Photo: Vanessa Lee from Unsplash (CC 0)

Früher hieß es noch: „Wer den Pfennig nicht ehrt, ist des Talers nicht wert.“ Dieses kluge Sprichwort scheint nicht mehr zu gelten – zumindest nicht für die EU-Kommission. Sie schlägt jetzt vor, die 1- und 2-Cent-Münzen abzuschaffen. Auf den ersten Blick könnte man schnell meinen, das sei doch gar nicht so schlimm. Der Einzelhandel hat damit so viel Arbeit, und die vielen Kleinstmünzen im Portemonnaie stören doch nur. Doch das wäre zu kurz gesprungen. Was hier so weich und harmlos daherkommt, ist mehr. Es ist ein weiterer Anschlag auf das Bargeld.

Die mangelnde Attraktivität des Münzgeldes hat viel mit Regulierung zu tun. Denn ein wesentlicher Grund, weshalb gerade der Einzelhandel die EU-Kommission in ihrer Absicht unterstützt, hat mit der Münzgeldverordnung zu tun. 2010 vereinbarten EU-Parlament und der Europäische Rat in der Verordnung Nr. 1210/2010 die Pflicht zur Prüfung der Münzen auf Echtheit und Umlauffähigkeit vor der Wiederausgabe. Banken und Zahlungsdienstleister müssen seitdem jede Münze, die sie unter anderem vom Einzelhandel erhalten, auf Echtheit prüfen – auch die 1- und 2-Cent-Münzen. Hebt der Einzelhändler am nächsten Tag sein Wechselgeld wieder von der Bank ab, dann muss er für die geprüften Münzen bezahlen. Das macht den Bargeldverkehr teuer. Warum der europäische Gesetzgeber überhaupt die regelmäßige Prüfung der Euro- und Cent-Münzen vorschreibt, ist relativ unklar. Eines ist hingegen völlig klar: Der Anteil der Münzfälscher war historisch schon einmal höher. Generell scheint es nicht von besonders ausgeprägtem Geschäftssinn zu zeugen, wenn man 1- oder 2-Cent-Münzen fälscht. Allein der Materialaufwand ist höher als der Nennwert.

Schauen wir ins Ausland, dann wird oft Schweden als Beleg dafür angeführt, dass unbares Bezahlen attraktiv ist und auch von der Bevölkerung angenommen wird. Wer einmal Urlaub in Schweden gemacht hat, weiß, dass selbst eine Kugel Eis oder ein Cappuccino per Kreditkarte bezahlt wird. Doch auch hier ist ein Blick hinter die Kulissen hilfreich. Schweden hatte Anfang der 1990er Jahr eine Immobilienkrise, die zu einer schweren Bankenkrise wurde. Deren Überwindung führte zu Zusammenschlüssen zahlreicher Banken in Skandinavien. Übrig blieben vier Institute, die auch die Versorgung mit Bargeld über Geldautomaten in einer gemeinsamen Gesellschaft bündelten. Aus Kostengründen reduzierten die Banken die Geldautomaten in der Fläche und auf dem Land und zwangen so die Gastronomie und den Einzelhandel, auf bargeldlose Zahlungsweise umzustellen. Denn diese hatten das Problem, ihr Bargeld am Abend nicht mehr bei der Bank oder bei Geldautomaten einzahlen zu können. Dieses Angebot gab es nicht mehr.

Doch inzwischen regt sich hier Widerstand. Der schwedische Pensionärsverband hat vor einigen Jahren 140.000 Unterschriften für eine Protestnote „Bargeld wird gebraucht“ gesammelt.  Umgerechnet auf Deutschland wären das 1,2 Millionen Unterschriften. Also kein Pappenstiel. Vielleicht sind ältere Menschen sensibler gegenüber Entwicklungen rund um das Geld. Sie können sich vielleicht noch eher an plötzliche Veränderungen in der Währungsordnung erinnern, die ihr persönliches Vermögen vernichtet haben.

Deshalb sollten man Regierungen und Notenbanken nicht trauen, wenn sie das Bargeld mit noch so guten Argumenten zurückdrängen wollen. Sie profitieren nämlich in der Regel davon. Sei es, um die Kontrolle jedes Einzelnen zu perfektionieren. Oder sei es, um die Negativzinspolitik der EZB durchzusetzen. Können die Bürger ihr Vermögen in Bargeld horten und vom Konto abheben, dann ist die Durchsetzung der Negativzinsen nicht so einfach möglich. Dies kann nur funktionieren, wenn das gesamte Vermögen auf den Bankkonten gefangen ist. Wir sollten uns nicht freiwillig ins Gefängnis begeben. Der Freiheit zuliebe.

Erstmals erschienen bei Tichys Einblick.

Photo: Forsaken Fotos from Flickr (CC BY 2.0)

Von Frederik C. Roeder, Gesundheitsökonom und Geschäftsführer des Consumer Choice Centers.

Letzte Woche, während des Weltwirtschaftsforums in Davos, konnte man den Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Tedros Adhanom Ghebreyesus noch lachend und entspannt über die Davoser Promenade schlendern sehen. Zu diesem Zeitpunkt sah die WHO noch keine internationale Gefahr in dem chinesischen Coronavirus. Trotz Berichten aus China von rapide ansteigenden Ansteckungen und Unklarheit darüber, wie offen die kommunistische Regierung in Peking mit den wirklichen Zahlen umgeht, gab sich der Chef der Genfer Behörde entspannt.

Mittlerweile hat die WHO ihre ursprüngliche Einschätzung der Lage revidiert. So wird nun weltweit von einem hohen Risiko ausgegangen. Geschichte scheint sich hier wieder einmal zu wiederholen, schon 2014 reagierte die WHO mit monaten Verzögerung beim Ausbruch des tödlichen Ebolavirus in Westafrika.

Die wichtigste Aufgabe der WHO sollte in der internationalen Bekämpfung von Epidemien gesehen werden. Doch leider verbringt sie zu viel Zeit mit Konferenzen und thematischen Auseinandersetzungen in ganz anderen Bereichen.

Nächste Woche tagt der geschäftsführende Vorstand der WHO vom 3. bis 8. Februar in Genf. Anstelle sich nun wirklich auf die wichtigsten Themen zu konzentrieren, wie zum Beispiel eine zeitnahe und fehlerfreie Antwort auf den sich ausbreitenden Coronavirus, zeigt die Tagesordnung dieser Sitzung, wie die Behörde Zeit und Steuergelder mit peripheren Themen verschwendet.

Die Tagesordnung verbringt eine ganze erste Seite mit Reformvorschlägen für Gesundheitssysteme hin zu universellen Krankenkassen. Solche Themen sollten zwar eher Teil von Innenpolitik sein, die WHO scheint aber ideologische Grabenkämpfe wichtiger zu finden als die globale Bekämpfung von Killerviren.

Auf den hinteren Seiten der Tagesordnung findet sich dann neben “gesundem Altern” und der “Renovierung der WHO Zentrale” auch ein Krisenplan für globale Pandemien.

Bevor es zu Krisenbewältigung auf der Agenda kommt, wird es wahrscheinlich erstmal einige Tage und die Bekämpfung von Patenten und geistigem Eigentum gehen. In den letzten Jahren hat sich die WHO zu einem zentralen Sprachrohr gegen Innovation und Privatwirtschaft gemausert. Die Verwässerung und langsame Abschaffung von Patenten auf Medikamenten sieht die WHO als bestes Mittel um steigende Gesundheitskosten zu verhindern. Dass Einfuhrzölle und Verbrauchssteuern auf Medikamente gerade in Schwellenländern oft 40% des Preises ausmachen, erwähnt die WHO lieber nicht. Allein in China geben Patienten über 5 Milliarden Euro pro Jahr nur für Zölle auf importierte Medikamente aus. Gerade in Zeiten eines massiven Virusausbruchs sollten solche unethischen Steuern in Frage gestellt werden.

Es war auch die Privatwirtschaft die parallel vier unterschiedliche Ebolaimpfstoffe in den letzten Jahren schnell und effektiv entwickelt hat. Ähnliches wird nun beim Coronavirus benötigt. Die Strategie der WHO Anreize bei der Medikamentenentwicklung zu entfernen könnte extrem negative Auswirkungen für die Weltbevölkerung haben.

Es wäre dem WHO Vorstand zu raten, sich weniger mit der Verschönerung seiner Büroräume auszusetzen, sondern eher mit der sofortigen Antwort auf massive Bedrohungen für die weltweite Gesundheit und globale Handelsströme, wie Ebola und das Coronavirus. Mit einem Budget von 2 Milliarden Euro pro Jahr und über 10% davon für Reisekosten veranschlagt, muss sich die WHO die berechtigte Frage stellen, ob die Behörde nicht massiv geschrumpft und auf ihre Kernaufgaben ausgerichtet werden muss.

Selbst als Befürworter des schlanken Staates sollte man die Notwendigkeit eines internationalen Koordinierungs- und Aktivierungsorgans im Bereich transnationale Epidemien sehen. Leider kommt die WHO dieser Aufgabe nur wenig nach.

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Viele westliche Demokratien haben in den letzten Jahrzehnten eine zunehmende Stärkung der Rolle der Judikative in politischen Fragen gesehen. Gerichte sprechen nicht mehr nur Recht, sie machen es auch – sie betreiben Juris-Fiktion. Dieser Trend droht, unser politisches System zu destabilisieren.

Die Abwicklung der Aufklärung

Jonathan Sumption ist ein klassischer und sehr sympathischer Vertreter der britischen Oberschicht: Mitglied der Conservative Party, Star-Anwalt, Richter am Obersten Gerichtshof und außerdem Autor eines fünfbändigen Standard-Werkes über den 100jährigen Krieg. Von ihm liegt jetzt ein kleines, höchst lesenswertes Büchlein vor unter dem Titel „Trials of the State – Law and the Decline of Politics“. Der Mann weiß, wovon er spricht. Und sein Urteil fällt nicht besonders milde aus. In Kürze: die derzeitige Entpolitisierung zugunsten einer Verrechtlichung führt dazu, dass wir als Gesellschaften die Fähigkeiten zur diskursiven Problemlösung verlieren. Letztlich ein Rückfall in die Zeiten vor der Aufklärung.

Um es gleich vorweg zu sagen: Das Werk ist ein Essay und hat seine Stärke vor allem darin, dass es Probleme anspricht und Fragen stellt. An manchen Stellen würde man sich wünschen, dass man die Möglichkeit hätte, Sumption in einer Debatte mit Friedrich August von Hayek und Bruno Leoni zu erleben. Insbesondere die für eine liberale Ordnung zentrale Unterscheidung zwischen Recht (bei Hayek „Nomos“) und Gesetzgebung (bei Hayek „Thesis“) kommt etwas zu kurz in den Ausführungen. Doch in vielen anderen Punkten bildet das Buch einen wichtigen Ausgangspunkt bei der Analyse vieler drängender Probleme unserer Zeit von Paternalismus bis Populismus. Besonders anregend ist die Lektüre der ersten drei von insgesamt fünf Kapiteln mit den Überschriften „Die Expansion des Rechts-Imperiums“, „Ein Lob auf die Politik“ und „Menschen-Recht und -Unrecht“. Die letzten beiden Kapitel beziehen sich insbesondere auf den angelsächsischen Raum und haben mithin etwas weniger Relevanz für hiesige Verhältnisse.

Freiheitsrechte oder Recht auf Sicherheit?

Ehe Aufklärung, Demokratie und Liberalismus ihren Siegeszug antraten, wurde Recht, das zu großen Teilen in der Religion wurzelte und sich durch sie legitimierte, dazu genutzt, Konformität in einer Gesellschaft zu ordnen und zu garantieren. Mit dem Auftreten von Locke, Kant, Mill und deren Mitstreitern änderte sich diese Sicht fundamental: Als abwehrendes Prinzip gegenüber der Autorität sollte Recht nun geradezu dazu dienen, Nonkonformität zu ermöglichen. Doch gerade diese fundamentale Eigenschaft sieht Sumption heute gefährdet. Inzwischen scheint Recht wieder weniger daran ausgerichtet, Freiräume zu schaffen, als vielmehr neue ideologische Konformitäten durchzusetzen, denn „wir fürchten uns davor, dass Menschen sich von ihrem eigenen moralischen Urteil leiten lassen, wenn sie dadurch zu Antworten kommen, die uns nicht passen.“

Neben dieser Instrumentalisierung des Rechts zur Erschaffung einer „brave new world“ spielt auch die zunehmende gefühlte Unsicherheit und die wachsende Risiko-Aversion vieler Menschen in westlichen Demokratien eine Rolle bei der Entwicklung hin zu einer immer gewichtigeren Rolle der gestaltenden Rechtsprechung: „Wir halten physische, finanzielle und emotionale Sicherheit nicht mehr bloß für den [erstrebenswerten, aber nicht garantierten] Normalzustand, sondern erheben Anspruch darauf.“ Aus diesem Trend ergibt sich „eine der großen Ironien des modernen Lebens: Wir haben den Umfang individueller Rechte erweitert, während wir zugleich die Reichweite persönlicher Entscheidungsfreiheit drastisch zurückschneiden.“

Richter-Technokraten werden übergriffig

Ein weiterer Grund dafür, warum Rechtsprechung einen immer größeren Platz in der Entscheidungsfindung einnimmt, ist die zunehmende Politikverdrossenheit. Politiker erscheinen als unzuverlässig, abgehoben, weichgespült, machtbesessen, korrupt … Dagegen erstrahlt die Juristen-Klasse in sehr viel besserem Licht: „Richter sind in der Regel intelligente, reflektierte und redegewandte Personen.“ Sie werden wahrgenommen als entrückte und unparteiische Experten, die über dem Alltags-Kleinklein stehen. Brenda Hale, bis vor kurzem Vorsitzende des britischen Obersten Gerichtshofs und in den Brexit-Wirren besonders durch ihre extravaganten Broschen in Erscheinung getreten, formulierte diese Vorstellung mit erstaunlichem Selbstbewusstsein kürzlich im Zusammenhang mit einem Urteil zu Abtreibung: „Ja, in gewisser Weise könnten Gerichte qualifizierter solche Fragen behandeln, weil sie im Stande sind, die Beweise, rechtlichen Grundlagen und Argumente unvoreingenommen gegeneinander aufzuwiegen, ohne dem öffentlichen Druck ausgesetzt zu sein, unter dem die Abgeordneten stehen.“

Der demokratische Prozess ist in der generellen Wahrnehmung zunehmend kontaminiert: Nicht nur wird er als „schmutzig“ wahrgenommen. Durch die zunehmende Polarisierung werden auch seltener Lösungen gefunden. Deshalb entdecken laut Sumption gerade Interessengruppen die Macht der Gerichte zur Durchsetzung ihrer Ziele: Gerichtsurteile sind oft schneller zu haben als Gesetze und sind häufig nicht Kompromisse, sondern klare Entscheidungen. Sumption bringt das mit Clausewitz treffend auf den Punkt: „Rechtsprechung ist inzwischen die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln.“ Zudem werden Entscheidungen in ethisch aufgeladenen und kontroversen Fragen immer häufiger auf Gerichte abgeschoben. Der von kaum einem Briten besonders geschätzte Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kommt in seiner Beurteilung auch nicht sehr gut weg, weil er im Namen der (oft sehr weit ausgelegten) Menschenrechte immer mehr Entscheidungen an sich zieht – und damit den legislativen Vertretungen aus der Hand nimmt.

Die Kapitulation vor den Feinden der liberalen Demokratie

Sowohl Juristen selbst als auch solche, die sie anrufen, mögen von hehren Motiven getrieben sein. Sie sehen in der Entscheidungsgewalt der Richter eine Möglichkeit, die liberale Demokratie in Zeiten des Populismus vor den Übergriffen durch Exekutive und Legislative zu schützen. – Polen lässt grüßen, die Türkei erst recht. – Doch im Grund genommen erodieren sie dadurch das System nur zusätzlich. Der Hass, der sich etwa in den Brexit-Wirren des vergangenen Jahres gegenüber der obersten Gerichtsbarkeit des Vereinigten Königreichs entlud, ist dafür symptomatisch. Ebenso wie das tiefe und grundsätzliche Misstrauen, das den Richtern der jeweils anderen politischen Seite beim Supreme Court der USA aus den anderen Lagern entgegenschlägt. Indem man sich aus dem politischen Diskurs herauszieht und viele zentrale Entscheidungen in die Gerichtshöfe verlegt, überlässt man auch den Feinden der liberalen Demokratie das Spielfeld. Es ist eine Kapitulation, die den Verteidigern dieser Werte wahrlich nicht zum Ruhme gereicht.

Aus Sumptions Sicht – da spricht der Brite mit einer jahrhundertelangen Tradition eines lebendigen Parlamentarismus – besteht der Vorteil des politischen, des demokratischen Prozesses darin, dass er unterschiedliche Interessen und Ansichten befriedigen kann, indem man Kompromisse erarbeitet. Dem steht die Tendenz zur Verrechtlichung entgegen: „Gerichtsverfahren können kaum einmal zwischen unterschiedlichen Standpunkten vermitteln. Sie sind Nullsummenspiele. Der Gewinner erringt den Sieg und der Verlierer muss bezahlen. Prozesse sind keine Verfahren der Beratung und Mitwirkung. Das Recht wird angerufen. Und das Recht ist rational. Es ist kohärent. Es ist analytisch, konsistent und rigoros. Doch in öffentlichen Angelegenheiten kommt man mit solchen Eigenschaften nicht immer weiter. Intransparenz, Inkonsistenz und Schummelei sind vielleicht intellektuell unrein, weshalb Anwälte damit nichts anfangen können. Aber sie sind oft untrennbar verbunden mit der Art von Kompromissen, die wir als Gesellschaft schließen müssen, wenn wir in Frieden zusammenleben wollen.“

Die liberale Ordnung lebt vom Vertrauen

Die liberale Ordnung der Aufklärung, des Westens, der offenen Gesellschaften zu erhalten, ist Sumption ein Herzensanliegen. Doch dafür müssen sich die Bürger schon selbst einsetzen – das kann ihnen kein Gericht abnehmen. Es ist vielleicht kein Zufall, dass sich der jüngst erschiene Band des Historikers über den Hundertjährigen Krieg besonders der berühmten Schlacht von Agincourt widmet, bei der die zahlenmäßig deutlich unterlegenen englischen Kräfte die massive französische Übermacht vernichtend schlagen konnten. Die liberale Demokratie befindet sich vielleicht gerade in einer ähnlich bedrohlichen Situation. Und da brauchen ihre Freunde einen Weckruf wie jenen, den Shakespeare in so unnachahmlicher Weise seinem Helden Henry V. in den Mund legte.

Dazu braucht es außerdem auch eine gewisse Portion Vertrauen in die Bürger. Denn das ist ein wesentlicher Aspekt der zunehmenden Verrechtlichung: Sie ist ein Ergebnis des Misstrauens einer elitären Schicht in die Demokratie-Reife und Aufgeklärtheit der Mitbürger. Eine Ursache des Misstrauens der Bürger gegenüber „denen da oben“ ist auch das Misstrauen „derer da oben“ gegenüber den Wählern. Wenn hier ein Umdenken beginnen kann, kann die liberale Demokratie wieder Fuß fassen. Und zwar nachhaltig: denn sie ist dann immer weniger die vorgegebene Ordnung der Eliten, sondern die selbstgewählte aller Bürger: „Man kann an [liberale] Rechte glauben, ohne sie aus der politischen Arena entfernen zu wollen, indem man sie der exklusiven Rechtsprechung einer Priesterkaste von Richtern unterstellt. Man kann glauben, dass die Mitbürger sich für liberale Werte entscheiden sollten, ohne sie ihnen auferlegen zu wollen.“

Jonathan Sumption: Trials of the State: Law and the Decline of Politics, London 2019. Das Buch basiert auf der diesjährigen Reith Lecture beim BBC, die hier nachgehört werden kann.

Photo: Logan Weaver from Unsplash (CC 0)

Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues und Fabian Kurz, Doktorand der Volkswirtschaftslehre.

Derzeit ist die staatliche Förderung privater Vorsorge in Deutschland dem Aufbau von flexibel einsetzbarem Beteiligungsvermögen nicht sonderlich zuträglich. Andere Länder machen es besser, zum Beispiel die Schweiz und die USA. Die beiden Länder als Vorbilder nehmend könnten in Deutschland individuelle Spardepots eingerichtet werden, auf die steuerprivilegierte Beiträge von jährlich höchstens 6.000 Euro eingezahlt und bei vollständige Anlagefreiheit investiert werden können.

In Deutschland halten nur wenige Personen flexibles und renditestarkes Beteiligungsvermögen in Form von Aktien. Die staatliche Förderung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge bietet grundsätzlich die Möglichkeit, den Aufbau vielseitig einsetzbaren Beteiligungsvermögens zu unterstützen. Es ist deshalb bedauerlich, dass der deutsche Staat kaum entsprechende Anreize setzt. Die Schweiz und die USA zeigen, welche Reformen auch in Deutschland den Aufbau von flexiblem und renditestarkem Beteiligungsvermögen in der privaten Altersvorsorge befördern könnte.

Der deutsche Staat fördert die private Altersvorsorge vor allem in Form der Riester- und der Rürup-Rente sowie der Arbeitnehmersparzulage. Die vermögensfördernde Wohnungsbauprämie wird an dieser Stelle vernachlässigt, da sie stets an eine wohnwirtschaftliche Nutzung gebunden ist und den meisten Personen nicht wiederholt zugänglich ist.

Riester-Rente: Steuervorteile und Zulagen

Anlagen im Rahmen von zertifizierten Riester-Produkten fördert der Staat mindestens mit jährlich 175 Euro durch eine Grundzulage, wenn mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres oder 2.100 Euro (inklusive der Zulagen) angelegt werden. Da die eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können, kann die Förderung die 175 Euro übersteigen. Zudem erhalten Kindergeldempfänger eine jährliche Zulage pro Kind. Das Anlagevermögen bleibt zudem bis zur Auszahlung von der Einkommensteuer befreit.

Mögliche Anlageformen sind Banksparpläne, klassische Rentenversicherungen oder fondsgebundene Rentenversicherungen. Jedoch müssen alle Anlageformen zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die Summe der Einzahlungen garantieren. Dafür bezahlen die Anleger mit niedrigeren erwarteten Renditen, denn die Anbieter reduzieren den Aktienanteil, um Verlustrisiken zu umgehen.

Zudem müssen die Zahlungen während der Auszahlungsphase in Form einer lebenslangen Rente erfolgen. Eine Vollauszahlung des angesparten Betrags wird als „schädliche Verwendung“ angesehen und ist nicht ohne Verlust der Zulagen und Steuervorteile möglich. Anleger können lediglich bis zu 30 Prozent des Vermögens bei Rentenbeginn „zulagenunschädlich“ auszahlen lassen. Der Eigenkapitalcharakter der Riester-Rente wird dadurch zusätzlich beschnitten.

Bei der Riester-Rente schwächt die vorgeschriebene Garantie die potenzielle Rendite und die Verpflichtung zur Leibrente im Alter entfernt Riester-Produkte weiter von den Eigenschaften von Beteiligungsvermögen, das vielseitig einsetzbar ist.

Rürup-Rente: Steuerliche Förderung

Personen, die nicht unter die gesetzliche Rentenversicherungspflicht fallen, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Riester-Förderung. Beamte, Richter und Soldaten sind von dieser Regel ausgenommen und können die Riester-Rente nutzen. Personen, die keinen Zugang zu Riester haben, häufig Selbstständige, bietet sich die Möglichkeit einer staatlichen Förderung durch die sogenannte Rürup-Rente. Sie kann auch von allen anderen Personen genutzt werden, ist aber insbesondere für Gutverdiener attraktiv. Denn Anlagen in Rürup-Renten unterstützt der Staat durch Steuererleichterungen. Während der Ansparphase sind Rürup-Renten von der Einkommensteuer befreit. Die im Alter bezogenen Rentenzahlungen sind zu versteuern. Rürup-Renten bieten Anlegern die Möglichkeit, sich gegen eine klassische Rentenversicherung und für eine fondsgebundene Rentenversicherung zu entscheiden, die keine Garantien bietet. Sie kann stets mit einer Hinterbliebenenrente kombiniert werden.

Dennoch ist der Eigenkapitalcharakter der Rürup-Rente beschränkt. Die Auszahlung ist ausschließlich als lebenslange Rente ab frühestens dem 62. Lebensjahr möglich.

Ein Vorteil der Rürup- gegenüber der Riester-Rente ist, dass die Möglichkeit besteht, auf garantierte Auszahlungen zu verzichten und so eine höhere Rendite zu erzielen. Dennoch sind auch Rürup-Renten durch die Verpflichtung zur Leibrente sehr unflexibel in der Verwendung.

Somit erlauben die beiden größten Förderinstrumente der privaten Altersvorsorge, Riester- und Rürup-Rente, es den Anlegern nicht, ihr Vermögen im Alter beliebig einzusetzen und beispielsweise zu beleihen, zu verschenken oder in alternative Investitionsprojekte zu überführen.

Arbeitnehmersparzulage: Zulagen bei niedrigem Einkommen

Die dritte Förderung ist zugleich die attraktivste, denn sie ist am flexibelsten: die Arbeitnehmersparzulage. Erhält ein Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen von seinem Arbeitgeber, erfährt er unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung durch den Staat. Bausparer mit einem zu versteuernden Einkommen von unter 17.900 Euro erhalten eine Sparzulage von 9 Prozent auf vermögenswirksame Leistungen in Höhe von maximal 470 Euro. Anleger, die über vermögenswirksame Leistungen Anteile an dem arbeitgebenden Unternehmen oder an einem Aktienfonds erwerben, erhalten eine Sparzulage von 20 Prozent auf vermögenswirksame Leistungen in Höhe von maximal 400 Euro, sofern ihr zu versteuerndes Einkommen 20.000 Euro nicht übersteigt. Nach einer Sperrfrist von sieben Jahren, die bei Anlageformen im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie nicht greift, können die Anleger frei über ihr Vermögen verfügen, allerdings sind die Erträge nicht von der Einkommensteuer befreit.

Unter den staatlich geförderten Maßnahmen der Altersvorsorge sticht die Arbeitnehmersparzulage hervor. Denn in diesem Fall werden Anlagen gefördert, die eine hohe erwartete Rendite abwerfen und nach Ablauf der Sperrfrist uneingeschränkt die Eigenschaften von Beteiligungsvermögen haben können. Allerdings ist das Ausmaß der Förderung recht überschaubar und der Kreis der potentiellen Adressaten hinsichtlich des Einkommens begrenzt, anders als bei der Riester- oder der Rürup-Rente.

Schweiz: Steuerbevorteilung und hohe Entscheidungsfreiheit

Eine höhere Entscheidungsfreiheit bei der staatlich geförderten Altersvorsorge genießen Personen in der Schweiz. Dort können Erwerbstätige in der sogenannten Säule 3a steuerbegünstigt privat anlegen. Erwerbstätige, die bereits über betriebliche Pensionskassen Vermögen aufbauen, können jährlich bis zu 6.826 Schweizer Franken von ihrem zu versteuernden Einkommen in Abzug bringen. Für Personen, die keine Zahlungen an eine Pensionskasse leisten, liegt die Grenze bei 20 Prozent des Erwerbseinkommens, aber höchstens 34.128 Schweizer Franken.

Die Anleger sind bei der Entscheidung der zu haltenden Vermögenstitel nicht vollkommen frei, genießen aber deutlich mehr Freiheitsgrade als Vorsorger in Deutschland. Die Schweizer müssen sich grundsätzlich entscheiden, ob sie ihr Geld in Leistungen einer Versicherung oder in ein Vorsorgedepot bei einer Bank fließen lassen. Dabei können die Anleger auch auf Fonds mit Aktienanteilen von 80 Prozent und mehr zurückgreifen.

Über das Vermögen können die Anleger frühestens fünf Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter verfügen. Spätestens bei Erreichen des Renteneintrittsalters müssen sie ihr Vermögen beziehen, so sie nicht weiterhin erwerbstätig sind. Gehen sie weiterhin einer Erwerbstätigkeit nach, müssen sie ihr Vermögen spätestens fünf Jahre nach Erreichen des Renteneintrittsalters beziehen. Die Kapitalauszahlungen, die auf zuvor nicht besteuertem Arbeitseinkommen beruhen, sind voll zu versteuern.

Durch die Steuerbegünstigung erleichtert die Säule 3a in der Schweiz den Aufbau von Vermögen mit Beteiligungscharakter. Die Anleger können sich innerhalb von Schranken für Anlageformen mit hohem Aktienanteil entscheiden und am Erfolg von Unternehmen teilhaben. Zudem können bzw. müssen die Anleger beim Eintritt ins Rentenleben frei über ihr Vermögen verfügen.

USA: Steuerbevorteilt und volle Entscheidungsfreiheit

Weitere Anregungen für die Förderung des Aufbaus flexiblen Beteiligungsvermögens in der privaten Altersvorsorge lassen sich in den USA finden. Dort haben Anleger die Möglichkeit, im Rahmen von individuellen Rentendepots steuerbevorteilt Vermögen aufzubauen.

Beiträge, die in traditionelle Individual Retirement Accounts (IRA) fließen, können vom zu versteuernden Einkommen in Abzug gebracht und so bei der Auszahlung verzögert besteuert werden. Sie sind für die Mehrheit der Anleger interessant, die damit rechnen, während der Rente niedrigere Einkommen zu beziehen als während des Erwerbslebens. So können sie von einer Verschiebung der Besteuerung von Einkommen in Lebensjahre profitieren, in denen ihr durchschnittlicher Steuersatz relativ niedrig ist. Für Personen, auf die das nicht zutrifft, stehen sogenannte Roth Individual Retirement Accounts zur Verfügung.

Anleger können jährlich Beiträge in Höhe von 6.000 US-Dollar an einen traditionellen IRA leisten. Sind sie über 50 Jahre alt, steigt die Grenze auf 7.000 US-Dollar. Bauen sie nicht zugleich über eine Betriebsrente Vermögen auf, können sie die Beiträge unabhängig von der Höhe ihres Einkommens vollständig vom zu versteuernden Einkommen in Abzug bringen. Für Personen, die gleichzeitig Vermögen in einer Betriebsrente aufbauen gilt, dass bis zu einem Einkommen von 64.000 US-Dollar Beiträge vollständig abzugsfähig sind. Liegt das Einkommen zwischen 64.000 und 74.000 US-Dollar sind die Beiträge nur teilweise abzugsfähig. Bei einem Einkommen über 74.000 US-Dollar können keine Beiträge steuerlich abgezogen werden.

Die Anleger können frei entscheiden, wie sie ihre IRA-Beiträge anlegen. Sobald sie 59,5 Jahre alt sind, können sie ohne Zahlung einer Strafsteuer frei über ihr IRA-Vermögen verfügen. In den Jahren zuvor wird eine zusätzliche Steuer in Höhe von 10 Prozent fällig, mit Ausnahme von Auszahlungen aufgrund extremer Schicksalsschläge.

Die steuerliche Bevorteilung der in Individual Retirement Accounts fließenden Beiträge fördert den Aufbau von Beteiligungsvermögen, denn die Anleger können während der Ansparphase frei entscheiden, in welche Vermögenswerte sie investieren und anschließend ihr Vermögen beliebig einsetzen.

Individuelle Spardepots, unbeschränkter Zugriff im Alter

Derzeit ist die staatliche Förderung privater Vorsorge in Deutschland dem Aufbau von flexibel einsetzbarem Beteiligungsvermögen nicht sonderlich zuträglich. Dass Anleger im Rahmen der privaten Vorsorge, die die gesetzliche und betriebliche Rente ergänzen soll, mit Ausnahme der Arbeitnehmersparzulage nur eine Förderung erhalten, wenn Sie im Alter eine Leibrente beziehen, ist erstaunlich. Die dritte Säule sollte den Aufbau von Vermögen stärken, das im Alter für den Lebensunterhalt eingesetzt werden kann, aber alternativ auch vererbt, verschenkt, beliehen und anderweitig investierbar sein sollte.

Andere Länder machen es besser, zum Beispiel die Schweiz und die USA. Die beiden Länder als Vorbilder nehmend könnten in Deutschland individuelle Spardepots eingerichtet werden, auf die steuerprivilegierte Beiträge von jährlich höchstens 6.000 Euro eingezahlt und bei vollständige Anlagefreiheit investiert werden können. Während der Ansparphase sollten Zulagen wie bei der Riesterrente und der Arbeitnehmersparzulage beibehalten werden, um auch Personen mit niedrigem Einkommen eine bessere Möglichkeit zum Aufbau von Beteiligungsvermögen zu geben. In der Auszahlungsphase sollte der Zugriff der Anleger auf ihr Vermögen unbeschränkt sein.

Erstmals veröffentlicht bei IREF.

Photo: Meena Kadri from Flickr (CC BY 2.0)

Von Gustav Fritzon, Mitarbeiter beim klassisch-liberalen Think Tank Timbro in Stockholm.

Dies ist die Zusammenfassung einer Studie, die vom schwedischen Think Tank Timbro und dem Brüsseler Netzwerk Epicenter veröffentlicht wurde.

In Städten wie Berlin, London und New York werden derzeit Mietpreiskontrollen diskutiert. In Schweden gibt es seit 1942 eine Mietpreisbindung. Es gibt mindestens neun Gründe, warum die schwedische Erfahrung als warnendes Beispiel für andere Länder dienen sollte:

1. Mietkontrollen haben zu Wohnungsknappheit und langen Wartezeiten geführt. 93 Prozent der Schweden leben in Gemeinden mit fehlendem Wohnraum. Bei einem Umzug geben nur 0,5 Prozent der Hauptmieter im Zentrum Stockholms ihre Wohnung an die Wohnungsvermittlung zurück. Daher beträgt die durchschnittliche Wartezeit für eine Mietwohnung in der Hauptstadt 11,3 Jahre – bei stark subventionierten Wohnungen sogar 30 Jahre.

2. Die Regulierung verzerrt die Anreize, was zu einer raschen Umwandlung von Mietwohnungen in Genossenschaftswohnungen geführt hat. Die Regulierung führt auch zu übermäßiger Nachfrage auf den Immobilienmarkt, wodurch die Preise steigen und die Mieter dazu veranlasst werden, ihre Wohnungen unter Marktwert zu kaufen. Infolgedessen ist der Anteil der Mietwohnungen in Stockholm seit 1990 um ein Drittel gesunken – was zu einer hohen privaten Verschuldung beiträgt.

3. Mietpreisbremsen haben die durch niedrige Primärmieten hervorgerufene Übernachfrage in den Untermietmarkt kanalisiert, wodurch die Mieten für Sekundärmieter gestiegen sind. In Stockholm zahlen diese Mieter doppelt so hohe Mieten wie die Hauptmieter. Betroffen sind dabei häufig Personen mit geringem sozialem Status.

4. Die Verordnung hat einen Schwarzmarkt für Mietverträge mit einem geschätzten Jahresumsatz von 110 Millionen Euro ermöglicht. Jeder fünfte junge Mieter in Stockholm gibt zu, illegal für einen Mietvertrag bezahlt zu haben. Im Jahr 2014 kam es in Schweden zu einer Welle von Morden an Personen, die mit dem illegalen Vertragshandel in Verbindung stehen.

5. Mietkontrollen haben zu einer ineffizienten Nutzung des bestehenden Wohnungsbestandes geführt. 90 Prozent der durch die Mietregulierung verursachten Wohlfahrtsverluste von schätzungsweise einer Milliarde Euro sind darauf zurückzuführen, dass Wohnungen nicht nach der Zahlungsbereitschaft der Mieter vergeben werden. Für Familien mit Kindern führt das zu langen Pendlerzeiten, während Einzelpersonen in attraktiven Gebieten große Wohnungen bewohnen.

6. Durch die Regulierung haben Unternehmen Schwierigkeiten, neues Personal zu rekrutieren. Viele wachsende Unternehmen in wissensintensiven Wirtschaftszweigen berichten, dass die Probleme, geeigneten Wohnraum für neue Mitarbeiter zu finden, ein großes Hindernis für die Anwerbung qualifizierter ausländischer Arbeitskräfte darstellt. In einer Umfrage gab ein Fünftel der Unternehmen an, dass der Wohnungsmangel im vergangenen Jahr die Anwerbung von Arbeitskräften erschwert hat.

7. Mietkontrollen tragen zur sozialen Segregation bei zwischen Insidern, bei denen es sich eher um gut ausgebildete Personen mit guten Verbindungen handelt, und Außenseitern, häufig Einwanderer oder junge Leute. Infolgedessen leben letztere tendenziell in unattraktiven Vorstädten – Gebieten mit einer außergewöhnlich hohen Konzentration an Sozialhilfeempfängern und Arbeitslosen.

8. Das System verfehlt sein primäres politisches Ziel: egalitäre wirtschaftliche Ergebnisse. Große Wohnungen in den attraktivsten Wohnungs-Teilmärkten erhalten die größten indirekten Subventionen. In Stockholm hatten die Haushalte, die Mietwohnungen mit mehr als 180 Quadratmetern Wohnfläche umfassten, ein Durchschnittseinkommen, das dem obersten 100sten Einkommensperzentil entsprach.

9. Mietkontrollen haben zu suboptimal hohen Wohnstandards geführt. Da die Mieten nur dann angehoben werden dürfen, wenn sich der Wohnungsstandard verbessert, nehmen Vermieter oft teure Renovierungen vor. Folglich gibt es im Markt kaum Angebote für Mieter, die die gerne in Stadtzentren wohnen möchten, sich aber höhere Wohnstandards nicht leisten können. Dies verstärkt die wirtschaftliche Segregation.

Die vollständige Studie finden Sie hier.