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Photo: Garry Knight from Flickr (CC BY 2.0)

Vor einem Jahr habe ich an dieser Stelle und in der Zeitung „Die Welt“ dafür geworben, dass Großbritannien wie die Schweiz werden müsse. Damit habe ich gemeint, dass die Briten bei den Austrittsverhandlungen mit der EU den Ordnungsrahmen der Schweiz übernehmen sollten. Die Schweiz ist Mitglied der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und hat ihre Beziehung zur EU und zum Europäischen Wirtschaftsraum durch bilaterale Verträge geregelt. Bis 1973 gehörte der Inselstaat noch selbst der EFTA an, bis man der damaligen Europäischen Gemeinschaft beitrat. Mitgliedsstaaten der EFTA sind heute Island, Lichtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Zwei Jahre nach dem Austrittsreferendum in Großbritannien hat jetzt die Regierung May ein Weißbuch über ihre Vorstellungen einer künftigen Zusammenarbeit mit der EU vorgelegt. Der neue Brexit-Minister Dominic Raab hat dem Unterhaus ein 98 Seiten umfassendes Papier vorgelegt, in dem er letztlich eine Freihandelszone mit der EU vorgeschlagen hat. Zwar will Raab die Freihandelszone nur auf den Warenverkehr und nicht auf den Dienstleistungsmarkt beschränken, dennoch ist der Vorschlag nicht mehr weit weg von dem, was man vor einem Jahr hier lesen konnte. Selbst einen visumsfreien Zugang für Arbeitnehmer und Studenten nach Großbritannien sicherte Raab zu.

Die britische Regierung fürchtet mit Recht einen harten Brexit. Er hätte unvorhersehbare Folgen für den Warenverkehr von und zur Insel. Lieferketten wären unterbrochen, weil die Grenzen dicht gemacht würden. Es hätte steuerliche Folgen für Millionen Menschen und Unternehmen in der EU und in Großbritannien. Selbst Studenten, die mit einem Stipendium an einer englischen Universität studieren, wären plötzlich steuerpflichtig.

Die Risiken eines harten Brexits unterstreichen einige Zahlen: Großbritannien ist die drittgrößte Volkswirtschaft in der EU. Deutsche Unternehmen exportieren Waren und Dienstleistungen im Wert von 86 Mrd. Euro auf die Insel und umgekehrt die Briten für 36 Mrd. Euro nach Deutschland. In den letzten Jahren haben deutsche Unternehmen alleine 120 Milliarden Euro Direktinvestitionen in Großbritannien getätigt. Das alles ist kein Pappenstiel, sondern ist für den Erhalt des Wohlstandes auf beiden Seiten von entscheidender Relevanz.

Die britische Regierung ist dennoch in einer schwierigen Situation. Sie hat die Zeit durch interne Machtkämpfe verplempert und damit ihre Verhandlungsposition geschwächt. Erst jetzt hat die bislang schwankende Theresa May das Heft in die Hand genommen. Bis Ende November muss ein Abkommen stehen, sonst ist die Ratifizierung bis Ende März 2019 in Gefahr. Das ist seriös nicht zu schaffen, weil zahlreiche Streitpunkte ungeklärt sind. Großbritannien will die Hoheit über die Zollpolitik zurückerhalten und sich nicht unter ein EU-Regime begeben. Die Briten wollen sich nicht der Rechtsprechung des EuGH unterwerfen, und auch der EU-Zugang für die britische Finanzindustrie ist ungeklärt.

Für all diese Themen braucht es ein Entgegenkommen beider Seiten. In der Zollpolitik wäre es am einfachsten, wenn sich beide Seiten auf eine generelle Abschaffung von Zöllen einigen würden. Historisch könnte man sich dabei am ersten Freihandelsabkommen überhaupt ein Beispiel nehmen. 1860 vereinbarten Großbritannien und Frankreich den so genannte Cobden-Vertrag. Darin verzichtete Großbritannien auf sämtliche Zölle französischer Waren und Frankreich baute gleichzeitig massiv Zölle ab. Es war eine Blütezeit der wirtschaftlichen Entwicklung in beiden Ländern. Für die Streitschlichtung kann man sich auch an den Freihandelsabkommen orientieren und auf private Schiedsgerichte setzen. Sie haben sich international überaus bewährt, weil sie den Schutz des Eigentums in einem anderen Land gewährleisten und damit erst die Grundlage für Investitionen und Wohlstand schaffen. Problematisch wird es dagegen für den britischen Finanzsektor. Er verliert faktisch den Zugang zum europäischen Markt. Wer bislang keine Geschäftslizenz in der EU beantragt hat, wird auch bis Ende März von der EZB keine Genehmigung mehr bekommen. Der Zug ist abgefahren. Auch deshalb ist es wichtig, dass sich alle Beteiligten für eine Verlängerung der Verhandlungen um zwei Jahre einsetzen. Gründlichkeit geht hier vor Schnelligkeit. Auch das können die Beteiligten von der Schweiz lernen.

Photo: metroplico.org from Flickr (CC BY-SA 2.0)

Deutschland ist auch ein bisschen Griechenland. Zumindest was die kollektive Verantwortungslosigkeit im deutschen Föderalismus angeht. So trägt jeder Bremer die Schuldenlast seines Landes in Höhe von 32.735 Euro. Das ist mehr als jeder Grieche für sein Land. Dort beträgt die Schuldenlast pro Einwohner 28.500 Euro. Jeder Vergleich hinkt, so auch dieser. Es ist sicherlich nicht vermessen, wenn man behauptet, dass in den aktuellen griechischen Zahlen nicht alle Verbindlichkeiten enthalten sind, aber dies gilt auch für Bremen. Die Schuldenlast des Bundes von 1.100 Milliarden Euro müsste in diesem Vergleich auch anteilig auf jeden Bremer verteilt werden.

Wie in Griechenland ist auch in Bremen die Schuldenlast erdrückend und nicht mehr durch reines Wirtschaftswachstum nennenswert zurückzuführen. Und wie in Griechenland durch die EU und die EU-Mitgliedsstaaten erhält Bremen regelmäßig Transferzahlungen vom Bund und von den übrigen Bundesländern. Vom Bund kamen 2015 563 Millionen Euro Sonderzuweisungen und im Rahmen des Länderfinanzausgleichs über 600 Millionen Euro von den Ländern. Mit letzterem ist jetzt bald Schluss. Der Länderfinanzausgleich wird abgeschafft. Darauf haben sich der Bund und die Länder geeinigt. Das ist gut und richtig so. Er war schon immer leistungsfeindlich, weil nur wenige Geberländer eine große Mehrheit von Nehmerländern gegenüberstanden. Aktuell zahlen nur noch Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern ein. In 2015 waren es 9,5 Milliarden Euro. Das hört sich viel an, am gesamten Steueraufkommen von 620 Milliarden Euro sind es aber lediglich 1,5 Prozent.

Daher ist die Einigung nur ein Reförmchen. Eigentlich müsste eine viel grundlegendere Veränderung des Föderalismus stattfinden. Der deutsche Föderalismus schafft falsche Anreize. Er bestraft gute Politik und belohnt schlechte. Kommen Bremen oder auch das Saarland mit ihren Ausgaben nicht zurecht und steigt daher die Verschuldung immer weiter an, dann hilft der Bund in unregelmäßigen Abständen mit Sonderzahlungen – jetzt wieder. Damit die beiden Länder der Neuordnung des Finanzausgleichs ab 2020 zustimmen, erhalten sie erneut Sanierungshilfen von 800 Millionen Euro.

Geändert hat sich in den letzten Jahrzehnten an der grundsätzlichen Finanzsituation der beiden Schuldenländer dennoch nichts. Dabei ist die Größe der Bundesländer nicht das Problem. Das sieht man schon daran, dass das kleine Hamburg in den Länderfinanzausgleich bislang eingezahlt und das große Nordrhein-Westfalen Leistungen daraus bezogen hat.

Das Problem ist, wie in Griechenland auch, das Auseinanderfallen von Risiko und Haftung. Werden falsche Strukturentscheidungen der Länder getroffen, zu viele Beamte eingestellt oder zu viele Prestigeprojekte errichtet, haften nicht das Land Bremen und seine Bürger dafür, sondern alle Bürger in Deutschland. Es gibt in Deutschland keine Insolvenz von Kommunen und Ländern. Im Zweifel muss der Bund einspringen.

Das muss nicht so sein. Ein funktionierender Wettbewerbsföderalismus lässt die Verantwortung für die Entscheidungen auf der jeweiligen politischen Ebene. Leben eine Kommune oder ein Land über ihre Verhältnisse, dann müssen sie sich selbst um eine Konsolidierung bemühen. Gelingt dies nicht, dann muss mit den Gläubigern über eine Lösung verhandelt werden. Das ist nicht ungewöhnlich. Kann der Bundesstaat Kalifornien seine Beamten nicht mehr bezahlen, dann schickt er sie in den Zwangsurlaub. Die Zentralregierung in Washington käme nicht auf die Idee einzuspringen.

Und auch in unserem Nachbarland Schweiz kennt man nicht die Kollektivhaftung für das Versagen auf kommunaler oder kantonaler Ebene. Als 1998 die Gemeinde Leukerbad im Kanton Wallis zahlungsunfähig wurde, wollten sich die Gläubiger anschließend beim Kanton und bei der Zentralregierung schadlos halten. Diese verweigerten die Zahlung. Am Ende verzichteten die Gläubiger auf 78 Prozent ihrer Forderungen. Seitdem differieren die Finanzierungskonditionen zwischen Gemeinden, Kantonen und dem Bund in der Schweiz je nach Solidität. Dieser Wettbewerbsföderalismus funktioniert in der Schweiz auch deshalb, weil die jeweilige Ebene nicht nur über die Ausgaben in einem viel größeren Ausmaß als hierzulande bestimmen kann, sondern auch über die Einnahmen. Kantone und Gemeinden haben eine umfangreiche Steuerautonomie, die 80 Prozent des Steueraufkommens bei ihnen belässt. In Deutschland sind es nur rund 50 Prozent und das eigene Steuererhebungsrecht ist, von einigen Bagatellsteuern abgesehen, nicht vorhanden. Mehr Wettbewerbsföderalismus wäre daher auch für Deutschland gut.

Erstmals erschienen am 22. Oktober 2016 in der Fuldaer Zeitung.

Foto: Traveller_40 from flickr (CC BY-NC-ND 2.0)

Was haben Mikronesien, die Seychellen, Antigua und Deutschland gemeinsam? Das Sommerwetter sicherlich nicht. Auch wenn wir gerade ein heißes Spätsommerwochenende erleben, ist der Sommer 2016 doch eher ins Wasser gefallen. Was diese Länder mit Deutschland eint, ist, dass sie ebenfalls einen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben des Staates erzielen. Es sind nicht viele Staaten auf dieser Welt, denen das aktuell gelingt, umso erfreulicher ist es für Deutschland. Deutschland erzielte im ersten halben Jahr 2016 einen Überschuss von 18,5 Milliarden Euro oder 1,2 Prozent im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung. Schon wird die Frage gestellt: wohin damit? Drei Möglichkeiten bieten sich an: Erstens kann der Staat seine Ausgaben erhöhen und sie einfach verfrühstücken. Zweitens kann er seine Verschuldung abbauen und Kredite tilgen. Drittens könnte er seine Einnahmen kurzfristig dadurch reduzieren, dass er den Bürgern weniger an Steuern wegnimmt.

Die erste Möglichkeit ist das Konzept der siebziger Jahre. Während der damaligen Ölkrise schwächelte die heimische Wirtschaft, die Arbeitslosigkeit stieg und Helmut Schmidt begründete die höhere Neuverschuldung mit den Worten: „Lieber fünf Prozent Inflation als fünf Prozent Arbeitslosigkeit.“ Bekanntlich hatte er dann 1980 beide Marken übertroffen und wurde auch deshalb wenige Jahre später abgewählt. Die zweite Möglichkeit sieht den Schuldenabbau vor. Allein der Bund schiebt derzeit 1050 Milliarden Euro Schulden vor sich her. Finanzminister Schäuble will davon nichts tilgen, sondern setzt darauf, dass das Wirtschaftswachstum die Schuldenquote im Jahr 2020 unter die 60 Prozent-Norm des Maastricht-Vertrages drückt.

Dabei hat er es derzeit sehr einfach. Mario Draghis Zinsvernichtungspolitik hilft Schäuble enorm. Noch vor wenigen Jahren musste Schäuble trotz 117 Milliarden Euro höherer Schulden weniger Zinsen bezahlen. In der Hochzeit waren es über 40 Milliarden pro Jahr, im nächsten Jahr sind es nur noch 19 Milliarden Euro. Historische Vorbilder großer Volkswirtschaften für einen radikalen Schuldenabbau gibt es nicht viele. Die Schweiz ist eines. Hatte die Schweiz zum Ende des Zweiten Weltkrieges noch eine Verschuldung von 60 Prozent ihrer Wirtschaftsleistung, waren es in den 1970er Jahren nur noch unter 10 Prozent. Ein relativ konstanter Schuldenberg sank prozentual im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung durch ein starkes ökonomisches Wachstum. Die Schweizer Wirtschaft wuchs in dieser Zeit um über 3 Prozent pro Jahr.

Die dritte Variante wäre es, die Einnahmen des Staates kurzfristig zu reduzieren und die Bürger steuerlich zu entlasten, damit dadurch eine neue wirtschaftliche Dynamik entsteht, die dann mittel- und langfristig die Einnahmen des Staates wieder steigen lässt. Es wäre die Variante, die Ronald Reagan in den 1980er Jahren gewählt hat und die den wirtschaftlichen Aufstieg Amerikas in dieser Zeit begründete.

Historische Betrachtungen hinken meist, auch hier.

Schmidt konnte zu Beginn der 1970er Jahre nicht auf Überschüsse zurückgreifen. Der Staat gab damals schon mehr aus, als er einnahm. Deutschland ist nicht die Schweiz. Wir sind Mitglied des Euro-Währungsraumes, der inzwischen leider die Schulden des einen Landes zu Schulden des anderen Landes gemacht hat. Die Nichtbeistandsklausel in den Europäischen Verträgen gilt nur noch auf dem Papier. Das bankrotte Griechenland demonstriert uns jeden Tag diesen Umstand. Und auch die dritte Variante hinkt ein wenig. Die Steuereinnahmen steigen in dieser Legislaturperiode um über 100 Milliarden Euro vor allem deshalb, weil die Wirtschaft wächst. Deutschland hat im Vergleich zu vielen anderen EU-Ländern sehr solide Wachstumsraten.

Deutschland sollte daher lieber einen Dreiklang der Maßnahmen favorisieren. Erstens müssen die Ausgaben viel stärker in den Ausbau der Infrastruktur, sei es in die Bildung, den Straßenverkehr oder die digitale Infrastruktur umgeschichtet werden. Zweitens sollten die Ausgaben geringer steigen als die Einnahmen, um so den Schuldenstand im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung zu reduzieren. Und drittens muss ein kluger Finanzminister die Bürger berechenbar entlasten. Das heißt: Mindestens die Hälfte der Steuermehreinnahmen müssen künftig an die arbeitenden Bürger zurück.

Photo: Christopher L. from Flickr. (CC BY 2.0)

Von Robert Nef, Stiftungsratsmitglied des Liberalen Instituts der Schweiz, Zürich.

Die EU beruht auf einem veralteten, territorialen, etatistischen und korporatistischen Konzept, dessen Ursprünge in die Nachkriegszeit und in die Zeit des Kalten Krieges zurückreichen. Sie verfolgt explizit und implizit sechs Hauptziele: Friedens- und Verteidigungsunion, aussenpolitische Union, Wirtschafts-, Währungs-, Fiskal- und Sozialunion. Von den sechs Zielen sind aus liberaler Sicht lediglich das erste und dritte — und von diesem auch nur die Deregulierung, nicht aber die Harmonisierung und das organisierte Zusammenwirken von Lobbyisten und EU-Bürokratie (Crony Capitalism) — interessant. Die andern vier gefährden nicht nur die nationale Eigenständigkeit der Mitglieder, sondern grundlegende liberale Werte. Aufgrund der allzu ambitiösen Ziele hat die EU unabsehbare zentralistische Entwicklungstendenzen. Und weil wichtige Mitgliedsländer derzeit in Finanznöten stecken, übt sie deswegen zunehmend Druck auf die Schweiz aus.

Die EU ist von ihrer Entstehungsgeschichte und von ihren Strukturen her ein Versuch, die Krisen des national strukturierten, sozialdemokratischen Industriezeitalters auf supranationaler bzw. kontinentaler Ebene zu überwinden. Eigentlich werden aber die durch eine allgemeinverbindliche demokratisch legitimierte nationale Gesetzgebung auf den ersten Blick nicht mehr lösbaren Probleme, zum Beispiel in der Währungspolitik, in der Migrationspolitik und in der tickenden Zeitbombe der kollektiven Altersvorsorge, einfach auf die europäische Ebene gehoben. Die grosse Schwäche der EU im Bereich der Legislativen hängt mit der Tatsache zusammen, dass in einem Staatenverbund, der an sich noch weniger zentralistisch sein sollte wie ein Bundesstaat, mit der EU- Kommission eine einzige schlecht legitimierte zentralistische Institution geschaffen wurde, die angeblich die auf den Verfassungsvertrag abgestützten allgemeinverbindlichen Gesetze erlassen soll. Der Streit um die Gewichtung der nationalen Stimmenanteile bei der kollektiven Meinungsbildung lässt nichts Gutes ahnen. Was daraus folgt, ist eine Verstärkung der heutigen Exekutiv- und Richterherrschaft. Dies täuscht darüber hinweg, dass man einem Kontinent einen Zentralstaat aufzwingen will, dessen historisch-politische Strukturen allenfalls eine nach aussen offene Freihandelsassoziation und allenfalls noch einen auf Frieden und gemeinsame Sicherheit ausgerichteten Staatenbund nahelegen. Schon ein Bundesstaat mit einem funktionierenden Zweikammersystem, in dem die Kleinen, Bevölkerungsschwachen gleiche Mitbestimmungsmöglichkeiten hätten wie die Grossen, wäre – anders als in den USA und in der Schweiz – in der EU nicht konsensfähig. Weder die USA noch die Schweiz kennen übrigens die höchst fragewürdige Praxis des zentralstaatlichen „bail out“ eines bankrotten Gliedstaates.

Die EU ist mithin ein rückwärtsgewandtes Projekt, das im strukturkonservativen Denken des Merkantilismus, der korporatistisch gezähmten bzw. gefesselten Marktwirtschaft, des Kalten Krieges und des entmündigenden Daseinsvorsorgestaates verhaftet geblieben ist und das für die globalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts schlecht gerüstet ist. Die Europäer stehen vor der Wahl, ob sie durch noch mehr Regulierung, Zentralisierung, Umverteilung und Harmonisierung eine Legitimitätskrise und eine Vollzugskrise ansteuern wollen, oder ob sie noch rechtzeitig den Aufbruch wagen zu offenen Strukturen, in denen autonome Zivilgesellschaften mit kleinen, eigenständigen, schlanken und kostengünstigen politischen Strukturen und in grundsätzlich benutzerfinanzierten oder privatisierten Infrastrukturen friedlich konkurrieren und kooperieren, um unter vielfältigen Lösungen die jeweils adäquateste zu ermitteln und kontinuierlich zu adaptieren.

Mit dieser durchaus in der bürgerlichen Tradition verankerten Option hat die europäische Idee Zukunft. Die Europäer müssen ihre Vielfalt wahren und pflegen und den Weg zu einer neuen EFTA im ursprünglichen Sinn einer – New European Free Trade Association = NEFTA – beschreiten, einer nach innen und aussen offenen Gemeinschaft in der die Mitglieder hohe Autonomie geniessen. Aus diesem Grund sollten wir Europäer die Ambitionen der politisch-administrativen nationalstaats-ähnlichen Megastruktur und allfällige Weltmachtträume hinter uns lassen. Europa braucht enge und flexible wirtschaftliche und kulturelle Kontakte auf der Basis des fremdherrschaftsfreien Tauschs. Europa braucht auch jenen Frieden, den es im Lauf der Jahrhunderte immer wieder selbst zerstört hat. Als Basis einer gemeinsamen Sicherheitspolitik genügt ein robustes Friedensbündnis gestützt auf nationale Streitkräfte, welche die Defensive sicherstellen und interne und allenfalls gegenseitig wieder aufflammende Aggressionsgelüste im Keim ersticken können und auf international vernetzten aber grundsätzlich autonom funktionierenden Geheimdiensten zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität.

Anstelle des unlesbaren Verfassungsvertrags von Lissabon wäre ein kurzes Dokument wie die Magna Charta Libertatum oder der Bundesbrief der alten Eidgenossen in Erwägung zu ziehen. Freihandel entsteht nicht durch neue komplizierte bilaterale und multilaterale Regeln, sondern durch den von den Beteiligten selbstbestimmten, im eigenen Interesse offerierten und vollzogenen schrittweisen Abbau bestehender Schranken.

 

Photo: Will Folsom from Flickr. (CC BY 2.0)

Die Rettung der überschuldeten Staaten und Banken in Südeuropa ist die Ursache der Euro-Krise. Denn damit wurde aus lokalen Problemen ein Problem der Währung gemacht. Nichts ist abwegiger als der Glaube, in einem Währungsraum dürfe kein Staat oder keine Bank pleitegehen. In den USA ist das gang und gäbe. Wenn Kalifornien seine Beamten nicht mehr bezahlen kann, dann springt dort nicht die Notenbank oder Washington ein, sondern die dortige Regierung schickt die Beamten und Angestellten des Staates in den Zwangsurlaub. Seit dem Platzen der Immobilienblase 2007 in den USA sind dort weit über 100 marode Banken vom Markt verschwunden. Und auch in der kleinen Schweiz führt die Zahlungsunfähigkeit einer Gemeinde oder eines Kantons nicht dazu, dass die Zentralregierung in Bern mit dem Steuerkoffer anrückt. Beide Fälle werden vor Ort gelöst. Entweder werden die Einnahmen erhöht oder die Ausgaben reduziert. Wenn dies nicht alleine gelingt, setzt man sich mit den Gläubigern zusammen und verhandelt über eine Umschuldung. Das ist ein bewährtes Modell, das tagtäglich in der Wirtschaft praktiziert wird.

Wenn dies jedoch nicht geschieht und fortlaufend vom Euro-Club oder der Zentralbank interveniert wird, dann wird aus einer Überschuldungskrise einzelner, plötzlich die Krise der gemeinsamen Währung, und damit die Krise aller. Die Retter haben dadurch die Schulden auf eine neue Ebene gehoben – auf die europäische. Der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM ist letztlich nichts anderes, als die Vergemeinschaftung der Schulden des Euro-Clubs. Dass dies so ist, kann man an der Angleichung der Zinsen der Euro-Staaten beobachten. Neben der fortlaufenden Intervention der EZB in den Anleihenmarkt ist der ESM die Garantie für die Gläubiger, dass im Zweifel jedes Land im Euroclub herausgeboxt wird.

Dies wird auch dadurch unterstrichen, dass die Bankenaufsicht nicht mehr national verantwortet wird, sondern jetzt bei der EZB angesiedelt ist. Das soll den Gläubigern suggerieren, dass nicht mehr gehadert und getrickst wird. Doch jetzt wollen sie auch noch an das Geld der Sparer in Deutschland. Mit der Vergemeinschaftung der Einlagensicherung wird den Sparer insbesondere in Südeuropa die Botschaft ausgesandt, dass ihr Geld auf dem Konto einer spanischen oder griechischen Bank genauso sicher ist, wie auf dem Konto einer deutschen. Denn wenn die Einlagensicherungseinrichtungen in Deutschland im Zweifel für die Einlagen bei spanischen, italienischen oder griechischen Banken haften, dann ist es egal, wo man sein Sparbuch führt, ob in Madrid oder Rostock.

Doch spätestens jetzt bildet sich Widerstand. 14 von 28 Euro-Staaten haben bisher noch nicht einmal die Einlagesicherungsrichtlinie der EU umgesetzt, die Einlagen bis zu 100 000 Euro garantieren soll. Die Einlagensicherungseinrichtungen in Deutschland haben Rücklagen gebildet, was sie von anderen in Europa wesentlich unterscheidet. Das ist der Grund, wieso Sparkassen, Volksbanken, aber auch die Privatbanken in Deutschland bei den Plänen der EU-Kommission für ein gemeinsames Einlagesicherungssystem im Dreieck springen.

Bislang wehrt sich die Bundesregierung noch gegen diese EU-Pläne. Doch dieser Widerstand erinnert sehr an die Bockigkeit des Finanzministers Schäuble gegen das eine oder andere Griechenlandpaket. Am Ende ist er doch immer umgefallen. Das ist auch hier zu erwarten. Schon signalisiert Schäuble Gesprächsbereitschaft, sobald alle Mitgliedsstaaten die Richtlinie umgesetzt haben. Das ist schnell gemacht. Die EU ist bislang nicht daran gescheitert, dass zu wenig Richtlinien und Verordnungen verabschiedet wurden. Gescheitert ist sie bislang immer daran, dass sich anschließend keiner daran gehalten hat. Die Europäische Union ist eben keine Rechtsgemeinschaft. Wenn sie das nicht wird, dann ist all das, was derzeit vom Zaun gebrochen wird, der Mühe nicht wert.

 
Dieser Artikel erschien zuerst in der Fuldaer Zeitung am 7.11. 2015.