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Es geschehen noch Zeichen und Wunder – selbst in Brüssel. Letzte Woche hat das Parlament der Europäischen Union mit 318 zu 278 Stimmen gegen die Reform des Urheberrechts gestimmt und sich damit gegen das Votum des eigenen Rechtsausschusses gestellt. Dieser hatte zuvor knapp für die Reform gestimmt. Bereits in Deutschland ist das so genannte Leistungsschutzrecht gescheitert. Es sollte Zeitungsverlagen für Textschnipsel, die beispielsweise über Google verbreitet wurden, eine Vergütung sichern. Jetzt hat man diese Frage auf die EU-Ebene gehoben. Die Befürworter der EU-Reform, wie der Initiator des Vorschlags Axel Voss (CDU), möchten mithilfe der Reform die Verhandlungsposition von Zeitungsverlagen gegenüber Internet-Konzernen verbessern. Doch ist das die Aufgabe des Staates? Muss der Staat einen schrumpfenden Zeitungsmarkt durch eine solche Gesetzgebung subventionieren? Wohl kaum. Handlungsbedarf gibt es hier nicht. Im Gegenteil, Portale, auch diejenigen der Zeitungsverlage, profitieren nicht unerheblich von der Suchfunktion durch Google. Sie müssen sich selbst weiterentwickeln und auf den Wandel reagieren, sonst verschwinden sie vom Markt.

Auch die geplanten Upload-Filter gehören zu diesem Angriff auf das Internet. Denn die vorgeschlagene Reform des Urheberrechts zieht notwendigerweise einen „Upload-Filter“ nach sich, der hochgeladene Daten vor der Freigabe auf Rechtmäßigkeit prüfen soll. Aufgrund der unklaren Rechtslage werden die Betreiber der Websites immer den strengsten „Upload-Filter“ verwenden, um Klagen vorzubeugen. Dadurch werden jedoch auch im großen Umfang legale Inhalte aus dem Verkehr gezogen.

Das Urheberrecht unterliegt in Zeiten des Internets einem Wandel, der viele Wirtschaftsbereiche verändert und der nicht in Deutschland oder in der EU aufgehalten werden kann. Das EU-Parlament hat die Frage erstmal auf September verschoben. Das ist eine gute Nachricht aus Brüssel.

 

Erstmals veröffentlicht bei Tichys Einblick.

Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues und Fabian Kurz, Student der Volkswirtschaftslehre, ehemaliger Praktikant bei Prometheus. 

Freier Handel über Grenzen hinweg erhöht den Wettbewerb, senkt die Preise und steigert die Vielfalt an Produkten. Für die Verbraucher ist das mehr als nützlich. Trotzdem halten viele Regierungen an Handelshemmnissen fest oder errichten sogar neue. Wenn die einseitige Deregulierung nicht möglich ist, sind Freihandelsabkommen die zweitbeste Alternative.

Niedrigere Preise, höhere Qualität und mehr Auswahl. Dies ist nicht der Slogan eines schwedischen Möbelhauses, sondern die positiven Auswirkungen von freiem Handel auf Konsumenten. Konsumenten profitieren von der Abschaffung von Handelsbarrieren zwischen Ländern, da der Wettbewerb durch Unternehmen aus dem Ausland nicht nur für eine größere Produktvielfalt, sondern auch für niedrigere Preise sorgt. Es ist kein Zufall, dass gerade Länder, die besonders am internationalen Handel teilhaben, auch relativ wohlhabend sind.

Konsumenten profitieren auch vom einseitigen Abbau von Handelsbarrieren. Dennoch beobachten wir Zölle, Quoten und Regulierungen, die die freiwillige Kooperation von Menschen über Landesgrenzen hinweg einschränken. Von diesen Handelsbarrieren profitieren auf Kosten der Konsumenten vor allem Eigner und Angestellte ausgewählter Unternehmen. Sie setzen sich gegen den einseitigen Abbau von Handelsbarrieren ein. Freihandelsabkommen können ein „zweitbestes“ Ergebnis herbeiführen, wenn das „erstbeste“ Ergebnis des unilateralen Barrienabbaus aufgrund des Einflusses von Interessengruppen außer Reichweite ist.

Protektionismus schadet

Zu Handel kommt es, wenn mindestens zwei Beteiligte sich vom Tausch von Gütern oder Dienstleistungen gegen Geld einen Vorteil versprechen. Dass Handel stets für alle Handelspartner wünschenswert ist, erschließt sich den meisten Menschen intuitiv. Würde eine Person einen Nachteil erwarten, würde sie sich schlicht nicht an dem Handel beteiligen. So ist es nicht überraschend, dass sich niemand für Handelsbarrieren zwischen zwei Stadtteilen innerhalb einer Stadt, zwischen zwei Städten innerhalb eines Bundeslandes oder zwischen zwei Bundesländern ausspricht. Selbst für Handelsbarrieren zwischen Staaten innerhalb der EU setzen sich glücklicherweise nur noch wenige ein.

Umso verwunderlicher ist es, dass sich barrierefreier Handel über Landes- und EU-Grenzen hinaus nicht der gleichen Beliebtheit erfreut. Auch hier sind an Transaktionen auf beiden Seiten Personen beteiligt, die beide einen Vorteil aus dem Handel erwarten.

Einseitiger Abbau von Handelsbarrieren nichts Neues

Nicht nur der Abbau von Zöllen und anderen Handelsbarrieren auf Seiten beider Handelspartner, wie die meisten Freihandelsabkommen es vorsehen, ist vorteilhaft, sondern auch der einseitige Abbau von Handelsbarrieren. So können ausländische Unternehmen ohne Zollverpflichtung den inländischen Konsumenten attraktivere Angebote als zuvor unterbreiten. Inländische Firmen können Güter, die sie zur Weiterverarbeitung benötigen, günstiger einkaufen und ihre Waren und Dienstleistungen günstiger an In- wie Ausländer verkaufen. Der Verzicht auf den einseitigen Abbau von Handelsbarrieren als „Vergeltung“ für die Handelsbarrieren eines anderen Landes schadet somit vor allem den inländischen Konsumenten.

Der wahrscheinlich bekannteste Fall von einseitigem Abbau von Handelshemmnissen stammt aus dem 19. Jahrhundert in England. Richard Cobden und seine Mitstreiter in der „Anti-Corn Law League“ brachten 1846 die hohen Zölle und Einfuhrbeschränkungen auf Lebensmittel zu Fall. Eine erhebliche Verbesserung der Lage für die einfache Bevölkerung in den darauffolgenden Jahren war die Folge.

Ein aktuelles Beispiel sind die sogenannten „Preferential Trade Arrangements“. Diese nutzen insbesondere Industrieländer, um einseitig Zölle für Entwicklungsländer auf bestimmte Produkte zu reduzieren. Die Zahl der gemeldeten einseitigen Zoll-Reduzierungs-Programme hat sich von einem im Jahr 1970 auf 31 im Jahr 2016 erhöht. Allein vom Programm der Europäischen Union profitieren sowohl Menschen in 80 relativ armen Ländern als auch Konsumenten in der EU von der Zollfreiheit ausgewählter Güter aus diesen Ländern. Allerdings sind nur etwas mehr als 25% der Güter aus diesen Ländern von Zöllen befreit. Bei Landwirtschaftlichen Produkten sind sogar nur ca. 19% der Güter zollbefreit.

Die Corn Laws und die Preferential Trade Arrangements zeigen, dass die Idee des einseitigen Abbaus von Handelsbarrieren nicht so ungewöhnlich ist, wie es auf den ersten Blick scheint.

Lobbyinteressen gegen unilateralen Barrierenabbau

Warum ist der einseitige Abbau von Handelsbarrieren nicht die Regel? Offene Märkte sind nicht per se im Interesse von Unternehmen. Während sie sich den Marktzugang im Ausland wünschen, scheuen sie zusätzlichen Wettbewerb im Inland. Unternehmen wünschen sich stets größere Märkte für ihre eigenen Produkte und möglichst wenig lästige Wettbewerber. Um zu verhindern, dass sie sich im Inland zusätzlichen Wettbewerbern ausgesetzt sehen, ohne leichteren Marktzugang im Ausland zu erhalten, haben Unternehmen und ihre Stakeholder ein Interesse, sich gegen den einseitigen Abbau von Handelsbarrieren einzusetzen.

Freihandelsabkommen: Zweitbeste Lösungen

Freihandelsabkommen können ein Ausweg aus dieser Situation sein. Inländische Unternehmen lassen zusätzlichen Wettbewerb im Inland durch ausländische Unternehmen zu und erhalten dafür im Gegenzug leichteren Marktzutritt im Ausland.

„Erstbest“ wäre es, wenn Regierungen sich auf die Lobbybemühungen von Unternehmen erst gar nicht einließen, die Unternehmen somit keinen Anreiz für Lobbying hätten und die Regierungen einseitig Handelsbeschränkungen aufheben würden. Obwohl wünschenswert, leben wir nicht in einer Welt, in der politische und unternehmerische Interessen gänzlich voneinander getrennt sind.

Freihandelsabkommen können auch in anderer Hinsicht „zweitbeste“ Lösungen sein. So können Freihandelsabkommen als Instrument dienen, mit dem sich Politiker besser an die Reduzierung von Handelsbarrieren binden können. Wurde ein Abkommen einmal geschlossen, sind die Kosten der Wiedereinführung von Zöllen für die Politiker höher als in Abwesenheit eines Abkommen. Daher ist es weniger wahrscheinlich, dass einmal abgebaute Handelsbarrieren wiedereingeführt werden.

Freierer Handel

Zwar gibt es keine Garantie, dass Vertreter von Interessengruppen auf die Ausgestaltung von Freihandelsabkommen so sehr Einfluss nehmen, dass sie die Situation für Konsumenten verschlechtern, statt sie zu verbessern. Dennoch können Freihandelsabkommen grundsätzlich ein Instrument sein, um mit dem Lobbydruck von Unternehmen umzugehen und freieren Handel verbindlich umzusetzen. Freihandelsabkommen führen leider nie zu Freihandel, aber häufig zu freierem Handel.

Zuerst erschienen bei IREF.

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Während sich alle Augen in dieser Woche auf das Treffen von Präsident Emmanuel Macron und Bundeskanzlerin Angela Merkel richteten, haben sich in dieser Woche in Meseberg auch Finanzminister Olaf Scholz und sein französischer Amtskollege Bruno Le Maire getroffen und über den Einstieg in eine europäische Arbeitslosenversicherung verständigt. Das ist bemerkenswert. Hatte man doch bislang den Eindruck, dass die Vergemeinschaftung von Risiken zunächst mal bei den Schulden (Europäischer Stabilitätsmechanismus) und den Sparguthaben (Europäische Einlagensicherung) haltmachen würde.

Doch weit gefehlt. Die Sozialversicherungen sind wohl als nächstes dran. Die gemeinsame Erklärung von Le Maire und Scholz spricht dabei eine sehr deutliche Sprache. Darin heißt es: „Im Hinblick auf die Stabilisierung der sozialen Sicherung in der Eurozone sollten die nationalen Systeme der Arbeitslosenversicherung während des gesamten Konjunkturzyklus einen ausgeglichenen Saldo aufweisen und in guten Zeiten Rücklagen bilden. In einer schweren Wirtschaftskrise könnten die nationalen Systeme durch einen Stabilisierungsfonds auf Ebene der Eurozone ergänzt werden. Der Fonds könnte den nationalen Sozialversicherungssystemen in einer Wirtschaftskrise, die mit erheblichen Arbeitsplatzverlusten einhergeht, Geld leihen.“ Naheliegend ist dabei wohl ein Rückversicherungssystem als Übergang wie es bereits beim geplanten Europäischen Einlagensicherungssystem vorgesehen ist.

Die Erklärung der beiden Finanzminister klingt stark nach 1970er Wirtschaftspolitik. In schlechten Zeiten das Geld ausgeben, damit Konjunktur entsteht, die die Arbeitslosigkeit reduziert, um dann von den Mehreinnahmen das aufgelaufene Defizit zurückzuführen. Das hat historisch nie geklappt. 1972 sagte Helmut Schmidt einmal: „Lieber 5 Prozent Inflation als 5 Prozent Arbeitslosigkeit.“ Damit begründete er eine bis dahin ungeahnte Ausgaben- und Schuldenpolitik des Staates. Mitte der 1970er Jahre hatte der damalige Bundeskanzler dann beides. Dieser Irrglaube der Steuerbarkeit von Konjunkturverläufen hat bislang nirgends funktioniert. Die Finanzierung von Arbeitslosigkeit kann keine Arbeitsplätze schaffen. Auch die aktive Arbeitsmarktpolitik ist vielfach wirkungslos. Mitnahmeeffekte sind systemimmanent.

Natürlich ist die Zahl der Arbeitslosen in Europa, in der EU und insbesondere in der Euro-Zone zu hoch. Gerade die Jugendarbeitslosigkeit ist in Südeuropa besorgniserregend und führt vielerorts zu Perspektivlosigkeit. In Griechenland beträgt die Jugendarbeitslosigkeit 45 Prozent, in Frankreich über 20 Prozent, in Italien über 33 Prozent und in Spanien sogar über 34 Prozent. Doch die Ursache dafür läßt sich nicht mit noch mehr Umverteilung in der EU lösen. Das Problem sind Markteintrittshürden für Geringqualifizierte. Das Arbeitsrecht privilegiert in diesen Ländern die Arbeitsplatzbesitzenden und diskriminiert diejenigen, die einen Arbeitsplatz suchen. Vielfach hohe Mindestlöhne verhindern die Einstellung von jungen Menschen und ein fehlendes duales Ausbildungssystem lassen ein „Training on the Job“ nicht zu.

Viele dieser Probleme haben historische und kulturelle Wurzeln. Umverteilung zu Lasten derer, die es anders und vielleicht auch besser machen, hilft da wenig. Auch noch mehr öffentliche Investitionen durch die EU oder über ein Eurozonen-Budget zu finanzieren, ist dabei wenig hilfreich. Der jetzt von Angela Merkel als Deal für das Entgegenkommen Macrons in der Flüchtlingspolitik zugestandene Schlechtwetterfonds im „niedrigen zweistelligen Milliardenbereich“ ist bestenfalls ein Placebo. Wahrscheinlich richtet er aber mehr Schaden als Nutzen an. Wenn bei schlechter Wirtschaftslage Euro-Staaten über diesen Fonds „gepampert“ werden, dann sind auch hier den Mitnahmeeffekten Tür und Tor geöffnet.

Man kann es drehen und wenden wie man will: Die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und ihren Produkten kann nicht durch staatliche Investitionen erreicht werden. Hier sind andere Dinge viel Wesentlicher. Dazu gehört eine Eigentumsordnung, die Investoren aus dem eigenen Land und von außen einlädt, dauerhaft am Standort zu investieren. Dazu gehört ein Arbeitsrecht, das durchlässig ist und jungen Menschen Chancen gibt. Und es gehört eine Administration des Staates dazu, die möglichst frei von Korruption und Bevorteilung ist. Dies erfordert die Gleichheit vor dem Recht und den Staat als Dienstleister der Bürger. Gerade davon sind wir auch im eigenen Land Lichtjahre entfernt. Wenn Merkel und Macron die EU zukunftssicher machen wollen, sind das die Baustellen, an denen gearbeitet werden müsste.

Erstmals veröffentlicht bei Tichys Einblick.

Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues und Benjamin Buchwald, Research Fellow bei IREF, Student von Public Economics an der Leuphana Universität Lüneburg.

Der Economic Freedom of the World Index misst die wirtschaftliche Freiheit rund um den Globus. Im deutschsprachigen Raum fällt auf, dass sich alle drei Staaten auf hohem Niveau bewegen. Und doch gibt es signifikante Unterschiede. Vor allem bei Staatsgröße und Regulierung lässt die Schweiz Deutschland und Österreich deutlich hinter sich.

Unter den drei Ländern der DACH-Region ist die Schweiz das mit Abstand reichste. Bereinigt um Preisunterschiede ist das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf in der Schweiz über 25 % höher als in Deutschland und Österreich. Schweizer sind nicht nur reicher, sie sind auch wirtschaftlich freier. Die wirtschaftliche Freiheit gemessen im Rahmen des Economic Freedom of the World Index nahm über die vergangenen 45 Jahre zwar in allen DACH-Ländern zu, war aber in der Schweiz stets am meisten ausgeprägt. Stärker als ihre Nachbarn profitieren die Schweizer davon, innerhalb eines verlässlichen Rechtsrahmens frei zu entscheiden, was sie produzieren und konsumieren, mit wem sie tauschen und welche Verträge sie abschließen. Insbesondere hinsichtlich zurückhaltender Staats- und Regulierungstätigkeit dient die Schweiz als Vorbild für ihre deutschsprachigen Nachbarstaaten.

Economic Freedom of the World

Wirtschaftliche Freiheit bezeichnet die Fähigkeit der Mitglieder einer Gesellschaft, ökonomischen Handlungen nachzugehen und Waren sowie Dienstleistungen ohne äußere Zwänge zu produzieren, zu handeln und zu verbrauchen. Wirtschaftliche Freiheit liegt vor, wenn wirtschaftliche Aktivität vornehmlich koordiniert wird durch individuelle Entscheidungen und freiwillige Transaktionen auf offenen Märkten auf der Grundlage klar definierter und verlässlich durchgesetzter Eigentumsrechte.

Am häufigsten wird in wissenschaftlichen Arbeiten der Economic Freedom of the World Index als Maßstab für wirtschaftliche Freiheit verwandt. Er basiert auf einer jährlichen Umfrage, die weltweit durch mehr als 70 Think Tanks durchgeführt und vom kanadischen Fraser Institute federführend veröffentlicht wird.

Ranking und Komponenten wirtschaftlicher Freiheit

Der Economic Freedom of the World Index bewertet, wie nah Institutionen und politische Maßnahmen eines Landes dem Ideal eines Staates kommen, der sich auf die Bereitstellung einiger weniger öffentlicher Güter beschränkt, Eigentumsrechte sichert und so wirtschaftliche Freiheit garantiert.

Auf Grundlage der gesammelten Daten werden die bewerteten Länder gerankt. Hohe Punktzahlen signalisieren einen hohen Grad an wirtschaftlicher Freiheit. Im jüngsten Untersuchungsjahr 2014 belegte Hongkong mit einer Punktzahl von 9,03 vor Singapur, Neuseeland und der Schweiz den ersten Platz. Schlusslicht war Venezuela mit 3,29 – direkt vor dem südamerikanischen Land lagen Libyen, die Republik Kongo und Argentinien.

Die Punktzahl eines Landes errechnet sich aus fünf Subkategorien: [1] Size of Government, [2] Legal System and Security of Property Rights, [3] Sound Money, [4] Freedom to Trade Internationally und [5] Regulation. Insgesamt berücksichtigt der Index 42 verschiedene Variablen, die helfen, den Grad der wirtschaftlichen Freiheit eines Untersuchungslandes einzuschätzen.

Deutschland, Österreich und die Schweiz: Wirtschaftlich freier als 1970

Für Deutschland, Österreich und die Schweiz (DACH-Region) sind Daten bis 1970 verfügbar. Sie offenbaren langfristig eine positive Entwicklung: In allen drei Ländern wurde für 2014 ein höherer Grad an wirtschaftlicher Freiheit gemessen als vor 45 Jahren.

 

Zwei Befunde fallen ins Auge: Erstens, die höchsten Punktzahlen wurden in den DACH-Ländern zu Beginn der 2000er Jahre erreicht. Für die nachfolgenden Jahre sank der Grad der gemessenen wirtschaftlichen Freiheit in allen drei Ländern. Dieser Trend scheint sich jedoch in jüngerer Vergangenheit wieder umzukehren. Seit 2010 sind leicht steigende Punktzahlen zu verzeichnen. Zweitens, seit Beginn der Datenerhebung ist die Punktzahl der Schweiz immer am höchsten. Während der Abstand zu Österreich über die Zeit sank, blieb der Abstand zu Deutschland seit 1975 stabil. Österreich konnte seine relative Position folglich deutlich verbessern. Deutschland fiel innerhalb des Trios relativ zurück.

Rechtsstaatlichkeit und Schutz von Eigentumsrechten: Entwicklung ähnlich, aber bedenklich

Eine Analyse der fünf Unterkategorien des Economic Freedom of the World Index legt die Treiber der Gesamtentwicklungen offen. In der Subkategorie Legal System and Security of Property Rights ähneln sich die DACH-Länder. Hierin fallen Aspekte wie unparteiische Gerichte, Schutz von Eigentumsrechten, Integrität der Rechtsordnung, rechtliche Vollstreckung von Verträgen und die Zuverlässigkeit der Polizei. Die Kategoriepunktzahlen lagen seit den 1980er Jahren auf hohem Niveau nahe beieinander.

 

Allerdings ist in den letzten Jahren ein Rückgang zu beobachten. In Österreich wird etwa die Unabhängigkeit der Gerichte schlechter bewertet als in der Vergangenheit. Deutschland weist die niedrigsten Punktzahlen beim Schutz von Eigentumsrechten auf. Das größte Land der DACH-Region fällt in der Subkategorie Legal System and Security of Property Rights hinter seine Nachbarländer zurück, weil insbesondere die Kosten für Unternehmen aufgrund von Kriminalität steigen und die Zuverlässigkeit der Polizei schwächer eingeschätzt wird als noch vor einigen Jahren.

Geldpolitik

Stabil hohe Werte – auch im internationalen Vergleich – weisen die DACH-Länder in der Subkategorie Sound Money auf. Bewertet werden die Geldwertstabilität sowie die Freiheit, Fremdwährungskonten zu führen.

 

Unbeachtet bleiben bei dieser Betrachtung mit Fokus auf die Inflationsrate jedoch die Risiken der unkonventionellen Maßnahmen der EZB und der Schweizerischen Notenbank der vergangenen Jahre. Der Schweizer Franken mit Ruf als sicherer Hafen in unsicheren Zeiten scheint dem Kriterium Sound Money unter diesen Voraussetzungen stärker zu entsprechen als der Euro.

Weniger freier Handel

Einen entscheidenden Einfluss auf das Sinken der Gesamtpunktzahlen zu Beginn der 2000er Jahre hat der deutliche Abfall der Werte in der Subkategorie Freedom to Trade Internationally. Anhand der Komponenten Zölle, Regulierungsbarrieren, Schwarzmarkt-Wechselkurse sowie Kontrolle der Bewegung von Kapital und Menschen wird eingeschätzt, wie leicht Handel zwischen Menschen im Untersuchungsland und Handelspartnern in anderen Staaten möglich ist.

 

Heute stehen dem internationalen Handel in den Ländern der DACH-Region deutlich gravierendere Barrieren entgegen als noch vor 15 Jahren. Deutsche, Österreicher und Schweizer unterliegen beim Waren- und Dienstleistungsaustausch mit ausländischen Partnern heute mehr eingrenzender Bestimmungen. Diese Entwicklung ist insbesondere auf den Ausbau nichttarifärer Handelshemmnisse und stärkere Kapitalkontrollen zurückzuführen.

Staats- und Regulierungstätigkeit: Vorbild Schweiz

Große Unterschiede zwischen der Schweiz und ihren beiden Nachbarländern gibt es in den Subkategorien Size of Government und Regulation. Hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Der höhere Grad an gemessener wirtschaftlicher Freiheit in der Schweiz lässt sich vor allem mit dem deutlich besseren Abschneiden des Landes in diesen beiden Kategorien erklären.

Size of Government analysiert, inwieweit Staaten auf politische Prozesse setzen, um die Allokation von Ressourcen, Gütern und Dienstleistungen zu beeinflussen. Nimmt die Staatstätigkeit im Verhältnis zu den Ausgaben von Individuen, Haushalten und Unternehmen zu, nimmt der Staat stärkeren Einfluss auf die Ressourcenallokation und die wirtschaftliche Freiheit wird reduziert.

 

Obwohl die Entwicklungen in Deutschland und Österreich seit den 1990er Jahren in diesem Bereich zu begrüßen sind, hinken die beiden Länder gegenüber der Schweiz weiter deutlich hinterher. Die Abstände sind nur unwesentlich geringer geworden. Deutsche und österreichische Regierungen setzen in höherem Maße auf staatlichen Konsum, Transfers und Subventionen. Außerdem ist der höchstmögliche Grenzsteuersatz auf Einkommen höher als in der Schweiz, mit der Ausnahme zweier französischsprachiger Kantone.

Auch in der Subkategorie Regulation schneidet die Schweiz deutlich besser ab. Regulierungen werden auf dem Kredit- und dem Arbeitsmarkt sowie hinsichtlich der Einschränkungen für Unternehmen untersucht.

 

In allen drei Bereichen wird die Schweiz freier bewertet als Deutschland und Österreich. Über die Zeit hinweg hat sich dies nicht geändert. Am größten fällt der Abstand im Bereich der Arbeitsmarktregulierungen aus, insbesondere weil Abschlüsse und Kündigungen von Arbeitsverträgen in der Schweiz weniger reglementiert sind.

Wirtschaftliche Freiheit fördern

Die erneut leicht steigenden Gesamtpunktzahlen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz stimmen verhalten optimistisch. Dennoch wäre ein nachdrücklicherer Einsatz für mehr wirtschaftliche Freiheit im DACH-Raum wünschenswert – speziell in Deutschland und Österreich. Die Schweiz sollte insbesondere hinsichtlich einer zurückhaltender Staats- und Regulierungstätigkeit als Vorbild genommen werden.

Wirtschaftliche Freiheit geht mit positiv zu bewertenden gesellschaftlichen Entwicklungen einher: weniger Armut, höhere Pro-Kopf-Einkommen, höhere Lebenserwartungen sowie mehr politische und bürgerliche Freiheiten. Ein Mehr an Rechtsstaatlichkeit, Schutz von Eigentumsrechten und Freihandel sowie weniger Regulierungen, die oft regressive Wirkungen mit sich bringen, wären wünschenswert.

Zuerst erschienen bei IREF.

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Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues, und Justus Lenz, Leiter Haushaltspolitik bei Die Familienunternehmer/Die Jungen Unternehmer.

Während in den Wirtschaftswissenschaften an Hochschulen klar ist, welchen Nutzen Märkte und Transaktionen grundsätzlich bringen, besteht an Schulen akuter Handlungsbedarf. Oft gibt es gar keine Lehrbücher und wenn, dann stellen sie Markttransaktionen als Nullsummen- oder gar Negativsummenspiel dar. Es wird Zeit, dass ökonomisches Grundwissen in die Schulen und die Schulbücher gelangt.

Eine grundlegende Erkenntnis der Ökonomik ist, dass die Teilnehmer beider Seiten einer Transaktion auf Märkten stets erwarten, von dieser zu profitieren – sonst würden sie nicht an ihr teilnehmen. Diese für viele offensichtliche Erkenntnis wird von den meisten Autoren in die Ökonomik einführender Lehrbücher dennoch in den ersten Kapiteln betont. Sie gehen anscheinend davon aus, dass der für beide Seiten entstehende Vorteil nicht für jedermann offensichtlich ist. Es wäre zu erwarten, dass Lehrbücher für den Schulbetrieb denen für Studienanfänger der Volkswirtschaftslehre folgen würden und den win-win Charakter von Transaktionen auf Märkten betonen. Leider neigen einige deutsche Schulbücher außerhalb des seltenen Wirtschaftsunterrichts dazu, Transaktionen auf Märkten als Nullsummenspiele mit Gewinnern und Verlierern zu skizzieren. Schulbuchautoren – gerade jene fachfremder Werke – sollten sich schlicht an den Standardeinführungstexten der Volkswirtschaftslehre für den Universitätsbetrieb orientieren, anstatt ihren anscheinend bestehenden marktkritischen Neigungen nachzugeben.

Ökonomik in deutschen Schulbüchern: Zwei Studien

Die Darstellung wirtschaftlicher Themen und Zusammenhänge in deutschen Schulbüchern wurde bereits 2010 umfassend von Justus Lenz in einer qualitativen Studie des HWWI im Auftrag des Liberalen Instituts der Friedrich-Naumann-Stiftung untersucht. Dabei zeigte sich, dass die Darstellung wirtschaftlicher Themen häufig einseitig marktkritisch bis marktskeptisch war. Dies galt besonders für Erdkunde- und Geschichtsbücher sowie etwas weniger ausgeprägt für Politik- und Sozialkundebücher. Einzig die untersuchten Bücher für den Wirtschaftsunterricht waren weitestgehend frei von marktkritischen Voreingenommenheiten. Eine aktuelle Studie des Zentrums für ökonomische Bildung der Universität Siegen im Auftrag von DIE FAMILIENUNTERNEHMER bestätigt diese Ergebnisse. Allerdings machen die Autoren eine leicht positive Entwicklung seit 2010 aus.
Besonders relevant ist die Präsentation von Märkten in Materialien angrenzender Disziplinen, da die meisten Kinder und Jugendlichen während ihrer Schulzeit bedauerlicherweise keinen eigenständigen Wirtschaftsunterricht haben, dessen Lehrbücher neutraler sind. Nur in Baden-Württemberg gibt es seit dem Schuljahr 2016/2017 ein eigenständiges Pflichtfach Wirtschaft. In NRW soll ein eigenständiges Schulfach Wirtschaft an allen weiterführenden Schulen eingeführt werden. In einigen anderen Bundesländern gibt es Mischfächer, wie Politik und Wirtschaft in Niedersachen oder Wirtschaft und Recht in Bayern.

 

Positivsummenspiel Marktwirtschaft

Zentrale – und für einige Menschen kontraintuitive – Erkenntnis der Ökonomik ist, dass Interaktionen auf Märkten am besten als Positivsummenspiele zu verstehen sind: Sowohl die Verkäufer von Waren und Dienstleistungen als auch die Käufer profitieren von ihren Transaktionen. Reich wird in einer offenen Marktwirtschaft, wer anderen besonders erfolgreich attraktive Angebote macht. Man denke nur an Fußballspieler, Musiker oder jüngst die erfolgreichsten unter den Internetunternehmern. Sie schaffen mit ihrer Arbeit Güter und Dienstleistungen, die andere für so wertvoll erachten, dass sie bereit sind, dafür zu bezahlen und so zum Einkommen der Anbieter beitragen.
Es handelt sich bei Transaktionen auf Märkten nicht um Nullsummenspiele, bei denen einer das gewinnt, was sein Gegenüber verliert. Es gewinnen beide Parteien.

Märkte als Nullsummenspiele in Schulbüchern

Es ist bedenklich, dass deutsche Schulbücher die bei Nicht-Ökonomen relativ weit verbreitete Wahrnehmung von Märkten als Arenen für Nullsummenspiele bekräftigen, anstatt über die kontraintuitive Beschaffenheit von Märkten als Orte für Positivsummenspiele aufzuklären.
So dominieren in den untersuchten Erdkunde- und Geographiebüchern beim Thema Globalisierung und Freihandel marktskeptische Perspektiven. Es werden eher die Risiken der Globalisierung als die Chancen betont. Wiederholt finden sich Passagen, in denen der Eindruck erweckt wird, Globalisierung und Marktwirtschaft würden vor allem viele Verlierer produzieren: „Der Großteil der Bevölkerung hat aber keinen Vorteil vom Welthandel.“ In einem anderen Werk wird suggeriert, grenzüberschreitender Handel und Globalisierung kämen einem Negativsummenspiel gleich, das uns in Summe ärmer macht: „Dem alten Standort werden Arbeitsplätze, Wirtschaftskraft und Steuern entzogen. Problematisch am neuen Standort ist häufig die Missachtung von Umwelt- oder Arbeitsschutz für die Arbeitskräfte.“
Das Verständnis von Handel als Positivsummenspiel, von dem beide Seiten profitieren, wird den Schülern hingegen häufig nicht nähergebracht.

Positive Tendenz und Vorbild Schweiz

Die Studie von 2010 vergleicht die Lage in Deutschland mit der in der Schweiz. Dort erfolgt in Schulbüchern eine vorurteilsfreiere Diskussion von Marktphänomenen als in Deutschland. In den letzten Jahren scheint sich jedoch in Deutschland etwas getan zu haben. Die jüngste Schulbuchstudie kommt zum Ergebnis, dass die Darstellung wirtschaftlicher Sachverhalte in den letzten Jahren zumindest etwas ausgewogener wurde. So finden sich in Erdkunde- und Geographiebüchern sowie in Geschichtsbüchern stärkere Bemühungen zu fachkundig austarierten Darstellungen ökonomischer Phänomene. Auch wenn das Gesamtergebnis immer noch unbefriedigend ist, so gibt dies in Kombination mit Diskussionen über die Einführung eines eigenständigen Faches Wirtschaft in weiteren Bundesländern doch Anlass zur Hoffnung.

Zuerst erschienen bei IREF.