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Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues und Fabian Kurz, Doktorand der Volkswirtschaftslehre. 

Die finanziellen Unterstützungen von Unternehmen durch Regierungen sind in Summe wohlfahrtsmindernd. Wer diese abbauen möchte, sollte sich für internationale Abkommen einsetzen. Sie bieten den verlässlichsten vertraglichen Rahmen, um auf allen Seiten parallel handelsschädliche Subventionen abzubauen, wenn Staaten unilateral dazu nicht bereit sind.

Subventionen für einzelne Unternehmen oder Industriezweige sind nicht nur direkt kostspielig für die inländischen Steuerzahler. Stellt der Staat inländischen Unternehmen finanzielle Mittel zur Verfügung, stärkt er die Position dieser Unternehmen im Wettbewerb um die Gunst von Kunden zum Nachteil ausländischer Anbieter. Ob sich einheimische Kunden und ausländische Anbieter einig werden, hängt dann nicht mehr nur davon ab, welche Anbieter Ressourcen besonders geschickt einsetzen, sondern woher die Anbieter stammen. Wie wir im aktuellen IREF Policy Paper diskutieren, schränken die finanzielle Unterstützung einheimischer Unternehmen und andere zollfremde staatliche Maßnahmen den grenzüberschreitenden Handel zunehmend ein. Besserung können vor allem internationale Vereinbarungen schaffen, wie das derzeit auf Eis liegende TTIP.

Zur finanziellen Unterstützung inländischer Unternehmen werden von Regierungen eine Vielzahl an Instrumenten genutzt. Es kommen direkte Unternehmenssubventionen und vergünstigte Kredite, aber auch Bailouts für angeschlagene Unternehmen zum Einsatz.

Subventionen in den USA, Deutschland und der EU

Die derzeitige Zollpolitik der USA steht zu Recht in der Kritik. Doch auch Finanzhilfen und Subventionen, die die Bundesregierung der USA reichlich gewährt, behindern den Handel, wenn sie bevorzugt an inländische Unternehmen vergeben werden. Alleine die US-Bundesregierung vergibt derzeit jährlich Subventionen in Höhe von etwa 60 Milliarden Dollar – Steuererleichterungen sind dabei nicht berücksichtigt. Auch diesseits des Atlantiks subventioniert der Staat. Laut dem aktuellen Subventionsbericht des Kieler Instituts für Weltwirtschaft summierten sich die Finanzhilfen des Bundes, Steuervergünstigungen und weitere Einnahmenverzichte des Staates in Deutschland 2017 auf rund 118 Milliarden Euro. Sofern davon wie im Falle des Kohlebergbaus oder der Landwirtschaft Branchen betroffen sind, deren Unternehmen im internationalen Wettbewerb stehen, wird grenzüberschreitender Handel eingeschränkt.

Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union ist ein gutes Beispiel für die offensichtliche Abschottung eines Sektors vor ausländischer Konkurrenz. In der EU produzierende Landwirte erhalten jährlich Subventionen im Umfang von mehr als 57 Milliarden Euro. Durch den EU-Agrarprotektionismus wird ausländischen Anbietern aus Drittstaaten der Marktzutritt erschwert und folglich der heimische Markt von europäischen Produzenten dominiert.

Kredit: Der Wolf im Schafspelz

Zunächst harmloser als staatliche Subventionen erscheinen Kredite. Staatliche Kredite werden gewöhnlich nicht von Ministerien oder der Regierung vergeben, sondern von staatlichen Förderbanken wie der deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Im Vergleich zu Subventionen ist die durch staatliche Kredite erfolgende finanzielle Unterstützung weniger offensichtlich und politisch möglicherweise leichter zu rechtfertigen, weil es sich „nur“ um geliehene Mittel handelt.

So kommentierte Bundeskanzlerin Angela Merkel im Jahre 2017 in einem Interview den Kredit der staatlichen KfW an die strauchelnde private Fluggesellschaft Air Berlin mit den Worten: „Wir können mit großer, großer Wahrscheinlichkeit sagen, dass der Steuerzahler das nicht bezahlen muss“.

Allerdings trug der Steuerzahler wie bei jedem anderen Kredit der KfW nicht nur das Kreditausfallrisiko. Zudem wurde mit Air Berlin ein einheimisches Unternehmen durch staatliche Hilfestellung gegenüber in- und ausländischen Wettbewerbern bevorzugt. Anschließend wurden große Teile von Air Berlin unter fragwürdigen Umständen von der Lufthansa übernommen – einem weiteren einheimischen Unternehmen. In Abwesenheit der staatlichen Hilfsleistungen durch einen Kredit wäre es ausländischen Anbietern leichter gefallen, erfolgreich auf dem deutschen Markt um Fluggäste zu konkurrieren.

Sporadische Hilfe: Unternehmensrettungen

Nicht nur die dauerhafte Unterstützung von Unternehmen durch Subventionen und Kredite kann für den internationalen Handel schädlich sein, sondern auch eine einmalige staatliche Rettungshilfe für Unternehmen.

Staatliche Rettungshilfen sind aus mehreren Gründen besonders kritisch zu beurteilen. Erstens, es erhalten meist Unternehmen diskretionäre Hilfe, deren Scheitern politische Relevanz hätte. Zumeist sind dies größere Unternehmen. So werden größere inländische Unternehmen gegenüber kleineren inländischen und Unternehmen jedweder Größe aus dem Ausland bevorteilt. Zweitens, Unternehmen oder Banken, deren Gläubiger um die „Systemrelevanz“ ihres Schuldners wissen und mit einer Unterstützung durch den Staat in einer Notsituation rechnen, neigen zu risikoreicherem Verhalten und bringen das System so zusätzlich in Gefahr. Drittens, das Scheitern einzelner Unternehmen gehört zum marktwirtschaftlichen Prozess ebenso wie der Erfolg einzelner Unternehmen. Kann ein Unternehmen Kunden von seinen Produkten nicht ausreichend überzeugen, sollte es Ressourcen nicht länger an sich binden. Die freiwerdenden Ressourcen können dann andere Unternehmen aus dem In- und Ausland anders und besser einsetzen.

Trotz dieser negativen Konsequenzen erfreuen sich staatliche Rettungsmaßnahmen einer gewissen Beliebtheit. So wurden im Zuge der weltweiten Finanzkrise 2008/2009 in den USA nicht nur eine Vielzahl von Banken und anderen Finanzinstituten gerettet, sondern auch zwei der drei großen Autobauer der Vereinigten Staaten. Die Exportmöglichkeiten ausländischer Hersteller in die USA sähen ohne die staatlichen Bailouts für GM und Chrysler heute wohl besser aus.

Auch Deutschland hat eine unrühmliche Tradition, mit Krediten, Bürgschaften und der Bereitstellung von Eigenkapital große Unternehmen vor der Insolvenz zu bewahren. Dies geschah etwa im Jahr 1999 beim Baukonzern Holzmann oder bei der Commerzbank, mehreren Landesbanken sowie weiteren privaten Banken im Zuge der jüngsten Finanzkrise.

EU-Recht: Ausnahmen für fragliche Subventionen

Grundsätzlich sind nach Art. 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union staatliche Beihilfen, die Unternehmen oder Wirtschaftszweige direkt oder indirekt begünstigen, in der EU verboten, wenn sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Doch zahlreiche Ausnahmen weichen das Verbot auf. So sind einmalige Hilfen für Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen erlaubt. Auch für die Bankenrettung im Zuge der Finanzkrise wurden großzügige Ausnahmen gewährt.

Die Ausnahmen sind teilweise sehr weitreichend formuliert. So dürfen in Gebieten mit einem außergewöhnlich niedrigen Lebensstandard und Unterbeschäftigung Subventionen an Unternehmen erfolgen. Solche Subventionen sind allerdings regelmäßig ungeeignet, um den Lebensstandard zu heben, ohne ihn anderswo zu senken. So wurden während der Teilung Deutschlands die Regionen in der Bundesrepublik, die direkt an den eisernen Vorhang angrenzten, durch Unternehmens- und Infrastruktursubventionen gefördert. Eine aktuelle Studie liefert zwar Hinweise darauf, dass die Subventionen ökonomische Aktivitäten gefördert haben. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich dabei ausschließlich um Verlagerungseffekte handelte. Firmen haben sich in den subventionierten Gebieten niedergelassen, die sich sonst in den nicht subventionierten Nachbarregionen weiter im Westen angesiedelt hätten.

Multilaterale Abkommen notwendig

Die finanziellen Unterstützungen von Unternehmen durch Regierungen sind in Summe wohlfahrtsmindernd. Wer diese abbauen möchte, sollte sich für internationale Abkommen einsetzen. Sie bieten den verlässlichsten vertraglichen Rahmen, um auf allen Seiten parallel handelsschädliche Subventionen abzubauen, wenn Staaten unilateral dazu nicht bereit sind. Die Europäische Union sollte sich daher bemühen, die auf Eis liegenden Verhandlungen um ein Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten wieder aufzunehmen. Zudem sollte sie unilateral mit gutem Beispiel vorangehen und ihr eigenes Beihilferecht verschärfen, indem sie Ausnahmen abschafft.

Erstmals erschienen bei IREF.

Bild: Will Folsom von Flickr (CC BY 2.0)

Von Prof. Roland Vaubel, emeritierter Professor für Volkswirtschaftslehre und Politische Ökonomie an der Universität Mannheim

Es ist leicht, sich Bedingungen vorzustellen, unter denen eine europäische Einlagensicherung effizient wäre. Aber selbst Versicherungstheoretiker sollten erkennen, dass wir diese Bedingungen in der Eurozone nicht bekommen werden. Die Verhandlungsstrategie der Bundesregierung ist daher brandgefährlich.

 Die Staats- und Regierungschefs der Eurozone haben im Juni beschlossen: “Vor Ende des Jahres … sollte mit der Ausarbeitung eines Fahrplans für die Aufnahme politischer Verhandlungen über das Europäische Einlagensicherungssystem begonnen werden.” Vorausgegangen war eine Erklärung, in der 154 Wirtschaftsprofessoren vor der gemeinsamen Einlagensicherung (EDIS) warnten: “ Wenn die Einlagensicherung wie geplant vergemeinschaftet wird, werden auch die Kosten der Fehler sozialisiert, die Banken und Regierungen in der Vergangenheit begangen haben” (FAZ, 22.05.18). Die Professoren raten davon ab, auf diese Weise “Anreize für wirtschaftliches Fehlverhalten zu schaffen”.

Tatsächlich sind “die Kosten der Fehler” von Bank zu Bank und von Land zu Land sehr verschieden. Besonders deutlich werden die Unterschiede, wenn man den Anteil der notleidenden an den gesamten Krediten betrachtet. Beschränken wir uns auf die Euro-Länder, denn EDIS ist ein Projekt für die Eurozone. Am höchsten ist der Anteil der notleidenden Kredite in Griechenland (46,9 %), Zypern (33,4 %), Portugal (15,5 %) und Italien (12,2 %), am niedrigsten in Luxemburg (0,7 %), Finnland (1,4 %), Estland (2,0 %), den Niederlanden und Deutschland (beide 2,3 %). (Fußnote?:) Diese Zahlen beziehen sich auf das zweite Quartal 2017 und entstammen einem Dokument der Europäischen Kommission (KOM(2018)37), welches als Quelle die Europäische Zentralbank (EZB) nennt. Die EZB berichtet aber auf ihrer Website nur noch EU-Durchschnitte. Sie weisen einen leicht sinkenden Trend auf. An den Unterschieden zwischen den Ländern dürfte sich nicht viel geändert haben.

Risikogerechte Beiträge?

Um effizient zu sein müsste EDIS von den einzelnen Banken risikogerechte Versicherungsbeiträge erheben. Wie würden die Beiträge berechnet? Die EZB nimmt an, dass die EDIS-Beiträge nach der Methode kalkuliert würden, die die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) den nationalen Einlagensicherungssystemen vorschreibt (ECB Occasional Paper 208, April 2018). Es gibt aber noch eine andere Methode – die des Single Resolution Fund (SRF), der für die Restrukturierung und Abwicklung maroder Banken zuständig ist. Die EZB-Studie zeigt, dass die EBA-Methode den Risikounterschieden stärker Rechnung trägt als die SRF-Methode, und sie unterstellt wie selbstverständlich, dass EDIS die EBA-Methode anwenden würde. Damit ist aber nicht zu rechnen, denn EDIS wäre wie der SRF eine Institution der Eurozone, während EBA für die gesamte EU zuständig ist. In der Eurozone sind die Mehrheitsverhältnisse anders als in der gesamten EU. Deshalb ist davon auszugehen, dass man für EDIS die SRF-Methode wählen würde.

Der Beitrag einer Bank zum SRF hängt von zwei Faktoren ab: dem Umfang der zu versichernden Einlagen und einem Risiko(anpassungs)multiplikator, der von einem Dutzend Risikoindikatoren abhängt. Dabei geht es um Kapitalquoten, Liquiditätsquoten, Verschuldungsquoten, Handelsbestände, außerbilanzielle Positionen, Derivate usw. Einen Risikoindikator “Anteil der notleidenden Kredite” oder etwas Vergleichbares gibt es nicht. Das ist erstaunlich, denn die Studie der EZB belegt, dass die Wahrscheinlichkeit, in Schwierigkeiten zu geraten, unter anderem signifikant vom Anteil der notleidenden Kredite in den Büchern der betreffenden Bank abhängt. Nur dann, wenn die Bank den Wert des Kredits berichtigt und entsprechende Rückstellungen bildet, wirkt sich der notleidende Kredit auf die Kapitalquoten und damit indirekt auf den Risikomultiplikator aus. Damit verschwindet der Kredit jedoch auch aus der Bilanz und aus der Statistik der notleidenden Kredite.

Bei der Berechnung des Risikomultiplikators fehlt ein weiterer wichtiger Risikoindikator: der Anteil der Anleihen überschuldeter Staaten – insbesondere des eigenen Staates – am Portefeuille der Bank. Anleihen der EU-Staaten gelten als risikolos, sind es aber nicht – wie der griechische Schuldenschnitt zeigt.

Problematisch ist nicht nur die Auswahl der Risikoindikatoren, sondern auch ihre Verwertung in der Kalkulation des Risikomultiplikators.

Zum einen werden nicht die tatsächlichen Werte der einzelnen Indikatoren verwendet und ggf. normalisiert, sondern Rangziffern gebildet. Für jeden Indikator werden die Banken in eine Rangfolge gebracht. Dann wird für jede Bank über alle Indikatoren ein gewichteter Durchschnitt ihrer Rangziffern berechnet. Dieses Verfahren begünstigt Banken in Ländern, die – wie Griechenland, Zypern, Portugal und Italien – sehr stark vom Mittelwert der Eurozone abweichen, und benachteiligt Banken in Ländern, die – wie Luxemburg, Finnland, Estland, die Niederlande und Deutschland – dem Mittelwert viel näher sind.

Zum anderen wird die Spannweite des gewichteten Risikomultiplikators künstlich beschränkt. Der größtmögliche Wert wird mit 1,5 festgesetzt, der geringstmögliche mit 0,8. Das bedeutet, dass der Risikomultiplikator für die Banken der höchsten Risikoklasse noch nicht einmal doppelt so hoch sein darf wie für die niedrigste Risikoklasse. In der Einlagenversicherung der USA (FDIC) kann die höchste Risikokomponente das 18-fache der niedrigsten sein. Der Anteil der notleidenden Kredite war – wie unsere Zahlen zeigen –  in Griechenland 67-mal höher als in Luxemburg. Vergleicht man nicht Länderdurchschnitte, sondern die einzelnen Banken in der Eurozone, so ist die Spanne zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Anteil offensichtlich noch viel größer.

Fazit: Die Auswahl und die mangelnde Verwertung der Risikoindikatoren haben zur Folge, dass die soliden Banken die unsoliden subventionieren. Das schwächt den Anreiz, übermäßige Risiken zu vermeiden und gefährdet die Finanzmarktstabilität.

Nicht nur Abbau der Altlasten

Die Deutschen wollen nicht für die notleidenden Kredite in anderen Ländern aufkommen. Deshalb fordert die Bundesregierung, dass die europäische Einlagensicherung erst dann eingeführt werden soll, wenn die “Altlasten” bereinigt sind. Das Kriterium wäre also, dass sich die von der EZB berichteten Anteile der notleidenden Kredite innerhalb der Eurozone auf niedrigem Niveau angeglichen haben müssen. Paris und Brüssel sind auf die deutsche Forderung eingegangen und wollen dieses Kriterium nun in einem “Fahrplan” festschreiben. Davon ist abzuraten, denn die Statistik der notleidenden Kredite ist manipulationsanfällig. Dafür gibt es zwei Gründe.

  1. Ob ein Kredit notleidend ist oder nicht, ist eine Ermessensentscheidung. Das gilt für die einzelne Bank, aber auch für die Aufsichtsbehörde. Gemäß den Bestimmungen ist ein Kredit als notleidend einzustufen, wenn der Kreditnehmer mit seinen Zahlungsverpflichtungen mehr als 90 Tage im Rückstand ist oder wenn es unwahrscheinlich ist, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Was hier wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist, kann nur subjektiv entschieden werden. Der Banker hat kein Interesse daran, Kredite als notleidend auszuweisen. Zum einen gibt er damit zu, dass er bei der Kreditvergabe einen Fehler gemacht hat. Zum anderen erfordert die Bereinigung des als notleidend ausgewiesenen Kredits Rückstellungen, die zu Lasten des Kapitals gehen und eine Rekapitalisierung notwendig machen können. Damit der Kreditnehmer nicht in Rückstand gerät, kann ihm die Bank zusätzliche Kredite geben, die er dann für den Schuldendienst einsetzt.

Banker und nationale Aufsichtsbehörden haben außerdem einen Anreiz, Kredite nicht als notleidend einzustufen, wenn davon in Zukunft die Einführung der gemeinsamen Einlagensicherung abhängt, auf die man die Kosten der Schieflage abwälzen kann.

  1. Selbst wenn die Altlasten tatsächlich bereinigt würden, wäre das kein Schutz vor neuen Belastungen. Die großen Unterschiede zwischen den Risiken der Banken sind Folge eines symmetrischen Schocks – der Finanzmarktkrise von 2008. Aber die verschiedenen Länder der Eurozone haben aus politischen und strukturellen Gründen unterschiedlich darauf reagiert. Das wäre beim nächsten globalen Schock nicht anders.

Symmetrische Schocks erfordern keine gemeinsame Versicherung, denn bei symmetrischen Schocks sind die Risiken nicht diversifiziert. Asymmetrische Schocks in einzelnen Ländern beruhen dagegen in der Regel auf wirtschaftspolitischen Fehlern dieser Länder. Die Folgekosten solcher Fehler sollten nicht sozialisiert werden, denn damit würde man falsche Anreize setzen.

Es ist leicht, sich Bedingungen vorzustellen, unter denen eine europäische Einlagensicherung effizient wäre. Aber selbst Versicherungstheoretiker sollten erkennen, dass wir diese Bedingungen in der Eurozone nicht bekommen werden. Die Verhandlungsstrategie der Bundesregierung ist daher brandgefährlich.

Erstmals erschienen in der Zeitschrift der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger.

Photo: Tercio Leal from Flickr (CC BY 2.0)

Es wird als großer Fortschritt verkauft: Die Einigung auf „strengere Regeln für faule Kredite“. Kommission, EU-Ministerrat und Parlament haben dies im Dezember ausgehandelt. Die Einigung soll die Gemüter beruhigen. Künftige notleidende Kredite (NPL) sollen schneller wertberichtigt werden. Unbesicherte schneller als besicherte und diese schneller als mit Immobilien unterlegte. Ansonsten müssen diese Banken Kürzungen der Eigenmittel hinnehmen. Auch soll ein Sekundärmarkt für faule Kredite geschaffen werden, um die Verwertbarkeit zu erleichtern. Daran scheint es noch zu mangeln. Wahrscheinlich ist dieser Markt aber deshalb nicht ausreichend entstanden, weil die Abschläge, die die Banken in Kauf nehmen müssten, sie zusätzlich in Schwierigkeiten bringen würde.

Die Europäische Kommission glaubt, dass durchschnittlich 4 Prozent der Kredite in der EU notleidend sind, das heißt, dass sie mehr als 90 Tage nicht oder nicht ausreichend bedient wurden. Vor einem Jahr betrugen die NPL noch 950 Mrd. Euro. Mitte des Jahres waren es „nur“ noch 820 Mrd. Euro. Griechenland führt mit 44,9 Prozent der faulen Kredite die unrühmliche Rangliste der Länder in Europa an, die den höchsten Anteil an NPLs haben. Danach folgen Zypern (28,1 %), Portugal (11,7 %) und Italien (10 %). Am besten stehen Luxemburg (0,6 %), Finnland (1,1 %), Schweden (1,3 %) und Deutschland (1,7 %) da. Soweit die offiziellen Zahlen. Doch was ist von der Einigung zu halten?

Nichts. Der Grund ist, dass die Regulierung der Kreditvergabe in der Zukunft nicht die Probleme der Vergangenheit löst. Der europäische Bankensektor ist zombifiziert. Die Zahlen sind nicht nur von den Banken selbst geschönt, sondern auch von der EZB und der Kommission. Denn alle Teilnehmer haben ein großes Interesse daran, dass die Zahl der NLPs sinkt. Sie wollen eine Europäische Einlagensicherung schaffen und deren Voraussetzung ist die Reduzierung der notleidenden Kredite auf 2,5 Prozent. So haben es die Finanzminister in der Euro-Zone vereinbart. Schon heute definieren EZB und die europäische Bankenaufsicht EBA die NPLs sehr unterschiedlich. Die EBA definiert ein Volumen von 820 Milliarden Euro (4 Prozent) als notleidend, die EZB jedoch nur 721 Mrd. Euro (3,4 Prozent). Schon daran sieht man, dass es an einer einheitlichen Definition fehlt. Im Zweifel nimmt man die Definition der NPLs, die besonders niedrig erscheint.

Der entscheidende Grund ist aber, dass die notleidenden Kredite nur deshalb so gering sind, weil die EZB ihren Leitzins auf Null hält und damit Insolvenzen von Unternehmen und Privathaushalten verhindert. Würden diese Marktteilnehmer Marktpreise für ihre Kredite bezahlen müssen, wären viele am Ende. Und viele Banken würde dann einen weiteren Anstieg der notleidenden Kredite nicht überleben. Die EZB hält alle am Leben, doch sie sind viele sind längst scheintot.

Die Gefahr ist aber nun, dass andere mit hineingezogen werden. Nicht nur durch eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung. Allein durch den Zinssatz für die Einlagefazilität, also das Übernachtparken von Geld bei der EZB, verlieren die Banken Milliarden Euro im Jahr. Das ist nicht unerheblich, wenn man bedenkt, dass US-Banken hierfür nicht 0,4 Prozent – wie bei der EZB – bezahlen müssen, sondern 2,5 Prozent verdienen. Allein dieser Sachverhalt macht sie europäischen Banken, die noch gesund sind, im internationalen Wettbewerb zu Nachzüglern. Soviel Geld können sie in ihrem klassischen Geschäft gar nicht verdienen, wie die US-Banken alleine durch diesen Umstand zusätzlich an Erträgen erzielen.

Was bleibt von der Einigung zu den NPLs übrig. Eigentlich nicht viel. Ohne eine Änderung der Zinspolitik der EZB wird es keine wirkliche Konsolidierung bei den NPLs geben. Im Gegenteil: durch diese Entwicklung werden auch weitere Banken zu Zombiebanken. Und ohne Reformen in den Mitgliedsstaaten, die über eine Haushaltskonsolidierung und einer Rückführung des Defizits hinausgehen, wird die Situation nicht besser. Wachstum entsteht nicht durch billiges Geld oder die Vergemeinschaftung von Risiken, sondern durch marktwirtschaftliche Reformen im eigenen Land, die die Eigentumsrechte und die Vertragsfreiheit des Einzelnen stärken.

Erstmals erschienen bei Tichys Einblick.

Photo: Tom Butler from Unsplash (CC 0)

Fangen wir mit den positiven Nachrichten an. Die Vereinbarung der Euro-Finanzminister vom Dienstag ermöglicht im Zweifel vielleicht eine verbesserte Umschuldung von Euro-Staaten. Bereits seit 2010 war man innerhalb des Euro-Clubs der Meinung, dass so genannte Collective-Action-Clauses in den Anleihebedingungen verbindlich eingeführt werden müssen, damit die Zustimmung für eine Umschuldung nicht von einzelnen Anleihehaltern verhindert werden könne. Stattdessen solle hierfür eine qualifizierte Mehrheit ausreichen. Bei vielen Staatsinsolvenzen verhinderten zuvor einzelne Gläubiger eine Vereinbarung mit den Schuldnern, da diese sich einer Einigung aus taktischen Gründen verweigerten.

Staaten, die dem Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM beitraten, mussten seit 2013 bei Anleiheemissionen diese Klauseln in ihre Anleihebedingungen aufnehmen. Offen war immer, ob dies im Ernstfall auch wirklich funktioniert. Immerhin muss irgendjemand die Interessen der Gläubiger bündeln. Künftig soll dies der ESM tun. Ob dies dann funktioniert, wird sich schon bald zeigen. Die Einschläge kommen bekanntlich wieder näher. Allein das überschuldete Italien hatte bereits Ende 2016 Anleihen in der Größenordnung von über 902 Milliarden Euro mit CAC-Klauseln versehen. Vielleicht kommen diese schneller zum Einsatz als Viele denken.

Denn die Frage, wie sich die italienische Regierung künftig verhält, ist für die Zukunft der Währungsunion von entscheidender Bedeutung. Auch wenn die Regierung Conte erst gestern Signale ausgesandt hat, dass sie ihren Haushaltsentwurf 2019 nun doch überarbeiten und das geplante Defizit reduzieren würde, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es die Lega und die Fünf-Sterne-Bewegung doch auf einen Bruch ankommen lassen, viel höher. Im Zweifel sitzt Italien am längeren Hebel. Sie sind Nettozahler in den EU-Haushalt. Strafzahlungen könnten sie einfach mit der Kürzung ihrer Zahlungen in den EU-Haushalt kompensieren. Denn wie wahrscheinlich ist es, dass sie sich an die Aufforderung zu Strafzahlungen halten, wenn sie an anderer Stelle europäische Vereinbarungen auf offener Bühne brechen?

Italien ist in einem Dilemma. Seit 10 Jahren herrscht faktisch ökonomischer Stillstand im Land. Immer noch ist Italiens BIP deutlich unter dem Krisenjahr 2008. Das Bankensystem ist überschuldet, die Wirtschaft lahmt und die staatliche Verschuldung erdrückend. Eine Fremdbestimmung wie in Griechenland kommt für die stolzen Italiener sicherlich nicht in Frage. Ein Austritt aus der Eurozone ist daher im Bereich des Möglichen. Das liegt auch an der Struktur der Verschuldung. 97,5 Prozent der Anleihen sind nach italienischem Recht begeben, lediglich 2,5 Prozent nach angelsächsischem. Tritt Italien aus dem Euro aus, dann ist ein Schuldenschnitt schon dadurch gegeben, dass die italienischen Anleihen in neue Lira umgewandelt werden könnten. Die Target-Verbindlichkeiten in Höhe von 489 Mrd. Euro der italienischen Notenbank gegen das Euro-System sind ohnehin uneinbringlich. Auch wenn EZB-Präsident Mario Draghi etwas anderes behauptet – dazu ist in den Europäischen Verträgen nichts vereinbart. Daher gehört auch dies zum möglichen Erpressungspotential der italienischen Regierung.

Schon allein dieser Sachverhalt zeigt, dass die Euro-Finanzminister erneut ihre Chance einer grundsätzlichen Reform der Eurozone vertan haben. Sie haben sich nur mir Marginalien beschäftigt. Die Letztsicherung für die Bankenabwicklung ist eine erneute Vergemeinschaftung von Bankrisiken zu Lasten der Steuerzahler. Niemand glaubt ernsthaft, dass 60 Mrd. Euro für die Abwicklung auch nur einer mittleren europäischen Großbank ausreichen. Die Erweiterung der Aufgaben für den ESM rettet die falsche Architektur des Euro auch nicht. Ebenso wenig kann das Eurobudget, das Investitionsgelder für Wohlverhalten verspricht, das schleichende Auseinanderfallen der Eurozone stoppen. Eigentlich sind es selbst für diejenigen, die für eine weitere Vergemeinschaftung der Risiken eintreten, enttäuschende Vereinbarungen. Weder ist der Eurohaushalt nennenswert, noch kommt die europäische Einlagensicherung zeitnah, noch ist die europäische Arbeitslosenversicherung in Sicht. Insofern kann man auf der einen Seite froh sein, auf der anderen Seite jedoch zeigt sich wieder einmal die Reformunfähigkeit der Eurozone.

Der Regierung Merkel muss man das zum Vorwurf machen. Ideenlos tapert diese Regierung seit vielen Jahren in der Euro-Krise umher, ohne Konzept und Ideen. Notwendig wäre eine stärkere Verankerung des Haftungsprinzips. Im Einzelnen heißt das: wer das Target-Problem lösen will, muss Banken auferlegen, dass sie Staatsanleihen risikogerecht mit Eigenkapital unterlegen müssen. Wer das Erpressungspotential der Target-Verbindlichkeiten lösen will, muss dafür sorgen, dass diese Verbindlichkeiten bei einem Ausscheiden eines Mitgliedsstaates zu echten Verbindlichkeiten werden, die dann auch eingefordert werden können.

Wer das ökonomische Auseinanderfallen des Euroraums lösen will, muss geordnete Ausstiegsverfahren aus dem Euro ermöglichen. Wie schwer, aber wie notwendig dies zugleich ist, zeigt der Brexit. Und wer die Disziplinlosigkeit der EZB verändern will, muss dafür sorgen, dass diese ihre unkonventionelle Geldpolitik endlich beendet. Letzteres ist wohl der größte Brocken. Dennoch, wer daran nicht arbeitet, macht nur Symbolpolitik, die schon bald ihr Ende finden wird.

Erstmals erschienen bei Tichys Einblick.

Photo: Richard from Flickr (CC BY-ND 2.0)

Von Prof. Dr. Gunther Schnabl, Leiter des Instituts für Wirtschaftspolitik an der Universität Leipzig.

Zwar haben jüngst die Inflationsraten etwas angezogen. Im Oktober 2018 lag die Inflation im Euroraum bei 2,2% und in Deutschland sogar bei 2,5%. EZB-Präsident Mario Draghi kann dennoch stolz auf historisch niedrige Inflation verweisen. Die durchschnittliche Inflationsrate liegt für die EZB niedriger als für die Deutsche Bundesbank, so dass eine entschlossene geldpolitische Straffung weiter ausbleiben wird. Trotzdem denken viele Bürger, dass ihre Kaufkraft schwindet. Wie ist das zu erklären?

Die Kaufkraft wird in der Europäischen Union mit dem harmonisierten Konsumentenpreisindex gemessen. Dafür erfasst in Deutschland das Statistische Bundesamt über 300.000 Einzelpreise von 600 Waren und Dienstleistungen. Mieten haben einen Anteil von 32%, Ausgaben für Verkehr 13%, Freizeit, Unterhaltung und Kultur 11%, Nahrungsmittel 10% usw. Der Index ist in Deutschland seit 1999 mit durchschnittlich 1,4% pro Jahr etwas weniger als die Löhne (1,7%) gestiegen. Das suggeriert, dass die Kaufkraft der Bürger im Durchschnitt leicht gestiegen ist.

Aber viele Güter, die von den Bürgern konsumiert werden, sind gar nicht im offiziellen Index vertreten. Zum Beispiel eigengenutzte Wohnimmobilien: Deren Preise sind seit 1999 im Schnitt um 2,0% pro Jahr gestiegen, in den sieben größten Städten seit 2005 sogar um 5,8% pro Jahr. Stattdessen misst der Staat nur die Veränderung der Mieten, die er über qualifizierte Mietspiegel, Mietpreisbremsen und eine mieterfreundliche Rechtsprechung gedrückt hält, so dass diese seit 1999 nur um 1,2% pro Jahr gewachsen sind. Auch andere Vermögenspreise steigen steil. Wer mit deutschen Aktien fürs Alter vorsorgen wollte, musste seit 1999 pro Jahr durchschnittlich 7,7% (DAX) mehr berappen.

Auch öffentliche Güter wie Straßen, Bildung und Finanzmarktstabilität, deren Anteil am Verbrauch immerhin (gemessen an der Staatsquote) 45% beträgt, bleiben in der Statistik unberücksichtigt, obwohl die Bürger dem Staat immer mehr bezahlen. Der neue Berliner Flughafen wird beispielsweise statt ursprünglich zwei Milliarden Euro wohl mehr als sieben Milliarden Euro kosten. Der Preis des Neubaus der EZB-Zentrale in Frankfurt hat sich in vier Jahren von 850 auf 1300 Millionen Euro erhöht, also um 9% pro Jahr. Insgesamt ist die Steuerlast der Bürger seit 1999 um durchschnittlich 3% pro Jahr gestiegen, die gesamten Zahlungen an den Staat (einschließlich Sozialbeiträge) um 2,6%.

Ein zweiter wichtiger Faktor ist die Qualität. Während die statistischen Ämter bei Qualitätsverbesserungen (zum Beispiel bei Computern, Autos oder Elektrogeräten) die Preise nach unten korrigieren, drücken sie bei schlechterer Qualität ein Auge zu. Doch da – nicht zuletzt aufgrund stagnierender (oder fallender) realer Löhne – der Preisdruck im Einzelhandel groß ist, nimmt bei vielen Gütern nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität ab. In den Autos steckt beispielsweise immer mehr Plastik. Obst und Gemüse schmecken meist fad. Kinderspielzeug ist zunehmend aus Kunststoff. Die Kleidung verschleißt schneller. Viele langlebige Verbrauchsgüter müssen schneller ersetzt oder repariert werden, was maßgeblich die Kaufkraft der Bürger reduziert.

Auch bei den Dienstleistungen sinkt die Qualität. Wo sind in den Mietshäusern die Hausmeister geblieben? Bei Vapiano, Starbucks und Wiener Feinbäcker und Co. bedienen wir uns heute selbst. Sympathische Möbelhäuser laden zur mühsamen Selbstmontage von Möbeln aus Pressspan und Plastikfolie ein. Fahrkarten und Flugtickets buchen wir selbst im Internet, natürlich ohne Preisnachlass. In den Supermärkten werden Fleisch-, Wurst- und Käsetheken abgebaut. Selbst das Kassieren machen die Kunden vermehrt selbst. Vielerorts scheint das Verkaufspersonal rarer geworden, so dass die Wartezeiten länger werden.

Dazu kommt der leise Verdacht, dass – wohl aufgrund eines massiven Investitionsstaus – die Qualität vieler öffentlicher Güter merklich nachgelassen hat. Für deutsche Straßen wird eine wachsende Zahl an Staukilometern vermeldet. Die Bundeswehr ist nicht mehr einsatzfähig. Die Bahn ist immer öfter zu spät. Viele Städte oder Stadtteile wirken zunehmend trist. Es fehlen Pfleger, Erzieher, Polizisten, Richter und Kitaplätze. All das taucht in der offiziellen Messung der Kaufkraft nicht auf, obwohl es den Bürgern reichlich Nerven kostet.

Die Inflation ist also in steigenden Vermögenspreisen und schlechterer Qualität von Gütern und Dienstleistungen versteckt! Während für Deutschland die offizielle Rate 2017 mit 1,7% angegeben wurde, wären es 2,4% gewesen, wenn auch eigengenutzte Immobilien eingerechnet worden wären. Hätte man die steigenden Kosten für öffentliche Güter berücksichtigt, dann hätte die Inflation bei 3,0% gelegen– und sogar bei 5,4%, wenn auch Aktien erfasst worden wären. Inklusive der Qualitätsverschlechterungen hätte die Inflation wohl deutlich über 6% gelegen.

Würden all diese Effekte gemessen, dann hätte die Europäische Zentralbank wohl schon lange ihr selbstgesetztes Inflationsziel von knapp 2% überschritten. Die Zinsen wären deutlich höher. Die EZB hätte keine Rechtfertigung für die immensen Ankäufe von Staatsanleihen gehabt. Es wäre deshalb nicht überraschend, wenn sich die europäischen Politiker weitgehend einig wären, dass die Inflation lieber weiter wie bisher gemessen wird. Ob das im Sinne der europäischen Bürger ist, steht auf einem anderen Blatt!