Photo: Steffen Zahn from Flickr (CC BY 2.0)

Von Justus Lenz, Leiter Haushaltspolitik bei Die Familienunternehmer/Die Jungen Unternehmer

50,1 Prozent – das ist nicht etwa die Staatsquote in Deutschland (die liegt aktuell laut Bundesfinanzministerium bei 44 Prozent). Nein, es handelt sich um die Wahlbeteiligung bei der jüngsten Landtagswahl in Bremen. In den vergangenen Jahren gab es natürlich auch höhere Beteiligungsraten – die Tendenz ist jedoch deutlich rückläufig. Dies gilt gerade auch für Kommunalwahlen. Je höher die Quote der Nichtwähler, desto lauter das Lamentieren über die niedrige Wahlbeteiligung. Die einen schütteln resigniert den Kopf über die Menschen, die einfach nicht begreifen wollen, wie wichtig das Wählen ist. Die anderen wollen gleich eine Wahlpflicht durchsetzen.

Trotz aller Empörung: Vielleicht verhalten sich die Menschen einfach nur rational, wenn sie nicht zur Wahl gehen? Ein möglicher Grund hierfür könnte unser komplexes und verworrenes föderales System sein. Zurzeit gibt es keine klare Zuordnung von Entscheidungskompetenzen auf die verschiedenen Ebenen, wodurch die politische Verantwortung verschwimmt. Politiker können sich leicht hinter anderen Ebenen verstecken, während die Bürger die Folgen politischer Handlungen kaum mehr nachvollziehen können. Vor allem können sie in solch einem System die Folgen politischer Handlungen mit ihrer Wählerstimme kaum noch belohnen oder bestrafen. Die Wählerstimme verliert massiv an Wert.

Geprägt wird diese ineffiziente Anreizstruktur vor allem auch durch die verflochtenen Finanzbeziehungen. Das regionale Steueraufkommen wird über mehrere Stufen – eine davon ist der eigentliche Länderfinanzausgleich – so lange umverteilt, bis die Unterschiede nivelliert, ja teilweise umgekehrt werden. Gleichzeitig fehlt den Ländern die Autonomie, über ihre Ausgaben und Einnahmen selbst zu bestimmen. Stattdessen entscheidet der Bund beispielsweise über die Höhe der Steuersätze bei der Erbschaftsteuer, die dann an die Länder fließt. Die Situation der Kommunen ist vergleichbar. Auch sie haben nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, über die Höhe ihrer Einnahmen zu entscheiden. Auf der Ausgabenseite kann der Bund sowohl Ländern als auch Kommunen Zusatzlasten aufbürden, ohne für deren Finanzierung zu sorgen.

Die Vereinfachung der komplexen föderalen Finanzbeziehungen würde sicher nicht von heute auf morgen zu rasant steigenden Wahlbeteiligungen führen. Aber die Transparenz von politischen Entscheidungen würde so gestärkt und damit auch die demokratische Kontrolle. Dies könnte die Attraktivität von Kommunal- und Landtagswahlen deutlich steigern.

Praktischerweise müssen die föderalen Finanzbeziehungen ohnehin bis 2020 neu geordnet werden. Der Länderfinanzausgleich läuft Ende 2019 aus, ebenso der Solidarpakt II. Zugleich tritt die Schuldenbremse ab 2020 für die Bundesländer in Kraft. Diese historisch einmalige Situation sollten wir nutzen, um unsere Demokratie zu stärken. Die große Koalition könnte hier zeigen, dass sich das Adjektiv „groß“ nicht nur auf die Zahl der Sitze im Bundestag bezieht, sondern auch auf den politischen Gestaltungswillen.

3 Kommentare
  1. Ralf Becker
    Ralf Becker sagte:

    Zum Stichwort „Verantwortungsföderalismus“ finde ich folgendes:

    Die Länder sollten mehr Steuerverantwortung erhalten und auch übernehmen. Es könne nicht sein, dass der Bund die Steuern einhebt und die Länder das Geld großzügig ausgeben.

    Jedenfalls wäre es hilfreich, wenn wir unser System einfach mal tatsächlich durchdenken würden.

    Bei uns darf beispielsweise jeder Deutsche Bundesschatzbriefe kaufen. Wer also als Privatperson Geld anlegen will, der hilft dem doch etwas zu umfangreichen Sozialstaat dabei, dass er seine Politikfehler sehr lange verschleppen kann.

    Die Deutschen haben eine Sparbuchmentalität. Bei Direktanlagen sind Sparer in Zeiten des Hochfrequenzhandels meistens die Verlierer. Und der Staat hat meistens die entsprechenden Möglichkeiten, für eine normale Spareinlage eine vergleichsweise gute Rendite anzubieten. Außerdem sind Geldanlagen beim Staat vergleichsweise sicher.

    Der Staat kommt dadurch in den Genuss besonders günstigen Geldes und kann sein fehlerhaftes Verhalten ungehindert verschleppen.Auch finde ich es fragwürdig, dass deutsche Kommunen gar nicht pleite gehen können. In den USA ist das anders. Die Stadt Detroit hat im Dezember 14 einen theoretisch möglichen Bankrott dadurch überwunden, dass sie dem Insolvenzgericht einen Umschuldungsplan vorgelegt hat.

    Man spricht vom Prinzip der ständigen Umschuldung.
    Diese Besonderheit wird vom Staat seit Jahr­zehnten auf verhäng­nis­volle Weise miss­braucht! (Und prak­tisch alle Staaten der west­lichen Welt machen es ebenso.) Der Staat tilgt nämlich nicht!

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  2. j.h.schröters
    j.h.schröters sagte:

    Ja das Spielt wohl mit rein, in die Wahlverweigerung der Bürger. Der Hauptgrund aber ist das mittlerweile Politische Selbstverständnis der Politprodagonisten einfach nicht mehr das zu machen, bzw. für das einzustehen was sie vor der Wahl avisiert haben.

    Wenn eine FDJ Sekretären die ungeheuerlich Unverschämtheit besitzt dem Wähler frech ins Gesicht zu sagen das sich die Wähler besser nichtmehr darauf verlassen sollten dass das was vor der Wahl gesagt und versprochen wurde nachher nicht mehr gilt. Nun dann Sprechen wir hier klar von Betrug an der Demokratie.
    Vor allem aber, was soll den dann noch Gewählt werden? Wahl bedeutet sich für etwas zu entscheiden, also für oder gegen etwas. Eben ein Wahl zu haben!!

    Wenn es also keine Demokratie mehr hat, warum dann noch Wählen. Um den Anschein und die Täuschung aufrecht zu erhalten?!

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    • Ralf Becker
      Ralf Becker sagte:

      Das ist tatsächlich so. Wenn der Gesetzgeber ein Gesetz verabschiedet, dann geht es nicht an, dass er vor Gericht allein mit dem Argument gewinnt, dass er das alles nicht einsieht.
      Der Anwalt setzt seinen fragwürdigen Gebührenanspruch auch dann durch, wenn ein Gerichtsverfahren sittenwidrig beendet wurde.

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