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Photo: Ralf Schulze from Flickr (CC BY 2.0)

Es gibt inzwischen viele Vorstöße, das Bargeld einzuschränken oder ganz abzuschaffen. Der Wegfall des 500-Euro-Scheines ist so ein Vorstoß. Dieser werde eh nur von Verbrechern und Geldwäschern benutzt. Normale Bürger würden stattdessen dazu übergehen, ihre 500er in 200er und 100er zu tauschen. Inzwischen verlautbart die EZB sogar, dass bereits 18 Millionen Scheine im Wert von 9 Milliarden Euro vom Markt genommen worden seien. Das klingt gewaltig. Ist es vielleicht so, dass die Bürger freiwillig auf den 500er verzichten und ihn brav umtauschen? Ist das Bargeld gar nicht so beliebt, wie immer behauptet wird? Wer die Zahlen genau analysiert, kommt schnell zu dem Schluss, dass die 18 Millionen Scheine lediglich ein Klacks sind. Von den über 612 Millionen 500er Scheinen sind es gerade einmal drei Prozent, die jetzt zurückgenommen werden. Dies ist wahrscheinlich nichts Besonderes, sondern die ganz normale Rücknahmerate der Vergangenheit.

Viel gefährlicher für das Bargeld ist ein aktueller Vorstoß der SPD. In dieser Woche hat der Parteivorstand der Sozialdemokraten „20 Maßnahmen für die sofortige Beendigung von Steuerbetrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ diskutiert. Nicht nur, dass die Sozialdemokraten darin eine nationale Obergrenze für Bargeld fordern. Vielmehr werden alle Bürger mit Bargeld unter Generalverdacht gestellt. Denn im Papier heißt es: „Vermögen unklarer Herkunft sollen künftig eingezogen werden können“. Wer Bargeld im Schließfach oder zu Hause aufbewahrt, kommt dann schnell unter Generalverdacht. Woher stammt das Geld, ist es ehrlich verdient?

Von seinem Wesen her ist die Herkunft des Bargeldes nicht immer klar nachzuweisen – insbesondere nicht, wenn der Erwerb viele Jahre zurückliegt. Bislang galt im Wirtschaftsverkehr: wer Bargeld in der Hand hält, genießt erstmal das Vertrauen der Marktteilnehmer. In der Regel ist es dem Verkäufer egal, woher das Bargeld stammt, sollte er keine offensichtlichen Anzeichen einer Straftat erkennen. Das ist gut und richtig so, denn es vereinfacht das Wirtschaftsleben enorm. Und es ermöglicht den anonymen Erwerb von Waren und Dienstleistungen. Nicht alles will man offenbaren oder veröffentlicht wissen. Wenn Bargeld jederzeit von seiner Herkunft nachgewiesen werden muss, verliert es seine stärkste Funktion – den Schutz der Privatsphäre. Das war bislang gar kein Problem, galt hier doch die Unschuldsvermutung. Jetzt dreht die SPD den Spieß um, und die Bürger müssen im Zweifel nachweisen, woher das Bargeld stammt, ansonsten besteht die Gefahr, dass es ihnen weggenommen wird.

Das mag denjenigen gefallen, die den gläsernen Bürger lieben und die meinen, nichts zu verbergen zu haben. Dennoch sollten auch sie wachsam sein. Denn hier gerät jeder Einzelne unter Verdacht. Die Folge wird sein, dass das Bargeld zurückgedrängt wird und am Ende seine Existenz verliert. Die Bedienung im Restaurant oder Kneipe, die das Trinkgeld gern als steuerfreie Zugabe einsteckt, kann daran ebenso wenig Interesse haben wie der Musiker in der Fußgängerzone, der seinen Hut vor sich hinlegt, um eine kleine Spende von den Passanten zu erhalten. Es trifft am Ende den Otto-Normalverbraucher und ganz besonders die sozial Schwächsten und nimmt ihnen Verdienstmöglichkeit und Freiheit.

Wer glaubt, mit der Abschaffung des Bargelds würden die Verbrecher besser erfasst und gefasst, der glaubt auch, dass das bankrotte Venezuela nicht wegen des Sozialismus pleite ist, sondern weil er lediglich nicht konsequent genug umgesetzt wurde. Frei nach Che Guevara: Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche.

Erstmals erschienen bei Tichys Einblick.

Photo: Nimesh Madhavan from Flickr

Wenn es um die Besteuerung des Erbes geht, prallen auch hierzulande grundsätzliche Positionen aufeinander. Selbst politische Grundströmungen lassen sich nicht konkret zuordnen. So können sich Liberale beispielsweise nicht auf ihre großen Denker berufen. Adam Smith, die personifizierte Inkarnation der Marktwirtschaft, war dafür, ebenso wie der liberale Denker John Stuart Mill. Jeder sollte seines Glückes Schmied sein, aber nicht durch das Werk des Erblassers. Was viele dieser Denker, aber auch heutige Befürworter einer Erbschaftsteuer verkennen, ist die Verhaltensänderung des Erblassers zu Lebzeiten bei einer Erbschaftsteuer. Diese verändert nicht nur das Verhalten einzelner, sondern schafft eine neue Unternehmenskultur. Dies kann sehr gut an der Wirtschaftsstruktur in den USA und in Deutschland verglichen werden. Beide haben sehr unterschiedliche Modelle zu Lebzeiten und im Erbfall. Während in den USA die Einkommensteuer zu Lebzeiten geringer ist als in Deutschland, liegt sie im Erbfall wesentlich höher. Der Spitzensteuersatz in der  Einkommensteuer beträgt auf der Ebene des Bundes in den USA weniger als 40 Prozent, in Deutschland inklusiv Soli und Kirchensteuer fast 50 Prozent. Die US-Erbschaftsteuer beträgt bei großen Vermögen mindestens 40 Prozent und kann auf der Ebene der Bundesstaaten sogar noch aufgestockt werden. In Deutschland führte die vom Bundesverfassungsgericht gekippte Verschonungsregel dazu, dass Betriebsvermögen ohne steuerliche Belastung auf die Erben übertragen werden konnte.

Zwei grundsätzlich unterschiedliche Konzepte mit unterschiedlichen Wirkungen. Während in den USA Bill Gates und Steve Jobs in wenigen Jahrzehnten  riesige Vermögen aufbauten, gelingt es ihnen nicht, diese Vermögen auf die nächste Generation zu übertragen. Apple und Microsoft werden wahrscheinlich nicht über Generationen von den Kindern und Kindeskindern Bills und Steves fortgeführt oder gesteuert. Versterben sie, findet durch die hohe Erbschaftsteuer ein Verkauf des Unternehmens und ein Übergang auf neue Eigentümer statt. Viele erfolgreiche Unternehmensgründer  in den USA wissen das und spenden bereits zu Lebzeiten einen großen Teil ihres Vermögens oder gründen Stiftungen. Wer ein großes Unternehmen aufbauen will, hat nicht mehrere Generationen Zeit, sondern „nur“ zwei oder drei Jahrzehnte.

Anders in Deutschland: 95 Prozent der Unternehmen sind Familienunternehmen, die oft über mehrere Generationen existieren. Der hohe Anteil sogenannter hidden champions, also mittelständische Marktführer in einer Nische, ist einmalig auf dieser Welt. Alleine 1300 Unternehmen im Maschinenbau und der Elektroindustrie werden dazugezählt. Zu 53 Prozent finanzieren sie ihre Investitionen aus eigenen Mitteln. Über 21 Prozent der Beschäftigten in der Industrie arbeiten bei diesen Familienunternehmen. Ihre Firmenzentralen sind nicht in Silicon Valley, London oder Frankfurt, sondern in Schwanau, Ennepetal oder Eppelheim.

Ist das amerikanische Modell schlecht, ist das deutsche Modell gut – oder umgekehrt? Sicher kann das nicht so einfach beantwortet werden. Es hat natürlich auch etwas mit der Unternehmenskultur im jeweiligen Land zu tun. Aber diese wird auch durch das steuerliche Umfeld entscheidend geprägt. Nicht ohne Grund haben viele Familienunternehmen schon vor Jahren aus Furcht vor einer existenzbedrohenden Erbschaftsteuer in Deutschland Ihre Firmenzentralen nach Österreich oder in die Schweiz verlagert. Große Familienunternehmen gehören dazu. Nicht alle sind damit glücklich. Denn die Unternehmenskultur verändert sich dadurch stillschweigend. Wenn die Unternehmenslenker nicht mehr vor Ort, in der Kleinstadt, sind, dann geht der Bezug zur Region verloren. Irgendwann unterscheiden sie  sich nicht mehr von Unternehmen, die aus London oder New York geführt werden.

Für die Diskussion um die Erbschaftsteuer in Deutschland gilt daher: die schlechten Dinge aus beiden Welten zu übernehmen, wäre hierzulande fatal. Eine hohe Besteuerung zu Lebzeiten und eine hohe Besteuerung für die Erben. Wenn Union und SPD die Erbschaftsteuerreform beschließen, dann wird sie die Unternehmensstruktur in Deutschland auf Dauer verändern. Wir werden amerikanische Verhältnisse bekommen.

Erstmals erschienen in der Fuldaer Zeitung am 26.03.2016.

 

Photo: Universität Salzburg from Flickr (CC BY 2.0)

Umverteilung findet oft nicht von Reich zu Arm statt. Meist sind die Umverteilungsströme undurchsichtig und kommen am Ende doch nicht den Bedürftigen zugute. Zum Beispiel beim Thema Bildungsfinanzierung. Da lässt sich noch einiges ändern.

Akademiker sind teuer

Etwa 2,75 Millionen junge Menschen studieren derzeit in Deutschland. 1,35 Millionen befinden sich in der Ausbildung. Die Zukunftsaussichten beider Gruppen sind natürlich so unterschiedlich wie die Individuen selbst. Dennoch kann man relativ sicher sagen, dass die Mehrheit der Studierenden nicht hinter dem Steuer eines Taxis landen werden. Genauso wie die Mehrzahl der Auszubildenden wohl nicht in 25 Jahren selbständige Unternehmer mit saftigen Renditen sein werden. Akademiker, so eine OECD-Studie aus dem Jahr 2014, verdienen in Deutschland im Schnitt 74 Prozent mehr als Berufstätige, die weder Uni noch Fachhochschule oder Meisterschule besucht haben.

Akademiker verdienen aber nicht nur oft sehr ordentlich – sie kosten auch erstmal eine Zeit lang ordentlich Geld. Am billigsten sind, ausweislich des Statistischen Bundesamtes, übrigens Juristen, BWLer, Volkswirte und Sozialwissenschaftler, die pro Jahr mit etwa 3.600 Euro zu Buche schlagen. Verhältnismäßig günstig sind auch noch Sprach- und Kulturwissenschaftler (5.000 €), Ingenieure (6.580 €) oder Naturwissenschaftler und Mathematiker (8.670 €). Spitzenreiter sind mit großem Abstand die Humanmediziner, die Jahr für Jahr rund 31.000 € kosten. Das sind jetzt freilich nur die Kosten für das laufende Studium. Noch nicht mit eingerechnet sind zusätzliche Förderungen, Zuschüsse, Stipendien und Steuererleichterungen. Kurzum: Wir lassen uns Bildung etwas kosten.

Wir besuchen die Universität nicht, um der Gesellschaft zu nutzen

Bildung – so lassen uns Politiker und Meinungsmacher von Sonntagsrede zu Sonntagsrede immer wieder wissen –, Bildung ist eine Investition in die Zukunft. Stimmt ja auch irgendwie: der Ingenieur, der heute die Unibank drückt, wird morgen vielleicht den Automarkt revolutionieren. Die gut ausgebildete Juristin wird ihren Mitbürgern als Richterin oder Anwältin einen Dienst erweisen. Und der Kulturwissenschaftler wird als Literaturnobelpreisträger von morgen das deutschsprachige Kulturgut substantiell bereichern. Aber zunächst einmal investiert jeder Student nicht in die Zukunft eines Staatskollektivs, sondern in seine ganz eigene persönliche Zukunft.

Und es ist mitnichten verwerflich, dass er diese Investition nicht zuletzt auch im Blick auf bessere Verdienstmöglichkeiten tätigt (wobei Verdienst hier durchaus sehr viel mehr bedeuten kann als nur monetäres Einkommen – dazu gehören auch Reputation, Einfluss und persönliche Zufriedenheit). Der Student muss keineswegs beständig auch seinen möglichen gesellschaftlichen Nutzen im Auge haben. Der Haken an der Sache ist allerdings: er selbst investiert in der Regel wenig anderes als seine Zeit. Neben dem Semesterbeitrag entstehen meist keine finanziellen Kosten für ihn. Die werden nämlich umgelegt auf alle Steuerzahler.

Die Kindergärtnerin und die Patentanwältin

Das heißt konkret: Der Automechaniker-Azubi und dessen Mutter, die im Kindergarten arbeitet, finanzieren durch Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer, Energiesteuer und Co. das Studium für die künftige Patentanwältin oder den künftigen Chefarzt. Wenn man sich den Mechanismus einmal so bildlich vor Augen führt, wird besonders anschaulich, wie aberwitzig das derzeitige System eigentlich ist. Bei dieser Umverteilung (wie auch bei vielen anderen) handelt es sich mitnichten um eine Maßnahme, um die Härten des Lebens für schlechter Gestellte abzufedern. Vielmehr werden Menschen, die niemals das Verdienstniveau von Akademikern erreichen werden, dazu genötigt, deren Ausbildung mitzufinanzieren.

Eine kurze Zeit lang, zu Beginn der 2000er Jahre, gab es in einigen deutschen Bundesländern ja schon einmal Studiengebühren, wenn auch in einem erheblich harmloseren Umfang als das etwa in Großbritannien oder gar in den USA der Fall ist. Im Zuge der Debatten um deren baldige Abschaffung war ein häufig vorgebrachtes Argument, man halte mit Studiengebühren gerade diejenigen vom Studium ab, für die Hürden ohnehin schon ziemlich hoch sind. Vor allem Kinder aus Nicht-Akademiker-Familien, deren Eltern es sich nicht leisten können, diese Gebühren zu übernehmen oder vorzustrecken, seien somit benachteiligt. Der Einwand ist durchaus valide – der Schluss, das Studium wieder kostenlos zu machen, nicht.

Wer bestellt, sollte auch zahlen

Für einen Großteil der Studenten ist ihr Studium der Schlüssel zu einem späteren finanziellen Erfolg. Diesen Schlüssel sollten ihnen nicht andere zur Verfügung stellen müssen. Es gibt inzwischen zum Glück intelligentere Optionen zur Studienfinanzierung als einen Großkredit aufnehmen zu müssen. Die privaten Unis haben es vorgemacht: Seit 1995 hat die Universität Witten/Herdecke das Modell des „Umgekehrten Generationenvertrags“ – inzwischen wurde es auch von anderen privaten Universitäten und Hochschulen in Deutschland aufgegriffen. Studierende zahlen hier erst nach dem Studium, und zwar einen gewissen Prozentsatz ihres Einkommens.

In Großbritannien wurde auch zeitweise darüber debattiert, eine entsprechende Akademiker-Steuer einzuführen. Die nächste Steuer einzuführen, ist sicherlich keine gute Idee. Aber eine einkommensabhängige „Akademiker-Gebühr“, die auch ohne Umwege über den Steuersäckel direkt den Universitäten zufließt, wäre durchaus eine Erwägung wert. Mit der Kirchensteuer gibt es ja auch bereits ein bewährtes Verfahren, das man übernehmen könnte.

Das wäre übrigens auch eine gute Gelegenheit, um insgesamt darüber nachzudenken, wo man Steuern durch Beiträge ersetzen kann. Viel zu viele Bereiche in unserem Staat, gerade auf dem Gebiet der Infrastruktur im weiteren Sinne, werden unabhängig von ihrer Nutzung aus dem großen Steuertopf bezahlt. Das beste Mittel gegen eine Umverteilung, die beständig Ungerechtigkeiten produziert, ist es, denjenigen für eine Leistung zahlen zu lassen, der sie auch in Anspruch nimmt. Wer bestellt, sollte auch zahlen.

 

Photo: DALIBRI from Wikimedia (CC BY-SA 3.0)

Die hessischen Minister Grüttner und Schäfer von der CDU und Al-Wazir von den Grünen haben kurz vor Weihnachten eine Vorschlag für die Verbesserung der Altersvorsorge in Deutschland präsentiert. Ein Deutschland-Fonds, in den alle einzahlen, soll die drohende Altersarmut in Deutschland beseitigen.

Größere Sparanstrengungen des Einzelnen sind tatsächlich notwendig. Der Grund ist, dass EZB-Präsident Mario Draghi den Zins vernichtet hat. Sparen in klassische Zinspapiere, in die überwiegend Lebensversicherungen investieren, sind nicht mehr lohnend. Die zehnjährige Staatsanleihe des Bundes rentiert seit Wochen unter 0,5 Prozent. Das ist besorgniserregend, weil es jungen Menschen die Lebensperspektive im Alter nimmt. Ein heute 30-Jähriger muss, wenn er zusätzlich 1000 Euro Rente mit 67 bis zum 90. Lebensjahr erhalten will, einen Kapitalstock von 600.000 Euro aufbauen. Erzielt sein Sparvorgang in den nächsten 37 Jahren keine Zinsen, muss er dafür monatlich 1400 Euro zur Seite legen. Wären es dagegen vier Prozent, würde seine monatliche Sparanstrengung bereits auf 580 Euro sinken. Letzteres ist für die Allermeisten schon sehr schwierig, Ersteres wohl unmöglich.

Der Vorschlag der drei Minister greift daher ein wichtiges Problem auf. Die Lösung ist jedoch viel zu staatsgläubig. So sollen die Arbeitgeber die Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung abführen und diese soll die Beiträge breit, auch in Aktien, anlegen. Schon daran muss man Zweifel hegen. Bislang war die Expertise der Deutschen Rentenversicherung in erfolgreicher Anlagepolitik überschaubar, hat sie doch im Umlagesystem das Geld, das sie eingenommen hat, gleich wieder ausgegeben.

Das Grundproblem der Altersvorsorge in Deutschland ist ihre Komplexität. Zahlreiche Durchführungswege in der betrieblichen Altersvorsorge hemmen Unternehmen, sich damit zu beschäftigen. Riester-Rente und Rürup-Rente sind für den Einzelnen ebenfalls komplizierte Produkte. Sie müssen verrentet, eine Garantie der Beiträge versprochen und in der Steuererklärung bürokratisch veranlagt werden. Eigentlich geht es immer nur um eine Frage: Wie viel darf der Sparer von seinem Ertrag behalten und wie viel muss er an den Staat an Steuern abführen? Das Grundproblem hat mit dem Steuerrecht zu tun und hier mit dessen Jährlichkeitsprinzip. Der Steuerbürger lebt immer nur vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Danach beginnt sein Leben neu, unabhängig davon, ob er sein Einkommen ausgibt – also konsumiert – oder ob er den Konsum in die Zukunft verschiebt – also spart. Das kennen wir zeitlebens nicht anders. Aber es ist dennoch falsch, weil es ungerecht ist. Es behandelt einen gleichen Sachverhalt, das Einkommen, ungleich und verzerrt damit Konsum- und Sparentscheidungen der Bürger. Es darf eigentlich keinen Unterschied machen, ob Einkommen am 31. Dezember eines Jahres erzielt wird oder erst am 1. Januar des Folgejahres. Entscheidend sollte sein, was damit gemacht wird. Es am Konsum festzumachen, wäre daher konsequent.

Besonders deutlich wird dieser Sachverhalt bei langfristigen Sparvorgängen. Ein vereinfachtes Beispiel: Wer heute ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 Euro im Jahr hat und einmalig 1000 Euro zur Seite legt, hat diesen Betrag bereits mit seiner Lohnsteuer versteuert (angenommen wird ein Steuersatz von insgesamt 25 Prozent). Hätte er es nicht versteuern müssen, weil er es nicht heute, sondern erst zu Beginn seines Ruhestandes in 40 Jahren konsumieren will, hätte er 1333 Euro anlegen können. Wir unterstellen, er legt diese 1333 Euro in langlaufende Staatsanleihen an und würde eine Verzinsung von drei Prozent pro Jahr erwarten.

In einer Welt ohne Steuern könnte er zu Beginn seines Lebensabends 4349 Euro erwarten. Investiert er aus versteuertem Einkommen 1000 Euro (1333 Euro – 25 Prozent) und seine jährlichen Zinserträge von drei Prozent werden mit der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent pro Jahr (3 – 25 Prozent = 2,25 Prozent) besteuert, dann hat er in 40 Jahren lediglich 2435 Euro angespart. Die Differenz von 1914 Euro sind seine gezahlten Steuern über 40 Jahre. Das entspricht einer steuerlichen Belastung von 44 Prozent. Hätte er heute konsumiert und nicht erst in 40 Jahren, so wäre seine steuerliche Belastung 25 Prozent gewesen. Der Staat fördert den heutigen Konsum und diskriminiert das Sparen.

Die Gerechtigkeitsdebatte fängt beim Steuerrecht an. Wie gespart wird, wann das Geld entnommen wird und wofür, sollte dem Einzelnen überlassen bleiben. Der Steuersatz sollte zu jedem Zeitpunkt gleich sein. Das wäre gerecht. Wer das bezweifelt, leistet Beihilfe zum heimlichen Diebstahl.

Erstmals erschienen in der Fuldaer Zeitung am 16.1.2016.

Photo: Mike Beales from Flickr (CC BY-ND 2.0)

Forderungen nach einer „Demokratisierung“ der EU laufen meist auf eine Stärkung von EU-Instanzen wie Parlament und Kommission heraus. Demokratie funktioniert jedoch umso besser, je mehr auf überschaubaren Ebenen entschieden wird. Die baltischen Staaten haben eine solche überschaubare Größe und sind auch darüber hinaus vorbildlich.

Demokratie: der Bürger als Wächter seiner eigenen Interessen

Es ist ein grundlegendes Missverständnis, Demokratie lediglich mit einem Abstimmungsmodus oder einer Institution zu verbinden. Demokratie heißt vor allem auch, wie es der englische Historiker Lord Acton einmal formulierte, „jeden Bürger zum Wächter seiner eigenen Interessen zu machen“. Darum ist es durchaus sinnvoll, dass wir etwa bei der Beschreibung unseres Staatswesens stets von einer „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ sprechen. Die EU wird nicht demokratischer, wenn ein Parlament gemeinsam Entscheidungen trifft über Steuern, Ausgaben und Gesetze für über 500 Millionen Menschen von Gibraltar bis Lappland, von Zypern bis Nordirland. Die EU wird demokratischer, wenn mehr Entscheidungen auf möglichst niedriger Ebene gefällt werden können. Ursprünglich stand dieses Subsidiaritätsprinzip ja auch einmal an der Wiege der Europäischen Union. Leider wurde es von dort bald in den Antiquitätenschrank verbannt, wo es nur noch für Sonntagsreden herausgeholt wird.

Eine wirkliche Demokratisierung der Europäischen Union würde darin bestehen, möglichst kleinen Einheiten möglichst große Kompetenzen zuzugestehen. Entscheidend für das Gelingen dieses Konzepts ist, dass die Einheiten eine überschaubare Größe haben. Verantwortlichkeiten müssen klar zu durchschauen sein. Konsequenzen aus politischen Entscheidungen klar definierbar und für die Betroffenen spürbar. Und Exit-Optionen müssen mit nicht allzu hohen Kosten verbunden sein. Bei einer weitgehend einheitlichen EU bleibt neben der Schweiz und Norwegen (die man sich erst einmal leisten können muss) nur noch die Auswanderung auf einen anderen Kontinent. Das sind bei weitem zu hohe Kosten für eine „Abstimmung mit den Füßen“.

Small is beautiful

Viele europäische Staaten sind eigentlich bereits zu groß, um die oben beschriebenen Kriterien zu erfüllen. Die baltischen Staaten haben hingegen Größen, die der sinnvollen Organisation eines freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens durchaus noch angemessen sind: Litauen mit 2,9 Millionen, Lettland mit etwa 2 Millionen und Estland mit 1,3 Millionen Einwohnern. Litauen ist also etwas kleiner als Berlin, Lettland so groß wie Ostwestfalen-Lippe und Estland wie der Regierungsbezirk Unterfranken.

Bei solchen Größen kennt man sich zwar nicht mehr persönlich, aber man teilt doch ähnliche Lebenswelten und kann den Nutzen oder Schaden von Entscheidungen noch verhältnismäßig gut übersehen. Hier ist das Einfallstor noch schmal für eine Umverteilung, die lauter Sonderinteressen bedient. Hier ist die Kontrolle von Politikern noch relativ leicht durchzuführen, einschließlich der Möglichkeiten, auf sie Druck auszuüben. Hier sind Politik und Bürokratie noch nicht in der vollen Anonymität und Symbolik verschwunden wie das bereits in den meisten europäischen Staaten der Fall ist, von der EU ganz zu schweigen.

Erfolgsgeschichten im Baltikum

Sicherlich tragen viele unterschiedliche Faktoren dazu bei, dass die baltischen Staaten in den Jahren seit ihrer Unabhängigkeit im Ganzen gesehen Erfolgsgeschichten geschrieben haben. Dennoch ist der Faktor der Größe nicht unwesentlich, weil sich viele Reformen und Innovationen überhaupt nur in diesem kleinen Kontext durchsetzen ließen. Denn kleine Einheiten sind nicht nur sehr viel einfacher echter demokratischer Kontrolle zu unterwerfen – kleine Einheiten sind auch ungleich flexibler, wenn es darum geht, auf Krisen zu reagieren oder unkonventionelle Wege zu beschreiten.

In allen drei Staaten wurden nach deren wiederhergestellter Unabhängigkeit im Jahr 1991 sehr umfassende marktwirtschaftliche Reformen in Gang gesetzt. Dieser Geist hat sich auch bis heute in großen Teilen durchgehalten und gehört zum Konsens der meisten politischen Parteien in den drei Ländern. Lettland hat sich aus einer massiven wirtschaftlichen Krise zwischen 2008 und 2010 durch für europäische Verhältnisse unerhörte Reform-Maßnahmen rasch wieder herauskatapultiert. Die Stellen im öffentlichen Sektor wurden um ein Drittel abgebaut, Löhne und Gehälter gekürzt und das Staatsdefizit nachhaltig reduziert. Die Folge war ein deutlicher Rückgang von Inflation, Arbeitslosenrate und ein deutlicher Anstieg des Wirtschaftswachstums. Eine Expertenstudie aus dem Jahr 2012 stellte fest: „Der Erfolg Lettlands lehrt, dass ein flexibler Arbeitsmarkt, verbesserte Rahmenbedingungen für Unternehmen und ein breiter gesellschaftlicher Konsens für Reformen eine wichtige Rolle spielen, um die Krise zu überwinden.“

Ein Europa, das dem Bürger dient

Nur Luxemburg hat im Euro-Raum eine ähnlich niedrige Staatsschuldenquote wie Estland (10,2% des BIP), Litauen (35,7 %) und Lettland (36,0 %). Gleichzeitig haben die drei Länder auch mit die niedrigsten Staatsquoten in Europa (Estland: 38,8 %; Lettland: 36,9 %; Litauen: 34,9 %). Während EU-weit die Arbeitslosigkeit seit dem Jahr 2010 nur um 0,3 % reduziert worden ist, ist sie in Litauen von 17,8 auf 9,6 Prozent zurückgegangen, in Lettland von 18,7 auf 9,8 und in Estland gar von 16,9 auf 5,7 Prozent. In allen drei Ländern gibt es eine Flat Tax und ein verhältnismäßig geringes Maß an Regulierungen – soweit das im Rahmen der EU noch möglich ist. Insbesondere Estland hat auch eine bemerkenswerte politische Kultur: Man kann dort per SMS wählen, es gibt die Möglichkeit einer e-residency und in fast 7 der 24 Jahre estnischer Unabhängigkeit wurde das Land von Ministerpräsidenten regiert, die unter 40 Jahre alt waren – der amtierende Taavi Roivas kam vor anderthalb Jahren im Alter von 34 Jahren ins Amt.

Eine langfristige Perspektive für die EU kann sich an diesen Staaten orientieren, die in vielerlei Hinsicht moderner sind als die großen Nationalstaaten im Westen Europas. Das wäre eine EU, in der kleinen Einheiten ein möglichst hohes Maß an Eigenständigkeit zugestanden wird. Die Brüsseler Politik und Bürokratie würden von ihrem Status als Planer zurückgestuft auf den von Diplomaten und Wächtern. Ihre Rolle bestünde darin, die Zusammenarbeit der kleinen Einheiten in verschiedenen Clubs (wie beispielsweise Schengen oder der Euro-Zone) zu koordinieren und eventuell auch eine gemeinsame Sicherheitspolitik zu koordinieren. Und sie bestünde ganz wesentlich darin, die Einhaltung der vier Grundfreiheiten der Europäischen Union zu überwachen und durchzusetzen. Alle anderen Hoheitsrechte würden hingegen auf jene Einheiten übertragen, wo sie der Bürger tatsächlich und real kontrollieren und bestimmen könnte. Es wäre ein Europa der Bürger, das den ursprünglichen Geist der Demokratie wieder ernst nimmt: jeden Bürger zum Wächter seiner eigenen Interessen zu machen. Es wäre ein Europa, das den Fortschritt fördert, dem Frieden dient und die Freiheit garantiert.