Photo: Frank Jacobi from Flickr (CC BY-ND 2.0)

Das Bundessozialgericht hat Anfang Dezember entschieden: In Deutschland lebende EU-Ausländer haben ein Recht auf Sozialhilfe. Diese Entscheidung nutzt vor allem denjenigen, die Sozialleistungen missbrauchen sowie den Rattenfängern am rechten Rand. Sie schadet tendenziell den ehrlichen Migranten.

Paradies Sozialhilfe?

„Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.“ So stellte das Bundesverfassungsgericht im Februar 2010 fest. Dieses menschenwürdige Leben wird etwas schwammig umrissen mit der Formulierung vom „typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums“.

Die Definition dieses „typischen Bedarfs“ hat schon zu viel bösem Blut geführt. Die Diskussionen reichen von „denen wird doch alles hinterher geworfen“ bis „bedürftige Menschen werden absichtlich zu kurzgehalten“, von „Sozialschmarotzer“ bis „bitterste Armut“. Die Wahrheit liegt wohl irgendwo in der Mitte: ein angenehmes Leben haben Sozialhilfeempfänger bestimmt nicht, verglichen mit bestimmt 90 Prozent der Weltbevölkerung sind sie aber immer noch ziemlich gut dran. Insofern ist der Gedanke durchaus naheliegend, dass Menschen sich auf den Weg machen, um diesen aus ihrer Sicht besseren Lebensstandard zu erlangen – zumal wenn sie, wie die EU-Bürger aus ärmeren Ländern, problemlos nach Deutschland kommen können.

Die wenigsten Menschen wollen von staatlichen Almosen leben

Nun ist zum Glück nicht die Mehrheit aller Menschen darauf aus, von staatlichen Almosen zu leben. Selbst verdientes Geld, eine sinnvolle Tätigkeit, eigene Leistung sind für die allermeisten Menschen, ob Deutsche, Rumänen, Albaner oder Eritreer, ein erstrebenswertes Ziel. Aber unter Deutschen wie unter Zuwandernden gibt es natürlich auch solche, die es sich mit dem Existenzminimum gemütlich machen. Unter Umständen ist der Anreiz für jemanden auch noch etwas höher, der aus einem Land kommt, in dem man mit sehr viel Fleiß und Geschick immer noch deutlich weniger verdient als den Sozialhilfesatz in Deutschland.

Ja, es gibt Missbrauch von Sozialleistungen. Und jeder einzelne, der diesen Missbrauch begeht, trägt dazu bei, dass pauschale Urteile über Sozialschmarotzer und Armutszuwanderer Nahrung bekommen. Das führt nicht nur dazu, dass sich hiesige Sozialhilfeempfänger immer wieder rechtfertigen müssen. Es führt auch dazu, dass Zuwanderern oft unterstellt wird, sie kämen wegen der Sozialleistungen. Das Urteil des Bundessozialgerichts ist deshalb ein Problem, weil es diese Wahrnehmung verschärft und den tatsächlichen Missbrauchern Tür und Tor öffnet.

Personenfreizügigkeit bewahren

Es ist dringend geboten, dass die Politik sich in dieser Frage bald zu einem Umdenken bewegen lässt. Zu den Forderungen, die der britische Premier Cameron im Blick auf das EU-Referendum in seinem Land durchsetzen möchte, gehört diejenige, EU-Bürgern in den ersten vier Jahren keine Sozialleistungen auszuzahlen. Und – man höre und staune – selbst Andrea Nahles hat sich vor einigen Tagen zu dem Thema geäußert: „Wir müssen die Kommunen davor bewahren, unbegrenzt für mittellose EU-Ausländer sorgen zu müssen.“ Camerons Vorschlag ist auf jeden Fall vernünftig. Er bewahrt vor allem das hohe Gut der Personenfreizügigkeit – die Krönung des gemeinsamen Binnenmarktes.

Mittel- und langfristig gibt es eigentlich nur zwei Alternativen: Die erste besteht darin, dass wir es beim status quo belassen oder ihn gar – auch dazu gibt es Bestrebungen – ausdehnen, indem wir uns in Richtung einer zentral gesteuerten und gemeinsam finanzierten EU-Sozialpolitik bewegen. Das wäre Zunder für das Feuer derjenigen, die das Gefühl wecken wollen, Deutschland sei das „Weltsozialamt“. Und es würde die Stimmung auch gegenüber arbeitswilligen Migranten stark verdüstern. Eine solche Lösung wäre mithin auch nicht im Sinne derjenigen, die die Chancen für Migranten verbessern wollen. Sie würde in der Konsequenz zu einer Abschottung und zu geschlossenen Grenzen führen. Denn je stärker ein Wohlfahrtsstaat ausgebaut ist, umso höher werden die Mauern um ihn errichtet.

Grenzen um den Wohlfahrtsstaat statt um das Land

Die andere Alternative besteht darin, Cameron zu folgen und die Grenzen nicht um das Land, sondern um den Wohlfahrtsstaat zu ziehen. Wer eine Renten- oder Lebensversicherung abschließt, kann erst nach einiger Zeit des Einzahlens substantielle Summen erhalten. Das ist die ökonomische Logik und die einzige Logik, nach der Versicherungen funktionieren. Der Wohlfahrtsstaat ist heute schon kein klassisches Versicherungssystem mehr, sondern eine Umverteilungsindustrie. Wir könnten wenigstens bei den Zuwandernden wieder auf den ursprünglichen Versicherungscharakter zurückgreifen. Sozialhilfe und ähnliche Leistungen sollten nur dem ausgezahlt werden, der bereits vorher eingezahlt hat.

Wenn wir unsere Systeme entsprechend umstellen – sowohl für Migranten aus der EU als auch von außerhalb –, dann kann man gleich zwei Ziele erreichen: Man nimmt den Populisten den Wind aus den Segeln, die Ängste schüren, der Kuchen werde für die Deutschen kleiner durch „Sozialschmarotzer“ aus dem Ausland. Vor allem aber werden wir nicht gezwungen, Freizügigkeit und Zuwanderung weiter zu beschränken, um das Sozialsystem funktionsfähig zu halten. So können auch weiterhin Menschen, die einen Arbeitsplatz bekommen, nach Europa und nach Deutschland kommen und dazu beitragen, dass der Wohlstand für alle wächst. Es mag hartherzig wirken, wenn man Migranten zunächst aus dem Sozialstaat ausschließt. Aber es ist der beste Weg, um zu vermeiden, dass sie nicht einmal mehr bei uns arbeiten können. Auch hier gilt, was Kurt Tucholsky einmal sagte: „Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut.“

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