Photo: tiegeltuf from Flickr (CC BY-SA 2.0)

Von Karolin Herrmann, Referentin für Haushaltspolitik und Haushaltsrecht beim Deutschen Steuerzahlerinstitut

Ob Deutsche Bundespost, Deutsche Telekom, die zahlreichen Staatsbanken oder die volkseigenen Betriebe in der DDR – öffentliche Unternehmen blicken in Deutschland auf eine lange Tradition zurück. Zwar setzte in den 1980er und 1990er Jahren eine Privatisierungswelle ein, die in einigen Bereichen zu einem Rückzug des Staates aus der Wirtschaft führte. Allerdings ist die Breite und Tiefe öffentlicher Wirtschaftstätigkeit noch immer erstaunlich. Der Staat beschränkt sich längst nicht auf eine „Schiedsrichter-Funktion“, er nimmt aktiv am Wirtschaftsleben teil. In der Tagespresse finden sich regelmäßig Lehrstücke darüber, was schiefgehen kann, wenn der Staat Unternehmer spielt. Monopoly mit Steuergeld im Rücken – eine für Privatwirtschaft und Steuerzahler kaum hinnehmbare Fehlinterpretation staatlicher Legitimität:

Allein der Bund ist an mehr als 300 öffentlichen Einrichtungen mittel- oder unmittelbarer Mehrheitseigner. Hinzu kommen die mehr als 1.400 Unternehmen der Länder. Die Beteiligungsberichte erscheinen wie eine Liste „ordnungspolitischer Grausamkeiten“: Staatliche Spielbanken, Regionalflughäfen, Staatsbrauereien, Staatsweingüter, Staatsbäder, Landesmedienanstalten oder Landesbanken – der Staat nimmt in vielfältiger Gestalt am Wirtschaftsleben teil; ob als Eigentümer, Gesellschafter oder Betreiber. Der Freistaat Sachsen ist zum Beispiel zu 100 Prozent an der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meißen beteiligt. Zu DDR-Zeiten war die Manufaktur ein Volkseigener Betrieb. Zu den Wirtschaftsbetrieben des Freistaates Sachsen gehört der Staatsbetrieb Sächsische Gestütsverwaltung, das Land Baden-Württemberg hält über die Badische Staatsbrauerei Rothaus GmbH gar eine Mehrheitsbeteiligung an einem Brauereigasthof inklusive Zimmervermietung.

Mehr als 13.000 öffentliche Einrichtungen und Unternehmen finden sich auf Ebene der Städte und Gemeinden. Der Vielfalt kommunalen Ideenreichtums scheint dabei keine Grenze gesetzt. Im saarländischen Völklingen gibt es – mehr als 600 km von der Nordsee entfernt – eine kommunale Meeresfischzuchtanlage. Diese hat die jahreszeitenunabhängige Produktion von Meeresfisch zum Geschäftszweck, steht mittlerweile aber kurz vor der Liquidation. Im brandenburgischen Potsdam gibt es eine kommunale Tropenhalle. Hier können Besucher mehr als 20.000 Tropenpflanzen bestaunen. Zu den aktuellen Workshops der (hochdefizitären!) Halle gehören „Schokoträume für Groß und Klein“ sowie „Tropicando – Tanz in den Tropen“. Ein ganz obskures Beispiel kommunaler Wirtschaftstätigkeit führt uns in die niedersächsische Stadt Braunlage. Dort gibt es sogar eine kommunale Pommes-Bude.

Mit der unternehmerischen Tätigkeit tritt der Staat nicht nur in Konkurrenz zur Privatwirtschaft, er übernimmt auch wirtschaftliche Risiken. So endete der landwirtschaftliche Ausflug der Stadtwerke Uelzen und Schwäbisch Hall in der Westukraine in einem finanziellen Desaster. Über eine Tochtergesellschaft wurden dort große Flächen Ackerland gepachtet – trotz der bekanntermaßen schwierigen landwirtschaftlichen und vor allem politischen Rahmenbedingungen. Letztlich überschätzten sich die kommunalen Stadtwerke-Manager maßlos. Sie waren weder Landwirtschaftsexperten noch hatten sie ausreichend Kenntnisse über die osteuropäische Wirtschaftsmentalität. Schlussendlich musste das von Beginn an defizitäre Ukraine-Geschäft im Frühjahr vergangenen Jahres verkauft werden.

Dabei gibt es gute Gründe, die für eine „verantwortungsvolle“ Zurückhaltung des Staates sprechen. Zu Recht argumentiert Alexander Rüstow, dass sich die privaten Wirtschaftssubjekte vornehmlich dann entfalten und eigeninitiativ tätig werden, wenn sich der Staat auf eine „ordnende Rolle“ beschränkt. Es braucht eine „Demut des Staates“ – vor den Freiheitsrechten der Unternehmen – und ein Bekenntnis zur von Friedrich August von Hayek attestierten Entdeckungsfunktion des Wettbewerbs. Letzteres setzt eine dezentrale Wirtschaftsorganisation und eine Achtung des Subsidiaritätsprinzips voraus. Der Staat soll seine Handlungsfähigkeit prioritär durch die „maßvolle“ Erhebung von Steuern und Abgaben finanzieren. Die staatliche Teilnahme am Wirtschaftsprozess und insbesondere ein damit verbundenes Gewinnstreben erschüttert hingegen die Glaubwürdigkeit des „marktwirtschaftlichen Systems“.

Zu den Grundprämissen der Marktwirtschaft gehört, dass jene Wirtschaftssubjekte, die einen Großteil ihrer Erträge über Steuern abführen müssen, darauf vertrauen können, dass der Staat nicht gleichzeitig als Wettbewerber gegen sie auftritt; zumal die öffentliche Hand mit zahlreichen Wettbewerbsvorteilen in puncto Bonität, Konkursfähigkeit, Körperschafts-, Umsatz- und Grunderwerbsteuer etc. ausgestattet ist. Der zunehmenden „Entgrenzung von Väterchen Staat“ ist Einhalt zu gebieten. Zurückhaltung lautet die Devise. Die Empfehlung hat Walter Eucken in „Unser Zeitalter der Mißerfolge“ bereits gegeben: „Der Staat hat die Formen, in denen gewirtschaftet wird, zu beeinflussen, aber er hat nicht den Wirtschaftsprozess selbst zu führen.“

1 Antwort
  1. Ralf Becker
    Ralf Becker sagte:

    Es darf also nicht sein, dass der Staat mit der Privatwirtschaft in Konkurrenz tritt. Auf diese Weise könne es schnell passieren, dass mit Steuergeldern unternehmerische Risiken getragen werden und privatwirtschaftliche Betriebe mit finanzkräftigeren Staatsbetrieben konkurrieren müssten.

    Hierbei fällt auf, dass das Wort Wirtschaft bei uns oft so verwendet wird, als würde die Wirtschaft uns allen gehören. Tatsächlich ist dies jedoch nicht der Fall. Beispielsweise hatte der Euro-Gipfel beschlossen, dass Griechenland Staatsbesitz verkaufen müsse, damit es dort wirtschaftlich aufwärts geht.

    http://www.morgenpost.de/wirtschaft/article205579211/Griechenland-verkauft-Flughaefen-an-deutsche-Fraport.html

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