Photo: MORO Modellbahn from Flickr (CC BY 2.0) 

Von Dr. Alexander FinkUniversität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues.

Die Besteuerung von Einkommen mittels einer Flat Tax zeichnet sich durch einen konstanten Steuersatz auf zusätzliches Einkommen aus, möglicherweise nach Abzug von Freibeträgen. Die Flat Tax ist relativ unbeliebt, vermeintlich gerade weil Einkommen an der Grenze unabhängig von ihrer Höhe stets mit dem gleichen Steuersatz belegt werden. Man könnte deshalb erwarten, dass die Einnahmen des Staates vornehmlich aus Quellen mit progressiven Steuertarifen stammen. Die progressive Einkommensteuer gehört jedoch unter den vielen Einnahmequellen des deutschen Staates zu den Ausnahmen. Etwa 78% aller Staatseinnahmen stammten 2014 aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben, die sich gerade nicht durch einen progressiven Tarif auszeichnen. Der Schritt zu einer Flat Tax bei der Einkommensteuer ist aus Gründen der Einfachheit und Effizienz wünschenswert und würde das deutsche Steuersystem nicht revolutionieren, sondern es vielmehr vereinheitlichen.

Progressive Steuern nur auf Einkommen, Schenkungen und Erbschaften

Die Steuereinnahmen des deutschen Staates beliefen sich 2014 auf 1.091 Milliarden Euro. Inbegriffen sind hier die Einnahmen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Sozialversicherungen. Obwohl sie juristisch von Steuern abgegrenzt werden, gehören die Einnahmen der Sozialversicherungen mit in den Steuertopf. Sie wirken ökonomisch wie Steuern und auch das Bundesamt für Statistik bezeichnet sie als „steuerähnliche Abgaben“.

Die wichtigsten Einnahmequellen des Staates sind die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer, die Rentenversicherungsbeiträge und die Krankenversicherungsbeiträge. Diese vier Steuerarten zeichnen für 73% der gesamten Staatseinnahmen verantwortlich. Die Einkommensteuer ist die einzige dieser vier Einnahmequellen, deren Tarif einen progressiven Verlauf nimmt. Neben der Einkommensteuer weisen überhaupt nur noch die Erbschaft- und Schenkungsteuer und der Solidaritätszuschlag, dessen Bemessungsgrundlage die Einkommensteuerschuld ist, einen progressiven Verlauf auf, wobei die Progression des Solidaritätszuschlags sehr schwach ausgeprägt ist.

 

Steuern mit progressivem Tarif: Nur 22% der Staatseinnahmen

2014 verzeichnete der Staat 214 Milliarden Euro Einnahmen aus der Einkommensteuer. Aus der ebenfalls progressiven Erbschaft- und Schenkungsteuer kamen noch einmal 5,4 Milliarden und aus dem Solidaritätszuschlag 15 Milliarden hinzu. Der Anteil der drei mit progressivem Steuertarif ausgestatteten Steuern an den gesamten Einnahmen des Staates belief sich auf etwa 22%. Die Umsatzsteuereinnahmen machten 19%, die Rentenversicherungsbeiträge 17% und die Krankenversicherungsbeiträge ebenfalls 17% aus.

Proportionale Umsatzsteuer und regressive Sozialabgaben

Der Umsatzsteuersatz hängt nicht von der von einem Gut konsumierten Menge ab. Unabhängig wie viele Quadratmeter Wohnfläche konsumiert werden, auf die Miete findet stets ein Umsatzsteuersatz von 0% Anwendung. Ebenso verhält es sich mit dem Konsum von Milch, auf den stets der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% zu zahlen ist. Wer stets das neueste Smartphone sein Eigen nennen möchte, muss immer wieder 19% Umsatzsteuer zahlen. Die Umsatzsteuer mag in Bezug auf das Einkommen eine progressive Wirkung haben, wenn Menschen mit höheren Einkommen einen größeren Anteil ihres Einkommens auf Güter und Dienstleistungen verwenden, die mit dem vollen Umsatzsteuersatz besteuert werden. In Bezug auf ihre eigene Bemessungsgrundlage ist die Umsatzsteuer allerdings eine proportionale Steuer.

Für die Beitragssätze der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung gilt, dass sie konstant sind bis zu den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen und anschließend auf null fallen. In den alten Bundesländern und Berlin-West mussten 2014 vom über 71.400 Euro liegenden Arbeitnehmerbrutto keine Zahlungen an die Renten- und Arbeitslosenversicherung geleistet werden, in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin ab 60.000 Euro. Für die Kranken- und Pflegeversicherung lag die Beitragsbemessungsgrenze einheitlich bei 48.600€. Aufgrund der Beitragsbemessungsgrundlagen sind alle Sozialversicherungen durch einen regressiven Verlauf gekennzeichnet. Sobald das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, sinkt der durchschnittliche Beitragssatz. Deshalb ist das Verhältnis von Nettolohn des Arbeitnehmers zu den Lohnkosten des Arbeitgebers ab einem Bruttolohn des Arbeitnehmers von etwa 5.500€ konstant.

Flat Tax auch bei der Einkommensteuer: Einfach und effizient

Flat Taxes und auch Steuern mit regressivem Tarifverlauf sind im deutschen Steuersystem weit verbreitet. Die Vorteile einer Flat Tax sollten auch bei der Einkommensteuer genutzt werden.

Zum einen ist sie leicht verständlich und mit wenig Aufwand zu administrieren. Von einer transparenteren Einkommensteuer in Form einer Flat Tax würden die Besteuerten profitieren. Die Entstehung der Steuerschuld wäre besser nachzuvollziehen, Privilegien in Form von Ausnahmeregelungen wären schwerer zu kaschieren und der Verwaltungsaufwand würde sinken. Nicht freuen über eine Reduzierung der Komplexität des Steuersystem würden sich Angehörige der Interessengruppen, die von einem verwickelten Steuersystem profitieren. So würde beispielsweise die Nachfrage nach Leistungen von Steuerberatern und Mitarbeitern der Finanzverwaltungen sinken.

Zum anderen führt eine Flat Tax zu weniger Ausweichreaktionen der Besteuerten, zu denen es derzeit ausschließlich aufgrund von Unterschieden hinsichtlich der Grenzsteuersätze kommt, die durch den progressiven Einkommensteuertarif verursacht werden. Sind die Grenzsteuersätze konstant, lohnt es sich nicht, Einkünfte von einer Periode in die andere zu verlagern oder von einer Person auf eine andere zu übertragen. Werden Gewinne von Kapitalgesellschaften mit dem gleichen Steuersatz belastet wie Einkommen natürlicher Personen und werden die ausgeschütteten oder einbehaltenen Gewinne auf Ebene der Eigentümer der Kapitalgesellschaften nicht noch einmal besteuert, gibt es keinen Anreiz, sich aus steuerlichen Gründen für eine bestimmte Rechtsform für ein Unternehmen zu entscheiden. Eine Flat Tax würde also dazu beitragen, dass wirtschaftliche Aktivitäten nicht verschoben, Verträge nicht im Namen an einer Transaktion unbeteiligter Familienmitglieder geschlossen oder Unternehmensrechtsformen als Steuersparmodelle gewählt werden. Finden diese Ausweichreaktionen nicht statt, werden Ressourcen effizienter eingesetzt.

Progression: Ungewöhnlich, aber auch mit Flat Tax möglich

Attraktiv ist eine Flat Tax auch für den, der sich wünscht, dass die Einkommensteuer weiterhin progressiv ist. Kommen bei der Flat Tax Freibeträge zum Einsatz, ist also der Grenzsteuersatz auf die ersten Einkommenseinheiten gleich 0, steigt der Durchschnittssteuersatz mit steigendem Einkommen und nähert sich dem konstanten Grenzsteuersatz an. Der Vorteil der Einfachheit einer Flat Tax wäre durch Freibeträge kaum beschnitten und auch das Ausmaß der hervorgerufenen Ausweichreaktionen könnte sich bei einer Flat Tax mit Freibeträgen im Vergleich zu heute reduzieren, weil Ausweichreaktionen nur lohnenswert wären, solange Freibeträge noch nicht ausgeschöpft sind.

Derzeit ist die Einkommensteuer allerdings gerade aufgrund ihres progressiven Tarifverlaufs eine besondere Spezies im deutschen Steuersystem. Sie ist die einzige gewichtige Steuer, deren Grenzsteuersatz ansteigt, wenn die Bemessungsgrundlage der Steuer zunimmt. Eine proportionale Einkommensteuer, also eine Flat Tax ohne Freibeträge, würde sich in die deutsche Steuerlandschaft unauffällig einfügen.

Erstmals erschienen bei IREF.

1 Antwort
  1. gogo49
    gogo49 sagte:

    Eine Flat ESt sollte schon einen Freibetrag haben in einer Höhe, die dem entspricht, was der Normalbürger für Essen, Trinken, Wohnen usw. ausgibt. Einkommen darüber ist dann bereits „Luxus“ und der darf besteuert werden. Wie im Artikel beschrieben bedeutet das bereits eine Progression. Dem typischen deutschen Neidbürger wird das natürlich nicht reichen. Stärkere Schultern sollen ja mehr tragen. Dass selbst bei Flat Tax ohne Freibetrag der Einkommensstärkere mehr zum Staatswesen einzahlt wird regelmäßig ausgeblendet.

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