Photo: Rae Allen from Flickr (CC BY 2.0)

Schiedsgerichte wären eine spannende und innovative Möglichkeit, eine größere Vielfalt und mehr Auswahlmöglichkeiten in unserem Rechtssystem zur Verfügung zu stellen. Dass das Europäische Parlament sie ablehnt, ist ein Fehler.

Keine Herrschaft der Hinterzimmer

Die Entscheidung der Europaparlamentarier, der Kommission das Mandat für die TTIP-Verhandlungen mit den USA zu geben, ist in dem ganzen Wirbel um Griechenland ein wenig untergegangen. Die üblichen Bedenkenträger waren so sehr mit der Causa Grexit beschäftigt, dass der große Aufschrei ausblieb. Sie hatten sich aber auch in einem nicht unwichtigen Punkt durchgesetzt: Das Investitionsschiedsabkommen ISDS soll aus den Verhandlungen ausgeschlossen werden. Dieses Abkommen sollte Investoren dies- und jenseits des Atlantiks die Möglichkeit geben, Streitfälle mit staatlichen Stellen zu lösen.

Diese Art der Problemlösung ist mitnichten neu. Wie die Befürworter des Abkommens in den letzten Monaten nicht müde wurden, herauszustellen, haben europäische Staaten in den letzten 60 Jahren über 1400 solcher Investitionsschutzabkommen abgeschlossen. Weltweit gibt es über 2000 von ihnen. Die meisten Schiedsverfahren werden von der Weltbank durchgeführt, also nicht in irgendwelchen Hinterzimmern von Großkonzernen. Überhaupt Großkonzerne: Die Kritik am ISDS bezieht sich gebetsmühlenartig auf die Klage von Vattenfall gegen Deutschland im Zusammenhang mit dem Atomausstieg. Unabhängig davon, wie man zu diesem konkreten Fall steht, muss man anerkennen: er ist nicht repräsentativ.

Schiedsgerichte schaffen in den meisten Fällen Rechtssicherheit

Wirft man einen Blick in die Berichte des „Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten“ der Weltbank (ICSID), das einen großen Teil der Streitfälle verhandelt, kann man Einblicke gewinnen, die in deutlichem Gegensatz stehen zu dem Standard-Bild, das hierzulande in der Öffentlichkeit gezeichnet wird. 150 Länder sind Mitglieder des Abkommens, darunter fast alle EU-Staaten, die USA, China und Japan. Von allen Fällen, die je dort verhandelt wurden, sind nur 4 % der Fälle gegen Staaten Westeuropas und weitere 4 % der Fälle gegen Staaten Nordamerikas verhandelt worden. Ein großer Teil der angeklagten Staaten liegt in Regionen, in denen das staatliche Rechtssystem zumindest instabil ist: 26 % in Südamerika, 26 % in Afrika und dem Mittleren Osten, 25 % in Osteuropa und Zentralasien.

Offensichtlich ist das Instrument internationaler Schiedsgerichte also eine Möglichkeit, zusätzliche Rechtssicherheit für Investoren herzustellen. Davon sind übrigens auch sehr viele Mittelständler betroffen, die in Gegenden mit ungenügendem Rechtsschutz operieren. Von Vorteil sind diese Optionen zusätzlicher Rechtssicherheit zudem nicht nur für die Investoren, sondern auch für deren Partner vor Ort, für deren Angestellten und Kunden. Wenn es gelingt, die Produktionsstätte eines deutschen Unternehmers etwa in Kenia, Uruguay oder Pakistan vor der Willkür von Politik und Bürokratie zu schützen, ist das ja auch für diejenigen von Vorteil, die dort ihren Lebensunterhalt verdienen oder als Händler, Transporteure und Konsumenten von den Produkten profitieren.

Die Illusion der Unabhängigkeit

Nun ist der Einwand nicht ganz unberechtigt, dass die EU und die USA ja doch weitgehend funktionsfähige Rechtssysteme haben. (Wobei gerade die scharfen TTIP-Kritiker das im Blick auf die USA wahrscheinlich verneinen würden, weshalb sie durchaus für das ISDS sein könnten …) Ob freilich die nun gefundene Regelung, staatlich benannte Richter für solche Streitfälle einzusetzen, die bessere Lösung ist, kann mit Fug und Recht angezweifelt werden. „Aus Schiedsstellen, die zum Missbrauch einladen, haben wir unabhängige Gerichte gemacht“, jubelte der Europaabgeordnete Bernhard Lange nach der Entscheidung. Diese Sicht der Dinge geht von einer Illusion aus: Nämlich von der Illusion, dass ein Richter, sobald er nicht durch eine Institution des Staates ernannt wurde, zum Rechtsmissbrauch neige, während umgekehrt staatlich eingesetzte Richter automatisch unabhängig seien.

Richter sind Menschen, unabhängig davon, ob sie eine staatliche Robe tragen oder nicht. Richter machen Fehler und können korrupt sein. Korruption ist dabei definitiv nicht nur mithilfe von Geld durchführbar. Auch die Aussicht auf Ämter oder Beförderungen kann Menschen, und eben auch Richter, dazu bringen, Recht, Gesetz und Gerechtigkeit zu ignorieren. Dennoch sind Richter, ob staatlich legitimiert oder nicht, wohl tendenziell eher immun gegen Korruption. Das liegt an ihrem Berufsethos. Das liegt aber auch daran, dass natürlich alle Parteien, die für die Einsetzung eines Richters zuständig sind, ein Interesse an dessen Integrität haben. Würden sich etwa die Richter des ICSID durch besondere Nähe zu Staat oder Unternehmen auszeichnen, wäre es wohl bald vorbei mit dessen gutem Ruf.

Was wollen die Gegner der Schiedsgerichte eigentlich wirklich?

Private Schiedsgerichte laden weder signifikant mehr noch weniger als staatliche Einrichtungen zum Missbrauch oder auch nur zum Irrtum ein. Sie können aber ein wichtiges Korrektiv und eine wichtige Ergänzung zu bereits bestehenden staatlichen Gerichten sein. Nicht nur auf dem Gütermarkt ist Wettbewerb ein Instrument, um bessere Lösungen zu finden. Wenn man nicht davon ausgeht, dass es Menschen gibt, die, weil gütiger, weiser und integrer als andere, bestimmt sind, als Philosophenkönige zu herrschen, dann kann auch für staatliche Institutionen und Organisationen der Wettbewerb ein guter Weg sein, um innovativ zu sein und sich zu disziplinieren.

Man könnte ins Grübeln kommen angesichts von Bernhard Langes Freude darüber, dass sich Investoren aus den USA und der EU fortan nur noch an staatlich ernannte Richter sollen wenden können. Speist sich sein Wohlgefallen gar daraus, dass die Politik auch in Zukunft nicht darauf wird verzichten müssen, die Rechtsprechung zu kontrollieren? Wird hier gar unter dem Vorwand, dem Missbrauch der Justiz durch zahlungskräftige Unternehmen vorbeugen zu wollen, der Boden bereitet für den Missbrauch der Justiz durch die Politik? Wenn man die Stimmungsmache im Europäischen Parlament gegen große Konzerne wie Google beobachtet, könnte man fast zu diesem Schluss kommen. Es bleibt abzuwarten, ob die Ablehnung privater Schiedsgerichte wirklich der Herrschaft des Rechts dienen wird.

6 Kommentare
  1. Lieber Herr Gesangsverein
    Lieber Herr Gesangsverein sagte:

    Insbesondere bei Streitfällen um Steuernachzahlungen würde ich ein staatsfernes Gericht bzw. Richter begrüßen.

    Antworten
    • Ralf Becker
      Ralf Becker sagte:

      Bei einem staatsfernen Gericht könnte die öffentliche Hand besser eingreifen, wenn was falsch läuft. Das sehe ich auch so.

      Aber dass die immer noch TTIP durchziehen wollen, spricht für eine geistige Verwirrtheit unserer Regierung.

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  2. Hein Tiede
    Hein Tiede sagte:

    Vattenfall hat mit seiner Klage in meinen Augen recht. Der Kursverfall der großen Energiekonzerne ist Resultat einer verfehlten „Energiewende“. RWE, E-On, Vattenfall usw. werden durch diese Politik verarmt, die Reserven für die Beseitigung der ausgedienten oder fahrlässig abgeschalteten Atomkraftwerke schwinden, die Aktionäre werden durch die Hintertür enteignet. Dies alles geschieht, weil die Politik glaubt, sich nicht um das wirtschaftlich Machbare kümmern zu müssen. Sie nennen es „Primat der Politik“. Für mich sind es „Illusionen der Politik“.

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  3. André Rebentisch
    André Rebentisch sagte:

    Der Hauptknackpunkt aus staatsrechtlicher Sicht ist die Inländerdiskriminierung durch die ISDS Tribunale. Ausländische Investoren erhalten Rechte, die inländische Investoren nicht haben. Die Prämisse ist, dass die Rechts- und Wirtschaftsordnung gegen ausländische Investitionen diskriminiere, und dies korrigiert werden müsse durch einen Eingriff. Es wird auch unterstellt, dass der ausländische Investor die Rechtsrisiken einer Investition in einem anderen Land nicht voll selbst tragen solle und der Standortwettbewerb der Staaten oder State-to-State Dispute Settlement nicht genüge.

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  4. Ralf Becker
    Ralf Becker sagte:

    Ähnlich wie TTIP/ CETA ist auch dies ein politisches Vorgehen zur Unzeit.
    Man sieht es doch beispielsweise am Fall Griechenland, dass das weltweite Finanzsystem vorne und hinten nicht funktioniert und vor dem Kollaps steht.
    Beispielsweise taucht im obigen Text der Begriff „Investoren“ auf. Da habe ich doch ein wenig den Eindruck, dass wir in einer Welt leben, die allein vom Geld regiert wird.

    Unsere Regierung zieht da völlig ohne irgendwelche Informationen an die Bürger ihre internationalen Pläne durch. Eine Demokratie gibt es noch nicht mal mehr zwischen den beteiligten Regierungschefs. Das ist schon richtig peinlich, wie dermaßen offensichtlich wir vom Kapital regiert werden.

    Den obigen Beitrag möchte ich in einem Punkt korrigieren. Die Funktionsweise unserer deutschen Justiz hat kaum etwas mit einem Rechtsstaat zu tun. Und die Fähigkeit der Öffentlichen Hand, uns einen Rechtsstaat vorzugaukeln, der in Wirklichkeit in keiner Weise existiert, ist sagenhaft.

    Hier mein „Antrag“ an das Land NRW:
    http://openantrag.de/nrw/arbeitsweise-der-oeffentlichen-hand-ist-unzumutbar

    Rechtsanwälte haben jedenfalls ihre Lobby im Bundestag.

    Sie geben uns das gute Gefühl, dass wir einen Rechtsstaat haben.

    Leider gab es dann keine nachvollziehbare Gerichtsverhandlung und im Gerichtsurteil stand Widersinn drin.

    Und die Zwangs-Rechtsanwälte, deren alltägliches Handwerk doch die Ehrlichkeit sein müsste, verschicken auch dann ihre üppige Anwaltsrechnung, wenn Gerichtsurteile grausam falsch sind. RA Schrader aus Herford gab mir immerhin den müden Hinweis, dass das Urteil doch ganz
    offensichtlich rechtskräftig ist.

    Aber was ist davon zu halten, wenn ich bei Gerichtsverfahren ab einem bestimmten Geldbetrag mit einem
    Berufsstand zwangskontrahieren muss, der sein doch sehr üppiges Einnahmenverhalten mit einer dermaßen hohen Selbstverständlichkeit mit einer Schwachsinnsvokabel wie „RECHTSKRÄFTIG“ erklären kann. Wenn ich privat gestohlene Sachen annehme, dann nennt man das Hehlerei.
    Aber beim Berufsstand der Rechtsanwälte, den ich in einem höheren Staatsinteresse zwangsbeauftragen musste, gibt es ohnehin kein deliktisches Handeln.
    Rechtsanwälte verschicken ihre mehr als üppige Rechnung auch dann, wenn Gerichtsentscheidungen grausam falsch sind und wenn die Rechtsbeugung allzu offensichtlich ist.

    Denn die Amtsperson des Richter hat ihr unwiderrufliches Wort abgegeben.

    Der ehemalige Bundesminister Norbert Blüm spricht insofern völlig zu recht von einer naturgemäßen Überheblichkeit des Berufsstands der Richter.

    Auf meine unzähligen Kontaktversuche mit der Justiz wird absolut gar nicht reagiert.
    Das Arbeitsgericht Herford sagte mir am Telefon:
    …ääh….haften?
    Etliche tausend Euro? ….ach nee …das ist uns zu viel Geld

    Als ich dann beim Arbeitsgericht Herford anrief, um die Kontaktdaten der ehrenamtlichen Richter zu bekommen, kam folgende flapsige Antwort:
    „das fällt leider unter Datenschutz“

    Die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
    (FDP) veranlasste seinerzeit die Modernisierung der Anwaltsgebührenordnung. Aber ob Gerichtsurteile korrekt sind, interessiert absolut gar nicht.

    Ich saß vor einigen Jahren noch vor meiner Behinderung (Querschnittslähmung) bei einem Mittagessen der FDP (beim Stuckenberg in Herford) neben einem ehrenamtlichen Richter vom Arbeitsgericht Herford.

    Dieser sagte, dass die ehrenamtlichen Richter keine juristischen Kenntnisse bräuchten und trotzdem ein volles Stimmrecht haben.

    Mir gelang es dann einige Zeit später, die Kontaktdaten des bei meinem arbeitsgerichtlichen Fall beteiligten ehrenamtlichen Richters Bernd Niestradt aus Hiddenhausen in Erfahrung zu bringen. Dieser sagte mir, dass es neuerdings auf freiwilliger Basis mehr Schulungen für die ehrenamtliche Richter gibt.

    Und Bundesjustizminister Heiko Maas hat folgende Petition geschrieben: Strafbarkeit von Rechtsbeugung wiederherstellen, Bürgergerichte einführen !

    Im Forum von Piratenpartei.de habe ich als Ralle002 das Forumsthema „Fehlentscheidungen von Gerichten“ angelegt.

    1Hz hat in diesem Zusammenhang folgenden Beitrag geschrieben:

    Leider wird die Sachlage völlig unterschätzt – auch in diesen Beiträgen.

    Das Recht kann man in verschiedene Bereiche einteilen:

    1.) offizielle Gesetze

    Wohlbekannt, von unseren gewählten Volksvertretern beschlossen – leider aber der mit Abstand unbedeutendste Teil des Rechtes.

    2.) offizielle Rechtsauslegung

    Über
    Verwaltungsvorschriften, Gesetzeskommentare und richtungsweisende
    Urteile werden die Gesetze weiter „definiert“. Hierbei ist bereits nicht
    selten, dass das eigentliche Gesetz außer Kraft gesetzt oder sonstwie
    ad absurdum geführt wird. Dieser Teil ist bereits wesentlich bedeutender
    als die demokratisch herbeigeführten Gesetze.

    3.) die Rechtspraxis

    Die
    definiert nicht etwa, wie in obigen Beiträgen impliziert wird, die
    Willkür des einzelnen Richters. Tatsächlich sind Richter – entgegen der
    Gesetzeslage – auch nicht unabhängig. Die Richtung, in der ein Richter
    zu urteilen hat, wird vorgeschrieben. Dies geht zum Teil so weit, dass
    dem Richter – bereits vor Beginn der Verhandlungen – konkret das
    Urteil/der Beschluss vorgegeben wird. Aber mehr noch: es ist gängige
    Praxis, dass das Urteil/der Beschluss überhaupt gar nicht vom
    zuständigen Richter verfasst wird. Liegt ein besonderes Interesse vor,
    wird das Urteil/der Beschluss von einer Dritten Person (gerne zum
    Beispiel
    Direktoren des Gerichtes) geschrieben und in die Ausgabe der
    Justizsekretärin abgelegt. Diese druckt es aus (weiß noch nicht einmal,
    dass das nicht vom Richter kommt), legt es dem Richter zur Unterschrift
    vor und veranlasst die Ausfertigung/Zustellung. Es ist aber auch gängige
    Praxis, dass Gerichtsdokumente gar nicht erst über die zuständige
    Justizsekretärin laufen – sondern zum Beispiel vom Direktor/in selber
    ausgedruckt und unterschrieben werden. Auch Unterschriftenfälschung
    gehört zur gängigen Rechtspraxis. Dies könnte nachgewiesen werden, wenn
    man im Rahmen der Akteneinsicht Zugriff auf die elektronischen
    Dokumentversionen erhalten könnte – Anträge dieser Art werden aber
    ignoriert.
    Alternativ könnte man natürlich mal elektronischen Diebstahl begehen –
    es gibt Richter, bei denen es hier zu massiven Häufungen kommt- kennt
    man die Namen, könnte man sehr zielgerichtet die Justiz entlarven. Man
    kann auch – wie durch mich erfolgreich praktiziert – das Gericht durch
    völlig unerwartete Aktionen verwirren und in Fehler treiben. Dann kann
    es zu Doppelausfertigungen kommen, da es zu Absprachefehlern kommt – ein
    und derselbe Beschluss ergeht zwei mal von zwei unterschiedlichen
    Stellen zeitgleich, leicht unterschiedlich. Rechtsanträge gegen so etwas
    werden ignoriert.

    4.) übergreifende Machtausübung

    Niemand
    kann sich die Justiz zum Feind machen (außer vielleicht Piraten?).
    Möchte die Justiz das Verhalten eines Anwaltes beeinflussen, ist dies
    kein Problem – denn kein Anwalt möchte eine zu hohe Quote an verlorenen
    Verfahren riskieren oder auch andere Repressalien in Kauf nehmen. Dies
    gilt aber gleichsam auch für alle anderen Personen und Gruppen. Die
    Justiz nimmt direkten Einfluss auf das Handeln von Behörden
    – es
    werden konkrete Arbeitsanweisungen erteilt. Wenn zum Beispiel Direktoren
    eines Gerichtes mit all Ihren Kontakten die Handlung einer Behörde
    beeinflussen möchten, ist das überhaupt gar kein Problem. Zur
    Verdeutlichung: die direkte Steuerung von laufenden Polizeieinsätzen,
    die permanente über das übliche Maß hinaus gehende Schikane von
    Bürgern,die von Sozialleistungen abhängig sind, der Zugriff auf alle
    Informationen aller Behören zu einer Person, die Veranlassung von
    Bespitzelungen jeder Form, die Veranlassung von absurden Strafanträgen
    gefolgt von manipulierten Strafverfahren, die verdeckte Einbindung von
    (Landes-)Kriminalämtern, die Bedrohung von Kunden/Arbeitgebern (zum
    Beispiel über das Finanzamt, Steuerberater und Insolvenzverwalter sind
    besonders anfällig) sowie zahllose weitere Formen der Repression sind
    Alltag. Die Betroffenen verstehen lediglich meist nicht, wie massiv
    koordiniert
    so manches Unglück ist, dass Bürgern widerfährt. Dies funktioniert auch
    völlig reibungslos über Ländergrenzen hinweg. Die Gewaltenteilung
    (horizontal und vertikal) scheitert an der Justiz.

    Es gibt einfache Fragen, die verwunderlicherweise im Zusammenhang mit der Justiz kaum gestellt werden:

    Wann in der Menschheitsgeschichte war eine unkontrollierte oder sich lediglich selbst kontrollierende Macht je segensreich?

    Wann
    in der Menschheitsgeschichte hat die Justiz jemals das Kippen einer
    Gesellschaft in ein Unrechtssystem verhindert und sich nicht
    bereitwillig jeder Unrechtssystematik angeschlossen?

    Die Macht
    der Justiz scheitert lediglich an großen, vor allem international
    aufgestellten, Konzernen. Gutmeinende Richter haben keine Chance. Auch
    Politiker nicht. Denn ein Politiker, der es sich mit der
    Justiz
    verscherzt, wird – wie jeder andere – willkürlich durch diese gerichtet.
    Unter Zuhilfenahme der gesamten Macht aller staatlichen Organe, die
    jederzeit von der Justiz willkürlich kontrolliert werden
    können.

    Gerichtsverhandlungen
    sind lediglich Theateraufführungen. Auch darauf versteht die Justiz
    sich sehr gut. Die in der Öffentlichkeit bekannten Urteile sind
    lediglich Propaganda. Auf eines dieser oftmals tollen
    Urteile, die
    das Meinungsbild der Öffentlichkeit zur Justiz prägen, kommen unzählige
    Urteile, die dem völlig entgegenstehen. Diese werden aber öffentlich
    kaum bekannt. Der einzelne Betroffene hält sich für
    einen Pechvogel
    oder eines der vermeintlich eher wenigen Opfer eines einzelnen Richters
    in einer sonst eher gut funktionierenden Justiz.

    Antworten
  5. Anette Schuett
    Anette Schuett sagte:

    Bei den Entscheidungen über den „Rettungschirm“ ESM, hat das Deutsche Bundesverfassungsgericht gezeigt, wie staatsnah es ist. Den unbestreitbaren Rechtsbruch haben sie zwar nicht entkräften können, aber sie haben sich einfach schnell als „nicht zuständig“ erklärt. Ähnlich zeigen sich die Entscheidungen über den Beitragsservice, wie abhängig Richter sind …

    Antworten

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