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Photo: Matthew Britton from Flickr (CC BY 2.0)

Bundespräsident Joachim Gauck ist ein freundlicher Mann. Seine Rolle als oberster Repräsentant des Staates nimmt er würdevoll wahr. Es gelingt ihm jedoch nicht immer, am richtigen Ort den richtigen Ton zu treffen. Bei seinem Staatsbesuch in der Schweiz im April vergangenen Jahres zum Beispiel schrieb er den Eidgenossen ins Stammbuch: „Die direkte Demokratie kann Gefahren bergen, wenn die Bürger über hochkomplexe Themen abstimmen“.

Er sei ein überzeugter Unterstützer der repräsentativen Demokratie, mit der Deutschland „sehr gut fährt“. Das saß. Die Tageszeitungen unseres Nachbarlandes titelten: „Gauck warnt vor der direkten Demokratie“.

Den Bürgern eines Gastlandes beim Staatsbesuch mehr oder weniger zu sagen, sie würden wesentliche politische Zusammenhänge nicht verstehen, ist ein bemerkenswerter diplomatischer Beitrag. Immerhin kennt die Schweiz seit 1848 die direkte Demokratie auf Bundesebene. Sie ist Teil ihres Gründungsmythos.

Dagegen ist die kurze geschichtliche Episode Deutschlands in Sachen direkter Demokratie auf nationaler Ebene auf die wenigen Jahre der Weimarer Republik beschränkt. Das ist nicht gerade ein großer Erfahrungsschatz. Noch heute gilt vielen in Deutschland die direkte Demokratie auch deshalb als gefährlich, weil sie der Machtergreifung Hitlers den Weg bereitet haben soll. Dieses Argument wird auch als Grund angeführt, weshalb die Mütter und Väter des Grundgesetzes keine direktdemokratischen Elemente in die Verfassung aufgenommen haben. Beides ist nicht besonders stichhaltig.

Hitler ist durch Wahlen an die Macht gekommen. Das Ermächtigungsgesetz von 1933 wurde nicht über eine Volksabstimmung, sondern durch eine Zweidrittelmehrheit im Reichstag verabschiedet. Daher ist wohl auch naheliegender, dass der parlamentarische Rat bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes aus anderen Gründen deren Aufnahme verweigerte. Es waren wohl eher außenpolitische Gründe, die hier eine Rolle spielten.

Doch der kalte Krieg ist vorbei und es ist an der Zeit, dass in Deutschland eine ernsthafte Diskussion über das Schweizer Modell der Machteilung geführt wird. Denn die Machtteilung ist der eigentliche Wert der direkten Demokratie. Sie konzentriert die Macht nicht nur bei der Regierung und dem Parlament, sondern schafft ein mächtiges Gegengewicht.

Regierung und Parlament können nicht darauf hoffen, dass Steuererhöhungen, „Eurorettungen“ oder Energiewenden über Nacht beschlossen und bis zur nächsten Wahl vergessen sind, sondern sie laufen immer Gefahr, dass ein Veto der Bürger diese Entscheidungen wieder zu Fall bringt.

Dies führt zu anderen Entscheidungsprozessen, wenn Regierung und Parlament immer damit rechnen müssen, zeitnah ihr Handeln vor dem Wahlvolk rechtfertigen zu müssen. Das ist für die Regierenden anstrengend, umständlich und aufreibend. Doch es führt die Zuschauerdemokratie hin zu einer aktiven Bürgergesellschaft.

Es setzt jedoch mehr voraus, als nur über große Themen abstimmen zu dürfen. In einer Demokratie besteht immer die Gefahr, dass die Mehrheit sich zu Lasten der Minderheit schadlos hält. Dies ist auch in der Schweiz so. In der Schweiz versucht man, dieses Problem durch die möglichst weitreichende Finanzautonomie der jeweiligen politischen Ebene und durch einen Non-Zentralismus in den Griff zu bekommen.

Es herrscht eine Kongruenz aus Einnahmen- und Ausgabenverantwortung der jeweiligen Gemeinden, Kantone und des Bundes. Möglichst viele Entscheidungen werden vor Ort oder in den Kantonen getroffen. Dort können die Bürger viel direkter die Beschlüsse im Gemeinderat oder Kantonalrat nachvollziehen als es im fernen Bern möglich wäre. Derjenige, der zum Beispiel vor Ort die Aufrechterhaltung des Freibades durch einen Bürgerentscheid erzwingen will, muss gleichzeitig auch sagen, um wieviel die Gemeindesteuer hierfür angehoben werden muss.

Die Steuerhoheit der Kommunen und Kantone führt in der Schweiz zu einem Wettbewerb der Systeme und damit zu einer Machtverteilung innerhalb der Schweiz. Übertreibt es ein Kanton oder eine Gemeinde mit den Steuern oder den Ausgaben, dann wandern die Menschen und Unternehmen ab. Schafft es die Kommune nicht dauerhaft, ihre Einnahmen und Ausgaben in Einklang zu bringen, kann sie sogar insolvent gehen.

Zwar gibt es in der Schweiz auch einen Trend zum Zentralismus und zu mehr Staat, dennoch gibt es einen entscheidenden Unterschied zu Deutschland. In der Schweiz dauern politische Veränderungen und Prozesse länger. Das wird den Eidgenossen zuweilen vorgehalten. Doch diese Trägheit der Veränderung ist eigentlich eine Stärke. Nicht jede Modeerscheinung, nicht jede vermeintliche Katastrophe und erst recht nicht jede Regierungsidee führt zu schnellen Gesetzen, sondern die Langsamkeit ist Programm. Sie dient dazu, Veränderung mit Bedacht und Sorgfalt vorzunehmen.

Der damalige Schweizer Bundespräsident Didier Burkhalter verteidigte den Volksentscheid: «Die Schweiz ohne direkte Demokratie wäre wie ein Körper ohne Blut.» Dazu gehöre, zu akzeptieren, wenn die Bevölkerung gegen die Empfehlung der Behörden stimme. Die Stimmen sämtlicher Bürgerinnen und Bürger seien gleichwertig. Er mahnte zur Bescheidenheit: Die Entscheide der Behörden seien nicht automatisch richtig. Soviel Einsicht würde man sich auch in Deutschland wünschen.

Erstmals erschienen bei der Huffington Post.

Photo: Lukas Schlagenhauf from Flickr (CC BY-ND 2.0)

Von Christian Zulliger, Präsident des Hayek-Clubs in der Schweiz.

Die Schweizerische Volkspartei mit einem Plus von 2,8%, die FDP 1,3% – ein Rechtsrutsch nach den National- und Ständeratswahlen in der Schweiz? Folgt man insbesondere den ausländischen Kommentaren zum Wahlausgang, so müsste man annehmen, die Schweiz sei von „Rechtspopulisten“ überrollt worden. War es dennoch ein guter Wahlausgang für die liberalen Kräfte in der Schweiz?

Schon im Vorfeld der Wahlen warnten die allermeisten Medien vor einem Erdrutschsieg der rechts-bürgerlichen Parteien in der Schweiz. Dass die Mitteparteien BDP, CVP und GLP Federn lassen werden, war den meisten klar. Verloren haben schlussendlich vor allem die Grünen, Fukushima liegt zu lange zurück, die Realität hat sie eingeholt. Die SVP und die FDP gingen schließlich als die Gewinner hervor, nahezu in allen Kantonen konnten sie ihre Wähleranteile stärken. Auf dem Papier hat die SVP zusammen mit der FDP, Lega und MCR eine hauchdünne Mehrheit in der Großen Kammer. Ein Rechtsrutsch? Und: Was heißt das nun für die aktuellen politischen Dossiers?

Ein Rechtsrütschli

Um es vorweg zu nehmen: Der Wahlausgang stellt in etwa den Stand von 2007 wieder her. Dass sich dennoch etwas verändert hat, wird erst auf den zweiten Blick klar. Über die gesamte Parteienlandschaft ist es historisch gesehen kein Rechtsrutsch, sondern bestenfalls ein „Rechtsrütschli“, wie der Schweizer sagen würde. Und das obschon zum ersten Mal seit 90 Jahren wieder die SVP und FDP die Mehrheit stellen. Die Flüchtlingsfragen fütterten den überaus engagierten Wahlkampf der SVP, die wirtschaftlichen Herausforderungen nach dem Fall der Anbindung des Franken an den Euro dürfte insbesondere der mit geschärften Profil aufgetretenen FDP geholfen haben. Themen, die die Bevölkerung beschäftigen. Themen, für welche beide Parteien keine liberalen Antworten bereithielten.

Der Ausgang der Wahlen ist vor dem Hintergrund der aktuellen Dossiers für die liberalen Kräfte in der Schweiz dennoch ein Erfolg. Die Liberalen sind hierzulande keinesfalls nur in der FDP zu finden, die liberale Idee von Eigenverantwortung, schlankem Staat und Föderalismus ist (zwar abhängig vom Thema) in einigen Parteien zu finden. Schaut man so auf die Ebene der gewählten Kandidaten, lässt sich Erfreuliches berichten: Insbesondere in der SVP hat mit den Wahlen der liberale Flügel deutlich zugelegt, auf Kosten der nationalkonservativen Bauernvertreter. Unternehmer statt Bauern. Ein Riss, der sich möglicherweise schon bald durch die Partei ziehen wird. Welche Rolle der mit neuem Rekordergebnis gewählte Weltwoche-Verleger Roger Köppel dabei spielen wird, bleibt abzuwarten. In der FDP hat sich mit den Wahlen personell wenig verändert, einzig nennenswerte Neubesetzung ist der Digitec-Gründer Marcel Dobler aus St. Gallen. Möglicherweise gilt aber auch hier schon bald: Unternehmertum statt Apparatschiks. Die erfolglose Ständeratskandidatur der linksfreisinnigen Claudine Esseiva, einer Lobbyistin aus Bern, ist dabei mehr als bezeichnend. Sehr interessant ist die Veränderung bei der CVP, welche in der Vergangenheit bei vielen Sachgeschäften stets das Zünglein an der Waage war und auch in der neuen Legislatur eine sehr wichtige Rolle einnehmen wird. Analysiert man hier die gewählten Kandidaten, merkt man schnell: Der linke Flügel der Christdemokraten wurde deutlich geschwächt, der Wirtschaftsflügel um Ordnungspolitiker Gerhard Pfister klar gestärkt. Es ist anzunehmen, dass jene Kräfte für bürgerliche Mehrheitsentscheide gebraucht werden, schweifen doch viele FDP-Ratsmitglieder in einigen Fragen teilweise weit nach links ab.

Die Karten werden neu verteilt

Hinsichtlich dem Verhältnis zur EU, der Energiewende und der Diskussion der Altersvorsorge werden die Karten neu gemischt werden – in einem Spiel, in welchem die aktuellen Verlierer noch die Spielregeln verankerten. Die FDP wird zeigen müssen, wie ihre Europapolitik aussehen soll. Die Bilateralen Verträge – eine heilige Kuh in der politischen Schweiz – stehen mit der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative auf dem Spiel. Bleibt die FDP stur bei der Verteidigung der Bilateralen und auf der Seite des von ihrem Bundesrats ausgearbeiteten Rahmenabkommens, bricht der Block mit der SVP – sehr zur Freude der restlichen Parteien. Wollen sie das Vertrauen der SVP gewinnen und gemeinsam Mehrheiten machen, werden sie nicht darum herumkommen, wenigstens die „Bilateralen“ in ihre Einzelverträge zu zerlegen und zu entscheiden, welche Verträge der Schweiz etwas bringen und welche ersatzlos gestrichen werden können. Eine Diskussion, welche den Schweizer Freisinn in zwei Flügel teilen wird.

Energiepolitisch dürfte die SVP zurückstecken müssen. Das erste Massnahmepaket der Energiestrategie wird trotz geänderter Mehrheitsverhältnisse nicht zu kippen sein. Die Subventionierung erneuerbarer Energien und der Plan der Senkung des Energieverbrauchs bleiben damit gesetzt. Die Diskussion wird sich einzig um die Lenkungsabgaben drehen, und diese könnten mit einer geschwächten GLP möglicherweise verhindert werden. Aus liberaler Sicht ebenfalls relevant sind die Auswirkungen auf die aktuelle Diskussion der Altersvorsorgesysteme. In der ersten Runde im Ständerat machte die CVP mit den Sozialdemokraten gemeinsame Sache, mit dem Ziel, höhere Renten durchzubringen. Im neuen Nationalrat wird dieses Vorhaben aber vermutlich scheitern, da die dazu nötige Umverteilung sehr umstritten sein wird und sich die Kräfte in der CVP aus liberaler Sicht zum Guten verändert haben.

Viel ändern wird sich mit der neuen Mehrheit vermutlich also nicht. Entscheidend wird sein, wie geschlossen die FDP auftritt und wie die SVP mit dem sich abzeichnenden Riss umgehen wird. Die Sozialisten in allen Parteien haben am vergangenen Wahlsonntag verloren, zugunsten von vorwiegend wirtschaftsliberalen Flügeln in den bürgerlichen Parteien. Da die Eckpfeiler in den wichtigsten Dossiers jedoch schon in der letzten Legislatur gelegt wurden, bleibt der bürgerlichen Mehrheit bestenfalls die Verteidigung des Status Quo. Ein Abbau von staatlicher Intervention, Zentralismus und die Verhinderung der institutionellen Annäherung an die EU dürfte auch im neuen Parlament nur schwer zu erreichen sein.

Photo: Wikimedia

Von Kalle Kappner, ehemaliger Mitarbeiter von Frank Schäffler im Bundestag, Promotionsstudent an der Humboldt-Universität zu Berlin und Research Fellow bei IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues.

Die Schweiz als Vorbild für die Organisation der Bundesländer

Alle Jahre wieder regen Experten aus der Wissenschaft, den Verbänden und der Politik die Fusion deutscher Länder an: Thüringen und Sachsen-Anhalt sollen zusammengelegt werden, die Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg zu einem „Nord-Staat“ fusionieren, die anderen Stadtstaaten mit den sie umgebenden Flächenstaaten verschmelzen. Die Fusionsbefürworter versprechen sich davon Einsparungen in der Verwaltung, schnellere Gesetzgebungsverfahren und einheitlichere Standards etwa in der Bildungspolitik. Als Positivbeispiel wird die 1952 erfolgte Fusion dreier Länder zum heute finanziell gut aufgestellten Baden-Württemberg bemüht. Augenscheinlichen Vorteilen stehen jedoch erhebliche Nachteile gegenüber. Der Wettbewerb um Einwohner und Unternehmen regt zu lokalen Experimenten an, fördert die regionale Vielfalt staatlicher Leistungen und erlaubt den Bürgern eine bessere Kontrolle des Staates.

In der Bevölkerung, die Länderfusionen per Volksentscheid abzusegnen hat, fällt das Urteil gemischt aus. So scheiterte 1996 der Versuch, Berlin und Brandenburg zusammen zu legen, da das notwendige Quorum von 25% der abstimmungsberechtigten Bevölkerung nicht erreicht wurde. Unter den Abstimmenden sprachen sich damals 63% gegen die Fusion aus. Andererseits setzen sich zivilgesellschaftliche Initiativen für verschiedene Fusionsmodelle ein. 2007 kam eine Bertelsmann-Studie zu dem Ergebnis, dass 40% der Bevölkerung Länderfusionen grundsätzlich befürworten – in der Hälfte der Länder waren die Fusionsbefürworter sogar in der Mehrheit. Eine aktuelle Umfrage findet dagegen, dass nur 28% der Bürger Fusionen befürworten, während 69% diese ablehnen.

Kaum Kostenersparnis durch Fusionen

Ein Argument der Fusionsbefürworter sind die Kosteneinsparungen, die sie sich aus dem Wegfall paralleler Verwaltungsstrukturen erhoffen. Landesparlamente, Ministerien und andere Verwaltungseinheiten auf Landesebene würden zusammengelegt und könnten ihr Personal verringern. Viel zitiert wird eine Berechnung des Bundes der Steuerzahler, die Einsparungen von bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr verspricht.

Im Verhältnis zu den Staatsausgaben erscheint dieser Betrag jedoch verschwindend gering. 2014 gaben die Länder 341 Milliarden Euro aus. Die prognostizierten Einsparungen entsprechen damit etwas mehr als 1 Promille der Länderausgaben. Dem müssen die anfallenden Einmalkosten für die Verwaltungsumstrukturierung gegengerechnet werden.

Wenn zwei Länder fusionieren ohne dabei ihr Leistungsangebot einzuschränken, verringern sich dadurch die meisten Kosten nicht – das Polizeipersonal, die Anzahl der Kindergärtner und der Lehrer bleibt konstant. Einspareffekte durch Skaleneffekte bei der Bereitstellung von öffentlichen Gütern können auch ohne Fusionen durch Staatsverträge und eine Erleichterung der grenzüberschreitenden Kooperation erreicht werden. Bei den Ländern besteht zwar tatsächlich erhebliches Sparpotenzial: Einige traditionelle Tätigkeitsbereiche der Länder wie zum Beispiel der Betrieb von Lotterien und landeseigener Banken sind verzichtbar, Subventionen für die regionale Wirtschaft ebenfalls. Doch hier sind Einsparungen nicht durch Länderfusionen, sondern durch eine Neudefinition der Aufgaben der Länder zu erreichen.

Fusionen schwächen Länderwettbewerb

Den geringen Kosteneinsparungen durch Länderfusionen steht eine Reduzierung der aus einem föderalen Staatsaufbau entspringenden Vorteile gegenüber. Die institutionelle Vielfalt der verschiedenen Gebietskörperschaften auf denselben Verwaltungsebenen hat für die Bürger viele Vorteile: Sie können zwischen unterschiedlichen Kombinationen aus Steuersätzen, Regulierungen und staatlichen Leistungen wählen. Zugleich sorgt der Wettbewerb zwischen den Gebietskörperschaften für eine höhere Qualität des Leistungsangebots bei niedrigeren Steuern, als dies in einem vollständig zentralisierten Staat der Fall wäre. Darüber hinaus schafft der Föderalismus Raum für lokale Experimente, die im Erfolgsfall von anderen Gebietskörperschaften nachgeahmt werden können, deren Auswirkungen beim Scheitern des Experiments jedoch regional begrenzt bleiben.

Durch Länderfusionen würde der in Deutschland ohnehin schon schwach ausgeprägte innerstaatliche Wettbewerb weiter abgeschwächt. Den verbliebenen Ländern fiele es noch leichter, stabile Kartelle zur Durchsetzung hoher Steuersätze bei mäßiger Qualität des Leistungsangebots zu bilden. Werden diese Effekte mit einkalkuliert, so erscheint es unwahrscheinlich, dass Länderzusammenlegungen langfristig zu Einsparungen führen – das Gegenteil ist zu erwarten. Statt den innerstaatlichen Föderalismus weiter abzuschwächen, sollte Deutschland über eine Aufwertung der Rolle der Gemeinden und Länder nachdenken. Statt mit dem französischen Modell zu liebäugeln, lohnt sich ein Blick auf die Schweiz.

Vorbild Schweiz: Mehr Subsidiarität

In der Schweiz bilden die Kantone die zwischen Zentralstaat und Gemeinden angesiedelte Verwaltungsebene. Auf jeden der 26 Kantone kommen durchschnittlich 300.000 Einwohner, während auf ein deutsches Land durchschnittlich etwa 5 Millionen Einwohner entfallen. In Bezug auf den Umfang der Verwaltungseinheit entsprechen die Schweizer Kantone damit eher den 402 deutschen Landkreisen und kreisfreien Städten.

Einwohner pro Kanton - BL

 

Zugleich sind die schweizerischen Kantone finanziell weitaus autonomer als die deutschen Länder. Zwar fällt in beiden Staaten jeweils etwa die Hälfte des Steueraufkommens den mittleren und unteren Verwaltungsebenen zu. Doch in Deutschland wurden 2014 nur 11,7% des Steueraufkommens mittels Landes- und Gemeindesteuern erhoben, also über Steuerarten, deren Setzungskompetenz nicht in den Händen des Bundes liegt. Ein Großteil der Steuereinnahmen der Länder speist sich aus vom Bund administrierten Gemeinschaftsteuern, deren Höhe und Steuerbasis die Länder nicht beeinflussen können. Die Schweizer Kantone und Gemeinden dagegen beziehen über 90% ihrer Steuereinahmen aus Steuerarten, über deren Setzungskompetenz sie selbst verfügen.

Die Schweizer Kantone können die Präferenzen der Bevölkerung durch ihre geringere Größe besser abbilden als ihre deutschen Pendants. Zugleich reagieren sie aufgrund ihrer steuerpolitischen und gesetzgeberischen Kompetenzen schneller auf sich wandelnde Ansprüche der Bürger. Geschadet hat dies den Schweizern nicht: Das Schweizer Pro-Kopf-Einkommen betrug 2014 etwa das 1,3fache des deutschen. Im Better Life Index der OECD, der die Zufriedenheit der Bürger misst, schneidet die Schweiz in allen Kategorien besser ab als Deutschland. Das Beispiel Schweiz liefert empirische Unterstützung für die theoretischen Argumente für mehr Länderautonomie. Anstatt Bundesländer zusammenzulegen und den Trend zu einem Einheitsstaat zu verstärken, sollte die Autonomie der Länder gestärkt und die Aufgliederung von Bundesländern in Betracht gezogen werden.

Erstmals erschienen bei IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues.

Wenn Lokführer der Bahn und bald auch die Piloten der Lufthansa wieder die Arbeit niederlegen, gilt es buchstäblich innezuhalten. Dann steht wieder ganz Deutschland im Stau, kommt zu spät zur Arbeit und Millionen von Bürgern werden in Geiselhaft genommen, um die Ziele einiger wenigen durchzusetzen.

Dann sagen die einen: „Das Streikrecht ist auf den Barrikaden der Arbeiterkämpfe vor 150 Jahren mit Blut und Tränen erkämpft worden“. Wieder andere meinen: „Wie sollen sich die Arbeitnehmer sonst gegen die Übermacht der Arbeitgeber wehren?“ Und nochmals andere posaunen: „Die Koalitionsfreiheit ist im Grundgesetz geschützt und deshalb ist der Streik das legitime Mittel zur Durchsetzung von Gewerkschaftsforderungen.“

In einer solch emotional aufgeladenen Stimmung ist es hilfreich einmal über den Tellerrand zu schauen. Wie machen es andere? Können wir von diesen vielleicht sogar lernen? Das Land mit den wenigsten Streiktagen ist unser südlicher Nachbar, die Schweiz. Dort fiel durchschnittlich pro 1000 Beschäftigte lediglich ein Arbeitstag durch Streiks aus, in Deutschland waren es 16 (Quelle: WSI 2014, Hans-Böckler-Stiftung 2014). Die Schweiz hat Vollbeschäftigung. Die Arbeitslosigkeit lag 2014 bei 3,3 Prozent. Ist die geringe Streikbereitschaft der Schweizer Arbeitnehmer vielleicht sogar die Ursache für die Vollbeschäftigung?

Sicherlich ist der Zusammenhang nicht monokausal, aber völlig abwegig ist er auch nicht. Rund die Hälfte der Schweizer Arbeitnehmer darf gar nicht streiken. Sie sind einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt, bei dem eine strenge Friedenspflicht gilt, die so tief in der eidgenössischen Gesellschaft verwurzelt ist, wie vielleicht nur noch die außenpolitische Neutralität der Schweiz. Der wesentliche Unterschied zu Deutschland ist, dass das Tarifkartell aus Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften bei weitem nicht diese dominierende Bedeutung hat. Zwar kennt auch die Schweiz ein kollektives Arbeitsrecht, bei dem Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften einen Rahmentarifvertrag verhandeln, doch anders als in Deutschland sind Gehaltsverhandlungen und Einstufungen von Arbeitnehmern nicht die Aufgabe der Tarifpartner, sondern individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in den jeweiligen Betrieben. Die Schweiz kennt im Wesentlichen nur Informationspflichten des Unternehmens gegenüber der Mitarbeitervertretung oder den Beschäftigten. Ein Mitwirkungsrecht wie es das Deutsche Arbeitsrecht kennt, ist dort fremd.

Führt dies zur Ausbeutung und Unterdrückung der Arbeitnehmer, weil sie weniger Macht gegenüber der „Kapitalseite“ haben? Nein, ganz im Gegenteil. Die Flexibilität des Schweizer Arbeitsmarktes ist nicht nur für den Arbeitgeber gut, sondern auch für die Arbeitnehmer.

Sie können sich ihren Arbeitsplatz aussuchen, leichter höhere Gehälter und bessere Arbeitsbedingungen durchsetzen. Anders als in Deutschland kündigen daher in der Schweiz viele Arbeitnehmer, ohne vorher einen neuen Arbeitsplatz zu haben.

Wenn jetzt die Regierung eine Monopolisierung der Lohnfindung durch ein Tarifeinheitsgesetz durchsetzen will, um dem Arbeitgeberverband und den Deutschen Gewerkschaftsbund zu gefallen, geht dies in die falsche Richtung. Es zementiert die Gewerkschaftsmacht gegenüber den Kunden des Unternehmens, aber auch gegenüber den Arbeitnehmern. Sie werden faktisch zu einer Mitgliedschaft in der mitgliederstärksten Gewerkschaft genötigt. Der Preis dafür ist hoch. In wenig wettbewerbsintensiven Märkten, wie dem Bahn- oder Luftverkehr, bekommen die Großgewerkschaften plötzlich ein Erpressungspotential in die Hand, das vielleicht den Egoismus der Spartengewerkschaften einschränkt, aber dennoch die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen auf Dauer gefährdet. Denn die Kunden können und werden die Leistungen der Bahn substituieren, indem sie mit Fernbussen oder Auto fahren. Und Passagiere der Lufthansa wechseln zu Wettbewerbern, die verlässlicher und preiswerter sind. Deshalb ist das non-zentrale Modell der Lohnfindung in der Schweiz unserem Modell des gesetzlich zementierten Tarifkartells überlegen – nicht nur was die geringe Zahl der Streiktage betrifft. Es schafft vor allem mehr Vertragsfreiheit auf beiden Seiten und stärkt damit die individuelle Freiheit.

Wenn am 1. Mai auf den hiesigen Marktplätzen die verbalen Schlachten des Klassenkampfes von gestern geschlagen werden und am Schluss das alte Arbeiterlied: „Brüder, zur Sonne, zur Freiheit“ geträllert wird, sollten Freiheitsfreunde in Nah und Fern das Lied der Sportfreunde Stiller „New York, Rio, Rosenheim“ anstimmen. Dort heißt es: „Wir woll’n nicht Leben wie ein eingerollter Igel; wir leben unser Leben und das Göttliche in jedem. Sie schüren Angst und Frust, wir haben darauf keine Lust.“

Photo: Holger Wirth from Flickr

Von Dr. Fritz Goergen, Historiker und Publizist, ehemaliger Bundesgeschäftsführer der FDP und Geschäftsführer der Friedrich-Naumann-Stiftung.

Mit der Schaffung des Bundesstaates 1848 folgte der Vorläufer der Schweizer FDP, der Freisinn weniger dem Geist der Eidgenossenschaft als Napoleons. Lange Zeit sorgten Eigenständigkeit und Eigensinn der Gemeinden, Städte und Kantone dafür, dass vieles trotzdem dezentral blieb. Doch der Einstieg in die Entstehung von immer mehr zentraler Macht war mit dem Bundesstaat getan. Ein Staatenbund wäre die Schweizer Logik gewesen. Doch der Zeitgeist war 1848 zu stark.

Die langsame Zentralisierung verlief und verläuft immer noch doppelt. Zum Bund nach Bern, aber auch – weniger im Blick der Öffentlichkeit – innerhalb der Kantone. Der Unterschied zwischen den Kantonen ist immer noch beachtlich. Aber aufs Ganze gesehen, haben die Gemeinden Macht an die Kantone verloren. Gemeinden haben sich zusammengeschlossen. Effizienz ist immer die Begründung. Eingestellt hat sie sich meist nicht. Und die Bürgernähe nahm stets ab. Dazu trägt außerdem bei, dass die Verwaltungen der Kantone manches lautlos unter sich regeln – ohne politische Entscheidung.

Dass Deutsche und Österreicher die Schweiz immer noch als sehr direkt-demokratisch erleben, liegt am Grad der Zentralität in ihren Ländern und noch mehr an der Schweizer Volksabstimmung. Von der kritischen Diskussion des veränderten Umgangs – nicht zuletzt der Schweizer Parteien – mit dem Instrument der Volksinitiative kriegt die Öffentlichkeit der deutschsprachigen Nachbarn wenig mit.

Schaue ich auf die ausstehende Lösung zwischen der Schweiz und der EU in der Einwanderungsfrage und nehme zugleich die viel heißeren Themen Griechenland, Ukraine und das Verhältnis der EU zu den USA hier, Russland dort und China nicht zu vergessen dazu, drängt sich mir ein Gedanke auf. Gibt es nicht einen naheliegenden Lösungspfad für alles zusammen, nämlich den der Föderalisierung, der Dezentralität?

Der bessere Weg für die Schweiz ist nicht mehr EU, sondern der bessere Weg für die EU ist mehr Schweiz. Und zwar nicht nur im heutigen Dezentralitätsgrad der Schweiz, sondern vorwärts zurück zu einer echten Föderation, die der Freisinn 1848 dem Zeitgeist – einschließlich mancher früher industrieller Interessen – opferte.

Fußnote für europäische Krisengebiete besonderer Art: Wo regionale Föderalisierung allein nicht reicht, ist sie auch personal möglich – für spezielle Gruppen, die regional verstreut ihre Identität suchen und gleichzeitig dem Regionalverband verbunden bleiben wollen.

Photo: Alphornvereinigung Pilatus Kriens from Flickr