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Regierungssprecher Steffen Seibert backt jetzt kleine Brötchen. Gestern sagte er zur Air-Berlin-Pleite: „Durch den unerwarteten Ausfall der Erlöse aus dem Niki-Verkauf kann der vom Bund verbürgte Kredit der KfW an Air Berlin möglicherweise nur zum Teil zurückgezahlt werden. Der Bund wird alles tun, den Schaden für den Steuerzahler zu begrenzen.“

Es war ein Offenbarungseid mit Ansage. Noch im August versprach die damalige Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries, den Weiterbetrieb für drei Monate zu sichern, um einen Investor für Air Berlin zu finden. Der 150 Millionen-Euro-Kredit der KfW, der durch den Bund verbürgt wurde, sei wegen ausreichende Sicherheiten nicht gefährdet. Jetzt gilt: wer bürgt, wird gewürgt. Doch nicht die damalige Bundeswirtschaftsministerin muss für dieses Desaster haften, sondern der Steuerzahler. Ein kurzfristiges Wahlmanöver der schwächelnden SPD kostet die Bürger viele Millionen Euro.

Genau vor einem Monat antwortete der Staatsekretär im Wirtschaftsministerium, Matthias Machnig, auf meine parlamentarische Anfrage: „Die Bundesregierung geht weiterhin davon aus, dass der Überbrückungskredit vollständig zurückgeführt werden kann.“ SPD-Mann Machnig gilt als eigentlicher „Macher“ der Air-Berlin-Hilfe. Im August waren die Urlauber im Ausland der Aufhänger für den Kredit. Man könne doch nicht die vielen Urlauber im Ausland einfach so im Stich lassen, so die Begründung. Wohlwissend, dass die Bürgschaft für ihn zum Sprengstoff werden kann, sicherte er sich in der Antwort schon mal wohlweislich ab: „Bei der Übernahme der Bundesgarantie im August dieses Jahres sind die beteiligten Ressorts (Bundeskanzleramt, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) zu der Auffassung gelangt, dass die Voraussetzungen der Bundeshaushaltsordnung erfüllt sind, d.h. eine Garantieübernahme mit Blick auf die Haushaltsrisiken vertretbar ist.“ So macht man das, wenn man dunkle Wolken am Horizont aufziehen sieht. Er wollte damit schon mal klarstellen, dass nicht nur das SPD-geführte Wirtschaftsministerium verantwortlich ist, wenn es schiefgeht, sondern auch das Verkehrsministerium (CSU), das Finanzministerium (CDU) und das Kanzleramt (die Kanzlerin höchstselbst). Alle sind also irgendwie schuld – und damit auch irgendwie keiner so richtig. Kollektive Verantwortungslosigkeit nennt man das.

Dabei war alles absehbar. Air Berlin hat seit bald 10 Jahren Verluste in Milliardenhöhe gemacht. Das Unternehmen war nicht zu retten. Machnig wollte aber die Gunst der Stunde in den Sommerferien nutzen, um Filetstücke und recyclebare Teile von Air Berlin der Lufthansa zuzuschustern. Das ehemalige Staatsunternehmen sollte mit seiner Hilfe gestärkt werden. Standortpolitik nennt man das. Nicht die Billigheimer von Ryan Air sollte stärker auf dem deutschen Markt präsent sein dürfen, sondern der Quasimonopolist Lufthansa sollte noch mehr bekommen. Die Folge ist: die Preise auf der Kurzstrecke stiegen von Oktober zu November werktags um 26,14 Prozent und am Wochenende um 38,87 Prozent. Bezahlen darf auch das der Steuerzahler, der schon für die 150 Millionen gerade stehen muss.

Jetzt muss der Bundesrechnungshof einschreiten und die Vorgänge untersuchen. Im November bat ich den Bundesrechnungshof, zu prüfen, inwieweit die Regeln der Bundehaushaltsordnung eingehalten wurden. Immerhin darf der Bund keine Bürgschaften vergeben, wenn absehbar ist, dass die Kredite nicht zurückgezahlt werden können.

Darum geht es jetzt. Machnigs Wirken muss untersucht werden, um diese Art der Politik endlich als das zu diskreditieren, was es ist: Ein Betrug am Steuerzahler.

Erstmals erschienen bei Tichys Einblick.

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Von Claus Vogt, Börsenbrief „Krisensicher investieren“.

Die Regeln, welche sich die EU-Länder zur Eindämmung der Staatsverschuldung gegeben haben, sind in den letzten Jahren immer weiter verschärft worden. Einige EU-Länder haben sich hiervon aber nicht sonderlich beeindrucken lassen und setzen ihren Kurs des Schuldenmachens fort. Die EU-Kommission, welche die Einhaltung der Regeln überwacht, hat solche Verstöße mit fragwürdigen Begründungen hingenommen.

Allgemein bekannte Vorgaben zur Begrenzung der Staatsverschuldung sind die Maastricht-Kriterien, die schon seit 1992 gelten und später in die EU-Verträge aufgenommen wurden. Danach darf der staatliche Schuldenstand nicht höher als 60 Prozent des Bruttoinlandprodukts sein, das jährliche Haushaltsdefizit darf nicht mehr als drei Prozent des Bruttoinlandprodukts betragen. Es folgte im Jahr 1997 der Stabilitäts- und Wachstumspakt, der vorsieht, dass das strukturelle Haushaltsdefizit ein Prozent des Bruttoinlandprodukts nicht überschreiten darf.

Auch verpflichteten sich die unterzeichnenden Mitgliedstaaten, bei Überschreitung des Schwellenwerts von 60 Prozent ihren Schuldenstand um jährlich ein Zwanzigstel zurückzuführen. An diese Vorgaben knüpft der sogenannte Fiskalvertrag an, den 25 EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2012 beschlossen haben. Er sieht unter anderem vor, dass die EU-Kommission finanzielle Sanktionen gegen hartnäckige Defizitsünder verhängen kann.

Verfahren wegen übermäßiger Defizite

Aufgrund der genannten Regelwerke sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der EU-Kommission eine Fülle von Daten über ihre finanzielle Situation und insbesondere den Umfang der Verschuldung zur Verfügung zu stellen. Werden die Schwellenwerte überschritten, kann ein Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits eingeleitet werden. Gegen fast alle EU-Länder wurden in den letzten Jahren solche Verfahren durchgeführt. Auch die Bundesrepublik Deutschland sah sich in den Jahren 2003 und 2009 entsprechenden Nachfragen ausgesetzt. Die Verfahren gegen Deutschland wurden dann allerding nach einiger Zeit wieder beendet. In jüngster Zeit liefen entsprechende Verfahren gegen Frankreich, Griechenland, Irland, Kroatien, Portugal, Slowenien, Spanien, das Vereinigte Königreich sowie Zypern.

Noch nie gab es Sanktionen gegen einen Schuldensünder

Ob ein Defizitverfahren eingeleitet wird, entscheidet der Ministerrat der EU, also die Finanzminister der Mitgliedstaaten, auf Vorschlag der EU-Kommission. Nach Einleitung eines Verfahrens sind die Schuldensünder verpflichtet, die EU-Kommission fortwährend über die geplanten und ergriffenen Maßnahmen sowie die Entwicklung ihrer Haushalts- und Wirtschaftslage zu unterrichten. Die EU-Kommission überwacht, ob die angekündigten Maßnahmen zur Korrektur der übermäßigen Defizite auch umgesetzt werden. Wurden keine wirksamen Maßnahmen ergriffen, können in letzter Konsequenz finanzielle Sanktionen gegen sparunwillige Mitgliedsländer verhängt, zum Beispiel Zahlungen aus EU-Fonds ausgesetzt werden. Bisher ist es noch in keinem Fall zu Sanktionen der EU gegen säumige Mitgliedstaaten gekommen.

Nur in wenigen EU-Ländern liegt die Gesamtverschuldung unter 60 Prozent

Wie wenig wirksam die komplizierten Regelungen zur Schuldenbegrenzung und die geschilderte Vorgehensweise der EU-Kommission sind, zeigt sich beispielhaft daran, dass die meisten Mitgliedstaaten nach wie vor einen höheren Schuldenstand als 60 Prozent des Bruttoinlandprodukts aufweisen. Lediglich bei einigen osteuropäischen Mitgliedsländern sowie Luxemburg und Malta liegt die Gesamtverschuldung unter 60 Prozent. Der offizielle Schuldenstand Deutschlands ist in den letzten Jahren zwar stark gesunken, liegt mit derzeit rund 68 Prozent aber immer noch über dem Schwellenwert.

Viel Verständnis der EU-Kommission für den Defizitsünder Frankreich

Die Schuldenstandsquote Frankreichs wird sich nach den Berechnungen der EU-Kommission von 92 Prozent im Jahr 2013 auf 97 Prozent im Jahr 2020 erhöhen. Zu Recht läuft deshalb derzeit ein Defizitverfahren gegen unser Nachbarland. In diesem Verfahren zeigte sich die EU-Kommission bislang ausgesprochen verständnisvoll gegenüber der französischen Schuldenpolitik. Trotz des erwarteten Anstiegs der Gesamtverschuldung und obwohl Frankreich einen Teil der vorgeschriebenen Unterlagen und Daten nicht lieferte, vertrat die EU-Kommission die Auffassung, dass das Land die Anforderungen der geltenden Bestimmungen erfülle. Das Defizit könne in einem ruhigeren Tempo unter den Schwellenwert gebracht werden.

Kein Defizitverfahren gegen Italien trotz enormer Staatsverschuldung

Noch einfacher machte es sich die EU-Kommission in Bezug auf das hochverschuldete Italien. Gegen Italien wurde 2009 ein Defizitverfahren eingeleitet, welches im Jahr 2013 aufgehoben wurde. Im Jahr 2015 führte die Kommission erneut eine Bewertung Italiens durch und kam zu dem Schluss, dass Italien das Schuldenstandskriterium „prima facie“ verletze. Die Schuldenstandsquote Italiens lag seinerzeit bei 133 Prozent. Trotz dieser Zahl kam die EU-Kommission zu dem Ergebnis, dass Italien das Schuldenstandskriterium einhalte. Begründet wurde dies mit der ungünstigen Wirtschaftslage und den angekündigten Strukturreformen. Diese würden sehr positive Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen in Italien haben. Derzeit läuft kein Defizitverfahren gegen Italien.

Kritik an der unterschiedlichen Vorgehensweise der EU-Kommission

Gegen andere Defizitsünder zeigte sich die EU weitaus weniger nachsichtig. In anderen EU-Ländern wurden Sparmaßnahmen nicht nur eingefordert, sondern tatsächlich durchgesetzt. In der Fachwelt wird die unterschiedliche Vorgehensweise der EU-Kommission bei den einzelnen Mitgliedstaaten kritisiert. Die Ermessenspielräume der EU-Kommission in den Defizitverfahren müssten reduziert werden. Die Einhaltung der Regeln müsse zielgenauer und weniger politisch bewertet werden. Gegebenenfalls müsse eine andere Institution als die EU-Kommission in die Bewertung eingeschaltet werden.

Die EU-Kommission will die Schuldenregeln aufweichen

Die geäußerte Kritik scheint der EU-Kommission lästig geworden zu sein. Dieser Tage hat sie die Fachwelt mit einem Vorschlag überrascht, der in eine ganz andere Richtung geht als von den Kritikern gefordert. Nach Presseberichten will Kommissionspräsident Juncker erreichen, dass das Defizitkriterium von drei Prozent künftig als europaweite Gesamtzahl ermittelt wird. Es käme dann deutlich weniger darauf an, dass jeder Mitgliedstaat sein Haushaltsdefizit unter die Marke von drei Prozent des Bruttoinlandprodukts drückt, sondern die Eurozone als Ganzes müsste diesen Wert erreichen. Damit würde ein klarer Anreiz für jedes einzelne Land geschaffen, auf Kosten der anderen über seine Verhältnisse zu leben. Und das möglichst schnell, bevor die Gesamtgrenze erreicht wird.

Überdies möchte die EU-Kommission diejenigen Regelungen nicht mehr anwenden, die sich zu sehr auf den Schuldenstand der Mitgliedsländer konzentrierten. Na toll, kann ich dazu nur sagen, dann muss sich die EU-Kommission keine abenteuerlichen Begründungen mehr ausdenken, wenn sie wichtige Länder trotz hoher Gesamtverschuldung mit Nachsicht behandeln möchte. Man kann nur hoffen, dass die Mitgliedstaaten den Vorschlägen der EU-Kommission eine deutliche Abfuhr erteilen.

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Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues und Justus Lenz, Leiter Haushaltspolitik bei Die Familienunternehmer/Die Jungen Unternehmer.

Es bleibt zu hoffen, dass staatliche Beteiligungen an Unternehmen in Zukunft weniger Zuspruch aus der Bevölkerung erfahren, und so Politiker und Manager solcher Unternehmen weniger Möglichkeiten haben, ihre eigenen Interessen zum Nachteil der Gesamtbevölkerung zu verfolgen.

Es ist still geworden um das große Thema Staatsbeteiligung. Möglicherweise binden andere Fragen, wie die Eurorettung oder die Niedrigzinspolitik, zurzeit einen Großteil der ordnungspolitischen Kapazitäten. Dabei ist es an der Zeit, die vielen guten Argumente gegen staatliche Wirtschaftsaktivitäten wieder anzuführen und sich dem Zeitgeist entgegenzustellen. Staatsunternehmen gehen mit Ressourcen verschwenderisch um, wälzen Risiken auf die Steuerzahler ab, behindern den Staat in seiner Rolle als Schiedsrichter und lassen die Preise für Endverbraucher steigen. Dass Staatsunternehmen weiterhin Zuspruch erfahren, ist verwunderlich. Während Politiker möglicherweise die Kontrolle über staatliche Unternehmen schätzen und ihre Manager die relativ nachlässige Aufsicht durch den Staat als Eigentümer gutheißen, sollte die Bevölkerung sich eigentlich gegen staatliche Beteiligungen an Unternehmen, die Marktleistungen produzieren, aussprechen.

Wir stehen nicht nur vor der Situation, dass der Bund weiterhin Beteiligungen an großen Unternehmen wie der Deutschen Telekom hält. Es gibt gleichzeitig einen anscheinend unbändigen Drang in den Kommunen, vermeintlich lukrative Geschäftsfelder wie das Rohstoffrecycling oder den Betrieb der Strom- und Gasnetze zu übernehmen und private Anbieter aus dem Markt zu drängen. Dabei spricht vieles dafür, dass sich der Staat auf seine Rolle als Schiedsrichter beschränken sollte, statt im Wirtschaftsgeschehen mitzuspielen.

Zunächst einmal fallen die Gewinne aus den wirtschaftlichen Aktivitäten des Staates häufig nicht so üppig aus, wie ursprünglich gehofft. Ein besonders drastisches Beispiel hierfür ist die Meeresfischzuchtanlage in Völklingen, bei deren Bau und Inbetriebnahme sich die Stadtwerke kräftig übernahmen. Insgesamt sind Verluste von knapp 18 Millionen Euro aufgelaufen – knapp 450 Euro pro Einwohner. Überraschen sollten solche Ergebnisse nicht: Politiker und Beamte sind schließlich keine Unternehmer, die von anderen Marktteilnehmern zum schonenden Einsatz von Ressourcen diszipliniert werden. Auch wenn es sich hier nur um anekdotische Evidenz handelt – die Meeresfischzuchtstation in Völklingen ist als privates Unternehmen anscheinend auf dem richtigen Weg.

Risiken staatlicher Unternehmen tragen Steuerzahler

Zweitens führen die staatlichen Ausflüge auf das Spielfeld häufig dazu, dass bereits bestehende private Unternehmen in die Bredouille geraten, weil sie sich einem Konkurrenten gegenübersehen, dessen Verluste im Misserfolgsfall die Steuerzahler tragen und nicht ein bestimmter Kreis von Eigentümern. In diesem Fall leiden die Steuer- und Beitragszahler doppelt: Denn zum Verlustrisiko aus den staatlichen Aktivitäten (siehe Völklingen) kommen auch noch Kosten beispielsweise für Arbeitslosenhilfe für entlassene Mitarbeiter hinzu, die in privaten Unternehmen tätig waren, welche von Konkurrenten mit dem Geschäftgebaren von Staatsunternehmen in einem fairen Wettbewerb nicht verdrängt worden wären.

Staat: Schiedsrichter oder Spieler

Und drittens kommt es für den Staat zu Zielkonflikten zwischen den Rollen als Schiedsrichter und Spieler. Die Versuchung ist groß, die eigenen Interessen als wirtschaftlicher Akteur bei der Regelsetzung in der Rolle des Schiedsrichters besonders zu berücksichtigen. Um ein konkretes Beispiel zu nennen: Das Breitbandausbauprogramm der Bundesregierung steht im Verdacht, die Interessen der Deutschen Telekom besonders zu berücksichtigen (an der der Bund zusammen mit der KfW insgesamt 31,8 Prozent hält). Bereits ein solcher Verdacht kann ausreichen, um andere Unternehmen von einem Markteintritt abzuschrecken.

Höhere Preise durch staatliche Unternehmen

Womit wir beim vierten Nachteil staatlicher Wirtschaftsaktivitäten wären: Sie können zu höheren Preisen für Konsumenten beitragen, wenn private Anbieter aus dem Markt gedrängt werden oder der Wettbewerb durch Eingriff des Staates anderweitig zum Vorteil des staatlichen Anbieters eingeschränkt wird.

Staatsunternehmen: Warum bestehen sie fort?

Angesichts all dieser Nachteile stellt sich die Frage, warum nicht bereits alle staatlichen Beteiligungen an Unternehmen aufgegeben wurden, die keine hoheitlichen Aufgaben übernehmen. Anscheinend gibt es starke Anreize für Politiker, die oben aufgeführten Nachteile für weniger schwerwiegend als ihnen durch Staatsbeteiligungen an Unternehmen entstehende Vorteile zu bewerten. Drei sich nicht zwingend gegenseitig ausschließende Hypothesen bezüglich der Anreize von Politikern bieten sich an.

Politiker: Interesse an Kontrolle

Möglicherweise sind Politiker daran interessiert, in Schlüsselindustrien mittels Beteiligungen direkteren Einfluss auf das Wirtschaftsgeschehen zu bekommen, als es ihnen mit Hilfe von Regulierungen möglich ist. Dass die Bahn AG weiterhin zu 100% Eigentum des Bundes ist und der Bund eine erhebliche Beteiligung an der Deutschen Telekom hält, lässt sich aus dieser Perspektive besser nachvollziehen.

Über die institutionelle Verbundenheit hinaus erlauben staatliche Beteiligungen Politikern mit Regierungsverantwortung, Einfluss auf Personalentscheidungen von Unternehmen zu nehmen, wie beispielsweise im Falle des derzeitigen Vorstandsmitglieds der Bahn Ronald Pofalla, der zuvor Kanzleramtsminister war. Dadurch erhöhen sie potentiell ihren informellen Einfluss auf Unternehmen mit erheblicher staatlicher Beteiligung und sind zudem in der Lage, bewährten politischen Mitstreitern leichteren Zugang zu attraktiven Jobs außerhalb des politischen Betriebs zu verschaffen.

Manager staatlicher Unternehmen als Treiber

Ebenfalls möglich ist, dass die Verantwortlichen in Unternehmen mit maßgeblicher Beteiligung des Staates nicht daran interessiert sind, die Beauftragten ausschließlich privater Eigentümer zu werden. Die von den Eigentümern bestellten Manager haben in Bezug auf das Tagesgeschehen stets einen Informationsvorsprung gegenüber den Eigentümern. Diese Informationsasymmetrie können Manager opportunistisch ausnutzen und in gewissen Grenzen ein Verhalten an den Tag legen, das für sie vorteilhaft ist, aber den Eigentümern schadet.

Private Eigentümer, die im Misserfolgsfall Verluste erleiden, haben ein stärkeres Interesse, den Managern auf die Finger zu schauen, als die mit dem Beteiligungsmanagement beauftragten Vertreter des Staates. Ist der Staat Eigentümer, werden etwaige Verluste von den Steuerzahlern getragen. Die Manager von Unternehmen mit staatlicher Beteiligung könnten so ein Interesse daran haben, erstens, weiterhin vom Eigentümer Staat kontrolliert zu werden und, zweitens, Politiker davon zu überzeugen, dass auch sie vom Fortbestand der staatlichen Beteiligung profitieren.

Bevölkerung: Befürworter staatlicher Beteiligungen

Politiker wollen gewählt werden und haben somit ein Interesse, den Wünschen der Bevölkerung zu entsprechen. Die breite Bevölkerung scheint trotz der oben angeführten Argumente gegen Staatsbeteiligungen nicht allzu abgeneigt zu sein, den Einfluss des Staates auf die Wirtschaft durch Staatsbeteiligungen in Schlüsselindustrien gar auszubauen. Politiker könnten folglich aufgrund der Vorlieben ihrer (potentiellen) Wähler einen Anreiz haben, den Umfang staatlicher Beteiligungen an Unternehmen in ausgewählten Branchen aufrechtzuerhalten oder auszuweiten.

Während wenig dafür spricht, dass Ökonomen zu marktgläubig sind, spricht leider einiges dafür, dass die zum großen Teil nicht aus Ökonomen bestehende Gesamtbevölkerung zu marktkritisch ist. Richten sich Politiker auch nach ihrem Wahlerfolg an den Vorlieben ihrer Wähler aus, sind die Wähler als Steuerzahler die Leidtragenden ihrer kollektiv kundgegebenen Präferenzen.

Weniger Staatsunternehmen, schonenderer Umgang mit Ressourcen

Unternehmen sind Orte, in denen Menschen zusammenkommen, um gemeinsam Güter und Dienstleistungen für andere Menschen entstehen zu lassen. Private Unternehmer gehen mit den eingesetzten Ressourcen wie Arbeitszeit und Sachmitteln in der Regel sehr sorgsam um, weil sie im Erfolgsfall Gewinne erzielen können und im Falle eines Misserfolgs Verluste erleiden müssen. Das gilt für Unternehmen in Staatshand so nicht: Bei ihnen gibt es keine definierte Gruppe von Eigentümern, die versucht sicherzustellen, dass Ressourcen im staatseigenen Unternehmen effizienter eingesetzt werden als anderswo. Es bleibt zu hoffen, dass staatliche Beteiligungen in Zukunft weniger Zuspruch aus der Bevölkerung erfahren, und so Politiker und Manager von Unternehmen mit Staatsbeteiligung weniger Möglichkeiten haben, ihre eigenen Interessen zum Nachteil der Gesamtbevölkerung zu verfolgen.

Erstmals erschienen bei IREF.

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Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues und Kalle Kappner, Promotionsstudent an der Humboldt-Universität zu Berlin, Research Fellow bei IREF, Fackelträger von Prometheus.

Die gesetzliche Mietpreisbremse funktioniert nicht. Das liegt nicht an den Vermietern. Tatsächlich sind es die Mieter, die auf die gesetzlich festgelegte Deckelung der Mietsteigerung freiwillig verzichten. Dafür haben sie gute Gründe.

Am 1. Juni 2015 beschloss die Bundesregierung das „Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten“, kurz: die Mietpreisbremse. Die Preisregulierung besagt, dass die Miete für eine Wohnung bei Abschluss eines neuen Mietvertrags um maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen kann. Erklärtes Ziel der Mietpreisbremse ist es, den Mietanstieg in Ballungsräumen abzumildern. Ein Jahr nach Einführung mehren sich die Hinweise darauf, dass die Mietpreisbremse ihre erklärten Ziele verfehlt und den Mietanstieg in den Ballungsräumen nicht abmildert.

Mieter sind kaum bereit, niedrigere Mieten einzuklagen – aus gutem Grund: Angesichts starker Konkurrenz um knappe Mietwohnungen ist die Mietzahlungsbereitschaft ihr wichtigstes Verhandlungsinstrument. Verbraucherschutzminister Heiko Maas fordert nun eine strengere Anwendung des Gesetzes. Sinnvoller wäre es, die Mietpreisbremse wieder abzuschaffen und den Neubau von Wohnungen zu erleichtern.

Steigende Mieten in Ballungsräumen

In vielen deutschen Großstädten steigen die Mieten seit Jahren überdurchschnittlich, was vor allem auf den verstärkten Zuzug in Ballungsräume zurückzuführen ist. Berlin (Anstieg der Durchschnittsmiete von 2014 bis 2016 um 12%), München (27%) und Stuttgart (62%) gehören zu den Wohnungsmärkten Deutschlands, auf denen die Mieten in letzter Zeit deutlich gestiegen sind.

 

Die Mietpreisbremse ermöglicht es den Bundesländern nun auf Basis von Indikatoren wie vergangener Mietsteigerungen und der Bevölkerungsentwicklung einzelne Postleitzahl-Bezirke zu „angespannten Wohnungsmärkten“ zu erklären. In diesen Gebieten darf die Miete einer Wohnung, die bereits vor dem 1. Oktober 2014 bewohnt und vermietet wurde, bei Abschluss eines neuen Mietvertrags maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bisher haben elf Länder von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Für Neubauten, Renovierungen und Modernisierungen gelten Ausnahmen.

Anfängliche Euphorie verflogen

Mietervereine meldeten kurz nach Einführung der Mietpreisbremse Erfolge in Form von geringeren Mietsteigerungen. Die regierende SPD sprach von einem „Volltreffer“. Das IW Köln und Interessengruppen aus der Bauwirtschaft warnten zwar vor möglichen negativen Folgen in Form von geringerer Bautätigkeit und sinkendem Wohnungsangebot, vermuteten aber ebenfalls eine starke Wirkung des Gesetzes auf dem Mietmarkt. Rund ein Jahr nach Einführung ist die anfängliche Euphorie der einen Seite jedoch verflogen und die Befürchtungen der anderen Seite bleiben unbestätigt, denn neuere Studien bewerten die Mietpreisbremse als weitgehend wirkungslos.

Untersuchungen der Mietangebote in Großstädten legen nahe, dass der durch die Mietpreisbremse vorgegeben Korridor in vielen Großstädten weiterhin übertreten wird. Exemplarisch zeigen drei durch den Berliner Mieterverein in Auftrag gegebene Studien, dass die Angebotsmieten in der Hauptstadt ein Jahr nach Einführung die durch die Mietpreisbremse vorgegeben Kappung um 21 Prozentpunkte übertreffen, die Angebote also nicht durchschnittlich 10 % über der ortsüblichen Vergleichmiete liegen, sondern 31 %. Auch in anderen Großstädten wird der vorgegebene Mietkorridor überschritten. Die erwünschte Preisanstiegsdämpfung wurde offensichtlich in vielen Großstädten nicht erreicht.

Gesetz bleibt wirkungslos

Auch angesichts dieser Ergebnisse wäre es jedoch vorstellbar, dass die Mieten ohne die Preisbremse noch stärker gestiegen wären – was aus Sicht der Regulierer zumindest einem Teilerfolg des Gesetzes gleichkommen würde. Um den kausalen Effekt der Preisbremse auf die Mietentwicklung zu ermitteln, ist es daher nötig, zu schätzen, wie sich die Mieten in betroffenen Gebieten entwickelt hätten, wenn die Preisbremse nicht eingeführt worden wäre. Zu diesem Zwecke bietet es sich beispielsweise an, die Mietentwicklung in regulierten Bezirken mit der Mietentwicklung in benachbarten unregulierten Bezirken zu vergleichen.

Eine entsprechende Studie des DIW legt nahe, dass die Preisbremse zwar kurz vor Einführung zusätzliche Mieterhöhungen bewirkte– offenbar haben Vermieter in Antizipation der Gesetzeseinführung ohnehin angestrebte Mieterhöhung vorgezogen. Langfristig hat die Preisregulierung jedoch keine Auswirkungen auf die Mietentwicklung. Auch die Preise für bereits bestehendes Wohneigentum, in denen sich die erwarteten Erträge zukünftiger Vermietung widerspiegeln, sind kaum betroffen. Die Bautätigkeit wurde durch das Gesetz nicht wesentlich beeinflusst.

Marktakteure umgehen Regulierung

Die Wirkungslosigkeit der Mietpreisbremse ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass viele Mieter und Vermieter die Preisregulierung ignorieren. Vermieter müssen so beim Verstoß gegen die Mietkappung in der Regel keine Sanktionen befürchten. Die Einhaltung des zehnprozentigen Korridors wird derzeit nicht durch Behörden kontrolliert, sondern muss durch betroffene Mieter eingeklagt werden. Zu solchen Klagen sind offensichtlich nur wenige Mieter bereit, vermutlich auch, weil es wenig attraktiv erscheint, einen gerade erst gewonnen Vertragspartner zu verklagen.

Verbraucherschutzminister Heiko Maas sieht daher den Staat in der Pflicht. Zukünftig sollen Vermieter verpflichtet werden, die Entwicklung des Mietpreises eines Objekts in Annoncen anzugeben. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern diese Information Rückschlüsse auf die Vereinbarkeit eines Mietangebots mit der Mietpreisbremse erlauben soll – um dies zu beurteilen, müsste beispielsweise ein örtlicher Mietspiegel herangezogen werden. Doch hinter dem Vorschlag steckt die Vorstellung, dass Mieter schlecht informiert wären und ihre Rechte aus Unwissen nicht wahrnähmen.

Wahrscheinlicher ist jedoch, dass die meisten Mieter in Ballungsräumen angesichts der Konkurrenz um knappe Mietwohnungen nicht bereit sind, auf ihren wichtigsten Verhandlungshebel, die Miethöhe, zu verzichten. Denn anders als Maas behauptet, bestimmen die Vermieter auf dem Mietmarkt nicht alleine über die Miethöhe. Sie ergibt sich selbstverständlich aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. Die hohen Mietsprünge verdeutlichen, dass viele Mieter bereit sind, für eine Wohnung in aus ihrer Sicht attraktiven Vierteln höhere Mieten zu zahlen.

Mietangebot ausweiten

Eine tatsächlich wirkende Mietkappung würde diesen Mietern nicht nur ihren wichtigsten Verhandlungshebel nehmen und bewirken, dass tendenziell weniger Wohnungen an die Mieter mit der höchsten Zahlungsbereitschaft vermietet werden. Langfristig würden sinkende Renditeerwartungen der Investoren zu geringerer Bau- und Renovierungstätigkeit und verstärkter Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen führen, für die keine Kappung des Verkaufspreises besteht. Die Verhandlungsposition der Mieter gegenüber den Vermietern würde so nur weiter geschwächt.

Will der Verbraucherschutzminister die Position der Mieter tatsächlich stärken, so sollte er sich für die Deregulierung der Bauvorschriften einsetzen, die beispielsweise im Zuge der Energieverordnung zuletzt gar verschärft wurden. Auch die verstärkte Ausweisung von Bauland – wo möglich – könnte die Bautätigkeit anregen und Mietern mehr Optionen geben.

Erstmals veröffentlicht bei IREF.

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Von Dr. Hubertus Porschen, Bundesvorsitzender des Wirtschaftsverbands Die Jungen Unternehmer.

Mittlerweile ist der Staat auf Bundesebene an über 100 Unternehmen direkt oder indirekt beteiligt. Über Jahrzehnte hat sich ein buntes Portfolio aus Logistik-, Mobilitäts- und Kommunikationsunternehmen angesammelt. Stets hatte der der Bund die Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Blick. Stichwort: Daseinsvorsorge.

Per se handelt es sich bei der Daseinsvorsorge um ein wages Konzept, welches keineswegs in Stein gemeißelt ist. Nach deutschem Staats- und Verfassungsrecht werden unter Daseinsvorsorge wirtschafts-, gesellschafts-, sozial- oder kulturpolitische Leistungen verstanden, die mit staatlichen Mitteln erbracht werden. Dienstleistungen sollen eingeschlossen werden, an denen besonderes allgemeines Interesse besteht. In Deutschland wurde willkürlich festgelegt, dass dazu unter anderem die Unterhaltung eines öffentlichen Personennahverkehrs und Post- und Telekommunikationsdienstleistungen gehört. Die Daseinsvorsorge soll die Versorgung mit diesen Leistungen in allen Regionen garantieren.

Doch ist dieses Argument auf einem Wettbewerbermarkt mit multinational agierenden Großkonzernen wie Post, Telekom, Bahn noch aktuell? Wohl kaum. An diese Töpfe könnte man gehen, um Finanzierungsquellen für Investitionen in die Zukunft zu erschließen. Eine Großbaustelle: der Breitbandausbau. Deutschland ist mit 1,6 Prozent Breitband-Versorgung aller Haushalte ein Entwicklungsland hinter Chile und Italien. Schaut man auf die Versorgung der Unternehmen liegen wir noch weiter hinten. Bei einem Verkauf der Staatsbeteiligungen wäre der Erlös aber nur ein Nebenaspekt. Es geht vor allem darum, um einen Kulturwechsel in der Politik. Der Bund muss sich wieder auf seine Rolle als Schiedsrichter konzentriert, statt munter im Markt mitzuspielen.

Bahn – Schienen sind Gemeingut, der Rest nicht

Die Deutsche Bahn ist auch heute noch ein klassischer Staatskonzern. Der Bund hält 100 Prozent des Unternehmens. Das ist für eine dynamische Unternehmensführung nicht unbedingt förderlich. Besonders die SPD lähmte in den letzten Jahren Vorstöße der Teilprivatisierung. Mit Jamaika könnte diese Attitüde Geschichte sein. Aus den Lehren der gescheiterten Privatisierung der Bahngesellschaft British Rail im Vereinigten Königreich Mitte der neunziger Jahre könnte eine Privatisierung nach japanischem Vorbild glücken. In Großbritannien gab es nach schweren Unfällen, die durch ungenügende Investitionen in das Schienennetz ausgelöst wurden, eine Rolle rückwärts. Wiederverstaatlichung und Kosten für Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte verschlangen Milliarden. In Japan dagegen schaffte man die Wende zum börsennotierten Konzern mit Bravour. Das Streckennetz wurde ausgeweitet, Züge sind pünktlich und alle beteiligten Unternehmen sind profitabel. In Deutschland haben es Wettbewerber der Deutschen Bahn aber nach wie vor schwer.

Um weiterhin Hoheit über die Qualität der Schienen und auch Kapazitäten auf nicht rentablen Strecken zu gewährleisten, reicht dass der Staat das Schienennetz betreibt. Im Gegenzug könnte der Betrieb voll privatisiert und damit agiler werden. Die heutige Bahn verwaltet zu sehr den Status quo. In einer vernetzten Welt in der der öffentliche Nah- und Fernverkehr eine immer größere Rolle spielt, braucht es mehr Ideen und Innovationskraft.

Telekom – Steuerzahler haftet für in USA geschlossene Handyverträge

Bei der Telekom ist die Lage anders. Mittlerweile ist der Telekommunikationsmarkt einer der meistumkämpften Märkte überhaupt. Die Margen sind klein, der Konkurrenzdruck hoch. Es gibt also für den Verbraucher genügend kostengünstige Alternativen an Dienstleistungspartnern für das heimische Internet, das Festnetz oder das Smartphone. Die Leistungen der Telekom sind für das Allgemeinwohl nicht unverzichtbar. Darüber hinaus ist die Telekom auch stark im Ausland aktiv. So macht sie beispielsweise über ein Drittel ihres Umsatzes in den USA. Es gibt keinen Grund, warum der deutsche Steuerzahler dafür haften soll, dass ein deutsches Unternehmen Handyverträge in den USA verkauft.

Der Bund sollte jegliche Anteile an der Telekom verkaufen. Auch wenn die 10 Milliarden Euro Erlös zu hoch gegriffen sein mögen, mit dem Verkauf würde sich für den Breitbandausbau auf jeden Fall der Finanzierungsspielraum erweitern.

Post – Oder besser gesagt DHL

„DHL ist ein 1969 in San Francisco von Adrian Dalsey, Larry Hillblom und Robert Lynn gegründeter Paket- und Brief-Express-Dienst, der seit 2002 als DHL International GmbH zum Konzern Deutsche Post DHL Group gehört.“ So beginnt der Wikipedia Eintrag des Konzerns. Wohlgemerkt eine 100 prozentige Tochter der Deutschen Post AG, die wiederum zu mehr als einem Fünftel dem Bund gehört. Was macht der deutsche Steuerzahler als Anteilseigner in einem international agierenden Logistikkonzern? Zudem: Braucht der Bürger die Post, wenn er Hermes, FedEx, TNT, DPD, UPS und viele mehr hat?

Die Post als Ganzes kann verkauft werden. Das Briefgeschäft wird zwar als Daseinsvorsorge betrachtet, das ist in Zeiten von Emails jedoch zweifelhaft. Damit zukünftig auch Briefzustellungen flächendeckend stattfinden, reichen vorhandene Regulierungsmöglichkeiten völlig aus. Außerdem sollte die Post nicht länger von der Umsatzsteuer befreit sein, die Konkurrenten wie PIN zahlen müssen.

Staatsbeteiligungen abschaffen!

Bei den drei Unternehmen Post, Bahn und Telekom spricht nichts mehr dafür, dass der Bund Anteile hält. Er sollte sie deswegen verkaufen. Das wäre ein gutes Projekt für Jamaika Es liegt nun bei Schwarz-Gelb-Grün, diese meist von der SPD angestrebten Beteiligungen zu veräußern. So können Unternehmen gesunden, wachsen und nebenbei kann der Staat ohne Neuverschuldung Zukunftsinvestitionen auf den Weg bringen und es gibt sicherlich noch viel mehr Verkaufspotenzial, besonders auf kommunaler Ebene.