Photo: Paul Hanaoka from Unsplash (CC 0)

Man kann sich über das Bundesverfassungsgericht beklagen, Richterschelte betreiben und in Lethargie verfallen. Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht das Rundfunk-Beitragssystem im Grunde nach gebilligt. ARD und ZDF jubeln. Sind sie doch als klarer Sieger hervorgegangen. Sicher könnte man kritisieren, warum eine gemietete Zweitwohnung vom Rundfunkbeitrag bald befreit ist, aber ein gemietetes Zweitfahrzeug nicht. In der Logik des Ersten Senats könnte man ja auch auf die Idee kommen, dass nicht der Mieter für den Rundfunkbeitrag verantwortlich ist, sondern der Vermieter. Genau so hat es das Gericht bei Mietwagen entschieden und bei der Zweitwohnung gerade nicht. Das klagende Unternehmen Sixt muss weiter für seine Fahrzeugmieter den Rundfunkbeitrag für das eingebaute Radio bezahlen. Das ist irgendwie komisch.

Doch ähnlich wie bei anderen Fragen, die sehr hoffnungsvoll nach Karlsruhe getragen werden, ist es auch beim Rundfunkbeitrag wohl eine Überforderung des Verfassungsgerichts, politische Vorgaben von so weitreichender Bedeutung zu revidieren. Das kann man bedauern. Doch dieses Verhalten der Verfassungsrichter ist aus vielerlei Gründen logisch. Nicht nur, weil alle Richter zeitlebens im Öffentlichen Dienst tätig waren und daher eine natürliche Staatsnähe aufweisen. Den Rundfunkbeitrag grundsätzlich in Frage zu stellen, hätte die rund 90 öffentlich-rechtlichen Programme sicherlich in akute Finanzierungsprobleme gestürzt. Generell gilt: das Verfassungsgericht scheut seit langem, Entscheidungen der Politik grundsätzlich zu revidieren. Dies war bereits in der Euro-Schuldenkrise so und das ist jetzt wieder so.

Was folgt daraus? Eine Änderung der Rundfunkordnung in Deutschland kommt nicht über Nacht. Sie ist in veränderter Form jahrzehntelange Praxis in Deutschland. Dies zu ändern, bedarf eines langen Atems. Zwar hat sich die analoge Welt aus ARD, ZDF und einem dritten Programm mit Kabelfernsehen, Streamingdiensten und YouTube grundlegend geändert, doch es ist nicht ungewöhnlich, dass dies im öffentlichen Bereich noch nicht angekommen ist. Im Bundestag sind Faxgeräte und Schreibmaschine auch noch allgegenwärtig. Als ich kürzlich den Schlüssel für mein Bundestagsbüro abgeholt habe, schrieb der Büroleiter der Schlüsselabgabestelle die Karteikarte auch noch mit der Schreibmaschine. Immerhin war sie elektronisch. Als ich etwas verwundert dreinblickte, sagte er mir, dass er die Karteikarte heute Abend nochmals abtippen müsse. Sicher ist sicher. Das ist kein Scherz.

Daher sollten wir etwas großzügig mit den Karlsruher Richter umgehen und darauf setzen, dass letztlich politische Entscheidungen notwendig sind, um die Finanzierung des Rundfunks in Deutschland neu zu ordnen. Dies ist keine verfassungsrechtliche Frage, sondern eine politische. Dort muss angesetzt werden. Und dafür braucht es ein breiteres gesellschaftliches Klima. Es gibt keinen Grund für einen öffentlich finanzierten Rundfunk. Erst recht nicht in diesem Umfang. Die Rundfunkwelt ist so bunt wie die Zeitungswelt. Niemand käme daher auf die Idee, den Rückgang der Auflage beim Handelsblatt oder der Bildzeitung dadurch zu kompensieren, dass die Allgemeinheit für die Finanzierung dieser Zeitungen zuständig sein sollte. Um es mit den Worten des Ersten Senats zu sagen, damit „die Wirklichkeit unverzerrt dargestellt wird“. Auch nicht, wenn alle dann ein Zwangsabonnement bekämen. Ungewöhnlich wäre es auch, wenn dadurch die Qualität besser würde. Warum auch? Wahrscheinlich würden beide Medien sogar noch mehr Rücksicht auf das Regierungshandeln nehmen. Man stelle sich nur vor, die Zeitungsverleger würden tatsächlich auf diese Idee kommen. Was wohl die Karlsruher Richter entscheiden würden? Faxgeräte und Schreibmaschinen im Blick lassen böses erahnen.

 

Zuerst erschienen bei Tichys Einblick.

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