum Skandinavier durchschnittlich einen besseren Zugang zu grenzüberschreitendem Handel haben als Deutsche.

Weniger Regulierung in Dänemark und Schweden

Dänemark und Schweden weisen zwar die höchsten Staausausgaben auf, sind aber in Bezug auf das Ausmaß der Regulierung der Wirtschaft die beiden zurückhaltendsten Länder.

Der dänische Arbeitsmarkt ist der unter den Vergleichsländern am wenigsten regulierte und die Hürden für den Eintritt in den Arbeitsmarkt sind dort entsprechend niedriger als in den anderen vier Ländern.

Norwegen und Finnland schneiden bezüglich der Regulierungsintensität auf Grund stärkerer Regulierungen des Arbeitsmarktes ähnlich ab wie Deutschland.

Skandinavien: Wirtschaftlich so frei wie Deutschland

Die wirtschaftliche Freiheit ist in Skandinavien nicht deutlich eingeschränkter als in Deutschland. Deutlich höhere Staatsausgaben und entsprechende Staatseinnahmen werden kompensiert durch einen Mix aus einem verlässlichen Rechtsstaat, zurückhaltender Regulierung und niedrigen Barrieren für den grenzüberschreitenden Handel.

Eine Ausweitung staatlicher Aktivität in Deutschland ohne Verbesserung des Justizwesens, Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels und Abbau kooperationshinderlicher Regulierungen würde nicht einer Annäherung an das „skandinavische Modell“ gleichkommen. Bezüglich der wirtschaftlichen Freiheit würde sich Deutschland so weiter vom „skandinavischen Modell“ entfernen.

Erstmals veröffentlicht bei IREF.

Photo: Roberto Latxaga from Flickr (CC BY 2.0)

Dieser Aufruf wurde initiiert von unserem Kuratoriumsvorsitzenden Prof. Dr. Thomas Mayer (Flossbach von Storch Research Institut), Prof. Dr. Dirk Meyer (Helmut-Schmidt-Universität), Prof. Dr. Gunther Schnabl (Universität Leipzig) und Prof. Dr. Roland Vaubel (Universität Mannheim). Unterzeichnet haben ihn inzwischen 156 Wirtschafts-Professoren.

Wir – 156 Wirtschaftsprofessoren – warnen davor, die europäische Währungs- und Bankenunion noch weiter zu einer Haftungsunion auszubauen. Die in der Berliner Koalitionsvereinbarung erwähnten Vorschläge des französischen Präsidenten Macron und des EU-Kommissionschefs Juncker bergen hohe Risiken für die europäischen Bürger.

  1. Wenn der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) wie geplant als Rückversicherung für die Sanierung von Banken (Backstop) eingesetzt wird, sinkt für Banken und Aufsichtsbehörden der Anreiz, faule Kredite zu bereinigen. Das geht zu Lasten des Wachstums und der Finanzstabilität.
  2. Wenn der ESM wie geplant als „Europäischer Währungsfonds“ (EWF) in EU-Recht überführt wird, gerät er unter den Einfluss von Ländern, die der Eurozone nicht angehören. Da einzelne Länder bei dringlichen Entscheidungen des EWF das Vetorecht verlieren sollen, könnten Gläubigerländer überstimmt werden. So würde zum Beispiel der Deutsche Bundestag sein Kontrollrecht verlieren.
  3. Wenn die Einlagensicherung für Bankguthaben wie geplant vergemeinschaftet wird, werden auch die Kosten der Fehler sozialisiert, die Banken und Regierungen in der Vergangenheit begangen haben.
  4. Der geplante europäische Investitionsfonds zur gesamtwirtschaftlichen Stabilisierung und der geplante Fonds zur Unterstützung struktureller Reformen dürften zu weiteren Transfers und Krediten an Euroländer führen, die es in der Vergangenheit versäumt haben, die notwendigen Reformmaßnahmen zu ergreifen. Es wäre falsch, Fehlverhalten zu belohnen. Über das Interbankzahlungssystem TARGET2 hat Deutschland bereits Verbindlichkeiten der EZB in Höhe von mehr als 900 Milliarden Euro akzeptiert, die nicht verzinst werden und nicht zurückgezahlt werden müssen.
  5. Ein Europäischer Finanzminister mit Fiskalkapazität würde als Gesprächspartner der EZB dazu beitragen, dass die Geldpolitik noch stärker politisiert wird. Die sehr umfangreichen Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (2550 Milliarden Euro bis September 2018) kommen schon jetzt einer Staatsfinanzierung über die Zentralbank gleich.

Das Haftungsprinzip ist ein Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft. Die Haftungsunion unterminiert das Wachstum und gefährdet den Wohlstand in ganz Europa. Dies zeigt sich bereits jetzt in einem sinkenden Lohnniveau für immer mehr, meist junge Menschen. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, sich auf die Grundprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft zurückzubesinnen.

Es gilt, Strukturreformen voranzubringen, statt neue Kreditlinien und Anreize für wirtschaftliches Fehlverhalten zu schaffen. Die Privilegierung der Staatsanleihen in der Risikovorsorge der Banken ist abzuschaffen. Die Eurozone braucht ein geordnetes Insolvenzverfahren für Staaten und ein geordnetes Austrittsverfahren. Die Kapitalmarktunion sollte vollendet werden – auch weil internationale Kapitalbewegungen asymmetrische Schocks kompensieren. Bei der EZB sollten Haftung und Stimmrechte miteinander verbunden werden. Die TARGET-Salden sind regelmäßig zu begleichen.  Die Ankäufe von Staatsanleihen sollten ein schnelles Ende finden.

 

Alle Unterzeichner

Hanjo Allinger, Rainer Alt, Peter Altmiks, Niels Angermüller, Gerhard Arminger, Philipp Bagus, Hartwig Bartling, Christian Bauer, Alexander Baumeister, Dirk Baur, Hanno Beck, Peter Bernholz, Norbert Berthold, Dirk Bethmann, Ulrich Blum, Christoph Braunschweig, Gerrit Brösel, Martin-Peter Büch, Walter Buhr, Rolf Caesar, Ronald Clapham, Erich Dauenhauer, Frank Daumann, Dietrich Dickertmann, Leef Dierks, Gerd Diethelm, Alexander Dilger, Juergen B. Donges, Norbert Eickhof, Alexander Eisenkopf, Mathias Erlei, Rolf Eschenburg, Stefan Felder, Robert Fenge, Cay Folkers, Siegfried Franke, Jan Franke-Viebach, Michael Frenkel, Andreas Freytag, Wilfried Fuhrmann, Werner Gaab, Gerhard Gehrig, Thomas Glauben, Frank Gogoll, Robert Göötz, Christiane Goodfellow, Rüdiger Grascht, Alfred Greiner, Heinz Grossekettler, Andrea Gubitz, Gerd Habermann, Hendrik Hagedorn, Gerd Hansen, Rolf Hasse, Klaus-Dirk Henke, Henner Hentze, Thomas Hering, Bernhard Herz, Stefan Hoderlein, Stephan Hornig, Guido Hülsmann, Jost Jacoby, Hans-Joachim Jarchow, Thomas Jost, Markus C. Kerber, Henning Klodt, Michael Knittel, Leonard Knoll, Andreas Knorr, Manfred Königstein, Ulrich Koester, Stefan Kooths, Walter Krämer, Dietmar Krafft, Rainer Künzel, Britta Kuhn, Werner Lachmann, Enno Langfeldt, Andreas Löhr, Tim Lohse, Helga Luckenbach, Reinar Lüdeke, Dominik Maltritz, Gerald Mann, Thomas Mayer, Dirk Meyer, Joachim Mitschke, Renate Ohr, Michael Olbrich, Werner Pascha, Hans-Georg Petersen, Wolfgang Pfaffenberger, Ingo Pies, Werner Plumpe, Mattias Polborn, Thorsten Polleit, Niklas Potrafke, Bernd Raffelhüschen, Bernd-Thomas Ramb, Richard Reichel, Hayo Reimers, Stefan Reitz, Rudolf Richter, Wolfram F. Richter, Gerhard Rösl, Roland Rollberg, Alexander Ruddies, Gerhard Rübel, Dirk Sauerland, Karlhans Sauernheimer, Andreas Schäfer, Stefan Schäfer, Wolf Schäfer, Malcolm Schauf, Bernd Scherer, Jörg Schimmelpfennig, Ingo Schmidt, Dieter Schmidtchen, Michael Schmitz, Gunther Schnabl, Jan Schnellenbach, Bruno Schönfelder, Siegfried Schoppe, Jürgen Schröder, Christian Schubert, Alfred Schüller, Peter M. Schulze, Thomas Schuster, Christian Seidl, Hans-Werner Sinn, Fritz Söllner, Peter Spahn, Jürgen Stark, Wolfgang Ströbele, Stefan Tangermann, H. Jörg Thieme, Stefan Traub, Dieter Tscheulin, Ulrich van Suntum, Roland Vaubel, Stefan Voigt, Hermann von Laer, Hans-Jürgen Vosgerau, Adolf Wagner, Heike Walterscheid, Gerhard Wegner, Rafael Weißbach, Heinz-Dieter Wenzel, Max Wewel, Hans Wielens, Otto Wiese, Rainer Willeke, Manfred Willms, Dietrich Winterhager, Michael Wohlgemuth, Hans-Werner Wohltmann, Achim Zink.

Von IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues

Der europäische Agrarprotektionismus ist teuer und schädlich. Mit 55,7 Mrd. € machen die Subventionen mehr als ein Drittel des EU-Haushaltes aus. Durch die toxische Kombination aus Protektionismus und Finanzhilfen kommt es zu Marktverzerrungen, die die Preise in der EU überhöhen und den Landwirten in Entwicklungsländern massiv schaden.

Nur wenige Politikbereiche der Europäischen Union werden stärker diskutiert und kritisiert als die Gemeinsame EU-Agrarpolitik (GAP), insbesondere hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Weltmarkt für landwirtschaftliche Erzeugnisse. In der EU produzierende Landwirte erhalten jedes Jahr Subventionen im Wert von etwa 55 Milliarden Euro. Erklärtes Ziel der Subventionspolitik ist es, die landwirtschaftliche Produktion auf einem stabilen Niveau zu halten, den Bauern ein angemessenes Einkommen zu sichern und für eine nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft in allen Mitgliedsstaaten zu sorgen.

Tatsächlich führen die kostspieligen Subventionen – die 38 % des EU-Budgets ausmachen – zu einem Überangebot europäischer Landwirtschaftsprodukte und schaden darüber hinaus Bauern in Entwicklungsländern. Ein klarer Nutzen für die europäischen Volkswirtschaften ist nicht ersichtlich, doch die subventionsbedingten Marktverzerrungen verursachen erhebliche Kosten. Die Gemeinsame Agrarpolitik gehört schon seit langem aufs Abstellgleis.

Doppelter Protektionismus zum Schaden der Verbraucher

Die GAP wirkt doppelt protektionistisch – einmal aufgrund der Einfuhrzölle für Nicht-EU-Erzeugnisse und zum anderen verursachen die Subventionen negative Externalitäten auf Märkten außerhalb der EU. Einfuhrzölle verschaffen den in der EU ansässigen Produzenten einen Vorteil gegenüber effizienteren, günstigeren Produzenten aus der restlichen Welt. Die Subventionierung europäischer Landwirte führt zu einem Überangebot, das anschließend außerhalb der EU abgesetzt wird und dort die Preise unter das Marktgleichgewicht drückt. Offensichtlich verzerrt die GAP nicht nur den europäischen Agrarmarkt zulasten der Konsumenten und Steuerzahler, sondern schadet darüber hinaus ausländischen Landwirten.

Aufgrund des EU-Agrarprotektionismus wird der heimische Markt durch europäische Produzenten dominiert. Kristian Niemitz vom britischen Institute of Economic Affairs hat berechnet, dass die Preise von Agrarerzeugnissen für die europäischen Verbraucher 17 % über dem Weltmarktpreis liegen. Da einkommensschwache Haushalte durchschnittlich einen größeren Anteil ihres Einkommens für Agrarerzeugnisse ausgeben als wohlhabende Haushalte, trifft sie die durch die EU Agrarpolitik verursachten höheren Preise besonders hart.

Überangebot schadet Entwicklungsländern

Insbesondere für Länder der Dritten Welt hat der europäische Agrarprotektionismus negative Folgen. Europäische Produzenten stoßen ihr Überangebot in der Dritten Welt ab und treiben so dort die Preise in den Keller. Die EU-Agrarsubventionen nehmen Bauern aus der Dritten Welt somit die Geschäftsgrundlage.

Dass Agrarsubventionen ein Überangebot hervorrufen, überrascht nicht. Da ein großer Teil des Einkommens europäischer Landwirte aus EU-Töpfen kommt, können diese weitaus mehr produzieren, als Konsumenten ihnen zum Marktpreis abkaufen würden. Zwar sind die in den 80ern berüchtigten „Weinseen und Butterberge“ heute weitgehend abgeschmolzen. Aber das liegt nicht an einer verbrauchergerechteren Produktionsweise. Stattdessen wird das Überangebot entweder an öffentliche Institutionen verteilt, etwa als kostenlos bereitgestellte Milch in öffentlichen Schulen, schlicht vernichtet, oder in Drittländern zu „Dumpingpreisen“ – ermöglicht erst durch die Subventionen – verkauft.

Einfuhrzölle schotten europäischen Markt ab

Zudem verhindern Einfuhrzölle, dass Erzeuger aus Entwicklungsländern den europäischen Markt erreichen und verschärfen deren Probleme weiter. Während die EU-Mitgliedsstaaten im gemeinsamen Binnenmarkt freien Handel praktizieren, können Erzeugnisse aus allen anderen Staaten Einfuhrzöllen unterworfen werden. Bauern aus der Dritten Welt leiden also nicht nur im eigenen Markt unter der subventionierten europäischen Konkurrenz, sondern erfahren auch im europäischen Markt erhebliche Nachteile. Die GAP behindert die Entwicklung des Landwirtschaftssektors in der Dritten Welt und hemmt so deren wirtschaftliche Entwicklung insgesamt.

Neuseeland zeigt: Protektionismus ist nicht nötig

Subventionen und Einfuhrzölle sind nicht alternativlos. Ein Beispiel für einen gut funktionierenden, marktwirtschaftlichen Agrarsektor ist Neuseeland. Neuseeländische Landwirte haben ein gutes Auskommen, ohne dass der Staat ihnen mit Subventionen und Zöllen unter die Arme greifen muss. Neuseelands Landwirtschaft ist effizient, diversifiziert und profitabel und die Produktivität des Agrarsektors wächst dort sogar schneller als die allgemeine Wirtschaftsleistung. Die Abschaffung von Agrarsubventionen hat nicht nur Produktivitätssteigerungen hervorgerufen, sondern dortige Landwirte zu ganz neuen Aktivitäten angeregt – die nun florierende neuseeländische Weinindustrie gab es zu Subventionszeiten kaum.

Freier Markt statt Subventionen und Zölle

Die Agrarpolitik der EU schadet europäischen Konsumenten und Steuerzahlern sowie ausländischen Produzenten und behindert die wirtschaftliche Entwicklung in ärmeren Regionen. Kurzfristig profitieren in der EU ansässige Produzenten vom künstlich geschaffenen Wettbewerbsvorteil auf europäischen und ausländischen Märkten. Das neuseeländische Beispiel lässt jedoch vermuten, dass selbst die Profiteure des Status Quo, die europäischen Landwirte, nach einer Deregulierung des Agrarsektors langfristig nicht schlechter gestellt würden.

Es spricht wenig dafür, dass die GAP durch Reformen marktgerechter ausgestaltet werden kann. Alteingesessene Interessengruppen, etwa Bauernverbände, haben erheblichen Einfluss auf derartige Reformvorhaben. Frühere Reformbemühungen haben kaum Besserung herbeigeführt. Es ist daher an der Zeit, den Agrarprotektionismus grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen. Schafft die Gemeinsame Agrarpolitik ab – lasst Menschen frei auf offenen Markt für Agrarprodukte wirken!

Zuerst erschienen bei IREF (deutsch/englisch).

Photo by Victor Freitas on Unsplash

Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues

Die Schulden der Bundesländer variieren deutlich. Während Bayern und Sachsen sich mit besonders niedrigen Pro-Kopf-Verbindlichkeiten auszeichnen, hat Bremen abgeschlagen die höchsten Schulden. Der Vergleich der Bundesländer zeigt eins: Mehr Schulden sorgen nicht für eine brummende Wirtschaft, anders als es zahlreiche Politikerinnen und Politker auf nationaler und internationaler Ebene immer wieder propagieren.

Die Schulden des deutschen Staates beliefen sich Ende 2016 auf knapp über 2 Billionen Euro oder etwa 64 % des Bruttoinlandsprodukts. Die Bundesländer zeichneten für etwa 30 % der gesamten Schulden des öffentlichen Gesamthaushalts verantwortlich. Die Verschuldungsgrade der Länder unterscheiden sich dabei jedoch zum Teil gravierend. Während Bayern und Sachsen kaum verschuldet sind, wiegt die Schuldenlast für Bremen und das Saarland besonders schwer. Niedrige Schuldenstände in erfolgreichen Bundesländern zeigen, dass „mehr Staatsverschuldung“ nicht Voraussetzung ist, um Bedingungen schaffen zu können, unter denen Menschen ihr Leben erfolgreich selbst in die Hand nehmen.

Deutliche Unterschiede: Schulden der Länder pro Kopf

Die Schulden des Bundes sanken in den vergangenen Jahren und repräsentierten Ende 2016 knapp 63 % der gesamten Schulden staatlicher Körperschaften. 7 % entfielen auf die Kommunen und der Rest auf die Länder, deren Schulden in den letzten Jahren ebenfalls rückläufig waren.

Die Schulden verteilten sich jedoch ungleichmäßig auf die Einwohner der 16 Bundesländer. In Bayern und Sachsen lag die Staatsverschuldung der Landesregierungen bei unter 5.000 Euro pro Einwohner. In Berlin, dem Saarland und Hamburg lag sie pro Kopf bei über 15.000 Euro, in Bremen gar bei über 30.000 Euro.

Neben den Stadtstaaten ist es das kleine Saarland, in dem die Verschuldung des Landes pro Kopf besonders hoch ausfiel. Dass sich die seit Jahrzehnten vom Bund unterstützten Sorgenländer Bremen und das Saarland auch 2016 im Keller wiederfanden, überrascht nicht.

Geografie nicht ausschlaggebend

Ein Blick auf das Verhältnis der Staatsschulden zum Bruttoinlandsprodukt der Länder offenbart, dass Stadtstaaten nicht dazu verdammt sind, eine höhere Staatsschuldenquote als Flächenländer aufzuweisen. Denn Hamburg findet sich bei dieser Betrachtung in der ersten Hälfte wieder.

Auch die Einwohnerzahl scheint nicht ausschlaggebend zu sein. So sind die in Bezug auf ihre Einwohnerzahl relativ kleinen Flächenländer Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg in der oberen Hälfte wiederzufinden, wohingegen das Saarland auf dem vorletzten Platz landet.

Die Unterschiede zwischen den östlichen und den westlichen Bundesländern scheinen für die Höhe der Staatsschuldenquote ebenfalls nicht maßgeblich zu sein. Sachsen wird nur durch Bayern unterboten, wohingegen das Nachbarland Sachsen-Anhalt mit dem 12. Platz Vorlieb nehmen muss.

Gute Landespolitik bedarf keiner hohen Schulden

Der Vergleich zwischen dem Spitzentrio und den drei höchstverschuldeten Ländern lässt darüber hinaus den Schluss zu, dass eine hohe Staatsverschuldung für eine gelungene Landespolitik nicht notwendig ist.

Auf der einen Seite herrscht in Bayern und Baden-Württemberg derzeit Vollbeschäftigung und Sachsen weist unter den Ost-Flächenländern real das höchste Bruttoinlandsprodukt pro Kopf auf. Auf der anderen Seite landet das Saarland in Bezug auf das Einkommen pro Kopf und die Arbeitslosenrate trotz hoher Schulden jeweils im Mittelfeld aller Bundesländer, während das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf in Berlin trotz Hauptstadtstatus niedriger ist als im Bundesdurchschnitt und die Arbeitslosenrate nur in Bremen noch höher ausfällt als in Berlin.

Zwar ist weder von der Hand zu weisen, dass die Staatsschuldenquoten in Bayern und Baden-Württemberg so niedrig sind, auch weil die wirtschaftliche Situation außergewöhnlich gut ist. Noch ist zu bestreiten, dass die Schuldenstände in Berlin und Bremen so hoch sind, auch weil die wirtschaftliche Situation in diesen Ländern relativ schlecht ist. Allerdings spricht ebenfalls nichts dafür, dass durch hohe Schulden finanzierte Staatsausgaben notwendig sind, um Voraussetzungen zu schaffen, die Menschen ihr Leben selbst erfolgreich gestalten lassen.

Staatsschulden: Skepsis ist stets angebracht

Angesichts der Verschuldungssituation der verschiedenen Bundesländer ist stets Skepsis angebracht, wenn Vertreter ihrer Regierungen sich für zusätzliche schuldenfinanzierte Staatsausgaben aussprechen. Selbiges gilt für die Regierungsvertreter von Nationalstaaten. Auch hier haben die jüngsten Erfahrungen in der Eurozone verdeutlicht, dass hohe Staatsschulden für das Wohlergehen der Bevölkerung eines Landes nicht notwendig sind, sondern wie in Portugal, Griechenland und Italien vielmehr Ausdruck einer verfehlten Politik sein können.

Zuerst erschienen bei IREF.