Photo: Daniel Novta from Flickr (CC BY 2.0)

Von Dr. Hubertus Porschen, Vorsitzender des Verbandes “Die Jungen Unternehmer“, CEO der App-Arena GmbH.

Noch nie von Nudging gehört? Dann sollten Sie das schnell ändern. Denn betroffen sind wir alle. Aus dem Englischen übersetzt bedeutet Nudging „schubsen“. Es ist ein Werkzeug, mit dem menschliche Schwächen systematisch korrigiert oder ausgenutzt werden können – ein Schubser in die vermeintlich richtige Richtung. Im Bundeskanzleramt gibt es dafür seit 2015 drei Referenten – bislang.

Verhaltensmuster lenken

Das Konzept des Nudging stammt aus der Verhaltensökonomie. Es setzt auf psychologische Methoden, um menschliche Entscheidungen zu beeinflussen, zu lenken, zu manipulieren. Da klassische Marketingstrategien an Einfluss verlieren, bedient sich neuartiges Marketing mittlerweile des Nudging. Ohne sich manipuliert zu fühlen, soll der Kunde sich zum Kauf entscheiden. Aus meiner Sicht eine fragwürdige Praxis.

Unbegrenzte Ideen für staatliches Nudging

Auch der Staat möchte Nudging nutzen. Er will bestimmte Verhaltensweisen seiner Bürger korrigieren, da sie in seinen Augen zu viele Fehlentscheidungen treffen, weil sie emotional oder spontan handeln, oder zu träge seien. Zugleich kann nicht alles mit staatlichen Ge- oder Verboten belegt werden. Bekanntestes Beispiel für staatliches Nudging ist die Gestaltung von Zigarettenpackungen, die Raucher abschrecken soll. Künftig könnten noch viele andere  Branchen von Eingriffen betroffen sein, denn die Wunschliste für staatliches Nudging ist unbegrenzt: Die Menschen sollen sich gesünder ernähren, weniger Fleisch essen, das Klima schonen, für das Alter vorsorgen, Organe spenden, moralisch gut handeln und und und. Als Unternehmer sehen wir die staatliche Beeinflussung der Menschen kritisch, zumal auch in die unternehmerische Freiheit eingegriffen wird.

Nudging soll „Gutes“ bewirken

Die meisten Leute sind sich einig: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein wichtiger Faktor im Arbeitsleben. Hier soll zwischen Männern und Frauen Gleichberechtigung herrschen. In der Elternzeit werden auch Väter ermutigt, sich eine Auszeit zu nehmen und ein paar Monate auf den Nachwuchs aufzupassen. Das Ehegattensplitting führt jedoch langfristig zu einem entgegengesetzten Effekt. Die steuerlichen Vorteile führen dazu, dass sich der Job der Frau in der Partnerschaft oftmals nicht mehr lohnt – sie bleibt zu Hause. Ein Schubser in die falsche Richtung, denn so fördert man keine Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Ein weiterer fragwürdiger Nudge, mit ähnlicher Wirkung, ist das Betreuungsgeld. Familien werden dafür belohnt, ihre Kinder nicht in eine Betreuungsstelle zu schicken. Die Mütter müssen zweimal überlegen, ob nun eine Teilzeit-Stelle, oder doch der komplette Verzicht auf einen Job lohnenswerter ist.

Paternalismus versus mündige Bürger

Der paternalistische Staat geht vom Grundsatz aus, dass der Staat weiß, was gut ist für seine Bürger. Entsprechend lenkt er sie. Befürworter einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung lehnen diese Sichtweise kategorisch ab. Klug geworden durch historische Erfahrungen gehen sie von einem anderen Ansatz aus: Von dem mündigen, eigenverantwortlichen Bürger, der frei handeln kann und darf, solange er die Freiheit seiner Mitbürger nicht beschränkt. Das Ergebnis ist eine offene, pluralistische Gesellschaft, die auch unternehmerische Freiheit umfasst.

Subtile Manipulation politischen Denkens

Politisches Nudging beinhaltet immer ein normatives Urteil, d.h. ein Werturteil, wie bestimmte Dinge in der Welt beschaffen sein sollen. Nudging für eine politische Agenda kann leicht in falsche Hände gelangen. Das ist brandgefährlich. Wissend, dass Menschen dem Schwarmverhalten unterliegen, können sie im Denken und Akzeptieren subtil dorthin getrieben werden, wo man sie haben will!

Eigenständigkeit und Eigenverantwortung werden untergraben

Wir erleben derzeit in der Politik – weltweit – eine wachsende Missachtung und Geringschätzung von Fakten. An ihre Stelle treten zunehmend Gefühlsströmungen. Insbesondere durch die sozialen Medien haben die Verstärkermechanismen für „gefühlte“ Zusammenhänge und Behauptungen stark zugenommen. Für den Staat mag es verlockend sein, gewisse postfaktische Tendenzen in seinem Sinne zu lenken. Das eigenständige Denken und Handeln des Einzelnen – als Bürger, Verbraucher, Unternehmer – wird untergraben. Dadurch werden die Grundlagen einer freiheitlichen, pluralistischen Gesellschaft schleichend ausgehöhlt. Nudging für die politische Agenda ist deshalb ein klares No Go!

Photo: Sascha Kohlmann from Flickr (CC BY-SA 2.0)

Von Dr. N. Christian Hesse, wirtschaftspolitischer Referent und Redenschreiber.

Wie konnte es zu Trump und Brexit kommen, obwohl doch die Meinungseliten nachdrücklich vor den Folgen gewarnt haben? Von den zwei wichtigsten Erklärungssträngen – dem ökonomischen und dem kulturellen – wäre vor allem der politischen Linken die ökonomische Erklärung lieber, da sie dann ihre bekannten Umverteilungsinstrumente ins Spiel bringen könnten.  In Umfragen ist allerdings der kulturelle Erklärungsstrang bedeutender. Weder für Trump-Wähler noch für Brexiteers war die ökonomische Ungleichheit wahlentscheidend. In der Brexit-Kampagne wurde der Widerstandsgeist gegen eine als paternalistisch, regelbrechend und abgehoben dargestellte Brüsseler Elite geweckt. Der Hauptslogan der Brexiteers war „take back control“, nicht „increase taxes and redistribution“. Gegen welche Art von Elite sich die amerikanischen Wähler richteten, zeigt der Kandidat Trump. Er zählt zwar zur ökonomischen, nicht aber zur kulturellen Elite. Auch seine Wähler sind im Durchschnitt keineswegs so ökonomisch unterprivilegiert, wie oft behauptet wird.

Die Politologen Inglehart und Norris haben sich die Motive von Trump-Anhängern und Brexiteers genauer angesehen.[1] Sie erkennen einen kulturellen backlash und ein tiefes Misstrauen gegen das linksliberale Establishment. Sowohl in den USA als auch in Großbritannien gibt es eine verbreitete, große Sorge vor illegaler Migration, vor allem aus wenig entwickelten Ländern. Aus dieser Sorge lässt sich noch keine generelle Fremdenfeindlichkeit und erst recht keine rassistische Einstellung ablesen, wohl aber eine Skepsis an der von vielen Kommentatoren gepriesenen Multi-Kulti-Gesellschaft.

Bei der nach diversen Gleichheitsidealen strebenden Meinungselite in Politik und Medien löst derartige Skepsis befremden aus. Denn die konkreten Probleme bei der praktischen Umsetzung der gut gemeinten Ideale dringen in die Elitenblasen kaum vor. Solche Blasen, in der sich jeder seine politische Meinung und moralische Erhabenheit bestätigen lässt, gab es freilich schon immer. Die heutige Blase der Meinungseliten ist aber nicht nur besonders groß, sondern auch besonders homogen. In der US-Hauptstadt Washington haben ganze 92,8 Prozent der Wähler Hilary Clinton gewählt. Unter US-Hauptstadtjournalisten sind die Präferenzen traditionell noch pro-demokratischer.[2]

Die Parteienpräferenz deutscher Meinungseliten ist zwar auch stark linkslastig, aber immerhin etwas gleichmäßiger verteilt. Für die Meinungspluralität bringt dies dennoch wenig, wenn sich alle im Bundestag vertretenen Parteien – mit einigen Abstrichen bei CSU und Linke – bei den entscheidenden europa-, gesellschafts-, migrations- und energiepolitischen Fragen weitgehend einig sind. Ein politisch korrekter Sprachcode erschwert es zusätzlich, die ohnehin ähnlichen Positionen zu unterscheiden. Es verwundert nicht, wenn in einer solchen Blase die Diskussionskultur leidet, der politische Wettstreit erlahmt und der Kontakt zur Außenwelt mehr und mehr abreißt. Die Kluft zwischen Journalisten und Lesern wächst genauso wie die zwischen Politikern und Wählern. Die resultierende Verdrossenheit beruht dann oft auf Gegenseitigkeit.

Es scheinen also weniger Neid und materielle Sorgen, auch kein (Fremden-)Hass zu sein, der viele Briten und US-Amerikaner bei ihrer Wahlentscheidung leitete. Eher eine Mischung aus Ohnmacht, Ärger und Verunsicherung. Ohnmacht, den Eliten in Washington bzw. Brüssel ausgeliefert zu sein. Ärger, sich für den eigenen Lebensstil und die eigenen Wertvorstellungen von diesen Eliten noch beschimpfen zu lassen. Verunsichert sind viele Menschen, wenn die Globalisierung, die EU-Integration und die internationalen Flüchtlingsströme abseits sanktionsbewährter Regeln über sie hereinbrechen. Vor allem die illegale Zuwanderung bereitet vielen Menschen große Sorgen. Forget the economy. It’s immigration, stupid.

Die Antworten der Meinungseliten, auch in Deutschland, fallen nun unterschiedlich aus. Einige wollen mit staatlichen Transfers die Gemüter beruhigen. In Österreich steckt die Regierung den Rentnern vor der kritischen Präsidentenwahl noch schnell 100 Euro zu. Andere verfolgen hartnäckig einen pädagogischen Ansatz. Die Politik müsse nur noch besser erklärt werden. Wieder andere werden pathetisch, geschichtsvergessen und maßlos. Nicht jede Kritik am Euro ist gleich eine Kriegserklärung, nicht jeder Tweet Trumps das Ende des Westens und nicht jeder rechte Kommunalpolitiker die Reinkarnation Hitlers.

Ordoliberale Ideen drohen im Wettstreit zwischen linken Meinungseliten und rechtem Protest unter die Räder zu kommen, wenn Protektionismus, Umverteilung und Konjunkturprogramme den scheinbar kleinsten gemeinsamen Nenner bilden. Wer weder den Bürgern, noch den selbst gesetzten Regeln, noch dem Markt mehr traut, dem bleiben nur politische Lösungen. Dabei wäre gerade hier mehr Skepsis angebracht.

Ordoliberale haben ein Grundvertrauen in die Bürger, in das Recht und in den Markt. Ihre Prinzipien und Werte können viele Menschen überzeugen, die sich enttäuscht von den Eliten abwenden. Sie müssen nur glaubhaft vertreten werden.

Freihandel

Der marktwirtschaftliche Wettbewerb und freier Handel, auch über Ländergrenzen hinweg, sind ebenso zentrale wie umstrittene Prinzipien der ordoliberalen Konzeption.  Zahlreiche Missverständnisse rund um den Freihandel halten sich hartnäckig. Während sein Beitrag zur weltweiten Armutsbekämpfung und zum friedlichen Miteinander beharrlich unterschätzt wird, wird er für globale Fehlentwicklungen verantwortlich gemacht, mit denen er oft gar nichts zu tun hat. Ob wachsende Ungleichheit, globale Finanzkrisen oder Klimawandel: Ein Freihandel im ordoliberalen Sinne ist Teil der Lösung, nicht des Problems. So waren für die Finanzkrise 2008 nicht unregulierte, sondern fehlregulierte Märkte ursächlich. Man kann für den Freihandel sein, und die organisierte Verantwortungslosigkeit auf den internationalen Finanzmärkten kritisieren. Ordoliberale tun dies. Es würde schon helfen, den freien Güterhandel gedanklich stärker vom freien Personenverkehr zu trennen. Mehr Freihandel muss nicht mit mehr Migration einhergehen. Ganz im Gegenteil. Die internationale Arbeitsteilung macht Migration oft entbehrlich. Zudem kann Freihandel den Migrationsdruck mindern, indem er die wirtschaftlichen Perspektiven in den Herkunftsländern verbessert.

Doch ganz ohne Zumutungen ist auch der globale Freihandel nicht zu haben. Auf kulturelle Spannungen bietet der Freihandel alleine keine passende Antwort. Denn er beschleunigt den Strukturwandel und verändert damit den Alltag vieler Menschen oft schneller, als es ihnen recht ist. Dabei entwickelt er eine Eigendynamik, die zum Ohnmachtsgefühl der Bürger beiträgt. Doch diese Ohnmacht lässt sich begrenzen, ohne das ordoliberale Freihandelsprinzip aufzugeben. Es kommt darauf an, wie der Freihandel vertreten wird, unter welchen Spielregeln er stattfindet und wie diese Regeln durchgesetzt werden.

Demut

Das entscheidende ordoliberale Bewertungskriterium sind die Regelinteressen der souveränen Bürger. Die einzelnen Gesellschaftsmitglieder sind der Ausgangs- und Zielpunkt, keine Kollektive. Denn jeder Einzelne hat bestimmte Werte, Bedürfnisse, Kenntnisse, Fähigkeiten. Das Wissen einer Gesellschaft ist daher in Millionen Köpfen verteilt und, wie Hayek betonte, in den Traditionen, Sitten und Moralvorstellungen gespeichert. Kein Mensch kann sich in seiner kurzen Lebensspanne mehr Wissen aneignen als ein über Jahrhunderte währender Selektionsprozess. Einen anderen Eindruck zu erwecken, ist anmaßend. Doch die oben beschriebenen Eliten tun oft genau das. Wissensanmaßend sind zum Beispiel Politiker, die glauben, die Technologien der Zukunft zu kennen, Volkswirte, die auf zwei Nachkommastellen genau berechnen, wie viele Arbeitsplätze durch eine Subvention angeblich geschaffen wurden oder wie viel Euro und wie viel Cent der Brexit kostet, und Journalisten, die vom postfaktischen Zeitalter sprechen, ganz so, also hätte es jemals ein faktisches Zeitalter gegeben. Wissensanmaßend sind aber auch Bürger, die hinter jeder Hecke eine groß angelegte Verschwörung vermuten. Unwissen mag ärgerlich sein. Gefährlich aber ist, es sich nicht einzugestehen.

Es sind oft einfache Dinge, an die es zu Erinnern gilt: Politiker sollten nicht so tun, als ob sie ihr eigenes Geld, und nicht das der Steuerzahler, verteilen. Journalisten sollten zwischen Meinung und Nachricht, Wissenschaftler zwischen normativer und positiver Analyse unterscheiden können und diesen Unterschied auch kenntlich machen. Wir alle sollten die Regeln des anständigen Umgangs nicht vergessen, auch wenn wir uns bei Facebook einloggen. Im gleichen Maße, in dem sich Meinungseliten und Wutbürger zurücknehmen, gehen auch Ärger bzw. Überheblichkeit ihnen gegenüber zurück. Gegenseitiges Vertrauen kann wieder wachsen. Denn demütiges Auftreten bedeutet immer auch, dem anderen ein eigenes, souveränes Urteil zuzutrauen.

Subsidiarität

Um nicht nur dem Ärger, sondern auch dem Ohnmachtsgefühl der Menschen zu begegnen, hilft das Subsidiaritätsprinzip. Die Möglichkeiten, den globalen Freihandel lokal steuern zu können, mögen begrenzt sein. Dafür gibt es viele andere Politikfelder, über die die Menschen vor Ort am besten entscheiden können. Die Schweizer zeigen, wie das geht. Hier stimmen die Bürger direkt über viele Sachfragen ab. Wenn die Bürger aber nur alle Schaltjahre an die Urnen dürfen, entlädt sich die aufgebaute Frustration, oft recht unabhängig vom Anlass der Wahl.

In kleineren, dezentralen politischen Einheiten bekommen die Bürger so Kontrolle zurück. Sie können vor Ort die Konsequenzen von lokalen Entscheidungen und Regeln spüren und die handelnden Politiker für diese Konsequenzen haftbar machen. Fehler werden schneller erkannt und können entsprechend schneller korrigiert werden. Ein Wettbewerb um die besten Regeln wird möglich. Damit Entscheidungskompetenz nach unten abgegeben wird, braucht es oben die Einsicht, nicht alles regeln zu können – Demut also – und Vertrauen in die Bürgersouveränität, möglichst vor Ort über gute Regeln des Zusammenlebens entscheiden zu können.

Rechtsstaatlichkeit

Diese Regeln muss im ordoliberalen Ansatz der Staat durchsetzen und sich vor allem selbst an sie halten. Im Großen wie im Kleinen: Völkerrechtswidrige Kriege, gebrochene Verträge (Schengen), Klauseln (No-Bail-Out), Verbote (EZB-Staatsfinanzierung) und Abkommen (Dublin) tragen ebenso zur Erosion des Rechtsstaats bei wie No-Go-Areas, Abschiebeversagen, fehlender Respekt vor Polizisten und Delikte, bei denen erst gar keine Anzeige mehr aufgenommen wird. Das fatale Signal kommt bei den Bürgern an. Bei denen, die schon länger hier leben und bei denen, die es erst seit kurzem tun. Erodierendes Recht trug so zu erschütternden Taten vom Kölner Hauptbahnhof, der Freiburger Dreisam und dem Berliner Breitscheidplatz bei.

Um Regeln durchzusetzen und um, wie Wilhelm Röpke es ausdrückte, das Allgemeine und Dauernde zu bewahren, braucht es starke, unabhängige Institutionen. In einem funktionierenden Rechtsstaat mit einer starken Verfassung können einzelne Interessensgruppen wenig Einfluss nehmen und einzelne Politiker wenig bleibenden Schaden anrichten. Der Rechtsstaat hat seit dem 8. November 2016 deshalb auch bei den US-Demokraten neue Anhänger gefunden. Die Institutionen in den USA werden in den nächsten Jahren Gelegenheit haben, ihre Stärke zu beweisen. Die Institutionen der EU und insbesondere der Eurozone haben diesen Beweis bislang nicht erbracht. Mit jedem Regelbruch verlieren sie weiter an Vertrauen. Es mangelt in der Eurozone an glaubwürdigen Sanktionsmechanismen und letztlich an Exit-Optionen auch für Staaten, die sich an die Regeln dauerhaft nicht halten können oder wollen.

Fassen wir zusammen

Ohnmächtig, verärgert und verunsichert haben viele Menschen Donald Trump gewählt oder für den Brexit gestimmt. Darüber kann man sich echauffieren. Oder man kann mit ordoliberalen Prinzipien antworten. Der Freihandel bietet wirtschaftliche Perspektiven gerade für die Ärmsten. Gegen die Ohnmacht hilft die Rückverlagerung von Kompetenzen auf untere Ebenen. Die Antwort auf den Vertrauensverlust der Meinungseliten ist mehr Demut und eine konsequent rechtstaatliche Politik.

Die Chance ist da, für eine glaubwürdig vertretene ordoliberale Politik als Gegenentwurf zur linksliberalen Meinungselite und als Gegen-Gegenentwurf zum rechtsnationalen Protest Mehrheiten zu gewinnen. Das zeigt sich selbst im sozialistisch geprägten Frankreich und am Kandidaten Fillon. Dieser hatte es mit einer wirtschaftsliberalen und wertkonservativen Agenda zum aussichtsreichen Kandidaten gebracht. Sein Beispiel zeigt aber auch, wie schnell die Glaubwürdigkeit wieder weg ist, wenn man die eigenen Prinzipien nicht auch vorlebt. In Großbritannien und den USA sieht der Economist[3] die Regierungschefs vor dem Dilemma, nicht gleichzeitig populistische und marktwirtschaftliche Konservative sein zu können, wenn sie nicht entweder die Wähler oder die Märkte enttäuschen wollen. Die hier beschriebenen Prinzipien weisen einen Ausweg, den zumindest Theresa May vielleicht auch nutzen wird. Währenddessen vertiefen sich innerhalb der EU die Gräben weiter. Um diesen Prozess zu stoppen, sollten wir uns allen voran in Deutschland, dem Land Ludwig Erhards, wieder auf ordnungspolitische Prinzipien und damit auf die Erfolgsfaktoren der Sozialen Marktwirtschaft besinnen.


[1] Vgl. Inglehart, R. und P. Norris (2016): Trump, Brexit, and the Rise of Populism: Economic Have-Nots and Cultural Backlash.

[2] Vgl. Tim Groseclose (2011): „Left turn: How Liberal Media Bias Distorts the American Mind.“

[3] http://www.economist.com/blogs/buttonwood/2017/01/fatal-contradictions?fsrc=scn/fb/te/bl/ed/

Erstmals erschienen auf The European.

Photo: Wikimedia Commons (CC 0)

Von Dr. Titus Gebel, Unternehmer, Mitgründer der Deutschen Rohstoff AG, Gründer der Initiative “Free Private Cities“.

Vor vielen hundert Jahren waren die Menschen in Deutschland eingeengt durch Landesherren, Lokalfürsten und Bischöfe, die hohe Steuern forderten und das tägliche Leben bis ins kleinste regulierten. Der Kaiser war fern und hatte wenig Macht. Wer Freiheit, Selbstbestimmung und wirtschaftliche Verbesserung suchte, für den gab es nur einen Weg. Er musste in eine Freie Reichsstadt gelangen. Denn der Spruch „Stadtluft macht frei“ galt zu jener Zeit wörtlich. Der Leibeigenschaft konnte entgehen, wer entflohen und nach einer Frist von einem Jahr und einem Tag nicht wieder gefasst wurde. Am besten verließ man die Stadt während dieses Zeitraums nicht; „nach Jahr und Tag“ galt man als freier Mann.

Wieso konnten Freie Reichsstädte überhaupt existieren? Wieso ließen die Fürsten das zu? Tatsächlich waren „Freie und Reichsstädte“ das Ergebnis eines langen Kampfes ihrer Bewohner um mehr Selbstbestimmung. Dieses Abtrotzen von Rechten vom jeweiligen Stadtherrn, von vielen Rückschlägen gezeichnet, mündete schließlich in eine Art Stadtverfassung bis hin zur weitgehenden Unabhängigkeit (Freie Städte) bzw. Direktunterstellung unter kaiserliche Hoheit (Reichsstädte).

In der Stadt Köln etwa fand erstmals 1074 ein größerer Aufstand gegen den herrschenden Erzbischof statt, aufgrund von dessen Ungerechtigkeiten gegenüber Kölner Kaufleuten. Dieser wurde brutal niedergeschlagen. Aber der Drang zu mehr Eigenständigkeit war nicht aufzuhalten. 1103 ist ein eigenes Gericht erwähnt, das Schöffenkolleg, das vom erzbischöflichen Stadtherrn unabhängig war. Ab 1130 bezeichneten sich die Schöffen nach römischem Vorbild als Senatoren. 1216 konnte erstmals ein Stadtrat gegen den Widerstand des Erzbischofs eingerichtet werden. Schließlich verbündeten sich die Kölner 1288 mit einem der umliegenden Territorialfürsten gegen ihren Erzbischof, und besiegten diesen in der Schlacht von Worringen. Seitdem verwalteten sich die Kölner selbst.

Ähnliche Entwicklungen fanden anderswo statt. Die Freien Reichsstädte blühten auf und zogen scharenweise neue Siedler an. Und dann geschah etwas Überraschendes. Die bisherigen Stadtherren versuchten auf einmal nicht mehr, die städtische Unabhängigkeit zu verhindern, sondern versprachen im Gegenteil Ansässigen und Neusiedlern verbriefte Stadtrechte auf ihrem Territorium. Sie wussten um die wirtschaftliche Prosperität freier Städte und rechneten sich dadurch einen eigenen Vorteil aus. Die Städte wiederum bildeten im Laufe der Zeit mächtige Bündnisse wie den Süddeutschen Städtebund oder die Hanse, welche in ganz Nordeuropa Mitgliedstädte hatte und auch Großmächten trotzen konnte.

Vor diesem Hintergrund soll ein Vorschlag gemacht werden, wie wir in Anknüpfung an historische Vorbilder und unter Zuhilfenahme moderner Entwicklungen unser Zusammenleben in Zukunft gestalten könnten. Die Rede ist von Freien Privatstädten.

Analysieren wir zunächst den „Markt des Zusammenlebens“: Staaten existieren, weil offenbar eine Nachfrage nach ihnen besteht. Eine staatliche Ordnung schafft einen Rahmen, innerhalb dessen der Mensch sozial interagieren und friedlich Leistungen und Güter tauschen kann. Das Bestehen von Sicherheit und festen Regeln macht es möglich, dass Menschen in grosser Zahl mit- und nebeneinander leben können. Ein derartiges Zusammenleben ist so attraktiv, dass dafür auch erhebliche Freiheitseinschränkungen akzeptiert werden. Vermutlich würden selbst die meisten Nordkoreaner das Verbleiben in ihrem Land dem freien, aber einsamen Robinson-Dasein vorziehen.

Wenn man nun die Leistungen des Staates bieten und gleichzeitig dessen Nachteile – immer mehr Besteuerung, Bevormundung und Gängelung bei gleichzeitig permanenter Änderung der Spielregeln – vermeiden könnte, hätte man ein besseres Produkt geschaffen. Mein persönliches Fazit nach über 30 Jahren politischer Aktivität lautet, dass echte Freiheit im Sinne von Freiwilligkeit und Selbstbestimmung auf demokratischem Wege nicht zu erreichen ist. Diese Werte werden schlicht nicht ausreichend nachgefragt.

Aber warum nicht ein entsprechendes Nischenprodukt anbieten? Hat es Erfolg, werden mehr Menschen Vergleichbares wollen. Und warum sollten „Staatsdienstleistungen“ nicht rein privatwirtschaftlich von Unternehmen angeboten werden können? All das, was wir vom Markt her kennen, ließe sich auf unser Zusammenleben übertragen: die enorme Vielfalt des Produktangebotes, das Recht etwas nicht zu kaufen, was uns nicht gefällt, schliesslich der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Modellen, der dafür sorgt, dass diese immer billiger und immer besser werden. Der „Staatsdienstleister“ bietet auf einem abgegrenzten Territorium ein bestimmtes Modell an und nur derjenige, dem dies zusagt, siedelt sich dort an. Solche Konzepte müssen attraktiv sein, sonst kommt niemand bzw. wandert wieder ab in andere Systeme.

Freie Privatstädte sind aus bekannten Elementen zusammengesetzt, stellen für sich genommen jedoch eine neuartige Alternative zu bisherigen Regierungssystemen dar. Sie sind herkömmlichen Staaten in mehreren Bereichen überlegen und haben daher auch eine Aussicht auf Umsetzung. Sie sind wie folgt charakterisiert:

1. Freie Privatstädte sind souveräne oder zumindest teilautonome Gebiete, welche als gewinnorientierte Unternehmen geführt werden. Für einen Jahresbeitrag gewährleistet die Betreibergesellschaft als Staatsdienstleister Schutz von Leben, Freiheit und Eigentum in einem abgegrenzten Gebiet. Die Teilnahme ist freiwillig.

2. Alle Bewohner haben mit der Betreibergesellschaft einen schriftlichen „Bürgervertrag“ geschlossen, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten abschließend regelt. Dieser umfasst die vom Betreiber zu erbringenden Leistungen und die dafür zu bezahlende Summe, daneben die in der Freien Privatstadt geltenden Regeln. Dieser Bürgervertrag kann nicht einseitig geändert werden. Im Übrigen können die Bürger tun, was sie möchten, solange sie anderen nicht schaden.

3. Im Falle von Konflikten über Einhaltung oder Auslegung des Bürgervertrages ist jeder Bürger berechtigt, unabhängige Schiedsgerichte anzurufen, die nicht der Organisation des Betreibers angehören.

Diese Konstruktion hat den Vorteil, das sie bereits erprobt und bewährt ist. Sie entspricht dem, was wir aus den privaten Geschäften des täglichen Lebens kennen. Sei es der Brötchenkauf beim Bäcker, der Abschluss einer Versicherung oder die Beauftragung eines Steuerberaters. Stets liegt ein gegenseitiger, einvernehmlich geschlossener Vertrag zu Grunde. Dieser regelt, welches Produkt oder welche Dienstleistung zu welchen Bedingungen und zu welchem Preis zu liefern ist. Das gilt selbst dann, wenn der Vertrag – wie beim Bäcker – nur durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen ist. Der Käufer weiß, dass sein Vertragspartner ein wirtschaftliches Interesse hat; dieser muss ihm weder Gemeinwohl noch Menschheitsrettung als Motive vorgaukeln. Bei Streitigkeiten kann man sich an unabhängige Gerichte oder Schiedsstellen wenden. Kein Verkäufer würde damit durchkommen, dass er nachträglich einseitig den Vertragsinhalt ändert oder eine Streitschlichtung ausschließlich durch eigene Einrichtungen erlaubt.

Auch in einer Freien Privatstadt bezahlt der Bürger nur für das, was er bestellt hat. Er hat einen Rechtsanspruch darauf, dass der Vertrag eingehalten wird, sowie einen Schadensersatzanspruch bei Schlechterfüllung. Streitigkeiten zwischen Bürgern und dem Betreiber werden vor neutralen Schiedsgerichten verhandelt. Ignoriert der Betreiber die Schiedssprüche oder missbraucht er seine Macht auf andere Weise, wandern seine Kunden ab, und er geht in die Insolvenz. Als privater Staatsdienstleister trägt er ein eigenes wirtschaftliches Risiko. Er kann die Kunden auch nicht zwingen, sein Produkt abzunehmen, sondern muss allein durch die Attraktivität seines Angebots Nachfrager finden.

Um eine Freie Privatstadt umzusetzen, ist eine Autonomie im Sinne territorialer Souveränität notwendig. Dies bedeutet nicht zwingend vollständige Unabhängigkeit, aber erfordert zumindest das Recht, die eigenen Angelegenheiten selbständig regeln zu dürfen. Zur Etablierung einer Freien Privatstadt bedarf es daher einer vertraglichen Vereinbarung mit einem bestehenden Staat. In diesem Vertrag räumt der Mutterstaat der Betreibergesellschaft das Recht ein, auf einem abgegrenzten Territorium die Freie Privatstadt zu den vereinbarten Bedingungen zu errichten.

Bestehende Staaten können für ein solches Konzept gewonnen werden, wenn sie sich Vorteile davon versprechen. Insofern unterscheiden sie sich nicht von den Fürsten aus der Zeit der Freien Reichsstädte. Um die Stadtstaaten Hong Kong, Singapur oder Monaco hat sich ein Kordon von dicht besiedelten und wohlhabenden Gegenden gebildet. Dessen Einwohner versteuern in den Mutterstaat. Wenn nun in einem vormals strukturschwachen oder unbesiedelten Gebiet derartige Gebilde entstehen, dann ist dies auch für den Mutterstaat ein gutes Geschäft. Dies ist auch einer der Gründe, weshalb Hongkong nach 1997 nicht von China einverleibt wurde.

Spinnt man den Gedanken weiter, könnten Freie Privatstädte auch ein Ausweg für unterdrückte Minderheiten und Flüchtlinge in Krisenregionen werden.

Wem gehört nun eine Freie Privatstadt? Sie gehört zunächst einmal allen, die dort Eigentum haben. Und wem gehört die Betreibergesellschaft? Hier ist von der Einzelfirma über die Aktiengesellschaft bis hin zur Genossenschaft alles denkbar. Vorstellbar ist, dass jeder Bewohner mit Ansiedlung einen Anteil an der Betreibergesellschaft erwirbt. Er hätte damit teil am wirtschaftlichem Erfolg und auch Mitspracherecht auf den Gesellschafterversammlungen, die über die Besetzung der Verwaltung entscheiden. Ebenso vorstellbar ist, dass der Staatsdienstleister nur einer Privatperson oder ausschließlich den Bewohnern gehört. Und auch alle Arten von Zwischenformen sind denkbar.

Die Eigentumsverhältnisse an der Betreibergesellschaft und die Regelung der Mitsprache sind gar nicht der entscheidende Punkt. Entscheidend ist, dass der Betreiber oder auch ein von der Mehrheit gewähltes Gremium nicht immer mehr Befugnisse an sich ziehen und den Bewohnern in ihre Lebensgestaltung hineinreden kann. Daher sind der Vertrag mit jedem einzelnen und die entsprechende Rechtsposition so wichtig. Es geht um größtmögliche Selbstbestimmung, nicht um größtmögliche Mitbestimmung. Wenn jeder frei entscheiden kann, was er tun und wie er leben möchte, gibt es auch für Mitbestimmungsorgane wie Parlamente keinen wirklichen Bedarf. Diese laufen zudem immer Gefahr, von Interessengruppen oder der Regierung für ihre Zwecke gekapert zu werden.

Im Grunde stellt der Betreiber als Dienstleister nur den Rahmen, innerhalb dessen sich die Gesellschaft ergebnisoffen entwickeln kann. Die einzige Veränderungssperre zugunsten von Freiheit und Selbstbestimmung ist der Bürgervertrag. So können sich zwar die Bewohner auf eine Interessenvertretung einigen und etwa einen Gemeinderat etablieren. Aber auch wenn 99% der Bewohner dort mitmachen und sich freiwillig den Mehrheitsentscheidungen unterwerfen, hat dieses Gremium kein Recht, den übrigen 1%, die damit nichts zu tun haben wollen, seine Ideen aufzuzwingen. Das ist der Punkt, an dem bisherige Systeme regelmäßig gescheitert sind: die dauerhafte Gewährleistung der individuellen Freiheit.

Weder Demokratie, noch Verfassung, noch Gewaltenteilung, noch ausgeklügelte Checks and Balances haben sich als geeignet erwiesen, die Rechte des Einzelnen dauerhaft zu schützen. Stets reißen im Laufe der Zeit Gruppen oder Einzelpersonen die Macht an sich und missbrauchen diese nach eigenem Gutdünken.

Das liegt allerdings auch daran, dass alle bisherigen Ordnungen auf einem Über-/ Unterordnungssystem beruhen. Eine Seite ordnet an, die andere muss parieren. Eine Seite ändert ständig die Spielregeln, die andere kann nichts dagegen tun. Das betrifft leider auch die Regeln, die zum Schutz des Einzelnen gedacht sind. Die jeweiligen Machthaber tragen zudem kein eigenes wirtschaftliches Risiko für Fehlentscheidungen, sind rechtlich immun gegen Haftung und haben gegenüber den Regierten keine einklagbaren Verpflichtungen. Eine derartige Macht ohne Haftung korrumpiert am Ende jeden.

In der Freien Privatstadt hingegen ist jeder Souverän Seiner Selbst, der aufgrund freiwilliger Vereinbarung einen echten Vertrag mit einem mehr oder weniger gewöhnlichen Dienstleister abgeschlossen hat. Beide Parteien sind formal gleichberechtigt und somit rechtlich auf Augenhöhe. An die Stelle des Verhältnisses Obrigkeit-Untertan tritt das Verhältnis Kunde-Dienstleister. In herkömmlichen Systemen ist der Bürger zur Steuerzahlung verpflichtet, ohne ein korrespondierendes Leistungsrecht zu haben. In einer Freien Privatstadt stehen Leistung und Gegenleistung in einer direkten Beziehung. Beide Vertragspartner haben einen Anspruch auf Vertragserfüllung, d.h. der Betreiber kann vom Bürger die Zahlung des festgesetzten Beitrags verlangen, aber eben keine zusätzlichen Beträge. Der Bürger wiederum kann vom Betreiber einklagen, dass dieser seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt, indem er etwa Sicherheit und ein funktionierendes Zivilrechtssystem gewährleistet. Wer der Betreibergesellschaft gerade vorsteht und wem diese gehört, ist für das Funktionieren des Modells ohne Belang.

Im Ergebnis weisen Freie Privatstädte gegenüber den Staaten wie wir sie kennen, erhebliche Wettbewerbsvorteile auf:

Lesen Sie weiter auf der Website vom Deutschen Arbeitgeber Verband …

Photo: Mike Reid from Flickr (CC BY 2.0)

Von David Bier, Analyst beim Center for Global Liberty and Prosperity des Cato Institute in Washington D. C. Der Artikel erschien erstmals in der New York Times am 27. Januar 2017.

Präsident Donald Trump hat vor kurzem angeordnet, für 90 Tage nahezu jegliche Form des Zuzugs aus sieben muslimischen Ländern zu unterbinden, einschließlich Syrien und Irak. Die Anordnung des Präsidenten bietet auch die Möglichkeit, den Einreisestopp auf unbegrenzte Zeit zu verlängern. Diese Anordnung ist illegal. Vor mehr als 50 Jahren wurde vom US-Kongress beschlossen, dass es illegal ist, Immigranten aufgrund ihres Herkunftslandes zu diskriminieren.

Vor dieser Gesetzesänderung gab es in den USA eine lange und beschämende Zeit, in der Menschen aufgrund ihrer Herkunft an der Zuwanderung gehindert wurden. Ende des 19. Jahrhunderts wurden alle Chinesen und nahezu alle Japaner ausgeschlossen. Wenig später sogar alle Asiaten aus der sogenannten „Asiatischen Sperrzone“. 1924 verabschiedete der Kongress dann das „Herkunftsland-System“, mit dem Einwanderung systematisch auf westliche Länder getrimmt wurde, und das die meisten Osteuropäer, sowie nahezu alle Asiaten und Afrikaner ausschloss.

Trump scheint mit seinen Verordnungen eine Neuauflage dieser Sperrzone zu planen. Er hat allerdings ein Problem: Der “Immigration and Nationality Act” von 1965 verbietet jegliche Diskriminierung gegenüber Einwanderern aufgrund ihres Herkunftslandes. Der Beschluss ersetzte das alte, von Vorurteilen geprägte System von 1924 und gab Menschen aus jedem Land die gleiche Chance auf Einwanderung. Als Präsident Lyndon B. Johnson das Gesetz unterschrieb sagte er, damit sei “ die harsche Ungerechtigkeit” der Herkunftslandquoten endlich beseitigt.

Donald Trump behauptet allerdings, dass er trotzdem rechtmäßig diskriminieren könne. Er verweist dabei auf ein Gesetz von 1952, welches dem Präsidenten erlaubt, den Zuzug von “jeglicher Klasse von Ausländern” zu beschränken, die aus seiner Sicht eine Gefährdung der Interessen der USA darstellen. Doch der Präsident ignoriert hierbei freilich, dass auch diese Kompetenz mit dem Beschluss von 1965 eingeschränkt worden ist. Hier wird unmissverständlich festgehalten, dass bei der Vergabe von Immigrations-Visa keine Person aufgrund von “Rasse, Geschlecht, Nationalität, Geburtsort oder Wohnort” diskriminiert werden dürfe. Ausnahmen können einzig vom Kongress gemacht werden, wie etwa bei den Sonderrechten für kubanische Flüchtlinge. Mit dem Gesetz von 1965 wollte der Kongress nicht nur Immigranten, sondern auch die eigenen Bürger schützen, die damit das Recht bekamen, ihre Familienmitglieder nachzuholen, oder ausländische Partner zu heiraten ohne grundloser Diskriminierung ausgesetzt zu sein.

Trump wird vielleicht versuchen, Diskriminierung aufgrund des Herkunftslandes wiedereinzuführen, indem er zwischen der “Erteilung des Visums” und dem “Eintritt des Immigranten” unterscheidet. Aber das ist unsinnig: Immigranten können kein rechtlich gültiges Visum bekommen, wenn sie von der Einreise ausgeschlossen sind. Dementsprechend gilt das Gesetz von 1952 sowohl für die Einreise als auch für das Visum. Das erkennt auch die Anordnung von Trump an.

Das Diskriminierungsverbot gilt jedoch nur für Immigranten. Laut Gesetz gelten in den USA als Immigranten nur Personen, die einen permanenten Aufenthaltsstatus in den USA zugesprochen bekommen. Besucher auf Zeit hingegen, wie zum Beispiel Gastarbeiter, Studenten, Touristen und selbst Flüchtlinge, könnten dementsprechend trotzdem an der Einreise gehindert werden. Das Gesetz von 1965 schließt zudem Diskriminierung aufgrund von Religion nicht aus – was Trumps ursprünglicher Vorschlag war.

Amerikanische Präsidenten haben ihre Macht dutzende Male genutzt, um unter Anwendung des Gesetzes von 1952 bestimmte Gruppen von Ausländern auszuschließen. Aber noch kein Präsident hat jemals sämtliche Angehörigen einer Nation von der Zuwanderung ausgenommen. Am häufigsten wird in Kommentaren auf die Geiselnahme in der amerikanischen Botschaft in Teheran 1980 Bezug genommen, als Präsident Carter bestimmte Iraner mit einem Einreiseverbot belegte. Das Einreiseverbot zielte jedoch hauptsächlich auf Studenten, Touristen und Besucher auf Zeit.  Zudem hatte die Anordnung eine ganze Reihe von Ausnahmen aus humanitären Gründen. Auch 1980 wurden iranische Immigranten weiterhin zugelassen.

Gerichte mischen sich in den USA selten in Einwanderungsangelegenheiten ein. Das Diskriminierungsverbot haben sie allerdings mehrfach bekräftigt. In den 90er Jahren zum Beispiel hatte die US-Regierung beschlossen, dass Vietnamesen, welche nach Hongkong geflohen waren, nach Vietnam zurückkehren mussten, um ein Immigrations-Visum zu beantragen. Antragsteller aus anderen Ländern konnten das hingegen von überall aus machen. Ein bundesstaatliches Berufungsgericht stoppte damals den Beschluss.

In diesem Fall hatte die Regierung noch nicht einmal versucht zu behaupten, dass das Gesetz von 1952 eine entsprechende Diskriminierung zulassen würde. Das Gericht wies damals deren Begründung zurück, dass die plausible Verbindung der Anordnung mit temporären außenpolitischen Maßnahmen rechtfertigen könne, das Gesetz zu ignorieren. Man kann damit rechnen, dass die Regierung Trump genau dieses Argument auch anführen wird. Das Gericht schrieb damals: “Wir können nicht eine gesetzliche Bestimmung umschreiben, die ausdrücklich keine Ausnahmen oder Einschränkungen vorsieht.”

Um die Situation aufzulösen, änderte der Kongress das Gesetz im Jahr 1996 dahingehend, dass Bedingungen bezüglich Verfahren und Ort des Antrags auf Immigration nicht mehr als Diskriminierungen gewertet werden  können. So bleibt immer noch sehr viel Raum dafür, dass die Regierung Schaden anrichten kann. Durch die Gesetzesänderung hat der Kongress allerdings deutlich gemacht, dass er immer noch beabsichtigt, dem Diskriminierungsverbot ein gewisses Gewicht beizumessen. Ein vom Präsidenten verabschiedetes pauschales Verbot von Migration aufgrund von Nationalität wäre demnach immer noch illegal.

Die Gerichte haben einen gewissen Interpretationsspielraum in wiefern Diskriminierung zulässing ist. Wenn Donald Trump allerdings Menschen aus einer gesamten Region die Einreise verbietet, dann würde damit die Idee des Kongresses von  einer legalen Zuwanderung ohne Diskriminierung aushebeln. Ein Berufungsgericht unterband Präsident Obamas Anordnungen, die Millionen von illegalen Einwanderern vor der Abschiebung bewahren sollten. Und zwar deshalb, weil er damit den Kongress umgehen wollte. Kann es einen gewissen Ermessensspielraum geben? Natürlich. Aber kann der Ermessensspielraum so weit gehen, ein Gesetz umzuschreiben? Nicht mit der amerikanischen Verfassung.

Veröffentlicht auf der Website des Cato Institute, deutsche Übersetzung von Maximilian Wirth.

Photo: Dennis AB from Flickr (CC BY-SA 2.0)

Von Dr. Matthias Bauer, Senior Economist beim European Centre for International Political Economy (ECIPE), Brüssel. Dr. Bauer ist auch verantwortlich für die sehr ausführliche Analyse „Manufacturing Discontent – The Rise to Power of Anti-TTIP-Groups„.

Ein Wesensmerkmal von totalitären Regierungen ist es, dass sie das Denken von Menschen in ihrem Sinne zu beeinflussen versuchen. Erfolgreich sind sie am ehesten, wenn nicht nur möglichst viele Menschen anfangen, an die Positionen und Ziele dieser Regierungen zu glauben, sondern sich tiefgreifend und auf Dauer mit ihnen identifizieren. Donald Trump ist sicher kein mustergültiger Autokrat. Der Wahlkampf und die ersten Regierungstage des jüngst vereidigten US-Präsidenten zeigen indessen unübersehbare Züge eines Kommunikationsverhaltens, das man am ehesten bei autokratischen Machthabern und Klientelpolitkern vermuten würde, die in aller Regel nicht das Gemeinwohl im Blickfeld haben.

Man muss kein Experte für politische Kommunikation sein, um in der Arte und Weise, wie Trump mit Fakten und der Vereinfachung von komplexen Sachverhalten umgeht, Ähnlichkeiten zur (deutschen) Anti-TTIP-Bewegung zu erkennen. Mit anmaßender Zweifellosigkeit, katastrophischen Gedanken, Gruppendenken (WIR!), der bewussten Unterschlagung von Fakten und dem Heraufbeschwören von Misstrauen und Neid gegenüber ausgemachten Feinden der Gesellschaft kämpfen beide effektiv für dieselben Ziele: Wirtschaftliche Abschottung und die Rückbesinnung auf das Nationale.

Würde die Freiheitsstatue fühlen können, es würde ihr die Tränen in die Augen treiben. Würde sie sprechen können, hätte sie sich angesichts der Missachtung ordnungspolitischer Prinzipien durch die Politik vergangener Jahrzehnte – denn daraus ziehen diese und andere nationalistische Bewegungen ihren Erfolg – mahnend zu Wort gemeldet.

Über jeden Zweifel erhaben: Gehasst wird stets ungenau

In ihrem Buch „Gegen den Hass“ fragt die Autorin Carolin Emcke, ob sie hassende Menschen beneiden sollte. Schließlich sei Hass ein Phänomen, das absoluter Gewissheit bedürfe, ein Gefühl, das ohne genaues Hinsehen auskomme. In diesem Lichte betrachtet erscheinen die griffigen Kampagnen-Slogans der Anti-TTIP-Bewegung als Ausdruck eines tiefsitzenden Hasses, der sich gegen die Gesellschaft, so wie sie ist, als Ganzes richtet und der über jeden Zweifel erhaben scheint. Ob die Kampagnenmanager von attac, BUND, Campact, Greenpeace und auch den ihnen verbundenen Parteien diejenigen sind, bei denen der Hass am tiefsten sitzt, lässt sich nicht ohne weiteres attestieren. Nicht zuletzt seit Machiavelli weiß man allerdings, dass man mit der Heraufbeschwörung von Hass gute Geschäfte machen und politische Wahlen beeinflussen kann. Vor allem die an den TTIP-Protesten maßgeblich beteiligten Nichtregierungsorganisationen haben finanziell von der Verbreitung und Heraufbeschwörung griffiger Hass-Metaphern wie „Kapitalismus geht über Leichen“, „TTIP ist böse“, „TTIP ist unfairhandelbar“ und „Stopp TTIP“ profitiert.

Damit richteten sich die pfiffigen Kampagnenmanager vor allem an diejenigen Menschen, die gegenüber Politik, Staat, Gesellschaft – und Amerika – gemeinhin skeptisch bis ablehnend eingestellt und zugleich zugänglich für einfache Wahrheiten sind. Wie in einer Kurzreportage des ARD-Magazins Plusminus vom 14. Dezember 2016 in erschreckender Weise deutlich wird, zielten die von den Kampagnen-NGOs entwickelten Banner und Schlagzeilen ganz bewusst nicht darauf ab, Bürger ausgewogen und evidenzbasiert zu informieren. Richtig aufklären, das wollten sie nie. Und dies eint sie mit der politischen Rechten. Ihre Zwecke, in der Regel Organisationsinteressen (Spenden) oder die Aussicht auf politisches Mandate, scheinen dabei alle Mittel zu heiligen.

Und was macht Donald Trump? Auch in der Rhetorik Donald Trumps und seiner Anhänger wird das Wunderbare, nämlich die sozialen und materiellen Errungenschaften eines international möglichst freien Handels, zum Wundersamen und Ablehnungswürdigen herabgesetzt. Trump fordert nicht nur genau das, was sich linke Parteien und die Kampagnen-NGOs in den Protesten gegen TTIP so groß auf die Fahnen geschrieben haben; mit der Aufkündigung von Handelsabkommen und der Einführung von Zöllen und Strafsteuern für Importeure will er es für die USA nun auch politisch umsetzen. Sozial und national soll es sein. Oder auch umgekehrt.

Die Tatsache, dass sich Trump auf eine politisch dann doch eher diskriminierende Einwanderungspolitik eingeschossen hat, müsste den Spin-Doktoren der Anti-TTIP-Kampagnen-NGOs, noch vielmehr allerdings den leichtgläubigen Unterstützern der Anti-TTIP-Bewegung, zu denken geben. In Trumps „America First“-Vision wird, genauso wie in den Protest-Aktionen gegen TTIP, vieles vermischt. Mit Hasspredigen gegen TTIP und die USA und dem bewussten Diffamieren und Dämonisieren der politischen Gegner (neudeutsch: bullying) haben sie dem Trumpismus auf beiden Seiten des Atlantiks einen fruchtbaren Boden bereitet.

Verbreitung katastrophischer Gedanken und bewusstes Unterschlagen von Fakten

Attac schreibt: „Freihandelsfalle TTIP“. Greenpeace schreibt, es handele sich bei Investitions-Schiedsgerichten per se um eine „Paralleljustiz für Konzerne“. Und die Katholische Arbeiterbewegung sagt in Anlehnung an Papst Franziskus, und ganz im Sinne befreiungstheologischer Rhetorik, „Nein zu einer Wirtschaft die tötet – Nein zum transatlantischen Freihandelsabkommen!“ Kaum jemand in Deutschland hat mittlerweile nicht mitbekommen, dass TTIP einen Angriff auf unsere Demokratie darstellt und US-Konzerne zukünftig unsere Gesetze nicht nur schreiben, sondern diese auch gegen den Willen der Bürger durchsetzen werden. Dies sind die Narrative, die den Bundesbürgern von den Kampagnenorganisationen und deren federführenden Protagonisten seit 2013 mit Kalkül in den Mund gelegt wurden.

Dabei erlebten die Kampagnenmacher nicht nur in den sozialen Online-Medien Facebook und Twitter, wo sich ihre Positionen viral verbreiteten, etliche Sternstunden; sie schafften es auch, deutsche Vereinssäle und Gemeinderäume zu füllen. Etwa 60 Prozent aller zwischen Februar 2015 und Februar 2016 stattfindenden TTIP-Veranstaltungen in Deutschland wurden von erklärten Anti-TTIP-Bündnisorganisationen veranstaltet. Knapp 50 Prozent aller selbsternannten Experten wurden von den Bündnisorganisationen entsendet. Die mit Abstand am häufigsten auftretenden TTIP-Gegner haben indessen so gut wie keinen Bezug zu Unternehmen, geschweige denn Importeuren und Exporteuren. Sie wurden beruflich ausnahmslos in politischen Parteien, staatlichen Institutionen, Gewerkschaften oder sog. Nichtregierungsorganisationen sozialisiert. Gleichwohl sind sie ganz besonders gewiefte Geschäftemacher: Sie leben gut vom Protest gegen das System. Dabei vereinfachen sie, unterschlagen Fakten und gängeln diejenigen, die nicht ihren Meinungen folgen mit dem Ziel ein Meinungsmonopol zu schaffen.

Die Tatsache, dass Donald Trump Menschen aus der Wirtschaft in hohe politische Ämter gehoben hat, gibt Anlass zur Hoffnung, dass mit ihnen ein gemäßigterer Ton in die politischen Debatten der USA eingekehrt. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass auch Donald Trump im Rahmen seiner Wahlkampfreden und -tiraden die amerikanische Gesellschaft bewusst tief gespalten hat. Auch er hat mit griffigen Metaphern komplexe wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge berechnend vereinfacht. Auch er hat berechnend polarisiert, diffamiert und die Sorgen, Nöte und Vorbehalte vieler Bürger in festsitzende Ressentiments im Sinne neidisch-feindseligen Denkens gekehrt.

Die Antworten einer gemäßigten, gemeinwohlorientierten Politik sind die Antworten des Ordoliberalismus 

Auch wenn Donald Trump und die Strippenzieher hinter den Anti-TTIP-Protesten zur Wirklichkeitsillusion neigen, trafen sie innerhalb breiter Teile der Bevölkerungen doch einen Nerv. Den Grundstein für den Erfolg beider Bewegungen – zu denen man auch die Pro-Brexit-Kampagnenbewegung ins Verhältnis setzen kann – haben in der Vergangenheit jedoch andere gelegt, nämlich diejenigen Politiker, die sich naiv von ordnungspolitischen Prinzipien abgewendet und somit das Vertrauen vieler Bürger in Staat und Politik leichtfertig aufs Spiel gesetzt haben.

Die Kampagnen gegen TTIP (oder für den Ausstieg Großbritanniens aus der Europäischen Union) waren nur deshalb so erfolgreich, weil durch die Europapolitik der vergangenen Jahre gewaltige Umverteilungsmechanismen in Gang gesetzt und zugleich Regelbindung und Rechtsstaatlichkeit nach wie vor systematisch missachtet werden. Auch in den USA scheint der schon lange schwelende Konflikt zwischen staatlich verordneter Solidarität und Eigenverantwortung – aus europäischer Perspektive zugegebenermaßen einigermaßen schwer nachzuvollziehen – eine treibende Kraft gewesen zu sein.

Für Europa lassen sich die Umverteilungs- und Rechtsstaatsprobleme exemplarisch an der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank, der Nichtbeachtung der immer wieder aufgeweichten Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspaktes sowie gegenwärtigen politischen Bestrebungen, eine europäische Arbeitslosenversicherung oder eine europäische Einlagensicherung zu schaffen, festmachen. Auch wenn jedes dieser Problemfelder gesondert betrachtet werden muss: Individualpsychologisch geht damit die Wahrnehmung einher, man verliere die Kontrolle über das eigene Leben, sein Eigentum und würde von den „Elitären“ geschröpft, reglementiert und systematisch über den Tisch gezogen.

Um es mit den Worten Goethes zu sagen: Solange es die Politik versäumt, Gesetze zu verabschieden, in denen Eigenverantwortung, Subsidiarität und die Durchsetzung von Regeln Vorrang gegenüber ausufernden und faktisch unkontrollierbaren Umverteilungsmechanismen haben, werden die ideologischen Skizzisten, die immer nur entwerfen ohne etwas fertig zu machen, und die Punktierer, die das Große und Ganze aus den Augen verlieren, auch zukünftig in breiten Teilen der Bevölkerung (unvernünftige) Leidenschaften heraufbeschwören können. Den politischen Neblern, die das Ahnungsvolle bevorzugen, muss prinzipiengeleitet entgegengetreten werden, um die Säulen, auf denen unsere freiheitliche und pluralistische Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung aufbaut, vor Erosion zu bewahren. Die dauerhafte Orientierung an ordoliberalen Prinzipien würde der Gefährlichkeit politisch linker und rechter Ideen dauerhaft die Gefahr nehmen.