Photo: Andy Spearing from Flickr (CC BY 2.0)

Von Dr. Titus Gebel, Unternehmer, Mitgründer der Deutschen Rohstoff AG

„Die Freiheit, etwas abzulehnen, ist die einzige wirkliche Freiheit.“

Salman Rushdie

Seit Jahrhunderten wird gelehrt: Zwischen Bürger und Staat gibt es einen Gesellschaftsvertrag. Oder wenigstens haben die Bürger untereinander einen solchen abgeschlossen, in dem sie einen Teil ihrer Souveränität an den Staat abtreten. Sollte es diese Übereinkunft tatsächlich geben, so wäre dies freilich ein ziemlich eigentümlicher Vertrag, da er von der einen Seite jederzeit beliebig gestaltet und geändert werden kann, während die andere Seite stets parieren muss. Nach dem Zivilrecht der meisten Staaten wäre höchst fraglich, ob ein solches Konstrukt – nennen wir es einen Unterwerfungsvertrag – mangels Bestimmtheit seiner Leistungen und Gegenleistungen überhaupt als Vertrag angesehen werden kann. Überdies gilt nach bürgerlichem Recht eine Vereinbarung, bei der nicht Einigkeit über alle wichtigen Punkte besteht – wichtig nach Ansicht auch nur einer Partei – im Zweifel wegen Einigungsmangel als nicht geschlossen.

Machen wir in diesem Zusammenhang ein Gedankenexperiment: Nehmen wir an, die erstaunliche Welt des Marktes, der uns Nahrung, Kleidung, Behausung, Transport und Unterhaltung im Überfluss bereitstellt, würde auch im Hinblick auf unser gesellschaftliches Zusammenleben gelten. Nehmen wir weiter an, es gäbe eine Vielzahl unterschiedlicher Staatsmodelle und wir wären ein Marktteilnehmer, der sich überlegt, in welche Art Staat er sich gerne einkaufen würde. Ich für meinen Teil würde nachfragen:

I. Leistungen des Staates

1. Sicherheit
Das wichtigste wäre, dass ich und meine Familie uns zu jeder Tages- und Nachtzeit überall im Staatsgebiet sicher bewegen können, ohne Angst vor Überfällen oder sonstigen Bedrohungen haben zu müssen. Dies ist ein elementares Bedürfnis und eine Grundbedingung: Wenn ein Staatsanbieter das nicht wenigstens annähernd gewährleisten kann, sind seine sonstigen Leistungen für mich ohne Relevanz.

2. Handlungsfreiheit
Ich möchte das Recht haben, zu tun und zu lassen, was ich will, solange ich anderen dadurch nicht schade. Dies entspricht der seit Jahrtausenden bekannten Goldenen Regel, etwa in der Form des Sprichworts: Was Du nicht willst, das man Dir tu, das füg’ auch keinem anderen zu. Die so verstandene allgemeine Handlungsfreiheit schließt diverse sogenannte Grund- oder Menschenrechte ein, etwa Vertrags-, Versammlungs-, Koalitions- oder Meinungsfreiheit, nicht aber sogenannte Teilhaberechte (dazu unten mehr).

3. Eigentum
Ich möchte das Recht haben, volles, unbelastetes, mit keinerlei staatlichen Vorrechten oder Vorbehalten versehenes Eigentum zu erwerben, zu behalten und nach Belieben zu veräußern, zu verschenken oder zu vererben. Dieses Recht ist elementar. Ohne Eigentumsrecht gibt es keine Freiheit, keine Privatheit und auch keine Hoffnung, sein Los oder das Los seiner Kinder zu verbessern, sondern nur noch Ausgeliefertsein gegenüber dem Kollektiv, wie auch immer es organisiert sein mag.

4. Rechtssicherheit und Streitbeilegung
Ich benötige lediglich eine einfache Rechtsordnung, die den Schutz von Leben, Freiheit und Eigentum regelt, für alle gleichermaßen gilt und die nicht einfach vom Staatsanbieter oder einer Mehrheit einseitig abgeändert oder erweitert werden kann. Ich möchte weiter, dass der Staatsanbieter eine neutrale Justiz zur Verfügung stellt, vor der Streitfälle verhandelt werden können und die mir hilft, die Durchsetzung der von mir geschlossenen Verträge zu gewährleisten oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Im Verhältnis zum Staatsanbieter möchte ich bei Rechtsstreiten mit diesem unabhängige, nicht vom Staat installierte oder bezahlte Gerichte anrufen können, vergleichbar den Schiedsgerichten, die im internationalen Handelsrecht vereinbart werden.

5. Subjektive Lebensqualität
Ich möchte eine Infrastruktur, die es mir leicht macht, mit dem Rest der Welt in Kontakt zu treten und Dienstleistungen abzurufen. Ich bevorzuge ein gemäßigtes Klima und die Anwesenheit anderer, geselliger Menschen im Staatsgebiet. Religion sollte im öffentlichen Leben keine Rolle spielen, sondern reine Privatangelegenheit sein.

Das war’s schon. Um alles andere kümmere ich mich selbst. In einer solchen Ordnung könnte ich mich bestmöglich entfalten und nach meiner Façon selig werden. Dies schließt Hilfeleistung für andere ein, aber nicht auf der Basis von Zwang.

Sie werden vielleicht bemerkt haben, dass in dem von mir gewünschten System die Worte Politik, Demokratie und Steuern kein einziges Mal vorgekommen sind. Der Grund ist, dass dafür keine Nachfrage besteht:

Politik ist letztlich das Bestreben, alle anderen nach den Vorstellungen leben zu lassen, die man selbst für richtig hält. Aber die Menschen sind verschieden. In dem von mir geschilderten System besteht für „politische Mitbestimmung“ kein Bedarf, weil die Regierung nur eine Verwaltung ist und jeder maximale Handlungsfreiheit genießt.
Demokratie bedeutet, dass eine Mehrheit mir vorschreiben kann, was ich zu tun oder zu lassen habe. Ich möchte aber meine Angelegenheiten nach eigenem Gutdünken erledigen, ohne dass mir die anderen hineinreden.
Steuern sind vom Staat einseitig festgesetzte Zwangsabgaben, denen keine Gegenleistung gegenübersteht. Warum sollte ich mich darauf einlassen? Man mache mir ein klar beziffertes Angebot, und ich entscheide dann, ob ich es annehme.

II. Meine Gegenleistung

Während die Einräumung von Handlungsfreiheit und Eigentum dem Staatsanbieter praktisch keine Kosten verursacht, sieht es bei der Gewährung von innerer und äusserer Sicherheit, Justiz und Infrastruktur natürlich anders aus. Zudem möchte der Staatsanbieter auch Geld verdienen, sonst wäre er nicht auf dem Markt. Entsprechende Angebote wären reichlich vorhanden, aus denen ich ablesen könnte, was mich das im Jahr kostet und welche Leistungen zu erwarten sind. Einige Staatsanbieter böten womöglich ein Modulsystem an, so dass ich bei Bedarf noch diverse Versicherungen gegen Alter, Krankheit und Armut hinzuwählen oder die Benutzung von Ausbildungs- und Betreuungseinrichtungen durch meine Kinder mit einer Pauschale abgelten kann. Durch den unter Staatsanbietern herrschenden Wettbewerb wären alle diese Leistungen in verschiedensten Ausprägungen und Preisklassen vorhanden, für jeden etwas dabei, sozialistische Kommunen eingeschlossen. Ich wüsste sicher, was mich erwartet und welchen Preis ich für die Leistungen jetzt und in Zukunft zu entrichten habe.

III. Die rechtliche Grundlage

Wie wäre mein rechtlicher Status gegenüber dem Staatsanbieter? Nicht anders als gegenüber anderen Vertragsparteien auch: es gäbe einen schriftlichen Vertrag, der die jeweiligen Rechte und Pflichten genau festhielte. Ich wäre gleichberechtigter Vertragspartner eines Dauerschuldverhältnisses, der die Erfüllung seiner Leistungen einklagen und bei Schlechtleistung Kompensation (Minderung, Schadensersatz) verlangen könnte. Ähnlich wie bei Versicherungsverträgen könnte mir der Staatsanbieter nicht jederzeit einfach kündigen, sondern nur bei schwerwiegenden Vertragsbrüchen meinerseits, was ich wiederum von Gerichten überprüfen lassen könnte, die nicht zum Staat gehören. Umgekehrt wäre ich berechtigt, den Vertrag jederzeit fristgemäß zu kündigen, ohne dass mir dadurch besondere Nachteile entstünden. All das sind bekannte Mechanismen, die in anderen Lebensbereichen mehr oder weniger reibungslos funktionieren.

IV. Die Wirklichkeit

Leider ist der Markt noch nicht ganz so weit entwickelt. Das Standardmodell in praktisch allen Ländern sieht derzeit so aus:

Es gibt eine allmächtige staatliche Ordnung, in der Leistung und Gegenleistung diffus sind. Die erwachsenen Staatsbürger wählen alle paar Jahre eine Vertretung, die bei entsprechender Mehrheit nach Belieben Gesetze für alle Lebensbereiche verabschieden oder ändern kann und sowohl den Umfang staatlicher Leistungen wie die Höhe der Gegenleistung dafür jederzeit nach eigenem Gusto festsetzt und ändert. Wer die einseitig festgesetzte Gegenleistung nicht erbringen will, wird, sofern er nicht die Flucht ergreift, enteignet und eingesperrt. Die im Gegenzug gewährten Leistungen sind in der Regel weder einklagbar noch darf der einzelne Bürger über die Mittelverwendung mitbestimmen, auch wenn er viele Steuern zahlt. Die Staatsbürger verfügen zwar meist über sogenannte Grundrechte, über deren Auslegung allerdings im Zweifel ein vom Staat eingesetztes und bezahltes Gericht entscheidet. Zudem können Inhalt und Umfang dieser Rechte auch zulasten der Staatsbürger geändert werden, wenn die entsprechenden Mehrheiten vorhanden sind.

Die von mir persönlich wahrgenommene Staatspraxis ist folgende: Reglementierung des gesamten Lebens aus Gründen der Sicherheit und Gleichheit bzw. zur Umsetzung der jeweiligen Zeitgeistmode; genaue Festlegung, wie das Eigentum genutzt werden darf, mit wem Verträge einzugehen sind und welchen Inhalt diese haben; Verbot, bestimmte Leuchtmittel, Treibstoffe oder Genussmittel zu benutzen; gesetzliche Privilegierung von Gruppeninteressen, z.B. Kirchen, Verbänden, Gewerkschaften oder Frauen; Anklage wegen Volksverhetzung bei Äußerung bestimmter abweichender Ansichten; weitgehende Planwirtschaft im Bildungs-, Gesundheits- und Rentensystem, zunehmend auch im Bereich der Energieversorgung; Erziehung der schulpflichtigen Kinder zu staatsgläubigen, marktfeindlichen und geschlechtsneutralen Genderwesen; Alimentierung nichtarbeitender Einwohner ohne jegliche Gegenleistung; Förderung der Masseneinwanderung und -vermehrung von integrationsunwilligen Menschen; Pflicht zur Zahlung einer Zwangsgebühr für zahllose öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehsender, unabhängig vom Nutzungswillen; Subventionierung sämtlicher Interessengruppen, die Einfluss haben oder laut genug schreien; Ausgabe von Milliardensummen in aller Welt für zweifelhafte Hilfsprojekte und militärische Auslandseinsätze.

Ich habe keiner einzigen der vorstehend genannten Maßnahmen zugestimmt. Das spielt allerdings keine Rolle. Aber wehe, wenn ich nicht dafür bezahle.

Um die mehrheitliche Akzeptanz dieses fragwürdigen Systems aufrecht zu erhalten, werden freilich auch Recht und Ordnung, beschränktes Eigentum sowie ein gewisses Maß an Handlungsfreiheit gewährleistet, wenngleich mit abnehmender Tendenz. Die Trumpfkarte aber ist: jeder Bürger hat das Recht, auf Kosten der anderen zu leben. Man nennt dies Teilhaberechte oder Sozialstaat. Weil jeder gern etwas bekommt, für das er keine Gegenleistung erbringen muss, sind Teilhaberechte natürlich sehr beliebt. Daher steigt die Zahl der staatlichen Leistungen seit Jahrzehnten, und dafür braucht der Staat natürlich immer mehr Geld. Finanziert wird das Ganze dadurch, dass diejenigen, die mehr verdienen, auch mehr bezahlen müssen und zwar nicht nur absolut, sondern progressiv ansteigend. Weil das immer noch nicht reicht, sollen demnächst weitere Enteignungen erfolgen etwa über neue Steuern, die nur jene treffen, die etwas haben. Außerdem werden vom Staat hohe Schulden gemacht, deren Rückzahlung ungeklärt ist. Daher wird durch diverse Eingriffe in den Finanzmarkt faktisch Geld gedruckt und die damit einhergehende Inflation trifft jene am härtesten, die keine größeren Sachwerte haben und auf laufende Bezüge angewiesen sind, für die sie immer weniger bekommen.

Hand aufs Herz: Würden Sie als Privatperson Mitglied in einer solchen Organisation werden? Kaum. Ebenso wenig wie Sie ein Auto kaufen würden, dessen Typ, Ausstattung und Preis einseitig vom Verkäufer bestimmt werden.

V. Das Problem

Gibt es Alternativen? Wirklich freie Staaten, in denen der Bürger gleichberechtigter, souveräner „Kunde“ ist, existieren praktisch keine. Auch in sogenannten Minimalstaaten lauert immer das Damoklesschwert, dass die nächste Regierung, das nächste Parlament die Regeln ändert, ohne dass der Einzelne etwas dagegen machen kann. Denn im Verhältnis des einzelnen zum Staat besteht aktuell kein Gleichordnungsverhältnis wie in allen zivilrechtlichen Vertragsverhältnissen, sondern ein Über- /Unterordnungsverhältnis.

Tatsächlich sind die Wohlstands- und Freiheitsgrade in westlichen Staaten, die über eine jahrhundertelange Tradition des Freiheitskampfes gegen die Obrigkeit verfügen, immer noch viel höher als in den meisten anderen Staaten dieser Welt. Gleichwohl sei die Frage aufgeworfen, ob nicht all die Prinzipien, die sich im Laufe der Jahrhunderte als Beschränkung der Staatsgewalt etabliert haben, etwa das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip oder das Prinzip der Gewaltenteilung, zwar funktionierende Werkzeuge sind, aber letztlich doch nur Abmilderungen eines grundsätzlich verfehlten Systems bedeuten: der auf Zwang gegründeten Herrschaft der einen über die anderen.

Zwei Fragen sind ausreichend, um die Zweifelhaftigkeit heutiger, vermeintlich freiheitlicher, Ordnungen zu beleuchten:
1. Mit welchem Recht nehmen Sie anderen ihr rechtmässig erworbenes Einkommen ab?
2. Was tun Sie, wenn die anderen nicht mehr zahlen wollen?
Zwar sind die Antworten technisch gesehen einfach:
1. Die Regierung/das Parlament/die Mehrheit hat so entschieden.
2. Wir werfen sie ins Gefängnis bzw. enteignen sie.
Aber faktisch ist das nichts als Raub, gestützt auf das Recht des Stärkeren. Daran ändern sämtliche wohlfeilen Rechtfertigungsmodelle nichts.

Ich bin dagegen der Auffassung, dass ich das Recht habe, mein Leben und meine Lebensumstände so zu gestalten, wie ich dies für richtig halte und, wenn ich von anderen etwas will, dies auf der Basis freiwilligen Leistungstausches zu tun. Daraus ergeben sich zwei Prinzipien. Erstens, dass derjenige, der anderen kein Leid zugefügt und für sich selbst sorgen kann, Anrecht darauf hat, in Ruhe gelassen zu werden (auch von Politik, Demokratie, Fiskus). Zweitens, dass die menschliche Interaktion auf freiwilliger Basis und nicht auf der Basis von Zwang stattfindet. Leider finden auch in westlichen Demokratien beide Prinzipien keine Anwendung, wenn es um das Verhältnis Bürger-Staat geht. Und genau da liegt der Hund begraben.

VI. Die Zukunft

Auch die Sklaverei existierte viele Jahrtausende. Was zu dem Argument führte, dass diese nun mal ein elementarer Bestandteil menschlichen Daseins sei und zwar für alle Zeiten. Wir wissen, dass dies glücklicherweise nicht der Fall war. Vergleichbares wird man vielleicht einmal von unseren heutigen Staatssystemen sagen können. Die Ablösung der Diktatur von Einzelnen oder Minderheiten durch die Diktatur von Parteien oder Mehrheiten ist jedenfalls nicht das Ende der Geschichte. Es ist vielmehr eine Selbsttäuschung grandiosen Ausmaßes zu glauben, Freiheit und auf Zwang gegründete Herrschaft seien kompatibel. Ob diese Herrschaft demokratisch legitimiert ist oder nicht, spielt für diesen Befund keine Rolle. Freiheit bedarf der Freiwilligkeit.

Wie wir es schaffen, aus dieser Matrix auszubrechen, um auch im Hinblick auf unser Zusammenleben die erfolgreich erprobten Prinzipien des Marktes anzuwenden, nämlich Leistungstausch auf freiwilliger Basis und Recht zur Nichtteilnahme, dürfte die große Frage des 21. Jahrhunderts werden.

Wahrscheinlich wird es erst einmal auf ein selbstgewähltes Zusammenfinden mit Gleichgesinnten hinauslaufen, weil alle ethnische, kulturelle, religiöse oder nationale Verbundenheit da aufhört, wo Ausplünderung und Bevormundung durch die Mitmenschen beginnt. Dieser Weg dürfte anfänglich über kleinere Sezessionen bzw. räumlich überschaubare Neugründungen führen, die schließlich Ausstrahlungswirkung entfalten. Die heutigen Zwangs- und Ausbeutungsstaaten aber sind Überbleibsel der Vergangenheit, die auf Dauer in einer immer mobileren, immer globaleren Welt nicht überleben werden.

Ein Markt an Staatsmodellen schüfe hier Abhilfe, zum Wohle aller. Denn der Wettbewerb ist das einzige bewährte, dauerhaft wirksame Entmachtungsverfahren der Menschheit.

Erstmals erschienen im Schweizer Monat.

3 Kommentare
  1. Gunter Grigo
    Gunter Grigo sagte:

    Netter Versuch! Natürlich kann man Steuern durch vetraglich vereinbarte Zahlungen an irgendwelche Unternehmen ersetzen. Wie gut das klappt kann man z.B. an den Versicherungen sehen, bei denen man seine Rechte ohne anwaltlichen Beistand kaum mehr bekommt oder an den sinkenden Ausschüttungen bei Kapitalversicherungen. Auch die unverschämt exorbitanten Gehälter die sich in den oberen Etagen zunehmend genehmigt werden sind nicht gerade vertrauensbildend. Privatisierte Staatunternehmen werden wieder rekommunalisiert, weil die Preise steigen, die Löhne (slebstverständlich nur in den unteren Lohngruppen) jedoch jedoch sinken.
    Privat Public Partnership führt auch nur zu aktuell schuldenminimierten Bilanzen der öffentlichen Hand, langfristig jedoch zu höheren Gesamtkosten, weil man sich Geld nicht mehr direkt leiht, sondern leihen lässt.
    Bzgl. der Angebote: Versuchen Sie heute mal sich in einem sozialen Netzwerk an zu melden ohne ihre Rechte an ihren Daten ab zu treten. Oder ein Auto zu kaufen bei denen Sie die Rechte an den Daten, die sie mit Ihren Fahrten produzieren zu behalten. Da streiten sich – ganz selbstverständlich – die Autobauer und Versicherungen gerade drum. Sie als „Kunde“ kommen in disem Streit überhaupt gar nicht mehr vor!
    Aber seien Sie beruhigt. Wir sind auf dem besten dahin wo Sie hin wollen. Die Konzerne und Investoren haben sich bereits gut positioniert. Sie sind bereits mächtiger und wertvoller als manche Staaten auf dieser schönen neuen Welt.

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  2. Ralf Becker
    Ralf Becker sagte:

    Der obige blog-Beitrag macht auf ein Basisproblem in unserem Staat aufmerksam.

    Unsere Regierung nimmt es selbstredend an, dass wir ohnehin in einer Demokratie leben würden. Und weil dies so ist, kann sie im Grunde genommen machen was sie will.

    Politische Entscheidungen werden nicht so sehr vom Volk getroffen. Stattdessen gibt die Kanzlerin jedes Jahr ca. 2 Mio. an Steuergeldern aus, um damit Geheimumfragen zu machen, deren Ergebnisse außer der Regierung sonst niemand sehen darf. Das Land wird also nicht so sehr vom Volkeswillen regiert. Vielmehr ist es ein Kungeln mit der Beliebtheit, um dann als Regierung doch letztlich machen zu können, was man will.
    http://blog.campact.de/2014/09/merkels-geheimumfragen-die-regierung-fragt-der-steuerzahler-zahlt/

    Gesellschaftsvertrag zwischen Staat und Bürger:

    Ein vergleichsweise bekannter Gesellschaftsvertrag ist der Generationenvertrag für die Rente. Das ist genau wie oben beschrieben ein fiktiver Vertrag zwischen zwei Generationen. Nur dass die ältere Generation gestaltet und die jüngere Generation pariert. Man könnte jetzt denken, dass die ältere Generation profitiert und ohnehin nur die jüngere Generation den Kürzeren zieht. Tatsächlich ist das im Rahmen dieses etwas fragwürdigen Vertrags verwendete Rentenumlageverfahren ein Garant des Scheiterns. Es wird einfach gesagt, dass es wegen der ständigen Geldmengenausweitung ohnehin nicht möglich sei, dass man sich eine Rente anspart.

    Daher müsse man eben eine leistungsstarke Wirtschaft haben und die künftige Generation wird es dann schon richten. Was wir dabei aber übersehen ist der Umstand, dass unsere europäischen Nachbarländer durch ein solches Denken geschädigt werden.

    Was die Leistungen unseres Staates an die Bürger betrifft, sind diese grundsätzlich vorhanden und einiges ist auch gut. Trotzdem gibt es auch Defizite wie zum Beispiel:

    – unzureichende Fähigkeit unserer Regierung auf Missstände in geeigneter Weise zu reagieren. Wenn unsere Regierung in Unkenntnis wirtschaftlicher Zusammenhänge ständig immer nur mit zusätzlichen Gesetzen reagiert, ist das eine ständige Verschlimmbesserung.

    – bei der Rechtssicherheit habe ich Zweifel. Wenn mein gegnerische Rechtsanwalt denkt, dass sein Verfahrensgegener ohnehin eine Rechtsschutzversicherung haben wird und inosfern könne er doch vermutlich jeden beliebigen Fall annehmen? Denn strafrechtliche Konsequenzen braucht er kaum befürchten und er bekommt bei jedem geführten Gerichtsverfahren eine Vergütung – ob der Rechtsstreit jetzt sinnvoll ist oder nicht.

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  3. Alfred Reimann
    Alfred Reimann sagte:

    Die Herrschaft über andere ist das Problem. Da jeder Mensch nur seine eigene begrenzte Wahrnehmung, Erfahrung, Bewertung, Fähigkeiten etc., kurz seine eigene, nur ihm allein zugängliche Welt hat, funktioniert Herrschaft so schlecht.
    Solange wir als Baby´s geboren werden und hoffentlich als Greise sterben, kommen wir um Fremdbestimmung und Umverteilung nicht herum.
    Die Frage ist, wie können wir die natürlichen Notwendigkeiten, mit dem geringsten Verlust an Freiheit berücksichtigen.
    Diese Frage haben wir eingehend bei unserer Forschung zur subjektiven Wertlehre diskutiert.
    In diesem Rahmen haben wir das 1. Gossensche Gesetz um eine Motivtheorie erweitert, sowie wie deren laufenden Evaluierung. Mehr dazu auf http://www.wohlfuehl-oekonomie.de.

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