Erbschaftsteuer

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Alle vier Wochen befassen sich Dilara Wiemann und Alexander Albrecht in „The Argument“ auf dem Boden freiheitlicher Überzeugungen, aber aus kontroversen Blickwinkeln mit unterschiedlichen Themen. Im Englischen steht Argument sowohl für die Auseinandersetzung als auch für die rationale und logisch begründete Aussage – also letztlich für Erkenntnisgewinn. Und um den soll es in dieser Kolumne gehen!


Alexander Albrecht: Für eine Reform der Erbschaftsteuer

Dilara Wiemann: Die Erbschaftsteuer ist kein Allheilmittel


Für eine Reform der Erbschaftsteuer
Von Alexander Albrecht

In aktuellen Debatten rund um die Schnittmengen möglicher Regierungsparteien wird gerade diskutiert, ob entweder die Einführung einer Vermögensteuer oder eine Reform der Erbschaftsteuer die geeignetere Methode darstellt, um Geld in die Staatskassen zu spülen und gleichzeitig der zunehmenden Ungleichheit in Deutschland entgegenzuwirken. Während Liberale aus gutem Grund die Vorschläge zur Vermögenssteuer formell und ideell kritisieren, gibt es bei der Erbschaftsteuer keinen Konsens. Berücksichtigt man jedoch sowohl die theoretischen Argumente von klassisch liberalen Denkern wie John Stuart Mill und James Buchanan als auch die Evidenz aktueller empirischer Forschung, so finden sich gute Gründe für eine klug ausgestaltete Erbschaftsteuer als wichtiges Element im verteilungspolitischen Korrektiv.

Die Begründung der Erbschaftsteuer ergibt sich aus der Kombination zweier grundlegender Gegebenheiten. Zuerst besteht die Erkenntnis, dass Ungleichheit nur zu einem bestimmten Grad wachstumsfördernd für eine Volkswirtschaft ist. Zum anderen ist Erben ein leistungsloser, intratemporaler Vermögenstransfer, der sich, zumindest theoretisch, als Bemessungsgrundlage für eine einmalige Abgabe besonders gut eignet. Anstatt, wie bei der Vermögenssteuer, jährlich den Wert jeder Weinflasche im Keller und jedes Gemäldes im Flur festzustellen, muss man dies bei der Erbschaftsteuer nur einmalig tun.

Fakt ist jedoch, dass die aktuelle Ausgestaltung der Erbschaftsteuer alle Seiten unbefriedigt zurücklässt. Schätzungen des DIW ergaben, dass von den 400 Millionen Euro, die jährlich in Deutschland vererbt werden, lediglich 10% in der amtlichen Vermögensstatistik auftauchen. Die Ausnahme von Betriebsvermögen und die vielen Freibeträge bieten dankbare Schlupflöcher, wodurch der Höchststeuersatz von 50% kaum zur Anwendung kommt. Zusätzlich sind die aktuellen Regeln zum Pflichtteilanspruch der engeren Familie und die ulkige Kategorisierung der Liebsten in arbiträre Steuerklassen sicherlich nicht mehr zeitgemäß.

Das Problem bei der Reform der Erbschaftsteuer ist, dass diese zwischen ideologischen Fronten geradezu zerrieben wird. Im Gegensatz zur Körperschafts- oder Abgeltungssteuer, deren Ausgestaltung in der Regel nur Steuer-Nerds interessiert, ist die Debatte um die Erbschaftsteuer in Moralin getränkt. Linke Forderungen von bis zu 100 Prozent Erbschaftsteuern glorifizieren diese als egalitäre Allzweckwaffe, welche uns direkt die Rawlssche Gerechtigkeitsutopie beschert. Wenn man nur den leistungslosen Vermögenfluss abschöpft, stellt man ohne Hindernisse gleiche Startbedingungen für alle Bürger her, so zumindest die überspitzte Logik. Konservative Ökonomen befürchten hingegen ein Ende der großen Familienbetriebe mitsamt der vielen Arbeitsplätze, welche den Mittelstand in Deutschland besonders hart treffen würden. Eine Erbschaftssteuer wäre somit sowohl ein Frontalangriff auf das Privateigentum als auch auf die Familie.

Die realwirtschaftlichen Implikationen einer Erbschaftsteuer fallen jedoch deutlich nüchterner aus. Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass redistributive Erbschaftsteuern die Vermögensungleichheit verringern können. Durch die Umverteilung von Vermögenden mit geringer Konsumneigung zu Menschen mit höherer Konsumneigung kann man zusätzlich wirtschaftliches Wachstum hervorrufen. Einen großen Verlust von Arbeitsplätzen findet keine der Studien.

In ihrer jetzigen Form ist die Erbschaftsteuer sicherlich kein liberales Projekt. Nimmt man hingegen eine breit ausgelegte Bemessungsgrundlage und entlastet mit hohen Freibeträgen die Bürokratie, so könnte man der Erbschaftsteuer durchaus einen liberalen Anstrich verpassen. Insbesondere die Idee, den Steuersatz nicht bundesweit vorzugeben, sondern den Ländern die konkrete Ausgestaltung zu übertragen, dürfte die Herzen der Liberalen höherschlagen lassen. Von dem entstehenden Steuerwettbewerb profitieren die Bürger, und Länder können den Steuersatz flexibel an den Bedarf anpassen. Die Erbschaftsteuer ist kein Frontalangriff auf Privateigentum und Familie. Sie kann vielmehr ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung von Vermögensungleichheit sein, ohne die Bürger zu bevormunden. Deshalb sollte die Erbschaftssteuer nicht abgeschafft werden, sondern in reformierter Fassung Eingang in die Gesetzgebung der nächsten Bundesregierung finden.


Die Erbschaftsteuer ist kein Allheilmittel
Von Dilara Wiemann

Die Erbschaftsteuer ist aus der aktuellen Debatte nicht wegzudenken. Selbst in liberalen Kreisen wird das Thema kontrovers diskutiert. Allerdings ist die Erbschaftsteuer nicht das gerechtigkeitsfördernde Allheilmittel gegen die vermeintlich wachsende Ungleichheit, als das es gerne propagiert wird. Im Gegenteil: Die Erbschaftsteuer ist eine Wachstumsbremse. Wenn tugendhafte Sparsamkeit und langjähriger Vermögensaufbau vom Staat bestraft werden, geht das zulasten des gesellschaftlichen Wohlstandes aller und ist alles andere als gerecht.

In jeder Diskussion um die Erbschaftsteuer wird standardmäßig die Moralkeule geschwungen: Erben sei keine Leistung und durch die Besteuerung beim Ableben würden die Karten für alle neu gemischt. Das sei gerecht, denn der vermeintlich wachsenden Ungleichheit könne so auf effektive Art und Weise entgegengewirkt werden.

Es gibt gewiss Schlimmeres als die Erbschaftssteuer, gerecht ist sie deswegen trotzdem nicht. Milton Friedman, der seinerzeit die Abschaffung der Erbschaftsteuer forderte, führte das folgende Beispiel an: Nehmen wir zwei Ehepaare, die ihr Leben lang als Selbstständige hart gearbeitet haben. Während das eine Ehepaar nach der Rente in Saus und Braus lebt, bleibt das andere Ehepaar genügsam, denn es möchte seinen Kindern das gesparte Vermögen vermachen. Ist es gerecht, wenn nach dem Ableben die Sparsamkeit der Menschen bestraft wird?

Nicht außer Acht gelassen werden darf, dass der Staat somit künftige Investitionen verhindert. Denn die Nachkommen könnten das Erbe wiederum selbst investieren: Vielleicht fließt das Vermögen als Startkapital in die Gründung eines nachhaltigen Start-ups, in die Entwicklung eines neuen Medikamentes oder in den Aufbau einer gemeinnützigen NGO.

Mit der Erbschaftsteuer straft der Staat nicht nur Kapitalakkumulation und Sparsamkeit ab, sondern hemmt Investitionen. Wenn in Zukunft weniger investiert wird, hat das zur Folge, dass die Arbeit weniger produktiv ist und die Löhne gedrückt werden. Das geht zu Lasten aller. Die Erbschaftsteuer – eine Substanzsteuer – geht damit im wahrsten Sinne des Wortes an die Substanz.

Entgegen der Meinung der Befürworter schaffen auch die Freibeträge keine Abhilfe: Ein hoher Freibetrag gilt nur für die eigenen, unmittelbaren Nachkommen. Wer seinem begabten Patenkind oder einem tüchtigen, voller Ideen steckenden Freund sein Vermögen hinterlassen möchte, für den gilt lediglich der Freibetrag der „übrigen Erben“ in Höhe von 20,000 Euro. Derartige Kategorien sind überholt und entsprechen kaum der Lebenswirklichkeit der Menschen im 21. Jahrhundert.

Die Verfechter der Erbschaftsteuer mögen dagegenhalten, dass das Steueraufkommen wiederum der Bevölkerung zugutekommt und somit für mehr Gerechtigkeit gesorgt sei. Das ist ein naiver Irrglaube: Wie so häufig fließen zusätzliche Steuereinnahmen unmittelbar in das nächste Wahlversprechen. Das solche politischen „Wohltaten“ die Bedürftigen oftmals gar nicht erreichen, hat sich in der Vergangenheit nur zu oft bewahrheitet.

Sinnvoller ist es, die Früchte der eigenen Arbeit den Menschen selbst zu überlassen. Anstatt darüber nachzudenken, wie der bestehende Wohlstand umverteilt werden kann, sollte im Vordergrund stehen, wie die Menschen motiviert werden können, den Wohlstand von morgen zu vergrößern. Wirtschaftliches Wachstum dient dem Wohle aller – und ist ganz ohne staatliche Bevormundung und Steuerung gerecht.

8 Kommentare
  1. Ein Ökonom
    Ein Ökonom sagte:

    Schade, dass es sich weniger um eine Auseinandersetzung, als zwei voneinander unabhängig verfasste Meinungen handelt. Mich hätte z.B. das Gegenargument von Frau Wiemann zu den offensichtlich nüchtern ausfallenden realwirtschaftlichen Implikationen einer Erbschaftssteuer interessiert. So wirkt ihr Text sehr theoretisch, während Herr Albrecht bloß aufgrund der Studie besser dasteht.

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  2. chris
    chris sagte:

    Ich hätte gerne Argumente von Dilara Wiemann gelesen. Die gibt es nicht. Es ist eine reine Meinung. Erbschaftsteuer ist schädlich, Punkt.
    Mein Punkt für eine Erbschaftssteuer ist, dass ohne sie eine Leistungsgesellschaft schwierig verkaufbar ist. Wirtschaftsliberale können sich schwerlich hinstellen und sagen jeder ist seines eigenen Glückes Schmied und man müsse nur hart genug arbeiten. Gleichzeitig bekommen manche Erben mehr Geld aus Zinsen pro Jahr, als viele Menschen in seinem ganzen Leben verdient.
    Auch aus freiheitlichen Gesichtspunkten. Menschen die reich sind haben mehr Einfluss und können Politik beeinflussen. Sie tun es auch und das kann dann dazu führen, dass wir zum Schutz dieses Reichtums alle auf Freiheiten verzichten müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat das bestätigt, als es meinte die Freiheit der Kinder und Jungendlichen wird durch die aktuelle Klimapolitik zukünftig massiv eingeschränkt. Wer lobbyierte denn da jahrzehntelang?
    Ein letzter Punkt für eine Erbschaftssteuer. Erbschaft ist ein Einkommen. Warum werde ich besteuert, wenn ich arbeiten gehe oder Gewinne von meinem Unternehmen erhalte? Wenn ich gleicher Höhe erbe, zahle ich viel weniger. Die Erbschaft ist auch nicht schon einmal versteuert wie viele behaupten, weil vielleicht meine Eltern Steuern gezahlt haben, aber ich nicht. Indem ich erbe ist es mein Einkommen, daher zu versteuern.

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  3. Henry
    Henry sagte:

    Antwort an Chris – gute Punkte, doch ich glaube dass Erben in vielen Fällen anders als Lotto-Gewinn ist. Es kommt auch mit Pflichten gegenüber der Familie oder dem Betrieb – bzw. über sie zu kümmern oder ihn nicht einfach verkaufen. Meiner Meinung nach eine Perspektive an den Wohlstand des Individuums statt der Familie passt hier nicht so gut. Bin doch nicht gegen Erbsteuer im Prinzip. Letze Frage – was ist das bessere Erbe – Zeit mit dem Kind zu verbringen oder mehr arbeiten um Geld am Ende zu schenken?

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    • Alexander Albrecht
      Alexander Albrecht sagte:

      Lieber Henry, Lieber Chris,

      beides sehr gute Punkte. Erben ist m.E. kein Lottogewinn, da Erben kein Einkommen mit „no strings attached“ ist. Es geht, wie Henry das gesagt hat, mit Pflichten einher. Ebenfalls ist der Punkt von Chris richtig, dass die Doppelbesteuerung der Erbschaft eben auch nur teilweise zustimmt. Falls die neue Bundesregierung einen Weg findet, um die Einnahme der Erbschaftsteuer zweckgebunden in Investitionen in die Bildung verknüpfen kann, wäre ich sehr glücklich. Fließt die Steuer allerdings in den Bundeshaushalt, kann es natürlich immer der Fall sein, dass damit Rentengeschenke finanziert werden.

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      • chris
        chris sagte:

        „Falls die neue Bundesregierung einen Weg findet, um die Einnahme der Erbschaftsteuer zweckgebunden in Investitionen in die Bildung verknüpfen kann, wäre ich sehr glücklich. “
        So etwas kann sicher diskutiert werden. Eine Möglichkeit wäre auch ein Erbe für alle. Das Erbschaftssteueraufkommen im Jahr 2021 geteilt durch alle 18 jährigen und das ist die Summe die man bekommt. Das gleicht einige aus und jeder / jede kann Entscheiden wie das Geld verwendet wird. Auf einmal wäre ein Studium möglich, oder eine Bildungsreise, oder man verprasst es. So oder so es wäre eigenverantwortlich.

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    • Chris
      Chris sagte:

      „Pflichten gegenüber der Familie oder dem Betrieb“
      Das mag sein oder nicht. Aber es ist eine individuelle Entscheidung.
      Das Erben anders ist als ein Lottogewinn stimmt. Denn für den Lottogewinn habe ich persönlich etwas getan. Ich habe die Leistung erbracht ein Los zu kaufen und die richtigen Zahlen zu wählen.

      Das ist beim Erben nicht so. Ob ich etwas erbe oder nicht, entscheidet die Person die stirbt im Vorfeld, oder das Erbschaftsrecht. Dabei werden interessanterweise die Schulden wahrscheinlich nie verbt, weil auf das Erbe verzichtet wird. Wenn es aber ein Erbschaftsguthaben ist, dann wird es gerne genommen.

      Ich finde das schwierig, wenn man eine Leistungsgesellschaft propagiert. Die Leistung des Erben ist nicht das Erbe, sondern ggf. die Fortführung des Unternehmens in der Zukunft. Für mich ist daran schwierig, dass potentielle zukünftige Leistung als Legitimation herangezogen wird. Auch stellt sich die Frage, warum nicht der Geschäftsführer des Unternehmens erbt, verwandt oder nicht? Er /Sie leitet das Unternehmen schließlich.

      Es ist eben nicht einfach.

      „Letze Frage – was ist das bessere Erbe – Zeit mit dem Kind zu verbringen oder mehr arbeiten um Geld am Ende zu schenken?“
      Das ist eine müßige Frage. Wenn man richtig reich ist, kann beides gemacht werden.

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  4. Daniel
    Daniel sagte:

    Ich finde es komplett Legitim, wenn Frau Wiemann meinungsstark argumentiert. Eine Steuer braucht eine brauchbare Rechtfertigung. Wenn gängige Argumente pro Steuer sich in der Praxis nicht bewähren, spricht das sehr wohl gegen die jeweilige Steuer.

    Leistungsloses Einkommen soll man besteuern, wenn es einigermaßen effizient passiert.
    Beim Übertragung von Vermögen einen Freibetrag zu gestatten, erhöht den Anreiz, generationenübergreifende Werte zu schaffen (Argument Friedman). Kontinuiät bewahrt Werte und fördert den Aufbau von Produktivkapital, von denen die Gesellschaft als ganze regelmäßig mehr profitiert als von Diskontinuität. Wenn die Besteuerung darauf hianusläuft, dass ein Familienbetrieb ebensogut vor der eigenen Rente an fremde Dritte weiterveräußert werden kann, nimmt die Gesellschaft Reibungsverluste in Kauf. Das ist für sich genommen ersteinmal ungünstig…
    Ist es ein legitimer (Selbst-)Zweck, steuerfreie Erbschaften zu verhindern, damit niemand einen Vorteil haben soll, um den Preis von Reibungsverlusten? Nein, es geht um Gemeinwohlgewinne. Wenn einzelne Familien märchenhaft reich werden, mag man das befremdlich finden. gemeinwohlschädlich ist es zuerst einmal noch nicht.
    Allerdings: Eine Steuer ist auch hier grundsätzlich in Ordnung und kann auch aus Sicht der Gesellschaft ohne balancierte Betrachtung aus Sicht der Erben optimiert werden. Das bedeutet, dass eine langfristige Modellierung der Erträge für die Gesellschaft angestellt werden muss, um zu ermitteln, welche Freibeträge und Steuersätze hilfreich sind. Anschließend muss noch gefragt werden, ob es für Vererbende und Erbende regelmäßig zumutbar ist.
    Nicht überzeugned finde ist das Argument, dass Erblasserinnen versteuertes Vermögen vererben und deshalb die Besteuerung eines Erbes einer Doppelbesteuerung gleichkommt. Sonst müsste folgerichtig jede Reinvestition steuerfrei sein.

    Philisophisch-akademische Diskussionen sollten hier aber ohnehin nicht maßgeblich sein, sondern die Mehrung des Gemeinwohls.

    Wie dann die Steuereinnahmen verwendet werden, ist eine nächste, zuersteinmal separate Frage. Es hat sich eigentlich herumgesprochen, dass Steuern normaler Weise keiner Zweckbindung unterliegen.
    Sinn und Unsinn dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe kann man meinetwegen auch dieskutieren, hat aus meiner Sicht aber nichts damit zu tun, ob Erbschaften oder etwas anderes besteuert werden. Wir können dem Staat zutrauen, dass er gemeinwohlförderlich vorgeht unabhängig von der Quelle.
    Wenn dies nicht vorausgesetzt wird, bekommen wir eine Amerikanische Diskussion: „Herr Bezos vermeidet Dekamilliarden an Steuern und philantropiert einen Bruchteil davon, wird von weiten Teilen von vermögenden Landsleuten dafür als großartiger Gönner der Menschheit beklatscht…“

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