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Photo: Alex Proimos from Flickr (CC BY-NC 2.0)

Warum spricht eigentlich kaum jemand über Interventionsspiralen? Warum es keine einfachen Lösungen auf großer Ebene gibt und was die Alternativen sind.

Wer A sagt, der muss auch B sagen, und C, und D, und E …

Was ist eigentlich die Aufgabe von Politikern? Von Abgeordneten, Regierungsmitgliedern und deren Mitarbeitern? Die meisten Menschen würden vermutlich antworten, dass „die Politik“ Probleme lösen soll. Probleme, zu deren Lösung die Gesellschaft ohne Zutun ihrer gewählten Vertreter und Regierungen nicht in der Lage seien. Oft handelt es sich dabei um Fälle von sogenanntem Marktversagen, in denen der freie Austausch der Individuen zu ineffizienten oder nicht erstrebenswerten Ergebnissen führe. Und so geht der politische Betrieb mit viel Tatendrang und vor allem voller Überzeugung, das Richtige zu tun, ans Werk; identifiziert und diskutiert Probleme, beschließt Lösungen. Indes ist „der Politiker als Problemlöser“ ein Zerrbild, dem eine maßlose Überschätzung des Menschen zu Grunde liegt. Denn frei nach Leonardo da Vinci: egal ob Mietendeckel, Mindestlohn oder Drogenkrieg – die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. Und zur Lösung dieser neuen Probleme werden auch immer neue Maßnahmen entwickelt, die ihrerseits wieder neue Probleme produzieren. Was wie eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Politiker klingt ist tatsächlich eine verhängnisvolle Interventionsspirale.

Die Interventionsspirale ist der Eintopf politökonomischer Probleme

Die politische Ökonomie beschäftigt sich mit dem Austausch zwischen Individuen und den formellen und informellen Regeln, die diesen Austausch koordinieren. Im Grunde ist jedes politische Problem eine Art abstraktes Beziehungsproblem der Menschen einer Gesellschaft. Die konkreten Ursachen dieser Probleme sind schier unbegrenzt. Doch zumeist lassen sie sich auf zwei grundlegende menschliche Schwächen zurückführen: (1) Wir überschätzen konsequent unsere eigenen kognitiven Fähigkeiten. Wir denken, alles zu wissen und alle Konsequenzen unseres Handels abschätzen zu können. Und (2) wir sind keine Engel, wir verhalten uns opportunistisch und ziehen häufig den kurzfristigen eigenen Vorteil dem langfristigen größeren oder gemeinschaftlichen Vorteil vor. Interventionsspiralen entstehen genau aus diesen zwei Gründen.

Unabsehbare Konsequenzen: Was der Mietendeckel und der War on Drugs gemeinsam haben

Zwei Beispiele: Wenn nun der Berliner Senat niedrigere Mieten durch den sogenannten Mietendeckel erzielen möchte oder die US-Regierung mit dem War on Drugs den Missbrauch von Drogen bekämpft, dann erscheint beides erst einmal als grundsätzliche geeignete Lösung eines Problems (unabhängig von der Bewertung des jeweiligen Sachverhalts als politisches Problem). Nun beeinflusst diese politische Regeländerung (Mieten werden gedeckelt, bestimmte Drogen sind verboten) aber auf einen Schlag zig- wenn nicht gar hunderte Millionen von Austauschbeziehungen. Und es ist eine ganz absurde Vorstellung, dass die Konstrukteure der Regeln alle Konsequenzen abschätzen könnten.

Große politische (Problemlösungs-)Projekte führen daher zu einer unendlichen Anzahl an Folgeproblemen. In Berlin wird der Senat in Zukunft vermutlich damit konfrontiert sein, dass sich nur noch staatlich subventioniertes Bauen lohnt, was das Wohnungsangebot weiter verknappt. Auf den Mietendeckel folgt also aller Voraussicht nach ein staatliches Wohnungsbauprogramm. Und so weiter und so fort. Einerseits geht so die Signalfunktion von Preisen vollständig verloren, sodass weder das Berliner Umland von einem Preisgefälle profitieren noch Unternehmer zum Neubau von Wohnungen angereizt werden. Andererseits muss ja auch der Staat seine Subventionen irgendwo hernehmen, sodass der gemeine Mieter am Ende trotzdem die Zeche zahlt, nur eben über Steuern und mit einem saftigen Verwaltungsaufschlag.

Und der „War on Drugs“? Anstatt einen kontrollierbaren Markt für rauscherzeugende Substanzen zu schaffen, auf dem zumindest die Qualität von Rauschmitteln weitestgehend gesichert werden kann, schafft die Drogen-Prohibition den größten illegalen Markt der Welt. Statt vom verfassungsgebundenen Staat wird dieser Markt von gewalttätigen Mafias regiert, die nun abermals von staatlichen Behörden bekämpft werden. Und das vor allem im Ausland und unter Mithilfe von korrupten Regierungen und fragwürdigen Desposten. Das stürzt ganze Länder in Mittel- und Südamerika in Chaos und Gewalt. Wer hätte gedacht, dass der Kampf gegen Drogen in den USA zu einem der größten geopolitischen Probleme unserer Zeit wird?

Nicht selten enden Interventionsspiralen in einem Wettlauf um Privilegen

Doch nicht nur die (unvorhersehbaren) Konsequenzen politischer Regeländerungen treiben die Interventionsspirale an. Wie der österreichische Ökonom Ludwig von Mises feststellte, geschieht dies auch durch schlichte menschliche Begehrlichkeiten (wir sind eben alle keine Engel):

Der Interventionismus wird zu einem Wettlauf der einzelnen Interessenten und Interessengruppen um Privilegien. Die Regierung wird zu einem Weihnachtsmann, der Geschenke verteilt. Doch die Beschenkten müssen die Gaben, die sie empfangen, doppelt bezahlen. Dem Staate stehen keine anderen Mittel zum Schenken zur Verfügung als solche, die er dem Einkommen und dem Vermögen der Untertanen entnimmt.

Ludwig von Mises, Ominipotent Government, 1944; dt. Im Namen des Staats, Bonn 1978, S. 93.

In anderen Worten: Fangen wir einmal damit an, bestimmte Interessen über andere zu stellen oder scheinbar auszugleichen, geht der Wettbewerb um Privilegien erst so richtig los. Politiker wollen schließlich wiedergewählt werden und Interessengruppen das Beste für ihr Klientel herausholen. So öffnet beispielsweise der „ganz große Wurf“ Mietendeckel Tür und Tor für allerhand Sonderregelungen: sei es für bestimmte Neubauten, Immobilienbesitzer oder Genossenschaften. Sind deren Interessen erst einmal berücksichtigt, kommen Mieterbund und Co. um die Ecke und verlangen ihrerseits wieder einen Ausgleich. Die Politik wird zum Basar, auf dem von hier nach da nach dort munter umverteilt wird. Und am Ende stehen alle mit weniger da. Schließlich gibt es keine kostenlose Regulierung. Selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass Regulierungen à la Mietendeckel den Markt effizienter machen, würden Durch- und Umsetzungskosten diesen Vorteil am Ende doch wieder aufwiegen.

Es gibt keine einfachen Lösungen auf großer Ebene

Was folgt daraus? Wer einfache Lösungen auf großer Ebene propagiert, der mag vielleicht hehre Absichten haben, aber dem sollten wir trotzdem kein Gehör schenken. Zu unabwägbar sind die Konsequenzen von großen Lösungen, zu weit öffnen sie das Tor für Folge und Folge-Folge-Interventionen und Klientelpolitik, die am Ende alle schlechter dastehen lassen.

Und die Alternative?

Erstens bedarf es eines ausgewogenen Blicks auf die Möglichkeiten von Markt und Staat. Aufgrund der menschlichen Schwächen können weder der Markt noch der Staat zu einhundert Prozent effiziente Lösungen hervorbringen. Die meisten Interventionsspiralen beginnen indes mit dem Vergleich eines vermeintlichen Marktversagens mit einer perfekten Staatslösung. Wer auf Basis dieses Vergleichs eine Entscheidung trifft, fällt dem sogenannten Nirvana-Trugschluss zum Opfer. Vergleicht man jedoch eine realistische staatliche Alternative mit allen ihren Schwächen mit dem Status Quo, so offenbart sich zumeist, dass ein Marktversagen einem Staatsversagen vorzuziehen ist.

Doch auch dies bedeutet nicht, dass wir uns einfach mit ineffizienten Situationen abfinden sollten. Denn zweitens müssen wir den Blick über den Tellerrand hinauswerfen. Der Staat, sei es auf Landes- oder Bundesebene mag vielleicht die sichtbarste aller Ordnungen unseres täglichen Zusammenlebens sein, aber er ist eben doch nur eine unter vielen Ordnungen. Auf kleinster Ebene, sei es in der Nachbarschaft, der Wohnungsbaugenossenschaft oder im Stadtteil, lassen sich Lösungen finden, die viel weniger zu Interventionsspiralen neigen. Denn die niedrige Ebene bedeutet weniger unabsehbare Konsequenzen, weniger Interessen, die vereint werden müssen, und weniger weitreichende Konsequenzen, sollte eine Ordnung am Ende doch einmal nicht (nur) das gewünschte Ergebnis nach sich ziehen.

Das wäre doch mal einen Versuch wert.

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Wie von Zauberhand hat sich die Homöopathie eine einzigartige Sonderstellung im deutschen Gesundheitswesen erschaffen. Sie muss nicht wirken und nichts beweisen und ist trotzdem Teil des Systems – ein Fehler.

Hokuspokus Fidibus!

„Hiezu fügt man 100 Tropfen guten Weingeist und giebt dann dem, mit seinem Stöpsel zugepfropften Fläschgen, 100 starke Schüttelstöße mit der Hand gegen einen harten, aber elastischen Körper geführt.“ Hokuspokus Fidibus, drei Mal schwarzer Kater – Fertig ist der Trunk! – mag man da vollenden. Doch anders als man gemeinhin annehmen könnte, handelt es sich bei diesem Rezept nicht um einen Auszug aus dem altenglischen magischen Heilbuch „Lacnunga“. Stattdessen erklärt hier der 1843 verstorbene Vater der Homöopathie, Samuel Hahnemann, ein Grundprinzip zur Herstellung homöopathischer Mittel. Durch das beschriebene „Verschütteln“ sollen sich die guten Eigenschaften eines Giftes auf die Arznei übertragen, während die schlechten durch endloses Verdünnen verschwinden.

Ja, das ist skurril, aber wäre eigentlich nicht weiter von Belang. Würde die Homöopathie nicht eine absurde Sonderstellung im deutschen Gesundheitswesen genießen.

„Regulierung? Ja bitte!“ Die Homöopathie kauft sich den Anstrich „Arzneimittel“

Im vergangenen Jahr gaben die Deutschen 670 Millionen Euro für homöopathische Arzneien aus. Davon wurden 85 % privat bezahlt. Präparate für ca. 100 Millionen Euro wurden hingegen auf Rezept ausgegeben und damit teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. An sich wäre das in Zeiten, in denen Menschen Unsummen für Dinge wie Ziegen-Yoga ausgeben, nicht weiter problematisch. Wäre da nicht die unheilvolle Verquickung der homöopathischen Industrie mit dem Staat. So besteht für die allermeisten homöopathischen Erzeugnisse eine Registrierungs- und Apothekenpflicht. Allerdings mit einer wichtigen Sonderregel. Während Hersteller konventioneller Arzneimittel umfangreiche Wirksamkeitsnachweise erbringen müssen, entfällt diese Vorgabe für homöopathische Präparate.

Das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte prüft lediglich, ob die jeweiligen Präparate korrekt (also entsprechend der homöopathischen Vorgaben) hergestellt wurden und ob der Hersteller garantieren kann, dass die jeweilige Mischung nicht schädlich ist. Letzteres ist bei den allermeisten Präparaten dann auch nicht sonderlich schwer, schließlich enthalten Präparate schon ab der so genannten D24-Verdünnung in 50 Prozent der Fälle überhaupt kein einziges Molekül mehr des eigentlichen Wirkstoffes. Ein für die Hersteller recht aufwendiges und teures Verfahren zum Inverkehrbringen von kleinen Zuckerkügelchen. Doch trotzdem insistiert die Homöopathen-Lobby, die Registrierungspflichten beizubehalten.

Setzt sich eine ganze Industrie für mehr Bürokratie ein, sollte man auf der Stelle stutzen. Und tatsächlich helfen Apotheken- und Registrierungspflicht den homöopathischen Unternehmen nur. Denn obwohl nichts mehr drin ist, steht Arzneimittel drauf – und welcher Kunde hinterfragt das schon in einem Land, in dem alles und jedes aufs Genauste geprüft und reguliert ist. Und so verfällt neben gutgläubigen Patienten auch so mancher Schulmediziner dem Gedanken, dass da ja schon irgendwas dran sein müsse und verschreibt die kleinen Mittelchen. Man möchte ja auch kein zurückgebliebener Außenseiter sein …

Ein öffentliches Gesundheitswesen braucht allgemeinverbindliche und nachvollziehbare Regeln

Darüber hinaus schleicht sich die Homöopathie immer weiter in das öffentliche Gesundheitswesen. Universitäten bieten ihren Studenten Wahlkurse in Homöopathie an und gesetzliche Krankenkassen übernehmen freiwillig die Kosten homöopathischer Anwendungen auf Kosten der Solidargemeinschaft. Und das alles, obwohl die Studienlage eindeutig zeigt, dass homöopathische Präparate nicht besser wirken als jedes andere x-beliebige Placebo. Sicher, es gibt immer wieder Studien, die das Gegenteil behaupten. Doch sind diese fast ausschließlich tendenziös, von schlechter wissenschaftlicher Qualität und uneindeutig, wie eine große Metastudie aus dem Jahr 2005 belegt.

Ein so umfangreiches öffentliches Gesundheitswesen wie das deutsche ist vor allem eines: teuer. Da ist es umso wichtiger, dass wir dieser Institution allgemeinverbindliche und nachvollziehbare Regeln geben. Es geht dabei letztendlich um nichts anderes als die Gleichheit vor dem Gesetz. Es gibt diese umfangreichen und klar nachvollziehbaren Regeln, und sie stellen hohe Ansprüche an Anbieter medizinischer Leistungen und Präparate.

Doch die deutschen Homöopathen haben es durch geschickte Lobbyarbeit, Scheinwissenschaftlichkeit und Selbstreferenz geschafft, sich so mancher Regel zu entziehen und trotzdem Teil des Systems zu sein. Das grenzt schon fast an Zauberei und trägt wesentlich zur wachsenden Bedeutung der Homöopathie bei. Welch ein Aufschrei würde aber durchs Land gehen, würde sich Volkswagen mittels eines eigenen Paragraphens einfach dem verbindlichen Abgastest entziehen? VW könnte dafür beispielsweise einige Studien renommierter Lungenärzte im hauseigenen VW-Magazin platzieren, die behaupten, dass VW-Abgase sich durch den Kontakt mit der Mundschleimhaut auflösen und deshalb nicht schädlich seien. Weit weg ist dies von der Argumentation der Homöopathen-Lobby jedenfalls nicht.

Besen, Besen! Seids gewesen.

Das Problem ist letztlich nicht, dass viele Menschen trotz fehlender Belege von der Homöopathie überzeugt sind. So kann die Homöopathie ja erwiesenermaßen die gleichen positiven Wirkungen erzielen wie simple Placebo-Präparate. Und in Zeiten, in denen der von der Gesundheitspolitik durchs Arztzimmer gehetzte Hausarzt gerade einmal sieben Minuten pro Patient erübrigen darf, will er seine Praxis irgendwie halten, da ist es auch nicht verwunderlich, dass es wohltuend ist, wenn sich ein Homöopath einmal 90 Minuten für den Patienten nehmen kann. Das alles rechtfertigt aber nicht die Sonderstellung der Homöopathie im deutschen Gesundheitswesen.

Sicherlich sollte niemandem der Zugang zu den kleinen Zauberkügelchen verwehrt werden – so lange im Ernstfall eine richtige Behandlung zugänglich ist. Hinterfragen sollten wir allerdings wie die Homöopathie-Lobby sich ihre Welt zurecht zaubert – und wie wir unser Gesundheitssystem so organisieren können, dass wir am Ende vielleicht ganz ohne Zauberei auskommen.

Photo: kennejima from Flickr (CC BY 2.0)

Wenn die Justizministerin Katarina Barley die Urheberrechtsreform im EU-Rat der Justizminister durchwinkt, dann bricht sie im Namen ihrer eigenen Partei den Koalitionsvertrag. Das ist bemerkenswert, da Barley ja gleichzeitig Spitzenkandidatin der SPD zur EU-Wahl ist, und nur wenige Themen derartig Aufmerksamkeit auf europäischer Ebene haben. Im Koalitionsvertrag heißt es nämlich: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu „filtern“, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.“ Die GroKo spricht sich im Koalitionsvertrag also gegen eine Erweiterung des Haftungsregime auf Internetplattformen wie Google, YouTube und Co. aus.

Doch eigentlich ist dieser Bruch des Koalitionsvertrags ein kollektiver. Denn auch die Union unterstützt die Urheberrechtsreform. Schon im EU-Parlament hat die EVP-Fraktion letztlich dem Richtlinienentwurf zur Mehrheit verholfen. Es waren also CDU und CSU, die die entscheidenden Stimmen für die Mehrheit sicherten.

Die Urheberrechtsreform durchbricht fundamentale marktwirtschaftliche Prinzipien. Eine marktwirtschaftliche Ordnung funktioniert dann gut, wenn das Eigentum geschützt wird. Also, wenn derjenige, dessen Eigentumsrechte verletzt werden, sich dagegen wehren kann. Wenn er für einen Schaden, den er erleidet, einen Ausgleich erhält. Das ist nicht immer einfach. Im grenzüberschreitenden Handel ist das vielfach sogar besonders schwierig. Die Probleme sind nicht auf das Internet beschränkt. Wenn in China Markenrechte eines Bekleidungsherstellers verletzt werden, dann ist es für die Unternehmen oftmals schwierig, ihre Ansprüche durchzusetzen. Hier setzt die Politik an, die bei internationalen Verhandlungen, auf WTO-Ebene oder bei den Verhandlungen von Freihandelsabkommen gerade über diese Aspekte diskutiert, und Vereinbarungen trifft, damit die Rechteverletzung vor Ort abgestellt oder das Eigentumsrecht durchgesetzt werden kann. Das ist mühsam und schwierig, aber dennoch notwendig.

Eine marktwirtschaftliche Ordnung entlässt denjenigen, dessen Eigentumsrechte verletzt werden, jedoch nicht aus der Verantwortung, sich um die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu kümmern. Daraus haben einige Anbieter sogar ein Geschäftsmodell gemacht. Wer eine eigene Internetseite betreibt, kann ein Lied davon singen. Wenn etwa Bilder aus einer Bilddatenbank wie Flickr und Co. verwandt werden, dann kann es passieren, dass man Wochen später die Aufforderung zur Zahlung eines drei- bis vierstelligen Betrages bekommt, weil man die Urheber nicht oder nicht vollständig angegeben hat. Es soll sogar Suchmaschinen geben, die solche Veröffentlichungen heraussuchen. Ganze Anwaltskanzleien haben sich auf dieses lukrative Geschäft spezialisiert.

Doch man darf diejenigen, die Eigentumsrechte verletzen, nicht mit denjenigen verwechseln, die lediglich einen Marktplatz anbieten. Google, YouTube und Facebook bieten gerade das an. Warum sollen sie dafür haften müssen, dass jemand Inhalte hochlädt, die Eigentumsrechte anderer verletzen? Der Youtuber Felix von der Laden diskutierte bei Maybrit Illner mit Welt-Herausgeber Stefan Aust gerade über diese Frage. Sein Beispiel, dass die Post ja auch nicht dafür hafte, wenn jemand einen Brief versendet und beim Briefinhalt gegen das Urheberrecht verstoßen wird, konterte Aust damit, dass YouTube aber mit den Daten der Nutzer Geld verdiene und daher die Haftung auch berechtigt sei.

Das Beispiel war richtig und sehr treffend. Denn auch die Deutsche Post verdient ihr Geld nicht nur damit, dass sie Briefmarken verkauft, sondern auch, indem sie mit den Daten der Nutzer Geld verdient. So können spezifische Zielgruppe über den Postversand erreicht werden, deren Adressenbestände von der Deutschen Post käuflich erworben werden müssen. Das ist ein lukratives Geschäft für die Post. Sie macht also das Gleiche in der analogen Welt wie YouTube und Co. in der digitalen. Selbst die Marktmacht ist hier kein Argument, denn der relative Marktanteil am entsprechenden Sektor der Post ist wahrscheinlich höher als derjenige der betroffenen Internetunternehmen.

Was hier stattfindet, ist der klassische Kampf der Besitzstandswahrer gegenüber grundlegenden Veränderungen der Märkte. Klassische Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und Bilder verlieren ihre Bedeutung gegenüber Angeboten im Internet. Nur wenige Verlage haben auf diese Veränderungen bisher eine Antwort. Jetzt soll der Staat helfen, deren Niedergang abzufedern. Der Staat soll Verwertungsgesellschaften initiieren und Google verpflichten, für Zeitungsausschnitte zu bezahlen. Doch wer hindert die Zeitungsverlage daran, selbst Verwertungsgesellschaften zu gründen oder Google die Veröffentlichung von Zeitungsausschnitten zu untersagen? Das Urheberrecht sicherlich nicht. Es sind die Verlage selbst, die sich bislang damit arrangiert und auch davon profitieren haben. Denn die Klicks auf ihre Internetseiten werden dadurch vervielfacht. Es ist eine Win-Win-Situation für alle Seiten. Der Suchende findet so schneller, was er will. Die Zeitung hat mehr Klicks und Google profitiert von den Daten. Das Internet ist deshalb so erfolgreich, weil es unser aller Leben einfacher macht. Google, YouTube und andere ersparen uns Lebenszeit, die wir alle früher für Recherchen aufwenden mussten. Diesen Fortschritt sollten wir in EU-Europa nicht zerstören. Daher, liebe Frau Barley, stimmen Sie am 9. April gegen die Urheberrechtsreform. Sie haben es in der Hand!

Zuerst erschienen bei Tichys Einblick.

Photo: Wikimedia Commons (CC 0)

Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues und Fabian Kurz, Doktorand der Volkswirtschaftslehre. 

Die finanziellen Unterstützungen von Unternehmen durch Regierungen sind in Summe wohlfahrtsmindernd. Wer diese abbauen möchte, sollte sich für internationale Abkommen einsetzen. Sie bieten den verlässlichsten vertraglichen Rahmen, um auf allen Seiten parallel handelsschädliche Subventionen abzubauen, wenn Staaten unilateral dazu nicht bereit sind.

Subventionen für einzelne Unternehmen oder Industriezweige sind nicht nur direkt kostspielig für die inländischen Steuerzahler. Stellt der Staat inländischen Unternehmen finanzielle Mittel zur Verfügung, stärkt er die Position dieser Unternehmen im Wettbewerb um die Gunst von Kunden zum Nachteil ausländischer Anbieter. Ob sich einheimische Kunden und ausländische Anbieter einig werden, hängt dann nicht mehr nur davon ab, welche Anbieter Ressourcen besonders geschickt einsetzen, sondern woher die Anbieter stammen. Wie wir im aktuellen IREF Policy Paper diskutieren, schränken die finanzielle Unterstützung einheimischer Unternehmen und andere zollfremde staatliche Maßnahmen den grenzüberschreitenden Handel zunehmend ein. Besserung können vor allem internationale Vereinbarungen schaffen, wie das derzeit auf Eis liegende TTIP.

Zur finanziellen Unterstützung inländischer Unternehmen werden von Regierungen eine Vielzahl an Instrumenten genutzt. Es kommen direkte Unternehmenssubventionen und vergünstigte Kredite, aber auch Bailouts für angeschlagene Unternehmen zum Einsatz.

Subventionen in den USA, Deutschland und der EU

Die derzeitige Zollpolitik der USA steht zu Recht in der Kritik. Doch auch Finanzhilfen und Subventionen, die die Bundesregierung der USA reichlich gewährt, behindern den Handel, wenn sie bevorzugt an inländische Unternehmen vergeben werden. Alleine die US-Bundesregierung vergibt derzeit jährlich Subventionen in Höhe von etwa 60 Milliarden Dollar – Steuererleichterungen sind dabei nicht berücksichtigt. Auch diesseits des Atlantiks subventioniert der Staat. Laut dem aktuellen Subventionsbericht des Kieler Instituts für Weltwirtschaft summierten sich die Finanzhilfen des Bundes, Steuervergünstigungen und weitere Einnahmenverzichte des Staates in Deutschland 2017 auf rund 118 Milliarden Euro. Sofern davon wie im Falle des Kohlebergbaus oder der Landwirtschaft Branchen betroffen sind, deren Unternehmen im internationalen Wettbewerb stehen, wird grenzüberschreitender Handel eingeschränkt.

Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union ist ein gutes Beispiel für die offensichtliche Abschottung eines Sektors vor ausländischer Konkurrenz. In der EU produzierende Landwirte erhalten jährlich Subventionen im Umfang von mehr als 57 Milliarden Euro. Durch den EU-Agrarprotektionismus wird ausländischen Anbietern aus Drittstaaten der Marktzutritt erschwert und folglich der heimische Markt von europäischen Produzenten dominiert.

Kredit: Der Wolf im Schafspelz

Zunächst harmloser als staatliche Subventionen erscheinen Kredite. Staatliche Kredite werden gewöhnlich nicht von Ministerien oder der Regierung vergeben, sondern von staatlichen Förderbanken wie der deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Im Vergleich zu Subventionen ist die durch staatliche Kredite erfolgende finanzielle Unterstützung weniger offensichtlich und politisch möglicherweise leichter zu rechtfertigen, weil es sich „nur“ um geliehene Mittel handelt.

So kommentierte Bundeskanzlerin Angela Merkel im Jahre 2017 in einem Interview den Kredit der staatlichen KfW an die strauchelnde private Fluggesellschaft Air Berlin mit den Worten: „Wir können mit großer, großer Wahrscheinlichkeit sagen, dass der Steuerzahler das nicht bezahlen muss“.

Allerdings trug der Steuerzahler wie bei jedem anderen Kredit der KfW nicht nur das Kreditausfallrisiko. Zudem wurde mit Air Berlin ein einheimisches Unternehmen durch staatliche Hilfestellung gegenüber in- und ausländischen Wettbewerbern bevorzugt. Anschließend wurden große Teile von Air Berlin unter fragwürdigen Umständen von der Lufthansa übernommen – einem weiteren einheimischen Unternehmen. In Abwesenheit der staatlichen Hilfsleistungen durch einen Kredit wäre es ausländischen Anbietern leichter gefallen, erfolgreich auf dem deutschen Markt um Fluggäste zu konkurrieren.

Sporadische Hilfe: Unternehmensrettungen

Nicht nur die dauerhafte Unterstützung von Unternehmen durch Subventionen und Kredite kann für den internationalen Handel schädlich sein, sondern auch eine einmalige staatliche Rettungshilfe für Unternehmen.

Staatliche Rettungshilfen sind aus mehreren Gründen besonders kritisch zu beurteilen. Erstens, es erhalten meist Unternehmen diskretionäre Hilfe, deren Scheitern politische Relevanz hätte. Zumeist sind dies größere Unternehmen. So werden größere inländische Unternehmen gegenüber kleineren inländischen und Unternehmen jedweder Größe aus dem Ausland bevorteilt. Zweitens, Unternehmen oder Banken, deren Gläubiger um die „Systemrelevanz“ ihres Schuldners wissen und mit einer Unterstützung durch den Staat in einer Notsituation rechnen, neigen zu risikoreicherem Verhalten und bringen das System so zusätzlich in Gefahr. Drittens, das Scheitern einzelner Unternehmen gehört zum marktwirtschaftlichen Prozess ebenso wie der Erfolg einzelner Unternehmen. Kann ein Unternehmen Kunden von seinen Produkten nicht ausreichend überzeugen, sollte es Ressourcen nicht länger an sich binden. Die freiwerdenden Ressourcen können dann andere Unternehmen aus dem In- und Ausland anders und besser einsetzen.

Trotz dieser negativen Konsequenzen erfreuen sich staatliche Rettungsmaßnahmen einer gewissen Beliebtheit. So wurden im Zuge der weltweiten Finanzkrise 2008/2009 in den USA nicht nur eine Vielzahl von Banken und anderen Finanzinstituten gerettet, sondern auch zwei der drei großen Autobauer der Vereinigten Staaten. Die Exportmöglichkeiten ausländischer Hersteller in die USA sähen ohne die staatlichen Bailouts für GM und Chrysler heute wohl besser aus.

Auch Deutschland hat eine unrühmliche Tradition, mit Krediten, Bürgschaften und der Bereitstellung von Eigenkapital große Unternehmen vor der Insolvenz zu bewahren. Dies geschah etwa im Jahr 1999 beim Baukonzern Holzmann oder bei der Commerzbank, mehreren Landesbanken sowie weiteren privaten Banken im Zuge der jüngsten Finanzkrise.

EU-Recht: Ausnahmen für fragliche Subventionen

Grundsätzlich sind nach Art. 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union staatliche Beihilfen, die Unternehmen oder Wirtschaftszweige direkt oder indirekt begünstigen, in der EU verboten, wenn sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Doch zahlreiche Ausnahmen weichen das Verbot auf. So sind einmalige Hilfen für Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen erlaubt. Auch für die Bankenrettung im Zuge der Finanzkrise wurden großzügige Ausnahmen gewährt.

Die Ausnahmen sind teilweise sehr weitreichend formuliert. So dürfen in Gebieten mit einem außergewöhnlich niedrigen Lebensstandard und Unterbeschäftigung Subventionen an Unternehmen erfolgen. Solche Subventionen sind allerdings regelmäßig ungeeignet, um den Lebensstandard zu heben, ohne ihn anderswo zu senken. So wurden während der Teilung Deutschlands die Regionen in der Bundesrepublik, die direkt an den eisernen Vorhang angrenzten, durch Unternehmens- und Infrastruktursubventionen gefördert. Eine aktuelle Studie liefert zwar Hinweise darauf, dass die Subventionen ökonomische Aktivitäten gefördert haben. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich dabei ausschließlich um Verlagerungseffekte handelte. Firmen haben sich in den subventionierten Gebieten niedergelassen, die sich sonst in den nicht subventionierten Nachbarregionen weiter im Westen angesiedelt hätten.

Multilaterale Abkommen notwendig

Die finanziellen Unterstützungen von Unternehmen durch Regierungen sind in Summe wohlfahrtsmindernd. Wer diese abbauen möchte, sollte sich für internationale Abkommen einsetzen. Sie bieten den verlässlichsten vertraglichen Rahmen, um auf allen Seiten parallel handelsschädliche Subventionen abzubauen, wenn Staaten unilateral dazu nicht bereit sind. Die Europäische Union sollte sich daher bemühen, die auf Eis liegenden Verhandlungen um ein Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten wieder aufzunehmen. Zudem sollte sie unilateral mit gutem Beispiel vorangehen und ihr eigenes Beihilferecht verschärfen, indem sie Ausnahmen abschafft.

Erstmals erschienen bei IREF.

Photo: Associazione Pellizza da Volpedo from Wikimedia Commons (CC 0)

Stehen wir vor einer Rezession in Deutschland oder haben wir sie bereits? Das Wachstum in Deutschland im vierten Quartal 2018 lag bei 0,02 Prozent. Im Vorquartal bei minus 0,2 Prozent. Trotz dieser Zahlen sprechen einige Aspekte dagegen.

In weiten Teilen des Landes herrscht faktische Vollbeschäftigung. Die offiziellen Arbeitslosenzahlen sind seit der Deutschen Einheit noch nie so niedrig gewesen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten noch nie so hoch. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen geht erkennbar zurück und die Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften sinken auf ein historisch niedriges Niveau. Inzwischen hat sich der Arbeitsmarkt von einem Arbeitgebermarkt zu einem Arbeitnehmermarkt entwickelt. Arbeitgeber suchen schier verzweifelt LKW-Fahrer, Handwerksgesellen und Facharbeiter. Im gewerblichen Bereich sind viele Ausbildungsplätze nicht besetzt. Wahrscheinlich wird dieser Mangel sich weiter verschärfen.

Die Wachstumsschwäche ist in erster Linie dem Mangel an qualifizierten Mitarbeitern geschuldet. Aufträge können nicht mehr in der geplanten Form abgearbeitet oder neue angenommen werden. Das drückt auf Umsatz und Gewinn der Unternehmen. Weniger Gewinn bedeutet meist weniger Investitionen. Um Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, muss mehr aufgewendet werden.

In diesem wirtschaftlichen Umfeld kommen Arbeitnehmer zunehmend in eine Position der Stärke. Sie können Bedingungen stellen, die viele Jahre als Hirngespinste der Gewerkschaften gegeißelt wurden. Auch die Diskussion über mehr Freizeit und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf rücken stärker in den Fokus. Darauf muss auch der Gesetzgeber reagieren. Nicht so sehr dadurch, dass er noch stärker in die Tarifautonomie und die Vertragsfreiheit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eingreift, sondern indem er mehr Freiräume zulässt.

Das Land Nordrhein-Westfalen geht am heutigen Freitag im Bundesrat einen ersten Schritt. In einem Entschließungsantrag fordert die NRW-Landesregierung eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes. Darin heißt es, dass „eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen für eine flexible Arbeitszeitgestaltung“ erforderlich sei. Das wäre tatsächlich zu begrüßen. Heute sind das Arbeitszeitgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und viele andere Rahmenbedingungen letztlich arbeitnehmerfeindlich. Denn sie verhindern vielfach, dass Arbeitnehmer ihre Lebensziele mit ihrer Berufstätigkeit verbinden können. Aber genau das wäre oftmals im Interesse der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Denn viele Alleinerziehende wollen vielleicht mobil arbeiten, wenn das Kind in der Schule ist, und es anschließend betreuen. Abends wenn das Kind schläft, kann dann vielleicht noch 2 Stunden gearbeitet werden. Dieses lebenswirkliche Modell scheitert am Arbeitszeitgesetz. Es schreibt eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden vor und eine elfstündige Ruhezeit.

Das Arbeiten von Zuhause darf möglichst auch nicht unter dem Stichwort Telearbeit laufen, denn dann schlägt die volle Wucht der Arbeitstättenverordnung zu. Das fängt beim Mobiliar an und hört bei der Bildschirmarbeitsverordnung nicht auf. Die Fürsorgepflicht und die Verantwortung für die Sicherheit und die Gesundheit der Mitarbeiter hat der Gesetzgeber auch für diese Arbeitsplätze definiert. Die Frage der Kommunikation mit dem Firmennetzwerk, Fragen des Datenschutzes und vieles mehr sind dabei noch gar nicht beantwortet. Fakt ist: so wird das nichts. Wer als Arbeitgeber und Arbeitnehmer diesen Umstand umgehen will, kann dies nur durch eine Vereinbarung über „mobiles Arbeit“ bewerkstelligen, also das ortsungebundene Arbeiten mit dem Laptop. Doch auch hier gilt Vorsicht an der Bahnsteigkante. Wenn der Arbeitnehmer sich mehr als 2 Stunden täglich oder 30 Tage pro Jahr an einem bestimmten Ort aufhält, dann funktioniert das flexible mobile Arbeiten nicht mehr, sondern dann handelt es sich um eine Betriebstätte mit allen Rechtsfolgen.

Will man die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern, dann müssen diese Regelungen der Lebenswirklichkeit angepasst werden. Unternehmen dürfen nicht in die rechtliche Grauzone gedrängt werden und Arbeitnehmern muss es möglich sein, flexible Modelle mit seinem Arbeitgeber auszuhandeln. Am Ende wäre die individuelle Freiheit gestärkt. Das erfordert aber eine Umkehr im Denken. Dann ist der Arbeitnehmer nicht mehr der Schwache, Bedürftige und Hilflose, oder wie Marx sagen würde: der Entfremdete, sondern derjenige der sein Lebensglück selbst in die Hand nehmen will und kann.