Beiträge

Photo: Metro Centric from Flickr (CC BY 2.0)

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist ein einmaliges Phänomen. Nicht nur, weil er der teuerste der Welt ist. Nicht nur, weil er 23 Fernsehprogramme und 63 Radioprogramme unterhält, die immer weniger Menschen sehen wollen. Er ist ein Phänomen, weil er alle mitreden und kontrollieren lässt: Die Gewerkschaften, die Arbeitgeberverbände, die katholische Kirche, die evangelische Kirche, organisierte Minderheiten und die Politik sind umfangreich vertreten. Insgesamt werden so 507 Rundfunkräte vorgehalten. Eine Untersuchung des Prometheus-Instituts schlüsselt dies jetzt detailliert auf. Die Politik ist mit fast einem Drittel (31 Prozent) die größte Gruppe, gefolgt vom Ehrenamt (18 Prozent) sowie Arbeitgebern (12 Prozent) und Gewerkschaften (10 Prozent). Innerhalb der Politik haben CDU und SPD jeweils 51 Mitglieder, gefolgt von Grünen (17) und CSU (9). Ein Schelm, der Böses denkt und auf die inhaltliche Ausrichtung schielt.

Eine Gruppe findet man jedoch nicht unter den Kontrolleuren – die Beitragszahler. Das verwundert eigentlich, denn wenn diese schon per Zwang die üppigen Öffentlich-Rechtlichen finanzieren müssen, dann wäre es doch eigentlich recht und billig, wenn sie deren Ausgabenverhalten und Inhalte kontrollieren könnten. So ist es in jedem Kaninchenzüchterverein. Wer dort Mitglied ist und Beiträge bezahlt, der kann den Vorstand wählen, kontrollieren und auch am Jahresende entlasten. Wenn ihm das Programm des Vorstandes nicht gefällt, kann er sogar den Verein verlassen. Das unterscheidet den Kaninchenzüchterverein derzeit noch von ARD und ZDF.

Es ist an der Zeit, dass bei der Besetzung der Rundfunkgremien endlich auch diejenige Gruppe repräsentative Berücksichtigung findet, die die größte Meinungsvielfalt und Staatsferne überhaupt garantiert: Es ist dies die erstaunlicherweise bis heute überhaupt nicht vertretene Gruppe der Beitragszahler selbst! Besser lässt sich schließlich nicht umsetzen, was das Bundesverfassungsgericht schon in seiner maßgebenden Entscheidung vom 25. März 2014 ausgesprochen hat. Bezeichnenderweise ist die von dem Gericht dazu gesetzte Übergangsfrist mit dem 30. Juni 2015 bereits abgelaufen.

Kontrollrecht dürfen den Zwangsbeitragszahlern eigentlich nicht verwehrt werden. Selbst die Deutsche Rentenversicherung, die auch über Beiträge finanziert wird, kennt Sozialwahlen und lässt die Beitragszahler ihr Kontrollgremium selbst wählen.

Die Öffentlichen haben sich bislang sogar auf den absurden Standpunkt gestellt, dass ihr werbefinanziertes Programm überhaupt nicht der Kontrolle der Rundfunkräte unterliegt. So argumentierte zum Beispiel der WDR im Falle des Millionen-Deals mit Thomas Gottschalk. Dessen Vorabendsendung „Gottschalk live“ wurde mit 144 Sendungen geplant, jedoch schon nach wenigen Wochen eingestellt. Bezahlt wurden dennoch alle Sendungen an Gottschalk und die Produktionsfirma. Inzwischen hat der WDR seine Rechtsposition zwar verlassen, es zeigt jedoch, welche Selbstbedienungsmentalität ohne Kontrolle hier wohl über Jahre, wahrscheinlich sogar über Jahrzehnte vorherrschte.

Wie schreibt das Bundesverfassungsgericht in seinem oben genannten Urteil so schön: „Die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss als Ausdruck des Gebots der Vielfaltsicherung dem Gebot der Staatsferne genügen“. Solange das Prinzip der Zwangsbeiträge noch besteht, sollte also die Devise lauten: Zwangsbeitragszahler rein, Politik raus.

Die Schlagkraft von Lobbygruppen ist in der Politik bekannt. Sie sind einflussreich, weil sie ihre Partikularinteressen besser bündeln und vortragen können als das gesamte Wahlvolk. Hinter ihnen stehen meist Minderheiten, die jedoch so relevant sind, dass sie von Politikern nicht ignoriert werden können. So gelten der Bauernverband und der ADAC als besonders durchsetzungsstark im Berliner Politikbetrieb. Doch auch die Solar- und Windkraftlobby schafft es immer wieder, ihre wirtschaftlichen Interessen mit Erfolg vorzubringen und sie mit der Rettung des Weltklimas zu verkaufen.

Jüngst hat eine ganz andere Lobbygruppe von sich reden gemacht: die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen in NRW. Anfang März ging es bei „Hart aber fair“ im Ersten mit Frank Plasberg in der Sendung „Nieder mit den Ampelmännchen, her mit den Unisex-Toiletten – Deutschland im Gleichheitswahn?“ um den „Genderwahn“. Gäste waren FDP-Mann Wolfgang Kubicki, Schauspielerin Sophia Thomalla, Autorin Anne Wizorek, Grünen-Aktivist Anton Hofreiter und Publizistin Birgit Kelle. Der Politiktalk schleppte sich nicht ganz so ernst dahin. So meinte Kubicki zum Grünen Hofreiter – wohl aufgrund seiner langen Haare: „Sie sehen ja schon gendermäßig aus.“ Und dem Moderator Frank Plasberg war etwas suspekt, dass von 190 Gender-Professoren allein 180 Frauen seien. Soweit der wesentliche Inhalt der Sendung. Gegen diese Sendung legte die obige Frauenlobby eine Programmbeschwerde beim zuständigen WDR ein.

Wie so häufig ist jedoch nicht der Anlass der Skandal, sondern das was anschließend daraus gemacht wird. Es ist auch nicht der Skandal, dass eine ausschließlich von Steuergeldern finanzierte Organisation eine Programmbeschwerde einlegt. Das geschieht häufiger. Der Skandal ist die unsouveräne Reaktion des WDR. Die Sendung wurde mit Schimpf und Schande in den Giftschrank verbannt. Sie darf nie wieder wiederholt oder in der Mediathek der ARD gezeigt werden. Nie, nie wieder!!! Stattdessen muss Plasberg nunmehr eine neue Ausgabe zum gleichen Thema produzieren, die am 7. September gezeigt werden soll und in den Augen des WDR-Rundfunkrates Gefallen finden muss. Die WDR-Rundfunkrats-Vorsitzende Ruth Hieronymi meinte: „Die Auswahl der Gäste und die Gesprächsleitung waren für die Ernsthaftigkeit des Themas nicht ausreichend“. Das sind noch keine chinesischen Verhältnisse, aber der Vorwurf der Zensur liegt nicht ganz fern.

Es darf nur das gezeigt werden, was genehm ist, abweichende Meinungen sind nicht erlaubt oder werden nicht toleriert. Sie werden sogar weggeschlossen. Warum darf man mit der Genderideologie nicht ironisch umgehen? Warum darf man sie nicht verlachen, karikieren oder als absurd abstempeln? Es gibt Hunderte von Sendungen im beitragsfinanzierten Fernsehen, in denen tagtäglich genau das Gegenteil gemacht wird.

Wo ist die so viel beschworene Toleranz in diesem Land? Toleranz erfordert ein Selbstbewusstsein und den Geist einer offenen Gesellschaft, wo andere Meinungen nicht nur hinter der verborgenen Hand toleriert werden, sondern wo diese frei ausgesprochen werden können.

Was war das noch für ein Solidarität von Linken, Liberalen und Konservativen in diesem Land, als das französische Satiremagazin „Charlie Hebdo“ einem Anschlag zum Opfer fiel, weil es sich über den islamischen Religionsstifter Mohammed lustig gemacht hatte. Eine offene Gesellschaft braucht diese Freiheit. Sie braucht diese Freiheit wie der Fisch das Wasser und es ist gut für diese Gesellschaft, wenn nicht alle Fische in die gleiche Richtung schwimmen. Jörg Schönenborn, WDR-Fernsehdirektor, wies den Vorwurf der Zensur zurück. Das muss er schon aufgrund seiner Arbeitsplatzbeschreibung. Doch eines wird er nicht mehr behaupten können, dass der Zwangsbeitrag von ARD und ZDF eine „Demokratieabgabe“ sei.

Update: Am 31. August hat Jörg Schönenborn entschieden, die Sendung in der Mediathek wieder zugänglich zu machen.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der Fuldaer Zeitung am 29.08.2015

Photo: Ian Dennis from flickr

Von Norbert Häring, Journalist.

Der Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio und ich haben ein gemeinsames Interesse: wir wollen beide möglichst schnell gerichtlich klären lassen, ob ich das Recht habe, den Rundfunkbeitrag – wenn ich ihn denn bezahlen muss – mit Münzen und Scheinen zu bezahlen.  Am Dienstag ging meine mit dankenswerter Unterstützung des Prometheus-Instituts erarbeitete Klage an das Verwaltungsgericht Frankfurt.

Die Rundfunkanstalten haben Barzahlungen in ihren Satzungen ausgeschlossen. Ich meine, das ist rechtswidrig, weil es der Eigenschaft von Euro-Banknoten als „unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel“ nach § 14 Bundesbankgesetz widerspricht. Die Rundfunkanstalten wollen das schnell klären, weil sich sehr viele Bürger offenbar auch wie ich verhalten und den Rundfunkbeitrag nur noch bar zahlen wollen. Sie stecken in der Zwickmühle. Je mehr und je länger Bürger die „unbare“ Zahlung verweigern, desto mehr dürfte der ohnehin schon riesige Strom der Zahlungsverweigerer Anschwellen. Rund 900.000 Zwangsvollstreckungen hat der Beitragsservice 2014 beantragt und 21 Millionen (!) mal gemahnt.

Wenn die Rundfunkanstalten andererseits die Barzahlungsanbieter mit Bescheiden überziehen würden und diese dann auch vollstrecken wollten, riskierten sie, Verfahren vor vielen verschiedenen Gerichten gleichzeitig, und mit jedem neuen Verfahren steigt das Risiko, dass es irgendwo einen negativen Ausgang gibt und die Unsicherheit für die Anstalten noch größer wird.

Der mutmaßliche Versuch der Anstalten, mich und mein Barzahlungsangebot einfach zu vergessen war möglicherweise daran gescheitert, dass ich die Sache öffentlich machte, und Frank Schäffler und schließlich auch die Massenmedien das verbreiteten. So schaltete man um und ebnete  schnell den Weg zum Gericht. Ich bekam einen Bescheid vom Hessischen Rundfunk, dass Barzahlung nicht möglich sei, mein Widerspruch wurde ebenso schnell zurückgewiesen und gegen diese Zurückweisung konnte und musste ich dann vor dem Verwaltungsgericht klagen, um nicht meine gesetzlich und verfassungsrechtliche Rechtsposition aus formalen Gründen zu verlieren.

Dank meines im Geldrecht sehr kundigen Anwalts ist eine Klageschrift entstanden, die verschiedene Erfolgsmöglichkeiten eröffnet. So hat es den Anschein, als sei die Gebührensatzung des Hessischen Rundfunks schon nicht ordentlich genehmigt worden, was eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür bietet, dass sie schon alleine deswegen ungültig ist. Dann würde dem Hessischen Rundfunk bereits ganz grundsätzlich die rechtliche Basis zur Erhebung des Rundfunkbeitrags fehlen.

Zum zweiten legt die Klageschrift dar, dass § 14 Bundesbankgesetz entgegen der Auslegung der Rundfunkanstalten tatsächlich von Anfang an den Zweck verfolgte, eine Verpflichtung zur Annahme des gesetzlichen Zahlungsmittels zu begründen. Das gleiche gilt für die noch höhere Rechtsebene des europäischen Vertragsrechts, wo ebenfalls Euro-Banknoten zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt werden und eine EU-Kommissionsempfehlung zusätzlich noch einmal klarstellt, was damit gemeint ist. Wenn sich das Gericht dieser Argumentation anschlösse, würde das bedeuten, dass der Beitragsservice beziehungsweise die Rundfunkanstalten Bargeldzahlungen nicht ablehnen dürfen.

Es könnte noch dicker kommen. Denn tatsächlich schließen ja die Beitragssatzungen der Rundfunkanstalten Barzahlung aus. Wenn sie aber aufgrund des Bundesbankgesetzes verpflichtet sind, Bargeld anzunehmen, ihre Satzung ihnen das hingegen nicht erlaubt, dann müssten sie wohl zuerst neue Satzungen beschließen und genehmigen lassen, bevor sie die in bar angebotenen Beiträge annehmen können.

Zu welchem dieser Ausgänge es kommt, wird sich zeigen. Es ist jedenfalls ein spannendes Verfahren, das üblicherweise einige Monate dauern wird. Bis dahin könnte es für Gebührenpflichtige im Allgemeinen – insbesondere für diejenigen, die Barzahlung angeboten haben – überlegenswert sein, den Beitrag nur noch unter ausdrücklichem Vorbehalt zu bezahlen bzw. zu überweisen, und zu erklären dass man die Rechtsgrundlage des Beitrags und das Recht der Rundfunkanstalt auf  Verweigerung der Barzahlung bestreitet und sich Rückforderung vorbehält, für den Fall, dass ein Gericht Rechtsverstöße durch Beitragsservice oder Rundfunkanstalt feststellt.

Die Bedeutung des Verfahrens weist bei allem auch noch über den reinen Rundfunkbeitrag hinaus. Es gibt einen unerklärten Krieg der Finanzbranchen unter Beihilfe der EU-Behörden und mancher Regierungen gegen das Bargeld. Die Bearbeitung von Wechselgeld wird durch absurde Regeln verteuert, damit die Händler Plastikgeld dem Bargeld vorziehen. Selbst Behörden weigern sich bisweilen, das gesetzliche Zahlungsmittel anzunehmen. In vielen Ländern wurde sogar bereits verboten, bar zu zahlen, wenn die Rechnung höher als zum Beispiel 1000 Euro ist. Und um ganz klar zu machen, worum es geht, hat kürzlich die größte Bank der USA, JP Morgan Chase verfügt, dass ihre Kunden kein Bargeld mehr in ihren Schließfächern verwahren dürfen. Sie sollen das Geld lieber auf ihr Konto einzahlen, heißt es zur Begründung. Dort sei es sicherer. Das sollen sie mal den Griechen erklären. Wenn diese Verdrängung des Bargelds in die Illegalität weiter geht, dann brauchen sich die Banken bei der nächsten Finanzkrise nicht mehr zu sorgen und die Regierungen brauchen nicht mehr für die Spareinlagen garantieren. Dann gibt es für die Bürger kein Entkommen mehr. Wenn die Banken nicht genug Geld haben um alle Forderungen der Einleger zu erfüllen, werden die Guthaben einfach entwertet. Dass dabei auch die informellen persönlichkeitsrechte der Bürger verletzt werden, habe ich in meiner Klage ebenfalls thematisiert.

Ein Gerichtsurteil, dass unmissverständlich feststellt, dass ein unbeschränktes gesetzliches europäisches Zahlungsmittel nicht mutwillig von Behörden oder Regierungen verboten werden oder seine Annahme verweigert werden kann, würde also nebenbei auch einen dicken Knüppel zwischen die Beine der Anti-Bargeld-Krieger werfen.

Seit dem 22. Mai läuft nunmehr unsere Kampagne „Zwangsbeitrag? Nein Danke“. Nach drei Monaten können wir ein erstes Resümee ziehen. Sowohl in den etablierten als auch in den sozialen Medien hat unsere Kampagne ein breites Echo gefunden. Doch halt, wir wollen ehrlich sein: die Öffentlich-Rechtlichen haben nicht berichtet – noch nicht. Aber auch das bekommen wir noch hin!

Es wäre doch schade, wenn die Grundversorgung an Information nicht über Fernsehgarten, Rosamunde Pilcher oder „Die beliebtesten Wanderwege in NRW“ hinausgehen würde. Vielleicht ist der Siedepunkt noch nicht erreicht, ab dem der ARD-Intendant oder sein Pendant bei den Mainzelmännern seine investigativen Journalisten von Monitor oder Frontal 21 anweist, sich die Kampagnemacher mal genauer anzuschauen. Vielleicht steckt ja doch das Großkapital aus Amerika oder die Springer-Presse dahinter – vielleicht auch die Waffenindustrie oder die Tabaklobby. Wer weiß?

Und die Tatsache, dass es diese „subversiven Elemente“ von Prometheus geschafft haben, am vergangen Freitag ihr Kampagne-Logo „Zwangsbeitrag? Nein Danke“ an die Häuserwand des ARD-Hauptstadtstudios in unmittelbarer Nähe zum Reichstag zu projizieren, war schon dreist! Dabei ist doch das für 71 Mio. € aus Beitragsgeldern errichtete Hauptstadtstudio die „Visitenkarte“ (wie es so schön auf der ARD-Homepage heißt) der ARD-Anstalten im Zentrum der Macht.

Wir helfen bei der Grundversorgung an Information gerne nach: Das ansonsten medial vielbeachtete Gutachten unseres Kurators Prof. Justus Haucap ist die inhaltliche Basis der Kampagne. Haucap schlägt darin die Abschaffung des Rundfunkbeitrages und eine Privatisierung von ARD und ZDF vor. Die Öffentlich-Rechtlichen mit ihren 23 Fernsehkanälen und 63 Radioprogrammen haben im letzten Jahr 8,3 Milliarden Euro eingenommen. Deren Beteiligungsstruktur und die Mittelvergabe sind völlig intransparent. Inzwischen schafft die Digitalisierung eine Medienvielfalt, die eine öffentlich-rechtliche Grundversorgung überflüssig macht. Dieser Auftrag stammt aus einer analogen Welt der 1950er und 1960er Jahre. Die Digitalisierung bringt das Fernsehen ins Netz, macht das Fernsehen zeitlich unabhängig vom Programmablauf des jeweiligen Senders und verlagert das Fernsehen vom Fernsehgerät auf Computer, Tablets und Smartphones. Diese Revolution in der Fernsehunterhaltung und –information würde ohne staatlich gewährtes Finanzierungsmonopol der öffentlich-rechtlichen Anstalten, diese eigentlich wegfegen, da die Nachfrage für deren „Angebot“ immer stärker zurückgeht. Auch das zeigt das Haucap-Gutachten: die Zuschauer der Öffentlich-Rechtlichen werden immer älter und weniger.

Wir nutzen die neuen Medien. Unser neues Youtube-Video erfreut sich nach wenigen Tagen bereits großer Beliebtheit. Unser Start-Video wurde inzwischen 10.000 Mal angeklickt. Unser Blog www.zwangsbeitrag.info informiert über alle wesentlichen Neuigkeiten rund um die Abschaffung der Rundfunkbeitrages. Hier können Sie auch eine Petition unterzeichnen und Aufkleber und Postenkarten bestellen. Wir sind bereits in der 5. Auflage und lassen laufend weitere nachdrucken.

Auch die von uns unterstützte Initiative des Journalisten Norbert Häring, die Einzugsermächtigung für den Rundfunkbeitrag zu widerrufen und die Barzahlung anzubieten, bereitet dem sogenannten Beitragsservice von ARD und ZDF zunehmend Kopfzerbrechen. Auch hier bleiben wir dran und werden Sie in Kürze über weitere Aktionen informieren.

Helfen Sie uns, diese Kampagne weiterzudrehen! Zum Beispiel mit einem Beitrag von 17,50 Euro im Monat oder 210 Euro im Jahr. Bei uns wäre dieser Beitrag allerdings freiwillig, in der Höhe natürlich nach oben offen und selbst die Barzahlung ist ohne Probleme möglich. Auf jeden Fall wären es sinnvoll eingesetzte 17,50 € – was man nicht von jedem Betrag in dieser Höhe sagen kann … Sie können es mit einem entsprechenden Nachweis sogar noch von der Steuer absetzen. Gutes tun und Steuern sparen – wo gibt es das noch heutzutage?

Nachdem wir im Mai das Gutachten von Prof. Justus Haucap vorgestellt haben und auch auf reges Medienecho gestoßen sind, starten wir an diesem Freitagabend mit einer weiteren Aktion. So viel können wir schon einmal verraten: Wer sich in Berlin-Mitte aufhält, könnte etwas davon mitbekommen. Alle anderen erfahren dann am Samstag aus den Medien mehr darüber …

Auch ein neues Video haben wir in Kooperation mit Bitfilm produziert:

Haben Sie schon unsere Petition unterschrieben?

Und unsere Werbematerialien bestellt?

Auf Facebook und Twitter erfahren Sie auch immer Neuigkeiten über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den „Beitragsservice“!