Photo: Levan Ramishvili from Flickr (Public Domain)

Von Max Molden, Ökonom, Philosoph und Politikwissenschaftler.

Friedrich von Hayeks Road to Serfdom ist für einige das bedeutendste politische Buch des 20. Jahrhunderts, für andere ein missglückter, von der Erfahrung widerlegter Ausflug eines Ökonomen in fremde Gefilde. Der Weg zur Knechtschaft war zuvorderst ein Weg der Missverständnisse. Dass sowohl Freund als auch Feind Hayek oft missverstanden, zeigt eindringlich, wie wichtig die präzise und sinngemäße Verwendung von Begriffen ist.

1944 publizierte der österreichische Emigrant Friedrich von Hayek in Großbritannien den Weg zur Knechtschaft, der schnell das Interesse der breiten Öffentlichkeit weckte. Hayek trieb die Frage um, ob Sozialismus notwendigerweise zur Zerstörung der politischen Freiheit führt. Dass dies unausweichlich geschehen müsse, war die klare Schlussfolgerung seiner Untersuchungen, die er als Warnung „den Sozialisten in allen Parteien“ widmete.

Der US-amerikanische Nobelpreisträger Paul Samuelson resümierte 1989 in einem Lehrbuch für Ökonomik, dass Hayeks Vorhersage, Staatsintervention in eine Marktwirtschaft führe unausweichlich zum Verlust der politischen Freiheit, in der Realität nicht eingetroffen war. Anderen, meist konservativen Kreisen zuzurechnenden Personen war und ist genau diese These eine dringliche Warnung, jeglicher Intervention strikt ablehnend gegenüber zu stehen.

Doch Hayek hatte diese These, welche sowohl Zustimmung als auch Ablehnung fand, nie verteidigt, ihr sogar vehement in Wort und Tat widersprochen. Wie er später festhielt, hätte es ja wenig Sinn ergeben, eine Warnung an die Sozialisten aller Parteien auszusenden, wenn die Knechtschaft bereits unausweichlich wäre – denn Interventionen in die Marktwirtschaft gab es sowohl in Großbritannien als auch in den Vereinigten Staaten 1944 bereits zuhauf. Eben weil Hayek also die ihm von Samuelson und anderen unterstellte These ablehnte, verfasste er eine Warnung, um eine unbeabsichtigte Entwicklung der westlichen Staaten, an deren Ende der Verlust der politischen Freiheit stehen würde, zu verhindern.

Zumindest maßgeblich für dieses große Missverständnis zwischen Hayek und seinen Lesern ist wohl ein eklatant verschiedenes Verständnis des Begriffes „Sozialismus“: Hayek verstand hierunter ein System des Gemeinschaftseigentums an den Produktionsmitteln; für Samuelson und andere war bereits der Eingriff des Staates in das Preissystem sozialistisch. Dies führte also sogar in wissenschaftlichen Kreisen zu hartnäckigen Missverständnissen. Auch heute besteht noch die Gefahr, dass Hayeks eigentliche These, Gemeinschaftseigentum an den Produktionsmitteln muss zum kompletten Verlust der politischen Freiheit führen, mit dem offensichtlichen Nichteintreten der ihm fälschlicherweise unterstellten Vorhersage unberechtigterweise mitdiskreditiert wird.

Derart umstrittene Begriffe wie Sozialismus oder auch Liberalismus, Freiheit oder Gleichheit wird man wohl nicht mehr einer einzelnen Bedeutung zuführen können. Dafür sind sie im politischen (und auch wissenschaftlichen) Diskurs zu wertvoll – zu stark positiv besetzt, als dass eine politische Fraktion sie aufgeben könnte. Und doch zeigt die ambivalente Verwendung des Wortes „Sozialismus“ im obigen Fall wie kostbar begriffliche Klarheit ist. Nur wenn die Sprache klar ist, können Ideen vermittelt und ausgetauscht werden, kann man einander verstehen und ist sinnstiftender Diskurs möglich. Nur so können andere Hayeks Warnung nachvollziehen. Nur so ist es möglich, zu begreifen, was der Weg zur Knechtschaft ist und wie diese verhindert werden kann – oder vielleicht auch Argumentationsfehler Hayeks zu entdecken. Begriffe sollten daher möglichst ihrem allgemein akzeptierten Sinn entsprechend gebraucht sowie ihre Bedeutung präzise bestimmt werden.

Aber dies ist häufig nicht der Fall. Und so leiden auch heute viele Diskussionen im öffentlichen Raum unter der schwammigen Verwendung von Begriffen. Manch einer schreibt Brandreden gegen Parteien, die eine Gefahr für die „Demokratie“ seien, in denen dann aber Kern des Bedenkens die Verluste von Bürgerrechten, Freiheit oder Anstand sind und eben nicht die Ersetzung der Herrschaft des Volkes durch ein anderes Prinzip. Andere verwenden den Begriff „Privileg“ – ursprünglich die Bezeichnung für ein vom Gesetzgeber gewährtes Vorrecht – in gänzlich anderen Zusammenhängen. Beispielsweise um ungleiche Zukunftschancen durch das Elternhaus zu kritisieren, wo aber niemandem ein Vorrecht gewährt wurde, das womöglich auch noch zum Nachteil der anderen (oft als Unterprivilegierte bezeichnet) wirkt.

Natürlich ist es opportun, Begriffe anderen Bedeutungen zu überführen, wenn diese Begriffe, wie das Privileg, bereits starke Assoziationen mit sich führen oder vielleicht negativ konnotiert sind. So kann eine mit der ursprünglichen Bedeutung verbundene Assoziation auf die neue Bedeutung übertragen werden. Vielleicht spielen auch andere Faktoren in der Sprachentwicklung eine Rolle, sei es möglicherweise nur der Zufall. Schlussendlich aber birgt die unpräzise und nicht mehr einheitliche Verwendung von Begriffen das Risiko, Missverständnisse zu erzeugen und vielleicht gar einen Zerfall der Kommunikation auszulösen. Hayeks Warnung vor der Zwangsläufigkeit der Zerstörung der politischen Freiheit in einem sozialistischen System mag untergehen im Getose derjenigen, die den Erfolg des skandinavischen Wohlfahrtsstaates zelebrieren, der aber ja nicht sozialistisch ist im Sinne Hayeks. Parteien, die zuvorderst eine Gefahr für die Freiheit – die Werte der westlichen Zivilisation – darstellen, können die ins Kleid des Demokratieschutzes gehüllte Kritik zurückweisen und sich gar zum Beschützer der Demokratie emporschwingen. Diskussionen über soziale Gerechtigkeit und Privilegien können in beidseitigem Unverständnis ob der zugrundeliegenden Sachverhalte und möglicherweise in einer radikalen Blockadehaltung enden, die eine konstruktive Lösung der Probleme zumindest erschwert.

Die Gefahr, die über all dem schwebt, ist einerseits, dass äußerst wertvolle Ideen verlorengehen oder missverstanden werden: Vielleicht hätte sich der ein oder andere gegen manche Handlung, manchen Weg entschieden, wenn er denn die Warnungen anderer verstanden hätte. Andererseits kann aus dem abnehmenden Verständnis der Bürger untereinander in einer Gesellschaft ein abnehmender Wille zur Verständigung folgen. Denn wieso soll sich verständigen, wer sich nicht mehr versteht?

Erstmals erschienen bei Peace Love Liberty.

 Photo: Piqsels (CC 0)

Unsere Verachtung spielt den Feinden der offenen Gesellschaft nur in die Karten. Statt mit Hass sollten wir unseren Gegnern mit Respekt für das Individuum begegnen. Ein Plädoyer für die Wiederentdeckung der Feindesliebe.

Hass nutzt nur den Spaltern

Diesseits und jenseits des Atlantiks haben Menschen mit auseinander gehenden Meinungen häufig nur noch eines füreinander übrig: Hass. Damit wird der Hass zur bestimmenden Kraft in der Politik. Und der Waffenschrank der negativen Emotionen wird immer weiter geöffnet: Hohn und moralische Überheblichkeit werden zu probaten Mitteln der Auseinandersetzung; Ausgrenzung und Verachtung zum moralischen Imperativ unserer Gesellschaft. Wer nun mit einer Logik a la „Hass verdient Hass“ daherkommt, der verkennt das wahre Problem. Wenn wir hassen, missachten wir unser Gegenüber. Wir negieren dessen Individualität und Menschlichkeit. Der politische Feind, den wir hassen, wird zu einem namenlosen Problem. Faschismus, Rassismus, Populismus: diejenigen, die wir mit diesen Labels bedenken, verschwimmen zu einer unübersichtlichen und nicht greifbaren grauen Masse. Dabei gewinnen nur die Spalter, denen offenen Gesellschaft, Toleranz, und Respekt Andersdenkenden gegenüber ein Dorn im Auge sind.

Das Problem mit dem namenlosen Feindbild

Der Autor Hermann Hesse schildert in seiner Glossensammlung „Kurgast“, wie er mit dem Problem des Hasses konfrontiert wurde. Eigentlich in einem Kurhotel abgestiegen, um dort die dringend gesuchte Ruhe zum Schreiben zu finden, ficht er schon bald einen erbitterten Krieg mit seinem Zimmernachbarn aus. Der ist laut, strotz nur so vor Lebensenergie und hindert Hesse durch lautes Umhergehen, Gespräche und die Nutzung des Badezimmers sowohl am Schreiben als auch am Schlafen. Ohne auch nur ein persönliches Wort mit dem Zimmernachbarn gewechselt zu haben, steigert sich Hesse immer weiter in seinen erbitterten Hass hinein.

Es sind nur nicht mehr nur die Geräusche von nebenan. Es ist die pure Existenz des Feinbildes „Holländer“, die Hesse um den Verstand bringt. Fortan verbringt er die schlaflosen Nächte damit, einen Ausweg zu suchen. Dieser besteht letztlich darin, den Holländer schlicht „zu lieben“. Hessen freundet sich mit der lautstarken Lebensenergie an, empfindet Respekt für das tägliche Tun seines Nachbarn und kommt zu dem Punkt, an dem „ganz Holland Kirmes feiern“ könnte und es ihn nicht mehr stören würde. Selbstverständlich reist „der Holländer“ am Ende dieses schweren Kampfes ab und Hesse sieht sich mit der plötzlichen Stille konfrontiert.

Nicht der sprichwörtliche Schaum vor dem Mund entlarvt die Feinde der offenen Gesellschaft

Es ist wahrlich nicht schwer, die Parallelen zwischen dem massigen, schwulstigen und ungehörig lauten Holländer bei Hesse und den politischen Todfeinden vieler unserer Zeitgenossen zu sehen. Hesse findet erst durch die Feindesliebe den inneren Seelenfrieden. Das bedeutet in unserer Situation nicht, dass wir keine politischen Gegner haben sollten. Klare und offen kommunizierte Standpunkte sind das Fundament einer offenen Gesellschaft. Es bedeutet aber, dass wir anderen gegenüber nicht in blinden Hass verfallen sollten, nur weil wir ihre Ansichten nicht teilen. Martin Luther King, der alltäglich mit Hass und Verachtung konfrontiert war, drückte dies folgendermaßen aus: “Man beginnt einfach, jemanden zu hassen, und man beginnt, irrationale Dinge zu tun. Man kann nicht mehr klar sehen, wenn man hasst. Man kann nicht geradeaus gehen, wenn man hasst. Man kannt nicht aufrecht stehen. Die Sicht ist verzerrt. Es gibt nichts Tragischeres, als ein Individuum zu sehen, dessen Herz von Hass erfüllt ist.“

Tatsächlich bringt der Hass all jene Gefühle in uns zutage, die für eine offene Gesellschaft schädlich sind. Wer daran glaubt, dass unsere Gesellschaft auf dem Zusammenwirken selbstverantwortlicher Individuen fußen sollte, der kann nicht im gleichen Atemzug seinen Feinden mit Hohn und moralischer Überheblichkeit entgegentreten. Wir müssen uns nicht damit abfinden, dass andere Menschen Ziele verfolgen, die wir für grundfalsch halten. Wir müssen wahrlich auch nicht das gleiche fühlen. Aber wir müssen versuchen, zu verstehen, was unser Gegenüber bewegt. Das bedeutet, zu lernen, fremde Gedanken, seien sie auch noch so absurd und gegen alle unsere Überzeugungen, zu ertragen. Nicht der sprichwörtliche Schaum vor dem Mund entlarvt die Feinde der offenen Gesellschaft, sondern die Achtung des Individuums und manchmal auch einfach nur ein unbeteiligtes Achselzucken.

Es fehlt nicht an Meinungsfreiheit, sondern an Streitkultur

So lange wir die Spirale des Hasses nur weiter antreiben, spielen wir den Feinden der offenen Gesellschaft in die Hände. Schlägt ihnen bei jeder Äußerung, bei jedem Auftritt ungezügelter Hass entgegen, können sie glaubhaft verkünden, die Meinungsfreiheit sei in Gefahr. Und auf kaum eine gefühlte Grundrechtseinschränkung reagiert unsere Gesellschaft so sensibel. Der Erfolg der Feinde der offenen Gesellschaft fußt auf dem Märchen des entkoppelten politischen Systems, das gesteuert wird von Eliten, die „die Wahrheit“ unterdrücken wollen, um ihre eigene Macht zu sichern. Dabei war es dank Social Media und Co. wohl noch nie so einfach, seine eigene Meinung in die weite Welt zu posaunen. Und die Gerichte setzten einer Einschränkung der Meinungsfreiheit nach wie vor hohe Schranken entgegen.

Es fehlt uns also wahrlich nicht an Meinungsfreiheit, sondern an einer ordentlichen Streitkultur. Sei es auch noch so unerträglich und schwierig – zu einem Streit gehört, die Meinung der Gegenseite zu ertragen. Und das hat nichts damit zu tun, den „falschen“ Meinungen ein Forum zu bieten. Denn öffentliches Ignorieren stärkt nur noch das Narrativ unserer politischen Feinde. Stattdessen sollten wir unsere Feinde auch einmal ausreden lassen und ergründen, welche nachvollziehbaren Bedürfnisse und Interessen hinter den uns manchmal verstörenden Positionen stehen. Denn diese sind oftmals gar nicht so weit entfernt von den unseren. Das mag zwar die Galionsfiguren unserer Gegner nicht von ihrem Weg abbringen. Aber es gibt jedem Wähler und Unterstützer die Chance, sich und seine Position zu hinterfragen. Und das ohne von unserem Hass in eine Ecke getrieben zu sein, sondern als selbstverantwortlicher Teil unserer offenen Gesellschaft.

Photo: Natalya Letunova from Unsplash (CC 0)

Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues und Dilara Wiemann, Ökonomin, Research Assistant bei IREF.

In der Debatte um den Ausbau der Infrastruktur zeigt sich, dass die derzeitigen Planungs- und Genehmigungsverfahren mit jahrelangen Plan- und Gerichtsverfahren verbunden sind. Die bisherigen politischen Bemühungen zur Lösung des Zielkonfliktes zwischen Bürgerbeteiligung und notwendigen Infrastrukturmaßnahmen greifen zu kurz.

Deutschland kommt mit dem Ausbau der Infrastruktur nur langsam voran. Das liegt mitunter an häufig langwierigen Planungsverfahren. Politik und Wirtschaft fürchten um die Zukunftsfähigkeit des Landes. Sie fordern, das deutsche Planungsrecht zu reformieren, um Verfahren zu beschleunigen. Aus der Nähe betrachtet zeigt sich, dass insbesondere die hohe Komplexität der Plangenehmigungsverfahren in Kombination mit der derzeitigen Form der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Langwierigkeit der Verfahren beiträgt. Zielführend wären insbesondere ein Bürokratieabbau in Form einer eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung und ein verschlankter Verfahrensablauf.

Ein prominentes Beispiel für ein langwieriges Verfahren ist die Elbvertiefung. Seit 2002 geplant, konnten die Arbeiten erst 17 Jahre später beginnen. Insbesondere zahlreiche Klagen von Umweltverbänden, wie dem BUND, NABU oder WWF verhinderten über fast zwei Jahrzehnte den Baubeginn. Der Hamburger Senat sprach in diesen Zusammenhang von einem der umfangreichsten Klageverfahren, das je vor einem Bundesverwaltungsgericht verhandelt wurde. Die Umweltverbände konnten einige Detailanpassungen durchsetzen, etwa im Hinblick auf die Ablagerung des Baggergutes oder Ausgleichmaßnahmen für seltene Fisch- und Pflanzenarten. Nun darf die Elbe wie ursprünglich geplant vertieft werden.

Auch das deutsche Bahnnetz leidet unter der langen Planungsdauer. Wie Untersuchungen des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung (FÖV) zeigen, wurden zwischen 2013 und 2016 nur 13 von 106 Eisenbahnverfahren innerhalb der gesetzlichen Frist von 7 Monaten und einer Woche genehmigt.

Langwierige Planungsverfahren

Mitverantwortlich für lange Planungsdauern sind die Planfeststellungsverfahren. Beinahe alle nennenswerten Infrastrukturmaßnahmen, von Straßen- und Bahnnetzen bis zu Energieversorgungsleitungen, müssen ein Planfeststellungsverfahren durchlaufen. Diese Genehmigungsverfahren kommen zum Tragen, sobald ein Projekt Relevanz für die Öffentlichkeit hat.

Dementsprechend sollen betroffene Bürger frühzeitig eingebunden werden, um etwaige Interessenkonflikte zwischen den betroffenen Parteien beizulegen. Konkret steht Bürgern genauso wie Verbänden eine mindestens einmonatige Einwendungsfrist im Zuge der Planfeststellung zu. Innerhalb dieser Frist können beliebig viele Einwendungen eingereicht werden.

Komplexe Planfeststellungsverfahren

Bevor Infrastrukturmaßnahmen umgesetzt werden können, muss der Bedarf festgestellt werden. Danach folgen, beispielsweise für Autobahnen, die Bundesverkehrswegsplanung, ein Raumordnungsverfahren, die Linienbestimmung und letztlich das Planfeststellungsverfahren.

Im Gegensatz zu üblichen Baugenehmigungen für raumbedeutsame Vorhaben wird im Zuge der Planfeststellung nicht nur die Frage der generellen Zulassung erörtert, sondern alle Aspekte für oder gegen das Vorhaben.

Bereits die Vorbereitung der Erörterungstermine, zu denen die erfolgten Einwendungen diskutiert werden, erfordert eine signifikante Vorlaufzeit: So ist vor der öffentlichen Bekanntmachung meist eine langwierige Zusammenarbeit zwischen Behörde und Investoren notwendig, da häufig Unterlagen nachgereicht und nachgebessert werden müssen.

Einwendungen und Klagen verzögern Verfahren

Einwendungen von Bürgern und Verbänden verstärken potentiell die bereits durch die Komplexität der Verfahren entstehende Last. Nachdem die Planungsunterlagen öffentlich ausgelegt wurden, muss jede Einwendung gegen das Vorhaben bei einem Erörterungstermin angehört werden, bevor ein Spatenstich gesetzt werden darf.

Ein Blick auf aktuelle Zahlen aus Nordrhein-Westfalen illustriert die Folgen der vielfältigen Einwendungsmöglichkeiten anschaulich. In NRW, einem der wichtigsten europäischen Verkehrsknotenpunkte, rechnet der Landesbetrieb Straßenbau NRW derzeit mit einer Dauer von Planfeststellungsverfahren von bis zu drei Jahren, da pro Verfahren bis zu 3.000 Einwendungen eingereicht werden, die den Straßen- und Schienenausbau um Jahre verzögern.

Ergebnisse des FÖV zeigen, dass die zeit- und arbeitsintensivsten Phasen der Planungsverfahren die Erörterungstermine für die eingereichten Einwendungen sowie die dazu zu verfassenden Stellungnahmen sind.

Verbände zählen zu den Haupteinwendern. Die Wahrnehmung dieser Möglichkeit wird zuweilen politisch angeregt. So werden beispielsweise in Berlin Naturschutzvereinigungen gesondert über bevorstehende Verfahren benachrichtigt, obwohl bei jedem Verfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung gesetzlich verpflichtend ist.

Selbst nachdem die Planungen alle Einwendungen sowie Abwägungen durchlaufen haben und der Planfeststellungsbeschluss seitens der Behörde genehmigt wurde, ist dies noch keine Garantie für den Beginn des Projekts. Der Planfeststellungsbeschluss kann noch rechtlich angefochten werden. Umwelt- und Naturschutzverbände genießen ein selbstloses Klagerecht, das heißt, sie dürfen klagen, selbst wenn ihre Belange nicht direkt vom Planfeststellungsbeschloss betroffen sind. Häufig durchlaufen derartige Rechtsstreite über mehrere Jahre alle Instanzen – vom Verwaltungsgericht bis hin zum Bundesverwaltungsgericht.

Planfeststellungsverfahren vereinfachen

In den vergangenen Jahren wurden von Seiten der Politik erste Schritte zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren eingeleitet. Dazu gehört das im September 2018 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich. Unter anderem sieht es die Möglichkeit einer „vorläufigen Anordnung“ vor. Demnach dürfen bereits vor Erteilen des Planfeststellungsbeschlusses erste vorbereitende Maßnahmen, etwa Kampfmittelbeseitigungen, durchgeführt werden.

Allerdings gehen vielen diese Maßnahmen nicht weit genug. So legten im September 2019 der Vorsitzende der Union-Mittelstandsvereinigung, Carsten Linnemann, und Vertreter der Union einen 11-Punkte-Plan mit der Forderung nach einer umfassende Reform des derzeitigen Planungsrechts vor.

Mehr Personal in den Ämtern

Zum einen wird eine Aufstockung des Personals in den Planungsämtern und Genehmigungsbehörden gefordert. Dazu zählt beispielsweise auch eine umfassendere Einbindung von externen Ingenieursbüros. Außerdem soll das Personal für die langwierigen Gerichtsverfahren aufgestockt werden. Auch das Deutsche Institut der Wirtschaft moniert, dass auf Länder- und Kommunalebene ausreichende Kapazitäten und Kompetenzen in den Bau- und Planungsämtern fehlen.

Allerdings besteht der vorherrschende Personalmangel nicht unabhängig von der Struktur der Planungsverfahren. Auch durch weniger komplexe und arbeitsintensive Verfahren könnte die Personalintensität reduziert und der festgestellte Personalmangel adressiert werden.

Effizientere Öffentlichkeitsbeteiligung

Zum anderen fordern die Unionspolitiker eine Neuverhandlung der sogenannten Aarhus-Konvention, welche die umweltrechtlichen Vorschriften der Öffentlichkeitsbeteiligung auf EU-Ebene definiert. Dazu soll das Ausmaß der Klagerechte von Umweltverbänden auf Belange beschränkt werden, die den jeweiligen Verband direkt betreffen oder sofern eine ordnungsgemäße Beteiligung der Umweltverbände im Genehmigungsverfahren nicht gewährleistet war. Im Gegensatz zu den europäischen Nachbarn ist in Deutschland auf jeder Verfahrensstufe eine Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine Umweltprüfung notwendig – in Dänemark oder den Niederlanden wird nur einmal geprüft, genauso wie es die europäische Richtlinie vorgibt.

Obwohl die Beteiligung der Öffentlichkeit an Planungsverfahren wünschenswert ist, scheint eine Einschränkung zum Zweck der Reduzierung der Verfahrensdauer angezeigt zu sein. Derzeit wird die Öffentlichkeit auf allen Verfahrensstufen beteiligt. Stattdessen wäre es effizienter, sie in nur einer Verfahrensstufe einzubinden. Durch die Beteiligung von Bürgern an Planfeststellungsverfahren soll vermieden werden, dass ihre Interessen ignoriert werden. Aber auch die Interessen der (noch nicht) direkt beteiligten Bürger gilt es zu berücksichtigen. Nutzen nun einige Bürger direkt oder indirekt über Verbände ihr Recht auf Beteiligung, um zum eigenen Vorteil und zugleich wider die Interessen anderer ein Veto einzulegen, zweckentfremden sie das Instrument der Bürgerbeteiligung. Das gilt insbesondere dann, wenn ihr mögliches Leid gering ausfällt oder gar kompensiert werden könnte, sie das Verfahren jedoch mit juristischen Mitteln aufhalten, um es temporär oder vollständig zu verhindern.

Weniger Verfahrensstufen

Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) kritisiert, das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz greife zu kurz. Anfang November 2019 unterbreitete der DIHK daher eine Reihe von Reformvorschlägen für das Planungsrecht. Maßgeblich ist dabei die Forderung, dass derzeit mehrstufige Verfahren in einen zentralen Vorgang zu bündeln – mit nur einer Umweltprüfung und nur einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Darüber hinaus sehen die Vorschläge des DIHK vor, dass die Erörterungstermine nur dann stattfinden, wenn wesentliche Erkenntnisse aus der Diskussion zu erwarten sind. So könnte einerseits eine einfache und transparente Öffentlichkeitsbeteiligung sichergestellt werden, andererseits könnte ein zeitaufwendiger Teil der Planungsverfahren, der mit der Anhörung der Einwendungen einhergeht, effizienter gestaltet werden.

Mehr Bürokratieabbau, weniger Planungsverzögerungen

In der Debatte um den Ausbau der Infrastruktur zeigt sich, dass die derzeitigen Planungs- und Genehmigungsverfahren mit jahrelangen Plan- und Gerichtsverfahren verbunden sind. Die bisherigen politischen Bemühungen zur Lösung des Zielkonfliktes zwischen Bürgerbeteiligung und notwendigen Infrastrukturmaßnahmen greifen zu kurz.

Statt vornehmlich Personal in den Ämtern aufzustocken, sollte der Gesetzgeber vorrangig bemüht sein, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Planungsverfahren umfassend zu reformieren und zu verschlanken. Wünschenswert wären eingeschränkte Klagemöglichkeiten für Verbände sowie eine effizientere Form der Öffentlichkeitsbeteiligung, auch durch eine Reduzierung der Verfahrensschritte.

Erstmals erschienen bei IREF.

Photo: Wikimedia Commons (CC 0)

Zehn Jahre ist es her. Vor zehn Jahren musste die damalige sozialdemokratische Regierung Papandreou in Griechenland um Finanzhilfen der EU und der Euro-Staaten ersuchen. Ein Kassensturz nach der Wahl im Oktober 2009 ergab, dass das von der konservativen Vorgänger-Regierung an die EU gemeldete Defizit von 3,7 Prozent ein Fake war. Die neue Regierung korrigierte das Defizit erst auf 12,5 Prozent und später sogar auf 15,4 Prozent. Die Ratingagenturen stuften daraufhin das Land auf Schrottstatus. Die Zusage für das erste Hilfspaket in Höhe von 45 Milliarden Euro sicherten die Finanzminister der Eurozone dann am 11. April zu. Der Bundestag billigte dies am 7. Mai 2010.

Lediglich fünf Abgeordnete der damaligen Koalition aus Union und FDP stimmten dagegen: Klaus-Peter Willsch, Manfred Kolbe, Alexander Funk (CDU), Peter Gauweiler (CSU) und Frank Schäffler (FDP). Der kollektive Bruch der Nichtbeistandsklausel durch alle Regierungen und die EU-Kommission veranlassten mich damals, diesen Schritt zu gehen. Die Nichtbeistandsklausel (Artikel 125 AEUV) sah vor, dass kein Land für die Schulden eines anderen Landes haftet oder eintritt. Die damaligen Befürworter wischten dies beiseite und wollten Zeit gewinnen. Griechenland sollte harte Reformen durchführen und die Eurozone sollte stabilisiert werden.

Wie ist die Bilanz in Griechenland nach 10 Jahren? Die damaligen Befürworter betonen heute die Fortschritte. 2019 erzielte das Land ein Wirtschaftswachstum von 1,8 Prozent, für 2020 wird mit 2,3 Prozent gerechnet. Der Primärüberschuss, also die Einnahmen abzüglich der Ausgaben ohne Berücksichtigung des Schuldendienstes, lag 2019 bei 3,8 Prozent im Positiven. Und auch die Beschäftigungsquote stieg 2019 um 2 Prozentpunkte. Die Finanzmärkte goutieren diesen Kurs mit historisch niedrigen Renditen für zehnjährige Staatsanleihen (1,5 Prozent im Oktober 2019).

Doch das Bild ist schöngerechnet. Bei Griechenland wurde immer schöngerechnet – die Wachstumszahlen, die Schuldentragfähigkeit, die Arbeitslosenquote. Meist musste die Zahlen hinterher nach unten korrigiert werden. Das größte Problem in Griechenland ist im 11. Jahr immer noch nicht gelöst. Es ist die mangelnde Attraktivität des Investitionsstandortes. Griechenland hatte 2018 die geringste Investitionsquote aller Euro-Staaten. Wenn dort kein privates Kapital investiert wird, kann es nicht wirklich vorangehen. Das geringe Vertrauen von Investoren aus dem eigenen Land und von außen ist der wahre Grund für die andauernde Misere.

Die zahlreichen Transfers in Richtung Griechenland helfen dabei nicht, sondern schaden wahrscheinlich eher. Seit dem Beitritt zur damaligen EG 1981 bis zum Ausbruch der Krise hatte Griechenland aus europäischen Töpfen schon über 133 Milliarden Euro Transfers erhalten. Auf die Anzahl der Einwohner gerechnet hat Griechenland in der EU seitdem mit Abstand die meisten Finanzhilfen erhalten. Pro Kopf sind die Transfers mehr als doppelt (1.049 Euro pro Jahr zwischen 2008 und 2017, Quelle: cep) so hoch wie beim „Zweitplatzierten“ Litauen (459 Euro p.a.).

Griechenland hat bei diesen Standortbedingungen keine Chance, jemals auf einen grünen Zweig zu kommen. Dafür ist das Wirtschaftswachstum viel zu gering. Griechenland bräuchte Wachstumsraten von 6 oder 7 Prozent pro Jahr, um auf eigenen Beinen stehen zu können. Die Verschuldungslast ist nach wie vor erdrückend hoch. In 2009 hatte Griechenland eine Verschuldung von 299 Milliarden Euro. Heute liegt sie bei rund 340 Milliarden Euro. Die Tragfähigkeit dieser Verschuldung ist unter normalen Umständen nicht möglich. Sie gelingt nur, weil 284 Milliarden über drei Hilfspakete der Euro-Staaten, der EU und des IWF finanziert wurden. 190 Milliarden sind davon über den vorrübergehenden Schuldenschirm EFSF und den dauerhaften Schuldenschirm ESM finanziert. Die ESM-Kredite laufen bis 2060 und die EFSF-Kredite sogar bis 2070. Beide Kreditlinien sind faktisch zins- und tilgungsfrei. Der ESM sagt selbst in einer Stellungnahme: „Als Ergebnis der sehr vorteilhaften Kreditkonditionen spart Griechenland jedes Haushaltsjahr 13 Milliarden Euro, was etwa 7 Prozent des griechischen BIP ausmacht.“

Griechenland hätte sich 2010 mit seinen damals noch vorhandenen privaten Gläubigern auf einen Schuldenschnitt verständigen müssen. Gleichzeitig hätte man Griechenland möglichst geordnet aus dem Euro-Raum führen müssen, um ihnen anschließend innerhalb der Europäischen Union helfen zu können. Die Stützung des europäischen Finanzsystems wäre dann einfacher und billiger gewesen, als wenn man Griechenland dauerhaft an den Tropf hängt und Gläubiger auf der ganzen Welt herausboxt. Die wichtigste Regel der Marktwirtschaft, dass Risiko und Haftung zusammengehören, wäre dann nicht so fatal verletzt worden und Griechenland ginge es heute nach einem wirklichen Neustart besser.

Erstmals erschienen bei Tichys Einblick.

Photo: Eric Koch/Anefo from Wikimedia Commons (CC 0)

Wie steht es eigentlich um die Ordnungspolitik in Deutschland? Also eine Politik, die Rahmen setzt und nicht direkt in die Wirtschaftsabläufe eingreift. Walter Eucken und die Freiburger Schule stehen dafür, was die theoretischen Grundlagen betrifft. Eucken und seine Mitstreiter glaubten an die Marktwirtschaft und den Wettbewerb als Entdeckungsverfahren. Um dies zu gewährleisten schuf Eucken eine Ordnungsarchitektur, die er „Interdependenzen der Ordnung“ nannte. Es ging ihm darum, wirtschaftliche Macht durch Wettbewerb zu begrenzen. Euckens Sorge war, dass die Machtkonzentration in der Wirtschaft sonst die Politik zum Negativen verändert. Die einzige Macht, die Eucken akzeptierte, war die Macht des Konsumenten. Darin kommt Euckens gesellschaftliche Prägung in der Weimarer Republik zum Ausdruck. In den Zwischenkriegsjahren waren Abschottung durch Zölle und eine Industriepolitik, die Kartellbildungen und Monopole förderte, die vorherrschende Wirtschaftspolitik.

Im Nachkriegsdeutschland der jungen Bundesrepublik war Ludwig Erhard die prägende Kraft. Erhard, der in dieser Woche Geburtstag hatte, übersetzte die Gedanken Euckens in praktische Politik. Seine herausragende Leistung war nicht die Einführung der D-Mark. Dies wurde unter amerikanischer Führung von Edward A. Tenenbaum auf dem Militärstützpunkt Rothwesten bei Kassel im Geheimen vorbereitet und am 20. Juni 1948 eingeführt. Erhards Leistung war die Preisfreigabe. Sie war höchst umstritten. Die Amerikaner wollten sie nicht, die Gewerkschaften und die SPD erst recht nicht. Sie befürchteten ein Chaos durch die dann steigenden Preise. Erhard erfuhr erst kurz vorher von der anstehenden Währungsreform. Er nutzt dieses Ereignis, um am Abend des 20. Juni in einer Radioansprache gleichzeitig auch die Preisbindung aufzuheben. Die Rationierung für Haushaltswaren, Autos, Energie, Maschinen, Textilien und vieles andere mehr wurde beendet. Die Befürchtungen der Kritiker stellten sich nicht ein. Stattdessen sorgte dieser frische Wind für einen langanhaltenden Aufschwung, der später als „Wirtschaftswunder“ in die Geschichte einging.

Nicht ganz so erfolgreich, aber dennoch prägend für das Nachkriegsdeutschland war Erhards Kampf für eine Wettbewerbsordnung.  Das Kartellamt, die Monopolkommission und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb sind heute noch prägende Institutionen Erhardscher Politik. Auf europäischer Ebene ist mit der Generaldirektion Wettbewerb in der EU-Kommission ebenfalls eine Wettbewerbsaufsicht geschaffen worden, die dieser Tradition folgt.

Umso bemerkenswerter ist es, wenn Erhards Nachfolger im Amt, Peter Altmaier, dieser Tradition nicht mehr verpflichtet scheint. Mit seiner nationalen Industriestrategie hat er dies bereits gezeigt. Im globalen Wettbewerb müssten deutsche Unternehmen größer werden, um mit China und Amerika mithalten zu können. Nicht mehr der Konsument und Verbraucher steht dabei im Mittelpunkt, sondern das große Ganze. Eine Art Wirtschaftsnationalismus kommt darin zum Ausdruck. Es ist so ein bisschen wie Trump, wenn er seine Wirtschaftspolitik zelebriert: Wir gegen die. Dafür gibt es viele Gründe. Doch keiner dieser Gründe hat mit dem Konsumenten und Verbrauchern zu tun. Sie bezahlen diese Strategie mit höheren Preisen und Machtkonzentration in der Wirtschaft. Bislang haben die europäischen Wettbewerbsregeln dies jedoch verhindert – bislang. Jetzt startet Altmaier gemeinsam mit seinen französischen, italienischen und polnischen Kollegen eine Initiative auf europäischer Ebene, um Zusammenschlüsse nationaler und europäischer Champions leichter zu ermöglichen und feindliche Übernahmen verhindern zu können. Wenn andere Länder, gemeint ist China, ihre eigenen Märkte abschotten und gleichzeitig global agieren können, dann müssen auch heimische Unternehmen geschützt werden, so der Glaube.

Altmaier denkt groß, aber dennoch falsch. Nicht das Abschotten und die Monopolisierung sollte vom Staat gefördert werden, sondern der freie Handel. Eine Regierung, erst recht der Wirtschaftsminister, sollte die Industrie im eigenen Land nicht pampern und in Watte packen, sondern dafür streiten, dass andere Länder sich öffnen. Hier gibt es viel zu tun, wenn man alleine zur Welthandelsorganisation WTO schaut, die derzeit von den USA lahmgelegt wird. Warum kämpft Peter Altmaier nicht an vorderster Front, wenn es darum geht, das China seine Märkte weiter öffnet?

Man würde sich von Altmaier einmal die Prinzipientreue und Klarheit eines Ludwig Erhards wünschen. Bereits 1949 sagte er: „Wir streben im Außenhandel die größtmögliche Freiheit an, um in ihm den allen Völkern zum Segen gereichenden Grundsatz der internationalen Arbeitsteilung wieder zur Geltung zu bringen. Wir schwören ab allen offenen und versteckten Mitteln eines Dumpings, dem Missbrauch der Handels-, Zoll- und Währungspolitik zur Erschleichung außenhandelspolitischer Vorzugspositionen…“. Das sind zeitlose Prinzipien, die einer Regierung auch heute noch sehr gut zu Gesichte stünden – zum Wohl Deutschlands und der Europäischen Union!