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Es ist immer Vorsicht geboten, wenn man von einem Einzelfall auf die Gesamtheit schließt. Deshalb ist in der Finanzkrise ein einfaches Bankenbashing zu einfach. Die allermeisten Institute und ihre Mitarbeiter haben vor und während der Finanzkrise einen guten Job gemacht. Doch wie überall, gibt es auch im Finanzsektor schwarze Schafe. Vielleicht sogar dort ein paar mehr. Seit 2007 musste der Steuerzahler für die IKB, die zahlreichen Landesbanken, die Hypo Real Estate und die Commerzbank einspringen. Für letztere allein mit 18 Milliarden Euro Kapitalhilfen und 15 Milliarden Euro Staatsgarantien. Heute ist die Commerzbank immer noch nicht über den Berg und entläßt fasst jeden vierten Mitarbeiter. Das ist wahrlich kein Pappenstiel.

Die Lehre daraus war, die Banken eng an die Kandare zu nehmen. Die Eigenkapitalanforderungen wurden verschärft, die Bankenaufsicht neu geordnet und ein Bankenabwicklungsregime beschlossen. Das Ziel sollte sein, dass nie wieder der Steuerzahler durch die drohende Insolvenz einer Bank erpresst werden kann. Stattdessen sollten, wie auch sonst üblich in unserer marktwirtschaftlichen Ordnung, die Eigentümer und Gläubiger haften. Erst wenn das alles nicht ausreicht, sollte der Staat und damit die Steuerzahler herangezogen werden dürfen. Dafür erfand man gleich auch einen neuen Fachbegriff – die Haftungskaskade.

Bislang erinnerten diese neuen Instrumente an Trockenschwimmen. Der Praxistest blieb bislang glücklicherweise aus. Ob der Instrumentenkatalog der Realität standhalten würde, ist jedoch fraglich. Schon die Urthese, dass die Banken aus Krise gelernt hätten, muss man bezweifeln. So wurde in dieser Woche bekannt, dass die Deutsche Bank 2013 der italienischen Skandal-Bank Monte dei Paschi mit Derivate-Geschäften geholfen habe, Transaktionen in Milliardenhöhe an den Bücher vorbei zu schleusen. Das erinnert ganz an die Buchungstricks Griechenlands, die Anfang des Jahrtausends Goldman Sachs eingefädelt hatte, deren Europa-Chef der heutige EZB-Präsident Mario Draghi war. Letztlich führten die geschönten Verschuldungszahlen der Hellenen dazu, dass sie mit offenen Armen in die Euro-Zone aufgenommen wurden. Der damalige Finanzminister Hans Eichel lobte im Bundestag die großen Reformanstrengungen der griechischen Regierung mit den Worten: „Wir haben allen Grund Griechenland zu diesem Erfolg zu gratulieren.“ Das ist inzwischen 16 Jahre her.

Anders als in den USA müssen heimische Banken und ihre Vorstände durch die Finanzaufsicht nicht mit drakonischen Strafen rechnen. Die deutsche Aufsicht BaFin ist bekannt, dass sie mit Strafen und Bußgeldern sehr zurückhaltend ist. Zu besserem moralischen Handeln der Banken hat das neue Regelwerk also nicht geführt. Die Frage ist, ob im Ernstfall wenigstens die Haftungskaskade zieht: Also werden die Eigentümer und Gläubiger zwingend herangezogen, bevor der Staat und damit die Steuerzahler zur Kasse gebeten werden? Hier genügt ein Blick ins Gesetz. Das Abwicklungsgesetz (genau BRRD-Umsetzungsgesetz) vom 10. Dezember 2014 regelt in Paragraph 92 die Ausnahmen von der Haftungskaskade. Darin heißt es lapidar: „Die Abwicklungsbehörde kann im Einzelfall bestimmte berücksichtungsfähige Verbindlichkeiten … ganz oder teilweise aus dem Anwendungsbereich des Instruments der Gläubigerbeteiligung ausschließen …“. Dies ist unter anderem deshalb möglich, „um die Gefahr einer Ansteckung zu vermeiden …“.

Das Problem ist: mit der Ansteckungsgefahr ist bislang jede Staatsintervention bei einer drohenden Bankeninsolvenz begründet worden. Immer wird in dieser Situation der Untergang der Weltwirtschaft heraufbeschworen. So war es bei der kleinen Industriekreditbank in Düsseldorf 2007, bei den Banken in Zypern 2012 und eben auch bei jeder mittelgroßen Bank, die es heute erwischen würde. Die Regeln taugen nicht. Es braucht ein Abwicklungsregime, das insolvente Banken tatsächlich abwickelt, Vorstände, Eigentümer und Gläubiger grundsätzlich in Haftung nimmt und gleichzeitig den Zahlungsverkehr über die Notenbank aufrecht erhält. Das alles ist möglich, erfordert aber politische Entschlossenheit und Rückgrat. Bislang fehlt es daran und deshalb sind die Regeln nur weiße Salbe. Deshalb gilt: Wer heute glaubt, das Bankensystem sei für den Steuerzahler stabiler und sicherer geworden, der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

Erstmal erschienen am 8. Oktober 2016 in der Fuldaer Zeitung.

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