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Photo: Ann Larie Valentine from Flickr (CC BY-SA 2.0)

Von Frederic Schneider, Politikwissensschaftler und Praktikant bei Prometheus.

Das ZDF besitzt die Rechte an der US-Kultserie „Mad Men“. Die hat in den letzten Jahren vier Golden Globes und fünf Emmys abgeräumt. Eigentlich, sollte man meinen, die perfekte Gelegenheit für den Sender, seinem gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsauftrag nachzukommen und der Altersstruktur seiner Zuschauer (60 Jahre im Schnitt) entgegenzuwirken. Sülz-Formate wie „Markus Lanz“ oder Kochshows, die maximal als Schlafmittelersatz taugen, raus – die Erfolgsserie „Mad Men“ rein ins Programm.

Irgendwas ist dann schief gelaufen … Die Programmdirektoren haben sich dagegen entschieden, die Erfolgsserie im Vorabendprogramm laufen zu lassen: Don Draper und seine Werbe-Kollegen versauern stattdessen um 00:35 Uhr auf ZDFneo. Obwohl zuerst mit knackigen Slogans wie „Hinter jeder erfolgreichen Frau steht ein Mann, der ihr auf den Arsch glotzt!“ beworben, bekommt die Serie am Ende ein Sender, der nicht einmal analog zu empfangen ist. Auf einem Sendeplatz mitten in der Nacht. Das Traurige für den Zuschauer: der über eine Zwangsabgabe finanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk schnappt so den anderen Sendern spannende Formate weg und verbannt sie ins Nirgendwo.

Bei den Fußball-Rechten ist das ähnlich. Die gebührenfinanzierten Anstalten benehmen sich dabei als schrieben wir das Jahr 1982. Denn ARD und ZDF müssen damals wie heute nicht darauf achten, ob sie die Rechte zu Marktpreisen erwerben. Heute lassen sie sich im Namen des Informationsauftrages von der Deutschen Fußball Liga ausquetschen und zahlen dabei Mondpreise. Nicht-gebührenfinanzierte Sender können sich die Bundesliga-Lizenzen schon lange nicht mehr leisten. Das Geld ist nie und nimmer über Werbung wieder hereinzuholen.

Über eine Milliarde Euro pro Jahr geben die Öffentlichen für sportliche Großereignisse aus. Neben der Bundesliga zeigen sie auch die Fußball Europa- und Weltmeisterschaften, die Olympischen Winter- und Sommerspiele, Leichtathletik und vieles mehr. Die meisten dieser Großereignisse sind dabei so beliebt, dass sie auch für Sender wie SAT1, RTL und PRO7 interessant sein dürften, wäre da nicht das öffentlich-rechtliche Fernsehen, das eigentlich so gut wie jeden Preis zahlen kann und auch zahlt.

Der Umgang mit den Übertragungsrechten für sportliche Großereignisse ist nur das krasseste Beispiel eines durch staatliche Institutionen total verzerrten Marktes. Das Prinzip gilt auch in anderen Bereichen. Oftmals wird von Befürwortern von ARD und ZDF ins Feld geführt, nur mit dem Öffentlich-Rechtlichen lasse sich überhaupt Qualität gewährleisten. Das ist ein Irrglaube. Welcher private Sender würde denn eine politische Talkshow am Sonntagabend zeigen, während in der ARD Günther Jauch seinen Talk veranstaltet? Auf der anderen Seite: gäbe es die ARD nicht, dann gäbe es wahrscheinlich Günther Jauchs Talkshow trotzdem, zum Beispiel auf PRO7 oder n-tv. Ob sie dort auch mit fast 300.000 Euro pro Ausgabe zu Buche schlagen würde, ist mindestens fragwürdig.

Die privaten Fernsehsender sind durchaus in der Lage, hochwertige Nachrichten und Filme, Serien, Talkshows und Sportübertragungen zu produzieren. Solange sie gegen den mit einem Goldesel ausgestatteten öffentlich-rechtlichen Rundfunk antreten müssen, lohnt es sich aber oft nicht für sie. ARD und ZDF sollten aufhören, bei Produktionen und Übertragungsrechten mitzubieten, die auch auf den Privaten laufen würden. Für uns Zuschauer besteht dadurch nicht die Gefahr eines Qualitätsverlusts. Im Gegenteil.

Photo: tiegeltuf from Flickr (CC BY-SA 2.0)

Von Karolin Herrmann, Referentin für Haushaltspolitik und Haushaltsrecht beim Deutschen Steuerzahlerinstitut

Ob Deutsche Bundespost, Deutsche Telekom, die zahlreichen Staatsbanken oder die volkseigenen Betriebe in der DDR – öffentliche Unternehmen blicken in Deutschland auf eine lange Tradition zurück. Zwar setzte in den 1980er und 1990er Jahren eine Privatisierungswelle ein, die in einigen Bereichen zu einem Rückzug des Staates aus der Wirtschaft führte. Allerdings ist die Breite und Tiefe öffentlicher Wirtschaftstätigkeit noch immer erstaunlich. Der Staat beschränkt sich längst nicht auf eine „Schiedsrichter-Funktion“, er nimmt aktiv am Wirtschaftsleben teil. In der Tagespresse finden sich regelmäßig Lehrstücke darüber, was schiefgehen kann, wenn der Staat Unternehmer spielt. Monopoly mit Steuergeld im Rücken – eine für Privatwirtschaft und Steuerzahler kaum hinnehmbare Fehlinterpretation staatlicher Legitimität:

Allein der Bund ist an mehr als 300 öffentlichen Einrichtungen mittel- oder unmittelbarer Mehrheitseigner. Hinzu kommen die mehr als 1.400 Unternehmen der Länder. Die Beteiligungsberichte erscheinen wie eine Liste „ordnungspolitischer Grausamkeiten“: Staatliche Spielbanken, Regionalflughäfen, Staatsbrauereien, Staatsweingüter, Staatsbäder, Landesmedienanstalten oder Landesbanken – der Staat nimmt in vielfältiger Gestalt am Wirtschaftsleben teil; ob als Eigentümer, Gesellschafter oder Betreiber. Der Freistaat Sachsen ist zum Beispiel zu 100 Prozent an der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meißen beteiligt. Zu DDR-Zeiten war die Manufaktur ein Volkseigener Betrieb. Zu den Wirtschaftsbetrieben des Freistaates Sachsen gehört der Staatsbetrieb Sächsische Gestütsverwaltung, das Land Baden-Württemberg hält über die Badische Staatsbrauerei Rothaus GmbH gar eine Mehrheitsbeteiligung an einem Brauereigasthof inklusive Zimmervermietung.

Mehr als 13.000 öffentliche Einrichtungen und Unternehmen finden sich auf Ebene der Städte und Gemeinden. Der Vielfalt kommunalen Ideenreichtums scheint dabei keine Grenze gesetzt. Im saarländischen Völklingen gibt es – mehr als 600 km von der Nordsee entfernt – eine kommunale Meeresfischzuchtanlage. Diese hat die jahreszeitenunabhängige Produktion von Meeresfisch zum Geschäftszweck, steht mittlerweile aber kurz vor der Liquidation. Im brandenburgischen Potsdam gibt es eine kommunale Tropenhalle. Hier können Besucher mehr als 20.000 Tropenpflanzen bestaunen. Zu den aktuellen Workshops der (hochdefizitären!) Halle gehören „Schokoträume für Groß und Klein“ sowie „Tropicando – Tanz in den Tropen“. Ein ganz obskures Beispiel kommunaler Wirtschaftstätigkeit führt uns in die niedersächsische Stadt Braunlage. Dort gibt es sogar eine kommunale Pommes-Bude.

Mit der unternehmerischen Tätigkeit tritt der Staat nicht nur in Konkurrenz zur Privatwirtschaft, er übernimmt auch wirtschaftliche Risiken. So endete der landwirtschaftliche Ausflug der Stadtwerke Uelzen und Schwäbisch Hall in der Westukraine in einem finanziellen Desaster. Über eine Tochtergesellschaft wurden dort große Flächen Ackerland gepachtet – trotz der bekanntermaßen schwierigen landwirtschaftlichen und vor allem politischen Rahmenbedingungen. Letztlich überschätzten sich die kommunalen Stadtwerke-Manager maßlos. Sie waren weder Landwirtschaftsexperten noch hatten sie ausreichend Kenntnisse über die osteuropäische Wirtschaftsmentalität. Schlussendlich musste das von Beginn an defizitäre Ukraine-Geschäft im Frühjahr vergangenen Jahres verkauft werden.

Dabei gibt es gute Gründe, die für eine „verantwortungsvolle“ Zurückhaltung des Staates sprechen. Zu Recht argumentiert Alexander Rüstow, dass sich die privaten Wirtschaftssubjekte vornehmlich dann entfalten und eigeninitiativ tätig werden, wenn sich der Staat auf eine „ordnende Rolle“ beschränkt. Es braucht eine „Demut des Staates“ – vor den Freiheitsrechten der Unternehmen – und ein Bekenntnis zur von Friedrich August von Hayek attestierten Entdeckungsfunktion des Wettbewerbs. Letzteres setzt eine dezentrale Wirtschaftsorganisation und eine Achtung des Subsidiaritätsprinzips voraus. Der Staat soll seine Handlungsfähigkeit prioritär durch die „maßvolle“ Erhebung von Steuern und Abgaben finanzieren. Die staatliche Teilnahme am Wirtschaftsprozess und insbesondere ein damit verbundenes Gewinnstreben erschüttert hingegen die Glaubwürdigkeit des „marktwirtschaftlichen Systems“.

Zu den Grundprämissen der Marktwirtschaft gehört, dass jene Wirtschaftssubjekte, die einen Großteil ihrer Erträge über Steuern abführen müssen, darauf vertrauen können, dass der Staat nicht gleichzeitig als Wettbewerber gegen sie auftritt; zumal die öffentliche Hand mit zahlreichen Wettbewerbsvorteilen in puncto Bonität, Konkursfähigkeit, Körperschafts-, Umsatz- und Grunderwerbsteuer etc. ausgestattet ist. Der zunehmenden „Entgrenzung von Väterchen Staat“ ist Einhalt zu gebieten. Zurückhaltung lautet die Devise. Die Empfehlung hat Walter Eucken in „Unser Zeitalter der Mißerfolge“ bereits gegeben: „Der Staat hat die Formen, in denen gewirtschaftet wird, zu beeinflussen, aber er hat nicht den Wirtschaftsprozess selbst zu führen.“

Über das österreichische Bundesland Kärnten erfährt man in Deutschland zumeist sehr wenig. Es sind zwei Dinge, die man mit dem südlichsten Landstrich der Alpenrepublik verbindet. Für die einen ist es das seenreiche Ferienparadies für den Familienurlaub. Und für die anderen ist es vielleicht noch das Wirken des ehemaligen Landeshauptmannes Jörg Haider, der die österreichische Politik mit seiner rechtspopulistischen Partei FPÖ durcheinanderwirbelte. 2008 starb er bei einem Autounfall. Mit letzterem ist auch die aktuelle Berichterstattung über Kärnten eng verbunden. 2007 kaufte die Bayern LB auf dem Hoch der damaligen Börsenblase für 1,625 Milliarden Euro mehrheitlich vom Land Kärnten die Landesbank „Hypo Alpe Adria“. Seitdem geht es bergab. Korruption, Vettern- und Günstlingswirtschaft erschüttern seitdem Kärnten, Österreich, Bayern und die Bankenwelt.

Für die Bayern LB und den Freistaat Bayern wird der unternehmerische Ausflug an den Wörthersee zum Milliardengrab. Die Milliardendefizite wollten die Bayern irgendwann nicht mehr bezahlen und verkauften die Bank für einen Euro an den österreichischen Staat, der das Institut inzwischen abwickelt. Jörg Haiders Vermächtnis ist eine Garantie des Landes Kärnten von 10,5 Milliarden Euro gegenüber den Gläubigern der Bank. Davon sind alleine 7,1 Milliarden Euro in den Büchern deutscher Institute. Diese wenden sich jetzt an das Land Kärnten und mittelbar an den Österreichischen Staat und wollen ihr Geld zurück.

In Deutschland wäre es sehr einfach. Kann ein Bundesland nicht bezahlen, könnten sich die Gläubiger letztendlich auch an den Bund wenden. Ein Insolvenzverfahren für Kommunen, Länder oder für den Bund ist per Gesetz ausgeschlossen. Diese Einstandspflicht sichert den Kommunen und den Bundesländern faktisch gleiche Finanzierungskonditionen wie dem Bund. Anders ist es in der Schweiz. Dort haben Städte und Kantone eine eigene Insolvenzfähigkeit. Als 1998 die Gemeinde Leukerbad im Kanton Wallis zahlungsunfähig wurde und die Gläubiger sich an den Kanton und an die Zentralregierung im fernen Bern richteten, versagten diese eine Unterstützung mit dem Hinweis auf die Finanzautonomie der Gemeinde. Dies wurde höchstrichterlich bestätigt. Die Folge war: Die Gläubiger mussten auf 78 Prozent ihrer Forderungen verzichten. Seitdem differenzieren die Finanzierungskonditionen zwischen den Städten, den Kantonen und dem Bund. Nicht klar geregelt ist der Fall wohl in Österreich, und schon deshalb ist der weitere Verlauf spannend.

Doch welche Lehre zieht eigentlich die Landesregierung in Bayern aus dem Schlamassel in Kärnten? Und welche Schlussfolgerungen ziehen die Landesregierungen in Düsseldorf, Hannover, Stuttgart, Kiel und Hamburg aus den Schieflagen ihrer Landesbanken? Der missratene Weg der Landesbanken in unserem Land ist gepflastert mit Missmanagement, Korruption und Steuergeldverschwendung. Seit Anfang der 1990er Jahre haben die Landesbanken in Deutschland über 37 Milliarden Euro von den Ländern und Kommunen erhalten, um ihre Defizite auszugleichen. Und mit alleine 198 Milliarden Euro staatlichen und kommunalen Garantien mussten die WestLB, HSH Nordbank, LBBW und wie sie auch alle heißen, gestützt werden.

Zwei Dinge kann man daraus lernen. Erstens: Der Staat ist ein schlechter Unternehmer. Das zeigt sich nicht nur bei den Landesbanken, aber vor allem da. In den Aufsichtsgremien sitzen Politiker, die dafür keine Qualifikation aufweisen, die Vorstände wurden und werden politisch besetzt, und im Zweifel haftet der Steuerzahler für deren Versagen. Das war und ist keine tragfähige Konstruktion. Im Falle der Bayern LB muss man deshalb nicht nur die fahrlässige Rolle der Vorstände diskutieren, sondern auch die Aufsichtsräte zur Verantwortung ziehen. Risiko, Haftung und Verantwortung dürfen nicht zu einer Leerformel verkommen, sondern bewähren sich in der Praxis des politischen Alltags. Und zweitens: Das Schweizer Modell des Wettbewerbsförderalismus ist dem deutschen überlegen. Jeder haftet für seine Schulden selbst. Dieses Prinzip sorgt dafür, dass das Risiko als solches für den Anleger und Gläubiger erkennbar wird. Nur wenn dies der Fall ist, geht man mit Risiken verantwortungsvoll um und verlässt sich nicht auf Dritte. Wie es schon der Ordo-Liberale Wilhelm Röpke formulierte: „Wer den Nutzen hat, muss auch den Schaden tragen.“

Erstmals erschienen in der Fuldaer Zeitung am 25. April 2015.

Photo: Wolfgang from flickr.com

Anfang Februar schrieb ich an dieser Stelle: „Bis Varoufakis ein neues Hilfsprogramm mit dem Euro-Club verhandelt hat, dauert es noch einige Monate. Bis dahin wird ihn die EZB über Wasser halten. Den wesentlichen Schritt dazu hat sie schon geleistet, indem sie ihren Beschluss aufhob, die als Schrottpapiere klassifizierten griechischen Staatsanleihen weiterhin als Sicherheiten zu akzeptieren. Das bedeutet, die griechischen Banken haben damit faktisch keinen Zugang mehr zu Zentralbankgeld der EZB. Damit bewahrt Mario Draghi sein Gesicht, eröffnet aber den griechischen Banken einen direkten Zugang zu sogenannten Ela-Kredite der griechischen Notenbank. Diese kann derzeit bis zu 60 Milliarden Euro auf „eigene Rechnung“ vergeben. In der Hochphase der Krise 2012 betrugen die Kredite über 120 Milliarden Euro. Inzwischen sind sie wieder fast auf Null reduziert. Das verschafft der griechischen Regierung Luft. Sie hat in der Vergangenheit bereits kurzlaufende Anleihen, so genannte T-Bills, herausgegeben. Diese können die heimischen Banken aufkaufen, als Sicherheiten bei der eigenen Notenbank einreichen und erhalten damit frisches Geld aus dem „Keller“ der griechischen Notenbank. Die Staatsfinanzierung durch die Druckerpresse ist perfekt.“

Genauso passiert es jetzt. Die Ela-Kredite werden im wöchentlichen Rhythmus von der EZB genehmigt und betragen derzeit über 75 Milliarden Euro. Der griechische Staat begibt kurzlaufende Anleihen und finanziert sich so über die Druckerpresse der eigenen Notenbank. Und die Staatengemeinschaft verhandelt im Hintergrund ein neues Paket mit Griechenland, welches das jetzige, nicht umgesetzte Programm ersetzen soll. Alle wahren ihr Gesicht: Schäuble kann sagen, die letzte Tranche des aktuellen Programms wurde nicht ausbezahlt, weil die Maßnahmen nicht umgesetzt wurden und er kann sich anschließend im Bundestag wegen seiner harten Haltung auf die Schulter klopfen lassen. Tsipras und Varoufakis können mitteilen, dass sie dem Diktat des Euro-Clubs nicht gefolgt sind und die Reformen rückgängig gemacht haben. Der IWF wird sagen, dass er spätestens im August raus ist, dann sein Geld wiederbekommen hat und die Europäer seine Aufgabe nun übernehmen müssten. Mario Draghi wird sagen, dass der Zugang der griechischen Banken zu EZB-Krediten von ihm gekappt wurde und die Ela-Kredite „nur“ auf das eigene Risiko der griechischen Notenbank (!) vergeben würden.

Das nennt man europäische Politik. Alle sind zufrieden. Mit dem Auslaufen des aktuellen „Hilfsprogramms“ Ende Juni muss dann nochmals eine entscheidende Hürde übersprungen werden. Zwischen Juni und August müssen Varoufakis und Tsipras rund 19 Milliarden Euro aufbringen, um Kredite, Anleihen und Zinsen bedienen und verlängern zu können. Beide Seiten, die Troika und auch die griechische Regierung, stehen vor einem Dilemma. Beide müssen die Verhandlungen als Erfolg verkaufen können. Völlig unstreitig ist, dass ein Grexit für die Troika ausgeschlossen ist. Kann der Euro-Club und die EZB eine Zahlungsunfähigkeit und damit eine Staatsinsolvenz Griechenlands vermeiden, werden sie es um jeden Preis tun. Niemand von den Beteiligten will Milliarden-Beträge abschreiben müssen – weder Schäuble noch Draghi. Beide schreiben an ihrem eigenen Geschichtsbuch. Das Grexit-Kapitel taucht darin nicht auf. Eigentlich könnte nur ein Graccident, also ein ungeplanter Staatsbankrott, zu einem Austritt Griechenlands aus dem Euro-Club führen. Doch dies wird Draghi im Zweifel zu verhindern wissen. Er kann jederzeit in den Keller gehen und Geld in unbegrenzter Höhe „drucken“ und den Banken und der griechischen Regierung zur Verfügung stellen. Er würde dies dann mit der besonderen Situation und der Finanzstabilität des Euros begründen.

Doch auch Schäuble muss dem Bundestag eine Geschichte erzählen können. Diese wird ungefähr so lauten: Griechenland ist ein isolierter Fall. Überall in Europa haben die Maßnahmen geholfen. Das Chaos, das 2010 und 2011 mit der Insolvenz von Staaten im Euro-Raum gedroht hätte, sei Dank des entschlossenen Eingreifens verhindert worden. Jetzt dauere es eben länger und Griechenland müsse über viele Jahre geholfen werden. Doch es ginge nicht an, dass die reichen Griechen immer Geld von den Konten abheben würden und ins Ausland brächten. Daher sei es richtig, dass – wie seinerzeit in Zypern – auch in Griechenland Kapitalverkehrskontrollen eingeführt würden.

Und Tsipras? Was macht der? Natürlich Neuwahlen! Er wird sich seinen Kurs der Erpressung gegenüber den Geldgeber bestätigen lassen, um weiter den Euro-Club mit dem Nasenring durch die Manege ziehen zu können. Doch wie sieht die Wirklichkeit aus? Alle Krisenstaaten sind in ihrer Wirtschaftsleistung unter dem Niveau vor der Bankenkrise 2008/2009. Inzwischen erreicht der Dreimonats-Geldmarktzins Euribor erstmals eine negative Rendite.

Die Rufe, dass die Geldpolitik die Pensionsfonds und Versicherungen zerstört, nehmen derweilen zu. Die Bundesregierung hat schon mal im Voraus die Anlagevorschriften für Lebensversicherungen gelockert. Sie können jetzt einfacher in die Energiewende investieren. So schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe. Das Weltklima wird gerettet und die private Altersvorsorge wird durch garantierte Renditen stabilisiert, die der Stromkunde selbstverständlich bezahlen muss. „Sparen für das Weltklima“ entspricht ohnehin mehr dem Zeitgeist als seinerzeit „Rauchen für die Rente“. Gerade hat die „Alte Leipziger”, einer der solidesten Versicherer in Deutschland, mitgeteilt, dass man im laufenden Jahr in Offshore-Windparks investieren wolle.

Die Quintessenz von all dem ist: Die Intervention nährt die nächste Intervention und die eine staatliche Willkür erzeugt den Nährboden der nächsten staatlichen Willkür. Die Antwort einer freien Gesellschaft darauf lautet: die strikte Verhinderung von Zwang außer für die Durchsetzung allgemeiner, auf alle gleichermaßen anwendbarer abstrakten Regeln.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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Neulich las ich in der „Börsenzeitung“ eine kleine Notiz. Darin stand, dass das Bundesfinanzministerium die Anlagerichtlinien für Lebensversicherungen geändert hat, um Investition in den Energiesektor einfacher zu machen.

Sieh an, sieh an, kam es mir sofort in den Sinn. Soll keiner sagen, die Bundesregierung habe die Folgen der Niedrigzinspolitik der EZB nicht erkannt. Der drohende Exitus der Lebensversicherung wird dadurch behoben, dass künftig die Altersvorsorge der Sparer in die Energiewende investiert wird. Das ist praktisch, denn die dortigen Erträge sind staatlich reguliert und garantiert. Die Regierung schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe. Zum einen sichert sie den Lebensversicherungen in Zeiten der Nullzinspolitik feste Erträge oberhalb des durchschnittlichen Garantiezinses der Altersvorsorgeverträge von drei Prozent. Und zum anderen besorgt sie so das ausreichende Kapital, um die Energiewende zu finanzieren. Die Interventionsspirale durch immer mehr Umverteilung geht also munter weiter.

Mit dem Herausboxen der lateineuropäischen Staaten und Irland bezahlt der Steuerzahler in Deutschland die Überschuldungskrise von Staaten und Banken in Europa. Das war die Situation 2010 bis 2012. Seit 2013 und 2014 wird mit der Bankenunion auch der Sparer in diesem Land zur Kasse gebeten, um die Bankenabwicklung im Euro-Club zu finanzieren. Der vorläufige, aber sicher nicht endgültige Höhepunkt ist, dass jetzt auch noch der Stromkunde die Finanzkrise durch eine Stützung der Lebensversicherungen retten soll. Wenn das so weitergeht, dann wird sehr wahrscheinlich im nächsten Jahr der Sparbuchsparer genötigt, sein Geld in Griechenland anzulegen, um der dortigen Kapitalflucht entgegenzusteuern. Doch im Ernst: Wer mit immer mehr Umverteilung und Intervention in individuelle Entscheidungen eingreift, sie lenkt und steuert, um ein höheres Ziel zu erreichen – sei es, das Weltklima zu retten oder den europäischen Superstaat zu vollenden –, wird am Ende die Marktwirtschaft und die Freiheit zerstören.

Vielleicht ist es ein Trost, dass die eigentlichen Ziele dabei nicht erreicht werden. Das Klima wird mal wärmer und mal kälter, und Europa bleibt, was es ist: einer von mehreren Kontinenten auf dieser Welt.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „eigentümlich frei“ , Nr. 152, Ausgabe Mai 2015

Photo: Anton Fomkin from flickr