Photo: Logan Weaver from Unsplash (CC 0)

Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues und Fabian Kurz, Doktorand der Volkswirtschaftslehre.

Derzeit ist die staatliche Förderung privater Vorsorge in Deutschland dem Aufbau von flexibel einsetzbarem Beteiligungsvermögen nicht sonderlich zuträglich. Andere Länder machen es besser, zum Beispiel die Schweiz und die USA. Die beiden Länder als Vorbilder nehmend könnten in Deutschland individuelle Spardepots eingerichtet werden, auf die steuerprivilegierte Beiträge von jährlich höchstens 6.000 Euro eingezahlt und bei vollständige Anlagefreiheit investiert werden können.

In Deutschland halten nur wenige Personen flexibles und renditestarkes Beteiligungsvermögen in Form von Aktien. Die staatliche Förderung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge bietet grundsätzlich die Möglichkeit, den Aufbau vielseitig einsetzbaren Beteiligungsvermögens zu unterstützen. Es ist deshalb bedauerlich, dass der deutsche Staat kaum entsprechende Anreize setzt. Die Schweiz und die USA zeigen, welche Reformen auch in Deutschland den Aufbau von flexiblem und renditestarkem Beteiligungsvermögen in der privaten Altersvorsorge befördern könnte.

Der deutsche Staat fördert die private Altersvorsorge vor allem in Form der Riester- und der Rürup-Rente sowie der Arbeitnehmersparzulage. Die vermögensfördernde Wohnungsbauprämie wird an dieser Stelle vernachlässigt, da sie stets an eine wohnwirtschaftliche Nutzung gebunden ist und den meisten Personen nicht wiederholt zugänglich ist.

Riester-Rente: Steuervorteile und Zulagen

Anlagen im Rahmen von zertifizierten Riester-Produkten fördert der Staat mindestens mit jährlich 175 Euro durch eine Grundzulage, wenn mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres oder 2.100 Euro (inklusive der Zulagen) angelegt werden. Da die eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können, kann die Förderung die 175 Euro übersteigen. Zudem erhalten Kindergeldempfänger eine jährliche Zulage pro Kind. Das Anlagevermögen bleibt zudem bis zur Auszahlung von der Einkommensteuer befreit.

Mögliche Anlageformen sind Banksparpläne, klassische Rentenversicherungen oder fondsgebundene Rentenversicherungen. Jedoch müssen alle Anlageformen zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die Summe der Einzahlungen garantieren. Dafür bezahlen die Anleger mit niedrigeren erwarteten Renditen, denn die Anbieter reduzieren den Aktienanteil, um Verlustrisiken zu umgehen.

Zudem müssen die Zahlungen während der Auszahlungsphase in Form einer lebenslangen Rente erfolgen. Eine Vollauszahlung des angesparten Betrags wird als „schädliche Verwendung“ angesehen und ist nicht ohne Verlust der Zulagen und Steuervorteile möglich. Anleger können lediglich bis zu 30 Prozent des Vermögens bei Rentenbeginn „zulagenunschädlich“ auszahlen lassen. Der Eigenkapitalcharakter der Riester-Rente wird dadurch zusätzlich beschnitten.

Bei der Riester-Rente schwächt die vorgeschriebene Garantie die potenzielle Rendite und die Verpflichtung zur Leibrente im Alter entfernt Riester-Produkte weiter von den Eigenschaften von Beteiligungsvermögen, das vielseitig einsetzbar ist.

Rürup-Rente: Steuerliche Förderung

Personen, die nicht unter die gesetzliche Rentenversicherungspflicht fallen, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Riester-Förderung. Beamte, Richter und Soldaten sind von dieser Regel ausgenommen und können die Riester-Rente nutzen. Personen, die keinen Zugang zu Riester haben, häufig Selbstständige, bietet sich die Möglichkeit einer staatlichen Förderung durch die sogenannte Rürup-Rente. Sie kann auch von allen anderen Personen genutzt werden, ist aber insbesondere für Gutverdiener attraktiv. Denn Anlagen in Rürup-Renten unterstützt der Staat durch Steuererleichterungen. Während der Ansparphase sind Rürup-Renten von der Einkommensteuer befreit. Die im Alter bezogenen Rentenzahlungen sind zu versteuern. Rürup-Renten bieten Anlegern die Möglichkeit, sich gegen eine klassische Rentenversicherung und für eine fondsgebundene Rentenversicherung zu entscheiden, die keine Garantien bietet. Sie kann stets mit einer Hinterbliebenenrente kombiniert werden.

Dennoch ist der Eigenkapitalcharakter der Rürup-Rente beschränkt. Die Auszahlung ist ausschließlich als lebenslange Rente ab frühestens dem 62. Lebensjahr möglich.

Ein Vorteil der Rürup- gegenüber der Riester-Rente ist, dass die Möglichkeit besteht, auf garantierte Auszahlungen zu verzichten und so eine höhere Rendite zu erzielen. Dennoch sind auch Rürup-Renten durch die Verpflichtung zur Leibrente sehr unflexibel in der Verwendung.

Somit erlauben die beiden größten Förderinstrumente der privaten Altersvorsorge, Riester- und Rürup-Rente, es den Anlegern nicht, ihr Vermögen im Alter beliebig einzusetzen und beispielsweise zu beleihen, zu verschenken oder in alternative Investitionsprojekte zu überführen.

Arbeitnehmersparzulage: Zulagen bei niedrigem Einkommen

Die dritte Förderung ist zugleich die attraktivste, denn sie ist am flexibelsten: die Arbeitnehmersparzulage. Erhält ein Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen von seinem Arbeitgeber, erfährt er unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung durch den Staat. Bausparer mit einem zu versteuernden Einkommen von unter 17.900 Euro erhalten eine Sparzulage von 9 Prozent auf vermögenswirksame Leistungen in Höhe von maximal 470 Euro. Anleger, die über vermögenswirksame Leistungen Anteile an dem arbeitgebenden Unternehmen oder an einem Aktienfonds erwerben, erhalten eine Sparzulage von 20 Prozent auf vermögenswirksame Leistungen in Höhe von maximal 400 Euro, sofern ihr zu versteuerndes Einkommen 20.000 Euro nicht übersteigt. Nach einer Sperrfrist von sieben Jahren, die bei Anlageformen im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie nicht greift, können die Anleger frei über ihr Vermögen verfügen, allerdings sind die Erträge nicht von der Einkommensteuer befreit.

Unter den staatlich geförderten Maßnahmen der Altersvorsorge sticht die Arbeitnehmersparzulage hervor. Denn in diesem Fall werden Anlagen gefördert, die eine hohe erwartete Rendite abwerfen und nach Ablauf der Sperrfrist uneingeschränkt die Eigenschaften von Beteiligungsvermögen haben können. Allerdings ist das Ausmaß der Förderung recht überschaubar und der Kreis der potentiellen Adressaten hinsichtlich des Einkommens begrenzt, anders als bei der Riester- oder der Rürup-Rente.

Schweiz: Steuerbevorteilung und hohe Entscheidungsfreiheit

Eine höhere Entscheidungsfreiheit bei der staatlich geförderten Altersvorsorge genießen Personen in der Schweiz. Dort können Erwerbstätige in der sogenannten Säule 3a steuerbegünstigt privat anlegen. Erwerbstätige, die bereits über betriebliche Pensionskassen Vermögen aufbauen, können jährlich bis zu 6.826 Schweizer Franken von ihrem zu versteuernden Einkommen in Abzug bringen. Für Personen, die keine Zahlungen an eine Pensionskasse leisten, liegt die Grenze bei 20 Prozent des Erwerbseinkommens, aber höchstens 34.128 Schweizer Franken.

Die Anleger sind bei der Entscheidung der zu haltenden Vermögenstitel nicht vollkommen frei, genießen aber deutlich mehr Freiheitsgrade als Vorsorger in Deutschland. Die Schweizer müssen sich grundsätzlich entscheiden, ob sie ihr Geld in Leistungen einer Versicherung oder in ein Vorsorgedepot bei einer Bank fließen lassen. Dabei können die Anleger auch auf Fonds mit Aktienanteilen von 80 Prozent und mehr zurückgreifen.

Über das Vermögen können die Anleger frühestens fünf Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter verfügen. Spätestens bei Erreichen des Renteneintrittsalters müssen sie ihr Vermögen beziehen, so sie nicht weiterhin erwerbstätig sind. Gehen sie weiterhin einer Erwerbstätigkeit nach, müssen sie ihr Vermögen spätestens fünf Jahre nach Erreichen des Renteneintrittsalters beziehen. Die Kapitalauszahlungen, die auf zuvor nicht besteuertem Arbeitseinkommen beruhen, sind voll zu versteuern.

Durch die Steuerbegünstigung erleichtert die Säule 3a in der Schweiz den Aufbau von Vermögen mit Beteiligungscharakter. Die Anleger können sich innerhalb von Schranken für Anlageformen mit hohem Aktienanteil entscheiden und am Erfolg von Unternehmen teilhaben. Zudem können bzw. müssen die Anleger beim Eintritt ins Rentenleben frei über ihr Vermögen verfügen.

USA: Steuerbevorteilt und volle Entscheidungsfreiheit

Weitere Anregungen für die Förderung des Aufbaus flexiblen Beteiligungsvermögens in der privaten Altersvorsorge lassen sich in den USA finden. Dort haben Anleger die Möglichkeit, im Rahmen von individuellen Rentendepots steuerbevorteilt Vermögen aufzubauen.

Beiträge, die in traditionelle Individual Retirement Accounts (IRA) fließen, können vom zu versteuernden Einkommen in Abzug gebracht und so bei der Auszahlung verzögert besteuert werden. Sie sind für die Mehrheit der Anleger interessant, die damit rechnen, während der Rente niedrigere Einkommen zu beziehen als während des Erwerbslebens. So können sie von einer Verschiebung der Besteuerung von Einkommen in Lebensjahre profitieren, in denen ihr durchschnittlicher Steuersatz relativ niedrig ist. Für Personen, auf die das nicht zutrifft, stehen sogenannte Roth Individual Retirement Accounts zur Verfügung.

Anleger können jährlich Beiträge in Höhe von 6.000 US-Dollar an einen traditionellen IRA leisten. Sind sie über 50 Jahre alt, steigt die Grenze auf 7.000 US-Dollar. Bauen sie nicht zugleich über eine Betriebsrente Vermögen auf, können sie die Beiträge unabhängig von der Höhe ihres Einkommens vollständig vom zu versteuernden Einkommen in Abzug bringen. Für Personen, die gleichzeitig Vermögen in einer Betriebsrente aufbauen gilt, dass bis zu einem Einkommen von 64.000 US-Dollar Beiträge vollständig abzugsfähig sind. Liegt das Einkommen zwischen 64.000 und 74.000 US-Dollar sind die Beiträge nur teilweise abzugsfähig. Bei einem Einkommen über 74.000 US-Dollar können keine Beiträge steuerlich abgezogen werden.

Die Anleger können frei entscheiden, wie sie ihre IRA-Beiträge anlegen. Sobald sie 59,5 Jahre alt sind, können sie ohne Zahlung einer Strafsteuer frei über ihr IRA-Vermögen verfügen. In den Jahren zuvor wird eine zusätzliche Steuer in Höhe von 10 Prozent fällig, mit Ausnahme von Auszahlungen aufgrund extremer Schicksalsschläge.

Die steuerliche Bevorteilung der in Individual Retirement Accounts fließenden Beiträge fördert den Aufbau von Beteiligungsvermögen, denn die Anleger können während der Ansparphase frei entscheiden, in welche Vermögenswerte sie investieren und anschließend ihr Vermögen beliebig einsetzen.

Individuelle Spardepots, unbeschränkter Zugriff im Alter

Derzeit ist die staatliche Förderung privater Vorsorge in Deutschland dem Aufbau von flexibel einsetzbarem Beteiligungsvermögen nicht sonderlich zuträglich. Dass Anleger im Rahmen der privaten Vorsorge, die die gesetzliche und betriebliche Rente ergänzen soll, mit Ausnahme der Arbeitnehmersparzulage nur eine Förderung erhalten, wenn Sie im Alter eine Leibrente beziehen, ist erstaunlich. Die dritte Säule sollte den Aufbau von Vermögen stärken, das im Alter für den Lebensunterhalt eingesetzt werden kann, aber alternativ auch vererbt, verschenkt, beliehen und anderweitig investierbar sein sollte.

Andere Länder machen es besser, zum Beispiel die Schweiz und die USA. Die beiden Länder als Vorbilder nehmend könnten in Deutschland individuelle Spardepots eingerichtet werden, auf die steuerprivilegierte Beiträge von jährlich höchstens 6.000 Euro eingezahlt und bei vollständige Anlagefreiheit investiert werden können. Während der Ansparphase sollten Zulagen wie bei der Riesterrente und der Arbeitnehmersparzulage beibehalten werden, um auch Personen mit niedrigem Einkommen eine bessere Möglichkeit zum Aufbau von Beteiligungsvermögen zu geben. In der Auszahlungsphase sollte der Zugriff der Anleger auf ihr Vermögen unbeschränkt sein.

Erstmals veröffentlicht bei IREF.

Photo: Meena Kadri from Flickr (CC BY 2.0)

Von Gustav Fritzon, Mitarbeiter beim klassisch-liberalen Think Tank Timbro in Stockholm.

Dies ist die Zusammenfassung einer Studie, die vom schwedischen Think Tank Timbro und dem Brüsseler Netzwerk Epicenter veröffentlicht wurde.

In Städten wie Berlin, London und New York werden derzeit Mietpreiskontrollen diskutiert. In Schweden gibt es seit 1942 eine Mietpreisbindung. Es gibt mindestens neun Gründe, warum die schwedische Erfahrung als warnendes Beispiel für andere Länder dienen sollte:

1. Mietkontrollen haben zu Wohnungsknappheit und langen Wartezeiten geführt. 93 Prozent der Schweden leben in Gemeinden mit fehlendem Wohnraum. Bei einem Umzug geben nur 0,5 Prozent der Hauptmieter im Zentrum Stockholms ihre Wohnung an die Wohnungsvermittlung zurück. Daher beträgt die durchschnittliche Wartezeit für eine Mietwohnung in der Hauptstadt 11,3 Jahre – bei stark subventionierten Wohnungen sogar 30 Jahre.

2. Die Regulierung verzerrt die Anreize, was zu einer raschen Umwandlung von Mietwohnungen in Genossenschaftswohnungen geführt hat. Die Regulierung führt auch zu übermäßiger Nachfrage auf den Immobilienmarkt, wodurch die Preise steigen und die Mieter dazu veranlasst werden, ihre Wohnungen unter Marktwert zu kaufen. Infolgedessen ist der Anteil der Mietwohnungen in Stockholm seit 1990 um ein Drittel gesunken – was zu einer hohen privaten Verschuldung beiträgt.

3. Mietpreisbremsen haben die durch niedrige Primärmieten hervorgerufene Übernachfrage in den Untermietmarkt kanalisiert, wodurch die Mieten für Sekundärmieter gestiegen sind. In Stockholm zahlen diese Mieter doppelt so hohe Mieten wie die Hauptmieter. Betroffen sind dabei häufig Personen mit geringem sozialem Status.

4. Die Verordnung hat einen Schwarzmarkt für Mietverträge mit einem geschätzten Jahresumsatz von 110 Millionen Euro ermöglicht. Jeder fünfte junge Mieter in Stockholm gibt zu, illegal für einen Mietvertrag bezahlt zu haben. Im Jahr 2014 kam es in Schweden zu einer Welle von Morden an Personen, die mit dem illegalen Vertragshandel in Verbindung stehen.

5. Mietkontrollen haben zu einer ineffizienten Nutzung des bestehenden Wohnungsbestandes geführt. 90 Prozent der durch die Mietregulierung verursachten Wohlfahrtsverluste von schätzungsweise einer Milliarde Euro sind darauf zurückzuführen, dass Wohnungen nicht nach der Zahlungsbereitschaft der Mieter vergeben werden. Für Familien mit Kindern führt das zu langen Pendlerzeiten, während Einzelpersonen in attraktiven Gebieten große Wohnungen bewohnen.

6. Durch die Regulierung haben Unternehmen Schwierigkeiten, neues Personal zu rekrutieren. Viele wachsende Unternehmen in wissensintensiven Wirtschaftszweigen berichten, dass die Probleme, geeigneten Wohnraum für neue Mitarbeiter zu finden, ein großes Hindernis für die Anwerbung qualifizierter ausländischer Arbeitskräfte darstellt. In einer Umfrage gab ein Fünftel der Unternehmen an, dass der Wohnungsmangel im vergangenen Jahr die Anwerbung von Arbeitskräften erschwert hat.

7. Mietkontrollen tragen zur sozialen Segregation bei zwischen Insidern, bei denen es sich eher um gut ausgebildete Personen mit guten Verbindungen handelt, und Außenseitern, häufig Einwanderer oder junge Leute. Infolgedessen leben letztere tendenziell in unattraktiven Vorstädten – Gebieten mit einer außergewöhnlich hohen Konzentration an Sozialhilfeempfängern und Arbeitslosen.

8. Das System verfehlt sein primäres politisches Ziel: egalitäre wirtschaftliche Ergebnisse. Große Wohnungen in den attraktivsten Wohnungs-Teilmärkten erhalten die größten indirekten Subventionen. In Stockholm hatten die Haushalte, die Mietwohnungen mit mehr als 180 Quadratmetern Wohnfläche umfassten, ein Durchschnittseinkommen, das dem obersten 100sten Einkommensperzentil entsprach.

9. Mietkontrollen haben zu suboptimal hohen Wohnstandards geführt. Da die Mieten nur dann angehoben werden dürfen, wenn sich der Wohnungsstandard verbessert, nehmen Vermieter oft teure Renovierungen vor. Folglich gibt es im Markt kaum Angebote für Mieter, die die gerne in Stadtzentren wohnen möchten, sich aber höhere Wohnstandards nicht leisten können. Dies verstärkt die wirtschaftliche Segregation.

Die vollständige Studie finden Sie hier.

Photo: Milo Winter from Wikimedia Commons (CC 0)

Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues und Fabian Kurz, Doktorand der Volkswirtschaftslehre.

Im Jahr 2018 hielten nur etwa 16 Prozent der deutschen Bevölkerung über 14 Jahre Aktien, direkt oder indirekt über Fonds. Aktien eignen sich allerdings für den Aufbau von Beteiligungsvermögen gerade bei geringem Anlageumfang deutlich besser als Immobilien.

Regelmäßig wird über das niedrige Medianvermögen deutscher Haushalte berichtet: „Die meisten Deutschen besitzen weniger als andere Europäer.“ In die Vergleiche werden Ansprüche aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung und andere Rentenansprüche allerdings in der Regel nicht aufgenommen. Werden diese Ansprüche mit berücksichtigt, ergibt sich ein positiveres Bild. Rentenansprüche haben aber erhebliche Nachteile. Sie sind weniger flexibel und weniger renditestark als Beteiligungsvermögen in Form von Immobilien und Aktien. Wie durch Reformen der Regelungen zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge mehr Haushalte Beteiligungsvermögen aufbauen können, das vielseitig einsetzbar ist, diskutieren wir in einem neuen IREF Policy Paper.

Beteiligungsvermögen: hohe Rendite

Beteiligungsvermögen ist vielseitig einsetzbar. Es kann veräußert, beliehen und vererbt werden. Beteiligungsvermögen zeichnet sich darüber hinaus durch unsicherere Erträge aus als Vermögen in Form von festverzinslichen Wertpapieren, hat aber auch eine höhere erwartete Rendite. Von den meisten Personen kann Beteiligungsvermögen am einfachsten mit Aktien und Immobilien aufgebaut werden. Diese beiden Anlageformen haben sich gemessen an der erzielten Rendite über die letzten 150 Jahre als die attraktivsten erwiesen.

Aktien haben dabei im Vergleich zu eigengenutzten Immobilien gewichtige Vorteile. Erstens geht der Kauf von Aktien mit sehr niedrigen Transaktionskosten einher. Zweitens lässt sich das für selbstgenutzte Immobilien bestehende Klumpenrisiko durch eine breite Streuung des Kapitals auf viele Unternehmen aus vielen Ländern und Industrien umgehen.

In der Schmuddelecke: Aktien

Im Jahr 2018 hielten nur etwa 16 Prozent der deutschen Bevölkerung über 14 Jahre Aktien, direkt oder indirekt über Fonds. Mit 20 Prozent erreichte der Aktionärsanteil seinen bisherigen Höhepunkt im Jahre 2001. Anschließend ging es bergab. Vom Dotcom-Crash im Jahre 2000 und dem Schock der weltweiten Finanzkrise 2008/09 scheinen sich die Anleger mittlerweile zwar teilweise wieder erholt zu haben. Trotzdem bleibt die Aktionärsquote niedrig.

Der Anteil der Aktieneigner war in der Gruppe der Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen von über 4.000 Euro mit 31 Prozent am höchsten. Bei Haushalten mit einem Monatsnettoeinkommen von unter 1.000 Euro fiel der Aktienanteil mit 4 Prozent am niedrigsten aus.

Daten aus ausgewählten anderen Ländern zeigen, dass Menschen dort deutlich stärker auf Aktien setzen. Gemäß Umfragen hielten in den USA 55 Prozent der Personen 2018 direkt oder indirekt Aktien.

In Schweden hielten 2018 bereits 18 Prozent der Bevölkerung direkt Aktien. Zudem investiert etwa die Hälfte aller Personen ab 15 Jahre in Schweden über einen vom Staat aufgelegten Fonds, der auch nach Renteneintritt mindestens ein Drittel des Kapitals der Anleger in Aktien investiert.

Für die Schweiz gibt es für die Jahre 2000 bis 2010 solide Schätzungen zum Anteil der Personen, die entweder direkt Aktien oder Anteile von hundertprozentigen Aktienfonds halten. 2010, das letzte Jahr für das Daten erhoben wurden, waren es 17 Prozent. Hinzu kommen allerdings noch zum einen Personen, die Mischfonds halten. Zum anderen Personen, die über Pensionskassen Aktien halten, die ab einem Jahreslohn von 21.330 Schweizer Franken für Arbeitnehmer verbindlich sind und derzeit durchschnittlich über 30 Prozent in Aktien investieren.

Für Großbritannien liegen Analysen für die späten 1990er Jahre vor, die den Anteil der Haushalte, die direkt oder indirekt Aktien besitzen auf etwa ein Drittel schätzen. Es ist anzunehmen, dass die Rate im Hinblick auf Personen heute ähnlich hoch ist. Allein 19 Prozent der Personen in der Altersgruppe zwischen 15 und 65 Jahren sind indirekt über Default-Fonds der betrieblichen Altersvorsorge, NEST („National Employment Savings Trust“), in Aktien investiert. Hinzu kommen Personen, die über die betriebliche Altersvorsorge ebenfalls in Aktienfonds investieren, deren Arbeitgeber aber nicht NEST nutzen, und Personen die Aktien, Aktienfonds oder Mischfonds im Rahmen ihrer privaten Vorsorge nutzen.

Klumpenrisiko Immobilie

Neben Aktien lohnten sich als Anlageobjekt gemessen an der erwirtschafteten Rendite in den vergangenen 150 Jahren vor allem Immobilien. Wohneigentum ist aufgrund des Klumpenrisikos risikoreicher als eine gut diversifizierte Aktienanlage. Das gilt insbesondere, wenn die selbstbewohnte Immobilie einen Großteil des Vermögens einer Person ausmacht. Dennoch könnten Sparer in Deutschland die niedrige Aktionärsquote durch eine hohe Wohneigentümerquote kompensieren, um in den Genuss hoher erwarteter Renditen zu kommen. Ein internationaler Vergleich verdeutlicht jedoch, dass dies nicht der Fall ist.

Der Anteil der Bevölkerung, der 2018 in Deutschland in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Haus wohnte, war mit 51,5 Prozent im internationalen Vergleich gering. Unter den OECD-Ländern war die Wohneigentümerquote nur in der Schweiz niedriger, wo allerdings die Quote der direkten und indirekten Aktionäre höher ist als in Deutschland.

Wie die Beispiele Schweiz und Rumänien illustrieren ist die Wohneigentumsquote eines Landes kein verlässlicher Indikator des Wohlstands eines Landes. Dennoch trägt die niedrige Wohneigentumsquote in Deutschland zu einem niedrigen mittleren Vermögen der Haushalte bei.

Eine Verringerung der Transaktionskosten beim Hauskauf durch eine Senkung der nicht zu vermeidenden Grunderwerbsteuersätze und Notarkosten wäre wünschenswert. Die hohen Transaktionskosten halten derzeit einige potenzielle Wohnungskäufer vom Eigentumserwerb ab. Für viele Anleger blieben Immobilien jedoch auch bei niedrigeren Kaufnebenkosten weiterhin ungeeignet für den Aufbau eines gut diversifizierten Portfolios von Beteiligungsvermögen.

Aktien für breite Kreise attraktiv

Aktien eignen sich für den Aufbau von Beteiligungsvermögen gerade bei geringem Anlageumfang deutlich besser als Immobilien. Deshalb ist es umso bedauerlicher, dass in Deutschland Beteiligungsvermögen in Form von Aktien bisher nur eine untergeordnete Rolle bei der Vermögensbildung spielt. Wie mit Hilfe der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge mehr Deutsche in den Genuss der Vorzüge von Beteiligungsvermögen kommen könnten, diskutieren wir in einem aktuellen IREF Policy Paper.

Erstmals erschienen bei IREF.

Photo: Animesh Bhattarai from Unsplash (CC 0)

Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues und Fabian Kurz, Doktorand der Volkswirtschaftslehre.

In Deutschland könnte die derzeit fremdkapitaldominierte und vom Arbeitgeber kontrollierte betriebliche Altersvorsorge zu einem Instrument des Aufbaus von flexiblem Beteiligungsvermögen umgebaut werden, indem die jeweils attraktivsten Elemente aus Großbritannien und Schweden übernommen werden: Die automatische Einschreibung samt Opt-out in Kombination mit einer freien Anlageentscheidung, die flankiert wird von einem staatlichen Default-Fonds.

Die Vermögen von Haushalten in Deutschland sind im internationalen Vergleich niedrig. Zudem halten Haushalte in Deutschland wenig Vermögen in Form von Beteiligungskapital, das vielseitig einsetzbar ist. Es dominieren Ansprüche aus der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente. Diese Ansprüche sind im Gegensatz zu Beteiligungsvermögen unflexibel. Grundsätzlich bieten die staatlich geförderte betriebliche und private Altersvorsorge die Möglichkeit, vielseitig einsetzbares Beteiligungsvermögen aufzubauen. Schweden und Großbritannien zeigen, wie das deutsche System verbessert und stärker flexibles sowie renditestarkes Beteiligungsvermögen in der betrieblichen Altersvorsorge aufgebaut werden könnte.

Der Arbeitgeber entscheidet

Bei der betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich in Deutschland um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber behält dabei einen Teil des Gehalts des Arbeitnehmers ein, um ihm nach dem Renteneintritt zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine betriebliche Rente zu zahlen, sofern der Arbeitnehmer nicht für eine Einmalzahlung optiert.

Gerade die Option einer Einmalzahlung macht die betriebliche Altersvorsorge zwar deutlich flexibler als die gesetzliche Rente. Während der Ansparphase haben die Arbeitnehmer jedoch kaum Einfluss darauf, wie das Vermögen aufgebaut und angelegt wird. Der Arbeitgeber entscheidet über den Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Möglich sind: Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.

Fünf Durchführungswege: Überwiegend Fremdkapitalcharakter

Im Rahmen einer Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber zu Leistungen in der Zukunft. Wählt der Arbeitgeber eine Unterstützungskasse, übermittelt der Arbeitgeber die Beiträge an die Unterstützungskasse, welche die Versorgungsleistungen erbringt. In beiden Fällen erfolgt die Zusage einer bestimmten Leistung, die entweder explizit zugesagt wird (Festbetrag, Betrag pro Dienstjahr, gehaltsabhängige Zusage) oder sich implizit aus den vereinbarten Beiträgen ergibt.

Die externen Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds können entweder explizit zugesagt werden (Festbetrag, Betrag pro Dienstjahr, gehaltsabhängige Zusage) oder sich implizit aus den vereinbarten Beiträgen ergeben. Ebenfalls möglich ist eine Beitragszusage mit Mindestleistung, bei der der Arbeitgeber den Erhalt der Beiträge garantiert und der Anleger zusätzlich von Erträgen profitieren kann.

Von der Wertentwicklung des Portfolios, in das die Beiträge der Anleger investiert werden, hängen die Forderungen nur im Falle einer Beitragszusage mit Mindestleistung ab. Diese Zusageform ist nur bei den externen Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds möglich. In diesen Fällen ist der Eigenkapitalcharakter der betrieblichen Altersvorsorge aus Sicht des Anlegers also stärker ausgeprägt. Er kann bei höherem Risiko von einer höheren Rendite profitieren. Dabei ist es Anlegern am ehesten möglich, einen relativ hohen Aktienanteil zu erzielen, wenn eine fondsgebundene Direktversicherung oder ein Pensionsfonds gewählt wird. Im Falle der Pensionskasse ist der Anteil von Aktien und ähnlichen Vermögenswerten per Verordnung auf 35 Prozent des Sicherungsvermögens begrenzt.

Der Stand des im Zuge der betrieblichen Altersvorsorge aufgebauten Deckungsvermögens belief sich im Jahr 2017 auf 613 Milliarden Euro. Davon entfielen fast 50 Prozent auf Direktzusagen und nur 6,1 Prozent auf die aktienlastigeren Pensionsfonds.

Obwohl grundsätzlich die Möglichkeit besteht, im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge einen Teil des Vermögens in Aktien anzulegen, dominiert der Fremdkapitalcharakter der Ansprüche und damit eine relativ niedrige erwartete Rendite. Ein Grund dafür ist, dass auch bei den externen Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds der Aktienanteil implizit durch die stets zu erfolgende Garantie mindestens des Beitragserhalts beschränkt ist. Ohne die Garantie könnten Anleger bei höherem Risiko mit stärkerem Aktienanteil auch eine höhere Rendite erwarten.

UK: Automatische Einschreibung mit Opt-out

Dass es anders geht, zeigt Großbritannien. Nach einer Übergangsphase von 2012 bis 2018 werden in Großbritannien Arbeitnehmer grundsätzlich automatisch in eine vom Arbeitgeber ausgewählte Betriebsrente eingeschrieben.

Einmal eingeschriebene Arbeitnehmer haben aber die Möglichkeit, aus der Betriebsrente herauszuoptieren. Nutzen sie die Möglichkeit des Opt-outs, muss ihr Arbeitgeber sie nach üblicherweise drei Jahren wieder einschreiben. Eine Wiedereinschreibung erfolgt auch beim Wechsel des Arbeitgebers. Auch nach einer Wiedereinschreibung besteht stets die Möglichkeit des Opt-outs. In den letzten Jahren haben deutlich weniger als 10 Prozent der abhängig Beschäftigten ihre Opt-out-Option in Reaktion auf die automatische Einschreibung genutzt.

Entscheiden sich Arbeitnehmer nicht aktiv gegen die Betriebsrente, überweist der Arbeitgeber derzeit standardmäßig 8 Prozent des Arbeitgeberbruttos im Einkommensbereich von 6.136 bis 50.000 Pfund an die Betriebsrente.

Im Zuge der Betriebsrentenreform des Jahres 2008 wurde mit NEST („National Employment Savings Trust“) ein staatlicher Rentenfonds geschaffen, auf den alle Arbeitgeber zurückgreifen können. Dadurch sollte es vor allem kleineren Unternehmen erleichtert werden, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten.

In Abhängigkeit vom gewählten Betriebsrentenplan können Anleger ab einem Alter von 55 Jahren auf ihr Kapital zugreifen. Im Falle von NEST können die Anleger sich das Kapital voll oder teilweise auszahlen lassen und frei darüber verfügen. Sie können aber auch weiter über NEST anlegen.

Ebenfalls in Abhängigkeit vom gewählten Betriebsrentenplan hat das Vermögen einen mehr oder weniger starken Eigenkapitalcharakter. In NEST fließen die Mittel der Anleger per Default in einen Fonds, der auf das Renteneintrittsjahr abgestimmt ist und über die Zeit einen unterschiedlich hohen Anteil an Aktien aufweist. Die Anleger können aber auch einen Fonds wählen, der immer über 70 Prozent der Mittel in Aktien investiert.

Das britische Model sorgt zum einen dafür, dass Arbeitnehmer, die sich bezüglich ihrer Altersvorsorge eher passiv verhalten, attraktives Beteiligungskapital aufbauen, das eine hohe Rendite verspricht und im Alter flexibel eingesetzt werden kann. Zum anderen können Arbeitgeber, vor allem kleinere, unkompliziert auf den staatlichen Fonds zurückgreifen.

Schweden: Arbeitgeberunabhängige Fondsauswahl

Zwar stehen in Deutschland verschiedene Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge zur Verfügung. Die Entscheidung für einen Betriebsrentenanbieter trifft aber immer der Arbeitgeber. Mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben die Anleger in Schweden.

In Schweden wurde der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente mit der Prämienrente eine kapitalgedeckte Rente zur Seite gestellt, die sich keiner der drei Säulen der Altersvorsorge klar zuordnen lässt. Sie ist zwar für jeden Erwerbstätigen verpflichtend, aber den Anlegern ist die Wahl des zu speisenden Fonds überlassen.

Bis zu einer Einkommensgrenze von umgerechnet etwa 52.400 Euro sind Rentenbeiträge in Höhe von 18,5 Prozent des Arbeitgeberbruttos abzuführen. 16 Prozentpunkte fließen in das umlagefinanzierte Teilsystem. 2,5 Prozentpunkte fließen im Rahmen der Prämienrente auf ein Anlagekonto im Namen des Erwerbstätigen, das von der schwedischen Rentenagentur unterhalten wird. Dabei können die Anleger ihre Mittel auf bis zu fünf Fonds verteilen, die sie aus mehreren hundert Fonds auswählen können.

Treffen die Anleger keine Auswahl, wird ihr Kapital automatisch in einem vom Staat aufgelegten Standardfonds angelegt, der sowohl in Aktien als auch in Anleihen investiert. Bis zum 55. Lebensjahr ist das Kapital in dem Default-Fonds dabei ausschließlich in Aktien angelegt. Anschließend wird der Aktienanteil bis zum 75. Lebensjahr stetig auf 33 Prozent reduziert. Im Alter muss das angesparte Kapital für eine Leibrente verwandt werden.

Obwohl die Flexibilität des Vermögenseinsatzes durch die Verpflichtung zur Leibrente im Alter stark eingeschränkt ist, fördert die Prämienrente den Aufbau von renditestarkem Vermögen. Schweden gesteht den Sparern innerhalb der Prämienrente eine große Wahlfreiheit zu und gibt dadurch die Möglichkeit zum Zugang zu Vermögen mit Eigenkapitalcharakter. Der hohe Aktienanteil des staatlichen Defaultfonds sorgt begleitend dafür, dass auch passiv Altersvorsorge Betreibende von einer hohen Rendite auf ihr Kapital profitieren.

Modell für Deutschland

In Deutschland könnte die derzeit fremdkapitaldominierte und vom Arbeitgeber kontrollierte betriebliche Altersvorsorge zu einem Instrument des Aufbaus von flexiblem Beteiligungsvermögen umgebaut werden, indem die jeweils attraktivsten Elemente aus Großbritannien und Schweden übernommen werden: Die automatische Einschreibung samt Opt-out in Kombination mit einer freien Anlageentscheidung, die flankiert wird von einem staatlichen Default-Fonds.

Eine automatische Einschreibung in eine betriebliche Altersvorsorge wie in Großbritannien ist wünschenswert. Sie würde dazu beitragen, dass auch in Deutschland Personen, die sich bei ihrer langfristigen Finanzplanung eher passiv verhalten, vermehrt Vermögen für die Finanzierung des Lebensabends aufbauen. Die Höhe der Beiträge könnte sich an der Höhe der derzeit von der Einkommensteuer und den Sozialabgaben befreiten Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge orientieren. Im Jahr 2019 liegt dieser Wert bei 6.423 Euro.

Eine automatische Einschreibung in die betriebliche Altersvorsorge sollte mit der Etablierung einer staatlichen Fondsgesellschaft nach dem Vorbild von NEST in Großbritannien kombiniert werden. Ein staalicher Default-Fonds würde es zum einen kleinen und mittleren Unternehmen erlauben, ihre Angestellten mit wenig Aufwand einzuschreiben. Zum anderen könnte ein hoher Aktienanteil des Default-Fonds dazu beigetragen, dass Personen, die ihre Investments nicht aktiv gestalten, mehr Beteiligungsvermögen mit hoher erwarteter Rendite in Form von Aktien aufbauen.

Um den Arbeitnehmern möglichst viel Gestaltungsspielraum zu bieten, sollten ihre Investitionsentscheidungen anders als in Großbritannien unabhängig vom Arbeitgeber sein. Dabei sollte es ihnen freigestellt sein, ihr Geld in Aktienfonds, ETFs, Immobilienfonds, einzelne Aktien, Anleihen, andere Vermögenswerte oder den staatlichen Standardfonds zu stecken.

Schließlich sollte eine hohe Entscheidungsfreiheit der Arbeitnehmer auch bei einer automatischen Einschreibung garantiert sein. Deshalb sollten sie zum einen stets zur staatlichen Fondsgesellschaft oder einem alternativen privaten Anbieter wechseln können. Zum anderen sollten sie von ihrer Opt-out-Option Gebrauch machen und sich vollständig gegen Beiträge in eine betriebliche Altersvorsorge entscheiden können.

Erstmals erschienen bei IREF.

Photo: Hans Sandreuter from Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Von Prof. Roland Vaubel, emeritierter Professor für Volkswirtschaftslehre und Politische Ökonomie an der Universität Mannheim.

Die beiden Alpenländer Schweiz und Österreich haben ganz ähnliche geographische Voraussetzungen. Sie sind auch im wesentlichen von denselben Stämmen (Alemannen und Kelten) besiedelt worden. Selbst die Bevölkerungszahl ist fast die gleiche (Österreich 8,7 Mill., Schweiz 8,3 Mill.). Politisch sind sie jedoch sehr verschiedene Wege gegangen. Die Schweiz wurde zum Hort der Freiheit, Österreich zu einem Hauptgegner der Liberalisierung in Europa. Weshalb?

Obwohl der von mir behauptete Unterschied wahrscheinlich keiner Belege bedarf, will ich ihn zunächst anhand historischer Beispiele verdeutlichen und erst danach versuchen, ihn zu erklären.

Dass die Freiheit in Österreich nicht den gleichen Rang einnimmt wie in der Schweiz, erwies sich in zweierlei Hinsicht: bei der Religionsfreiheit und bei der politischen Freiheit.

Es ist bekannt, dass die Habsburger – ausgenommen Maximilian II. (1562-76) – die Reformation bekämpften, während es in der Schweiz mit Zwingli in Zürich und Calvin in Genf zwei führende Reformatoren gab. Zwar verweigerten nicht nur die Habsburger, sondern auch die meisten schweizerischen Kantone bis ins späte 18. Jahrhundert die Freiheit der Religion. Aber zur Eidgenossenschaft gehörten protestantische wie katholische Kantone, zwischen denen man wandern konnte – in einigen Gebieten entschied sogar die Gemeinde über die gemeinsame Religionszugehörigkeit. Es ist überliefert, dass die Berner zeitweise Katholiken vertrieben und die Schwyzer Protestanten, aber systematisch verfolgt wurde von Katholiken wie von Protestanten nur die Sekte der (Wieder-)Täufer – in Zürich bis ins 18. Jahrhundert. Besonders intolerant war man gegenüber Sektierern in Genf, das allerdings erst 1815 in die Eidgenossenschaft aufgenommen wurde. Dort verbrannte man 1553 auf Calvins Geheiß Michael Servetius, weil er die Dreifaltigkeit ablehnte. Es wird berichtet, dass um 1530 in Zürich ein Täufer ertränkt wurde, aber zur selben Zeit tötete man in Österreich etwa 600 Täufer. In Wien verbrannte man 1528 Balthasar Huber, in Innsbruck 1536 Jakob Hutter – beide führende Täufer.

Unter Rudolf II., dem in Spanien erzogenen Sohn Maximilians II., wurden 1577 in Wien alle protestantischen Gottesdienste verboten, die Prediger vertrieben und die protestantischen Schulen geschlossen. Ferdinand II. (1619-37), dessen religiöser Intoleranz der Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges zuzuschreiben ist, stellte die protestantischen Adligen vor die Wahl, entweder katholisch zu werden oder Österreich zu verlassen. In Böhmen ließ er zunächst die protestantischen Pfarrer vertreiben (1623), dann den evangelischen Gottesdienst verbieten (1624) und schließlich alle Protestanten ausweisen (1627).

Von dem eingeschränkten Schutz, den der Westfälische Frieden religiösen Minderheiten im Reich gewährte, hatten sich die Habsburger ausdrücklich ausgenommen. Noch in den Jahren 1752-55 organisierte Kaiserin Maria Theresia in Österreich eine groß angelegte Protestantenverfolgung. “Religionskommissare” verhörten Verdächtige, Denunzianten wurden reich belohnt. Die, die sich weigerten abzuschwören, kamen an den Pranger und ins “Konversionshaus” (Zuchthaus), ihre Kinder ins Waisenhaus. 3.000 halsstarrige Protestanten wurden aus Österreich nach Siebenbürgen und Ungarn deportiert.

Vorausgegangen war 1744 die Ausweisung von mehr als 10.000 Juden aus Prag, dann aus Böhmen. In der Schweiz wurden nach dem Mittelalter keine Juden mehr verfolgt. Sie waren fast alle 1348, als die Pest in Europa wütete, des Landes verwiesen worden. In Preussen förderte Friedrich der Große, Maria Theresias großer Gegenspieler, ab 1750 die “Hofjuden”.

Was die politische Freiheit angeht, schälte sich der Unterschied zwischen Österreich und der Schweiz besonders im 18. und 19. Jahrhundert heraus. In fast allen Landesteilen der Schweiz – im 18. Jahrhundert mit Ausnahme von Genf[i] — wurden Liberale geduldet. Es galt Meinungs- Presse- und Versammlungsfreiheit, und der Staat respektierte das Briefgeheimnis. Österreich dagegen entwickelte sich unter Joseph II. (1765-90), Leopold II. (1790-1804) und Franz II. (1804-35) allmählich zum Polizeistaat. Ab 1815 ging Fürst Metternich im Auftrag des Kaisers mit äußerster Schärfe gegen “liberale Umtriebe” und Unabhängigkeitsbestrebungen vor. Wer verdächtig erschien, wurde von der Geheimpolizei bespitzelt (selbst im Ausland); Briefe wurden abgefangen und erbrochen; willkürliche Verhaftungen waren an der Tagesordnung; liberale Professoren wurden vom Dienst suspendiert. Alle Druckwerke bis 300 Bögen (Seiten), insbesondere alle Presseerzeugnisse, unterlagen der Vorzensur, längere der Nachzensur. Die Encyclopedia Britannica schreibt über Franz II.: “He was denounced by liberals throughout Europe as a tyrant. … The fortress prison of the Spielberg … made so many martyrs to freedom”.

Die liberale Verfassung von 1848 wurde 1851 wieder einkassiert, und Kaiser Franz Joseph setzte die scharfe Verfolgung der Liberalen bis 1866 fort: “Acts of repression and severity amounting to cruelty were perpetrated in his name, and the responsibility for them must lie with him, since he claimed the right to autocracy”.[ii]

Dass die Freiheit in der Schweiz mehr zählt als in Österreich, ist noch heute leicht zu erkennen. Im Economic Freedom Index der Heritage Foundation (Washington) belegt die Schweiz den vierten Platz, Österreich Platz 31. Die Staatsquote beträgt in der Schweiz 34 Prozent, in Österreich über 49 Prozent. Der Stimmenanteil, den linke Parteien im Durchschnitt seit 1970 bei den Wahlen zur ersten Kammer des Bundesparlaments erzielt haben, beläuft sich in der Schweiz auf knapp 30 Prozent, in Österreich auf über 45 Prozent. In vierzig der fünfzig Jahre stellte die SPÖ den Bundeskanzler.

Doch nun zur Erklärung: weshalb haben sich Österreich und die Schweiz so unterschiedlich entwickelt? Von David Hume (1742) und Charles Montesquieu (1748) stammt die These, dass die Entstehung von Freiheit letztlich eine Frage der Geographie ist: Freiheit gedeiht nur dort, wo die geographischen Bedingungen die Zentralisierung der Politik erheblich erschweren. Aber in welcher Hinsicht war die Geographie der beiden Alpenländer denn so verschieden?

In beiden Ländern verhinderten die Berge die Entstehung eines Zentralstaats nach französischem Muster, wie sehr sich auch einige Habsburger (vor allem Maximilian I., Ferdinand I., Maria Theresia und Franz Joseph) darum bemühten. In Österreich sind die Alpen – insbesondere die Gebirgspässe – niedriger als in der Schweiz. Österreich war dadurch Italien stärker zugewandt als die Schweiz. Die guten Verkehrswege nach Italien erleichterten den Schulterschluss mit dem Papst und die Aufrechterhaltung norditalienischer Besitzungen.

Aber entscheidend war ein anderer geographischer Unterschied: während die Schweiz im Westen der Alpen eingezwängt war, konnte Österreich nach Osten expandieren. Die Schweiz war eingezwängt, weil sie im Westen einen stets mächtigen Nachbarn hatte: Frankreich. Das französische Sprachgebiet war – aufgrund seiner natürlichen Grenzen im Norden, Westen und Süden – bereits im 15. Jahrhundert dauerhaft unter einer Herrschaft vereinigt worden. Frankreich ließ keine große Expansion der Schweiz zu. Es war im Gegenteil zu Zeiten eine Quelle der Bedrohung. Nur von Frankreich wurde die Schweiz vorübergehend besetzt und kontrolliert (1798-1814). Frankreich verhinderte auch, dass die Eigenossenschaft über das Tessin hinaus nach Italien expandieren konnte. Die schwere Niederlage des schweizerischen Heeres gegen ein französisches 1515 bei Marigniano (Lombardei) gilt weithin als Schlüsselerlebnis für die schweizerische Neutralitätspolitik, die allerdings erst 1815 festgeschrieben wurde.

Die Eidgenossenschaft konnte nur in den Bergen wachsen, und da war nicht viel Platz. Die Habsburger dagegen hatten die Möglichkeit, ihren eigenen Herrschaftsbereich außerhalb des Hochgebirges weit nach Osten auszudehnen. Dabei kam ihnen die Geographie auch in Gestalt der schiffbaren Donau zur Hilfe.  Schon 1526 fielen Ungarn (mit der Slowakei und dem größten Teil Kroatiens) und Böhmen (mit Mähren, Schlesien und der Lausitz) als Personalunionen an die Habsburger.[iii] Die Ressourcen der habsburgischen Ostgebiete versetzten Österreich in die Lage, seine Rivalen bei deutschen Kaiserwahlen und bei lukrativen Heiratsanträgen auszustechen und ihre Machtbasis immer weiter zu vergrößern. Als Kaiser waren die Habsburger an der Einheit der Religion und der autoritäreren Variante des Christentums interessiert. In Wien, der reich dekorierten Hauptstadt des Großstaats, entstand eine höfische Hochkultur – zu Lasten des restlichen Imperiums.

Zeitweise – von 1529 bis 1686 – hatte auch die Donaumonarchie einen mächtigen und bedrohlichen Nachbarn: die Türken. Um seine Ostkolonien und Wien gegen die Türken zu verteidigen und den habsburgischen Vielvölkerstaat zusammenzuhalten, benötigte Österreich ein großes stehendes Heer. In der Schweiz reichte ein Milizheer, das ganz auf Defensive eingestellt war. Die Habsburger wollten herrschen, die Schweizer ihre Unabhängigkeit und Freiheit – beide Teil des Selbstbestimmungsrechts – verteidigen, auch und schon früh gegen die Habsburger.

Das habsburgische Österreich entstand nicht – wie die Schweiz – durch Sezession, sondern durch einen Staatsstreich. Rudolf I., der erste Habsburger auf deutschem Thron, usurpierte 1276 den Großteil des heutigen Österreichs (ohne Tirol, das erst 1490 dazu kam) und erklärte ihn 1282 zu habsburgischen Erblanden. Ohne Staatsstreich wäre Österreich schwer zu bekommen gewesen, denn das Hochgebirge schützte Österreich und die Schweiz vor Eroberungsversuchen. Im Gegensatz zu Österreich war die schweizerische Eidgenossenschaft ein freiwilliger Zusammenschluss lokaler Gemeinwesen. Das Habsburgerreich wurde von oben geschmiedet, die schweizerische Konföderation von unten. Das prägt die Menschen.

Da die Kantone freiwillig beitraten, konnten sie sich – trotz des von den Protestanten gewonnenen Bürgerkriegs von 1847 – ein hohes Maß an politischer Selbständigkeit bewahren. Die Vielfalt der Institutionen bot den Menschen Vergleichs- und Wahlmöglichkeiten. Der Wettbewerb der Kantone um Investoren und Steuerzahler hielt die Politiker tendenziell davon ab, den Bürgern Vorschriften zu machen und die Steuern zu erhöhen. Schon David Hume (1742) hat die These vertreten, dass die Nachbarschaft mehrerer unabhängiger, aber miteinander verbundener Gemeinwesen die Macht der Obrigkeit beschränkt.

Viele, aber bei weitem nicht alle Kantone praktizierten von Anfang an eine Form der direkten Demokratie. Auch das hat mit der Geographie zu tun. In einem zerklüfteten Land bietet es sich an, politische Entscheidungen vor Ort zu treffen. Auf lokaler Ebene funktionieren Volksabstimmungen am besten, denn dort wissen die Bürger in der Regel, worum es geht. Auch die direkte Demokratie schützt die Bürger vor den Regierenden, aber sie schützt nur die Mehrheit, nicht Minderheiten und den Einzelnen. Ohne die Wahlmöglichkeiten, die der Wettbewerb der Kantone dem Einzelnen bietet, könnte die direkte Demokratie die Freiheit gefährden. Auf der Ebene der gesamten Eidgenossenschaft gibt es Volksabstimmungen erst seit 1848 (über die Bundesverfassung); über einfache Gesetze können die Schweizer seit 1874 abstimmen. Die freiheitliche Entwicklung, die schon lange zuvor in der gesamten Schweiz einsetzte, kann man damit nicht erklären.

Wo Freiheit ist, strömen Freiheitsliebende hinzu – besonders solche, die in ihrem Heimatland verfolgt werden. Die neutrale Schweiz wurde im Lauf der Geschichte zur Fluchtburg der Verfolgten aus aller Herren Länder – vor allem aus den Nachbarländern. Dadurch hat der schweizerische Liberalismus zusätzliche Impulse erhalten.

[i] Das Genfer Patriziat verfolgte Liberale. Micheli du Crest (1734), Jean Lui de Lolme (1770) und Etienne Pierre Dumont (1783) mussten fliehen. Pierre Fatio wurde 1707 hingerichtet. Im 19. Jahrhundert wurden die Liberalen in Genf jedoch zur stärksten Partei.

[ii] Ebenfalls aus der Encyclopedia Britannica.

[iii] Die Ehe, die dies möglich machte, wurde 1515 geschlossen und im Vorgriff auf den Gebietsgewinn – z. B. die slowakischen Silberminen – von den Fuggern finanziert. Ein Kredit der Fugger war dann auch 1519 dafür verantwortlich, dass Karl V. zum Kaiser gewählt wurde.

Erstmals erschienen bei Wirtschaftliche Freiheit – Das ordnungspolitische Journal.