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Photo: Wikimedia Commons (CC BY 2.0)

Von Norbert Häring, Journalist.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat entschieden, dass die Rundfunkanstalten nicht verpflichtet sind, das gesetzliche Zahlungsmittel zur Begleichung des Rundfunkbeitrags anzunehmen. Die Urteilsbegründung ist nach meiner laienhaften und unmaßgeblichen Ansicht ein schlechter Witz. An Bundesgesetze und das EU-Recht müssen sie sich nicht halten, wenn ihnen das lästig wäre, meint das Gericht. Berufung ist zugelassen!

Sie mögen geneigt sein, mich für einen schlechten Verlierer zu halten. Aber einerseits ist ja noch nichts verloren, sondern ein höherrangiges Gericht, der Hessische Verwaltungsgerichtshof, darf entscheiden. Zum Anderen möchte ich Ihnen die Möglichkeit geben,sich selbst ein Bild von der sonderbaren Urteilsbegründung der aus drei Berufsrichtern und zwei Laien bestehenden Kammer zu bilden.

„Der Beklagte ist nicht verpflichtet, Barzahlungen des Klägers zur Tildung seiner Rundfunkbeitragsschuld anzunehmen. Er befindet sich daher nicht in Annahmeverzug.“ So lautet das Urteil. Dem „steht auch nicht der wegen Art 31 GG vorrangige §14 Abs. 1 S. 2 BbankG entgegen. Nach (diesem) sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte Zahlungsmittel.“

Das Schlüsseladjektiv „gesetzliche“ im Gesetzestext wird weggelassen. Es ist zentral für die Unterscheidung zwischen dem Zahlungsmittel Giroguthaben bei Banken und dem einzigen gesetzlichen Zahlungsmittel Banknoten. Giroguthaben sind ein Versprechen auf Auszahlung des gesetzlichen Zahlungsmittels. Der vom Gericht erwähnte Artikel 31 GG begründet den für unsere Argumentation zentralen Grundsatz, dass Bundesrecht entgegenstehendes Landesrecht bricht.

Dann kommt eine erste wichtige Erkenntnis. Es ist nach Ansicht eines deutschen Verwaltungsgerichts unklar, ob – wie Bundesbank und EU-Kommission meinen – ein grundsätzlicher Annahmezwang bezüglich des gesetzlichen Zahlungsmittels besteht.

Es kann offen bleiben, ob daraus – wie der Kläger meint – einfachgesetzlich bzw. unionssekundärrechtlich als geldpolitische Regelung eine grundsätzlich jedermann – und auch öffentliche Stellen – treffende Obliegenheit folgt, auf Euro lautende Banknoten zur Begleichung einer Schuld in bar anzunehmen, mit der Folge, dass andernfalls Gläubigerverzug eintritt. Alternativ kommt – wou die Kammer neigt – in Betracht, dass §14 Abs 1 S. 2 BbankG (…) lediglich die währungspolitische Aussage des §14 Abs 1 S. 1 BbankG verdeutlich, dass ausschließlich die Bundesbank das Recht zur Ausgabe von Euro-Banknoten hat.

In diesem Absatz vermute ich den Grund, warum es einen Monat dauerte, bis das Urteil ausgefertigt und zugestellt wurde. Die Richter wurden sich offenbar nicht einig, was aus §14 Abs 1. S. 1 Bundesbankgesetz folgt, und ließen diese zentrale Frage daher offen. Und jetzt kommt der schlechte Witz: Offen kann das bleiben, weil:

Denn der Anwendungsbereich des §14 Abs. 1 S 2 BbankG ist jedenfalls dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass in Massenverfahren im Abgabenrecht eine unbedingte Verpflichtung zur Annahme von Bargeld seitens des Abgabengläubigers nicht besteht. Eine Kollision mit höherrangigem Bundesrecht liegt daher im Fall des §10 Abs. 2 der Rundfunkbeitragssatzung nicht vor.

In Laiensprache übersetzt: Würde das Bundesbankgesetz einen Annahmezwang begründen, würde der nur dann gelten, wenn es für die verpflichtete öffentliche Stelle nicht lästig wäre. Weil der Bundesgesetzgeber das zwar nirgends formuliert, aber mitgedacht habe, trete auch das Problem nicht auf, dass der Landesgesetzgeber (bei der Rundfunkgesetzgebung handelt es sich um Landesrecht) und die Rundfunkanstalten keine Befugnis haben, den Regelungsgehalt von Bundesgesetzen einzuschränken oder Regelungen zu erlassen, die Bundesgesetzen widersprechen. Das Gericht meint also, wenn sich Gesetze im Lauf der Zeit als unpraktisch für Behörden erweisen, müssen sie nicht geändert werden. Man geht einfach davon auf, dass der Gesetzgeber schon so gewollt hätte, das die Regelung ignoriert wird, wenn sie sich als unpraktisch erweist. Das liest sich dann in der Urteilsbegründung weiter so: „Bei Massenverfahren im Abgabenrecht – und hierzu ist das Recht der Rundfunkbeiträge zu zählen – ist es aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungspraktikabilität angezeigt, einen rein unbaren Zahlungsverkehr zuzulassen.“

Es gibt keinen Verweis auf irgendein Urteil oder einen Gesetzeskommentar, der diese originelle Rechtsauffassung stützen würde, stattdessen die gut versteckte Einräumung:

Auch der Vergleich zu den zugestandenermaßen auf derselben Normebene eines Bundesgesetzes stehenden – steuerrechtlichen Vorschriften der §224 Abs 3 S. 1 AO (Abgabenordnung) (…) zeigt, dass in solchen abgabenrechtlichen Massenverfahren Ausnahmen von der auch baren Zahlungsmöglichkeit möglich sind und auch erforderlich sein können.

Es steht nicht in Zweifel, dass der Bundesgesetzgeber Bundesgesetze ändern und einschränken darf. Bestritten wird von uns, dass der Landesgesetzgeber das darf. Das Gericht räumt mit dem „zugestandenermaßen“ ein, dass ihm das bewusst ist, macht dann aber weiter, als wäre nichts gewesen. Es kommt nichts mehr, was das „zugestandenermaßen“ wieder aufnehmen und begründen würde, warum ein solches Recht auch Landesgesetzgebern zustehen sollte.

Ganz abgesehen davon wird die Vorschrift der Abgabenordnung verengt angeführt. Sie erlaubt den Finanzämtern nur unter der Bedingung die Kassen für Barzahlungen zu schließen, dass Kreditinstitute am Ort ermächtigt werden, Barzahlungen „gegen Quittung“ für das Finanzamt anzunehmen. „Gegen Quittung“ bedeutet, dass Bank zur Erfüllungsgehilfin des Finanzamts wird, und die Schuld mit Einzahlung bei der Bank erloschen ist. Das ist bei der Barüberweisungsmöglichkeit, auf die die Rundfunkanstalten verweisen, dezidiert nicht der Fall. Die Schuld ist erst beglichen, wenn das Geld nachweislich auf dem Konto der Rundfunkanstalt eingegangen ist. Gegen die verbreitete Praxis der Finanzämter, die Kassen zu schlissen, ohne der ausdrücklichen Verpflichtung durch die Abgabenordnung Genüge zu tun, dafür mindestens ein Kreditinstitut am Ort zur Ausstellung einer Quittung zu ermächtigen, ist mindestens ein Verfahren anhängig.

Aber mit solchen Feinheiten hält sich das Gericht nicht auf, sondern zeigt noch einmal den exzessiv praktikabilitätsorientierten Geist des Urteils, indem es darauf verweist, dass die Landesgesetzgeber ja auf Verwaltungsvereinfachung abzielten, und da könne man sie doch nicht an Bundesgesetze binden, die der Verwaltungsvereinfachung entgegenstehen:

Die Einführung des Rundfunkbeitrags anstelle der Rundfunkgebühr bezweckte gerade die Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens. Im Rahmen des stark typisierenden Rundfunkbeitragsrechts stünde es in diesem Zusammenhang außer Verhältnis, den Rundfunkanstalten aufzugeben, eigens für einzelne Beitragspflichtige derzeit nicht bestehende Barzahlungskassen einzuführen.

Was die Hinterlegung des geschuldeten Beitrags beim Amtsgericht angeht, urteilte das Verwaltungsgericht nicht, das diese Frage erst bei einer etwaigen Vollstreckungsabwehrklage zu behandeln wäre. Es machte aber deutlich, dass es die Hinterlegung wegen fehlenden Annahmeverzugs für unrechtmäßig hält.

Aktenzeichen: 1 K2903/15.F
Kurzfassung des Urteils

Erstmals erschienen auf dem Blog von Norbert Häring.

 Photo: ARD/Tagesschau

Als am Wahlabend vergangene Woche zur besten Sendezeit um 20 Uhr Jörg Schönenborn in der öffentlich-rechtlichen Tagesschau die Umfragen zur amerikanischen Präsidentenwahl veröffentlichte, war eigentlich alles klar. Clinton habe 268 Stimmen bereits sicher und benötige lediglich die Wahlmännerstimmen eines Swing State, um die notwendigen 270 Wahlmännerstimmen zu erlangen und damit die Wahl zu gewinnen. Konkurrent Trump könne nur auf sichere 180 Wahlmännerstimmen vertrauen. Er relativierte zwar die Zahlen, es sei noch nichts sicher, dem Zuschauer wurde aber eine Graphik gezeigt, die den Eindruck eines klaren Vorsprungs darstellen sollte. Wie unsauber die durch Zwangsgebühren finanzierte ARD hier arbeitete, wird erst klar, wenn man die Umfragen in Amerika vom Vortag anschaut.


In diesem Zusammenhang teilen wir gerne folgende Anmerkung von Jörg Schönenborn, hier wiedergegeben in der Zusammenfassung eines Telefongesprächs mit Roland Tichy. Rückfragen bitte unter diesem link stellen.

„Jörg Schönenborn legt Wert auf die Feststellung, dass er die Karte lediglich als Ausgangspunkt genommen habe für die weitere Erklärung, dass die noch ausstehenden Ergebnisse einzelner Bundesstaaten wie Wisconsin den Vorsprung von Hillary Clinton sehr schnell verkehren könnten. Genau diese Interpretation habe sich als zentral und richtig herausgestellt, weil dadurch der Ausgang bestimmt worden sei. Alles andere sei eine extreme Zuspitzung bis zur Verdrehung von Fakten, da die Grafik als Ausgangspunkt einer weiteren Erklärung richtig interpretiert worden sei.“


Das Portal Realclearpolitics, das alle relevanten Umfragen in den USA veröffentlicht, hatte Clinton noch am Montag lediglich 203 und Trump 164 Wahlmänner sicher zugerechnet. Bei allen anderen Staaten, die insgesamt 171 Wahlmänner repräsentieren, betrug die Differenz zwischen Clinton und Trump weniger als 5 Prozent und fiel daher in den Bereich der Fehlerwahrscheinlichkeit. Es war unseriös und mindestens fahrlässig von Schönenborn und der ARD, diese statistische Fehlerwahrscheinlichkeit einfach unter den Tisch fallen zu lassen. Vielleicht steckte in den pseudowissenschaftlichen Daten der Tagesschau mehr der Wunsch eines Wahlausgangs. Der Gebührenzahler will in der Tagesschau aber nicht den Wunsch von Jörg Schönenborn oder einer Redaktion hören und sehen, sondern Fakten. Besser wäre es gewesen, wenn die ARD auf das Programm und die jeweiligen Folgen der Kandidaten eingegangen wäre, anstatt Umfragen zu manipulieren. Denn das Programm des 45. Präsidenten der USA ist nicht ganz ohne und wird Auswirkungen auf Deutschland haben.

Trumps Agenda: Er will das Freihandelsabkommen mit Kanada und Mexiko kündigen und neuverhandeln. Er will das Freihandelsabkommen TTIP mit der EU auf Eis legen und auch das Transpazifische Handelsabkommen TPP stoppen. Einiges davon hätte auch Hillary Clinton gemacht, auch sie folgte dem Druck von Links und Rechts, den Freihandel zurückzuschrauben, weil sie eine Gefahr für die Arbeitnehmer im eigenen Land befürchten.

Das führt uns zum Kern des Wirtschaftens. Wofür werden Waren und Dienstleistungen produziert und verkauft? Dienen sie in erster Linie dazu, Menschen eine Arbeit und damit Einkommen zu ermöglichen, damit sie anschließend diese Waren kaufen können? Dienen sie in erster Linie sogar dazu, dass die Regierung oder der Staat Einnahmen über Steuern generieren kann, damit anschließend Straßen und Kindergärten gebaut werden können? Nein, beides sind Folgen des Wirtschaftens. Die Produktion und der Verkauf von Waren dient in erster Linie dazu, dass der Einzelne als Konsument seine individuellen Wünsche erfüllen kann. Würde man die Arbeitsplätze oder die Einnahmen des Staates als wesentlichen Kern des Wirtschaftens betrachten, dann verließe man den Boden der Marktwirtschaft, auch unserer Sozialen Marktwirtschaft. Ludwig Erhard sagte über die Marktwirtschaft: “Je freier die Wirtschaft, umso sozialer ist sie auch.“ Die Marktwirtschaft ist deshalb sozial, weil sie Wünsche Einzelner bedient, die sonst nicht bedient würden. Erst dadurch entstehen Arbeitsplätze und mittelbar auch Einnahmen für den Staat. Keine Regierung, kein Interessenverband und auch keine Gewerkschaft kennen die Wünsche jedes Einzelnen, dieses Wissen haben sie nicht.

Zäumt man das Pferd von hinten auf, indem man erst an den Erhalt der Arbeitsplätze und die Einnahmen des Staates denkt, dann orientiert man sich nicht am Konsumenten und dessen Wünsche, sondern an den Wünschen von Lobbygruppen. Dies ist dann das Einfallstor für Protektionismus, Abschottung und eine gelenkte Wirtschaft, in der der Staat immer mehr zu sagen hat und dadurch die Bürokratie überhandnimmt. Letztlich geht es im internationalen Handel ebenso um diese entscheidende Frage. Auch dabei geht es darum, ob der Einzelne seine Wünsche, Ideen und Vorstellungen auch grenzüberschreitend erfüllen kann, ohne die jeweilige Regierung demutsvoll fragen oder Wegzoll bezahlen zu müssen. Das betrifft und schadet uns allen. Wie es die österreichische Nationalratsabgeordnete Claudia Gamon während einer Debatte im dortigen Parlament so treffend sagte: „Wer hier in diesem Saal ohne Freihandel ist, werfe das erste iPhone.“

Erstmals veröffentlicht auf Tichys Einblick.

Photo: Orin Zebest from Flickr (CC BY 2.0)

Am Montag wird vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt die mündliche Verhandlung des Streitverfahrens zwischen dem Journalisten Norbert Häring und dem Hessischen Rundfunk verhandelt. Wir finanzieren diese Klage auch mit ihrer finanziellen Unterstützung. Dafür herzlichen Dank und lassen Sie darin bitte nicht nach!

Im Verfahren geht es um die Frage, ob der Hessische Rundfunk in seiner Satzung die Barzahlung des Rundfunkbeitrages ausschließen darf. Diese Frage ist aus unterschiedlichen Blickwinkeln von Bedeutung. Immerhin haben die Sendeanstalten von ARD und ZDF einen öffentlich-rechtlichen Status, der auf Landesrecht beruht. Der Euro basiert auf Bundes- und Europarecht. In Paragraph 14, Absatz 1, Satz 2 des Bundesbankgesetzes heißt es dazu: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“ Die Banknote ist der Geldschein in unserem Portemonnaie. Eine Banknote ist nicht alles Geld, das im Umlauf ist, also zum Beispiel nicht das Geld, das auf unseren Konten als so genanntes Giralgeld liegt und das dann überwiesen oder per Lastschrift eingezogen werden kann.

Kann also eine auf Landesrecht beruhende Rundfunkanstalt von ihren Zwangszahlern verlangen, dass diese ihren Rundfunkbeitrag von monatlich 17,50 Euro unbar bezahlen müssen, obwohl das übergeordnete Bundesrecht etwas anderes vorsieht? Wir meinen, dass das nicht möglich ist. Bundesrecht schlägt Landesrecht.

Es ist aber auch noch aus einem anderen Grund von Bedeutung. Das Bargeld und sein Gebrauch werden immer stärker diskriminiert. Es ist ein allgemeiner Trend, der im Zuge der Finanzkrise in der Wissenschaft, den Notenbanken und Finanzministerien an Popularität gewinnt. Die Verschuldung nicht nur im Euro-Club nimmt enorm zu. Die Zinsvernichtungspolitik der EZB und anderer Notenbanken läßt die Höhe für die Schuldner erträglich erscheinen, enteignet aber die Sparer und belastet die Unternehmen. Die Reaktion der Geldhalter ist ein verstärktes Horten von Bargeld. Wenn es auf der Bank durch Negativzinsen immer weniger wert wird, ist es vielfach besser, es unter das Kopfkissen oder in den Tresor zu legen. Das Horten von Geld läuft der Strategie der Notenbanken entgegen, die Geldhalter durch Negativzinsen an der Überschuldung von Staaten und Banken zu beteiligen. Deshalb muss das Bargeld immer weiter diskriminiert und eingeschränkt werden. Bargeldhöchstgrenzen werden bald europaweit eingeführt, der 500-Euro-Schein läuft demnächst aus und staatliche Leistungen können immer öfter nur noch unbar entrichtet werden. Die Bargeldeinschränkung wird mit der Verbrechensbekämpfung begründet. Geldwäsche und die Bekämpfung der Schwarzarbeit dienen als Hilfsargument. Sie sind aber nur vorgeschoben, sagt selbst die Deutsche Bundesbank.

Vielleicht trägt eine mögliche positive Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Frankfurt dazu bei, dass für eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland der Boden bereitet wird. Das ist dringend notwendig. Wir haben mit über 8 Milliarden Euro Beitragseinnahmen den teuersten öffentlichen Rundfunk der Welt. Über 80 Radio- und Fernsehprogramme werden damit finanziert. Immer weniger junge Menschen schauen ARD und ZDF. Mondgehälter für Moderatoren, Megapensionen für Intendanten und fehlende Kontrollmöglichkeiten durch die Beitragszahler führen inzwischen zu einer breiten gesellschaftlichen Ablehnungsfront gegen die Öffentlich-Rechtlichen. Allein in 2014 befanden sich über 4,5 Millionen Beitragszahler im Mahnstatus des so genannten Beitragsservice von ARD und ZDF und 900.000 Vollstreckungsersuchen bei Städten und Gemeinden wurden von ARD und ZDF veranlasst, um Beitragsforderungen einzutreiben. So viel Ablehnung gab es noch nie.

Eine innere Reform kann nicht von ARD und ZDF erwartet werden. Die Frösche legen ihren Teich nicht selbst trocken. Daher ist der kommende Montag von Bedeutung. Wenn das Verbot der Barzahlung in der Satzung des Hessischen Rundfunks gegen Bundesrecht verstößt, dann ist vielleicht auch die Satzung in Gänze nichtig und es käme etwas Gewaltiges ins Rollen…

Photo: Thomas Cloer from Flickr (CC BY-SA 2.0)

Die Einschränkung des Bargeldes scheint gar kein Thema mehr zu sein. Nachdem Wolfgang Schäuble vor wenigen Wochen mit dem Vorschlag einer Bargeldobergrenze einen Testballon startete, um die Widerstände bei den Bürgern zu prüfen, geht man zum nächsten Thema über. Aber Vorsicht an der Bahnsteigkante. Wer genauer hinsieht, erkennt sehr schnell, dass es nie darum ging, das Bargeld per Gesetz sofort abzuschaffen, sondern seine Nutzung Schritt für Schritt einzuschränken, bis es irgendwann überflüssig erscheint. Erst dann wird es im Rahmen einer allgemeinen Akzeptanz abgeschafft. Das macht eine Übergangszeit notwendig.

Doch die verschiedenen staatlichen Ebenen sind längst tätig. Wer heute in Berlin die Gebühren seines neuen Reisepasses oder Personalausweises bezahlen will, kann dies nur noch mit der EC-Karte im Bürgerbüro erledigen. Wer seine Steuern bar bezahlen will, warum auch immer, hat dazu keine Möglichkeit mehr, auch wenn die Abgabenordnung etwas anderes regelt. Wer seinen Rundfunkbeitrag bar bezahlen will, dem schickt der „Beitragsservice“ von ARD und ZDF die Zwangsvollstrecker auf den Hals – im Zweifel bis zur Beugehaft. Der Staatsfunk hat die Barzahlung per Satzung bereits ausgeschlossen. Nun sind ARD und ZDF nicht irgendwer, mit dem man einen Vertrag schließen kann, sondern sie erheben Zwangsbeiträge, denen sich niemand entziehen kann. Und das ändert die Sachlage ungemein.

Denn was gesetzliches Zahlungsmittel ist, regelt der Staat eindeutig. In Paragraph 14 Bundesbankgesetz, einem Bundesgesetz, heißt es: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“ Die Banknote ist das, was man an Euro-Geldscheinen in der Hand hält. Es ist also nicht das, was als sogenanntes Buch- oder Giralgeld auf den Konten liegt oder per Kreditkarte bezahlt wird. Behörden können daher nicht verlangen, dass unbar bezahlt wird. Als öffentlich-rechtliche Anstalten können ARD und ZDF auch nicht in ihrer Satzung ausschließen, dass bar bezahlt wird. Sie sind landesrechtlich legitimiert und daher dem Bundesrecht untergeordnet.

Letztlich sind die Bargeldeinschränkung und ein späteres Verbot viel fundamentaler, als das den ersten Anschein hat. Es trifft nicht nur die Drogenbosse und Geldwäscher, die im großen Stil tätig sind. Es trifft die Kellnerin und den Friseur ebenso wie die Putzfrau und den Rentner. Denn jedes Trinkgeld wird plötzlich dokumentiert. Das wird die Lust des Finanzministers, darauf zuzugreifen, sprunghaft erhöhen. Und jede Putzfrau, die sich derzeit noch bar bezahlen lässt, wird sich anmelden müssen oder ihren Job einstellen. Jeder Rentner, der beim Nachbarn den Rasen mäht, verliert sein Handgeld per Nachbarschaftshilfe. Das betrifft uns alle natürlich nicht, doch wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein. Es macht alle plötzlich verdächtig – und ermöglicht dem Staat, den Einzelnen viel detaillierter und permanenter zu überwachen.

Das mag der Arbeitsministerin gefallen, die hofft, dass daraus legale Beschäftigungsverhältnisse entstehen, doch die Lebenswirklichkeit wird sie damit nicht treffen. Das mag auch dem Finanzminister gefallen, der schon die Steuermehreinnahmen aus der Legalisierung dieser Arbeitsverhältnisse verplant. Den Bürgern kann das dennoch nicht gefallen. Sie werden unter Generalverdacht gestellt und bei jeder Kleinigkeit kriminalisiert. Das träfe eine freiheitliche Gesellschaft im Mark. Deshalb gilt: Wehret den Anfängen. Bargeld ist mehr als nur eine Münze oder ein Geldschein. Es ist da Symbol der individuellen Freiheit. Dieses Symbol zu beseitigen, hieße den Staat und seine Organe über den Bürger zu stellen. Doch nicht der Bürger ist zu Transparenz verpflichtet, sondern der Staat muss Rechenschaft über sein Handeln ablegen und im Zweifel die Hosen runterlassen. So herum wird ein Schuh daraus.

Photo: dierk schaefer from Flickr (CC BY 2.0)

Es gibt sie noch: die Helden der Gegenwart. Sieglinde Baumert ist so eine. 61 Tage saß sie in Erzwingungshaft, bis der MDR ein Einsehen hatte. Er zog seinen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zurück, so dass das Amtsgericht Bad Salzungen ihn aufhob. Die Rundfunkgebührenverweigerin hat keinen Fernseher, soll aber dennoch Zwangsgebühren von 17,50 Euro pro Monat bezahlen. Das sah sie nicht ein und ging deshalb lieber ins Gefängnis. Eigentlich soll die Erzwingungshaft, wie der Name schon sagt, eine Zahlung erzwingen, doch Sieglinde Baumert hat nicht gezahlt und wird wohl auch künftig nicht zahlen. Das nötigt einem Respekt ab. Über die Öffentlich-Rechtlichen sagt der Vorgang aber sehr viel aus. Ihnen ist jedes Mittel recht, selbst der Freiheitsentzug.

Sieglinde Baumert ist die Speerspitze einer Protestbewegung, die die Öffentlich-Rechtlichen eigentlich zum Nachdenken veranlassen sollte. 4,5 Millionen Beitragskonten waren 2014 auf einem „Mahnstatus“. Das sind rund 10 Prozent aller Beitragskonten. Für 2015 wurden wahrscheinlich 2,2 Millionen Vollstreckungsersuchen durch den „Beitragsservice“ von ARD und ZDF bei den Städten und Gemeinden beantragt. Die Konsequenz ist die Pfändung oder die Abnahme der Vermögensauskunft.

Was viele Zwangsbeitragszahler fassungslos macht, ist nicht zuletzt die Ausgabementalität der Sender. Jüngstes Beispiel ist das neue heute journal-Studio des ZDF. Nein, so etwas kostet nicht eine Million, auch nicht zwei Millionen, sondern gleich 30 Millionen Euro. Nicht der Neubau des gesamten ZDF auf dem Lerchenberg in Mainz, sondern nur ein Studio, das einmal am Tag für eine halbe Stunde genutzt wird. Vielleicht wird auch noch die eine oder andere heute-Sendung dort ausgestrahlt? Mag sein. Aber 30 Millionen Euro? Schon wird wieder über den Rundfunkbeitrag hinter den Kulissen gefeilscht. Beitragskontinuität ist das Stichwort. Zwar nimmt der „Beitragsservice“ sehr viel mehr Geld ein als geplant, dennoch soll es für die üppigen Pensionen zurückgelegt werden. Immerhin 8,3 Milliarden Euro pro Jahr kommen für 23 Fernsehkanäle und 63 Radiosender rein. Deutschland hat mit Abstand den teuersten und umfangreichsten öffentlichen Rundfunk der Welt. Dabei gibt es überhaupt keinen Mangel an Informationen. Allein 400 TV-Sender sind in Deutschland empfangbar. Das Internet hat eine Revolution an unabhängiger Information geschaffen.

Deshalb hat sich diese Art der Rundfunkfinanzierung überholt. Da können die Rundfunkanstalten noch so oft die Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus 1994 und 2007 rauskramen. Damals war es eine andere Welt. Die Digitalisierung fegt die traditionelle Informationsgewinnung per Tagesschau oder heute journal hinweg. Wieso sollen die Bürger dann mit einem Zwangsbeitrag dafür bezahlen müssen, dass immer weniger es sehen wollen, aber immer mehr bezahlt werden muss? Sie können ja nicht einmal über Programm und Ausgaben mitreden. Selbst so verstaubte Institutionen wie die Deutsche Rentenversicherung, die ebenfalls beitragsfinanziert ist, lässt ihre Zwangszahler mitreden – über Inhalte und Ausgaben. Nur bei ARD und ZDF landet man im Zweifel im Gefängnis. Damit bekommt die vom WDR-Chefredakteur Jörg Schönenborn so bezeichnete Rundfunkgebühr als „Demokratieabgabe“ eine ganz neue Bedeutung. Etwas überspitzt ausgedrückt: Wer gegen die Rundfunkgebühr ist, stellt sich gegen die Demokratie und muss deshalb ins Gefängnis. Aber wenigstens fallen dort für die Inhaftierten keine Zwangsbeiträge an, wenn sie früh morgens das Morgenmagazin anschauen. Was sollen sie dann auch sonst machen?

Erstmals erschienen bei Tichys Einblick.