Photo: Charles Haynes from Flickr (CC BY-SA 2.0)

Unternehmen machen regelmäßig Stresstests, um ihre IT-Systeme auf mögliche Bedrohungen durch Hacker und andere Angriffe zu testen. Das geschieht meist heimlich, um mögliche Angreifer nicht auf Sicherheitslücken aufmerksam zu machen. Das macht individuell Sinn, denn wieso sollte ein Unternehmen freiwillig seine Schwächen zeigen? Ganz anders bei den Banken. Sie werden streng reguliert und regelmäßig aufsichtsrechtlichen Stresstests unterzogen, deren Ergebnisse alle an einem Tag öffentlich gemacht werden. Die gerade durchgeführten Stresstests wurden für die Banken in der EU von der Europäischen Bankenaufsicht Anfang August veröffentlicht.

Simuliert wurde unter anderem der Einbruch der Wirtschaftsleistung in Europa um 6,8 Prozent bis 2018 und deren Folgen für die 51 wichtigsten europäischen Banken. Gemessen wurde die Stressfähigkeit an der Kernkapitalquote. Anders als bei Unternehmen wird bei Banken meist nicht das Verhältnis von Eigenkapital zur Bilanzsumme betrachtet, sondern nur zu risikobehafteten Positionen in der Bilanz. Das führt dazu, dass Geschäftsbanken als solide dargestellt werden, wenn sie in einem solchen Szenario eine Quote von 13 Prozent vorweisen konnten und danach lediglich um die 10 Prozent lagen. Würde das Eigenkapital jedoch auf die gesamte Bilanzsumme ins Verhältnis gesetzt, hätten die meisten Banken lediglich eine Quote von um die 3 Prozent vorzuweisen. Institute, die nach dem Stresstest eine Kernkapitalquote unter 5,5 Prozent vorweisen, gelten als Sanierungsfall, weil ihr Eigenkapital längst marginalisiert ist.

Schon kommuniziert die EZB, dass das Stresstestergebnis gezeigt hätte, dass sich die Lage gegenüber dem Stresstest 2014 verbessert habe. Die meisten Banken stünden solide da, lediglich die eine oder andere italienische, irische oder auch deutsche Bank müsse noch Hausaufgaben machen. Insgesamt hätten die Banken ihre Kapitalpolster um 180 Milliarden Euro seit Beginn der Finanzkrise erhöht. Das soll beruhigen und die Sinnhaftigkeit des Stresstests unterstreichen. Doch er ist nicht sinnvoll.

Denn seine Aussagekraft ist so gewichtig wie die eines Weißbrotes. Er sagt nichts aus. Denn wenn er etwas aussagen würde, dann würde die Finanzkrise erneut und sofort an das Tageslicht kommen und offenbaren, dass das Banksystem insgesamt überschuldet ist. Angedeutet hat das dieser Tage das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung ZEW in Mannheim. Sie gehen von einem wesentlich höheren Kapitalbedarf aus. Ihre Annahme: würden die weltweiten Aktienmärkte in den nächsten Monaten um 40 Prozent einbrechen, wäre bei den europäischen Banken mit einem Fehlbetrag von 882 Milliarden Euro zu rechnen. Seit der letzten Betrachtung sei der Fehlbetrag um 35 Prozent gestiegen. Die Schlussfolgerung der Mannheimer: Die Kreditinstitute seien dann wahrscheinlich auf Subventionen angewiesen.

Wahrscheinlich wird das Risiko weiter steigen. Die Ursache liegt in der Zinsvernichtungspolitik der EZB. Sie schlägt den Banken den Boden unter den Füßen weg. Deren immenser Kostenapparat kann durch das Wegbrechen ihrer wesentlichen Ertragsquelle, dem Zins auf der Haben- und auf der Sollseite, nicht schnell genug kompensiert werden. Deshalb kann die EZB noch so viele Stresstests machen und anschließend sagen, es sei besser geworden. Deren Bürokraten in Frankfurt mögen das noch glauben, sonst aber niemand. Der Stresstest erinnert daher eher an des Kaisers neue Kleider. Die EZB ist längst nackt, sie merkt es nur noch nicht.

Erstmals veröffentlicht auf Tichys Einblick.

Photo: Iain Farrell (CC BY-ND 2.0)

Die deutsche Regierung ist schnell dabei, den mangelnden Reformwillen der Krisenstaaten in Europa anzumahnen. Doch oftmals ist es gut, wenn man erstmal vor der eigenen Türe kehrt und nicht die gleichen Fehler macht, die die anderen in die Krise gestürzt haben. Es sind zwei wesentliche Gründe, weshalb die Südstaaten im Euro-Raum seit Jahren eine Wachstumsschwäche aufweisen. Es ist zum einen der aufgeblähte Staatsapparat, der die Ausgaben, die Bürokratie und die Staatsverschuldung in die Höhe schnellen lässt und es sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die den jeweiligen Standort für Investoren aus dem eigenen Land und von außen unattraktiv macht. Beides führt dazu, dass die Euro-Staaten in der Summe inzwischen eine öffentliche Verschuldung von über 90 Prozent ihrer gemeinsamen Wirtschaftsleistung  vorzuweisen haben. Und die Wirtschaftleistung liegt immer noch unter dem Niveau des Jahres 2007, als die Finanzkrise abrupt eintrat.

Hier ist Deutschland relativ gesehen immer noch besser dran. Die Staatsverschuldung liegt leicht über dem Maastricht-Kriterium von 60 Prozent. Die Wirtschaft wächst, die Arbeitslosigkeit ist niedrig und der Beschäftigungsstand hoch. Doch der Abstand schwindet. Dies hat Ursachen und diese liegen in den Rahmenbedingungen, die die Regierung, aber auch die Tarifpartner in Deutschland setzen.

Erstmalig seit vielen Jahren werden im nächsten Jahr die Sozialversicherungsbeiträge wieder auf über 40 Prozent steigen. Dies obwohl die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit über 31 Millionen noch nie so hoch war. Eigentlich müssten sowohl die Rentenversicherung, als auch Kranken- und Pflegeversicherung gut mit den gestiegenen Einnahmen zurechtkommen.  Doch das Gegenteil ist der Fall. Ihre Beiträge steigen. Der Grund ist politisch gewollt. Neue Ausgabegesetze führen dazu. Allein zwischen 2014 und 2019 wurden Leistungserweiterungen von 87 Milliarden Euro beschlossen. Jetzt schlägt Andrea Nahles vor, die Ostrenten den Westrenten anzugleichen. Das mag alles wohl begründet und vielleicht auch sinnvoll sein. Doch bei Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung wird auf Seiten der Politik nie gefragt, ob einer Leistungserweiterung auf der einen Seite, vielleicht an einer anderen Stelle eine Leistungseinschränkung möglich und erforderlich ist. Es wird immer draufgesattelt, als fiele das Geld vom Himmel und müsste nicht erarbeitet werden.

Die deutsche Regierung mahnt in Europa auch Reformen am Arbeitsmarkt an. Die EU drängt Griechenland dazu, den Arbeitsmarkt flexibler und den gesetzlichen Mindestlohn zu reduzieren. Beides gilt als Beschäftigungshindernis für junge und unqualifizierte Arbeitskräfte. Mindestlöhne sind in diesen Ländern Eintrittsbarrieren in den Arbeitsmarkt. Die hohe Jugendarbeitslosigkeit in Spanien, Portugal und Griechenland sind erschreckende Beispiele dafür. In Deutschland wurde gerade in dieser prekären Phase ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt, der im nächsten Jahr sogar noch erhöht wird.

Vielleicht ist es ein kluges Zeichen in der richtigen Zeit, wenn die renommierte Ludwig-Erhard-Stiftung ihren Ludwig-Erhard-Preis für Wirtschaftspublizistik in diesem Jahr an Alt-Bundeskanzler Gerhard Schröder verleiht. Seine Arbeitsmarktreformen sind heute noch wegweisend. Sie liegen aber auch schon 13 Jahre zurück. Deutschland darf sich auf diesen Lorbeeren nicht ausruhen. Die Grundlage des Wohlstands von morgen wird heute geschaffen. Wer wüsste das besser als jener Ludwig Erhard, der in einer Regierungserklärung 1963 sagte: „Es gibt keine Leistungen des Staates, die sich nicht auf Verzichte des Volkes gründen.“

Erstmals erschienen in der Fuldaer Zeitung am 30. Juli 2016.

Photo: Wikimedia Commons

Von Dr. Karolin Herrmann, Referentin für Haushaltspolitik und Haushaltsrecht beim Deutschen Steuerzahlerinstitut, Fackelträgerin von Prometheus.

Mein Frühstück beginnt oft mit einem Marmeladenbrötchen. Bei einem Blick auf meinen aktuellen Einkauf fällt mir auf, dass die Marmelade eigentlich keine Marmelade ist, sondern Konfitüre. Laut EG-Richtlinie 2001/113 ist nämlich streng zwischen Konfitüre, Konfitüre Extra, Gelee, Marmelade, Marmeladen-Gelee und Maronenkrem zu unterscheiden. Zu meinem Brötchen gibt es Kaffee. Mein Kaffee kommt aus der Maschine. Sie ist – in diesem Fall glücklicherweise – schon etwas älter. Hätte ich mir erst kürzlich eine Filter-Kaffeemaschine zugelegt, wäre diese mit einer automatischen Abschaltautomatik ausgestattet. Filterkaffeemaschinen mit Glaskanne dürfen seit 2015 nämlich nur noch eine gute halbe Stunde im Warmhaltemodus verharren.

Nach dem Frühstück mache ich mich auf den Weg zur Arbeit. Ich stolpere über eine leere Zigarettenpackung. Beim Anblick des mit verstümmelten Gliedmaßen bebilderten Päckchens wird mir übel. Ich greife zur Wasserflasche. Der Health Claim „Wasser trägt zur Erhaltung normaler körperlicher und kognitiver Funktionen bei“, darf seit einiger Zeit nur verwendet werden, wenn der Verbraucher gleichzeitig darüber informiert wird, dass er täglich wenigstens zwei Liter davon trinken soll. Der Kaugummi danach darf übrigens nur dann mit dem Hinweis „Zuckerfreier Kaugummi trägt zur Neutralisierung der Säuren des Zahnbelags bei“ versehen sein, wenn dieser auch wirklich zuckerfrei ist.

Und schon vergeht mir die Lust. Ich fühle mich fremdbestimmt. Wem muss ich eigentlich entsprechen? Dem europäischen Leitbild eines gesundheitsbewussten und umweltbewussten Menschen, der regionale Produkte bevorzugt, wenig Alkohol trinkt und seine Kinder stillt?

Richtig gelesen! Die EU-Verordnung 609/2013 stellt Anforderungen an die Aufmachung von Säuglingsanfangsnahrung, damit sie Mütter bitteschön nicht „vom Stillen abhält“.  So darf Säuglingsmilch nicht durch Babyfotos gekennzeichnet sein, die den „Gebrauch dieser Nahrung idealisieren könnten“. Glaubt man in Brüssel tatsächlich, dass niedliche Babyfotos auf Milchpulverpackungen Frauen vom Stillen abhalten könnten? Besteht hier tatsächlich ein europäischer Handlungsbedarf? Fallen Frauen, die nicht stillen, aus dem europäischen Rahmen? Müssen sie sogar ein schlechtes Gewissen haben? Ich meine: keinesfalls!

Hier lohnt sich ein genauerer Blick. Die Idee des Nudging, des sanften Anstubsens in die richtige Richtung, wurde 2008 durch den Bestseller „Nudge“ von Thaler und Sunstein populär – mit dem Ziel, vermeintliche „Selbstkontrollprobleme“ zu reduzieren, ohne dabei die individuelle Entscheidungsfreiheit zu beeinträchtigen. Die schwächere Form des „Anstubsens“ kommt durch eine Verbreiterung der Informationsgrundlage zum Ausdruck. Ein Beispiel ist die EU-Verordnung Nr. 1379/2013: Danach ist die Fischereiwirtschaft dazu verpflichtet, dem Verbraucher anzuzeigen, welches Gerät beim Fischfang eingesetzt wird – etwa Waden-, Schlepp- oder Umschließungsnetze. Dafür wurden bestimmte Fischfanggeräte-Codes entwickelt. „PTM“ steht zum Beispiel für Pelagische Zweischiffschleppnetze. Dank solcher Codes kann der fachkundige Käufer auf das entsprechende Fanggerät schließen und daraus beispielsweise ableiten, wie hoch das Risiko eines unerwünschten Beifangs von Meeressäugern ist. Allerdings muss auch bei solchen Kennzeichnungspflichten immer die Frage nach der Kosten-Nutzen-Relation gestellt werden. Im Unterschied dazu würde man bei einer Lebensmittel-Ampel die Empfehlung für gesunde Ernährung geradezu auf dem Silbertablett serviert bekommen. Ob aber die Auswahl der Kriterien, nach denen jene Einteilung in rot, gelb und grün erfolgt, objektiv wäre und ob sie auf die gesundheitliche Konstitution des „Durchschnittsbürgers“ zuträfe, ist mehr als zweifelhaft.

Bei allen Versuchen zur Reglementierung meines und Ihres Alltags ist es wesentlich, zwischen Politik und Privatwirtschaft zu trennen: Grundsätzlich gibt es einen Unterschied, ob die Privatwirtschaft Akzente für Werbekampagnen setzt, um  Entscheidungen potenzieller Kunden zu beeinflussen, oder ob  Politiker uns zu steuern versuchen. Meines Erachtens spricht nichts dagegen, wenn Einzelhändler freiwillig entscheiden, süßwarenfreie Kassen anzubieten, wenn sie darin ihr Alleinstellungsmerkmal sehen. Ebenso ist nichts dagegen einzuwenden, wenn einzelne Mensen ihre Auslagen zugunsten rohkostreicher Ernährung sortieren oder Hersteller von Lebensmitteln einzelne Produktmerkmale hervorheben. Problematisch, weil unangenehm, wird es aber, wenn sich politische Entscheidungsträger  anmaßen, ihre Bürger in die einzige vermeintlich richtige Richtung „stubsen“ zu müssen – aktuell zu beobachten am Beispiel der europäischen Alkohol-Strategie 2016-2022:

Alkoholmissbrauch ist ein ernstes Thema – keine Frage. In der EU wird rund jeder vierte Todesfall bei jungen Männern zwischen 15 und 29 Jahren mit Alkohol in Verbindung gebracht. Daher hatte das Europäische Parlament die Europäische Kommission im Frühjahr vergangenen Jahres zur Ausarbeitung der „Alkoholstrategie 2016-2022“ aufgefordert. Ein ehrenwertes Projekt – doch nur auf den ersten Blick. Denn bei dieser EU-Strategie stellt sich die Frage der tatsächlichen Wirksamkeit – und damit, ob eine solche Initiative auf europäischer Ebene überhaupt angestoßen werden sollte. Innerhalb der EU konzentriert sich die Alkoholproduktion nämlich auf relativ wenige Mitgliedstaaten: Die Weinproduktion ist zu 77 Prozent auf Spanien, Italien und Frankreich konzentriert, mehr als die Hälfte der europäischen Bierproduktion entfällt auf Deutschland, Großbritannien, Polen und die Niederlande. Eine restriktive europäische Alkoholstrategie würde die einzelnen Mitgliedstaaten also unterschiedlich treffen. Obendrein lässt sich aus Negativeffekten alkoholischer Getränke ordnungspolitisch nur dann ein möglicher Handlungsbedarf ableiten, wenn soziale Kosten entstehen, die durch den Verursacher nicht internalisiert werden.

In diesem Zusammenhang ist auch die Diskussion über Warnhinweise neu entflammt. Das Konsumverhalten über Schockbilder zu beeinflussen, erscheint paternalistisch. Mündige Erwachsene müssen selbst entscheiden können, ob sie Alkohol konsumieren oder nicht. Zudem belegt eine Reihe empirischer Studien, dass zum Beispiel die Mehrheit der Raucher ihr Konsumverhalten nicht durch Warnhinweise ändert. Für mich stellt sich auch die Frage nach dem Kinderschutz, wenn Produkte mit derart angsteinflößenden Bildern gegenüber von Schokoriegeln und Überraschungseiern im Supermarkt angeboten und in Verkehr gebracht werden. Es ist richtig, dass die Industrie hier bereits reagiert hat – somit können die Hersteller von Zigarettenetuis auf eine Renaissance edler Umverpackungen hoffen.

Ich bin ein Fan des Subsidiaritätsgedankens. Der Staat soll nur dort eingreifen, wo der einzelne Bürger oder eine kleine Gruppe zur Lösung eines ganz bestimmten Problems nicht in der Lage ist. Das stärkt die Eigenverantwortung und trägt dem Prinzip der Selbsthilfe Rechnung. Ich sage dies, weil ich kein Misanthrop, sondern ein Menschenfreund bin. Und bei Problemen zähle ich auf Reflektion und Vernunft, den „Familienrat“ daheim und ernsthafte Ratschläge aus dem Freundeskreis. Vor allem aber glaube ich nicht daran, dass die Politik es durch „sanftes Anstubsen“ schafft, uns dem Idealmodell eines „Homo Oeconomicus“ näher zu bringen. Wir Bürger leben nicht in jeder Situation so, wie die Politik sich das wünscht. Wir wissen nicht, was wir tun? Von wegen! Ich jedenfalls freue mich auf mein Frühstück morgen.

Photo: Wikimedia Comons

Sechs Millionen Deutsche machten im vergangenen Jahr Urlaub in Polen. Zwei Millionen Polen und Polnisch-Stämmige leben dauerhaft in Deutschlands. Polen ist unser siebtwichtigster Handelspartner. Aber nur wenige wissen um die leuchtende Vergangenheit des Landes.

Eine Ausnahmeerscheinung in finsteren Zeiten

Entgegen der üblichen Wahrnehmung war das Mittelalter gar nicht eine so finstere Zeit. Dagegen war die darauffolgende frühe Neuzeit in einer Weise düster, die sich oft durchaus mit den finsteren Zeiten des 20. Jahrhunderts messen kann. Die Epoche zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert war in Europa geprägt von blutigen Glaubenskämpfen, von der zunehmenden Konzentration von Macht im Absolutismus und vom rasanten Wachstum des starken Staates. Inmitten dieser erstickenden Atmosphäre war die „Adelsrepublik Polen“ ein einzigartiges Phänomen, in dem jene Werte gedeihen konnten, die erst heute, etliche hundert Jahre später, in ganz Europa unser Selbstverständnis prägen.

Das Königreich Polen und das Großfürstentum Litauen bildeten bereits ab 1385 eine Personalunion. 1569 wurden die bisher gemeinsam regierten beiden Reiche in einer Realunion zusammengeführt. Gleichzeitig gab es eine massive Verfassungs-Revision, die aus dem neu entstandenen Reich ein Staatswesen mit beispielloser Freiheit machte. Das erbliche Königtum wurde abgeschafft zugunsten eines Wahlkönigtums. Damit einher ging eine deutliche Schwächung der Stellung des Königs, der mehr ein oberster Beamter war als ein klassischer Herrscher. Diese Entwicklung war dem absolutistischen Trend im Rest Europas diametral entgegengesetzt. (Ausnahmen bildeten nur noch die Vereinigten Niederlande und, mit Abstrichen, ab der „Glorious Revolution“ von 1688 auch Großbritannien.)

Demokratie und Toleranz

Gewählt wurde der König vom Adel sowie von Vertretern der freien Städte. Der Adel war freilich in Polen nicht eine kleine Elitenkaste. Ihm gehörten etwa 15 % der Bevölkerung an. Zum Vergleich: In Großbritannien, dem selbsterklärten „Mutterland der Demokratie“ durften erst nach der großen Reform von 1832 vergleichbar viele Bürger wählen. Die Adligen fanden sich alle zwei Jahre für sechs Wochen zusammen im Sejm, einem der ältesten Parlamente der Welt. Ausgestattet mit umfangreichen Veto-Möglichkeiten bestimmten sie über Gesetzgebung und Fiskalfragen sowie über außenpolitische Angelegenheiten. In der Zeit zwischen den Sejm-Sitzungen wachten 16 gewählte Senatoren darüber, dass der König sich an die Beschlüsse des Parlaments hielt. Außerdem gab es ein verbrieftes Recht zum Widerstand, sollte der König gegen „Recht, Freiheit, Privilegien und Gebräuche“ verstoßen.

Seit dem „Warschauer Religionsfrieden“ von 1573 gab es in der Republik auch garantierte Religionsfreiheit. In einer Zeit höchster Intoleranz zwischen den großen Konfessionen, gegenüber freikirchlichen „Sekten“ und „Ketzern“ und natürlich gegenüber Juden lebten in Polen Angehörige unterschiedlichster Konfessionen und Religionen friedlich zusammen: Katholiken, Protestanten, Orthodoxe, Juden und Muslime. Für viele verfolgte Anhänger protestantischer Freikirchen war Polen der einzige Zufluchtsort in Europa. Neben den religiösen Traditionen konnten sich auch kulturelle Eigenheiten in dem Vielvölkerstaat halten: Polen, Litauer, Ukrainer, Weißrussen, Esten, Letten, Slowaken, Ungarn, Moldauer, Juden, Deutsche, Armenier und Tataren fanden sich in einem föderalistisch organisierten Gemeinwesen zusammen.

Friedliche Koexistenz, wenn Macht begrenzt ist

Inmitten der zentralstaatlich organisierten, absolutistischen und kriegslüsternen europäischen Monarchien hatte es die Freiheitsinsel Polen-Litauen zunehmend schwer. Im Laufe des 18. Jahrhunderts wurde es aufgerieben zwischen den Großmächten in der Umgebung: Russland, Preußen, Österreich und Schweden bedrohten es von außen und durch Intrigen auch von innen. Auch der Versuch einer Verfassungsreform im Jahr 1791, die das Land modernisieren und noch weiter demokratisieren sollte, konnte den Untergang nicht abwenden. Nachdem bereits bei der ersten Polnischen Teilung 1772 bedeutende Teile des Landes von Russland, Preußen und Österreich annektiert worden waren, verschwand der Staat 1793 bis 1795 vollständig von der Landkarte. Die als „Goldene Freiheit“ bezeichnete Epoche war unwiderruflich vorbei.

Die beispiellose Freiheit, die über 200 Jahre hinweg in Polen-Litauen herrschte, sollte uns heute viel stärker wieder ins Bewusstsein kommen. Gerade in einer Zeit, in der sich nach dem Brexit-Votum die Gewichte innerhalb der EU verschieben könnten. Und gerade in einer Zeit, in der in vielen Staaten des östlichen Europas die Traditionen der Toleranz und Offenheit einen schweren Stand haben. Die Geschichte der „Goldenen Freiheit“ kann uns Warnung und Inspiration zugleich sein: Die Warnung lautet, dass die Freiheit immer bedroht ist durch die Macht. Die Entwicklungen in Russland in den letzten Jahren und in der Türkei in der jüngsten Zeit darf Europa nicht ignorieren. Zugleich zeigt die Geschichte aber auch vorbildhaft, dass eine friedliche Koexistenz vieler unterschiedlicher Lebensentwürfe möglich ist – gerade dann, wenn Macht nicht zentralisiert und absolutistisch ist. Das sei insbesondere den Verantwortlichen in Brüssel ans Herz gelegt …

Der Philosoph Karl Popper, dessen Geburtstag sich gestern jährte, stellte schon 1958 in einem Vortrag zum Thema „Woran glaubt der Westen“ (und die Geschichte Polen-Litauens beweist: auch der Osten glaubt daran!) fest:

„Unser Stolz sollte es sein, dass wir nicht eine Idee haben, sondern viele Ideen; dass wir nicht einen Glauben haben, nicht eine Religion, sondern viele, gute und schlechte. Es ist ein Zeichen der überragenden Kraft des Westens, dass wir uns das leisten können. Die Einigung des Westens auf eine Idee, auf einen Glauben, auf eine Religion, wäre das Ende des Westens, unsere Kapitulation, unsere bedingungslose Unterwerfung unter die totalitäre Idee.“

Die Häme über die mehrheitliche Entscheidung der Briten, die EU zu verlassen, ist immer noch groß. Einige Experten in Brüssel meinen gar, dass es im Herbst vorgezogene Neuwahlen in Großbritannien geben könnte und dann eine Mehrheit indirekt für den Verbleib in der EU stimmen würde. Das Referendum sei ja nicht verbindlich gewesen und könne parlamentarisch auch wieder gekippt werden. Die Brexit-Abstimmung würde ausgehen wie das Hornberger Schießen. Am Ende bliebe alles beim Alten. Bei diesen „Experten“ ist wohl der Wunsch Vater des Gedankens.

Bisher hat die neue britische Regierung alles richtig gemacht. Die Tories hab eine moderate Konservative zur Premierministerin gemacht, die als Brexit-Gegnerin in ihrer neuen Rolle keinen Rückzieher machen kann. Theresa May ist zwar keine Margaret Thatcher, aber sie hat dennoch geschickt alle Flügel ihrer Partei in die Regierung eingebunden. Ihr größter Coup, Boris Johnson das Außenministerium anzudienen, zeigt ihre Cleverness. Gleichzeitig den erfahrenen David Davis zum Minister für den EU-Austritt zu benennen, war ebenfalls schlau. Diese Entscheidung nimmt Boris Johnson aus der Schusslinie der Eurokraten in Brüssel. Das auf dem Festland vielbeschworene Chaos auf der Insel hat sich relativ schnell in Luft aufgelöst. Die Briten machen jetzt in „business as usual“.

Der eilige Antrag auf Austritt aus der Europäischen Union nach Artikel 50 der Europäischen Verträge findet so schnell nicht statt. Allen Aufforderungen Junckers und Schulz zum Trotz, den Austrittsantrag endlich zu stellen, sind die Briten die Herren des Verfahrens. Sie bestimmen, wann und wie der Austrittsantrag erfolgt. Theresa May hat schnell erkannt, dass sich ihre Verhandlungsposition verbessert, wenn sie nicht unmittelbar den Austrittsantrag nach Artikel 50 der Europäischen Verträge stellt, sondern sich akribisch vorbereitet. Deshalb kündigte sie jetzt an, dass Großbritannien die offiziellen Verhandlungen erst in 2017 beginnen wolle. Gleichzeitig bringt sie der EU gegenüber unmissverständlich ihre Entschlossenheit zum Ausdruck, indem sie dem Präsidenten des Europäischen Rates, Donald Tusk mitteilt, dass Großbritannien Mitte 2017 nicht den Vorsitz des Europäischen Rates antreten wolle.

Die Ankündigung der Regierung May, bis zum Austritt aus der EU eigene Freihandelsabkommen mit wichtigen Handelspartner auf dieser Welt abzuschließen, zeigt ebenfalls die Entschlossenheit im Blick auf den Austritt. Hier wird sich zeigen, ob Großbritannien seine große Tradition als Freihandelsnation aufrechterhält. May selbst gilt nicht als brennende Anhängerin der Marktwirtschaft. Auch ob dies realistisch ist und mit den bestehenden Europäischen Verträgen vereinbar ist, muss sich zeigen. Immerhin sind die Briten ja noch EU-Mitglied und Handelsabkommen mit anderen Staaten fallen ausschließlich in die Kompetenz der EU. Aber all dies zeigt, wie entschlossen die Briten sind. Es ist das gute Recht Großbritanniens aus der EU auszutreten. Die Europäischen Verträge sehen diese Möglichkeit explizit vor. Daher wären beide Seiten gut beraten, wenn sie verbal abrüsten würden. Insbesondere wäre es wichtig, dass die Staats- und Regierungschefs den EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker mäßigen würden. Der Europäische Rat ist gemeinsam mit dem austrittswilligen Land verantwortlich. Nicht Jean-Claude Juncker, als Kommissionspräsident trägt die Last der Verhandlung, sondern der Europäische Rat unter seinem Präsidenten Donald Tusk.

Sinnvolles Ergebnis wäre ein Ausscheiden Großbritanniens aus der EU mit einem uneingeschränkten Zugang zum EU-Binnenmarkt und umgekehrt. Dies setzt nicht zwingend auch die Personenfreizügigkeit auf britischer Seite voraus, wie viele Eurokraten in Brüssel meinen. Es gibt keine zwingende Logik, dass ein Land akzeptieren muss, dass der Warenimport oder –export nur möglich ist, wenn jeder EU-Bürger auch nach Großbritannien einwandern darf. So wünschenswert dies auch sein mag, so klar und demokratisch darf sich ein Land auch dagegen aussprechen. Der Austausch von Waren und Dienstleistungen nutzt ja nicht nur den Briten selbst, sondern, auf Deutschland bezogen, sogar vielmehr unserer Wirtschaft und den dortigen Arbeitsplätzen. Immerhin exportieren deutsche Unternehmen Waren und Dienstleistungen im Wert von 90 Milliarden Euro auf die Insel. Es wäre doch absurd, wenn dies nicht mehr möglich wäre, nur weil die Briten deutschen Arbeitnehmern keinen unbeschränkten Zugang zu ihrem Arbeitsmarkt ermöglichen. (Zumal sie selbst die negativen Folgen zu tragen haben.) Da muss man sich schon wundern, wenn in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung eine Umfrage veröffentlich wird, in der sich eine Mehrheit von 56 Prozent in der Bevölkerung und bei den „Entscheidern aus der Wirtschaft“ dafür ausspricht, dass die EU Großbritannien alle Vorteile einer EU-Mitgliedschaft entziehen soll. Hochmut kommt vor dem Fall. Mehr Kleingeistigkeit geht nicht!

Erstmals erschienen auf Tichys Einblick.