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Photo: Thomas Quine from Flickr (CC BY 2.0)

Die skandinavischen Länder üben auf viele Menschen in Deutschland eine Faszination aus. Die weite Landschaft, die Seen, der lange kalte Winter und der intensive kurze Sommer haben viele Bürger hierzulande zu Schweden-Fans gemacht. Auch politisch ist für viele Schweden ein Vorbild. Der schwedische Wohlfahrtsstaat galt in den 1970er und 1980er Jahren als Vorbild und als der gemäßigte „dritte Weg“ zwischen Kapitalismus angelsächsischer Prägung und dem Sozialismus der Sowjetunion. Der vor 30 Jahren ermordete Ministerpräsident Olaf Palme stand wie kein anderer für dieses Modell.

Mit der Bankenkrise Anfang der 1990er Jahre trat ein Umdenken ein. Schweden war eines der ersten Länder in Europa, das eine schwere Bankenkrise zu bewältigen hatte. Wie in anderen Ländern später auch, führte das Platzen einer Immobilienblase dazu, dass der schwedische Staat und seine Notenbank mit Garantien die betroffenen Banken und die Einleger schützen musste. Der Preis dafür war nicht nur ein Zurückschrauben des Wohlfahrtsstaates alter Prägung, sondern auch umfangreiche Fusionen im Bankensektor. Heute beherrschen nur vier große Banken den schwedischen Markt.

Schweden gilt auch als Vorreiter der Bargeldabschaffung. Dort kann man jeden Kaffee im Restaurant, jede Kugel Eis und sogar das Toilettenhäuschen mit seinem guten Namen bezahlen. Die Schweden seien viel fortschrittlicher und aufgeschlossener für moderne Entwicklungen, als die an antiquierten Münzen und Scheinen festhaltenden Deutschen, heißt es bei den lobbyierenden Kartenunternehmen.

Kürzlich berichtete der Deutschlandfunk in einer interessanten Reportage über die wachsende Kritik in Schweden am Zurückdrängen des Bargeldes. Darin wird ein anderes Bild über die Hintergründe und Widerstände gezeichnet. Die vier marktbeherrschenden Banken betreiben gemeinsam eine Politik, die das Bargeld diskriminiert. Für sie ist es billiger, ohne den hohen administrativen Aufwand, den der Bargeldverkehr für die Banken verursacht, zu arbeiten. Die Bürger können mangels Wettbewerb dieser Entwicklung nicht ausweichen. So betreiben die vier Banken gemeinsam eine Gesellschaft, die alle Bankautomaten in Schweden unterhält.

Häufig ist das maximale Abhebevolumen nur noch umgerechnet 100 Euro. Einige Banken nehmen gar kein Bargeld mehr an und Einzelhändler können ihr Bargeld nicht mehr am Bankautomaten oder in der Bankfiliale einzahlen. Einzelhändler werden dadurch gezwungen, auf unbare Zahlungsweise umzustellen. Gerade für ältere Menschen wird dies zum Problem, wenn sie keine Kreditkarte haben. Dann werden ihnen bei Überweisungen hohe Gebühren belastet. So kostet eine Überweisung schon mal umgerechnet 8 Euro.

Doch jetzt scheint sich der Widerstand zu formieren. Der größte schwedische Pensionärsverband hat vor einigen Wochen eine Protestnote „Bargeld wird gebraucht“ mit 140.000 Unterschriften an die Regierung überreicht. Auf Deutschland bezogen wären das immerhin 1,2 Millionen Unterschriften. Eine andere Initiative „Bargeld-Aufstand“ formiert sich ebenfalls zu Protest.

Die Schwedische Krone ist zwar alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel, dennoch wird sie im Alltag diskriminiert. Diese Tendenz ist auch in Deutschland vorherrschend. Am übernächsten Sonntag wird in Berlin gewählt. Die dortigen Bürgerämter sind überfordert, Meldedaten entgegenzunehmen. Wer dies freiwillig versucht, muss schon mal sechs Wochen auf einen Termin warten. Ob so überhaupt eine reguläre Wahl stattfinden kann, wenn die Meldedaten nicht aktuell sind? Hinzu kommt: will der Berliner die Gebühr für seinen neuen Personalausweis oder Reisepass bar bezahlen, ist dies nicht mehr möglich. Ein wenig freundliches Schild auf dem Tisch des Sachbearbeiters weist einen darauf hin: „Barzahlung nicht möglich“.

Auch wir steuern auf schwedische Verhältnisse zu. Der Staat und seine Institutionen diskriminieren das Bargeld im Alltag ebenfalls. Dabei ist die Rechtslage eindeutig. Das Bundesbankgesetz regelt in Paragraph 14, Satz 2 sehr klar: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“ Doch Theorie und Praxis klaffen auch in Deutschland auseinander. Der n-tv-Journalist Raimund Brichta hat kürzlich versucht, seine Einkommensteuer beim Finanzamt bar zu bezahlen – ohne Erfolg. Jetzt strengt er dazu eine Klage an. Der Journalist Norbert Häring hat mit Unterstützung meines Prometheus-Instituts eine Klage erwirkt, die die Barzahlung des Rundfunkbeitrages erreichen will. Die Verpflichtung des Beitragszahlers auf unbare Zahlung in der jeweiligen Satzung des Senders beruht auf Landesrecht des einzelnen Bundeslandes. Das Bundesbankgesetz ist jedoch ein Bundesgesetz, das Vorrang hat und nicht durch Landesrecht gebrochen werden kann.

Warum das alles? Bargeld sichert die Privatautonomie jedes Einzelnen und schützt den Bürger vor den Negativzinsen, die EZB-Chef Mario Draghi braucht, um die Sparer kalt und klammheimlich zu enteignen. Wehret den Anfängen!

Erstmals erschienen auf Tichys Einblick.

Photo: Ralf Schulze from Flickr (CC BY 2.0)

Es gibt inzwischen viele Vorstöße, das Bargeld einzuschränken oder ganz abzuschaffen. Der Wegfall des 500-Euro-Scheines ist so ein Vorstoß. Dieser werde eh nur von Verbrechern und Geldwäschern benutzt. Normale Bürger würden stattdessen dazu übergehen, ihre 500er in 200er und 100er zu tauschen. Inzwischen verlautbart die EZB sogar, dass bereits 18 Millionen Scheine im Wert von 9 Milliarden Euro vom Markt genommen worden seien. Das klingt gewaltig. Ist es vielleicht so, dass die Bürger freiwillig auf den 500er verzichten und ihn brav umtauschen? Ist das Bargeld gar nicht so beliebt, wie immer behauptet wird? Wer die Zahlen genau analysiert, kommt schnell zu dem Schluss, dass die 18 Millionen Scheine lediglich ein Klacks sind. Von den über 612 Millionen 500er Scheinen sind es gerade einmal drei Prozent, die jetzt zurückgenommen werden. Dies ist wahrscheinlich nichts Besonderes, sondern die ganz normale Rücknahmerate der Vergangenheit.

Viel gefährlicher für das Bargeld ist ein aktueller Vorstoß der SPD. In dieser Woche hat der Parteivorstand der Sozialdemokraten „20 Maßnahmen für die sofortige Beendigung von Steuerbetrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ diskutiert. Nicht nur, dass die Sozialdemokraten darin eine nationale Obergrenze für Bargeld fordern. Vielmehr werden alle Bürger mit Bargeld unter Generalverdacht gestellt. Denn im Papier heißt es: „Vermögen unklarer Herkunft sollen künftig eingezogen werden können“. Wer Bargeld im Schließfach oder zu Hause aufbewahrt, kommt dann schnell unter Generalverdacht. Woher stammt das Geld, ist es ehrlich verdient?

Von seinem Wesen her ist die Herkunft des Bargeldes nicht immer klar nachzuweisen – insbesondere nicht, wenn der Erwerb viele Jahre zurückliegt. Bislang galt im Wirtschaftsverkehr: wer Bargeld in der Hand hält, genießt erstmal das Vertrauen der Marktteilnehmer. In der Regel ist es dem Verkäufer egal, woher das Bargeld stammt, sollte er keine offensichtlichen Anzeichen einer Straftat erkennen. Das ist gut und richtig so, denn es vereinfacht das Wirtschaftsleben enorm. Und es ermöglicht den anonymen Erwerb von Waren und Dienstleistungen. Nicht alles will man offenbaren oder veröffentlicht wissen. Wenn Bargeld jederzeit von seiner Herkunft nachgewiesen werden muss, verliert es seine stärkste Funktion – den Schutz der Privatsphäre. Das war bislang gar kein Problem, galt hier doch die Unschuldsvermutung. Jetzt dreht die SPD den Spieß um, und die Bürger müssen im Zweifel nachweisen, woher das Bargeld stammt, ansonsten besteht die Gefahr, dass es ihnen weggenommen wird.

Das mag denjenigen gefallen, die den gläsernen Bürger lieben und die meinen, nichts zu verbergen zu haben. Dennoch sollten auch sie wachsam sein. Denn hier gerät jeder Einzelne unter Verdacht. Die Folge wird sein, dass das Bargeld zurückgedrängt wird und am Ende seine Existenz verliert. Die Bedienung im Restaurant oder Kneipe, die das Trinkgeld gern als steuerfreie Zugabe einsteckt, kann daran ebenso wenig Interesse haben wie der Musiker in der Fußgängerzone, der seinen Hut vor sich hinlegt, um eine kleine Spende von den Passanten zu erhalten. Es trifft am Ende den Otto-Normalverbraucher und ganz besonders die sozial Schwächsten und nimmt ihnen Verdienstmöglichkeit und Freiheit.

Wer glaubt, mit der Abschaffung des Bargelds würden die Verbrecher besser erfasst und gefasst, der glaubt auch, dass das bankrotte Venezuela nicht wegen des Sozialismus pleite ist, sondern weil er lediglich nicht konsequent genug umgesetzt wurde. Frei nach Che Guevara: Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche.

Erstmals erschienen bei Tichys Einblick.

Photo: Wikimedia

Jetzt steht es fest: Der 500er wird abgeschafft. Ende 2018 will die Europäische Zentralbank den größten Euro-Geldschein aus dem Verkehr ziehen. Die EZB begründet dies mit der Verbrechensbekämpfung. Damit habe der EZB-Rat Bedenken Rechnung getragen, dass diese Banknote illegalen Aktivitäten Vorschub leisten könnte, so die Begründung der Notenbanker.

Sicher ist der 500er nicht der Geldschein, mit dem Otto Normalverbraucher tagtäglich bezahlt, dennoch ist dessen Abschaffung Teil einer Entwicklung, die allen Sorge bereiten sollte. Seit dem Ausbruch der Finanzkrise 2007/2008 und erst Recht mit der Euro-Schuldenkrise 2010 erleben wir eine finanzielle Repression, die immer stärker in die Vertragsfreiheit, in das Eigentum Einzelner und die zu immer mehr staatlichem Einfluss und der Einschränkung persönlichen Freiheiten führt.

Erst vor wenigen Tagen hat sich Mario Draghi, der EZB-Chef, in einem Interview über die Kritik aus Deutschland an seiner Geldpolitik beklagt und stattdessen Anlagetipps gegeben. Die Sparer müssten ihr Geld nicht nur auf dem Sparbuch anlegen, sondern hätten auch andere Möglichkeiten, so der Italiener. Im Übrigen müsse auf die Realverzinsung geachtet werden und diese sei auch in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts negativ gewesen. Damals führte die hohe Inflationsrate zu einem realen Verlust von Sparvermögen.

Draghi unterschlägt hier jedoch, dass es damals Lebensversicherern und Versorgungseinrichtungen noch einfach möglich war, ihre gesetzliche Garantieverzinsung zu erfüllen. Das wird heute zum Damoklesschwert für diese Unternehmen und damit für deren Sparer. Und ganz entscheidend: Der langfristige Zins war nicht negativ, doch gerade dies strebt heute die EZB mit ihrer Geldpolitik an. Sie will nicht nur den Zins am kurzen Ende beeinflussen, sondern auch am langen Ende. Deshalb kauft die EZB Schulden von Staaten, Banken und Unternehmen auf und drückt damit die Rendite dieser Anleihen und den langfristigen Zins. Denn ohne diese Maßnahmen müssten die Staaten, Banken und Unternehmen in Südeuropa, aber auch in Deutschland, wesentlich höhere Zinsen für ihre Verschuldung bezahlen. Dann würden dort die Haushaltszahlen noch schlechter aussehen und ohne Reformen die Verschuldung noch schneller steigen.

Draghis Politik ist daher fatal, weil sie die unsichtbare Hand in einer Marktwirtschaft mit dem Fallbeil abhackt. Diese unsichtbare Hand ist der Zins, der sich am Markt bildet. Der Zins ist ein entscheidender Faktor, ein Indikator und ein Lenkungsinstrument, den man erfinden müsste, wenn es ihn nicht schon immer gegeben hätte. Der Zins ist der Preis dafür, das jemand auf den heutigen Konsum oder auf Investitionen verzichtet und sein Geld anderen, die heute konsumieren oder investieren wollen, zur Verfügung stellt. Diesen Verzicht lässt sich derjenige mit einem Zins vergüten. Er verschiebt damit seinen persönlichen Konsum in die Zukunft und erhält dafür eine Vergütung. In diese Überlegung fließen dann weitere Aspekte hinein. Wie wahrscheinlich ist es, dass der Verleiher sein Geld zurückbekommt, wie hoch ist die Nachfrage und wie hoch das Angebot an Geld. All das beeinflusst den Zins in einer Marktwirtschaft. Doch jetzt kommt die EZB und greift in diesen komplexen Vorgang ein, schafft den Zins faktisch ab und macht aus der unsichtbaren Hand eine sichtbare. Jetzt glaubt Mario Draghi zu wissen, wie heute konsumiert und investiert werden muss, wer verzichten soll und wer nicht. Er macht sich zum „Gottspieler“, der weiß wie die Welt geordnet werden muss.

Mario Draghi verfolgt das Ziel, das der Ökonom Roland Baader sehr treffend beschrieben hat: „An anderer Leute Geld kommt man am schnellsten und umfassendsten, wenn man es selber drucken kann.“ Genau diesen fatalen Weg geht die EZB heute, und die eigene Bundesregierung leistet dagegen keinen Widerstand.

Erstmals erschienen in der Fuldaer Zeitung am 07. Mai 2016.

Photo: Thomas Cloer from Flickr (CC BY-SA 2.0)

Die Einschränkung des Bargeldes scheint gar kein Thema mehr zu sein. Nachdem Wolfgang Schäuble vor wenigen Wochen mit dem Vorschlag einer Bargeldobergrenze einen Testballon startete, um die Widerstände bei den Bürgern zu prüfen, geht man zum nächsten Thema über. Aber Vorsicht an der Bahnsteigkante. Wer genauer hinsieht, erkennt sehr schnell, dass es nie darum ging, das Bargeld per Gesetz sofort abzuschaffen, sondern seine Nutzung Schritt für Schritt einzuschränken, bis es irgendwann überflüssig erscheint. Erst dann wird es im Rahmen einer allgemeinen Akzeptanz abgeschafft. Das macht eine Übergangszeit notwendig.

Doch die verschiedenen staatlichen Ebenen sind längst tätig. Wer heute in Berlin die Gebühren seines neuen Reisepasses oder Personalausweises bezahlen will, kann dies nur noch mit der EC-Karte im Bürgerbüro erledigen. Wer seine Steuern bar bezahlen will, warum auch immer, hat dazu keine Möglichkeit mehr, auch wenn die Abgabenordnung etwas anderes regelt. Wer seinen Rundfunkbeitrag bar bezahlen will, dem schickt der „Beitragsservice“ von ARD und ZDF die Zwangsvollstrecker auf den Hals – im Zweifel bis zur Beugehaft. Der Staatsfunk hat die Barzahlung per Satzung bereits ausgeschlossen. Nun sind ARD und ZDF nicht irgendwer, mit dem man einen Vertrag schließen kann, sondern sie erheben Zwangsbeiträge, denen sich niemand entziehen kann. Und das ändert die Sachlage ungemein.

Denn was gesetzliches Zahlungsmittel ist, regelt der Staat eindeutig. In Paragraph 14 Bundesbankgesetz, einem Bundesgesetz, heißt es: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“ Die Banknote ist das, was man an Euro-Geldscheinen in der Hand hält. Es ist also nicht das, was als sogenanntes Buch- oder Giralgeld auf den Konten liegt oder per Kreditkarte bezahlt wird. Behörden können daher nicht verlangen, dass unbar bezahlt wird. Als öffentlich-rechtliche Anstalten können ARD und ZDF auch nicht in ihrer Satzung ausschließen, dass bar bezahlt wird. Sie sind landesrechtlich legitimiert und daher dem Bundesrecht untergeordnet.

Letztlich sind die Bargeldeinschränkung und ein späteres Verbot viel fundamentaler, als das den ersten Anschein hat. Es trifft nicht nur die Drogenbosse und Geldwäscher, die im großen Stil tätig sind. Es trifft die Kellnerin und den Friseur ebenso wie die Putzfrau und den Rentner. Denn jedes Trinkgeld wird plötzlich dokumentiert. Das wird die Lust des Finanzministers, darauf zuzugreifen, sprunghaft erhöhen. Und jede Putzfrau, die sich derzeit noch bar bezahlen lässt, wird sich anmelden müssen oder ihren Job einstellen. Jeder Rentner, der beim Nachbarn den Rasen mäht, verliert sein Handgeld per Nachbarschaftshilfe. Das betrifft uns alle natürlich nicht, doch wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein. Es macht alle plötzlich verdächtig – und ermöglicht dem Staat, den Einzelnen viel detaillierter und permanenter zu überwachen.

Das mag der Arbeitsministerin gefallen, die hofft, dass daraus legale Beschäftigungsverhältnisse entstehen, doch die Lebenswirklichkeit wird sie damit nicht treffen. Das mag auch dem Finanzminister gefallen, der schon die Steuermehreinnahmen aus der Legalisierung dieser Arbeitsverhältnisse verplant. Den Bürgern kann das dennoch nicht gefallen. Sie werden unter Generalverdacht gestellt und bei jeder Kleinigkeit kriminalisiert. Das träfe eine freiheitliche Gesellschaft im Mark. Deshalb gilt: Wehret den Anfängen. Bargeld ist mehr als nur eine Münze oder ein Geldschein. Es ist da Symbol der individuellen Freiheit. Dieses Symbol zu beseitigen, hieße den Staat und seine Organe über den Bürger zu stellen. Doch nicht der Bürger ist zu Transparenz verpflichtet, sondern der Staat muss Rechenschaft über sein Handeln ablegen und im Zweifel die Hosen runterlassen. So herum wird ein Schuh daraus.

Photo: Joseloya from Flickr (CC BY 2.0)

Von Norbert Häring, Journalist und Autor des Buches „Die Abschaffung des Bargelds und die Folgen“.

Telebörse-Moderator Raimund Brichta setzt mit bewundernswerter Konsequenz seinen Versuch fort, dem Finanzamt zur Bezahlung seiner Steuerschulden die Geldscheine aufzudrängen, die der Staat zum einzigen gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt hat. Doch dem Staat ist das eigene Geld, Euro-Banknoten, nicht gut genug. Er will nur Bankengeld. Ein Stück aus dem Tollhaus.

Auszug (Der volle Text und Links zu früheren Folgen stehen hier):

„… Inzwischen habe ich mich durch Paragrafen und juristische Kommentare gewühlt. Die Quintessenz: Es besteht nach wie vor ein Annahmezwang für Banknoten und Münzen. Das heißt, jeder hat sie als Bezahlung zu akzeptieren – es sei denn, etwas anderes ist vereinbart. Ich kann mich jedoch nicht erinnern, mit dem Finanzamt etwas anderes vereinbart zu haben.

Finanzämter wie meines versuchen sich zwar gerne damit herauszureden, dass die Finanzkassen für die Übergabe von Bargeld geschlossen wurden. Man müsse deshalb bargeldlos bezahlen. Das stimmt aber nicht, denn die Abgabenordnung – das ist eine Art Steuergrundgesetz – hat dafür eine Lösung parat: Sie sieht vor, dass in diesem Fall eine Bank oder Sparkasse am Ort des Finanzamts ermächtigt wird, für die Finanzkasse Bargeld gegen Quittung anzunehmen. Dies sollte auch der Regelfall sein, wie das Finanzgericht Münster erst vor Kurzem festgestellt hat (Az. 7 V 2897/15 AO).

So weit die Theorie. Die Praxis sieht leider anders aus: Meine Sparkasse weigert sich schlichtweg, mehr als tausend Euro Bargeld fürs Finanzamt anzunehmen. Das Geldwäschegesetz verbiete dies, sagen mir die Sparkassenmitarbeiter. Ich kann in diesem Gesetz zwar beim besten Willen kein solches Verbot entdecken, aber vielleicht übersehe ich etwas? Schauen Sie dort doch auch einmal nach! Und wenn Sie fündig werden, lassen Sie es mich bitte wissen. Nebenbei: Wer käme eigentlich auf die Idee, ausgerechnet beim Finanzamt Geld zu waschen?

Mir gelang es im vergangenen Jahr nur einmal, Geld fürs Finanzamt bei der Sparkasse einzuzahlen. Und das auch nur durch einen Trick des Kassierers. Der tat ausnahmsweise so, als ob das Konto des Finanzamts mein Konto wäre. Aufs eigene Konto darf man nämlich mehr als tausend Euro einzahlen. Da ich aber nachweislich nicht Inhaber des Finanzamtskontos bin – obwohl ich es gerne wäre -, war der Kassierer zu dieser Trickserei kein zweites Mal bereit.

Trotzdem hatte ich neulich noch einmal Glück: Das Finanzamt wollte diesmal weniger als tausend Euro haben. In diesem Fall nahm die Sparkasse mein Geld an, ließ sich dafür aber mit einer ‚Bareinzahlungsgebühr‘ von sechs Euro belohnen. Da ich nicht gewillt war, fürs Zahlen mit gesetzlichen Zahlungsmitteln auch noch zu zahlen, zog ich die sechs Euro kurzerhand von dem Betrag ab, der fürs Finanzamt bestimmt war. Das Bargeld-Heckmeck geht schließlich nicht zu meinen Lasten.

Vermutlich werden sich die Beamten dies jedoch nicht gefallen lassen, so dass ich mit weiterem Ärger rechne. Umso mehr, als mein nächster Bargeldversuch ansteht – mit einer Steuerzahlung, die über tausend Euro liegen wird. Vorsorglich …“

Erstmals erschienen auf Norbert Härings Blog.