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Photo: Gilles Desjardins from Unsplash (CC 0)

Von Prof. Roland Vaubel, emeritierter Professor für Volkswirtschaftslehre und Politische Ökonomie an der Universität Mannheim.

Bundesfinanzminister Scholz schlägt vor, einen Fonds für die Arbeitslosenversicherungen der Euro-Staaten zu etablieren. Aus ihm sollen Euroländer, deren Arbeitslosenquote auf ein hohes Niveau steigt, subventionierte Kredite erhalten können. Gespeist würde der Fonds aus den Beiträgen aller Versicherten.

Wie begründet Olaf Scholz seinen Vorschlag? Es müsse vermieden werden, dass ein Land, in dem die Arbeitslosigkeit ansteigt, so wie zum Beispiel Deutschland in der Weltwirtschaftskrise, die Arbeitslosenunterstützung kürzt. Das kommt bei seinen Parteifreunden gut an, führt aber in die Irre. Wir befinden uns nicht in den dreißiger Jahren. Seit mindestens achtzig Jahren besteht unter den Ökonomen und Wirtschaftspolitikern Einigkeit, dass es falsch ist, in der Rezession die Arbeitslosenunterstützung zu kürzen. Denn die Arbeitslosenversicherung ist ein automatischer Stabilisator der Güternachfrage. Wenn heute in einem europäischen Land  die Arbeitslosigkeit konjunkturbedingt zunimmt und die Reserven der Arbeitslosenversicherung nicht ausreichen, erhöht der Staat seine Neuverschuldung, d.h., er geht an den Kapitalmarkt. Das hat zur Folge, dass der Realzins am inländischen Kapitalmarkt steigt und Kapital aus dem Ausland zufließt. Der konjunkturelle Schock wird damit vom gesamten Weltkapitalmarkt absorbiert. Das ist eindeutig effizienter als ein Kreditmechanismus, der auf die Arbeitslosenversicherungen der Euro-Staaten beschränkt ist.

Effizient ist auch, dass sich der Staat am Kapitalmarkt nur zu Marktkonditionen verschulden kann. Die Kredite zwischen den Arbeitslosenversicherungen würden dagegen subventioniert, um den Markt zu unterbieten und um “internationale Solidarität” zu beweisen. Damit würde jedoch die effizientere Marktfinanzierung verdrängt und der Anreiz, Arbeitslosigkeit zu vermeiden, geschwächt.

Wenn in einem einzelnen Land der Eurozone die Arbeitslosenquote auf ein hohes Niveau steigt, haben typischerweise die Wirtschaftspolitiker und/oder die Tarifparteien versagt. Sie haben entweder selbst einen negativen asymmetrischen Schock erzeugt oder auf einen symmetrischen, die ganze Eurozone treffenden Schock – wie zum Beispiel die Finanzmarktkrise von 2008 – schlechter als die anderen Euro-Staaten reagiert. In beiden Fällen gilt: Fehlverhalten sollte nicht mit Subventionen belohnt werden. Jeder sollte für seine eigenen Fehler haften.

Man mag einwenden, dass das Defizit-Limit des Stabilitäts- und Wachstumspakts, wenn es denn eingehalten wird, einer rezessionsbedingten Neuverschuldung enge Grenzen setzt. Das Drei-Prozent-Limit wurde jedoch 1995 anhand von Simulationen für die vorangegangenen Jahrzehnte explizit so bemessen, dass genug Spielraum für das Wirken der automatischen Stabilisatoren bleibt, wenn der konjunkturbereinigte Haushalt  ausgeglichen ist. Wenn die Kredite des Fonds nicht auf die staatliche Neuverschuldung angerechnet werden, was wahrscheinlich ist, entfällt sogar das Ziel eines ausgeglichenen konjunkturbereinigten Haushalts. Denn da der Fonds einspringt, braucht der Staat für den Fall einer Rezession weniger Verschuldungsspielraum am Markt. Die Regierung kann deshalb im konjunkturneutralen Zustand ein Haushaltsdefizit riskieren. Olaf Scholz will dieses Anreizproblem dadurch lösen, dass Länder, die ein konjunkturbereinigtes Haushaltsdefizit haben, von den Krediten des Fonds ausgeschlossen würden. Darüber, ob der Haushalt im konjunkturneutralen Zustand ausgeglichen wäre, gehen die Meinungen jedoch oft weit auseinander. Häufig besteht noch nicht einmal Einigkeit darüber, welcher Zustand konjunkturneutral ist. Es käme zu ständigem Streit, was dem Ziel der Völkerverständigung widerspricht, und im Zweifel würden Kommission und Gerichtshof beide Augen zudrücken und zugunsten großzügiger Euro-Fonds-Kredite entscheiden.

Eine Simulation des Scholz-Plans für den Zeitraum 2000 bis 2016 ergab in beiden untersuchten Varianten, dass Deutschland der Hauptkreditgeber und Spanien und Griechenland die Hauptkreditnehmer gewesen wären.

Zuerst veröffentlicht unter politik.der-privatinvestor.de

Photo: kennejima from Flickr (CC BY 2.0)

Wenn die Justizministerin Katarina Barley die Urheberrechtsreform im EU-Rat der Justizminister durchwinkt, dann bricht sie im Namen ihrer eigenen Partei den Koalitionsvertrag. Das ist bemerkenswert, da Barley ja gleichzeitig Spitzenkandidatin der SPD zur EU-Wahl ist, und nur wenige Themen derartig Aufmerksamkeit auf europäischer Ebene haben. Im Koalitionsvertrag heißt es nämlich: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu „filtern“, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.“ Die GroKo spricht sich im Koalitionsvertrag also gegen eine Erweiterung des Haftungsregime auf Internetplattformen wie Google, YouTube und Co. aus.

Doch eigentlich ist dieser Bruch des Koalitionsvertrags ein kollektiver. Denn auch die Union unterstützt die Urheberrechtsreform. Schon im EU-Parlament hat die EVP-Fraktion letztlich dem Richtlinienentwurf zur Mehrheit verholfen. Es waren also CDU und CSU, die die entscheidenden Stimmen für die Mehrheit sicherten.

Die Urheberrechtsreform durchbricht fundamentale marktwirtschaftliche Prinzipien. Eine marktwirtschaftliche Ordnung funktioniert dann gut, wenn das Eigentum geschützt wird. Also, wenn derjenige, dessen Eigentumsrechte verletzt werden, sich dagegen wehren kann. Wenn er für einen Schaden, den er erleidet, einen Ausgleich erhält. Das ist nicht immer einfach. Im grenzüberschreitenden Handel ist das vielfach sogar besonders schwierig. Die Probleme sind nicht auf das Internet beschränkt. Wenn in China Markenrechte eines Bekleidungsherstellers verletzt werden, dann ist es für die Unternehmen oftmals schwierig, ihre Ansprüche durchzusetzen. Hier setzt die Politik an, die bei internationalen Verhandlungen, auf WTO-Ebene oder bei den Verhandlungen von Freihandelsabkommen gerade über diese Aspekte diskutiert, und Vereinbarungen trifft, damit die Rechteverletzung vor Ort abgestellt oder das Eigentumsrecht durchgesetzt werden kann. Das ist mühsam und schwierig, aber dennoch notwendig.

Eine marktwirtschaftliche Ordnung entlässt denjenigen, dessen Eigentumsrechte verletzt werden, jedoch nicht aus der Verantwortung, sich um die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu kümmern. Daraus haben einige Anbieter sogar ein Geschäftsmodell gemacht. Wer eine eigene Internetseite betreibt, kann ein Lied davon singen. Wenn etwa Bilder aus einer Bilddatenbank wie Flickr und Co. verwandt werden, dann kann es passieren, dass man Wochen später die Aufforderung zur Zahlung eines drei- bis vierstelligen Betrages bekommt, weil man die Urheber nicht oder nicht vollständig angegeben hat. Es soll sogar Suchmaschinen geben, die solche Veröffentlichungen heraussuchen. Ganze Anwaltskanzleien haben sich auf dieses lukrative Geschäft spezialisiert.

Doch man darf diejenigen, die Eigentumsrechte verletzen, nicht mit denjenigen verwechseln, die lediglich einen Marktplatz anbieten. Google, YouTube und Facebook bieten gerade das an. Warum sollen sie dafür haften müssen, dass jemand Inhalte hochlädt, die Eigentumsrechte anderer verletzen? Der Youtuber Felix von der Laden diskutierte bei Maybrit Illner mit Welt-Herausgeber Stefan Aust gerade über diese Frage. Sein Beispiel, dass die Post ja auch nicht dafür hafte, wenn jemand einen Brief versendet und beim Briefinhalt gegen das Urheberrecht verstoßen wird, konterte Aust damit, dass YouTube aber mit den Daten der Nutzer Geld verdiene und daher die Haftung auch berechtigt sei.

Das Beispiel war richtig und sehr treffend. Denn auch die Deutsche Post verdient ihr Geld nicht nur damit, dass sie Briefmarken verkauft, sondern auch, indem sie mit den Daten der Nutzer Geld verdient. So können spezifische Zielgruppe über den Postversand erreicht werden, deren Adressenbestände von der Deutschen Post käuflich erworben werden müssen. Das ist ein lukratives Geschäft für die Post. Sie macht also das Gleiche in der analogen Welt wie YouTube und Co. in der digitalen. Selbst die Marktmacht ist hier kein Argument, denn der relative Marktanteil am entsprechenden Sektor der Post ist wahrscheinlich höher als derjenige der betroffenen Internetunternehmen.

Was hier stattfindet, ist der klassische Kampf der Besitzstandswahrer gegenüber grundlegenden Veränderungen der Märkte. Klassische Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und Bilder verlieren ihre Bedeutung gegenüber Angeboten im Internet. Nur wenige Verlage haben auf diese Veränderungen bisher eine Antwort. Jetzt soll der Staat helfen, deren Niedergang abzufedern. Der Staat soll Verwertungsgesellschaften initiieren und Google verpflichten, für Zeitungsausschnitte zu bezahlen. Doch wer hindert die Zeitungsverlage daran, selbst Verwertungsgesellschaften zu gründen oder Google die Veröffentlichung von Zeitungsausschnitten zu untersagen? Das Urheberrecht sicherlich nicht. Es sind die Verlage selbst, die sich bislang damit arrangiert und auch davon profitieren haben. Denn die Klicks auf ihre Internetseiten werden dadurch vervielfacht. Es ist eine Win-Win-Situation für alle Seiten. Der Suchende findet so schneller, was er will. Die Zeitung hat mehr Klicks und Google profitiert von den Daten. Das Internet ist deshalb so erfolgreich, weil es unser aller Leben einfacher macht. Google, YouTube und andere ersparen uns Lebenszeit, die wir alle früher für Recherchen aufwenden mussten. Diesen Fortschritt sollten wir in EU-Europa nicht zerstören. Daher, liebe Frau Barley, stimmen Sie am 9. April gegen die Urheberrechtsreform. Sie haben es in der Hand!

Zuerst erschienen bei Tichys Einblick.

Photo: alh1 from Flickr (CC BY-ND 2.0)

Jetzt ist es passiert. Die Niederlage Theresa Mays im britischen Unterhaus war deutlicher als angenommen. Sie war vernichtend. Nicht einmal ein Drittel der Stimmen konnte sie hinter sich bringen. Eigentlich steht sie vor dem Scherbenhaufen ihrer Amtszeit. Diese war bislang nicht gerade von Erfolgen gekrönt. Seit zwei Jahren irrlichtert die britische Regierung umher, war schlecht vorbereitet und hatte lange keine Strategie. Umgekehrt hatten sich die Staats- und Regierungschefs der EU-27 sehr schnell auf einen harten Kurs gegenüber Großbritannien verständigt. Man igelte sich ein und vergewisserte sich, dass man nichts ändern wolle, um Nachahmern erst gar nicht die Chance für einen weiteren Aufstand gegen die EU zu geben. Diese harte Haltung der EU war neben Mays Dilettantismus der Grund für das Scheitern der Vereinbarung. Zwei Drittel des Unterhauses empfanden die Verhandlungen und das Ergebnis als eine Demütigung.

Bis zum 29. März bleiben nur noch wenige Wochen, um den nun drohenden harten Brexit möglichst abzufedern. Die ökonomischen Folgen wären sonst fatal. Güter und Dienstleistungen im Wert von 108 Milliarden Euro werden von Deutschland auf die Insel gebracht und für 59 Milliarden Euro von Großbritannien nach Deutschland exportiert. Das ist wahrlich kein Pappenstiel. Alleine die deutsche Automobilindustrie rechnet mit einem Verlust von 18.000 Jobs. Jedes fünfte in Deutschland produzierte Fahrzeug, das in den Export geht, findet seinen Käufer auf der Insel. Enge Verflechtungen bei VW und BMW mit Großbritannien würden die Produktionsabläufe massiv stören. Von heute auf morgen würde das Vereinigte Königreich zu einem Drittstaat und verschärften Zollbestimmungen ausgesetzt sein.

Diese weitreichenden Folgen zu mildern, müsste jetzt eigentlich die Vernunft auf beiden Seiten leiten. Die EU könnte hier beispielhaft vorangehen und die Zölle für Waren aus Großbritannien einseitig abschaffen. Darauf wird die EU-Kommission nicht sofort einsteigen, denn die Zolleinnahmen sind faktisch die einzige Einnahmequelle, die die EU selbst bestimmen kann. Rund 20 Milliarden Euro nimmt sie dadurch ein. Doch ein deutsche Regierung könnte dies Vorschlagen und für Akzeptanz bei den übrigen 26 Mitgliedern sorgen.

Dies würde nicht nur Großbritannien helfen, die Waren und Dienstleistungen einfacher von der Insel auf das Festland zu bringen, sondern umgekehrt auch die Zollbehörden bei uns entlasten. Letztlich geht es aber darum, dass die Bürger auf beiden Seiten weiterhin zollfreie Waren kaufen können. Es hätte aber auch handelspolitisch einen Mehrwert. Es wäre ein Zeichen der EU für den Freihandel. Es würde nicht nur Großbritannien unter Druck setzen, Gleiches zu tun, sondern würde auch durch die Meistbegünstigungsklausel der Welthandelsorganisation dazu führen, dass Handelsvorteile auch anderen Staaten angeboten werden müssten.

Dieses Vorgehen wäre deshalb sinnvoll, weil es dabei keine Verlierer gibt, weil Konsumenten überall profitieren würden. Es würde sogar auch der Welthandelsorganisation wieder ein stärkeres Gewicht geben und die Chance für eine neue Welthandelsrunde eröffnen. Denn diese ist notwendiger denn je. Die USA blockieren derzeit neue Gespräche über multilaterale Verhandlungen und konzentrieren sich, wie leider auch die EU, auf die Vereinbarung von bilateralen Handelsabkommen. Der nationale Egoismus überwiegt dabei, obwohl die eigenen Bürger, seien es Konsumenten oder Arbeitnehmer, darunter leiden. Deshalb braucht es jetzt eine Initialzündung. Wenn nicht jetzt, wann dann?

Bild: Will Folsom von Flickr (CC BY 2.0)

Von Prof. Roland Vaubel, emeritierter Professor für Volkswirtschaftslehre und Politische Ökonomie an der Universität Mannheim

Es ist leicht, sich Bedingungen vorzustellen, unter denen eine europäische Einlagensicherung effizient wäre. Aber selbst Versicherungstheoretiker sollten erkennen, dass wir diese Bedingungen in der Eurozone nicht bekommen werden. Die Verhandlungsstrategie der Bundesregierung ist daher brandgefährlich.

 Die Staats- und Regierungschefs der Eurozone haben im Juni beschlossen: “Vor Ende des Jahres … sollte mit der Ausarbeitung eines Fahrplans für die Aufnahme politischer Verhandlungen über das Europäische Einlagensicherungssystem begonnen werden.” Vorausgegangen war eine Erklärung, in der 154 Wirtschaftsprofessoren vor der gemeinsamen Einlagensicherung (EDIS) warnten: “ Wenn die Einlagensicherung wie geplant vergemeinschaftet wird, werden auch die Kosten der Fehler sozialisiert, die Banken und Regierungen in der Vergangenheit begangen haben” (FAZ, 22.05.18). Die Professoren raten davon ab, auf diese Weise “Anreize für wirtschaftliches Fehlverhalten zu schaffen”.

Tatsächlich sind “die Kosten der Fehler” von Bank zu Bank und von Land zu Land sehr verschieden. Besonders deutlich werden die Unterschiede, wenn man den Anteil der notleidenden an den gesamten Krediten betrachtet. Beschränken wir uns auf die Euro-Länder, denn EDIS ist ein Projekt für die Eurozone. Am höchsten ist der Anteil der notleidenden Kredite in Griechenland (46,9 %), Zypern (33,4 %), Portugal (15,5 %) und Italien (12,2 %), am niedrigsten in Luxemburg (0,7 %), Finnland (1,4 %), Estland (2,0 %), den Niederlanden und Deutschland (beide 2,3 %). (Fußnote?:) Diese Zahlen beziehen sich auf das zweite Quartal 2017 und entstammen einem Dokument der Europäischen Kommission (KOM(2018)37), welches als Quelle die Europäische Zentralbank (EZB) nennt. Die EZB berichtet aber auf ihrer Website nur noch EU-Durchschnitte. Sie weisen einen leicht sinkenden Trend auf. An den Unterschieden zwischen den Ländern dürfte sich nicht viel geändert haben.

Risikogerechte Beiträge?

Um effizient zu sein müsste EDIS von den einzelnen Banken risikogerechte Versicherungsbeiträge erheben. Wie würden die Beiträge berechnet? Die EZB nimmt an, dass die EDIS-Beiträge nach der Methode kalkuliert würden, die die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) den nationalen Einlagensicherungssystemen vorschreibt (ECB Occasional Paper 208, April 2018). Es gibt aber noch eine andere Methode – die des Single Resolution Fund (SRF), der für die Restrukturierung und Abwicklung maroder Banken zuständig ist. Die EZB-Studie zeigt, dass die EBA-Methode den Risikounterschieden stärker Rechnung trägt als die SRF-Methode, und sie unterstellt wie selbstverständlich, dass EDIS die EBA-Methode anwenden würde. Damit ist aber nicht zu rechnen, denn EDIS wäre wie der SRF eine Institution der Eurozone, während EBA für die gesamte EU zuständig ist. In der Eurozone sind die Mehrheitsverhältnisse anders als in der gesamten EU. Deshalb ist davon auszugehen, dass man für EDIS die SRF-Methode wählen würde.

Der Beitrag einer Bank zum SRF hängt von zwei Faktoren ab: dem Umfang der zu versichernden Einlagen und einem Risiko(anpassungs)multiplikator, der von einem Dutzend Risikoindikatoren abhängt. Dabei geht es um Kapitalquoten, Liquiditätsquoten, Verschuldungsquoten, Handelsbestände, außerbilanzielle Positionen, Derivate usw. Einen Risikoindikator “Anteil der notleidenden Kredite” oder etwas Vergleichbares gibt es nicht. Das ist erstaunlich, denn die Studie der EZB belegt, dass die Wahrscheinlichkeit, in Schwierigkeiten zu geraten, unter anderem signifikant vom Anteil der notleidenden Kredite in den Büchern der betreffenden Bank abhängt. Nur dann, wenn die Bank den Wert des Kredits berichtigt und entsprechende Rückstellungen bildet, wirkt sich der notleidende Kredit auf die Kapitalquoten und damit indirekt auf den Risikomultiplikator aus. Damit verschwindet der Kredit jedoch auch aus der Bilanz und aus der Statistik der notleidenden Kredite.

Bei der Berechnung des Risikomultiplikators fehlt ein weiterer wichtiger Risikoindikator: der Anteil der Anleihen überschuldeter Staaten – insbesondere des eigenen Staates – am Portefeuille der Bank. Anleihen der EU-Staaten gelten als risikolos, sind es aber nicht – wie der griechische Schuldenschnitt zeigt.

Problematisch ist nicht nur die Auswahl der Risikoindikatoren, sondern auch ihre Verwertung in der Kalkulation des Risikomultiplikators.

Zum einen werden nicht die tatsächlichen Werte der einzelnen Indikatoren verwendet und ggf. normalisiert, sondern Rangziffern gebildet. Für jeden Indikator werden die Banken in eine Rangfolge gebracht. Dann wird für jede Bank über alle Indikatoren ein gewichteter Durchschnitt ihrer Rangziffern berechnet. Dieses Verfahren begünstigt Banken in Ländern, die – wie Griechenland, Zypern, Portugal und Italien – sehr stark vom Mittelwert der Eurozone abweichen, und benachteiligt Banken in Ländern, die – wie Luxemburg, Finnland, Estland, die Niederlande und Deutschland – dem Mittelwert viel näher sind.

Zum anderen wird die Spannweite des gewichteten Risikomultiplikators künstlich beschränkt. Der größtmögliche Wert wird mit 1,5 festgesetzt, der geringstmögliche mit 0,8. Das bedeutet, dass der Risikomultiplikator für die Banken der höchsten Risikoklasse noch nicht einmal doppelt so hoch sein darf wie für die niedrigste Risikoklasse. In der Einlagenversicherung der USA (FDIC) kann die höchste Risikokomponente das 18-fache der niedrigsten sein. Der Anteil der notleidenden Kredite war – wie unsere Zahlen zeigen –  in Griechenland 67-mal höher als in Luxemburg. Vergleicht man nicht Länderdurchschnitte, sondern die einzelnen Banken in der Eurozone, so ist die Spanne zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Anteil offensichtlich noch viel größer.

Fazit: Die Auswahl und die mangelnde Verwertung der Risikoindikatoren haben zur Folge, dass die soliden Banken die unsoliden subventionieren. Das schwächt den Anreiz, übermäßige Risiken zu vermeiden und gefährdet die Finanzmarktstabilität.

Nicht nur Abbau der Altlasten

Die Deutschen wollen nicht für die notleidenden Kredite in anderen Ländern aufkommen. Deshalb fordert die Bundesregierung, dass die europäische Einlagensicherung erst dann eingeführt werden soll, wenn die “Altlasten” bereinigt sind. Das Kriterium wäre also, dass sich die von der EZB berichteten Anteile der notleidenden Kredite innerhalb der Eurozone auf niedrigem Niveau angeglichen haben müssen. Paris und Brüssel sind auf die deutsche Forderung eingegangen und wollen dieses Kriterium nun in einem “Fahrplan” festschreiben. Davon ist abzuraten, denn die Statistik der notleidenden Kredite ist manipulationsanfällig. Dafür gibt es zwei Gründe.

  1. Ob ein Kredit notleidend ist oder nicht, ist eine Ermessensentscheidung. Das gilt für die einzelne Bank, aber auch für die Aufsichtsbehörde. Gemäß den Bestimmungen ist ein Kredit als notleidend einzustufen, wenn der Kreditnehmer mit seinen Zahlungsverpflichtungen mehr als 90 Tage im Rückstand ist oder wenn es unwahrscheinlich ist, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Was hier wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist, kann nur subjektiv entschieden werden. Der Banker hat kein Interesse daran, Kredite als notleidend auszuweisen. Zum einen gibt er damit zu, dass er bei der Kreditvergabe einen Fehler gemacht hat. Zum anderen erfordert die Bereinigung des als notleidend ausgewiesenen Kredits Rückstellungen, die zu Lasten des Kapitals gehen und eine Rekapitalisierung notwendig machen können. Damit der Kreditnehmer nicht in Rückstand gerät, kann ihm die Bank zusätzliche Kredite geben, die er dann für den Schuldendienst einsetzt.

Banker und nationale Aufsichtsbehörden haben außerdem einen Anreiz, Kredite nicht als notleidend einzustufen, wenn davon in Zukunft die Einführung der gemeinsamen Einlagensicherung abhängt, auf die man die Kosten der Schieflage abwälzen kann.

  1. Selbst wenn die Altlasten tatsächlich bereinigt würden, wäre das kein Schutz vor neuen Belastungen. Die großen Unterschiede zwischen den Risiken der Banken sind Folge eines symmetrischen Schocks – der Finanzmarktkrise von 2008. Aber die verschiedenen Länder der Eurozone haben aus politischen und strukturellen Gründen unterschiedlich darauf reagiert. Das wäre beim nächsten globalen Schock nicht anders.

Symmetrische Schocks erfordern keine gemeinsame Versicherung, denn bei symmetrischen Schocks sind die Risiken nicht diversifiziert. Asymmetrische Schocks in einzelnen Ländern beruhen dagegen in der Regel auf wirtschaftspolitischen Fehlern dieser Länder. Die Folgekosten solcher Fehler sollten nicht sozialisiert werden, denn damit würde man falsche Anreize setzen.

Es ist leicht, sich Bedingungen vorzustellen, unter denen eine europäische Einlagensicherung effizient wäre. Aber selbst Versicherungstheoretiker sollten erkennen, dass wir diese Bedingungen in der Eurozone nicht bekommen werden. Die Verhandlungsstrategie der Bundesregierung ist daher brandgefährlich.

Erstmals erschienen in der Zeitschrift der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger.

Photo: George M. Groutas from flickr (CC BY 2.0)

Die Europäische Union ist zweifelsohne in einer schwierigen Situation. Keiner repräsentiert das besser als EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker höchstselbst. Als ausgerechnet er zum Jahreswechsel die Fähigkeit der rumänischen Regierung bezweifelte, die neue Ratspräsidentschaft übernehmen zu können, hatte das eine gewisse Situationskomik. Doch nicht nur die Präsidentschaft Rumäniens ist endlich, auch die Junckers.

Die Situation zeigt eines: Sowohl das Führungspersonal als auch die Strukturen der EU sind nicht mehr zeitgemäß. Allein der halbjährliche Wechsel der Präsidentschaft lässt, unabhängig von Rumänien, keine wirkliche Leitung zu. Dafür ist die Zeit zu kurz und die Erinnerung an die letztmalige Präsidentschaft zu lange her. Wenn Deutschland im zweiten Halbjahr 2020 die Präsidentschaft übernimmt, dann ist die vorherige Präsidentschaft 13 Jahre her. Sollte Angela Merkel zu diesem Zeitpunkt noch Bundeskanzlerin sein, dann ist sie wohl die einzige Regierungschefin, die zweimal eine Ratspräsidentschaft in ihrer Amtszeit hatte. Selbst die Zusammenfassung dreier Präsidentschaften zu einem gemeinsamen Programm verbessert diese Situation nicht wesentlich. Dieses Verfahren stärkt eigentlich nur die Administration in Brüssel. Das ist durchaus in ihrem Interesse. Sie will ihren Einfluss ausbauen.

Auch ein schwacher Präsident der Kommission ist im Interesse der Administration. So kann sie ihr Eigenleben weitertreiben. Zwar war Juncker in seiner aktiven Zeit ein erfahrener Strippenzieher, aber dennoch ist er erkennbar nicht mehr in der Lage, das Amt auszuführen.

Beides, die Ratspräsidentschaft Rumäniens und auch die Kommissionspräsidentschaft Junckers, sind ein Problem. Doch die Karawane zieht weiter ohne strukturelle Änderungen. Nicht einmal der Brexit wurde bislang als Chance für eine Erneuerung verstanden. Die Briten wurden in den Verhandlungen wie undankbare Gesellen behandelt. Man nimmt sogar wirtschaftliche Nachteile bei den verbleibenden Mitgliedsstaaten billigend in Kauf, nur um das EU-Projekt im status quo nicht zu gefährden. Dass eine als Freiheits- und Friedensprojekt apostrophierte Europäische Union von Nichtmitgliedern Tribut verlangt, nur damit Bürger in beiden Staaten die Waren des anderen kaufen dürfen, ist eine Perversion dieser Freiheitsidee.

Neben dem Brexit ist die Entwicklung des Euro das eigentliche Problem der EU. Die Mitgliedsstaaten haben die vergangenen neun Jahre seit der ersten Griechenland-Hilfe nicht genutzt, die wesentlichen Probleme anzugehen. Das Schuldenmachen ist nach wie vor zu einfach. Dies lähmt die Strukturanpassungen, die nötig wären, um die Wettbewerbspositionen im Süden zu verbessern. Die Target-Verbindlichkeiten des Südens gegenüber dem Norden der EU sind Ausdruck dieser Entwicklung. Die EZB manipuliert die Zinsen immer noch bis zum Abwinken. Noch gesunden Banken wird die Geschäftsgrundlage entzogen, fußkranke Institute werden dadurch künstlich beatmet.

Doch das eigentliche Problem ist die Kollektivierung der Risiken über die EZB und die durch die Bankenunion geschaffenen Institutionen. Diese Vergemeinschaftung gefährdet die Einheit der Europäischen Union, die historisch eigentlich eine Antwort auf die Uneinigkeit Europas sein sollte, indem sie die Saat für Zwist und Zwietracht legt.

Die mangelnde Rechtsstaatlichkeit Rumäniens muss sich die EU selbst ans Revers heften. Wo ist die Gleichheit vor dem Recht bei der Durchsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspaketes? Seitdem Frankreich die Haushaltsvorgaben nicht mehr einhält, weil Emmanuel Macron den Gelbwesten nachgegeben hat, wird auch bei der Haushaltsaufstellung in Italien ein Auge zugedrückt. Vorher galt ein Vertragsverletzungsverfahren bis hin zu einer Geldstraße als unausweichlich. Es sind halt nicht alle gleich in der EU. Es gibt Mitglieder erster und zweiter Garnitur. Nur deshalb kann sich Juncker so über Rumänien äußern. Man stelle sich einmal vor, er würde dies über Frankreich oder Deutschland sagen.

Die Europäische Union sollte man dennoch nicht leichtfertig aufgeben oder infrage stellen. Vieles, was heute im grenzüberschreitenden Handeln von Personen und Unternehmen innerhalb der EU selbstverständlich ist, ist es in Wahrheit nicht. Vielleicht werden wir schon in wenigen Wochen mit dem Ausstieg Großbritanniens aus der EU erleben, welchen Wert die Union für die Bürger hat.

Erstmals erschienen bei Tichys Einblick.