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Photo: PeterFranz from Flickr (CC BY 2.0)

Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues und Fabian Kurz, Doktorand der Volkswirtschaftslehre. 

Lokalisierungsbarrieren schaden dem internationalen Handel erheblich. Der Abbau lokaler Anforderungen sollte unilateral vorangetrieben werden. Wird der gegenseitige Verzicht auf Lokalisierungsbarrieren vereinbart, ist maßgeblich, dass der Bereich der nationalen Sicherheit ausreichend eng gefasst wird.

Nicht nur Zölle und staatliche Finanzhilfen behindern den Handel über Landesgrenzen hinweg. Regierungen auf der ganzen Welt schränken – mal mehr mal weniger subtil – auch durch Lokalisierungsanforderungen den Handel ein. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die ausländische Unternehmen dazu anhalten, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten in das eigene Land zu verlegen. Dies kann explizit erfolgen, wenn der Marktzugang ausländischen Unternehmen nur gewährt wird, wenn das Unternehmen die abgesetzten Produkte vor Ort produziert. Implizit kommt es zum Einfluss auf die Standortwahl, wenn beispielsweise bei öffentlichen Ausschreibungen nur lokale Anbieter berücksichtigt werden sowie wenn Subventionen oder öffentliche Aufträge nur zugänglich sind, wenn Anbieter lokal produzierte Güter und Dienstleistungen als Inputs nutzen. Wir diskutieren in einem neuen IREF Policy Paper wie internationaler Handel durch derartige Anforderungen gehemmt wird. Abhilfe versprechen vor allem internationale Abkommen.

Marktzugang nur bei lokaler Produktion

Recht offensiv nutzen vor allem einige Entwicklungsländer Lokalisierungsbarrieren. Wollen etwa ausländische Unternehmen Marktzugang in China, ist dies nur möglich, wenn die Firmen bereit sind, geistiges Eigentum und Technologien mit ihren chinesischen „Partnern“ zu teilen. Ohne Investitionen und Technologiepreisgabe wird in der Regel kein Marktzugang gewährt.

Doch auch Industrieländer nutzen Lokalisierungsbarrieren. Bekannte diskriminierende öffentlichen Auftragsanforderungen in den USA sind der 1933 verabschiedete Buy American Act, der die U.S.-Regierung dazu anhält, in den USA produzierten Gütern den Vorzug zu geben, und der 1982 erlassene Buy America Act, gemäß welchem beim vom Bund unterstützten Infrastrukturprojekten ebenfalls im Inland produzierte Güter zu bevorzugen sind. Auch das Konjunkturpaket im Zuge der Finanzkrise 2008/2009 enthielt „Buy American“-Restriktionen. Sie galten für mehr als ein Drittel des gut 787 Milliarden Euro schweren Konjunkturprogramms.

Digitale Barrieren

Auch das digitale Zeitalter kennt Lokalisierungsbarrieren. Obwohl die Digitalisierung besonders vom Austausch von Informationen über Grenzen hinweg lebt, gibt es Bestrebungen, Anbieter digitaler Produkte in ihrer Standortwahl einzuschränken. Auch dadurch wird der internationale Austausch gehemmt. Industriestaaten wie Australien, Kanada, Neuseeland, Südkorea, Taiwan und die Türkei haben digitale Lokalisierungsbarrieren per Gesetz verabschiedet. Auch weniger entwickelte Länder setzen auf die lokale Speicherung von Daten, darunter Schwergewichte wie China, Indien, Indonesien, Malaysia und Vietnam.

Begründet werden digitale Lokalisierungseinschränkungen regelmäßig mit Hinweis auf den Datenschutz oder die nationale Sicherheit. Ob Datenschutzbedenken tatsächlich das ausschlaggebende Motiv für digitale Lokalisierungsbarrieren sind oder vielmehr protektionistische Ziele, ist fraglich.

Datenschutz?

Die Ergebnisse einer Studie aus dem Jahr 2013 suggerieren, dass Datenschutz bei digitalen Lokalisierungsanforderungen nicht das einzige Motiv ist. Einige aktuelle Beispiele aus Europa verdeutlichen dies.

So geht die Umsetzung der von der EU geforderten Vorratsdatenspeicherung in Griechenland besonders weit. Die Kommunikationsdaten müssen innerhalb der Grenzen Griechenlands gespeichert werden.

Auch in Deutschland sind verschiedene Lokalisierungsanforderungen zu finden. So müssen nach dem Umsatzsteuergesetz elektronische Rechnungen innerhalb der Europäischen Union aufbewahrt werden. Auch Gehaltsabrechnungen und Bilanzdaten müssen in Deutschland aufbewahrt werden. Besonders kurios ist das Brandenburger Melderegistergesetz. Die brandenburgischen Einwohnermeldeämter dürfen nur private Cloud-Computing-Dienste nutzen, die sich im Land Brandenburg befinden. In vielen Fällen wäre der Datensicherheit vermutlich auch genüge getan, wenn die Daten innerhalb der EU-Grenzen oder in der EU nahestehenden Drittstaaten statt innerhalb der jeweiligen Landesgrenzen gespeichert würden.

Zudem ist die Frage, wo die Daten physisch gespeichert sind, für die Durchsetzung von Datenschutzgesetzen bei in- wie ausländischen Unternehmen irrelevant. Inländische Unternehmen können zur Rechenschaft gezogen werden, auch wenn die Daten im Ausland physisch gespeichert sind. Ausländische Firmen ohne einen rechtlichen Sitz im Inland können dagegen nur juristisch belangt werden, wenn die Justiz durch Rechtshilfeabkommen mit anderen Ländern kooperiert. Eine physische Speicherung der Daten im Inland ist dagegen für die Durchsetzung von Datenschutzrecht gegenüber ausländischen Unternehmen kaum hilfreich.

Nationale Sicherheit?

Neben dem Datenschutz wird regelmäßig zur Begründung von Lokalisierungsbarrieren und anderen Handelsbarrieren auf die Nationale Sicherheit verwiesen. Einer Studie der EUzu digitalen Barrieren zufolge, sind die striktesten Barrieren jene, welche durch nationale Sicherheit gerechtfertigt sind. So kann nach dem „Französischen Blockiergesetz“ von 1980 die Übermittlung von Informationen in das Ausland untersagt werden, wenn die Souveränität, Sicherheit, öffentliche Ordnung oder wesentliche wirtschaftliche Interessen Frankreichs beeinträchtigen werden könnte. Zudem müssen seit 2016 alle Daten, die von französischen staatlichen Einrichtungen oder Personen, die für diese arbeiten, in Frankreich gespeichert und verarbeitet werden.

In einigen Fällen mögen Sicherheitsbedenken legitime Gründe für die Behinderung des Austauschs von Daten sein. Auch bei nicht digitalen Produkten könnten Sicherheitsbedenken, etwa bei der Beschränkung von Waffenexporten, legitim sein. In anderen Fällen jedoch scheinen protektionistische Absichten und nicht so sehr Bedenken hinsichtlich der nationalen Sicherheit Barrieren zu motivieren.

WTO: Nationale Sicherheit präzisieren

Nach den Regeln der WTO dürfen Regierungen den Handel einschränken, wenn ihre nationalen Sicherheitsinteressen betroffen sind. Doch der Begriff der nationalen Sicherheit ist sehr beliebig und wird teilweise großzügig ausgelegt. So hat Donald Trump mit dem Verweis auf die nationale Sicherheit Zölle auf Stahl und Aluminium legitimiert. Auch droht er deutsche Autoexporte im Namen der nationalen Sicherheit einzudämmen. Es bedarf eines gewissen Maßes an Vorstellungskraft, um sich davon zu überzeugen, dass VW Passats die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten gefährden. Aber Donald Trump ist bei weitem nicht der erste, der sich auf diese Ausnahme beruft. So schränkte Schweden im Jahr 1975den Import von Schuhen im Namen der nationalen Sicherheit ein.

Die sehr weite Auslegung des Begriffs der nationalen Sicherheit ist jedoch derzeit kein Randthema mehr und nicht mehr nur Gegenstand skandinavischer Anekdoten. Es bedarf einer international anerkannten Definition des Begriffs der nationalen Sicherheit.

Multilaterale Verträge nötig

Lokalisierungsbarrieren schaden dem internationalen Handel erheblich. Der Abbau lokaler Anforderungen sollte unilateral vorangetrieben werden. Fehlt dazu der politische Wille, kann der Abbau lokaler Anforderungen vor allem multilateral gelingen – etwa durch Abkommen wie TTIP oder im Rahmen der WTO. Wird der gegenseitige Verzicht auf Lokalisierungsbarrieren vereinbart, ist maßgeblich, dass der Bereich der nationalen Sicherheit ausreichend eng gefasst wird. Dann können Bestrebungen zum Abbau von Lokalisierungsbarrieren nicht mit dem Verweis auf die nationale Sicherheit bei scheinbarer Einhaltung der vereinbarten Regeln ausgehöhlt und der internationale Handel erfolgreich befördert werden.

Erstmals erschienen bei IREF.

Photo: LWYang from Flickr (CC BY 2.0)

Es ist jedes Mal dasselbe: Ein Problem taucht auf, Politiker verfallen in wilden Aktionismus und am Ende wird eine Regulierung eingesetzt, die das Problem lösen soll. Die großen Spieler juckt das meist wenig. Wer wirklich stranguliert wird, sind Mittelständler, Familien und die Zivilgesellschaft.

MiFID – Sisyphos auf dem Papierberg

MiFID II – der Albtraum jedes Kleinanlegers. Als sich die G20-Staaten im September 2009 in Pittsburgh trafen, saß den Politikern der Schock der Banken- und Finanzkrise von 2007/08 noch gehörig in den Knochen. Gegen die Verantwortungslosigkeit im Bankensektor musste man doch etwas tun! Das Ergebnis: ein selbst für Experten undurchschaubarer Wust an Regulierungen, die verhindern sollen, dass die unbedarfte Oma vom provisionsgierigen Bankangestellten um ihre letzten Ersparnisse gebracht wird. Zumindest dieses Ziel wurde erreicht: die Oma lässt jetzt alles Geld brav auf dem Sparkonto liegen, wo Niedrig- bis Negativzinsen daran nagen.

Gleichzeitig sind aber ganze Bankabteilungen damit beschäftigt, Gesprächsprotokolle aufzuzeichnen und Formulare auszufüllen. Für die großen Banken ist das – mit Mühe – zu stemmen, die Sparkassen, Privat- und Genossenschaftsbanken drehen völlig am Rad. Am schlimmsten aber trifft es diejenigen, die ihr Erarbeitetes und Erspartes gewinnbringend einsetzen wollen. Die Großanleger arbeiten auf Hochtouren daran, die neuen Regulierungen wieder zu umgehen, während der Kleinanleger sich vor einer fast unüberwindbaren Mauer wiederfindet. Während er sich mit seinem Bankberater durch die MiFID-Vorgaben durcharbeitet, haben die großen Zocker bereits wieder astronomische Gewinne eingefahren.

DSGVO – im Labyrinth der Bürokratie-Hydra

Datenschutz-Grundverordnung – die Todesfalle der Zivilgesellschaft. Google, Facebook und Co. gehen nicht immer so mit unseren Daten um, wie es im Blick auf unsere Privatsphäre und Selbstbestimmung angemessen wäre. Diese Situation schreit geradezu nach staatlichen Maßnahmen. Wieder einmal eine ideale Gelegenheit für Politiker, dem Bürger zu beweisen, dass sie deren letzte Zuflucht und wahre Schutzmacht sind im Haifischbecken der datensaugenden Profitmaximierer. (Man wünscht sich, dass diese Ritter der Privatsphäre auch einmal in ihrem eigenen Laden aufräumen würden: der Staat darf nämlich munter observieren, erheben und speichern …) Das Problem mit der DSGVO ist freilich, dass die Netz-Riesen die Ressourcen haben, um die lästigen neuen Regulierungen zu verarbeiten. Richtig hart trifft es dagegen den Biobauernhof, die Bastelgruppe, die Kirchengemeinde und den „Verein zur Erhaltung der Biergartentradition“.

Der Kfz-Mechaniker-Azubi, der die Trainingsspiele der Handball-Jugendmannschaft koordiniert, befindet sich mit seinem Email-Verteiler demnächst kurz vor der Illegalität. Der selbständige Optiker in Aschaffenburg bewegt sich in gefährlichen Wassern, wenn er Kundendaten in der Wohnung über seinem Geschäft aufbewahrt, weil seine Tochter dann Zugang haben könnte. Wahrscheinlich entsteht demnächst eine neue Berufsgruppe von professionellen Bürokratieverstehern, die Kleinbetrieben und zivilgesellschaftlichen Gruppen den Weg durch den Paragrafendschungel weisen. Anstatt vom missgünstigen Konkurrenten wegen Verstößen gegen die DSGVO angeschmiert oder von oder übereifrigen Bürokraten erschnüffelt und ertappt zu werden, leistet man sich dann doch lieber den teuren Experten – oder macht den Laden oder Verein gleich ganz dicht.

Die Zumutung der Selbständigkeit statt der Windeln der Regulierung

Es gibt eine Fülle von Problemen mit der Regulierung, diesem Lieblingsinstrument von Politikern, die ihren kämpferischen Einsatz für ihr Wahlvolk damit zur Schau stellen: Regulierungen wirken oft wie Markteintritts-Barrieren für schwächere Konkurrenten. Sie kommen häufig zu spät, wenn die Verursacher eines Problems schon weitergezogen sind zur nächsten Trickserei. Sie leiden unter einem chronischen Informationsmangel. Sie steigern die Kosten für die Betroffenen, was dann häufig an die Verbraucher weitergegeben wird. Sie hemmen Innovation und Fortschritt. – Eine besonders schmerzhafte Folge aber ist, dass die großen Spieler auf einem Markt meist die Ressourcen und Kapazitäten haben, um mit den neuen Regulierungen irgendwie umzugehen. Wer über diese Mittel nicht verfügt, ist den Vorschriften hilflos ausgesetzt.

Weder das Verhalten der Banken noch der Umgang großer Internetkonzerne mit Daten sind unproblematisch. Aber die derzeitigen Maßnahmen stellen keinen wirksamen Schutz dar. Andere Mittel sind dazu weitaus besser geeignet, auch wenn sie dem Politiker weniger Glanz ermöglichen. Klare Haftungsregeln und eine starke und unabhängige Gerichtsbarkeit gehören zu diesen Mitteln; aber insbesondere auch eine Zumutung an den Bürger: Die Zumutung der Selbständigkeit. Zugegeben: die wenigsten Politiker gewinnen Wahlen, wenn sie auf ihre Plakate drucken „Ich vertraue darauf, dass Sie die meisten Ihrer Probleme selbst lösen können.“ Aber am Ende des Tages ist der wirksamste Schutz gegen zwielichtige Geldanlagen und Datenmissbrauch nicht MiFID und DSGVO, sondern verantwortungsbewusste Konsumenten und Bürger. Anstatt sie durch Regulierung zu infantilisieren und zu pampern, sollten Politiker die Bürger ermutigen, Verantwortung zu übernehmen. Nur so funktioniert übrigens auch eine Demokratie …

Photo: Ralf Schulze from Flickr (CC BY 2.0)

Es gibt inzwischen viele Vorstöße, das Bargeld einzuschränken oder ganz abzuschaffen. Der Wegfall des 500-Euro-Scheines ist so ein Vorstoß. Dieser werde eh nur von Verbrechern und Geldwäschern benutzt. Normale Bürger würden stattdessen dazu übergehen, ihre 500er in 200er und 100er zu tauschen. Inzwischen verlautbart die EZB sogar, dass bereits 18 Millionen Scheine im Wert von 9 Milliarden Euro vom Markt genommen worden seien. Das klingt gewaltig. Ist es vielleicht so, dass die Bürger freiwillig auf den 500er verzichten und ihn brav umtauschen? Ist das Bargeld gar nicht so beliebt, wie immer behauptet wird? Wer die Zahlen genau analysiert, kommt schnell zu dem Schluss, dass die 18 Millionen Scheine lediglich ein Klacks sind. Von den über 612 Millionen 500er Scheinen sind es gerade einmal drei Prozent, die jetzt zurückgenommen werden. Dies ist wahrscheinlich nichts Besonderes, sondern die ganz normale Rücknahmerate der Vergangenheit.

Viel gefährlicher für das Bargeld ist ein aktueller Vorstoß der SPD. In dieser Woche hat der Parteivorstand der Sozialdemokraten „20 Maßnahmen für die sofortige Beendigung von Steuerbetrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ diskutiert. Nicht nur, dass die Sozialdemokraten darin eine nationale Obergrenze für Bargeld fordern. Vielmehr werden alle Bürger mit Bargeld unter Generalverdacht gestellt. Denn im Papier heißt es: „Vermögen unklarer Herkunft sollen künftig eingezogen werden können“. Wer Bargeld im Schließfach oder zu Hause aufbewahrt, kommt dann schnell unter Generalverdacht. Woher stammt das Geld, ist es ehrlich verdient?

Von seinem Wesen her ist die Herkunft des Bargeldes nicht immer klar nachzuweisen – insbesondere nicht, wenn der Erwerb viele Jahre zurückliegt. Bislang galt im Wirtschaftsverkehr: wer Bargeld in der Hand hält, genießt erstmal das Vertrauen der Marktteilnehmer. In der Regel ist es dem Verkäufer egal, woher das Bargeld stammt, sollte er keine offensichtlichen Anzeichen einer Straftat erkennen. Das ist gut und richtig so, denn es vereinfacht das Wirtschaftsleben enorm. Und es ermöglicht den anonymen Erwerb von Waren und Dienstleistungen. Nicht alles will man offenbaren oder veröffentlicht wissen. Wenn Bargeld jederzeit von seiner Herkunft nachgewiesen werden muss, verliert es seine stärkste Funktion – den Schutz der Privatsphäre. Das war bislang gar kein Problem, galt hier doch die Unschuldsvermutung. Jetzt dreht die SPD den Spieß um, und die Bürger müssen im Zweifel nachweisen, woher das Bargeld stammt, ansonsten besteht die Gefahr, dass es ihnen weggenommen wird.

Das mag denjenigen gefallen, die den gläsernen Bürger lieben und die meinen, nichts zu verbergen zu haben. Dennoch sollten auch sie wachsam sein. Denn hier gerät jeder Einzelne unter Verdacht. Die Folge wird sein, dass das Bargeld zurückgedrängt wird und am Ende seine Existenz verliert. Die Bedienung im Restaurant oder Kneipe, die das Trinkgeld gern als steuerfreie Zugabe einsteckt, kann daran ebenso wenig Interesse haben wie der Musiker in der Fußgängerzone, der seinen Hut vor sich hinlegt, um eine kleine Spende von den Passanten zu erhalten. Es trifft am Ende den Otto-Normalverbraucher und ganz besonders die sozial Schwächsten und nimmt ihnen Verdienstmöglichkeit und Freiheit.

Wer glaubt, mit der Abschaffung des Bargelds würden die Verbrecher besser erfasst und gefasst, der glaubt auch, dass das bankrotte Venezuela nicht wegen des Sozialismus pleite ist, sondern weil er lediglich nicht konsequent genug umgesetzt wurde. Frei nach Che Guevara: Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche.

Erstmals erschienen bei Tichys Einblick.

Photo: Bankenverband from Flickr (CC BY-ND 2.0)

Der Überwachungsstaat ist präsenter denn je: Videokameras allenthalben, Vorratsdaten-Speicherung, Email- und Telefonüberwachung. Wen da schon ein ungutes Gefühl beschleicht, der möge sich warm anziehen: Die neue Stufe besteht nämlich in der Verbindung aus Big Data und Paternalismus …

Betreutes Wohnen für alle

Den Nachtwächterstaat kennt man nur noch aus den Schauermärchen längst vergangener Tage. Der Homo Oeconomicus ist ohnehin schon vor Jahrzehnten mit dem Bannfluch belegt worden. Und selbst der mündige Verbraucher ist inzwischen im Deutschen Historischen Museum eingemottet worden – irgendwo zwischen Wirtschaftswunder und Sexueller Revolution. Als wahrhaft aufgeklärte Menschen wissen wir, dass wir so sehr durch Umstände getrieben, durch Herkunft geprägt und durch fremde Mächte manipuliert sind, dass Freiheit und Selbstbestimmung doch eigentlich nur Illusionen sind. Fragen Sie mal Ihren Hirnforscher oder Neurologen!

Ein adäquates Mittel, um unsere defizitäre Vernunft auf die rechte Bahn zu bringen, will uns das Konzept des Nudging an die Hand geben. Mittels kleiner Stupser werden wir angeregt, das zu tun, wonach uns ja eigentlich der Sinn steht – oder stehen sollte. Wenn da nur nicht die Umstände, die Faulheit, die Ignoranz im Wege stünden. Nudging ist so ein bisschen wie betreutes Wohnen. Das gewohnte Umfeld bleibt erhalten, man fühlt sich wie zuhause. Aber irgendjemand passt immer auf, dass man keine Dummheiten anstellt. Diese mit mehr Kompetenz und Weitsicht ausgestatteten Betreuer sind die Politiker und Bürokraten.

Personalisiertes Nudging

Das Nudging steckt allerdings noch ein wenig in den Kinderschuhen. Es berücksichtigt zum Beispiel nicht, dass nicht alle Menschen gleich sind. Das neue Verbraucherleitbild des Verbraucherschutzministeriums geht auf diese Problematik ein, nachdem es den mündigen Verbraucher in die ewigen Jagdgründe verbannt hat. Drei Verbrauchertypen tauchen da auf: Der verletzliche Verbraucher: im Prinzip Cindy aus Marzahn. Der vertrauende Verbraucher: das sind Sie und ich. Normale Menschen, die wissen, dass zu viel Cola ungesund ist, aber dann doch alles glauben, was auf der Packung steht. Und schließlich der verantwortliche Verbraucher: also die Leute, die den ganzen Tag nichts anderes machen, als sich über Zusatzstoffe, Vertragsklauseln und die neuesten Skandale zu informieren.

So weit, so gut: Immerhin haben wir schon einmal ein wenig Differenzierung in die Verbraucherschutzpolitik hineingebracht. Aber da ist noch sehr viel Raum nach oben! Was wäre das doch für eine schöne neue Welt, in der Sie Ihre persönlichen, maßgeschneiderten Nudges hätten! Schließlich machen Sie ja andere Fehler und haben andere Schwächen als Ihr Nachbar oder Ihre Vorgesetzte. Wäre es nicht hilfreich, wenn wir an Stelle eines anonymen und kalten Verbraucherschutzes einen ganz persönlichen Monika-Schutz, Christoph-Schutz und Cindy-Schutz hätten? Soll keiner sagen, hier würden alle Menschen pauschal gleichgemacht. Nein, Nudging kann auch ganz nah am Menschen stattfinden.

Eine Dystopie auf dem Weg zur Realisierung

Der Instrumentenkasten für dieses neue Nudging liegt in Big Data. Was Facebook, Google und Amazon mit der personalisierten Werbung schon heute machen, kann morgen auch Mutter Staat zu Ihrem Wohl tun. Natürlich mit dem wesentlichen Unterschied, dass Politiker, Büro- und Technokraten nicht an ihrem persönlichen Profit interessiert sind, sondern am Wohl aller Bürger, ja an Ihrem persönlichen Wohl! Mit Hilfe der Auswertung Ihrer Daten können Nudges für Sie persönlich entwickelt werden. Ihr Drang zum riskanten Investieren oder zur falschen Ernährung kann so ganz individuell bekämpft werden. Der Staat ist dann kein abgehobener und kalter Vater Staat mehr, er ist ein zugewandter, an Ihnen persönlich interessierter Mutter Staat, der Sie an der Hand nimmt und auf den Weg der Tugend zurückführt.

Diese Dystopie ist leider schon näher an Ihrer Verwirklichung als man meinen könnte. Was klingt wie aus einer aktualisierten Neuauflage von Orwell oder Huxley, spielt in der akademischen Welt tatsächlich schon eine gewichtige Rolle. So forscht etwa der IT-Wissenschaftler Alex Pentland schon seit Jahren am renommierten Massachusetts Institute of Technology an derlei Techniken, ebenso wie die Professoren Barry Nalebuff und Ian Ayres aus Yale und Oren Bar-Gill aus Harvard. Es kann erfahrungsgemäß nicht mehr lange dauern bis diese „guten Ideen“ auch in Politik umgesetzt werden. Zur Disposition steht dann nicht mehr nur der mündige Bürger. In einem solchen Nanny-Staat 2.0 sind auch die Gleichheit vor dem Gesetz, die Privatsphäre und die individuelle Freiheit und Verantwortung in ernsthafter Gefahr.

Photo: Susanne Tofern from Flickr (CC BY-SA 2.0)

Die von der Bundesregierung geplante Einschränkung des Bargeldverkehrs passt in ein großes Bild. Sie soll zwar vordergründig der Verbrechensbekämpfung dienen, denn Terroristen und ihre Schergen bezahlen meist bar und in großen Scheinen. Doch das ist nur die Geschichte vor der Geschichte. Tatsächlich passt der Vorstoß Schäubles dazu, auf die wachsenden Unsicherheiten an den Finanzmärkten regulatorisch vorbereitet zu sein. Denn die Überschuldungskrise von Staaten und Banken in Europa und darüber hinaus ist längst nicht ausgestanden.

Seit dem Beginn der letzten Finanzkrise 2007/2008 ist die weltweite Verschuldung um über 40 Prozent auf nunmehr 200 Billionen US-Dollar angestiegen. Es gab noch nie so viel Kredit und damit Schulden auf dieser Welt. Wir befinden uns schon länger in einer Überschuldungskrise von Staaten und Banken, deren lokaler Focus nach wie vor auf dem Euro-Raum liegt.

In einem solchen Umfeld stört das Halten von Bargeld die Regierenden nur. Bargeld untergräbt das Ansinnen der Regierungen, die Lasten der Finanzkrise auf die Bürger überwälzen zu können. Und es verhindert, dass die Banken ein noch größeres Kreditrad drehen können. Denn wenn das Bargeld eingeschränkt und dann ganz abgeschafft wird, besteht auch nicht mehr die Gefahr eines Bankruns. Der Bankrun ist die Apokalypse jeder Bank. Das hat seinen Grund: Die Summe allen Geldes, das in Umlauf ist, besteht nur zu einem geringen Teil aus Bargeld. Über 90 Prozent ist reines Buchgeld, das unter anderem auf Sparbüchern und Girokonten liegt. Wollten alle Konteninhaber ihre Konten räumen und plötzlich ihr Buchgeld in Bargeld ausbezahlt bekommen, wären die Banken dazu nicht in der Lage. Das ist die Ursache wieso Banken dann „Ferien“ machen, wie jüngst in Griechenland.

Auch deshalb verpflichten die Notenbanken die Banken dazu, eine so genannte Mindestreserve der Einlagen ihrer Kunden auf einem Konto der Notenbank zu halten. Je geringer der Mindestreservesatz, desto höher sind im Prinzip die Kreditvergabemöglichkeiten der Banken. Im Euro-Raum ist der Mindestreservesatz derzeit nur noch ein Prozent. Aus 100 Euro Einlage eines Sparers bei seiner Bank, kann diese Bank einen Kredit über 99 Euro vergeben. Legt der neue Kreditnehmer dieses Geld vorübergehend auf sein Girokonto, dann kann seine Bank auf dieser Grundlage für 98,01 Euro einen neuen Kredit vergeben. Dies kann theoretisch unendlich fortgesetzt werden.

Wenn man die maximale Summe dieser Kredite ausrechnet, kommt ein Betrag von knapp 10 000 Euro heraus. Durch einmalig 100 Euro Bankeinlage bei einer Bank sind am Ende also rund 10 000 Euro neues Geld bei ganz vielen Banken entstanden. Wäre der Bankrun ausgeschlossen, weil es kein Bargeld mehr gibt, dann wäre auch ein Mindestreservesatz von einem Prozent obsolet. Aus 100 Euro Einlage könnten dann nicht nur für 10 000 Euro neue Kredite und damit Geld geschaffen werden, sondern ein Vielfaches davon. Die Verschuldungspyramide könnte dadurch auf eine ganz neue Ebene gehoben werden.

Die Einschränkung des Bargeldverkehrs ist erst der Anfang. Es ist gleichzeitig die Flucht nach vorne. Man packt auf das lodernde Feuer noch ein paar Holzscheite oben drauf. Mehr Feuer ist aber nicht der Ausweg aus der Überschuldungskrise.

Im Gegenteil: gutes Geld braucht Vertrauen. Bargeld ist der in Münzen geschlagene Teil unserer Freiheit. Es zu verbieten, würde das Vertrauen in das Geld und damit in unsere freiheitliche Rechtsordnung zerstören.

Erstmals erschienen in der Fuldaer Zeitung am 13.02.2016.