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Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues und Fabian Kurz, Doktorand der Volkswirtschaftslehre. 

Auf den ersten Blick ist Vollkommenheit erstrebenswert. Doch Perfektion ist in vielen Fällen mit hohen Kosten verbunden. Immer mehr Ressourcen, die anderswo eingesetzt werden könnten, müssen verwandt werden, um noch das letzte bisschen Unvollkommenheit auszumerzen. Unvollkommenheit ist deshalb häufig optimal.

Optimale Unvollkommenheiten

Eine Welt ohne Morde, Kriminalität, Todesopfer im Straßenverkehr, Flugzeugunglücke und mit einer immer pünktlichen Deutschen Bahn sowie einer hundertprozentigen Recyclingquote. Wäre das nicht schön? Aktuell möchte Verkehrsminister Scheuer mit einer „Funkloch-App“ auch die letzten weißen Flecken in Mobilfunknetzen aufspüren und beseitigen. Auf den ersten Blick ist Vollkommenheit erstrebenswert. Doch Perfektion ist in vielen Fällen mit hohen Kosten verbunden. Immer mehr Ressourcen, die anderswo eingesetzt werden könnten, müssen verwandt werden, um noch das letzte bisschen Unvollkommenheit auszumerzen. Unvollkommenheit ist deshalb häufig optimal.

Trade-Offs und steigende Kosten

Ressourcen wie Rohstoffe und Arbeitszeit sind knapp. Ihre Verwendung auf eine Aktivität schließt eine alternative Verwendung aus. Werden Ressourcen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung eingesetzt, können sie nicht mehr für die Prävention von Kriminalität verwandt werden. Derartige Trade-Offs plagen uns, sobald Ressourcen lediglich begrenzt zur Verfügung stehen. Angestrebte Ziele können dann nur erreicht werden, wenn die Verfolgung anderer Ziele eingeschränkt wird.

Keine Morde, Kriminalität, Todesopfer im Straßenverkehr, Flugzeugunglücke und eine stets pünktliche Deutsche Bahn haben etwas gemein: Je näher man einem dieser Ziele kommt, desto größer ist der Aufwand, einen weiteren Schritt in Richtung der angestrebten Vollkommenheit zu machen. Der Ressourceneinsatz steigt überproportional und bei alternativen Zielen müssen immer mehr Abstriche gemacht werden. Dilemmata dieser Art sind allgegenwärtig.

100 Prozent Recycling?

Die Recyclingquote für Siedlungsabfälle ist von 56 Prozent im Jahr 2002 auf 67 Prozent im Jahr 2015 gestiegen. Dies sind grundsätzlich erfreuliche Nachrichten. Doch welcher Aufwand wurde betrieben, um die zusätzlichen 11 Prozentpunkte zu erreichen? Wurde relativ zum Nutzen wenig Aufwand betrieben, um die Recyclingquote zu erhöhen, dann wurden insgesamt Ressourcen geschont. Überstieg dagegen der zusätzliche Ressourcenaufwand die Einsparungen durch zusätzliches Recycling, hat sich die Steigerung nicht gelohnt.

Je höher die Recyclingquote ist, desto aufwändiger ist es, diese weiter zu erhöhen. Das Recycling jeder weiteren Einheit ist etwas teurer als für die Einheit zuvor. Eine hundertprozentige Recyclingquote wird daher kaum optimal sein. Eine Studie aus dem Jahr 2014 kommt zum Beispiel zu dem Schluss, dass die Recyclingquote in Japan ineffizient hoch sei. Dabei lag die Recyclingquote dort bei nur knapp über 20 Prozent.

Beste medizinische Versorgung?

Mückenstiche können gefährlich sein, auch in Deutschland. Nicht Malaria, sondern eine Entzündung und eine darauffolgende Blutvergiftung können schwerwiegende gesundheitliche Schäden hinterlassen. Eine schnelle ärztliche Behandlung ist bei einem Verdacht auf eine Blutvergiftung unabdinglich. Sollten deshalb alle Personen mit dem Verdacht auf einen Mückenstich auf die Intensivstation gebracht werden? Wollten wir die medizinische Versorgung auf das höchstmögliche Level anheben, wäre dies wohl die Folge. Auch hier zeigt sich, dass die Extremlösung nicht optimal ist.

Ebenso verhält es sich mit der Krankenwagendichte. In Notfällen ist es entscheidend, dass Patienten schnell medizinisch versorgt werden. Im ländlich geprägten Rheinland-Pfalz brauchen Krankenwagen im Durchschnitt etwa 7 Minuten bis sie einen Patienten erreichen. Immerhin 94 Prozent der Rheinland-Pfälzer können in unter 15 Minuten von einem Krankenwagen erreicht werden. Eine bessere Versorgung mit Krankenwagen wäre natürlich möglich. Doch in der dünnbesiedelten Eifel eine Abdeckung wie in Mainz zu garantieren, wäre sehr aufwendig. Auch eine wünschenswerte bessere Versorgung in den Städten ist mit immer höherem Aufwand verbunden. Es wäre kaum optimal, wenn jeder Straßenzug eine eigene Rettungswacht beherbergte. Die Kosten, auch die letzte Minute Anfahrtszeit zu reduzieren, sind schlicht zu hoch.

Hundertprozentige Medikamentensicherheit?

Wir alle wünschen uns, dass Medikamente unsere Gesundheit verbessern. Zu diesem Zweck werden Medikamente aufwendig geprüft. Doch die aufwendigen, staatlich geforderten Tests und Zulassungsverfahren führen nicht nur dazu, dass die Wahrscheinlichkeit sinkt, dass ein schadhaftes Medikament auf den Markt kommt. Sie führen auch dazu, dass Erkrankte die von getesteten Medikamenten profitieren könnten, diese erst verspätet oder gar nicht erhalten.

Es muss daher zwischen den Kosten der Nichtbereitstellung hilfreicher Medikamente und dem Schaden, der durch fehlerhafte Medikamente verursacht wird, abgewogen werden. Ein hundertprozentiger Ausschluss potentiell schädlicher Medikamente würde die Einführung wirksamer Medikamente unverhältnismäßig verzögern oder gänzlich verhindern.

Optimale Mordrate nicht null?

Auch hundertprozentige öffentliche Sicherheit ist nicht mit angemessenem Aufwand zu erreichen. Selbstverständlich wäre es wünschenswert, wenn alle Menschen engelsgleich wären und es keine Morde gäbe. Müssen für die Verhinderung von Morden mehr Polizisten und Richter eingestellt oder die Videoüberwachung ausgeweitet werden, können diese Ressourcen jedoch nicht für alternative wünschenswerte Ziele eingesetzt werden. Dabei wird es mit sinkender Mordrate schwieriger und somit teurer, sie weiter zu senken. Selbst eine 24-Stunden-Polizeistreife für jeden Straßenzug wird nicht ausreichen, um jeden Mord zu verhindern.

Vollkommenheit unerschwinglich

Es wäre wünschenswert, wenn kostenlos dafür gesorgt werden könnte, dass Menschen nicht morden, Krankenwagen sofort vor Ort sind, die Bahn immer pünktlich kommt, eingesetzte Ressourcen vollständig recycelt werden und vieles mehr. Leider ist Vollkommenheit nicht zu Kosten von null erreichbar.

Bei der Formulierung von Zielen sollten stets die Kosten berücksichtigt werden. Extremlösungen erweisen sich nur in Ausnahmefällen als optimal. Im privaten Bereich werden Menschen zwangsläufig mit den Kosten ihrer Handlungen konfrontiert. Wenn etwa Frau Hoppenstedt nicht nur ein Jodeldiplom erlangen, sondern die beste Jodlerin der Welt werden möchte, kann sie nur noch wenig Zeit mit ihrem Mann verbringen.

Auch in der Politik gilt: There is no free lunch

Haben Entscheidungen Einzelner direkte Konsequenzen auch für andere, besteht die Gefahr, dass Kosten nur unzureichend berücksichtigt werden. Die Politik als der Bereich unserer Gesellschaft, in dem wir in Gruppen entscheiden oder gewählte Repräsentanten für uns entscheiden lassen, ist von diesem Problem besonders betroffen. Wähler haben angesichts hoher Informationskosten keinen Anreiz, vollständig informiert zu sein – unabhängig davon, ob sie an einer politischen Entscheidung direkt beteiligt sind oder nicht. Das macht es für Politiker reizvoll, die Vorteile politischer Maßnahmen zu betonen und die Kosten in Form alternativer Ressourcenverwendungen in den Hintergrund zu rücken. Um ihrer Kontrollfunktion gerecht zu werden, sollten gerade Vertreter der vierten Gewalt deshalb die Kosten stets mit im Blick haben, auch wenn ihnen das angestrebte politische Ziel persönlich zusagt.

So würde sich über die politische Durchsetzung lückenloser Mobilfunknetze gewiss nicht nur Herr Scheuer freuen. Doch wäre es die Kosten wirklich Wert, auch im entlegensten Waldstück LTE-Empfang zu haben? Das eine oder andere Loch im Funknetz ist vermutlich optimal.

Erstmals veröffentlicht bei IREF. 

Photo: Tom Butler from Unsplash (CC 0)

Fangen wir mit den positiven Nachrichten an. Die Vereinbarung der Euro-Finanzminister vom Dienstag ermöglicht im Zweifel vielleicht eine verbesserte Umschuldung von Euro-Staaten. Bereits seit 2010 war man innerhalb des Euro-Clubs der Meinung, dass so genannte Collective-Action-Clauses in den Anleihebedingungen verbindlich eingeführt werden müssen, damit die Zustimmung für eine Umschuldung nicht von einzelnen Anleihehaltern verhindert werden könne. Stattdessen solle hierfür eine qualifizierte Mehrheit ausreichen. Bei vielen Staatsinsolvenzen verhinderten zuvor einzelne Gläubiger eine Vereinbarung mit den Schuldnern, da diese sich einer Einigung aus taktischen Gründen verweigerten.

Staaten, die dem Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM beitraten, mussten seit 2013 bei Anleiheemissionen diese Klauseln in ihre Anleihebedingungen aufnehmen. Offen war immer, ob dies im Ernstfall auch wirklich funktioniert. Immerhin muss irgendjemand die Interessen der Gläubiger bündeln. Künftig soll dies der ESM tun. Ob dies dann funktioniert, wird sich schon bald zeigen. Die Einschläge kommen bekanntlich wieder näher. Allein das überschuldete Italien hatte bereits Ende 2016 Anleihen in der Größenordnung von über 902 Milliarden Euro mit CAC-Klauseln versehen. Vielleicht kommen diese schneller zum Einsatz als Viele denken.

Denn die Frage, wie sich die italienische Regierung künftig verhält, ist für die Zukunft der Währungsunion von entscheidender Bedeutung. Auch wenn die Regierung Conte erst gestern Signale ausgesandt hat, dass sie ihren Haushaltsentwurf 2019 nun doch überarbeiten und das geplante Defizit reduzieren würde, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es die Lega und die Fünf-Sterne-Bewegung doch auf einen Bruch ankommen lassen, viel höher. Im Zweifel sitzt Italien am längeren Hebel. Sie sind Nettozahler in den EU-Haushalt. Strafzahlungen könnten sie einfach mit der Kürzung ihrer Zahlungen in den EU-Haushalt kompensieren. Denn wie wahrscheinlich ist es, dass sie sich an die Aufforderung zu Strafzahlungen halten, wenn sie an anderer Stelle europäische Vereinbarungen auf offener Bühne brechen?

Italien ist in einem Dilemma. Seit 10 Jahren herrscht faktisch ökonomischer Stillstand im Land. Immer noch ist Italiens BIP deutlich unter dem Krisenjahr 2008. Das Bankensystem ist überschuldet, die Wirtschaft lahmt und die staatliche Verschuldung erdrückend. Eine Fremdbestimmung wie in Griechenland kommt für die stolzen Italiener sicherlich nicht in Frage. Ein Austritt aus der Eurozone ist daher im Bereich des Möglichen. Das liegt auch an der Struktur der Verschuldung. 97,5 Prozent der Anleihen sind nach italienischem Recht begeben, lediglich 2,5 Prozent nach angelsächsischem. Tritt Italien aus dem Euro aus, dann ist ein Schuldenschnitt schon dadurch gegeben, dass die italienischen Anleihen in neue Lira umgewandelt werden könnten. Die Target-Verbindlichkeiten in Höhe von 489 Mrd. Euro der italienischen Notenbank gegen das Euro-System sind ohnehin uneinbringlich. Auch wenn EZB-Präsident Mario Draghi etwas anderes behauptet – dazu ist in den Europäischen Verträgen nichts vereinbart. Daher gehört auch dies zum möglichen Erpressungspotential der italienischen Regierung.

Schon allein dieser Sachverhalt zeigt, dass die Euro-Finanzminister erneut ihre Chance einer grundsätzlichen Reform der Eurozone vertan haben. Sie haben sich nur mir Marginalien beschäftigt. Die Letztsicherung für die Bankenabwicklung ist eine erneute Vergemeinschaftung von Bankrisiken zu Lasten der Steuerzahler. Niemand glaubt ernsthaft, dass 60 Mrd. Euro für die Abwicklung auch nur einer mittleren europäischen Großbank ausreichen. Die Erweiterung der Aufgaben für den ESM rettet die falsche Architektur des Euro auch nicht. Ebenso wenig kann das Eurobudget, das Investitionsgelder für Wohlverhalten verspricht, das schleichende Auseinanderfallen der Eurozone stoppen. Eigentlich sind es selbst für diejenigen, die für eine weitere Vergemeinschaftung der Risiken eintreten, enttäuschende Vereinbarungen. Weder ist der Eurohaushalt nennenswert, noch kommt die europäische Einlagensicherung zeitnah, noch ist die europäische Arbeitslosenversicherung in Sicht. Insofern kann man auf der einen Seite froh sein, auf der anderen Seite jedoch zeigt sich wieder einmal die Reformunfähigkeit der Eurozone.

Der Regierung Merkel muss man das zum Vorwurf machen. Ideenlos tapert diese Regierung seit vielen Jahren in der Euro-Krise umher, ohne Konzept und Ideen. Notwendig wäre eine stärkere Verankerung des Haftungsprinzips. Im Einzelnen heißt das: wer das Target-Problem lösen will, muss Banken auferlegen, dass sie Staatsanleihen risikogerecht mit Eigenkapital unterlegen müssen. Wer das Erpressungspotential der Target-Verbindlichkeiten lösen will, muss dafür sorgen, dass diese Verbindlichkeiten bei einem Ausscheiden eines Mitgliedsstaates zu echten Verbindlichkeiten werden, die dann auch eingefordert werden können.

Wer das ökonomische Auseinanderfallen des Euroraums lösen will, muss geordnete Ausstiegsverfahren aus dem Euro ermöglichen. Wie schwer, aber wie notwendig dies zugleich ist, zeigt der Brexit. Und wer die Disziplinlosigkeit der EZB verändern will, muss dafür sorgen, dass diese ihre unkonventionelle Geldpolitik endlich beendet. Letzteres ist wohl der größte Brocken. Dennoch, wer daran nicht arbeitet, macht nur Symbolpolitik, die schon bald ihr Ende finden wird.

Erstmals erschienen bei Tichys Einblick.

Photo: LSE Library from flickr (CC 0)

Was passiert eigentlich, sollte Theresa May am kommenden Dienstag die Abstimmung über das Brexit-Abkommen mit der EU im Unterhaus verlieren? Dass sie keine Mehrheit im House of Commons hat, ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Die nordirische Democratic Unionist Party (DUP), die derzeit mit ihren 9 Sitzen im Parlament die Mehrheit der Torys sichert, verweigert eine Zustimmung. Auch Labour will nicht helfen, und die Liberaldemokraten sind eh gegen den Brexit. Mit der wachsenden Widerstandsgruppe der Brexiteers in den eigenen Reihen reicht es daher nie und nimmer für eine Mehrheit für Theresa May. Doch was passiert danach?

Dazu haben Medien eine Variante ins Spiel gebracht, die aktuell unter den britischen Parlamentariern wachsende Zustimmung erfährt, und die ich an dieser Stelle und bereits im Juni 2017 in der „Welt“ vorgeschlagen habe. Es ist der Efta-Beitritt Großbritanniens. Der Plan, der fraktionsübergreifend Unterstützer hat, wird als „Norwegen-Plus“ bezeichnet.

Der Efta-Beitritt Großbritanniens hätte Charme. Denn er wäre für die Briten ein Zurück zu den Wurzeln. Gemeinsam mit Island, Norwegen, Lichtenstein und der Schweiz bildete Großbritannien bis 1973 die Europäischen Freihandelsassoziation (Efta). Danach traten die Briten aus und der damaligen Europäischen Gemeinschaft bei. Die heutige Efta, die sich im Wesentlichen auf die Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen ihrer Mitglieder konzentriert, und die EU bilden gemeinsam den Europäischen Wirtschaftsraum. Die Schweiz spielt hier eine Sonderrolle. Sie gehört zwar der Efta an, hat ihren Zugang zum Europäischen Binnenmarkt aber mit unzähligen eigenen Abkommen geregelt. Die Efta-Mitglieder haben sich gegenüber der EU eigene Rechte vertraglich zusichern lassen. Die Schweiz beispielsweise hat dies für seine Landwirtschaft getan, Norwegen für seine Fischerei. Darauf setzt der „Norwegen-Plus“-Plan. Britannien soll der Efta wieder beitreten und seine besonderen Spezifikationen in zusätzlichen Vereinbarungen mit der EU regeln.

In der aktuellen Berichterstattung wird derzeit zu wenig deutlich, um was es eigentlich am kommenden Dienstag geht. Mit Großbritannien tritt das Land mit der zweitgrößten Wirtschaftskraft aus der EU aus. Nur Deutschland hat mit 3,2 Billionen Euro ein größeres Bruttoinlandsprodukt (BIP). 2,3 Billionen Euro umfasst das Bruttoinlandsprodukt des Vereinigten Königreiches. Waren und Dienstleistungen im Wert von 320 Milliarden Euro werde jedes Jahr vom Festland auf die Insel gebracht, 196 Milliarden Euro von der Insel auf den Kontinent. Allein der Handel mit Deutschland beträgt von britischer Seite 41 Milliarden Euro und von deutscher Seite 84 Milliarden Euro. Ein harter Brexit hätte fatale Folgen für die Warenströme und die enge Verbindung der Lieferketten in ganz Europa. Die Dimensionen verwischen in der Alltagsdiskussion zuweilen.  Seit 2010 diskutieren die EU und ihre Mitgliedsstaaten über die Probleme Griechenlands. Diese sind für Griechenland selbst wahrlich bedeutend, für die EU jedoch marginal. Die griechische Wirtschaftskraft ist 13 Mal kleiner als die britische. Die Briten sind wirtschaftlich ein Gigant und die Griechen ein Zwerg. 18 der verbleibenden 27 EU-Mitgliedsstaaten haben gemeinsam eine geringere Wirtschaftskraft als das Vereinigte Königreich alleine. Ein Austritt Großbritanniens ohne ein gemeinsames Abkommen, wie mit dem grenzüberschreitenden Handel mit Waren und Dienstleistungen umgegangen wird, wäre eine Katastrophe.

Der Beitritt Großbritanniens zur Efta würde den Briten und der EU Zeit geben, die nicht gelösten Probleme geordnet zu besprechen. Diese sind wahrlich nicht trivial. Wie will man mit Irland und Nordirland umgehen, wenn nach der Übergangsphase bis 2021 keine Einigung erzielt wurde. Den angedachten „backstop“, der Nordirland dann in der Zollunion mit der EU belässt und der nur gemeinsam mit der EU gekündigt werden kann, verstehen die Briten als Souveränitätsverlust. Doch soll es wieder Grenzen auf der grünen Insel geben?  Fast 30 Jahre fand darüber ein blutiger Konflikt zwischen Protestanten und Katholiken in Nordirland statt. Das ist sicherlich kein Weg.

Photo: Alvan Nee from Unsplash (CC 0)

Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues und Fabian Kurz, Doktorand der Volkswirtschaftslehre. 

Nach zähen Verhandlungen steht nun ein Kompromiss für die Neugestaltung der zukünftigen Bund-Länder-Finanzen. Für eine mögliche höhere Steuerbelastung können die Landespolitiker in Zukunft in einem noch größeren Umfang den Bund verantwortlich machen. So profitieren Politiker in den Ländern von der intransparenten Finanzierung staatlicher Ausgaben. Aus Sicht der Bürger ist diese Entwicklung enttäuschend, da regional relevante Entscheidungen zukünftig häufiger auf Bundesebene gefällt werden.

Nach zähen Verhandlungen steht nun ein Kompromiss für die Neugestaltung der zukünftigen Bund-Länder-Finanzen. Die Ministerpräsidenten haben sich im Wesentlichen mit ihren Forderungen durchgesetzt – kein Bundesland muss mit weniger Geld auskommen. Der derzeit gültige Länderfinanzausgleich sowie der Solidarpakt II laufen Ende 2019 aus. Es bestand also Handlungsbedarf. Der oft kritisierte Länderfinanzausgleich wird zum Jahr 2020 in seiner jetzigen Form abgeschafft. An seine Stelle tritt ein neuer Umverteilungsmechanismus. Zudem begeben sich die Bundesländer in eine noch stärkere Abhängigkeit von Finanzzahlungen des Bundes und treten im Gegenzug Kompetenzen an ihn ab. Föderalistische Elemente werden so weiter zurückgebaut.

Nach dem Umsatzsteuervorausgleich ist vor dem Länderfinanzausgleich

Im bisherigen System findet ein Teil der Umverteilung des Steueraufkommens bereits im sogenannten Umsatzsteuervorausgleich statt – vor dem eigentlichen Länderfinanzausgleich. So wird für jedes Bundesland die Finanzkraft pro Einwohner ermittelt und in Relation zur Finanzkraft des Bundesdurchschnitts gesetzt. Anschließend werden bis zu 25 Prozent des Umsatzsteueraufkommens auf die finanzkraftschwachen Länder verteilt. Im Jahr 2017 waren es 8,4 Milliarden Euro.

Der Länderfinanzausgleich im engeren Sinne findet nach diesem Schritt statt. Die berechnete Finanzkraft wird zu Gunsten der Stadtstaaten und dünnbesiedelter Flächenländer angepasst und dann im Länderfinanzausgleich angeglichen. Im Jahr 2017 wurden so über 11 Milliarden Euro umverteilt.

Aktuell: Progressive Angleichung

Die Umverteilung im Länderfinanzausgleich hat einen progressiven Verlauf. Bei einer Finanzkraft unter 80 Prozent des Bundesdurchschnitts erhalten die Nehmerländer 75 Prozent der Differenz. Der Ausgleich sinkt bis zu einer Finanzkraft von 93 Prozent des Bundesdurchschnitts linear auf 70 Prozent. Der Ausgleich sinkt linear schließlich auf 44 Prozent, bis ab 100 Prozent des Bundesdurchschnitts ein Land nicht mehr Mittel aus dem Ausgleich erhält, sondern Mittel einzahlt.

Für die Nettozahlerländer verhält es sich spiegelbildlich. Die Grenzabschöpfung steigt linear von 44 auf 70 Prozent, wenn ein Bundesland bis zu 107 Prozent des Bundesdurchschnitts verfügt und steigt linear ab einer Finanzkraft von 120 Prozent auf 75 Prozent.

Schließlich werden Bundesländern, deren Finanzkraft nach dem Länderfinanzausgleich noch unter 99,5 Prozent des Bundesdurchschnitts liegt, durch allgemeine Bundesergänzungszuweisungen seitens des Bundes unterstützt. Die Differenz zu 99,5 Prozent der durchschnittlichen Finanzkraft wird so zu 77,5 Prozent ausgeglichen. Diese Bundeszuschüsse an finanzschwache Bundesländer summierten sich im Jahr 2017 auf 4,5 Milliarden Euro.

Die östlichen Bundesländer erhalten außerdem Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen im Rahmen des Solidarpakts II und als Ausgleich für Sonderlasten aus struktureller Arbeitslosigkeit. Kleine, finanzschwache Bundesländer erhalten Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, um die relativ höheren Kosten politischer Führung zu bestreiten.

Neue Bund-Länder-Finanzen

Der Umsatzsteuervorausgleich in seiner jetzigen Form und der eigentliche Länderfinanzausgleich werden abgeschafft. Ab 2020 erfolgen keine direkten Zahlungen mehr von einem Bundesland an ein anderes.

Im gefundenen Kompromiss wird den Unterschieden in der Finanzkraft durch die Verteilung der Umsatzsteuereinnahmen und direkte Zuwendungen des Bundes begegnet. Bei der Ermittlung der Finanzkraft werden weiterhin die Stadtstaaten und die dünn besiedelten Flächenländer bevorteilt. Außerdem wird Bundesländern mit finanzkräftigen Gemeinden eine höhere Finanzkraft bescheinigt als bisher.

Etwas bessere Anreize für Geberländer

Während im jetzigen System über den Länderfinanzausgleich die Schließung der Finanzkraftlücke progressiv gestaltet ist, gibt es ab 2020 einen einheitlichen Satz von 63 Prozent für den Ausgleich der Finanzkraft. Es werden also 63 Prozent der Abweichung vom Mittelwert der Finanzkraft der Bundesländer ausgeglichen. Länder, die eine überdurchschnittliche Finanzkraft haben, bekommen dementsprechend weniger Einnahmen aus der Umsatzsteuer.

Die Vereinheitlichung der Grenzbelastung des Finanzausgleichs auf 63 Prozent wirkt sich positiv auf die Anreize der Nettozahlerländer aus, durch geeignete Politikmaßnahmen höhere Einnahmen zu erzielen. Im bisherigen Länderfinanzausgleich führten Einnahmesteigerungen von einem Euro zu einer Zahlung von bis zu 75 Cent an andere Bundesländer. Im zukünftigen Ausgleich über die Umsatzsteuer liegt die Grenzbelastung der Geberländer bei 63 Cent pro Euro Mehreinnahmen. Diese Belastung erscheint allerdings nicht mehr transparent in den Landeshaushalten, sondern erfolgt weniger transparent über die Verteilung der Umsatzsteuereinahmen. Die Tagesschau berichtete im Jahr 2016 treffend, dass der Bund den Vorschlag, den Finanzkraftausgleich über die Verteilung der Umsatzsteuer zu organisieren, noch als intransparent ablehnte.

Schlechtere Anreize für Nehmerländer

Für die Nettoempfängerländer gibt es keinen stärkeren Anreiz, die eigene Finanzkraft zu erhöhen. Zwar entfallen die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen für die Ostdeutschen Bundesländer (Solidarpakt II) ab dem Jahr 2020, dennoch erhöhen sich die direkten Zahlungen des Bundes an finanzschwache Länder insgesamt.

Die allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen bleiben erhalten und erhöhen sich. Ab dem Jahr 2020 wird nicht mehr die Differenz zu 99,5 Prozent der durchschnittlichen Finanzkraft zu 77,5 Prozent ausgeglichen, sondern die Differenz zu 99,75 Prozent der durchschnittlichen Finanzkraft zu 80 Prozent. Dieser höhere Ausgleich stellt sicher, dass durch die Neustrukturierung kein Land weniger Geld erhält, und führt dazu, dass es sich für die Empfängerländer der allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen noch weniger als bisher lohnt, eigene Einnahmen zu erschließen. Andere Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen für den Ausgleich für Sonderlasten aus struktureller Arbeitslosigkeit oder den Ausgleich der Kosten politischer Führung bleiben ebenso erhalten.

Im Ergebnis könnten die stärkeren Anreize zur fiskalischen Solidität für die Geberländer sowie die schwachen Anreize der Nehmerländer dazu führen, dass die Finanzkraftzahlen der Bundesländer weiter auseinanderdriften.

Verantwortung? Nein danke.

Bund und Länder haben sich auf einen fragwürdigen Kuhhandel geeinigt. Bisherige Geber- und Nehmerländer können über zusätzliche Mittel verfügen. Der Bund kommt für die notwendigen Transfers im Tausch für eine Ausweitung seiner Kompetenzen auf. Er erhält neue Eingriffsrechte in den Bereichen Fernstraßen, Steuerverwaltung, Bildungsinvestitionen und Online-Angebote der Verwaltungen. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln verzichtet der Bund zugunsten der Länder ab dem Jahr 2020 jährlich auf insgesamt 3 Prozent seiner Steuereinnahmen.

Der von den Ministerpräsidenten eingeschlagene Weg ist nachvollziehbar. Politiker können ein Interesse daran haben, Entscheidungsgewalt zu delegieren, um Verantwortung abzutreten. Für die Ministerpräsidenten ist es attraktiv, potentiellen Wählern zusätzliche Leistungen in Aussicht zu stellen, ohne ihnen zugleich die Rechnung dafür vorlegen zu müssen. Für eine mögliche höhere Steuerbelastung können die Landespolitiker in Zukunft in einem noch größeren Umfang den Bund verantwortlich machen. So profitieren Politiker in den Ländern von der intransparenten Finanzierung staatlicher Ausgaben.

Die Vorzüge dezentraler Entscheidungen

Aus Sicht der Bürger ist diese Entwicklung enttäuschend, da regional relevante Entscheidungen zukünftig häufiger auf Bundesebene gefällt werden.

Werden Entscheidungen dezentral gefällt, können unterschiedliche lokale Gegebenheiten und Präferenzen besser eingeschätzt und berücksichtigt werden. Schon innerhalb von Bundesländern gibt es erhebliche Unterschiede, auch innerhalb der Verwaltung. So werden in Schwaben Verwaltungsakten mit Hilfe von Ordnern archiviert, während in Baden die sogenannte „Badische Aktenheftung“ angewandt wird.

Bundesstaatliche Vereinheitlichungen lassen nicht nur regionale Besonderheiten unberücksichtigt, sondern verhindern auch Experimente, die behilflich sein können, die beste Lösung für ein Problem zu finden. So mag die Gestaltung eines Online-Verwaltungsportals in manchen Bundesländern besser glücken als in anderen. Werden dezentral unterschiedliche Entscheidungen getroffen, können die Bundesländer voneinander lernen. Bei zentralen Bundesentscheidungen hingegen nicht.

Schließlich ist es für die Bürger schwerer, politische Verantwortlichkeit zuzuordnen und demokratische Kontrolle über staatliche Aktivitäten auszuüben, wenn die Verantwortung für die Finanzierung und Durchführung staatlicher Aktivitäten nicht zusammenfallen.

Aus diesen Gründen wäre es begrüßenswert, wenn mehr Entscheidungen über staatliche Ausgaben und Einnahmen dezentral auf Ebene der Länder oder ihnen nachgeordneten Gebietskörperschaften getroffen würden. Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen ist leider ein Schritt in die entgegengesetzte Richtung.

Erstmal erschienen bei IREF.

Photo: YangChen(TW) from Flickr (CC BY 2.0)

Etwas unbemerkt findet in diesem Jahr ein runder Geburtstag statt. Der Club of Rome wird 50 Jahre alt. Wahrscheinlich hatten und haben nur wenige Denkfabriken auf dieser Welt dessen Wirkungsmacht. Die geistigen Kinder sitzen heute in Parlamenten und Regierungen. Sie prägen die politische und gesellschaftliche Agenda. In Dax-Konzernen, in Verbänden und Medien. Ihr parlamentarischer Arm sind in Deutschland die Grünen.

Wer die Texte des Club of Rome und die Programme der Grünen liest, stellt viele Gemeinsamkeiten fest. So schreiben die Grünen in ihrem Wahlprogramm, im Geiste des Club of Rome, wie folgt über die Marktwirtschaft: “Seit Langem ist klar, dass die industrielle Wirtschaftsweise nicht nur Wohlstand schafft, sondern auch systematisch unsere gemeinsamen Lebensgrundlagen zerstört. Materielles Wachstum steigert nicht in jedem Fall die Lebensqualität. Die sozial-ökologische Transformation der Wirtschaft ist die existenzielle Aufgabe unserer Zeit. Denn heute verschwendet unsere Art zu wirtschaften noch wertvolle Ressourcen, heizt unser Klima auf und bedroht weltweit unser Trinkwasser, unsere Luft und unsere Böden. In unserem eigenen Menschheitsinteresse müssen wir das dringend ändern. Und es ist möglich. Wir können unser Leben verbessern, ohne immer weiter materiell wachsen zu müssen.“

Das ist der gleiche Duktus, den auch der Club of Rome in seinem bekanntesten Werk „Die Grenzen des Wachstums“ 1972 formulierte. Darin heißt es: “Unsere Erde ist nicht unendlich. Je mehr sich die menschliche Aktivität den Grenzen der irdischen Kapazität nähert, umso sichtbarer und unlösbarer werden die Schwierigkeiten. Die menschliche Gesellschaft hat noch nicht gelernt, diese Schwierigkeiten zu erkennen und sie zu beherrschen. Das offensichtliche Ziel des Weltsystems ist gegenwärtig, immer noch mehr Menschen zu erzeugen und sie mit noch mehr Nahrungs- und Gebrauchsgütern, mit reiner Luft und Wasser zu versorgen. Wir haben gezeigt, daß die Gesellschaft bei weiterer Verfolgung dieses Ziels über kurz oder lang gegen eine der vielen endgültigen Grenzen für das Wachstum auf der Erde stoßen wird.“

Beide Akteure atmen den gleichen fortschrittsfeindlichen Geist. 50 Jahre nach der Gründung des Club of Rome haben die Grünen dessen fatales Erbe angetreten. Dabei ist diese Fortschrittsskepsis nicht neu. Sie erinnert sehr stark an die Bevölkerungstheorie des Ökonomen Thomas Malthus, der im 18. und frühen 19. Jahrhundert die These vertrat, dass das Wachstum der Bevölkerung schneller vonstattengeht, als die Nahrungsmittelproduktion. Er schloss daraus, dass die Bevölkerung immer mehr an Hunger leidet, wenn das Bevölkerungswachstum nicht gedrosselt würde. Es hat sich als völlige Irrlehre herausgestellt, obwohl viele damals seine These schlüssig fanden. Damals lebten auf der Welt rund 1 Milliarde Menschen. Heute sind es 7,5 Milliarden. Anfang des 18. Jahrhunderts lebten 84 Prozent der Menschen in absoluter Armut. Heute sind es 8,5 Prozent. Prognosen gehen davon aus, dass sich diese Zahl bis 2030 weiter halbiert. Eigentlich ist die Prognose von Thomas Malthus genau umgekehrt eingetreten. Auf der Welt gelingt es immer mehr, Menschen aus der absoluten Armut zu führen, obwohl die Bevölkerungszahl massiv ansteigt. Die Grenzen des Wachstums finden eben nicht durch die Knappheit von Ressourcen statt, sondern werden diese immer effizienter eingesetzt. Der Grund ist unser marktwirtschaftliches Wirtschaftssystem, das Kapital zielgenauer einzusetzen versteht, als es ein staatlich gelenktes Wirtschaftssystem kann. Wie der Ökonom Ludwig von Mises betonte, setzen staatlich gelenkte Wirtschaftssysteme den Preismechanismus außer Kraft, der so entscheidend ist, um Produkte und Dienstleistungen an der richtigen Stelle, in der richtigen Menge und zur richtigen Zeit bereitzustellen. Für den Anbau von Getreide braucht es also nicht immer mehr Böden, sondern bessere und effizientere Anbaumethoden welche zu einer Steigerung der Erträge führen.

Der Club of Rome wollte die Bevölkerungsentwicklung in der Gedankenwelt von Thomas Malthus einmauern, um die Bevölkerung ernähren zu können und den Planeten vor dem sicheren Untergang zu retten. Wer sich heute das Buch von damals zur Hand nimmt, kann nur den Kopf schütteln. Keine der Prognosen des Club of Rome stimmt. Im Buch prognostiziert der Club ein Bruttosozialprodukt pro Kopf im Jahr 2000 für Brasilien von 440 US-Dollar. Heute sind es 9821 US-Dollar, also das 22-fache. In China sollten es im Jahr 2000 100 US-Dollar sein. Tatsächlich sind es heute 10.087 US-Dollar. Und selbst in Entwicklungsländern wie Nigeria erreichte das BIP nicht 60 US-Dollar in 2000, sondern wenige Jahre später liegt es bei 1968 US-Dollar. Selbst wenn die Inflation berücksichtigt würde, läge der Club of Rome völlig falsch. Der Grund ist, dass die Skeptiker die Dynamik des marktwirtschaftlichen Systems völlig unterschätzt haben. Sie ist die Grundlage für den Wohlstand der Menschen gestern, heute und morgen. Das sollten sich auch die heutigen Kinder und Enkelkinder des Club of Rome zu Herzen nehmen.

Erstmals erschienen bei Tichys Einblick.