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Prometheus – Das Freiheitsinstitut verleiht der Deutschen Umwelthilfe e. V.
„Goldenen Engel der Scheinheiligkeit“

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist uns eine Freude, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie als erster Preisträger für unseren „Goldenen Engel der Scheinheiligkeit“ ausgewählt wurden.

Als Kandidaten qualifizieren sich Organisationen, bei denen Anspruch, Auftreten und Ansehen in einem besonderen Missverhältnis zur dahinterliegenden Wirklichkeit stehen.

Sie bezeichnen sich selbst auf ihrer Website als „nichtstaatliche Umweltorganisation“. Als große Freunde zivilgesellschaftlichen Engagements begrüßen wir alles Nichtstaatliche. Und zwar vornehmlich aus zwei Gründen: Nichtstaatliche Organisationen belasten nicht das Portemonnaie der Steuerzahler, sondern sorgen selber für ihre Finanzierung. Nichtstaatliche Organisationen setzen auf freiwillige Kooperation und Überzeugungsarbeit anstatt auf den Zwang, den staatliche Stellen ausüben.

In beiden Fällen erfüllen Sie nicht die Kriterien, wodurch Sie sich als Preisträger qualifizieren.

1. Sie belasten den Steuerzahler in nicht unerheblichem Maße und beziehen mit ihren Aktivitäten als Verbandskläger Gelder, die andernfalls staatlichen Kassen zufließen würden.

In Ihrem Jahresabschluss 2016 weisen Sie 19,7 % Ihres Jahresbudgets als „öffentliche Zuschüsse“ aus, das sind insgesamt 1.600.290 €. Hinzu kommen noch weitere 76.085 € aus Bußgeldern, so dass mindestens rund ein Fünftel Ihres Etats aus staatlichen Quellen stammt – mit anderen Worten: vom Steuerzahler. Weitere 2.460.719 € stammen aus ihrer Tätigkeit als „klageberechtigter Verbraucherschutzverein“, sind also ohne die staatliche Unterstützung und Zertifizierung nicht einzutreiben. Damit sind wir bereits bei 4.137.094 € (50,97 % des Jahresbudgets). Aus welchen Quellen die 1.113.415 € „Sonstige Zuschüsse“ und „Sonstige Erträge“ stammen, ist leider nicht ersichtlich. Lediglich 2.772.305 € (34,15 %) können eindeutig privaten Quellen in Form von Spenden und Sponsoring zugeordnet werden. Wir bezweifeln, dass man sich wirklich noch als nichtstaatlich bezeichnen kann, wenn mehr als die Hälfte des Budgets unmittelbar und mittelbar durch staatliche Stellen zur Verfügung gestellt wird.

2. Sie setzen in vielen Fällen nicht auf Kooperation und Überzeugungsarbeit, sondern nutzen staatliche Zwangsmittel zur Durchsetzung ihrer Ziele oder stellen sich sogar als Organisation dar, die hoheitliche Aufgaben übernimmt.

In Ihrem Jahresbericht von 2017 beschreiben Sie Ihre Tätigkeit unter anderem folgendermaßen: „Die DUH überwacht inzwischen in vielen Bereichen gezwungenermaßen die Umsetzung der Umwelt- und Verbrauchergesetze und übernimmt damit die Aufgabe der staatlichen Überwachungsbehörden.“ Abgesehen von der Frage, wer Sie dazu gezwungen hat, ist es aus unserer Sicht keine besonders begrüßenswerte Situation, wenn sich zivilgesellschaftliche Gruppierungen wie Hilfs-Sheriffs betätigen. Ihr Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nutzt zwar in seinem Interview in selbigem Jahresbericht Bilder aus dem Wilden Westen, wenn er beansprucht, einen „rechtsfreien Raum“ zu schließen, „weil die zuständige Behörden die Kontrollen verweigern“. Allerdings ist die Aufgabe von nichtstaatlichen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen in unserem Verständnis nicht, sich staatlichen Stellen wie einst die Kaffeeschnüffler im alten Preußen anzudienen oder sich gar als parastaatlicher Akteur hoheitlicher Aufgaben anzunehmen. Das mag alles legal sein, widerspricht aber dem gängigen Verständnis von „nichtstaatlich“.

Ganz an den Anfang Ihres Jahresberichts stellen Sie als eine Art Motto Ihrer Arbeit den Satz „Die DUH fördert in den politisch sich ändernden Zeiten eine Kultur der demokratischen Teilhabe durch den Austausch von Argumenten.“ Aus unserer Sicht erfüllen Sie diesen Anspruch in keiner Weise. Das beginnt damit, dass Ihre Tätigkeit im Bereich der Verbandsklagen ja gerade nicht argumentativ stattfindet, unbeschadet der Tatsache, dass Sie sicherlich in anderen Tätigkeitsfeldern den dialogischen Weg wählen, was wir in jedem einzelnen Fall natürlich sehr begrüßen.

Mit den „politisch sich ändernden Zeiten“ ist vermutlich der Aufstieg von Populisten gemeint sowie die damit einhergehende Verschärfung des öffentlichen Diskurses. Auch wir sehen diese Veränderungen mit sehr großer Sorge, geht es doch um die Grundlagen einer offenen und freien Gesellschaft, die durch Polemik, Zwietracht und populistische Forderungen in Gefahr gebracht werden. Nun ist unser Eindruck, dass Sie diese Veränderungen nicht bekämpfen, sondern ganz im Gegenteil einen nicht unerheblichen Anteil an deren Entstehung haben. Im Folgenden möchten wir das anhand Ihres Jahresberichts von 2017 darlegen, insbesondere im Blick auf Originaltöne von Ihrem Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch, Ihrer Stellvertretenden Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz, des Abteilungsleiters Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer und der Abteilungsleiterin Verbraucherschutz Agnes Sauter.

1. Sie pflegen eine Rhetorik, die man fast wortgleich im rechten bis rechtsradikalen Umfeld findet. Wenn etwa Herr Resch behauptet „der Diesel-Abgasbetrug offenbart das organisierte Staatsversagen“, dann erinnert die Vorstellung eines organisierten, also absichtsvollen Staatsversagens an verschwörungstheoretische Behauptungen. In eine ähnliche Richtung geht die Behauptung von Herrn Fischer: „Aus Angst, etwas gegen die Industrie zu unternehmen, wollte Bundesumweltministerin Hendricks ihre Politik der Einwegindustrie und den Discountern anpassen.“ Finstere Mächte werden hier ausgemalt, die einen versagenden Staat vollkommen unter Kontrolle haben. Oder mit den Worten von Herrn Resch: „Wir erleben, wie die Autokonzerne durchregieren und die Autokanzlerin Angela Merkel durch die Chefs von Daimler, BMW und VW ferngesteuert wird.“ Was dem ungarischen Ministerpräsidenten George Soros ist, scheinen Ihnen Industriekonzerne zu sein.

2. Zur Rechtfertigung Ihrer eigenen Tätigkeiten stellen Sie Behauptungen auf wie: „das völlige Fehlen einer staatlichen Kontrolle“ (Resch); die Existenz rechtsfreier Räume (Resch); dass „Behörden aus einer falsch verstandenen Rücksichtnahme auf die Profitinteressen der Unternehmen deren Rechtsverstöße tolerieren“ (Sauter); „Betrug am Verbraucher“ (Metz); „Der Staat lässt also auch hier zu, dass die Konzerne betrügen“ (Resch); und „Der Staat lässt Wirtschaftsunternehmen fast gänzlich unbehelligt gegen Energieverbrauchs- und Effizienzangaben von Haushaltsgeräten, Pkw und Reifen verstoßen“ (Sauter). Deutschland und sein politisches System in Worten zu beschreiben, die die Situation in Somalia oder Afghanistan relativ akkurat beschreiben würden, ist schon in sich eine Respektlosigkeit gegenüber den Menschen, die wirklich Opfer rechtsfreier Räume werden und um ihr Eigentum, Leib und Leben fürchten müssen. Darüber hinaus ist es aber auch ein Alarmismus, der existentielle Ängste hervorruft. Es ist möglich – und viele politische Akteure beweisen das – die realen Umweltbelastungen in einer Weise zu thematisieren, die öffentliche Aufmerksamkeit erregt ohne mit apokalyptischen Szenarien zu arbeiten.

3. Sie schüren in erheblichem Maße Ressentiments innerhalb der Gesellschaft durch Ihre hoch aggressive, undifferenzierte und polarisierende Kritik an Unternehmen. Sie behaupten pauschal, dass „alle Unternehmen … den Rechtsbruch wissentlich in Kauf“ nehmen (Sauter). Während selbstverständlich außer Frage steht, dass einzelne Verantwortliche in einigen Konzernen bewusst staatliche Vorschriften umgangen haben, ist diese Verallgemeinerung ein Beispiel purer Polemik. Noch weniger differenziert ist die Behauptung im redaktionellen Teil des Jahresberichts: „Umweltschützer erleben oft kriminelle Machenschaften oder um es korrekt zu sagen: illegale Praktiken von Unternehmen.“ Ja, sie unterstellen Unternehmen sogar eine aktive Zerstörung der Grundordnung unseres Landes: „Die Einflussnahme der Industrie auf die Politik untergräbt inzwischen auch in Deutschland das demokratische System.“ (Metz) Die Personalisierung, die mit diesen Anschuldigungen einhergeht („Unternehmen“, „Konzerne“) spiegelt in keiner Weise die tatsächliche Situation wider, wo einzelne Personen gegen geltendes Recht verstoßen haben, eignet sich aber natürlich hervorragend, um Bilder einer Verschwörung der „bösen“ Industrie gegen die „wehrlosen“ Menschen zu zeichnen. Völlig außer Acht gelassen wird dabei, wie viele Unternehmer und Manager in äußerst verantwortungsvoller Weise zum Wohl des Gemeinwesens beitragen.

Die Darstellung Deutschlands als eines Landes mit Staatsversagen, rechtsfreien Räumen, korrupten Behörden und Ministern und einer „ferngesteuerten“ Kanzlerin ist maßlos übertrieben und trägt ebenso zur Vergiftung des öffentlichen Diskurses bei wie die Darstellung von Unternehmen als finsteren Mächten, die letztlich insbesondere dazu dient, Ihre eigene Arbeit als besonders heroisch und tugendhaft darzustellen. Wenn Panik geschürt wird und Kritik geäußert wird ohne die Regeln zivilisierten Diskurses einzuhalten, ist es wenig überraschend, wenn die entsprechenden alarmistischen und hetzerischen Botschaften vom rechten und linken Rand des Spektrums auf fruchtbaren Boden fallen. Die „politisch sich ändernden“ Zeiten haben Sie mit herangezüchtet.

Das ist ganz besonders bedauerlich, weil es offensichtlich auch in Ihrer Organisation viele engagierte Umweltfreunde gibt, die mit positiven Methoden, konstruktiven Initiativen und viel Herzblut dazu beitragen, dass unsere Natur geschützt und erhalten wird. Deren Einsatz diskreditieren Sie durch Ihre polemische Kommunikation und ihre exzessiven (wenn auch – natürlich – ganz und gar legalen) Tätigkeiten als bezahlte Hilfs-Sheriffs. Wir möchten diesen Menschen gegenüber unser Bedauern ausdrücken.

Wir schätzen den Beitrag, den nichtstaatliche und zivilgesellschaftliche Organisationen in unserem Gemeinwesen leisten, sehr hoch – von „Ärzte ohne Grenzen“ über den „Bund der Steuerzahler“ bis zu Initiativen wie „Arbeiterkind“ reicht das Spektrum von Akteuren, die einen fundamentalen Beitrag leisten zu einem gedeihlichen Miteinander. Den Ansprüchen, die durch die Arbeit solcher Organisationen gesetzt werden, genügen Sie nicht. Und doch stellen Sie sich mit ihnen auf eine Stufe. Auch durch die Finanzierung durch unmittelbare und mittelbare staatliche Zuwendungen disqualifizieren Sie in unseren Augen Ihren Anspruch als „nichtstaatliche“ Organisation. Deshalb haben wir Sie zum ersten Preisträger unseres „Goldenen Engels der Scheinheiligkeit“ auserkoren.

Wir wünschen Ihnen gute Besserung und der außerordentlich wichtigen Sache der Umwelt ehrliche und anständige Fürsprecher.

Mit freundlichen Grüßen,

Frank Schäffler                                                 Clemens Schneider

Photo: 27707 from pixabay.com (CC0)

Die noch geschäftsführende Bundesregierung kapert jetzt die Themen der Piraten-Partei. In Umfragen und bei Wahlen ist diese zwar längst marginalisiert, aber nicht nur der Volksmund sagt bekanntlich, Kleinvieh macht auch Mist. In einem Brief von Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD), Verkehrsminister Christian Schmidt (CSU) und Finanzminister Peter Altmaier (CDU) an EU-Umweltkommissar Karmenu Vella, schlägt die Regierung vor, einen kostenlosen Nahverkehr anzubieten, um ein drohendes Fahrverbot in Innenstädten zu verhindern. Kostenlos ist der Nahverkehr auch danach nicht, denn die Infrastruktur und die Beschäftigten müssen ja von jemandem bezahlt werden. Aber es zahlt dann ein anderer. Das Modell soll erst einmal in fünf Modellkommunen getestet werden. In Bonn, Essen, Herrenberg, Reutlingen und Mannheim soll es losgehen. Warum eigentlich dort, fragt sich der geneigte Leser? Warum nicht in Wanne-Eickel, Berlin-Marzahn, Halle-Neustadt, Gundelfingen oder gleich überall?

Diese Umsonst-Kultur passt in den Zeitgeist, daher ist das Thema gut gewählt. Die Straßen und Autobahnen sind verstopft. Was liegt da näher, mit der S-Bahn oder dem Bus zu fahren, insbesondere, wenn man kein Ticket kaufen muss. Doch wie immer hat diese Umsonst-Kultur auch Nachteile. Wieso noch auf das Fahrrad steigen, wenn der Bus so nahe ist? Warum schaltet sich hier eigentlich nicht der Gesundheitsminister ein? Sein Vorschlag müsste doch an dieser Stelle lauten, dass die Bundesregierung auch kostenlose Fahrräder zur Verfügung stellt. Vielleicht kann man sogar einen Rechtsanspruch auf ein Fahrrad ins Grundgesetz schreiben. Grüne und Linke machen da sicherlich mit. Das hätte den Vorteil, dass gleichzeitig die „Volksgesundheit“ gefördert würde und damit das nationale Herzinfarktrisiko gemindert wird. Es würde auch die Fahrradindustrie wieder in Schwung bringen, wenn ein Großauftrag von 80 Millionen Fahrrädern auf die Hersteller zukäme. Gefördert würden dann natürlich nur Fahrräder aus heimischer Produktion, denn das sichert Arbeitsplätze vor Ort und schützt vor den Billigprodukten aus China und anderswo.

Diese nationale Strategie für Busse, Bahnen und Fahrräder könnte dann auch noch mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens von 1.000 Euro pro Bürger verbunden werden. Das würde die Umsonst-Kultur dann noch so richtig abrunden. Ach, die Welt wäre dann so schön. Alle Probleme wären gelöst und alle Menschen glücklich.

Guido Westerwelle sagte einmal: „Wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspricht, lädt zu spätrömischer Dekadenz ein.“ Da hatte er sehr Recht. Es würde eine Allmende-Kultur entstehen, in der sich viele es zu Lasten anderer gut gehen lassen. Nein, Dienstleistungen müssen einen Preis haben, sie ausschließlich über Steuern zu finanzieren, mindert die Leistungsfähigkeit der Anbieter, weil sie unabhängig von ihrer Leistung Transfers des Staates erhalten. Man muss nur in die Geschichtsbücher über den Zusammenbruch des Eisernen Vorhangs nachlesen, um zu wissen, dass dieser Weg nicht von Dauer ist. Wenn der Staat und seine Kommunen den Schadstoffausstoß in den Innenstädten reduzieren wollen, dann können sie ja damit beginnen, den städtischen Fuhrpark umzurüsten und Busse mit anderen Antrieben fahren lassen.

So ist es auch mit dem bedingungslosen Grundeinkommen. Natürlich ist die Sozialbürokratie immens. Und natürlich ist es sinnvoll, die unterschiedlichen Einkommensbegriffe, Schwellenwerte und Leistungen des Bundes, der Länder und Kommunen zu bündeln. Und natürlich ist es sinnvoll, den Hinzuverdienst nicht voll auf Sozialhilfe und andere Leistungen anzurechnen. Das würde Bürokratie abbauen, Bürgern mehr Eigenverantwortung übertragen und Findige im Dschungel der Leistungen nicht gegenüber den Bedürftigen bevorteilen. Doch auch hier gilt, dass es eine Wohlstandsillusion einer Gesellschaft ist, zu meinen, der Staat sollte alle, seien sie bedürftig oder nicht, per se und ohne Bedürftigkeitsprüfung alimentieren. Die problematische Stigmatisierung derer, die Sozialleistungen erhalten, sollte in unserem Sozialsystem aber nicht dazu führen, dass man plötzlich vom Regen in die Traufe kommt. Es wäre ein falsches Signal in eine Gesellschaft hinein, wenn dann diejenigen ausgegrenzt und verhöhnt werden, die am Ende das Rad am Laufen halten und Steuern bezahlen. Denn hier sollten wir es mit Ludwig Erhard halten: Es gibt keine Leistung des Staates, die sich nicht auf Verzichte des Volkes gründen.

Erstmals veröffentlicht bei Tichys Einblick.

Photo: Timothy Krause from Flickr (CC BY 2.0)

Von Bill Wirtz, Policy Analyst für das Consumer Choice Center.

Angesichts des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Beiträge nach Brüssel zu erhöhen. In einer Presseerklärung zu den Plänen, eine Plastiksteuer zum Ausgleich dieser Verluste einzuführen, fügte EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger hinzu, dass die Union „von den positiven Ergebnissen, die wir in Ländern wie Irland gesehen haben” sehr überzeugt sei. Die Einführung einer Plastiktütensteuer brachte dem Land über einen Zeitraum von 12 Jahren 200 Millionen Euro in die Kassen, und reduzierte außerdem die Verschmutzung durch Tüten von 5% auf 0,13%.“ Nach mehreren Kritiken an einer solchen Plastiksteuer hat die Kommission das Thema in ihrer Pressemitteilung zur neuen Plastikverordnung nicht mehr erwähnt.

Und nicht nur Brüssel diskutiert dieses Thema: Theresa May mag den Punkt bezüglich einer Erhöhung der Steuereinnahmen ausgelassen haben, aber sie besteht darauf, dass die Besteuerung von Kunststoffprodukten zum Schutz der Umwelt beitragen wird. May unterstrich, dass sie plastikfreie Supermarktregale sehen möchte und fügte hinzu: „In den kommenden Jahren denke ich, dass die Leute schockiert darüber sein werden, wie wir heute zulassen, dass so viel Plastik unnötig produziert wird.“

Umweltverbände begrüßen die Bewegung auf beiden Seiten der Brexit-Debatte der, da insbesondere Plastiktüten seit langem als weniger umweltfreundlich als ihre Alternativen angesehen werden. Bei näherer Betrachtung es regen sich jedoch Zweifel an dieser These.

EU-Kommissar Oettinger griff in seinem Zitat das Beispiel Irlands auf, das vor Jahren eine Plastiktütensteuer einführte. In einem Forschungspapier des Connecticut Office of Legislative Research aus dem Jahr 2008 wurde festgestellt, dass die Maßnahme unbeabsichtigte Konsequenzen hatte. Eine wichtige Erkenntnis was, dass Einzelhändler einen starken Anstieg an Mülltüten erlebt haben. In einem Artikel des “Irish Examiner” vom 23. Januar 2003 hatte die Zeitung berichtet, dass Lebensmittelhändler einen „77-prozentigen Anstieg des Verkaufs von Treteimer-Mülltüten erlebt hatten. Verkaufszahlen von anderen Müllsäcken stiegen um 75%.“ Plastiktütenhersteller ließen Arbeiter doppelte Schichten arbeiten, um mit einer Steigerung der Nachfrage von bis zu 400 Prozent Schritt zu halten.

Diese irische Erfahrung führte 2005 zu einer Folgenabschätzung in Schottland, die zu dem Schluss kam, dass alle Plastiktüten (einschließlich biologisch abbaubarer) besteuert werden müssen. Dessen ungeachtet würden die Verkaufszahlen von Mülltüten weiterhin stark zunehmen. In Australien schätzte eine Regierungsstudie den Verkaufsanstieg von Abfallbehältern zwischen 50 und 80 Prozent.

Unterm Strich wird der Rückgang des Verbrauchs von Plastiktüten durch eine Zunahme des Verbrauchs von anderen Müllbeuteln ausgeglichen, die mehr Energie und Rohöl zur Produktion benötigen. Schon unter diesem Gesichtspunkt sind die Auswirkungen auf die Umwelt fragwürdig. Es kommt allerdings noch schlimmer.

Im Jahr 2011 veröffentlichte die britische Umweltbehörde einen Bericht über die Umweltauswirkungen, die Verwendung und die Wiederverwendung von Kunststoffbeuteln und über ihre Alternativen. Der Bericht unterstrich: „Die Ergebnisse sollten politische Entscheidungen in Bezug auf Plastiktüten beeinflussen und Entscheidungsfindung ermöglichen.“ (S.69) Es stellt sich jedoch heraus, dass die Regierung nichts dergleichen getan hat. In dem Bericht heißt es, dass das „Treibhauspotenzial“ jedes Beutels bedeutet, dass Papierbeutel vier Mal und Baumwollbeutel insgesamt 173 Mal wiederverwendet werden müssten (S. 33). Im selben Bericht wird jedoch die Wiederverwendung von Papiertüten unter „Einmalgebrauch“ und Baumwollbeuteln im Durchschnitt mit 52 angegeben. Dies bedeutet, dass selbst eine Verdoppelung der Wiederverwendung von Baumwoll- und Papierbeuteln nicht ausreichen würde, um deren im Vergleich zu Plastikbeuteln deutlich höhere Umweltbelastung  auszugleichen. Die realistische Schlussfolgerung lautet, dass die Verwendung alternativer Beutel für die Umwelt tatsächlich schlechter ist als bei Kunststoff.

Öffentliche Richtlinien funktionieren ähnlich wie die Entscheidungen, die Einzelpersonen in einem Geschäft treffen: Ausgewählte Optionen gehen auf Kosten Ihrer nächstbesten Alternative. In der Volkswirtschaft nennt man das Opportunitätskosten. Dies gilt auch für die Gesetzgebung zu Plastiktüten: Niemand behauptet, dass Plastiktüten von Natur aus gut für die Umwelt sind. Wenn man jedoch die Umweltauswirkungen vergleichbarer Alternativen ignoriert, nur um eine öffentliche Wohlfühlpolitik umzusetzen, dann ist die Umweltpolitik komplett pervertiert.

Wenn wir über die Auswirkungen des Verbraucherverhaltens auf die Umwelt sprechen, reicht es nicht aus, den “idealen” Konsumenten als Richtlinie heranzuziehen. Wir müssen das tatsächliche Verbraucherverhalten beobachten, um zu beurteilen, ob unsere Politik eine gute oder eine schlechte ist. Denn wenn wir das nicht tun, dann handeln wir nur nach subjektiven Gefühlen.

Kunststoffsteuern, wie sie von der EU und dem Vereinigten Königreich vorgeschlagen werden, sind ein Irrweg. Sie bringen nicht nur zusätzliche Unannehmlichkeit für die Verbraucher mit sich, sie schaden der Umwelt am Ende sogar mehr, als sie ihr nützen.

 

Photo: StefanRohrbach from Flickr (CC BY 2.0)

Von Claus Vogt, Börsenbrief „Krisensicher investieren“.

Der Bundesrechnungshof hat vor einigen Monaten einen Bericht veröffentlicht, in dem er sich intensiv mit der finanziellen Dimension der Energiewende auseinandersetzt. In dem Bericht kritisieren die Finanzkontrolleure insbesondere, dass die Bundesregierung keinen Überblick über die finanziellen Auswirkungen der Energiewende habe. Auch würden bei der Umsetzung der Energiewende die Ziele Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit nicht gleichrangig mit den klimapolitischen Zielen behandelt.

Fragen der Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit spielen auch in den derzeitigen Verhandlungen zur Regierungsbildung nach der Bundestagswahl vom September 2017 keine Rolle. Da fragt man sich als interessierter Zeitgenosse schon, auf welcher Faktenbasis die zukünftigen Koalitionäre über weitere Verschärfungen der Energiewende verhandeln und dadurch der Gesellschaft zusätzliche Belastungen auferlegen wollen.

Als Energiewende bezeichnet die Bundesregierung den Übergang von der Nutzung fossiler Energieträger wie Erdöl, Kohle und Erdgas sowie der Kernenergie zu einer nachhaltigen Energieversorgung durch erneuerbare Energien. Die Energiewende soll dazu beitragen, die angestrebten Klimaschutzziele zu erreichen. Der Begriff „erneuerbare Energien“ ist streng genommen nicht korrekt, denn Energie lässt sich nach dem Energieerhaltungssatz der Physik weder vernichten noch erschaffen, sondern lediglich in verschiedene Formen überführen. Die Bezeichnung hat sich jedoch allgemein durchgesetzt und auch Eingang in die Gesetzessprache gefunden.

Eine Gesamtkoordinierung findet nicht statt

Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) für die Gesamtkoordinierung der Energiewende zuständig. Das BMWi versteht die Energiewende als gesamtstaatliche Aufgabe und spricht in diesem Zusammenhang davon, dass durch seine Koordinierung Reibungsverluste verhindert und eine „Energiepolitik aus einer Hand“ ermöglicht werde. Die Feststellungen des Rechnungshofs zeigen allerdings, dass das BMWi bislang seine Rolle als Gesamtkoordinator nicht ausfüllt. Vielfach fanden weder innerhalb des BMWi noch mit anderen Bundesministerien koordinierende Absprachen statt. Beispielsweise wurden Fördermittel von verschiedenen Ressorts für ähnlich Programme zur Verfügung gestellt. Weiterhin hat der Bundesrechnungshof die mangelhafte Abstimmung zwischen Bund und Ländern bei der Umsetzung der Energiewende bemängelt.

Der Bund hat keinen Überblick über die Kosten der Energiewende

Angesichts der mangelnden Koordination verwundert es nicht, dass das BMWi keine belastbaren Zahlen über die finanzielle Dimension der Energiewende vorlegen konnte. Elementare Fragen wie zum Beispiel, was die Energiewende den Staat kostet bzw. kosten sollte, konnten nicht beantwortet werden. Für den Bundesbereich musste der Rechnungshof die entsprechenden Informationen bei den in Frage kommenden Bundesministerien erfragen. Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende finanziert der Bund aus dem Bundeshaushalt und aus dem Energie- und Klimafonds. Die entsprechenden Ausgaben lagen im Jahr 2011 bei 2 Milliarden Euro, im Jahr 2016 waren es bereits 4 Milliarden Euro. Der Rechnungshof hat gefordert, dass der Bund sich an zentraler Stelle einen umfassenden Überblick über die finanziellen Auswirkungen der Energiewende verschaffen müsse. Nur dann könne eine fundierte Entscheidung über Ausbau und Grenzen der Energiewende getroffen werden.

Bürger und Unternehmen werden mit hohen Milliardenbeträgen belastet

Viel gewichtiger als die Ausgaben der öffentlichen Haushalte für die Energiewende sind die Lasten, welche auf die Bürger und Unternehmen in diesem Zusammenhang zukommen. Insbesondere die von den Stromverbrauchern zu tragenden Aufschläge und Umlagen erreichen eine gewaltige finanzielle Dimension. Die von den Stromverbrauchern zu zahlenden Gesamtausgaben für die verschiedenen Aufschläge und Umlagen beliefen sich im Jahr 2016 auf schätzungsweise 24 Milliarden Euro. Darüber hinaus müssen die Bürger und Unternehmen die Energiewende aufgrund von gesetzlichen oder sonstigen Regelungen mitfinanzieren. Ein Beispiel hierfür ist die Energieeinsparverordnung, welche die Investitionsausgaben bei Gebäuden deutlich erhöht. Die energetisch relevanten Kosten bei Investitionen in den Gebäudebestand wurden vor einigen Jahren auf über 50 Milliarden Euro geschätzt.

Der Rechnungshof fordert Transparenz über die Kosten der Energiewende

Der Rechnungshof hat zu diesem Thema ausgeführt, dass der Bund Transparenz über die Auswirkungen der Energiewende auf Bürger und Unternehmen durch staatliche Maßnahmen wie Steuern, Abgaben, Umlagen usw. schaffen müsse. Das gleiche gelte für Regelungen wie beispielsweise das Gesetz über den Ausbau erneuerbarer Energien oder die Energieeinsparverordnung. Nur aufgrund einer ausreichend datenbasierten und umfassenden Grundlage sei eine Diskussion über die Weiterentwicklung der Energiewende möglich. Eine Entscheidung über Ausbau und Grenzen der Energiewende könne nur getroffen werden, wenn der Staat wisse, wie viel die Energiewende den Staat und die Verbraucher von Energie koste.

Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssten stärker berücksichtigt werden

Weiterhin geht der Rechnungshof auch auf die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung ein. Die Ziele Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit (sogenanntes „energiepolitisches Dreieck“) stehen für die Bundesregierung gleichrangig nebeneinander. Der Bundesrechnungshof führt dazu aus, dass bei der Energiewende die Ziele Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit nicht gleichrangig mit den umweltpolitischen Zielsetzungen berücksichtigt würden. Es bestehe eine Dominanz der Umweltverträglichkeit. Der Rechnungshof fordert, dass die Ziele Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit genauso konkretisiert und quantifiziert werden müssten wie die bereits ausreichend quantifizierten umweltpolitischen Ziele. Dabei sollten Obergrenzen für die Kosten der Energiewende aufgezeigt werden. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssten als begrenzende Faktoren für die Weiterentwicklung der Energiewende wahrgenommen werden.

Neue Lasten werden auf die Bürger zukommen

Goldene Worte, die der zur Objektivität verpflichtete Rechnungshof der Politik da ins Stammbuch geschrieben hat. Die äußerst vernünftigen Forderungen der Finanzkontrolleure werden aber vermutlich bei der Politik kein Gehör finden. Hierfür spricht, dass klimapolitische Ziele in den bisherigen Verhandlungsrunden zur Bildung einer tragfähigen Regierungskoalition nach der Bundestagswahl einen hohen Stellenwert hatten, während Aspekte der Versorgungssicherheit bzw. Bezahlbarkeit nicht im Vordergrund standen. An diesem Vorrang für den Klimaschutz dürfte sich auch bei weiteren Koalitionsverhandlungen nichts ändern. Vor diesem Hintergrund steht zu befürchten, dass die Politik uns Bürgern weitere finanzielle Lasten zur Durchsetzung ihrer klimapolitischen Ziele auferlegen wird.

Photo: Kate Ter Haar from Flickr (CC BY 2.0)

Barbara Hendricks Zeit als Ministerin ist abgelaufen. Trotzdem wird Sie dem Mittelstand lange in Erinnerung bleiben. Als scheidende Umweltministerin wird sie einen bleibenden Eindruck bei vielen Unternehmen hinterlassen. Ihr Erbe ist die neue Gewerbeabfallverordnung, die seit Anfang August in Kraft ist. Sollte sich der Mittelstand jemals über Bürokratie beschwert haben, dann mögen die Mittelständler bitte die Abfallverordnung aus dem Hause Hendricks lesen.

Anders als für den Hausmüll, der je nach Region zwischen Bio-, Wertstoff-, Papier- und Reststofftonne getrennt wird, müssen Gewerbetreibende künftig gewerbliche Siedlungsabfälle in 8 (!) Kategorien trennen, sammeln und einer Verwertungsanlage zuführen. Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien, Bioabfälle und Sonstige-Fraktionen nennt die Verordnung. Welche Farben die Mülltonnen auf dem Betriebsgelände für die acht Fraktionen haben sollen, lässt der Gesetzgeber offen. Ob die betroffenen Unternehmen mit dieser Freiheit verantwortungsvoll umgehen können, wird sich zeigen. Ansonsten wird die Novellierung der Gewerbeabfallverordnung sicherlich auch das bald regeln.

Das alles wäre ja schon ambitioniert, aber damit ist die Ministerin noch lange nicht mit ihrem Latein am Ende. Es geht noch Konkreter. Lediglich fünf Prozent Fehlerquote akzeptiert die Verordnung. Kommt es zu Verstößen, dann ist mit einer Strafe von bis zu 100.000 Euro zu rechnen. Wahrscheinlich werden sich bald Dienstleiter finden, die Unternehmen für die rechtlich einwandfreie Mülltrennung zertifizieren. Da soll noch einer sagen, der Staat würde keine Jobs schaffen.

Schon jetzt sinniert der verantwortungsbewusste Teetrinker in der Betriebskantine beim Pausentee schon bisweilen: „Was passiert eigentlich mit dem gebrauchten Teebeutel? Gehört er zur Papier-, Bio- oder Sonstigen-Fraktion? Muss er gegebenenfalls sogar nach der Teewässerung händisch in Beutel, Teeblätter und Metallklammer getrennt werden, um das Fünf-Prozent-Ziel einzuhalten? Wer weiß?“

Aber auch hier ist das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. Die fachgerechte Verwertung des Teebeutels muss anschließend akribisch dokumentiert und selbstverständlich auf Verlangen der zuständigen Behörde nachgewiesen werden. Dazu muss das Unternehmen die getrennte Sammlung der Teebeutel-Einzelteile mithilfe von Lageplänen, Lichtbildern, Praxisbelegen wie Liefer- und Wiegescheinen lückenlos nachweisen können. Über die anschließende Abfallentsorgung und -weiterverarbeitung muss das Unternehmen natürlich ebenfalls sämtliche Dokumente vorhalten – 3 Jahre lang. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von 10.000 Euro geahndet. Da lohnt es sich doch glatt, einen Mitarbeiter einzustellen, der einzig und allein mit der Müllfrage beschäftigt ist.

Und ja, es geht noch eine Eskalationsstufe weiter. Wird die Betriebskantine abgerissen und müssen anschließend die angefallenen Bau- und Abbruchabfälle entsorgt werden, dann ist das nur zulässig, wenn sie vorab in 10 (!) Fraktionen getrennt wurden. Glas, Kunststoff, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik. Wird zwischen den Abbruchabfällen ein Teebeutel gefunden, dann muss dieser wie gewohnt dokumentiert, bebildert und abgeheftet werden – 3 Jahre lang. So kann ein falsch sortierter Teebeutel ganz schön teuer werden.

Bürokratie wie diese schadet kleinen und mittleren Unternehmen ganz besonders. Ob sie der Umwelt nutzt oder ob nicht eine Stärkung des Eigentums durch mehr Haftung und Verantwortung viel sinnvoller wäre, sei dahingestellt. Doch Hendricks Verordnung verändert schleichend die Wirtschaftsstruktur in diesem Lande. Kleine und mittlere Unternehmen können nicht ausweichen. Die Bürokratiekosten belasten sie daher besonders. Irgendwann wird der Aufwand zu groß, sie verschwinden vom Markt oder werden von den Konzernen geschluckt, die es sich leisten können, eigene Abfallabteilungen zu betreiben. Ludwig von Mises hätte wohl über Barbara Hendricks gesagt: „Jeden Tag maßen sich Bürokraten mehr Macht an; bald schon werden sie das gesamte Land leiten.“

Erstmals erschienen auf Tichys Einblick.