Photo: Chris Geirman from Unsplash (CC 0)

Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues, und Kevin Spur, Student der Ökonomie an der Freien Universität Berlin.

Ein Ziel der Befürworter des verpflichtenden Sozialjahres ist es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und mehr junge Menschen zu motivieren, soziale Berufe zu ergreifen. Belastbare Hinweise auf derartige Effekte eines Sozialjahres finden sich in der Literatur jedoch nicht. Die Hoffnung auf positive Effekte ist zu wenig, um die offenkundigen Kosten in Form von Freiheitseinschränkung, Bildungsverzicht, entgangenen Lebenseinkommen und niedrigeren Löhnen im Sozialbereich zu rechtfertigen.

Diesen Staat gibt es nicht zum Nulltarif.“ Mit diesen Worten warb die neue CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer für ein verpflichtendes Dienstjahr für alle 18- bis 25-jährigen Bürger. Unterstützung für diese Idee findet sich auch in der Bevölkerung: Laut einer Umfrage aus dem ZDF-Politbarometer aus dem August dieses Jahres begrüßen 68 Prozent aller Wahlberechtigten die Einführung einer einjährigen Dienstpflicht. So wünschenswert es klingen mag, Werte wie Zusammenhalt, Verantwortungsbewusstsein oder Empathie unter jungen Menschen zu stärken, so wenig gibt es belastbare Hinweise auf die erhofften positiven Wirkungen eines einjährigen Pflichtdienstes, die den massiven staatlichen Eingriff in die Freiheitsrechte junger Menschen rechtfertigen könnten.

Unter den deutschen Politikern ist Annegret Kramp-Karrenbauer nicht die einzige, die Gefallen an der Idee eines sozialen Pflichtjahres findet. Die Junge Union erhofft sich vom Pflichtdienst, „den Zusammenhalt im Land zu stärken“. Für Norbert Blüm könnte der Sozialdienst das Gefühl der „Gesamtverantwortung aller Staatsbürger“ fördern und als „Schule der Empathie“ fungieren. Auch SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach findet „den Gedanken grundsätzlich nicht falsch“, um Kräfte für soziale Einrichtungen zu mobilisieren.

Sozialjahr wie Wehrpflicht: Direkte Kosten für die Betroffenen

Während die Befürworter der Idee eines sozialen Pflichtdienstes den damit einhergehenden erhofften Nutzen in den Vordergrund stellen, lässt sich in der akademischen Literatur vor allem etwas zu den erwartbaren Kosten finden.

Ein verpflichtendes einjähriges soziales Jahr ist wie die Wehrpflicht oder der Zivildienst eine implizite Naturalsteuer. Statt die Steuerschuld in monetärer Form an den Staat zu entrichten, wird sie in geleisteter Arbeit abgegolten. Die direkten Kosten für die Dienstpflichtigen liegen im impliziten Verzicht auf die Differenz zwischen dem entgangenen Marktlohn und der staatlichen Entlohnung im Pflichtjahr. Wie alle Steuern ist auch diese Naturalsteuer für die Besteuerten eine Belastung.

Panu Poutvaraa vom ifo-Institut und andere Ökonomen haben Effekte des Wehrdiensts erforscht, die sich auf ein soziales Pflichtjahr übertragen lassen. Sie heben hervor, dass die Wehrpflicht junge Menschen in einem Alter betrifft, in dem am stärksten Wissen durch Lehre, Ausbildung und frühe Arbeitserfahrung aufgebaut wird. Die Unterbrechung reduziert die Vorteile des Wissensaufbaus und senkt den Anreiz, sich nach dem Schulabschluss weiterzubilden. Die Pflicht zum (Wehr-)Dienst hemmt also den Qualifikationsstand junger Menschen.

Ferner verschiebt die Wehpflicht den Eintritt in den Arbeitsmarkt und zwingt die Betroffenen, auf ihr letztes und zumeist relativ hohes Einkommen vor der Rente zu verzichten. Der Verzicht auf Lohn während des Wehrdienstes, geringere Wissensakkumulation und der verzögerte Eintritt in den Arbeitsmarkt verringern das Lebenseinkommen der (Wehr-)Dienstleistenden und wirken so wachstumshemmend.

Sozialjahr wie Zivildienst: Indirekte Kosten

In Bezug auf den Zivildienst, der dem sozialen Pflichtjahr noch näher kommt, weisen Thomas Bauer und Christoph Schmidt auf weitere indirekte Kosten hin: Der kostengünstige Einsatz von Zivildienstleistenden verzerrt das Verhältnis der Kosten zwischen Arbeit und Kapital in Pflegeheimen und anderen sozialen Einrichtungen. Können in diesen Einrichtungen recht günstig Arbeitskräfte angestellt werden, wird der Anreiz geschwächt, technologisch und organisatorisch auf dem neusten Stand zu sein. Ähnliches ist bei einem verpflichtenden Dienstjahr zu erwarten. Statt 78.000 Zivildienstleistende im Jahr 2010 würden bei einem für alle verpflichtenden sozialen Jahr hunderttausende junge Menschen einberufen werden. Die nicht-marktlich entlohnten Sozialdienstpflichtigen würden zu künstlich niedrigen Preisen und Löhnen im Markt für Sozialdienste beitragen und qualifiziertes Personal verdrängen. Ein sozialer Pflichtdienst könnte so den Mangel von qualifiziertem Personal im Sozialdienst befördern.

„Mandatory volunteering“: Ein Widerspruch in sich

Die direkten und indirekten Kosten von Pflichtdiensten sind gut zu fassen. Anders sieht es mit dem erhofften Nutzen eines verpflichtenden Dienstes in Form von wünschenswerter Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen aus. Nur eine Handvoll Studien über die Wirkung eines relativ kurzfristigen verpflichtenden Sozialdienstes von 20 bis 40 Stunden von High-School-Schülern und College-Studenten aus den USA und Australien lassen sich finden. Laut der Ergebnisse kann das sogenannte „mandatory volunteering“ die Bereitschaft junger Leute, sich gesellschaftlich zu engagieren, stärken. Voraussetzung ist dabei, dass der Dienst in den Lehrplan integriert ist und die Jugendlichen selbstbestimmt ihr Engagement auswählen können. Fehlen die genannten Faktoren, wirkt sich das „mandatory volunterring“ eher unerwünscht aus. So kann Zwang zum sozialen Engagement die Motivation, sich zukünftig freiwillig zu engagieren, und die langfristige Verbundenheit zur Gesellschaft schwächen.

Nur Symbolpolitik?

Eine eher kritische Haltung zu einem sozialen Pflichtjahr nehmen auch Vertreter der Wohlfahrtsverbände ein. So ordnet der Bundesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt Wolfgang Stadler einen allgemeinen Pflichtdiensts in die Kategorie „Sommerlochidee“ ein. Laut AWO kann „ein soziales Jahr ein großer Gewinn für junge Menschen sein [..], aber nur, wenn es freiwillig erfolgt“. Ulrich Schneider, Chef des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, spricht gar davon, dass es keine „700.000 Jugendliche pro Jahr [brauche], von denen die Hälfte überhaupt nicht weiß, was sie bei uns soll.

Sozialdienst: Sozial dienlich?

Ein Ziel der Befürworter des verpflichtenden Sozialjahres ist es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und mehr junge Menschen zu motivieren, soziale Berufe zu ergreifen. Belastbare Hinweise auf derartige Effekte eines Sozialjahres finden sich in der Literatur jedoch nicht. Die Hoffnung auf positive Effekte ist zu wenig, um die offenkundigen Kosten in Form von Freiheitseinschränkung, Bildungsverzicht, entgangenen Lebenseinkommen und niedrigeren Löhnen im Sozialbereich zu rechtfertigen. Anstatt den Versuch zu unternehmen, mit Zwang ein Gemeinschaftsgefühl zu befördern, sollte die Politik sich darauf beschränken, einen verlässlichen Regelrahmen zu setzen, in dem die Bürger an möglichst vielen Positivsummenspielen teilhaben können, die das gegenseitige Vertrauen fördern.

Erstmals erschienen bei IREF.

Photo: Kyle Hanson from Unsplash (CC 0)

Von Dr. Matthias Bauer, Senior Economist beim European Centre for International Political Economy (ECIPE), Brüssel. Dr. Bauer ist auch verantwortlich für die sehr ausführliche Studie „Corporate Tax out of control“.

Die Frage, ob digitale Unternehmen ihren „gerechten Anteil“ an Steuern zahlen, ist in Brüssel und einigen EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich und Italien zu einem zentralen politischen Anliegen geworden. Politiker, die sich für neue Sondersteuern für Unternehmen der Digitalwirtschaft einsetzen, berufen sich dabei allerdings häufig auf rein hypothetische Zahlen. Diese Zahlen, die von der Steuerabteilung der EU-Kommission erstmals im Herbst 2017 verbreitet wurden, haben es in sich. Sie suggerieren, dass Unternehmen wie Facebook, Spotify und Zalando keine Steuern zahlen würden, obwohl sie doch hohe Gewinne erwirtschaften. Reale Unternehmensdaten zeigen allerdings, dass es keine systematischen Unterschiede hinsichtlich der Steuerbelastung – oder auch Nicht-Belastung – zwischen traditionellen und digitalen Unternehmen gibt. Die Argumente von Sondersteuer-Befürwortern, die bislang von vielen Journalisten ungeprüft übernommen wurden, offenbaren zugleich ein Problem höherer Ordnung: Die Komplexität und Intransparenz des internationalen Unternehmenssteuerrechts lässt derzeit keinerlei objektive Schlüsse darüber zu, welche Unternehmen, tatsächlich wo und wieviel Steuern zahlen. Gleichzeitig bildet das schier undurchschaubare Netz von legalen Steueranreizen und politisch gewünschten Steuerausnahmen einen ergiebigen Nährboden für Wirtschaftsnationalisten aus allen politischen Lagern.

Im September 2017 behauptete die EU-Kommission erstmals, dass digitale Unternehmen in der EU im Durchschnitt nur zwischen 8,5% und 10,1% Steuern auf ihre Unternehmensgewinne zahlen würden. Seit die EU-Kommission diese Zahlen erstmals veröffentlichte, haben deren Kommunikationsexperten diese fast täglich professionell vermarket. Die Zahlen wurden aktiv in politischen Gesprächskreisen in Brüssel, auf Europatouren zur EU-Steuerpolitik und in den sozialen Medien beworben. Fünf farbige Blasen suggerieren seither beispielsweise interessierten Betrachtern, dass Unternehmen mit sogenannten „traditionellen“ Geschäftsmodellen „fairere“ Steuersätze in Höhe von 20,9% bzw. 23,2% aufweisen. Ergänzt wurden die Zahlen um Info-Videos und Kommentare von hochrangigen EU-Beamten, die ein europäisches Sondersteuersystem für digitale Unternehmen fordern.

Die Regierungen einiger EU-Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien, ziehen nun in Erwägung, ähnliche Sondersteuern auf nationaler Ebene einzuführen für den Fall, dass die EU-weite Initiative scheitern sollte, wonach es derzeit aussieht. Die Befürworter nationaler Sondersteuern berufen sich auch auf die Zahlen der EU-Kommission, verschweigen dabei allerdings einige wesentliche Fakten, die für eine verantwortungsvolle, evidenzgeleitete und zukunftsorientierte Steuerpolitik unabdingbar sind.

Viele große Unternehmen mit Hauptsitz in Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien weisen sehr niedrige effektive Gewinnsteuersätze auf. Häufig sind die effektiven Steuerquoten weitaus niedriger als diejenigen von sog. Digitalriesen wie Google, Facebook oder Amazon. Eine neue ECIPE-Studie zeigt für den Zeitraum 2012 bis 2017, dass große digitale Unternehmen wie Google (26,8%), Facebook (27,7%), Microsoft (28,2%) und Amazon (38,2%) global betrachtet relativ hohe Effektivsteuersätze aufweisen. Gleichzeitig liegen die durchschnittlichen Effektivsteuersätze weniger bekannter Technologie- und Softwareunternehmen, die in den Aktien-Indices MSCI World Technology und MSCI World Software & Services gelistet sind, bei 24,8% und 27,8%. Im Vergleich dazu sind die durchschnittlichen Effektivsteuersätze traditioneller, d.h. weniger digitaler, Unternehmen mit Hauptsitz in Spanien (IBEX35) und Deutschland (DAX30) mit 23,4% und 24,1% erheblich niedriger als diejenigen großer US-amerikanischer Digitalunternehmen. Etwas höhere durchschnittliche Effektivsteuersätze können für Frankreich (CAC40; 28,7%), die USA (DJIA; 29,1%) und Italien (MIB40; 32,9%) attestiert werden.

Gleichzeitig weisen mehrere große und international operierende europäische Unternehmen wie Renault aus Frankreich (17,6%), aber auch Volkswagen (20,5%), die Deutsche Post (15,0%) und die Deutsche Telekom (19,1%) aus Deutschland sehr niedrige Effektivsteuersätze auf. Volkswagen, die Deutsche Post und die Deutsche Telekom befinden sich zum Teil im deutschen Staatsbesitz. Diese und andere europäische Niedrigsteuer-Unternehmen wurden in den Debatten um faire Besteuerung bislang nicht in den Fokus gerückt. Messen einige Politiker und Medienvertreter bei diesen Unternehmen mit anderem Maß als bei Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben und größtenteils von den neuen Sondersteuern betroffen wären? Die Daten scheinen eine eindeutige Sprache zu sprechen. Gleichwohl geben die Daten keine Auskunft darüber, wo genau international tätige Unternehmen Steuern zahlen und wieviel. Sowohl auf Seiten der Unternehmen als auch auf Seiten der Finanzministerien herrscht darüber strikte Verschwiegenheit. Selbst im formellen Informationsaustausch zwischen den Finanzministerien der EU-Mitgliedsstaaten fließen die Informationen, wenn überhaupt, nur zäh.

Darüber hinaus verschweigen die Befürworter der neuen Sondersteuern für die Digitalwirtschaft, dass die Steuerlast im Wesentlichen von den Nutzern digitaler Dienstleistungen getragen wird, also von Kleinen und Mittelständischen Unternehmen (KMU) wie Gaststätten, Tourismusbetrieben, Einzelhändlern und Handwerkern, die ihre Leistungen im Internet vermarkten oder zumindest online bewerben. Diesen Unternehmen würde der Zugang zu potenziellen Kunden erschwert. Ihre Margen würden sinken. Glichzeitig würden ausländische Unternehmen, die in ihrem Herkunftsland nicht die Last von Sondersteuern tragen müssten, ohne eigenes Zutun einen Wettbewerbsvorteil erhalten.

Eine verantwortungsvolle, zukunftsfeste Steuerpolitik sollte sowohl auf deutscher als auch europäischer und globaler Ebene der Tatsache Rechnung tragen, dass selbst Steuerexperten große Schwierigkeiten haben, die Komplexität des internationalen Unternehmenssteuersystems zu durchdringen und überprüfbare politische Handlungsempfehlungen auszusprechen. Die Komplexitätsspirale, die in der Vergangenheit im Wesentlichen von Fachministerien und Fachberatern aus der Privatwirtschaft getrieben wurde, gilt es deshalb aufzubrechen. Die Tatsache, dass auch viele gewählte Politiker die Undurchsichtigkeit des nationalen und internationalen Unternehmenssteuerrechts nicht verstehen, sollte Grund genug sein für die Politik, endlich substantielle Reformen in Angriff zu nehmen.

Ziel einer von Pragmatismus geleiteten Reform sollte es sein, das Unternehmenssteuerecht fundamental zu vereinfachen und global zu harmonisieren, wobei die Steuersätze in nationaler Kompetenz verbleiben sollten, um Steuerwettbewerb in Zukunft auch weiterhin zu ermöglichen. Eine von Vernunft geleitete Reform sollte auf die Abschaffung von Unternehmenssteuern abzielen. Schließlich wird die effektive Last von Unternehmenssteuern größtenteils von Arbeitnehmern (durch niedrigere Löhne und Gehälter) und Verbrauchern (durch höhere Preise) getragen. Alternativ könnten Kapitaleinkommen, Arbeitseinkommen und Konsumausgaben – allesamt transparenter und in der Besteuerung fokussierter als Unternehmenssteuern – stärker oder weniger stark direkt besteuert werden. Würden wir heute vor der Frage stehen, ob überhaupt Steuern auf Unternehmensgewinne erhoben werden sollten, würde ein derartiges System kaum Aussichten auf Erfolg haben, genauso wenig wie Sondersteuern auf die Umsätze oder Gewinne von Unternehmen der Digitalwirtschaft.

Photo: PeterFranz from Flickr (CC BY 2.0)

Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues und Fabian Kurz, Doktorand der Volkswirtschaftslehre. 

Lokalisierungsbarrieren schaden dem internationalen Handel erheblich. Der Abbau lokaler Anforderungen sollte unilateral vorangetrieben werden. Wird der gegenseitige Verzicht auf Lokalisierungsbarrieren vereinbart, ist maßgeblich, dass der Bereich der nationalen Sicherheit ausreichend eng gefasst wird.

Nicht nur Zölle und staatliche Finanzhilfen behindern den Handel über Landesgrenzen hinweg. Regierungen auf der ganzen Welt schränken – mal mehr mal weniger subtil – auch durch Lokalisierungsanforderungen den Handel ein. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die ausländische Unternehmen dazu anhalten, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten in das eigene Land zu verlegen. Dies kann explizit erfolgen, wenn der Marktzugang ausländischen Unternehmen nur gewährt wird, wenn das Unternehmen die abgesetzten Produkte vor Ort produziert. Implizit kommt es zum Einfluss auf die Standortwahl, wenn beispielsweise bei öffentlichen Ausschreibungen nur lokale Anbieter berücksichtigt werden sowie wenn Subventionen oder öffentliche Aufträge nur zugänglich sind, wenn Anbieter lokal produzierte Güter und Dienstleistungen als Inputs nutzen. Wir diskutieren in einem neuen IREF Policy Paper wie internationaler Handel durch derartige Anforderungen gehemmt wird. Abhilfe versprechen vor allem internationale Abkommen.

Marktzugang nur bei lokaler Produktion

Recht offensiv nutzen vor allem einige Entwicklungsländer Lokalisierungsbarrieren. Wollen etwa ausländische Unternehmen Marktzugang in China, ist dies nur möglich, wenn die Firmen bereit sind, geistiges Eigentum und Technologien mit ihren chinesischen „Partnern“ zu teilen. Ohne Investitionen und Technologiepreisgabe wird in der Regel kein Marktzugang gewährt.

Doch auch Industrieländer nutzen Lokalisierungsbarrieren. Bekannte diskriminierende öffentlichen Auftragsanforderungen in den USA sind der 1933 verabschiedete Buy American Act, der die U.S.-Regierung dazu anhält, in den USA produzierten Gütern den Vorzug zu geben, und der 1982 erlassene Buy America Act, gemäß welchem beim vom Bund unterstützten Infrastrukturprojekten ebenfalls im Inland produzierte Güter zu bevorzugen sind. Auch das Konjunkturpaket im Zuge der Finanzkrise 2008/2009 enthielt „Buy American“-Restriktionen. Sie galten für mehr als ein Drittel des gut 787 Milliarden Euro schweren Konjunkturprogramms.

Digitale Barrieren

Auch das digitale Zeitalter kennt Lokalisierungsbarrieren. Obwohl die Digitalisierung besonders vom Austausch von Informationen über Grenzen hinweg lebt, gibt es Bestrebungen, Anbieter digitaler Produkte in ihrer Standortwahl einzuschränken. Auch dadurch wird der internationale Austausch gehemmt. Industriestaaten wie Australien, Kanada, Neuseeland, Südkorea, Taiwan und die Türkei haben digitale Lokalisierungsbarrieren per Gesetz verabschiedet. Auch weniger entwickelte Länder setzen auf die lokale Speicherung von Daten, darunter Schwergewichte wie China, Indien, Indonesien, Malaysia und Vietnam.

Begründet werden digitale Lokalisierungseinschränkungen regelmäßig mit Hinweis auf den Datenschutz oder die nationale Sicherheit. Ob Datenschutzbedenken tatsächlich das ausschlaggebende Motiv für digitale Lokalisierungsbarrieren sind oder vielmehr protektionistische Ziele, ist fraglich.

Datenschutz?

Die Ergebnisse einer Studie aus dem Jahr 2013 suggerieren, dass Datenschutz bei digitalen Lokalisierungsanforderungen nicht das einzige Motiv ist. Einige aktuelle Beispiele aus Europa verdeutlichen dies.

So geht die Umsetzung der von der EU geforderten Vorratsdatenspeicherung in Griechenland besonders weit. Die Kommunikationsdaten müssen innerhalb der Grenzen Griechenlands gespeichert werden.

Auch in Deutschland sind verschiedene Lokalisierungsanforderungen zu finden. So müssen nach dem Umsatzsteuergesetz elektronische Rechnungen innerhalb der Europäischen Union aufbewahrt werden. Auch Gehaltsabrechnungen und Bilanzdaten müssen in Deutschland aufbewahrt werden. Besonders kurios ist das Brandenburger Melderegistergesetz. Die brandenburgischen Einwohnermeldeämter dürfen nur private Cloud-Computing-Dienste nutzen, die sich im Land Brandenburg befinden. In vielen Fällen wäre der Datensicherheit vermutlich auch genüge getan, wenn die Daten innerhalb der EU-Grenzen oder in der EU nahestehenden Drittstaaten statt innerhalb der jeweiligen Landesgrenzen gespeichert würden.

Zudem ist die Frage, wo die Daten physisch gespeichert sind, für die Durchsetzung von Datenschutzgesetzen bei in- wie ausländischen Unternehmen irrelevant. Inländische Unternehmen können zur Rechenschaft gezogen werden, auch wenn die Daten im Ausland physisch gespeichert sind. Ausländische Firmen ohne einen rechtlichen Sitz im Inland können dagegen nur juristisch belangt werden, wenn die Justiz durch Rechtshilfeabkommen mit anderen Ländern kooperiert. Eine physische Speicherung der Daten im Inland ist dagegen für die Durchsetzung von Datenschutzrecht gegenüber ausländischen Unternehmen kaum hilfreich.

Nationale Sicherheit?

Neben dem Datenschutz wird regelmäßig zur Begründung von Lokalisierungsbarrieren und anderen Handelsbarrieren auf die Nationale Sicherheit verwiesen. Einer Studie der EUzu digitalen Barrieren zufolge, sind die striktesten Barrieren jene, welche durch nationale Sicherheit gerechtfertigt sind. So kann nach dem „Französischen Blockiergesetz“ von 1980 die Übermittlung von Informationen in das Ausland untersagt werden, wenn die Souveränität, Sicherheit, öffentliche Ordnung oder wesentliche wirtschaftliche Interessen Frankreichs beeinträchtigen werden könnte. Zudem müssen seit 2016 alle Daten, die von französischen staatlichen Einrichtungen oder Personen, die für diese arbeiten, in Frankreich gespeichert und verarbeitet werden.

In einigen Fällen mögen Sicherheitsbedenken legitime Gründe für die Behinderung des Austauschs von Daten sein. Auch bei nicht digitalen Produkten könnten Sicherheitsbedenken, etwa bei der Beschränkung von Waffenexporten, legitim sein. In anderen Fällen jedoch scheinen protektionistische Absichten und nicht so sehr Bedenken hinsichtlich der nationalen Sicherheit Barrieren zu motivieren.

WTO: Nationale Sicherheit präzisieren

Nach den Regeln der WTO dürfen Regierungen den Handel einschränken, wenn ihre nationalen Sicherheitsinteressen betroffen sind. Doch der Begriff der nationalen Sicherheit ist sehr beliebig und wird teilweise großzügig ausgelegt. So hat Donald Trump mit dem Verweis auf die nationale Sicherheit Zölle auf Stahl und Aluminium legitimiert. Auch droht er deutsche Autoexporte im Namen der nationalen Sicherheit einzudämmen. Es bedarf eines gewissen Maßes an Vorstellungskraft, um sich davon zu überzeugen, dass VW Passats die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten gefährden. Aber Donald Trump ist bei weitem nicht der erste, der sich auf diese Ausnahme beruft. So schränkte Schweden im Jahr 1975den Import von Schuhen im Namen der nationalen Sicherheit ein.

Die sehr weite Auslegung des Begriffs der nationalen Sicherheit ist jedoch derzeit kein Randthema mehr und nicht mehr nur Gegenstand skandinavischer Anekdoten. Es bedarf einer international anerkannten Definition des Begriffs der nationalen Sicherheit.

Multilaterale Verträge nötig

Lokalisierungsbarrieren schaden dem internationalen Handel erheblich. Der Abbau lokaler Anforderungen sollte unilateral vorangetrieben werden. Fehlt dazu der politische Wille, kann der Abbau lokaler Anforderungen vor allem multilateral gelingen – etwa durch Abkommen wie TTIP oder im Rahmen der WTO. Wird der gegenseitige Verzicht auf Lokalisierungsbarrieren vereinbart, ist maßgeblich, dass der Bereich der nationalen Sicherheit ausreichend eng gefasst wird. Dann können Bestrebungen zum Abbau von Lokalisierungsbarrieren nicht mit dem Verweis auf die nationale Sicherheit bei scheinbarer Einhaltung der vereinbarten Regeln ausgehöhlt und der internationale Handel erfolgreich befördert werden.

Erstmals erschienen bei IREF.

Photo: Wikimedia Commons (CC 0)

Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues

Aus der Perspektive der Verbraucher ist die Unterscheidung zwischen einer Umlage und einer Steuer jedoch nicht sonderlich relevant. Es handelt sich stets um Pflichtzahlungen an den Staat, denen im besten Fall Leistungen gegenüberstehen, die höher bewertet werden als die erbrachten Pflichtzahlungen. Bei der EEG-Umlage ist ein Anstieg von nominell 3,6 Milliarden Euro im Jahre 2004 auf 26 Milliarden in 2017 zu verzeichnen, die bei der Steuerquote unberücksichtigt bleiben.

Die Steuerquote hat in den letzten Jahren Rekordstände seit der Wiedervereinigung erreicht. 2017 betrug das Verhältnis von Steuereinnahmen zum Bruttoinlandsprodukt 22,4 Prozent. Vor knapp 30 Jahren, nämlich 1989, war sie das letzte Mal höher. Ihren Tiefpunkt erreichte die Steuerquote 2004. Damals galt Deutschland noch als der „kranke Mann Europas“. Seitdem wuchs das Bruttoinlandsprodukt nominell um 44 Prozent und die Steuereinnahmen um 66 Prozent. Absolut am höchsten fiel der nominelle Anstieg seit 2004 mit über 150 Milliarden Euro bei den Staatseinnahmen aus der Einkommensteuer aus. Relativ war der Anstieg bei den Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer mit 180 Prozent am stärksten. Schon ein Rückgang der Steuerquote auf ihr Durschnittsniveau seit 1990 würde den Steuerzahlern direkte Kontrolle über zusätzliche 36 Milliarden Euro Kaufkraft pro Jahr geben.

Steuerquote: Mittelfristig angestiegen, langfristig konstant

Der Anteil der Steuereinnahmen des Staates am Wert der im Inland produzierten Güter und Dienstleistungen gemessen am Bruttoinlandsprodukt war in der langen Frist recht konstant – anders als die Sozialbeitragsquote, die seit den 1960er Jahren deutlich gestiegen ist. Seit 1960 schwankt die Steuerquote in dem Bereich zwischen 20 und 25 Prozent. Nur in den frühen 2000er Jahren lag sie knapp darunter.

Seit 2004 ging es mit durch die Finanzkrise verursachten Unterbrechungen in den Jahren 2009 und 2010 von 19,5 Prozent stets aufwärts. 2017 war die Steuerquote mit 22,4 Prozent so hoch wie seit dem Jahr des Mauerfalls nicht mehr.

Absoluter Anstieg: Treiber Einkommensteuer

Die gesamten jährlichen Steuereinnahmen sind nominell zwischen 2004 und 2017 um etwa 291 Milliarden Euro gestiegen. Etwas mehr als die Hälfte des nominellen Anstiegs entfiel auf Einnahmen aus der von Personen abzuführenden Einkommensteuer (Summe aus Lohnsteuer, veranlagter Einkommensteuer, Abgeltungsteuer, nicht veranlagter Steuer vom Ertrag und Solidaritätszuschlag).

Die Einnahmen aus der Umsatzsteuer stiegen nominell um knapp 90 Milliarden Euro. Die übrigen acht nach ihrem Aufkommen größten Steuern führten 2017 zu Einnahmen von 186 Milliarden Euro, ein Plus gegenüber 2004 von knapp 60 Milliarden Euro.

Relativer Anstieg: Grunderwerbsteuer Spitzenreiter

Im Durchschnitt sind die Steuereinnahmen von 2004 bis 2017 um 66 Prozent gestiegen. Von den zehn aufkommenstärksten Steuerarten liegen einige jedoch deutlich über dieser Wachstumsrate und einige deutlich darunter.

Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer sind relativ am stärksten gestiegen, um 180 Prozent. Die Erhöhungen des Grunderwerbsteuersatzes durch die meisten Länder seit 2007, der Hauspreisanstieg der letzten Jahre und das höhere Transaktionsvolumen trugen dazu bei.

Der überdurchschnittliche Anstieg bei Körperschaftsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer lässt sich durch die derzeitige Hochkonjunktur erklären. Die Beschäftigungsquote ist hoch, die Unternehmen sind ausgelastet und so sind die zu versteuernden Einkommen der beiden Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital entsprechend hoch.

Steuerquote: Niveau und jüngster Anstieg eher unterschätzt

Abgaben wie die Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage sind juristisch keine Steuern. Denn die Einkünfte werden direkt an die Leistungserbringer weitergereicht und landen nicht in den allgemeinen Budgets von Bund, Ländern und Gemeinden. Sie fließen somit in die betrachtete Steuerquote nicht ein.

Aus der Perspektive der Verbraucher ist die Unterscheidung zwischen einer Umlage und einer Steuer jedoch nicht sonderlich relevant. Es handelt sich stets um Pflichtzahlungen an den Staat, denen im besten Fall Leistungen gegenüberstehen, die höher bewertet werden als die erbrachten Pflichtzahlungen. Bei der EEG-Umlage ist ein Anstieg von nominell 3,6 Milliarden Euro im Jahre 2004 auf 26 Milliarden in 2017 zu verzeichnen, die bei der Steuerquote unberücksichtigt bleiben.

Ausgabenpriorität, Effizienz und Steuersenkungen

Die realen Steuereinnahmen pro Person sind derzeit so hoch wie nie zuvor. Dennoch sind Klagen zu hören über die Qualität der erbrachten Leistungen in Bereichen, in denen der Staat federführend ist – etwa bezüglich der Bildung, der Verkehrsinfrastruktur oder der Kinderbetreuung.

Der Hinweis auf wahrgenommene derartige Missstände sollte nicht mit dem Ruf nach höheren Steuern verbunden werden. Stattdessen wäre es angebracht, zum einen die Ausgabenprioritäten der Regierung zu hinterfragen – Mütterente, Rente mit 63, Rentenpaket und Baukindergeld sind bezüglich Bildung, Infrastruktur und Kinderbetreuung nicht sonderlich hilfreich und gewiss keine Investitionen in die Zukunft. Der politische Wille scheint hinsichtlich zukunftsträchtiger Ausgaben die bindende Restriktion zu sein, nicht die Höhe der Steuereinnahmen.

Zum anderen sollte der Fokus nicht auf Inputs liegen. Es ist nicht entscheidend, wie viele Ressourcen der Staat zum Einsatz bringt, sondern was er mit den Ressourcen schafft. Läge heute die Steuerquote bei 21,3 Prozent – der Durchschnitt seit der Wiedervereinigung – könnten die Steuerzahler jährlich bereits über 36 Milliarden Euro mehr Kaufkraft unmittelbar nach ihren Vorstellungen einsetzen. Vielleicht würde dann auch der Staat mit den ihm verbleibenden Ressourcen weniger verschwenderisch – also effizienter – umgehen.

Erstmals erschienen bei IREF.

Photo: Wikimedia Commons (CC 0)

Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues und Fabian Kurz, Doktorand der Volkswirtschaftslehre. 

Die finanziellen Unterstützungen von Unternehmen durch Regierungen sind in Summe wohlfahrtsmindernd. Wer diese abbauen möchte, sollte sich für internationale Abkommen einsetzen. Sie bieten den verlässlichsten vertraglichen Rahmen, um auf allen Seiten parallel handelsschädliche Subventionen abzubauen, wenn Staaten unilateral dazu nicht bereit sind.

Subventionen für einzelne Unternehmen oder Industriezweige sind nicht nur direkt kostspielig für die inländischen Steuerzahler. Stellt der Staat inländischen Unternehmen finanzielle Mittel zur Verfügung, stärkt er die Position dieser Unternehmen im Wettbewerb um die Gunst von Kunden zum Nachteil ausländischer Anbieter. Ob sich einheimische Kunden und ausländische Anbieter einig werden, hängt dann nicht mehr nur davon ab, welche Anbieter Ressourcen besonders geschickt einsetzen, sondern woher die Anbieter stammen. Wie wir im aktuellen IREF Policy Paper diskutieren, schränken die finanzielle Unterstützung einheimischer Unternehmen und andere zollfremde staatliche Maßnahmen den grenzüberschreitenden Handel zunehmend ein. Besserung können vor allem internationale Vereinbarungen schaffen, wie das derzeit auf Eis liegende TTIP.

Zur finanziellen Unterstützung inländischer Unternehmen werden von Regierungen eine Vielzahl an Instrumenten genutzt. Es kommen direkte Unternehmenssubventionen und vergünstigte Kredite, aber auch Bailouts für angeschlagene Unternehmen zum Einsatz.

Subventionen in den USA, Deutschland und der EU

Die derzeitige Zollpolitik der USA steht zu Recht in der Kritik. Doch auch Finanzhilfen und Subventionen, die die Bundesregierung der USA reichlich gewährt, behindern den Handel, wenn sie bevorzugt an inländische Unternehmen vergeben werden. Alleine die US-Bundesregierung vergibt derzeit jährlich Subventionen in Höhe von etwa 60 Milliarden Dollar – Steuererleichterungen sind dabei nicht berücksichtigt. Auch diesseits des Atlantiks subventioniert der Staat. Laut dem aktuellen Subventionsbericht des Kieler Instituts für Weltwirtschaft summierten sich die Finanzhilfen des Bundes, Steuervergünstigungen und weitere Einnahmenverzichte des Staates in Deutschland 2017 auf rund 118 Milliarden Euro. Sofern davon wie im Falle des Kohlebergbaus oder der Landwirtschaft Branchen betroffen sind, deren Unternehmen im internationalen Wettbewerb stehen, wird grenzüberschreitender Handel eingeschränkt.

Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union ist ein gutes Beispiel für die offensichtliche Abschottung eines Sektors vor ausländischer Konkurrenz. In der EU produzierende Landwirte erhalten jährlich Subventionen im Umfang von mehr als 57 Milliarden Euro. Durch den EU-Agrarprotektionismus wird ausländischen Anbietern aus Drittstaaten der Marktzutritt erschwert und folglich der heimische Markt von europäischen Produzenten dominiert.

Kredit: Der Wolf im Schafspelz

Zunächst harmloser als staatliche Subventionen erscheinen Kredite. Staatliche Kredite werden gewöhnlich nicht von Ministerien oder der Regierung vergeben, sondern von staatlichen Förderbanken wie der deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Im Vergleich zu Subventionen ist die durch staatliche Kredite erfolgende finanzielle Unterstützung weniger offensichtlich und politisch möglicherweise leichter zu rechtfertigen, weil es sich „nur“ um geliehene Mittel handelt.

So kommentierte Bundeskanzlerin Angela Merkel im Jahre 2017 in einem Interview den Kredit der staatlichen KfW an die strauchelnde private Fluggesellschaft Air Berlin mit den Worten: „Wir können mit großer, großer Wahrscheinlichkeit sagen, dass der Steuerzahler das nicht bezahlen muss“.

Allerdings trug der Steuerzahler wie bei jedem anderen Kredit der KfW nicht nur das Kreditausfallrisiko. Zudem wurde mit Air Berlin ein einheimisches Unternehmen durch staatliche Hilfestellung gegenüber in- und ausländischen Wettbewerbern bevorzugt. Anschließend wurden große Teile von Air Berlin unter fragwürdigen Umständen von der Lufthansa übernommen – einem weiteren einheimischen Unternehmen. In Abwesenheit der staatlichen Hilfsleistungen durch einen Kredit wäre es ausländischen Anbietern leichter gefallen, erfolgreich auf dem deutschen Markt um Fluggäste zu konkurrieren.

Sporadische Hilfe: Unternehmensrettungen

Nicht nur die dauerhafte Unterstützung von Unternehmen durch Subventionen und Kredite kann für den internationalen Handel schädlich sein, sondern auch eine einmalige staatliche Rettungshilfe für Unternehmen.

Staatliche Rettungshilfen sind aus mehreren Gründen besonders kritisch zu beurteilen. Erstens, es erhalten meist Unternehmen diskretionäre Hilfe, deren Scheitern politische Relevanz hätte. Zumeist sind dies größere Unternehmen. So werden größere inländische Unternehmen gegenüber kleineren inländischen und Unternehmen jedweder Größe aus dem Ausland bevorteilt. Zweitens, Unternehmen oder Banken, deren Gläubiger um die „Systemrelevanz“ ihres Schuldners wissen und mit einer Unterstützung durch den Staat in einer Notsituation rechnen, neigen zu risikoreicherem Verhalten und bringen das System so zusätzlich in Gefahr. Drittens, das Scheitern einzelner Unternehmen gehört zum marktwirtschaftlichen Prozess ebenso wie der Erfolg einzelner Unternehmen. Kann ein Unternehmen Kunden von seinen Produkten nicht ausreichend überzeugen, sollte es Ressourcen nicht länger an sich binden. Die freiwerdenden Ressourcen können dann andere Unternehmen aus dem In- und Ausland anders und besser einsetzen.

Trotz dieser negativen Konsequenzen erfreuen sich staatliche Rettungsmaßnahmen einer gewissen Beliebtheit. So wurden im Zuge der weltweiten Finanzkrise 2008/2009 in den USA nicht nur eine Vielzahl von Banken und anderen Finanzinstituten gerettet, sondern auch zwei der drei großen Autobauer der Vereinigten Staaten. Die Exportmöglichkeiten ausländischer Hersteller in die USA sähen ohne die staatlichen Bailouts für GM und Chrysler heute wohl besser aus.

Auch Deutschland hat eine unrühmliche Tradition, mit Krediten, Bürgschaften und der Bereitstellung von Eigenkapital große Unternehmen vor der Insolvenz zu bewahren. Dies geschah etwa im Jahr 1999 beim Baukonzern Holzmann oder bei der Commerzbank, mehreren Landesbanken sowie weiteren privaten Banken im Zuge der jüngsten Finanzkrise.

EU-Recht: Ausnahmen für fragliche Subventionen

Grundsätzlich sind nach Art. 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union staatliche Beihilfen, die Unternehmen oder Wirtschaftszweige direkt oder indirekt begünstigen, in der EU verboten, wenn sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Doch zahlreiche Ausnahmen weichen das Verbot auf. So sind einmalige Hilfen für Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen erlaubt. Auch für die Bankenrettung im Zuge der Finanzkrise wurden großzügige Ausnahmen gewährt.

Die Ausnahmen sind teilweise sehr weitreichend formuliert. So dürfen in Gebieten mit einem außergewöhnlich niedrigen Lebensstandard und Unterbeschäftigung Subventionen an Unternehmen erfolgen. Solche Subventionen sind allerdings regelmäßig ungeeignet, um den Lebensstandard zu heben, ohne ihn anderswo zu senken. So wurden während der Teilung Deutschlands die Regionen in der Bundesrepublik, die direkt an den eisernen Vorhang angrenzten, durch Unternehmens- und Infrastruktursubventionen gefördert. Eine aktuelle Studie liefert zwar Hinweise darauf, dass die Subventionen ökonomische Aktivitäten gefördert haben. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich dabei ausschließlich um Verlagerungseffekte handelte. Firmen haben sich in den subventionierten Gebieten niedergelassen, die sich sonst in den nicht subventionierten Nachbarregionen weiter im Westen angesiedelt hätten.

Multilaterale Abkommen notwendig

Die finanziellen Unterstützungen von Unternehmen durch Regierungen sind in Summe wohlfahrtsmindernd. Wer diese abbauen möchte, sollte sich für internationale Abkommen einsetzen. Sie bieten den verlässlichsten vertraglichen Rahmen, um auf allen Seiten parallel handelsschädliche Subventionen abzubauen, wenn Staaten unilateral dazu nicht bereit sind. Die Europäische Union sollte sich daher bemühen, die auf Eis liegenden Verhandlungen um ein Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten wieder aufzunehmen. Zudem sollte sie unilateral mit gutem Beispiel vorangehen und ihr eigenes Beihilferecht verschärfen, indem sie Ausnahmen abschafft.

Erstmals erschienen bei IREF.