Photo: Thomas Cloer from Flickr (CC BY-SA 2.0)

Die Einschränkung des Bargeldes scheint gar kein Thema mehr zu sein. Nachdem Wolfgang Schäuble vor wenigen Wochen mit dem Vorschlag einer Bargeldobergrenze einen Testballon startete, um die Widerstände bei den Bürgern zu prüfen, geht man zum nächsten Thema über. Aber Vorsicht an der Bahnsteigkante. Wer genauer hinsieht, erkennt sehr schnell, dass es nie darum ging, das Bargeld per Gesetz sofort abzuschaffen, sondern seine Nutzung Schritt für Schritt einzuschränken, bis es irgendwann überflüssig erscheint. Erst dann wird es im Rahmen einer allgemeinen Akzeptanz abgeschafft. Das macht eine Übergangszeit notwendig.

Doch die verschiedenen staatlichen Ebenen sind längst tätig. Wer heute in Berlin die Gebühren seines neuen Reisepasses oder Personalausweises bezahlen will, kann dies nur noch mit der EC-Karte im Bürgerbüro erledigen. Wer seine Steuern bar bezahlen will, warum auch immer, hat dazu keine Möglichkeit mehr, auch wenn die Abgabenordnung etwas anderes regelt. Wer seinen Rundfunkbeitrag bar bezahlen will, dem schickt der „Beitragsservice“ von ARD und ZDF die Zwangsvollstrecker auf den Hals – im Zweifel bis zur Beugehaft. Der Staatsfunk hat die Barzahlung per Satzung bereits ausgeschlossen. Nun sind ARD und ZDF nicht irgendwer, mit dem man einen Vertrag schließen kann, sondern sie erheben Zwangsbeiträge, denen sich niemand entziehen kann. Und das ändert die Sachlage ungemein.

Denn was gesetzliches Zahlungsmittel ist, regelt der Staat eindeutig. In Paragraph 14 Bundesbankgesetz, einem Bundesgesetz, heißt es: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“ Die Banknote ist das, was man an Euro-Geldscheinen in der Hand hält. Es ist also nicht das, was als sogenanntes Buch- oder Giralgeld auf den Konten liegt oder per Kreditkarte bezahlt wird. Behörden können daher nicht verlangen, dass unbar bezahlt wird. Als öffentlich-rechtliche Anstalten können ARD und ZDF auch nicht in ihrer Satzung ausschließen, dass bar bezahlt wird. Sie sind landesrechtlich legitimiert und daher dem Bundesrecht untergeordnet.

Letztlich sind die Bargeldeinschränkung und ein späteres Verbot viel fundamentaler, als das den ersten Anschein hat. Es trifft nicht nur die Drogenbosse und Geldwäscher, die im großen Stil tätig sind. Es trifft die Kellnerin und den Friseur ebenso wie die Putzfrau und den Rentner. Denn jedes Trinkgeld wird plötzlich dokumentiert. Das wird die Lust des Finanzministers, darauf zuzugreifen, sprunghaft erhöhen. Und jede Putzfrau, die sich derzeit noch bar bezahlen lässt, wird sich anmelden müssen oder ihren Job einstellen. Jeder Rentner, der beim Nachbarn den Rasen mäht, verliert sein Handgeld per Nachbarschaftshilfe. Das betrifft uns alle natürlich nicht, doch wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein. Es macht alle plötzlich verdächtig – und ermöglicht dem Staat, den Einzelnen viel detaillierter und permanenter zu überwachen.

Das mag der Arbeitsministerin gefallen, die hofft, dass daraus legale Beschäftigungsverhältnisse entstehen, doch die Lebenswirklichkeit wird sie damit nicht treffen. Das mag auch dem Finanzminister gefallen, der schon die Steuermehreinnahmen aus der Legalisierung dieser Arbeitsverhältnisse verplant. Den Bürgern kann das dennoch nicht gefallen. Sie werden unter Generalverdacht gestellt und bei jeder Kleinigkeit kriminalisiert. Das träfe eine freiheitliche Gesellschaft im Mark. Deshalb gilt: Wehret den Anfängen. Bargeld ist mehr als nur eine Münze oder ein Geldschein. Es ist da Symbol der individuellen Freiheit. Dieses Symbol zu beseitigen, hieße den Staat und seine Organe über den Bürger zu stellen. Doch nicht der Bürger ist zu Transparenz verpflichtet, sondern der Staat muss Rechenschaft über sein Handeln ablegen und im Zweifel die Hosen runterlassen. So herum wird ein Schuh daraus.

1 Antwort
  1. Incamas SRL
    Incamas SRL sagte:

    Bankschließfächer werden in Deutschland derzeit noch relativ diskret behandelt. Dennoch muss Ihnen bewusst sein, dass Sie sich auch mit Ihrem privaten Schließfach im EU-Bankensystem befinden. Bereits heute besteht bei Deutschen Banken eine Buchführung über bestehende Schließfächer. Zahlreiche Banken erheben beispielsweise Daten über jeden Besuch des Schließfachs. Dabei werden die berechtigte Person, das Datum, die Uhrzeit und die Besuchsdauer festgehalten. Darüber hinaus gibt es gesetzliche Meldepflichten für Schließfächer im Todesfall. Stirbt der Inhaber eines Schließfachs, sind Banken gesetzlich dazu verpflichtet, die Existenz an das Finanzamt zu melden. Deutsche Behörden planen die Einführung einer zentralen Meldestelle für Bankschließfächer. Analog zu deutschen Bankkonten wären dann bestehende Bankschließfächer und Zugangsberechtigungen, also Schließfachvollmachten, auf Knopfdruck elektronisch abrufbar. Ein weiterer denkbarer Schritt wäre die Deklaration und Erfassung von Schließfachinhalten ( in Griechenland bereits Gesetz), was den Schutz der Privatsphäre zusätzlich ganz erheblich einschränken würde.

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