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Photo: Alex Santos Silva from Flickr (CC BY-ND 2.0)

Die Bundesbank schlägt in ihrem jüngsten Monatsbericht vor, das Rentenalter auf 69 Jahre zu erhöhen. Es ist eine gezielte Provokation in Richtung Andrea Nahles und Sigmar Gabriel. Die beiden Sozialdemokraten haben bislang alles dafür getan, die 2006 unter Gerhard Schröder und Franz Müntefering eingeführte Rente mit 67 auszuhöhlen. Ob die Strategie der heutigen SPD-Führungsriege klug ist, sei dahingestellt. Immerhin lag die SPD in Umfragen damals bei respektablen 28 Prozent. Heute wäre Gabriel froh, wenn er solche Ergebnisse vorweisen könnte.

Die Bundesbanker wollen die Rente mit 69 zwar erst im Jahr 2060 realisieren, also 30 Jahre später als „Münte“, aber dennoch rückt die Bundesbank die Probleme der umlagefinanzierten Rente wieder in den Blickpunkt. Immer mehr ältere Menschen beziehen immer länger Rente und immer weniger junge Menschen zahlen in das System ein. Während ein Rentner, der 1960 in Rente ging eine durchschnittliche Rentenbezugsdauer von 13,5 Jahren hatte, sei diese im Jahr 2011 auf 19 Jahre gestiegen. Die relative Rentenbezugsdauer – das Verhältnis von Rentenbezugszeiten zu Beitragszeiten – stieg in diesem Zeitraum sogar von 30 auf 42 Prozent. Ohne Korrekturen prognostiziert die Bundesbank einen Anstieg des Beitragssatzes von 18,7 auf 24 Prozent. Die steigenden Lasten für die Steuerzahler lassen sich auch im jüngsten Finanzbericht von Finanzminister Schäuble ablesen. Der jährliche Zuschuss aus dem Bundeshaushalt für die Rentenkasse steigt kontinuierlich an und wird von heute 86 Mrd. Euro auf über 100 Mrd. Euro im Jahr 2020 ansteigen.

Sowohl Bundesbank als auch Bundesregierung wollen etwas erhalten, was so nicht erhaltenswert ist. Nicht das Rentenversicherungsystem muss um jeden Preis erhalten werden, sondern die Bürger müssen in die Lage versetzt werden, im Alter ein existenzsicherndes Einkommen zu beziehen. Das muss der Anspruch einer Gesellschaft sein. Das setzt nicht nur ein einfaches Herumdoktern an der Rentenformel voraus, sondern eine grundsätzliche Reform des Einkommensteuer- und Sozialversicherungssystems. Nur wer in der Lage ist, selbst vorzusorgen, ist unabhängig und frei. Heute sind Arbeitnehmer und viele Selbstständige aber zwangsversichert in einem zentralistischen Kollektivsystem ohne Ausweg. Sie sind Gefangene der Politik und ihrer Willkür. Fällt der Regierung morgen oder übermorgen ein, dass das Renteneintrittsalter erhöht oder die Rente gesenkt werden muss, kann der Einzelne nichts dagegen machen.

Im bestehenden Kollektivsystem ist die Kritik von Andrea Nahles an der Rente mit 67 jedoch nicht ganz unberechtigt. Natürlich kann nicht jeder Arbeiter oder Handwerker bis 67 Jahren schwere körperliche Arbeit verrichten. Aber gleichzeitig ist die Kritik Nahles’ wiederum auch falsch. Selbstverständlich gibt es Menschen, die freiwillig bis 67 Jahre oder länger arbeiten wollen, weil es sie erfüllt und sie gerne arbeiten.

Zentrale Organisationen nehmen auf den Einzelfall keine Rücksicht. Es gibt aber nicht den Standardrentner, der mit 65 den Griffel fallen lässt und nur noch auf Urlaubsreisen geht oder seinen Garten hütet. Jeder ist anders. Jede berufliche Biographie ist anders. Selbstständigkeit, Erziehungszeiten, abhängige Beschäftigungsverhältnisse, Auslandsaufenthalte, körperliche und nichtkörperliche Arbeit wechseln sich ab. Deshalb sind auch die Wege zu einer ausreichenden Altersvorsorge individuell anders. Der eine zahlt ein Leben lang in die gesetzliche Rentenversicherung ein, ein anderer nur einige Jahre und sorgt anders vor.

Warum soll ein Rentenversicherungssystem beide daran hindern, bereits mit 60 die gesetzliche Rente zu beziehen? Warum soll ein Rentenversicherungssystem und ein Tarifsystem, das Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften geschaffen haben, Arbeitnehmer daran hindern, bis 69 oder sogar 70 zu arbeiten? Nur um das System der gesetzlichen Rente zu retten? Was macht das für einen Sinn? Es ist doch kein Selbstzweck. Die Regierung und der Staat müssen dem Bürger dienen und nicht umgekehrt.

Das Rentenversicherungsystem muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Jeder soll dann in Rente gehen können, wenn er oder sie das will. Die Probleme der Demographie müssen anders gelöst werden. Zum jeweiligen individuellen Renteneintritt müssen die Demographiefaktoren der Alterskohorte berücksichtigt werden, unabhängig davon, in welchem Alter der Einzelne in Rente gehen möchte. Das bedeutet: wer heute in Rente geht, hat durchschnittlich eine geringere Lebenserwartung als jemand der in 30 Jahren in Rente geht. Gleichzeitig bezieht er früher seine Altersrente. Auch können in 30 Jahren weniger junge Menschen die Rente des dann in Rente gehenden bezahlen. Dies muss alles zum jeweiligen Zeitpunkt des Rentenbeginns berücksichtigt werden. Das ist kein Hexenwerk, sondern Mathematik und kann individuell berechnet werden.

Wer dem Sozialstaat nicht zur Last fällt, sondern durch private, berufliche und gesetzliche Rente und Altersvorsorge ausreichend vorgesorgt hat, kann in diesem Modell zu jedem Zeitpunkt seine Rente beziehen. Er soll sogar unbegrenzt hinzuverdienen können, um seine künftige Rente entsprechend erhöhen zu können. Hände weg von der Einheitsrente für den Einheitsrentner im umfassenden Versorgungsstaat. Freie Rente für alle!

Erstmals veröffentlicht auf Tichys Einblick.

Photo: Polybert49 from Flickr (CC BY-SA 2.0)

Im alten Rom waren es „Brot und Spiele“, um die Bevölkerung bei Laune zu halten. Bespaßte der römische Konsul seine Bevölkerung nicht ausreichend, verlor er schnell an Macht und Einfluss. Dazu verschuldete er sich zumeist über beide Ohren, um später durch die Zuteilung einer möglichst reichen römischen Provinz, sich dort schadlos zu halten.

Heutzutage ist das Modell ähnlich. Zwar verschulden sich die Herrschenden nicht mehr selbst, um das Volk ergeben zu stimmen, dennoch sind es Olympische Spiele oder die baldige Europameisterschaft im Fußball, die die Rolle der römischen Spiel übernehmen. Und auch das „Brot“ wird nicht mehr direkt verteilt, wenn man mal von Draghis baldigem „Helikoptergeld“ absieht. Als Italiener weiß er, wie man das macht.

Doch heimische Regierungsvertreter gehen mehr den konventionellen Weg. Rechtzeitig vor der Bundestagswahl kommt erneut eine Rentendiskussion auf die politische Tagesordnung. Begonnen hat sie Sigmar Gabriel, nachdem seine Partei in einer Umfrage unter die 20 Prozent-Marke rutschte. Das Rentenniveau dürfe nicht weiter sinken, forderte er und setzt damit in einem Satz die Demographie außer Kraft. Parallel startet seine Partei den Großangriff auf die Riester-Rente, die die SPD seinerzeit selbst eingeführt hat. Jetzt will sie sie wieder abschaffen. Schon im Koalitionsvertrag versprachen sich das Festspielkomitee aus Union und SPD in die Hand, geringe Renten aus Steuermittel zu einer Lebensleistungsrente aufzustocken.

Man könnte schon verzweifeln, wenn nicht wenigstens Wolfgang Schäuble den Eindruck vermitteln würde, er habe noch nicht den Verstand verloren, indem er vorschlägt den Rentenbeginn an die steigende Lebenserwartung anzupassen. Er spricht zumindest das aus, was unausweichlich ist, wenn nicht die öffentlichen Haushalte oder die Lohnnebenkosten explodieren sollen. Jede sozialpolitische Aufstockung der gesetzliche Rente, sei es die Mütterrente oder die Lebensleistungsrente, erschweren diesen Prozess.

Doch diese Debatte geht an der Mitte der Gesellschaft völlig vorbei. Selbst die Gabriels dieser Welt wissen, dass die gesetzliche Rente künftig nur eine minimale Mindestsicherung sein wird. Wer seinen Lebensstandard im Alter halten will, muss sparen. Doch Draghis unkonventionelle Geldpolitik vernichtet sämtliche Anreize dazu. Das ist der Preis der gemeinsamen Währung. Wer den Euro in Gänze zusammenhalten will, ohne dass ein Land insolvent gehen oder ausscheiden kann, muss akzeptieren, dass der Zins dauerhaft durch Mario Draghi beseitigt wird. Es wird faktisch keine Zinsen mehr auf Anleihen jeglicher Art geben. Und diejenigen, die in diese Anlagen investieren, seien es Versorgungswerke, Lebensversicherungen oder betriebliche Altersvorsorgeeinrichtungen, werden unweigerlich kollabieren.

Und die jungen Menschen mit normalem Einkommen werden ihrer Chance beraubt, ausreichend zu sparen. Ein Beispiel: Ein heute 30-Jähriger muss, wenn er nach heutiger Kaufkraft zusätzlich 1000 Euro Rente mit 67 bis zum 90. Lebensjahr erhalten will, einen Kapitalstock von rund 600.000 Euro aufbauen. Erzielt sein Sparvorgang in den nächsten 37 Jahren keine Zinsen muss er dafür monatlich 1400 Euro zur Seite legen. Wären es dagegen vier Prozent, würde seine monatliche Sparanstrengung bereits auf 580 Euro sinken. Letzteres ist für die Allermeisten schon sehr schwierig, Ersteres wohl unmöglich.

Eine verantwortungsvolle Regierung würde sich um dieses Problem kümmern. Sie würde die Anlagevorschriften für die privaten Vorsorgeeinrichtungen lockern, so dass diese stärker in Aktien, Immobilien, Gold und Silber investieren könnten, um so dem Niedrigzinsdiktat auszuweichen. Und sie würde die Einhaltung europäischen Rechts einfordernd, das da besagt, dass kein Land für die Schulden eines anderen Landes haftet oder eintritt. Und es würde gegen die permanenten Rechtsbrüche der EZB vorgehen und damit der Herrschaft des Rechts neues Vertrauen einhauchen. Die Krise der Parteien ist nämlich nicht ein Mangel an „Brot und Spiel“, sondern ein Mangeln an Vertrauen in die Fähigkeit jedes Einzelnen, sein Leben so zu gestalten wie er oder sie es möchte.

Erstmals erschienen bei Tichys Einblick.

Photo: DALIBRI from Wikimedia (CC BY-SA 3.0)

Die hessischen Minister Grüttner und Schäfer von der CDU und Al-Wazir von den Grünen haben kurz vor Weihnachten eine Vorschlag für die Verbesserung der Altersvorsorge in Deutschland präsentiert. Ein Deutschland-Fonds, in den alle einzahlen, soll die drohende Altersarmut in Deutschland beseitigen.

Größere Sparanstrengungen des Einzelnen sind tatsächlich notwendig. Der Grund ist, dass EZB-Präsident Mario Draghi den Zins vernichtet hat. Sparen in klassische Zinspapiere, in die überwiegend Lebensversicherungen investieren, sind nicht mehr lohnend. Die zehnjährige Staatsanleihe des Bundes rentiert seit Wochen unter 0,5 Prozent. Das ist besorgniserregend, weil es jungen Menschen die Lebensperspektive im Alter nimmt. Ein heute 30-Jähriger muss, wenn er zusätzlich 1000 Euro Rente mit 67 bis zum 90. Lebensjahr erhalten will, einen Kapitalstock von 600.000 Euro aufbauen. Erzielt sein Sparvorgang in den nächsten 37 Jahren keine Zinsen, muss er dafür monatlich 1400 Euro zur Seite legen. Wären es dagegen vier Prozent, würde seine monatliche Sparanstrengung bereits auf 580 Euro sinken. Letzteres ist für die Allermeisten schon sehr schwierig, Ersteres wohl unmöglich.

Der Vorschlag der drei Minister greift daher ein wichtiges Problem auf. Die Lösung ist jedoch viel zu staatsgläubig. So sollen die Arbeitgeber die Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung abführen und diese soll die Beiträge breit, auch in Aktien, anlegen. Schon daran muss man Zweifel hegen. Bislang war die Expertise der Deutschen Rentenversicherung in erfolgreicher Anlagepolitik überschaubar, hat sie doch im Umlagesystem das Geld, das sie eingenommen hat, gleich wieder ausgegeben.

Das Grundproblem der Altersvorsorge in Deutschland ist ihre Komplexität. Zahlreiche Durchführungswege in der betrieblichen Altersvorsorge hemmen Unternehmen, sich damit zu beschäftigen. Riester-Rente und Rürup-Rente sind für den Einzelnen ebenfalls komplizierte Produkte. Sie müssen verrentet, eine Garantie der Beiträge versprochen und in der Steuererklärung bürokratisch veranlagt werden. Eigentlich geht es immer nur um eine Frage: Wie viel darf der Sparer von seinem Ertrag behalten und wie viel muss er an den Staat an Steuern abführen? Das Grundproblem hat mit dem Steuerrecht zu tun und hier mit dessen Jährlichkeitsprinzip. Der Steuerbürger lebt immer nur vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Danach beginnt sein Leben neu, unabhängig davon, ob er sein Einkommen ausgibt – also konsumiert – oder ob er den Konsum in die Zukunft verschiebt – also spart. Das kennen wir zeitlebens nicht anders. Aber es ist dennoch falsch, weil es ungerecht ist. Es behandelt einen gleichen Sachverhalt, das Einkommen, ungleich und verzerrt damit Konsum- und Sparentscheidungen der Bürger. Es darf eigentlich keinen Unterschied machen, ob Einkommen am 31. Dezember eines Jahres erzielt wird oder erst am 1. Januar des Folgejahres. Entscheidend sollte sein, was damit gemacht wird. Es am Konsum festzumachen, wäre daher konsequent.

Besonders deutlich wird dieser Sachverhalt bei langfristigen Sparvorgängen. Ein vereinfachtes Beispiel: Wer heute ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 Euro im Jahr hat und einmalig 1000 Euro zur Seite legt, hat diesen Betrag bereits mit seiner Lohnsteuer versteuert (angenommen wird ein Steuersatz von insgesamt 25 Prozent). Hätte er es nicht versteuern müssen, weil er es nicht heute, sondern erst zu Beginn seines Ruhestandes in 40 Jahren konsumieren will, hätte er 1333 Euro anlegen können. Wir unterstellen, er legt diese 1333 Euro in langlaufende Staatsanleihen an und würde eine Verzinsung von drei Prozent pro Jahr erwarten.

In einer Welt ohne Steuern könnte er zu Beginn seines Lebensabends 4349 Euro erwarten. Investiert er aus versteuertem Einkommen 1000 Euro (1333 Euro – 25 Prozent) und seine jährlichen Zinserträge von drei Prozent werden mit der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent pro Jahr (3 – 25 Prozent = 2,25 Prozent) besteuert, dann hat er in 40 Jahren lediglich 2435 Euro angespart. Die Differenz von 1914 Euro sind seine gezahlten Steuern über 40 Jahre. Das entspricht einer steuerlichen Belastung von 44 Prozent. Hätte er heute konsumiert und nicht erst in 40 Jahren, so wäre seine steuerliche Belastung 25 Prozent gewesen. Der Staat fördert den heutigen Konsum und diskriminiert das Sparen.

Die Gerechtigkeitsdebatte fängt beim Steuerrecht an. Wie gespart wird, wann das Geld entnommen wird und wofür, sollte dem Einzelnen überlassen bleiben. Der Steuersatz sollte zu jedem Zeitpunkt gleich sein. Das wäre gerecht. Wer das bezweifelt, leistet Beihilfe zum heimlichen Diebstahl.

Erstmals erschienen in der Fuldaer Zeitung am 16.1.2016.

Photo: Donnie Ray Jones from Flickr (CC BY 2.0)

Von Dr. Marco Bonacker, Referent für Erwachsenenbildung im Bistum Fulda.

Das Thema der intergenerationellen Gerechtigkeit hat mehrere Aspekte: Die Verantwortung gegenüber der Kinder- und Enkelgeneration drängt sich gegenwärtig in existentiellen ökologischen Herausforderungen auf, die aber als Zukunftsszenario eher diffus bleiben. Schon klarer werden die Folgen aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen, wenn es ums Geld geht. Gerade im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise wird deutlich, dass ein schuldenbasiertes Wirtschaftssystem gerade für nachfolgende Generationen zum Problem werden wird. Die künstlich niedrigen Zinsen tun ihr Übriges, um die Spareinlagen der Jüngeren zu gefährden. Gleiches gilt für ein Rentensystem, das im Kontext des demographischen Wandels die Vorstellungen eines funktionierenden Generationenvertrages im Grunde ad absurdum führt.

Spätestens wenn die Generation der Babyboomer in etwa 15 Jahren in Rente geht und immer weniger Erwerbstätige für immer mehr Rentenbezieher aufkommen müssen, wird sich die Frage der reinen Finanzierbarkeit aufdrängen. Es ist kaum anzunehmen, dass in diesem Zusammenhang von Seiten der Politik bereits erschöpfende Lösungen präsentiert wurden. Im Gegenteil: Ein demokratisches System neigt natürlicherweise zunächst dazu, den aktuellen Wählerwillen zu berücksichtigen, um nicht abgewählt zu werden. Die Einführung der „Rente mit 63“ ist dabei nur ein deutliches Beispiel für den größer werdenden politischen Interessenkonflikt zwischen den Generationen.

Neben all diesen negativen Entwicklungen für die Jüngeren muss man zugleich festhalten: Es wird eine Generation von Erben sein. Der von den Eltern und Großeltern erwirtschaftete Wohlstand wird genau der Generation zu Gute kommen, die um ihr Rentenniveau und ihre soziale Sicherheit bangt. Ein fairer Deal also, könnte man meinen. Damit aber beginnt erst die Diskussion: Ist Erben eigentlich gerecht? Darf man überhaupt auf ein Vermögen pochen, das man sich nicht selbst erarbeitet hat? Manifestiert das Vererben nicht eine soziale Ungleichheit und zementiert damit soziale Ungerechtigkeit?

Die vielzitierte Schere zwischen Arm und Reich nicht weiter auseinandergehen zu lassen, ist ein hehres politisches Ziel. Doch erscheint gerade der staatliche Eingriff ins Erben als falscher Weg, egalitaristischen Vorstellungen zu entsprechen. Aktuell stehen gesetzliche Veränderungen an: Im Juli wurde die Kabinettvorlage für die Reform der Erbschaftssteuer vorgelegt. Die Vorlage, der harte Verhandlungen innerhalb der großen Koalition vorausgingen und die nun ein Kompromisspapier darstellt, zielt vor allem darauf ab, dass Erben größerer Betriebsvermögen nun anders veranlagt werden. Genau wie vorher gilt: Führt der Erbe das Unternehmen weiter und hält dabei bestimmte Qualitätsstandards an Lohn und Beschäftigung ein, bleibt es von der Steuer befreit. Anders als vorher wird aber, wenn das Betriebsvermögen 26 Millionen Euro übersteigt, die private Vermögenlage des Erben in die Rechnung einbezogen. Das heißt: Besitzt der Erbe oder Beschenkte ein größeres, nicht betrieblich genutztes Vermögen, wird er mehr Erbschaftssteuern auf das Betriebsvermögen zahlen müssen. Familienunternehmen, die für den deutschen Mittelstand und damit das Rückgrat der deutschen Wirtschaft typisch sind, erhalten eine höhere Freigrenze für den Schwellenwert der Bedürfnisprüfung.

Die Kabinettsvorlage trägt damit zwei Dingen Rechnung: Erstens honoriert sie die Weiterführung von Unternehmen und besonders von Familienunternehmen, bei der zugleich Arbeitsplätze und Wohlstand gesichert werden. Firmen, auch wenn diese als Erbschaft weitergereicht werden, sind Orte von Innovation und Entwicklung und sind ohnehin von allgemeinem Wert. Zweitens aber verquickt er das private Vermögen des Erben mit dem betrieblichen Erbe – dies aber in einem noch vertretbaren Maß. Das private Risiko und die unternehmerische Leistung sollten schließlich nicht durch Steuern bestraft werden. Von daher ist es zu begrüßen, dass die Kabinettsvorlage in ihrer nun abgeschwächten Form dies zumindest stärker berücksichtigt als in vorherigen Entwürfen.

Freilich geht diese Reform anderen politischen Kräften nicht weit genug. Die Grundkritik: Die ungleiche Vermögensverteilung wird durch die Erbschaftssteuer zementiert und Vermögensakkumulation ohne eigene Leistung gefördert. Ohne Zweifel: Eine funktionierende Marktwirtschaft, die noch dazu sozialen Anspruch hat, ist auf gesellschaftlichen Ausgleich angelegt. Dennoch erscheint es zweifelhaft, dies gerade beim Vererben konfiskatorisch umzusetzen. Vermögen und Besitz wurden bereits versteuert, wenn es, wovon in der Regel ausgegangen werden kann, rechtmäßig erworben wurde. Der Erblasser aber muss darauf vertrauen können, dass mit seinem erarbeiteten und klug verwalteten Privatvermögen nach seinem Willen verfahren wird. Dies stärkt zwar nicht die egalitaristische Position. Das Gegenteil aber wäre weit mehr dem Vorwurf der Ungerechtigkeit ausgesetzt.

Erstmals veröffentlicht in: Die Tagespost, 22.08.2015, Nr. 100

Photo: Armin Kübelbeck from Wikimedia Commons (CC-BY-SA-3.0)

Der Sparer wird derzeit an mehreren Fronten angegriffen: Zum einen trägt Draghis Zinsvernichtung zur Enteignung der Mittelschicht in diesem Land bei. Denn diese spart im Wesentlichen in Schuldpapieren, die eigentlich Zinsen abwerfen sollten. Drückt die Notenbank durch ihre Aufkäufe die Rendite und den Zins dieser Anleihen, dann können diejenigen, die in diese Zinspapiere investieren, natürlich auch keine Erträge erwarten. Das betrifft nicht die ganz Armen, aber auch nicht die ganz Reichen in diesem Land. Es betrifft in erster Linie die Normalsparer, also die Mitte der Gesellschaft. Wer konservativ spart, in Lebensversicherungen, Festgeldern und Bausparverträgen sein Geld anlegt, der verliert.

Gleichzeitig steigen die Preise der Vermögensgüter stark an, denn dort fließt das billige Geld der Notenbanken hin. Die konsumfernen Wirtschaftszweige profitieren zuerst davon. Deren Vermögenswerte steigen durch die erhöhte Nachfrage. Sie führen so lange zu Investitionen bis Überkapazitäten geschaffen werden, die, sobald sie als solche erkannt werden, sich wieder korrigieren. Das ist dann ein Börsencrash. Er ist das äußere Zeichen dieser Übertreibung und gleichzeitig der Beginn einer Normalisierung der Verhältnisse.

So ist es auch jetzt wieder. Auch jetzt werden wieder Überkapazitäten aufgebaut. Jedoch erkennen die Investoren sie noch nicht als solche. Der Deutsche Aktienindex steigt deshalb weiter. Seit seinem Tiefpunkt 2009, als die EZB den Leitzins in mehreren Schritten auf unter 1 Prozent senkte, ist er um mehr als das Dreifache gestiegen. Das weckt jetzt Begehrlichkeiten des Finanzministers. Schäuble nutzt die Gunst der Stunde. Denn es wird vielfach als ungerecht empfunden, dass der Normalsparer mit seinen konservativen Sparformen real Geld verliert und der „gutverdienende“ Aktiensparer sich in der Aktienhausse eine goldene Nase verdient, während der Finanzminister lediglich mit 25 Prozent Kapitalertragssteuer daran partizipiert. Historisch wurde die geringe Besteuerung mit der Flüchtigkeit des Geldes begründet. Doch mit dem gerade beschlossenen Informationsaustausch der Steuerdaten aller OECD-Staaten sieht Schäuble jetzt wohl die Gelegenheit, diese „Gerechtigkeitslücke“ zu schließen. „Big brother ist wachting you“ gilt faktisch weltweit. Also kann nun auch die niedrigere Kapitalertragsbesteuerung dem Einkommensteuertarif mit seiner Besteuerung von 45 Prozent in der Spitze angepasst werden. Das ist wäre doch sozial gerecht! Oder?

Nein, gerecht ist dieses Steuersystem überhaupt nicht. Gerecht wäre es, wenn es Einkünfte jeglicher Art zu jedem Zeitpunkt gleich besteuern würde. Es wäre auch gerecht, wenn die Regierung nicht die Bürger in bestimmte Anlageformen lenken oder zwingen würde. Letzteres schlägt gerade Arbeitsministerin Nahles vor. Sie will nicht nur den Paternoster-Führerschein einführen, um das unfallfreie Benutzen eines Fahrstuhles zu üben, sondern auch eine verpflichtende Altersvorsorge für Selbständige verordnen. Das wäre fatal. Es würde die Zahl der Existenzgründer in Deutschland weiter reduzieren. Wer schon von Beginn seiner Selbständigkeit 300, 400 oder 500 Euro pro Monat in einer Lebensversicherung sparen muss, fängt erst gar nicht an, seine unternehmerische Idee hier umzusetzen, sondern wandert gleich aus.

Ein gerechtes Steuersystem, das Sparen nicht diskriminiert, sähe anders aus: Es würde Einkünfte jeglicher Art nur dann besteuern, wenn sie für den Konsum verwandt werden. Denn in unserem aktuellen Steuersystem führt die jährliche Zins- oder Dividendenbesteuerung von 25 Prozent bei langen Sparprozessen zu einer Kumulation der Besteuerung. Ein Beispiel: Wer heute ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 Euro im Jahr hat und einmalig 1000 Euro zur Seite legt, hat diesen Betrag bereits mit seiner Lohnsteuer versteuert. Angenommen, dieser Sparer hat ein durchschnittlichen Einkommensteuersatz von insgesamt 25 Prozent. Hätte er es nicht versteuern müssen, weil er nicht heute, sondern erst zu Beginn seines Ruhestandes in 40 Jahren konsumieren will, hätte er 1333 Euro anlegen können. Wir unterstellen, er legt diese 1333 Euro in Zinspapiere an und erzielt eine optimistische Verzinsung von 3 Prozent pro Jahr.

In einer Welt ohne Steuern könnt er zu Beginn seines Lebensabends 4349 Euro erwarten. Investiert er aus versteuertem Einkommen 1000 Euro (1333 – 25 Prozent) und seine jährlichen Zinserträge von 3 Prozent werden mit der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent pro Jahr (3 – 25 Prozent = 2,25 Prozent) besteuert, dann hat er in 40 Jahren lediglich 2435 Euro angespart. Die Differenz von 1914 Euro sind seine gezahlten Steuern. Das entspricht, obwohl es eine Kapitalertragsteuer von 25 Prozent gibt, einer steuerlichen Belastung von 44 Prozent. Hätte er heute konsumiert und nicht in 40 Jahren, wäre er steuerlich besser gefahren.

Die Antwort auf diese Diskriminierung muss sein, Sparvorgänge nachgelagert und nicht fortlaufend zu besteuern. Das gibt es zwar in Ansätzen bei der betrieblichen Altersvorsorge und beim Riester- und Rürup-Sparen schon, nur dort drängt die Regierung die Sparer in die Kapitalvernichtung, da diese Anlageformen überwiegend in Anleihen investieren müssen, deren Verzinsung durch die EZB vernichtet wird.

Der Liberale John Stuart Mill hat bereits im 19. Jahrhundert kritisiert: „Denn was gespart und fest angelegt wird, zahlt künftig Einkommensteuer von den Zinsen oder Gewinnen, die es bringt, trotzdem dass es bereits als Kapital besteuert worden ist. Wenn daher Ersparnisse von der Einkommensteuer nicht ausgenommen werden, werden die Steuerzahler von dem, was sie sparen doppelt, und dagegen nur einmal von dem was sie ausgeben, besteuert. Der so zum Nachteile der Vorsorglichkeit und der Wirtschaftlichkeit geschaffene Unterschied ist nicht nur unpolitisch, sondern auch ungerecht.“

Kein Land und keine Gesellschaft sind jemals dauerhaft zu Wohlstand gekommen, indem sie möglichst hohen Steuern, möglichst billigem Geld und möglichst vielem Konsum frönten. Nein, das Gegenteil ist richtig. Fangen wir endlich damit an. Echte Steuergerechtigkeit ist die Voraussetzung für eine Sparkultur in Deutschland. Sparen ist die Grundlage für Investitionen, Arbeitsplätze und Wohlstand einer Gesellschaft. Und gutes Geld ist die Basis dafür.