Photo: Josh Withers from Unsplash (CC 0)

Von Kalle Kappner, Promotionsstudent an der Humboldt-Universität zu Berlin, Research Fellow bei IREF, Fackelträger von Prometheus.

Unkompliziert auf einer WG-Couch übernachten; sich im Privat-PKW vom Flughafen zur Stadtmitte fahren lassen; den Umzug von ein paar Studenten durchführen lassen – immer mehr Menschen nutzen die vielfältigen, oft sehr preiswerten Angebote digitaler Plattformunternehmen wie Airbnb, Uber oder TaskRabbit. Noch ist die volkswirtschaftliche Bedeutung dieser digitalen Plattformen gering. Doch dass ihr Potenzial groß ist, wird durch die in der gegenwärtigen Pandemie sprunghaft ansteigende Nachfrage nach Lieferangeboten anschaulich demonstriert.

Zunehmend geraten allerdings die Arbeits- und Vergütungsbedingungen sogenannter Plattformarbeiter unter Kritik. Befürchtet wird, dass digitale Plattformen lang bewährte Absicherungs- und Arbeitsschutzmechanismen des Normalarbeitsverhältnisses aushöhlen und durch eine prekäre „Gig-Ökonomie“ ersetzen.

Die empirische Evidenz zeichnet ein nuanciertes Bild. Nur ein kleiner Teil der digitalen Plattformarbeiter nutzt die Gig-Ökonomie als Haupteinkommensquelle. Die meisten Gelegenheitsplattformarbeiter schätzen die Flexibilität und die guten Honorare für Programmier-, Consulting- und Recherche-„Gigs“. Unzufrieden äußern sich niedrigqualifizierte Plattformarbeiter ohne alternative Einkommensquellen – eine Minderheit, deren unattraktive „Gigs“ sich angesichts hoher Lohnkosten für niedrigqualifizierte Normalarbeitsverhältnisse kaum mehr in attraktive „Jobs“ umwandeln lassen.

Um das Potenzial der durch Arbeitnehmer überwiegend geschätzten Gig-Ökonomie zu bewahren, sollte die Politik davon absehen, Vermittlungsunternehmen wie klassische Arbeitgeber zu regulieren. Stattdessen gilt es, für niedrigqualifizierte Plattformarbeiter ausreichend Vorsorge- und Absicherungsmöglichkeiten zu schaffen.

Was ist die digitale Gig-Ökonomie?

Grundlage der digitalen Gig-Ökonomie sind neue internetbasierte Vermittlungsplattformen, auf denen sich Anbieter und Nachfrager von Produkten und Dienstleistungen finden. Transaktionen kommen dabei in der Regel einmalig, zeitlich eng befristet oder projektbasiert zustande – eine langfristige oder gar unbefristete Bindung über einen konkreten Gig hinaus wird von beiden Seiten nicht intendiert.

Ökonomen bezeichnen derartige auf Vermittlungsplattformen basierende Arrangements als zwei- und vielseitige Märkte. Zwar handelt es sich dabei nicht um ein grundsätzlich neues Geschäftsmodell – man denke an Kreditkartenunternehmen, Flohmärkte oder Shopping-Center. Doch die neuen digitalen Plattformen zeichnen sich durch ihr rasantes Wachstum, Ortsungebundenheit und die geringe Anzahl von Intermediären zwischen Endkunden und Anbietern aus.

Wer seine Schlafcouch vermietet, andere im Privatwagen durch die Stadt fährt oder kurzfristig beim Umzug hilft, ist rechtlich kein Angestellter von Airbnb, Uber oder TaskRabbit, sondern ein selbständiger „Plattformarbeiter“, der das jeweilige Plattformunternehmen für die Vermittlung bezahlt. Abzugrenzen sind die neuen digitalen Plattformarbeiter nicht nur von festangestellten Arbeitnehmern, sondern auch von Offline-(Solo-)Selbständigen.

Digitale „Gigs“: Nur selten Haupteinkommensquelle

Wie groß ist die digitale Gig-Ökonomie in Deutschland? Für 2017 schätzten die OECD und der aktuelle „Crowdworking Monitor“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales den Anteil der digitalen Plattformarbeiter an der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland auf etwa 3 bzw. 4 % – nah am Mittelfeld der OECD-Länder und den in Studien von McKinsey und JP Morgan Chase ermittelten 4 % für die USA. Deutlich mehr Menschen haben zumindest zeitweise Erfahrungen in der digitalen Gig-Ökonomie gesammelt. So berichtet der „Crowdworking Monitor“ , dass etwa 7 % der Erwachsenen in Deutschland bereits Dienste auf digitalen Plattformen angeboten haben. Eine europaweite Studie schätzte den Anteil 2018 dagegen auf 10,4 % – wiederum nah am europäischen Mittelfeld. Eine Studie der Universität von Hertfordshire gab 2016 sogar einen Anteil von 14 % der deutschen Erwerbsbevölkerung an.

Plattformarbeit stellt dabei überwiegend einen Nebenverdienst dar. So beziffert der „Crowdworking Monitor“ den Anteil der „hauptberuflichen“ digitalen Plattformarbeiter auf 28 % – der Rest bezieht sein Einkommen überwiegend aus einem klassischen Arbeitsverhältnis. Unter den in einer Bertelsmann-Studie 2018 befragten Plattformarbeitern ordneten sogar nur 10 % ihre Plattformarbeit als Haupterwerbstätigkeit ein.

Plattformarbeit: Überwiegend lukrativer Nebenverdienst

Die Gig-Ökonomie ist noch klein, doch sie wächst. Vielen Beobachtern bereitet das Sorgen. Sie assoziieren die Gig-Ökonomie mit Lohndumping, Verlagerung von Risiken von Arbeitgebern auf Arbeitnehmer und der Erosion klassischer sozialer Absicherungssysteme und Tarifverträge. Uber, Lieferando und Co., so die Kritik, würden aufgrund ihres formalen Vermittlerstatus durch das Raster lang etablierter Sozial-, Gewerkschafts- und Arbeitsschutzregulierungen fallen; gleichzeitig könnten diese Unternehmen ihre auf Netzwerkeffekten basierende Marktmacht ausnutzen, um den formal selbständigen Plattformarbeitern schlechte Arbeitsbedingungen zu diktieren. Langfristig, so die Befürchtung, würden tarifgeschützte Arbeitsplätze in unregulierte Scheinselbständigkeitsverhältnisse umgewandelt – ein Prozess, der im Bereich von niedrigqualifizierten haushaltsnahen sowie Logistik- und Transport-Dienstleistungen schon weit vorangeschritten sei.

Systematische Erhebungen legen jedoch nahe, dass nur eine Minderheit der in der Gig-Ökonomie Tätigen unter prekären Arbeitsverhältnissen leidet. Die Bertelsmann-Umfrage von 2018 zeigt, dass in Deutschland neben Airnbnb (Platz 1) und Lieferando (Platz 2) vor allem auf Consulting-, Recherche- und Programmier-Tätigkeiten spezialisierte Anbieter wie „Freelancer“ (Platz 3), „Clickworker“ (Platz 4), „Testbirds“ (Platz 5) und „Amazon M Turk“ (Platz 6) einen großen Teil der digitalen Plattformarbeit vermitteln. Die dort tätigen Plattformarbeiter verdienen weitaus mehr als der Durchschnitt der nicht-freiberuflich tätigen Bevölkerung. Umfragen legen nahe, dass sie ihre Arbeitsbedingungen überwiegend positiv einschätzen. Im „Crowdworking Monitor“ gaben nur 5 % der in Deutschland Befragten an, aus Mangel an Alternativen an der Plattformökonomie teilzunehmen. Im Offlinebereich ist der Anteil der „unfreiwillig Selbständigen“ höher. So gaben in der McKinsey-Studie von 2016 31 % der Offline-Selbständigen in den USA an, ein festes Angestelltenverhältnis vorzuziehen – unter den hauptberuflichen Online-Selbständigen waren es nur 13 %.

Niedrigqualifizierte Jobs: Zusätzliches Angebot

Die Gig-Ökonomie ist eine Quelle lukrativer Nebenverdienste für Hochqualifizierte. Die Erfahrungen niedrigqualifizierter Plattformarbeiter sind jedoch weniger rosig. Eine Auswertung von Interviews in Großbritannien zeigt, dass digitale Plattformarbeiter, denen gering entlohnte Tätigkeiten als Haupteinkommensquelle dienen, unzufriedener sind als jene, die vergleichbare Tätigkeiten in einem festen Arbeitsverhältnis ausführen. Auch in Deutschland werden die Arbeitsbedingungen von niedrigqualifizierten Plattformarbeitern kritisch eingeschätzt. Die im hochqualifizierten Bereich geschätzte Flexibilität der Gig-Ökonomie hinsichtlich Arbeitszeiten, -pensum und -tempo wird von niedrigqualifizierten Plattformarbeitern eher nachteilig gesehen – dort sehnt man sich nach festen Arbeitszeiten und Stunden- statt Stücklöhnen.

Fraglich ist jedoch, inwiefern unattraktive Arbeitsbedingungen für Fahrer, Lieferboten und Haushaltshilfen auf deren Vermittlung via Uber, Lieferando und TaskRabbit zurückzuführen sind. Stellen wir uns vor, dass die Plattformen aufgrund eines Verbots schließen müssten – würden anschließend im gleichen Ausmaß normale Arbeitsverhältnisse zu attraktiveren Bedingungen entstehen? Wenngleich keine systematischen Untersuchungen zu diesem Szenario existieren, wirkt eine Bejahung angesichts der meist hohen Substituierbarkeit der betroffenen Tätigkeiten und der bestehenden Arbeitsmarktbarrieren wie dem Mindestlohn optimistisch. Im Gegenteil ist es wahrscheinlich, dass die Gig-Ökonomie dort zusätzliche Arbeitsgelegenheiten schafft, wo die in konventionellen Arbeitsverhältnissen anfallenden impliziten Lohnkosten durch das Arbeitgeberrisiko und Sozialbeiträge eine Beschäftigung nicht mehr profitabel machen.

Beispiel Uber: Plattform nicht zum Arbeitgeber machen

Der Fahrdienstvermittler Uber ist die vielleicht bekannteste – und akademisch am besten erforschteste – digitale Plattform im niedrigqualifizierten Bereich. Sowohl durch die Umgehung effizienzhemmender Regulierung wie der Tarif- und Konzessionspflicht, als auch durch Einsatz innovativer Algorithmen kann Uber Fahrten zu deutlich geringeren Preisen vermitteln als traditionelle Taxi-Unternehmen. Die durch Ubers Effizienzvorteile gegenüber dem traditionellen, stark regulierten Taxi-Markt entstehenden Vorteile für Konsumenten – gerade jene mit geringem Budget – sind klar dokumentiert, auch für Deutschland.

Ebenso dokumentiert ist allerdings, dass Uber-Fahrer im Schnitt pro Stude weitaus weniger verdienen als ihre konzessionierten Kollegen im Taxi und auf viele nicht-monetäre Vergütungsbestandteile verzichten müssen. Entsprechend werden die Arbeitsbedingungen von Uber-Fahrern oft als abschreckendes Beispiel für die Gefahren der digitalen Plattformökonomie gehandelt. Das gilt auch für Deutschland: Uber erhielt unter zehn untersuchten Plattformen im niedrigqualifizierten Bereich in der Fairwork-Studie 2020 hinsichtlich der Arbeitsbedingungen die schlechteste Bewertung. Nicht zuletzt auf Druck der Taxi-Lobby reagiert die Politik bisher hauptsächlich mit Regulierungsansätzen, die Uber zu einem konventionellen Arbeitgeber und Uber-Fahrer zu konventionellen Arbeitnehmern machen sollen.

Systematische Untersuchungen zeigen jedoch, dass viele Uber-Fahrer – durchaus repräsentativ für andere digitale Plattformen – Fahr-Gigs überwiegend als Nebenverdienstmöglichkeit verstehen, die durch die Plattform gebotene Flexibilität schätzen und eine weitere Regulierung überwiegend nicht befürworten. Diese Wünsche sollte die Politik respektieren und sich auf die Schaffung zusätzlicher freiwilliger Absicherungs- und Vorsorgemöglichkeiten für Plattformarbeiter konzentrieren. In Deutschland könnte dies etwa durch ein analog zur bewährten Künstlersozialkasse strukturiertes Modell geschehen. Plattformarbeiter würden entsprechend Ansprüche gegenüber den etablierten Sozialversicherungsträgern erwerben, ohne dass die Betreiber digitaler Plattformen formal zu deren Arbeitgebern werden. Angesichts der abnehmenden Attraktivität der gesetzlichen Rentenversicherung sollte auf eine Versicherungspflicht verzichtet werden.

Erstmals erschienen bei IREF.

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