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Photo: Maurice, Arthur Bartlett, Cooper, Frederic Taber from Wikimedia  (CC 0)

Der Geist des Protektionismus verbreitet sich weiter. Der Virus infiltriert nicht nur den internationalen Handel, sondern auch dringend notwendige Investitionen in Deutschland. Zwar singt die Bundesregierung das hohe Lied der Investitionsfreiheit und des Freihandels, aber nur dort, wo es den Interessen des eigenen Landes hilft. Deshalb spricht sie auch davon, dass der internationale Handel fair sein müsse. Was das ist, beantwortet sie willkürlich von Fall zu Fall. Wie es passt. „Wieselwort“ hätte Friedrich August von Hayek so etwas genannt.

Das ist erschreckend. Erschreckend ist auch die Stimmung im eigenen Land gegenüber ausländischen Investitionen. Repräsentativ für dieses Klima ist wohl der Chef des Instituts der deutschen Wirtschaft, Michael Hüther. Er sprach sich jetzt ebenfalls für strengere Regeln aus. Man müsse die Naivität gegenüber China ablegen. Den Investitionen chinesischer Unternehmen in Deutschland liege immer eine strategische Betrachtung zugrunde, so Hüther gegenüber dem Deutschlandfunk.

Eigentlich ist es generell naiv zu glauben, Investitionen von Unternehmen lägen keine strategische Entscheidungen zugrunde. Wahrscheinlich ist und war die Beteiligung des Staates an der Deutschen Post (21 Prozent), an der Deutschen Telekom (31,79 Prozent) auch „strategischer“ Natur. Erst haben die Regierungen verschiedenster Couleur in Deutschland Monopole bei der Briefzustellung und der Telekommunikation geschaffen und über Jahrzehnte erhalten. Anschließend konnten diese mit Monopolgewinnen weltweit investieren und zu globalen Playern in der Logistik und der Telekommunikation werden. Mehr staatliche Industriepolitik geht nicht. Wie viele bis dahin eigenständige Logistik- und Telekommunikations-Unternehmen in anderen Ländern mussten dafür ihre Existenz aufgeben? Und wie viel Know-How haben die beiden deutschen Unternehmen aus diesen Ländern abgezogen, um dieses Wissen für ihre globale Strategie zu nutzen? Welche Absichten hatte die Bundesregierung denn damit? Ist es naiv zu glauben, es sei nicht nur um die Arbeitsplätze im eigenen Land gegangen?

Doch worüber reden wir eigentlich bei der großen Gefahr der chinesischen Investoren, hinter denen vielleicht sogar der chinesische Staat steht? Im ersten Halbjahr 2018 betrugen die chinesischen Investitionen in Deutschland laut der Beratungsgesellschaft Baker McKenzie gerade mal 1,25 Milliarden Euro. Das ist keine Kleinigkeit, aber auch nicht die Welt. Laut der Statistik der Bundesbank betrugen ausländische Direktinvestitionen in Deutschland im letzten Jahr 69,5 Milliarden Euro. Deutsche Direktinvestitionen im Ausland lagen bei fast 112 Milliarden Euro, in den USA fast 12 Milliarden Euro und in China und Hongkong fast 5 Milliarden. Dennoch wird die Bundesregierung nervös. Letzte Woche hat sie über die KfW eine Minderheitsbeteiligung von 20 Prozent eines chinesischen Investors am Stromversorger „50 Hertz“ verhindert sowie eine Übernahme des Maschinenbauers Leifeld Metal Spinning (170 Mitarbeiter, 40 Mio. Euro Umsatz) im westfälischen Ahlen.

Inzwischen zeigt sich, dass diese Entscheidungen nur der Aufgalopp einer grundsätzlichen Änderung der Politik gegenüber ausländischen, insbesondere chinesischen Investoren war. Jetzt will Wirtschaftsminister Peter Altmaier schon unerwünschte Beteiligungen an deutschen Unternehmen ab 15 Prozent untersagen können. Der Geist der Abschottung und des Misstrauens gegenüber ausländischen Investoren wird immer größer. Eigentlich müsste die Regierung vor der eigenen Haustüre kehren.

„Naiv“ ist nicht das bisherige Verhalten, sondern der Glaube, dass eine Verschärfung der Interventionsmöglichkeiten der Regierung nicht folgenlos bliebe. Nicht nur bei Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland. Es wird auch das Vertrauen in die Marktwirtschaft im eigenen Land ruinieren. Diese setzt den Schutz des Eigentums und die Vertragsfreiheit voraus. Das mag banal klingen, ist es aber bei weitem nicht. Wenn eine Regierung die Beteiligung oder die Übernahme durch einen ausländischen Investor verhindern kann, dann greift sie massiv in die Verfügungsgewalt des Eigentums ein. Ein Eigentümer kann nicht mehr frei über sein Unternehmen entscheiden, sondern es steht unter dem Zustimmungsvorbehalt der Regierung. Zwar hat der Unternehmer mit Kapital und unternehmerischem Risiko ein Unternehmen geschaffen. Zwar ist es sein Know-How und sein Unternehmen, aber nur so lange er es nicht verkaufen will. Wer die freie Verfügbarkeit des Eigentums untergräbt, schafft letztlich unser Wirtschaftssystem ab. Besonders Eifrige meinen sogar, dass unser Grundgesetz diese Eingriffe erlauben würde. Immerhin heißt es dort „Eigentum verpflichtet“. Doch diese Argumentation ist nicht mehr naiv, sondern gefährlich. In dieser Auslegung unseres Grundgesetzes würde es einer Mehrheit erlauben, eine Minderheit zu enteignen. Denn die Mehrheit weiß vielleicht besser, wie Eigentum für die Gesellschaft und das Gemeinwohl eingesetzt werden kann. Wenn der Einzelne nicht mehr zählt, sondern die Mehrheit alles darf, dann sind wir im Sozialismus endgültig angelangt.

 

Erstmals veröffentlicht auf Tichys Einblick.

Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues und Kalle Kappner, Promotionsstudent an der Humboldt-Universität zu Berlin, Research Fellow bei IREF, Fackelträger von Prometheus.

Die Deutschen sparen. Und sie sparen viel. Allerdings landet das Ersparte entweder in festverzinslichen Sparkonten und Wertpapieren oder aber als zukünftiger Anspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das wird vom Fiskus begünstigt und im Falle der gesetzlichen Rente sogar erzwungen. Dabei hätte eine eigenkapitalbasierte Vorsorge beispielsweise mit Aktien deutliche Vorteile.

Die Deutschen sind weltweit als Sparfüchse bekannt, aber auch als Aktienmuffel mit einer Präferenz für festverzinste Spar- und Sichteinlagen. Deutsche halten einen relativ geringen Anteil ihres Vermögens in Form von veräußerlichen Anlagen mit Eigenkapitalcharakter, obwohl derartige Anlageformen langfristig vor allem im derzeitigen Nullzinsumfeld deutlich höhere Renditen abwerfen.

Ein Grund für die geringe Rolle des Eigenkapitals im Portfolio deutscher Sparer liegt in der gesetzlichen Rentenversicherung, die einen großen Teil der Vermögen weniger betuchter Haushalte repräsentiert. Ein weiterer Grund für die geringe Rolle des Eigenkapitals liegt in der gesetzlichen Anreizstruktur bei der privaten Altersvorsorge. Der deutsche Gesetzgeber privilegiert Anlageformen steuerlich, in deren Genuss individuelle Direktanleger nicht kommen.

Auf individueller Ebene führen die Zwangsersparnis in der gesetzlichen Rentenversicherung und die Fehlanreize in der privaten Altersvorsorge zu Renditeeinbußen. Gesamtwirtschaftlich verzerren sie die Allokation von Ersparnissen. Um daraus resultierende Wohlfahrtsverluste zu verringern, empfiehlt sich der Abbau der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten einer Mindestsicherung sowie eine Korrektur der Anreize für die private Vermögensbildung. Ihre neu gewonnene Freiheit könnten auch weniger begüterte Sparer nutzen, um mehr Eigenkapitalvermögen aufzubauen.

Deutschland: Hohe Sparquote, wenig Eigenkapitalvermögen

Deutschland ist eine Sparernation. Seit Beginn des Jahrtausends liegt die Sparquote deutscher Haushalte stabil bei rund 9-10 % – deutlich über den Quoten der meisten anderen europäischen Länder. Hinsichtlich des langfristigen individuellen Kapitalstockaufbaus sind das gute Voraussetzungen: Viele Deutsche sind bereit, heute auf Konsum zu verzichten, um morgen zusätzlichen Konsum aus ihren Ersparnissen finanzieren zu können.

Das aufgebaute Vermögen konzentriert sich stark in der oberen Hälfte der Vermögensverteilung. Das bedeutet jedoch nicht, dass weniger begüterte Haushalte kaum Ersparnisse bilden. Vielmehr sparen sie vornehmlich zwangsläufig in Form von Ansprüchen gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung, die nicht in die Sparquote einbezogen werden.

Bei freiwilliger Ersparnis setzen deutsche Sparer – neben Immobilien und Bausparverträgen – vor allem auf das Sparschwein, Sicht- und Termineinlagen. Dazu kommen Lebens- und Altersvorsorgeversicherungen, die hauptsächlich auf geringverzinsten Produkten basieren. Eine untergeordnete Rolle spielen dagegen Aktien- und Fondsinvestments.

Im internationalen Vergleich verfolgen deutsche Sparer damit eine konservative Strategie: Geringes Risiko, geringe Rendite – das gilt sowohl bezüglich der gesetzlichen als auch bezüglich der privaten Altersvorsorge. Zum Ausdruck kommt dieses Anlageverhalten unter anderem in der niedrigen Aktienquote. Als Fremdkapitalgeber und Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung tragen deutsche Sparer zwar relativ geringe Risiken, profitieren langfristig aber auch weniger stark vom technischen Fortschritt, dessen Früchte eher Eigenkapitaleigner ernten.

Die Renditedifferenz zu Sparern in den USA, Großbritannien oder der Schweiz dürfte vor allem bei den weniger Vermögenden höher ausfallen. Wohlhabende Deutsche investieren einen höheren Anteil ihres Vermögens in Anlagen mit Eigenkapitalcharakter.

Anlagestrategie: Präferenzen oder Regulierung?

Angesichts der Klagen über die langanhaltende Niedrigzinsphase und den damit verbundenen Renditeeinbußen bei Sicht- und Spareinlagen, stellt sich die Frage: Weshalb setzen die Deutschen bezüglich ihrer Altersvorsorge nicht stärker auf Eigenkapitalvermögen?
Der geringe Eigenkapitalanteil im deutschen Sparportfolio könnte auf die Präferenzen der Sparer zurückgehen. Die Bundesbank etwa attestiert deutschen Sparern eine „ausgeprägte Risikoaversion“. Die Ursprünge mutmaßlich konservativer Präferenzen sind indes nicht leicht zu ergründen. Die viel zitierte kollektive Erinnerung an die Hyperinflation nach dem ersten Weltkrieg etwa sollte eher Investments in Sachwerte und inflationsgeschützte Anlagen fördern, nicht aber in Bargeld und Sichteinlagen.

Resultierten die Sparentscheidungen der Deutschen schlicht aus ihren risikoaversen Präferenzen, gäbe es an der geringen Rolle des Eigenkapitalvermögens nichts auszusetzen. Doch es deutet einiges darauf hin, dass diese maßgeblich durch staatliche Anreize herbeigeführt wird: Zum einen durch den Zwang zu Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung und zum anderen durch die Bevorteilung nominal verzinster Anlagen relativ zu Immobilien und Aktien im Rahmen der freiwilligen Altersvorsorge.

Sparzwang: Umlagefinanzierte Rentenversicherung

Neben der privaten Altersvorsorge sammeln die meisten Deutschen im Laufe ihres Lebens zwangsläufig Rentenansprüche, die sie durch Beiträge finanzieren, welche folglich nicht mehr für die private Vermögensbildung zur Verfügung stehen.

Diese Anwartschaften können als Anspruch gegenüber zukünftigen Generationen interpretiert werden. Die Rendite dieser Form von Zwangsersparnis hängt unter anderem von der Entwicklung der Reallöhne ab. Da Arbeitnehmer auch zukünftig durch steigende Reallöhne vom wachsenden Kapitalstock und technischen Fortschritt profitieren werden, ist die umlagefinanzierte Rente prinzipiell geeignet, eine breite Partizipation an den Früchten des Wachstums zu ermöglichen. Sie ähnelt diesbezüglich Aktien und anderen Formen von Eigenkapitalvermögen, die anders als die Rente zusätzlich jedoch den Vorteil haben, veräußerlich und beleihbar zu sein. Zudem impliziert die demographische Entwicklung Deutschlands eine steigende Belastungsquote, die die individuelle Rendite der Zwangsersparnis und damit deren Attraktivität im Vergleich zu direktem Eigenkapitalerwerb weiter schmälern wird.

Es empfiehlt sich daher, die gesetzliche Rentenversicherung in eine Mindestsicherung umzuwandeln. Die neu entstehende Wahlfreiheit könnten Sparer nutzen, um vermehrt in Aktien und Immobilien zu investieren und damit den Eigenkapitalanteil ihres Portfolios zu erhöhen.

Anlage über institutionelle Investoren wird gefördert

Ein großer Teil des Vermögensaufbaus erfolgt im Rahmen der freiwilligen Altersvorsorge. Spätestens seit den Rentenreformen unter der Regierung Schröder ist die staatliche Förderung privater Vorsorge über institutionelle Anleger wie Pensionskassen ein explizites politisches Ziel.

Die staatliche Förderung privater Vorsorge, etwa über Riester-Zuschüsse, kommt hauptsächlich versicherungsförmigen Produkten zugute. Individuelle Direktanlagen am Aktienmarkt hingegen sind von der Förderung ausgeschlossen. Im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes kommen außerdem bestimmte, der privaten Altersvorsorge dienende Finanzprodukte, in den Genuss der nachgelagerten Besteuerung. Für den Sparer ergeben sich dadurch deutliche Steuervorteile. Doch entsprechend zertifizierte Produkte werden typischerweise nur von Altersvorsorgeeinrichtungen angeboten.

Der deutsche Staat kanalisiert private Ersparnis somit systematisch hin zu institutionellen Investoren und weg von einer direkten individuellen Anlage. Begründet werden diese Anreize mit Verbraucherschutzargumenten – naive Anleger sollen vor besonders riskanten Anlageformen bewahrt werden.

Private Altersvorsorge setzt kaum auf Eigenkapital

Per se führt die Anlage via institutioneller Investoren zwar nicht zu einer niedrigen Eigenkapitalquote im Portfolio. Doch institutionelle Anleger, die privates Vermögen zu Altersvorsorgezwecken verwalten, verfolgen in Deutschland besonders konservative Anlagestrategien. Sie setzen verstärkt auf nominal verzinste Vermögenswerte, etwa Staatsanleihen.

Die Gründe für die wenig renditeträchtige Portfoliowahl sind komplex. Unstrittig ist, dass der Gesetzgeber aktienschwache Portfolios systematisch fördert. So sind für deutsche Altersvorsorgeeinrichtungen Mindestverzinsungen oder die Garantie einbezahlter Beiträge üblich, die wiederum eine risikoferne, aktienschwache Anlagestrategie bedingen.

Zudem unterliegen Altersvorsorgeeinrichtungen in Deutschland weitgehend der Versicherungsaufsicht, was in anderen europäischen Ländern nicht der Fall ist. Die Versicherungsaufsicht beinhaltet Mindestkapital- bzw. Solvenzvorschriften, die risikoaversere Anlagestrategien wahrscheinlich machen.

Verzerrungsfreie Altersvorsorge

Festverzinsliche Anlageformen sollten im Rahmen der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge nicht privilegiert werden und Sparern sollte es freistehen, wie sie den Großteil ihrer derzeit in die gesetzliche Rentenversicherung fließenden Beiträge anlegen. Dann würden auch die möglicherweise besonders risikoaversen deutschen Sparer mehr Vermögen mit Eigenkapitalcharakter aufbauen. Das würde insbesondere Sparer besser für die Zukunft wappnen, die heute nahezu ausschließlich Vermögen in Form unveräußerlicher Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung halten.

Zuerst veröffentlicht bei IREF.

Photo: Vysotsky from Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Nicht nur Bier kann äußerst bekömmlich sein. Auch das Studium älterer Denker kann unsere geistige Verdauung anregen und zu unserer intellektuellen Gesundheit beitragen. Dazu eignet sich hervorragend der Schweizer Historiker Jacob Burckhardt, der heute vor 200 Jahren geboren wurde.

Ein Erzskeptiker als Craft Beer

Arthur Schopenhauer, Alexis de Tocqueville, John Stuart Mill, George Eliot, Lord Acton, Friedrich Nietzsche – in die Reihe dieser unkonventionellen Querdenker des 19. Jahrhunderts gehört auch der Schweizer (Kunst-)Historiker Jacob Burckhardt, den der Journalist Dirk Schümer einst spöttisch, aber sehr zutreffend einen „Erzskeptiker“ nannte. Er lässt sich nicht einem politischen Lager zuordnen und eignet sich nicht als Leitfigur einer Denkschule wie etwa Hegel, Marx oder de Maistre. Würde man ihn – unbotmäßiger Weise – mit einem Bier vergleichen, wäre er das Gegenteil von einem Heineken, Becks oder gar Oettinger. Er ist eher wie ein Craft Beer oder ein Produkt der Privatbrauerei Härle im Allgäu, der kürzlich vom Bundesgerichtshof untersagt wurde, ihr Bier als bekömmlich anzubieten. Burckhardt ist individuell, geschmacksintensiv und unverwechselbar.

Seine große Forschungsleidenschaft galt der Renaissance. In seinem 1860 erschienenen Werk „Die Cultur der Renaissance in Italien“ legte er ausführlich dar, wie diese Epoche das Individuum befreite und ihm in Wissenschaft und Technik, Politik und vor allem Kunst ganz neue Entfaltungsmöglichkeiten eröffnete. Mag seine etwas einseitige und überenthusiastische Deutung heute auch längst relativiert worden sein, so sind doch die Werte, die er dieser Epoche zuschrieb auch heute noch für den freiheitlich gesonnenen Menschen von zentraler Bedeutung. Burckhardt, der ähnlich wie Friedrich August von Hayek dem rationalistischen Ansatz der französischen Aufklärung wenig abzugewinnen vermochte, zeichnete ein Bild der Renaissance, das sie als die wahre Aufklärung erscheinen lässt. Die Liberalität und Besonnenheit, die er dieser Zeit zuschrieb, erinnert an die großen schottischen Aufklärer wie Adam Ferguson, David Hume und Adam Smith. Dabei übersah er freilich, dass der Fanatismus eines Savonarola oder Calvin den radikalen französischen Aufklärern nähersteht als seiner bürgerlichen Toleranz; er übersah die Parallelen zwischen Luther und Rousseau, Machiavelli und Metternich, Heinrich VIII. von England und Bismarck.

Das „täglich wachsende Pflichtenheft“ des Staates

Das erst posthum erschienene Buch „Weltgeschichtliche Betrachtungen“, gegen seinen Willen veröffentlichte Vorlesungsmanuskripte, war über die Jahrzehnte erfolgreich und ist auch heute in seinen Beobachtungen noch bemerkenswert aktuell. Mit großer Hellsicht sah er die Gefahr, die für den Einzelnen wie für die Menschheit von dem Phänomen der Macht ausgeht – darin seinem Zeitgenossen und Kollegen Lord Acton sehr ähnlich. Wie die beiden anderen „Erzskeptiker“ Edmund Burke und Wilhelm von Humboldt stand er staatlicher Machtausweitung sehr misstrauisch gegenüber, insbesondere – ganz aktuell – auch der Schuldenmacherei. So schrieb er schon in den späten 1860er Jahren die ahnungsvollen Sätze:

„Die neuere Redaktion der Menschenrechte verlangt das Recht auf Arbeit und auf Subsistenz. Man will eben die größten Hauptsachen nicht mehr der Gesellschaft überlassen, weil man das Unmögliche will und meint, nur Staatszwang könne dieses garantieren. … man oktroyiert dem Staat in sein täglich wachsendes Pflichtenheft schlechtweg alles, wovon man weiß oder ahnt, dass es die Gesellschaft nicht tun werde. Überall steigen die Bedürfnisse und die dazu passenden Theorien. Zugleich aber auch die Schulden, das große, jammervolle Hauptridikule des 19. Jahrhunderts. Schon diese Art, das Vermögen der künftigen Generationen vorweg zu verschleudern, beweist einen herzlosen Hochmut als wesentlichen Charakterzug.“

Ein Warner vor Sozialismus und Nationalismus

Ein besonderer Graus war Burckhardt die Idee, die Geschichte als einen notwendigen Ablauf zu verstehen. Als vorhersehbare Verwirklichung des „Weltgeistes“, den Hegel beschworen hatte, und den Burckhardts Jahrgangsgenosse Karl Marx schließlich zu einer Theorie ausarbeitete, die unbeschreibliches Elend, Tod und Vernichtung hervorbringen sollte. Auch die Tendenz, Geschichte anhand – vermeintlich – großer Männer und – ebenso vermeintlich – bedeutungsvoller Kollektive wie Nation oder Volk zu erzählen, bekämpfte er mit Vehemenz. Mit Schaudern stellte er fest: „Wer … einer Gesamtheit Größe, Macht, Glanz verschafft, dem wird das Verbrechen nachgesehen, namentlich der Bruch abgedrungener politischer Verträge, indem der Vorteil des Ganzen, des Staates oder Volkes, absolut unveräußerlich sei und durch nichts auf ewig beschädigt werden dürfe“.

Schon hundert Jahre vor James Buchanan und Gordon Tullock stellte Burckhardt das Problem der Public Choice dar, als er bemerkte: der Staat „soll über den Parteien stehen; freilich sucht jede Partei sich seiner zu bemächtigen, sich für das Allgemeine auszugeben.“ Und das gefährliche Prinzip, das im Hintergrund von Wohlfahrtsstaat und Paternalismus steht, beschrieb er mit messerscharfer Präzision: „Die allmähliche Gewöhnung an gänzliche Bevormundung aber tötet endlich jede Initiative; man erwartet alles vom Staat, woraus dann bei der ersten Verschiebung der Macht sich ergibt, dass man alles von ihm verlangt, ihm alles aufbürdet.“ Sozialismus und Nationalismus – die beiden großen Geißeln der Menschheit im 20. Jahrhundert, hatte Burckhardt schon weitsichtig beschrieben.

Prost, Professor Burckhardt!

Doch zurück zum bekömmlichen Bier. Burckhardt entstammte zwar einer Familie, die viele reformierte Pfarrer hervorgebracht hatte. Doch war ihm der Rigorismus und die Freudlosigkeit vieler Reformatoren im Laufe seiner Beschäftigung mit der Renaissance zunehmend sauer aufgestoßen. Seine Leidenschaft galt mehr und mehr der Liberalität und Lebensfreude der katholischen Renaissance Italiens. Was hätte dieser Mann, der sich seitenlang über die „ängstliche Moralität“ des Savonarola im Florenz des späten 15. Jahrhunderts echauffieren konnte, wohl zum Richterverbot der Bekömmlichkeit gesagt? Auch dazu stehen schon bemerkenswerte Zeilen in seinen „Weltgeschichtlichen Betrachtungen“:

„Es ist eine Ausartung und philosophisch-bürokratische Überhebung, wenn der Staat direkt das Sittliche verwirklichen will, was nur die Gesellschaft kann und darf. … Die ‚Verwirklichung des Sittlichen auf Erden‘ durch den Staat müsste tausendmal scheitern an der inneren Unzulänglichkeit der Menschennatur überhaupt und auch der der Besten insbesondere. Das Sittliche hat ein wesentlich anderes Forum als den Staat; es ist schon enorm viel, dass dieser das konventionelle Recht aufrechthält. Er wird am ehesten gesund bleiben, wenn er sich seiner Natur (vielleicht sogar seines wesentlichen Ursprungs) als Notinstitut bewusst bleibt.“

Photo: ordinarygirl from flickr (CC BY 2.0)

Die britische Steuer auf zuckerhaltige Getränke: ein Modell für Deutschland? Nein, denn statt den mündigen Bürger zu fördern, ist eine Zuckersteuer lediglich paternalistische Volksernährungspolitik, die vor allem die Armen trifft.

Die Debatte um die Zuckersteuer geht am Wesentlichen vorbei

In dieser Woche wurde in Großbritannien eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke eingeführt. Getränke, die mehr als 8 Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthalten, werden von nun an mit 24 Pence pro Liter extra besteuert. Das britische Vorbild entfacht auch in Deutschland wieder eine Debatte über Sinn und Unsinn einer Zuckersteuer. Während die Organisation foodwatch es als „wissenschaftlichen Konsens“ bezeichnet, dass zuckerhaltige Getränke eine Hauptschuld für Fettleibigkeit tragen, argumentieren Gegner der Zuckersteuer mit den gescheiterten Experimenten in Mexiko und Dänemark.

Tatsächlich ist es äußerst zweifelhaft, ob eine Zuckersteuer Fettleibigkeit gerade bei Jugendlichen wirksam bekämpfen kann. Für Marktführer Coca Cola käme es einer Selbstaufgabe gleich, das Rezept für die weltweit beliebte Classic Cola zu ändern. Stattdessen verkleinert Coca Cola lieber seine Flaschen auf dem britischen Markt, um subjektive Preissprünge durch die Steuer zu umgehen. Für Befürworter der Steuer bereits ein Erfolg. Doch die Diskussion über die Wirksamkeit der Zuckersteuer ist müßig, denn es wäre viel wichtiger, einmal die Logik hinter solchen Lenkungssteuern zu hinterfragen.

Volksernährungspolitik, die vor allem die Ärmsten trifft

Konsumsteuern, wie die Mehrwert- oder eine Zuckersteuer, haben eine oft übersehene Eigenschaft: Wie sehr sie den Steuerzahler belasten, hängt vor allem vom jeweiligen Haushaltseinkommen ab. Menschen mit geringen Einkommen geben häufig einen Großteil ihres Geldes für Konsumgüter des täglichen Lebens aus. Das führt dazu, dass sie im Vergleich zu Besserverdienern auch einen wesentlich größeren Anteil ihres Einkommens lediglich für Konsumsteuern aufwenden müssen. Eine Zuckersteuer würde also gerade die Ärmsten unserer Gesellschaft am härtesten treffen, während Besserverdiener vermutlich kaum etwas merken würden.

Aber vielleicht ist genau dies die Idee hinter einer Zuckersteuer. So zeigen doch viele Studien, dass in den unteren Einkommensschichten Fettleibigkeit wesentlich häufiger vorkommt. Da erscheint es doch nur logisch, eine Steuer zu wählen, die gerade diese Einkommensschichten besonders trifft und sie damit zum „richtigen“ Verhalten erzieht. Hat die britische Regierung also alles richtig gemacht? Nein, denn die Frage ist hier nicht nur, ob die Zuckersteuer logisch oder wirksam ist, sondern wie weit der Einfluss des Staates in die private Lebensgestaltung reichen sollte. Und am Ende ist gerade die Ernährung immer noch eine höchst private Entscheidung. Eine bestimmte Lebensweise mit fiskalischen Mitteln zu erzwingen ist selbstgefällige „Volksernährungspolitik“, die vor allem diejenigen, die sich kaum wehren können, in ihren persönlichen Entscheidungen beschränkt. Oder anders ausgedrückt: Was sagt es über das Bürgerverständnis einer Regierung aus, wenn sie es für nötig hält, den von ihr Regierten einen anderen Lebensstil aufzudrücken?

Die Politik sollte sich endlich von den ganz großen Lösungen verabschieden

Sicher, Fettleibigkeit und schlechte Ernährung sind ein großes Problem, und das gerade bei Kindern und Jugendlichen. Doch es ist kein Ausweg, den Verbraucher immer weiter zu entmündigen und ihm die individuelle Lebensweise bis in kleinste zu diktieren. Dabei sind insbesondere die von vielen angeführten Kosten für die Sozialversicherungen eben kein Argument für mehr staatlichen Paternalismus. Das Besondere an Sozialversicherungen ist schließlich, dass sie Bürgern in jeder Lebenslage helfen, unabhängig davon, wie sie in eine Notsituation geraten sind. Oder sollten Menschen in Not bei der Aufnahme ins Krankenhaus zukünftig anhand ihres individuellen „Lebensstilrisikos“ befragt und eingestuft werden? Sozialversicherungen sind eine humanitäre Errungenschaft aber sie dürfen nicht dazu umgedeutet werden, den Bürger zu gängeln.

Was also ist die Alternative zur Zuckersteuer? Der Gesetzgeber sollte sich von der Idee der Makro-Lösungen verabschieden. So lehrt uns der österreichische Nobelpreisträger und Ökonom Friedrich August von Hayek, dass die großen Lösungen für gesellschaftliche Probleme immer zum Scheitern verurteilt sind. Sie bedürfen eines allumfassenden Wissens über alle Gründe für ein Problem sowie alle möglichen Effekte einer Lösung, das von keiner Regierung jemals erlangt werden kann. In der Folge führen viele gut gemeinte Regelungen am Ende dann doch zu so genannten „negativen externen Effekten“. Und da staatliche Lösungen für ein Problem dann auch noch per se zentral angelegt sind, können sie nicht einmal untereinander verglichen werde.

Stattdessen führt auch in diesem Fall der erfolgreiche Weg nur über den mündigen und eigenverantwortlichen Bürger. Dieser muss durch Bildung und Zugang zu Informationen in die Lage versetzt werden, Entscheidungen differenziert zu treffen. Dazu gehört selbstverständlich auch die Abwägung von Gesundheitsgefährdung und Genuss, die uns der Staat weder abnehmen soll noch kann. Aufklärung über gesunde und ungesunde Ernährung von klein auf sowie Kennzeichnungspflichten hingegen stärken den Konsumenten in seiner Stellung. Dass einzig der Konsument eine Trendwende einleiten kann, zeigen nicht zuletzt der seit Jahren zurückgehende Zuckergehalt von Softdrinks und das stetig wachsende Angebot von zuckerfreien Softdrinks; nicht auf Druck einer Regierung, sondern auf Verlangen des mündigen Verbrauchers.

 

Photo: morzaszum from pixabay.com (CC0)

Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues und Florian Hartjen, Head of Strategy & Development bei Prometheus das Freiheitsinstitut.

Es ist ein häufig geäußertes Vorurteil, dass sich Verfechter einer offenen Marktwirtschaft für etablierte Unternehmen einsetzen. Doch das Gegenteil ist der Fall. Fürsprecher einer offenen Marktwirtschaft wünschen sich, dass Verbraucher in den Genuss möglichst vieler Angebote kommen – auch und vor allem von noch nicht etablierten Unternehmen. Alteingesessene Unternehmen haben offensichtlich gute Gründe, ihnen dienliche staatliche Eingriffe zu befürworten. Freunde der offenen Marktwirtschaft hingegen sprechen sich gegen derartige Bevorteilungen etablierter Anbieter aus, um bessere Voraussetzungen für Kooperation, Innovation und einen sinnvollen Ressourceneinsatz zu schaffen; vor allem zum Vorteil der Verbraucher.

Wider offene Märkte: Privilegien für etablierte Unternehmen

Etablierte Unternehmen erhalten regelmäßig viel politische Aufmerksamkeit. Gerät ein großes deutsches Unternehmen nach jahrelanger oder gar jahrzehntelanger Misswirtschaft ins Wanken, ruft dies immer wieder die Politik auf den Plan. Landesregierungen, Bundeswirtschaftsminister und häufig auch das Kanzleramt verfallen in hektischen Aktionismus, um eine in akute Schwierigkeiten geratene „Ikone der deutschen Wirtschaft“ zu retten. Air Berlin ist kein Einzelfall. Die lange Liste derartiger Interventionen umfasst Opel, Holzmann sowie die Commerzbank auf Bundesebene; Beiersdorf, Hapag-Lloyd und Salzgitter auf Landesebene.

Man könnte den Eindruck gewinnen, es sei Aufgabe einer marktwirtschaftlich ausgerichteten Wirtschaftspolitik Unternehmen zu schützen. Nicht zuletzt deshalb ist es ein häufiges Vorurteil, dass eine offene Marktwirtschaft zuvorderst den etablierten Unternehmen dienen würde. Doch staatliche Rettungsaktionen für Unternehmen und andere wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen sind mit der Idee einer offenen Marktwirtschaft gerade nicht vereinbar.

Offene Marktwirtschaft: Kooperation, Allokation und Innovation

Eine Marktwirtschaft bietet die Möglichkeit zu vielfältigen freiwilligen Kooperationen zwischen Marktteilnehmern. Seien es Transaktionen zwischen Unternehmen und Konsumenten oder das gemeinsame Arbeiten an einem Ziel innerhalb eines Unternehmens – Menschen, die auf Märkten und in Unternehmen arbeitsteilig kooperieren, können Dinge leisten, zu denen der Einzelne nicht im Stande wäre. Eine offene Marktwirtschaft zeichnet sich zudem dadurch aus, dass Käufer, Verkäufer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei entscheiden können, welche Leistungen sie erbringen und mit wem sie einen Vertrag schließen. Staatliche Markteintrittsbarrieren, die einigen Marktteilnehmer die freiwillige Kooperation verwehren, unterminieren die offene Marktwirtschaft.

Gleichzeit verringert die offene Marktwirtschaft negative Auswirkungen von Fehleinschätzungen. Setzt ein Unternehmen Ressourcen auf eine Weise ein, die von Verbrauchern nicht ausreichend gutgeheißen wird, erzielt es Verluste. In der offenen Marktwirtschaft werden solche Unternehmen früher oder später durch jene ersetzt, die durch Gewinne von ihren Kunden das Signal gesandt bekommen, dass sie den Ressourceneinsatz des Unternehmens befürworten. Dieser fortwährende Auswahlprozess, maßgeblich gelenkt durch die Verbraucher, mindert den verschwenderischen Umgang mit Ressourcen. Erhält der Staat durch seine Maßnahmen Unternehmen am Leben, deren Produkte von den Verbrauchern nicht mehr in ausreichender Weise nachgefragt werden, bleiben Ressourcen weiterhin an diese Unternehmen gebunden und werden nicht bestmöglich eingesetzt.

Die offene Marktwirtschaft minimiert durch das Ausscheiden ineffizienter Unternehmen nicht nur die Verschwendung von Ressourcen. Sie ist gleichfalls ein Innovationsgarant, da sie den Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Lösungen für ein Problem ermöglicht. Der Wettbewerb zwischen Unternehmen um Konsumenten ähnelt einer endlosen Casting-Show, bei der die Konsumenten die besten Kooperationspartner suchen und Unternehmen fortwährend als Kandidaten in die Show einsteigen können. Nur wer mit guter Produktqualität und angemessenen Preisen Konsumenten von den Vorteilen seiner Güter überzeugen kann, ist als Kooperationspartner interessant. Innovationen durch etablierte Unternehmen und Marktneulinge werden so angeregt.

Regulierungen: Häufig im Interesse etablierter Unternehmen

Nicht nur in Notsituationen können sich etablierte Unternehmen regelmäßig auf die Hilfe des Staates verlassen. Auch in ruhigen Zeiten setzen, wie schon Adam Smith zu berichten wusste, insbesondere etablierte Unternehmen auf den Staat, um den für sie unangenehmen Druck durch Konkurrenten zu mindern. Um zu verhindern, dass ihre Kunden bessere Kooperationsangebote anderer Unternehmen erhalten, sind sie versucht, staatliche Regulierung dahingehend zu beeinflussen, dass ihre Marktposition geschützt wird. Wieso stehen Ihre Chancen diesbezüglich nicht schlecht?

Die simple Logik: Gut organisierte und kleine Interessengruppen sind besonders schlagkräftig. Beispielsweise ist ein Verband, der einige weniger oder ein paar hundert Unternehmen vertritt, gut organisiert im Vergleich zu den Millionen Kunden dieser Unternehmen und den Steuerzahlern. In Verbänden organisierte Unternehmen können sich recht schnell auf gemeinsame Positionen einigen und ihre Koordination erfordert relativ wenig Aufwand. Eine gemeinsame Position der Verbraucher zu ermitteln und wirkungsvoll zu koordinieren, ist nahezu aussichtslos.

Fronten, die so entstehen, sind mitunter erstaunlich. So setzt sich beispielsweise eine Arbeitsgemeinschaft kleiner und mittlerer Unternehmen gegen die Freihandelsabkommen CETA und TTIP ein, während sich der BDI für TTIP ausspricht. Die kleinen und mittleren Unternehmen fürchten die Konkurrenz ausländischer Unternehmen auf ihren Heimatmärkten. Doch es ist gerade die Konkurrenz unter Unternehmen, die zum Wohle von Verbrauchern wirkt.

Konkrete Beispiele staatlich durchgesetzter Interessenpolitik finden sich viele. Prominent sind in Deutschland das Verbot von Fahrdienstleistern wie Uber und die Preisbindung für Bücher oder Medikamente. Immer wieder wird Verbrauchern der Zugang zu Kooperationspartnern verwehrt, die ihnen gegebenenfalls bessere Angebot machen könnten – häufig mit Hinweisen auf den Schutz der Verbraucher selbst.

„Für offene Märkte“ nicht „für Unternehmen“

Eine durch offene Märkte geprägte Wirtschaftsordnung gibt Marktteilnehmer die Freiheit, zwischen Kooperationspartnern zu wählen. Wer als Kooperationspartner zu unattraktiv ist, hat das Nachsehen. Anders als im Falle Air Berlins geschehen, sollte der Staat etablierten Unternehmen, auch wenn sie straucheln, nicht helfend zur Seite stehen. Wer für offene Märkte eintritt, steht deshalb in vielen Fällen nicht auf der Seite alteingesessener Unternehmen. Vielmehr stellt er sich den Interessen etablierter Unternehmen entgegen, die von etwaigen Wettbewerbsbarrieren profitieren.

Der offene Markt ist gerade kein Raum, in dem Unternehmen wie Haifische und unterstützt von Marktbefürwortern wehrlose Verbraucher ausnehmen. Ist ein Markt offen, werden Kooperation, Innovation und der effiziente Ressourceneinsatz von Unternehmen befördert. Von der Teilnahme an diesem Positivsummenspiel profitieren in ihren Rollen als Konsumenten, Arbeitnehmer und Unternehmer am Ende alle Mitglieder der Gesellschaft.

Erstmals veröffentlicht bei IREF.