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Photo: Joe Gatling from flickr.com (CC BY 2.0)

Es gibt vieles, was man am Koalitionsvertrag von Union und SPD kritisieren kann. Es sind der mangelnde Mut, die fehlende Perspektive und die Reformunfähigkeit, die man mit Recht bemängeln muss. Aber eigentlich ist es das Bild, das von Bürgern und Unternehmen gezeichnet wird, das besonders entlarvend ist. Es ist das Bild des fürsorglichen Staates, der seine Untertanen an die Hand nimmt, ihnen die Lebensrisiken abnehmen und sie behüten und beschützen will. Die Koalitionäre behandeln die Bürger eigentlich wie Schafe. Sie dürfen ab und zu blöken, aber ansonsten werden sie regelmäßig geschoren und eingehegt.

Wer sich nicht benimmt, wird an den Pranger gestellt. So heißt es im Koalitionspapier: „Wir unterstützen eine gerechte Besteuerung großer Konzerne, gerade auch der Internetkonzerne wie Google, Apple, Facebook und Amazon.“ Es mag inzwischen wohlfeil sein, auf die Internetgiganten einzuprügeln. Doch ist es nicht bezeichnend, wenn hier allein US-Konzerne aufgeführt werden? Wenn die angehende Koalition schon Unternehmen wegen ihrer Steuerpraxis kritisiert, dann sollte sie doch erstmal vor der eigenen Haustüre kehren. Der Staatskonzern Airbus hat seinen Unternehmenssitz nicht deshalb in das niederländische Leiden verlegt, weil dort die Innenstadt so schön ist oder der Käse so gut schmeckt, sondern weil der Konzern das attraktive niederländische Steuerrecht anwendet, um seine Steuerlast geschickt auf nahe null zu drücken.

Doch sei es drum – das Steuerrecht leidet letztlich unter dem Anspruch der Einzelfallgerechtigkeit, und es wird von der künftigen Koalition weiter verschlimmbessert werden. Die Koalition erkennt eine vermeintliche Ungerechtigkeit und versucht diese detailreich im Steuerrecht anzupassen. Dieser Wettlauf gegen die Steuerabteilungen der Konzerne ist letztlich ein Hase-und-Igel-Spiel, das immer zulasten der kleineren und mittleren Unternehmen geht, die sich keine großen Steuerberatungskanzleien oder -abteilungen im Unternehmen leisten können oder wollen, sondern anschließend mit dem dann noch komplizierten Steuerrecht leben müssen.

Ein gerechtes Steuerrecht sähe anders aus. Es würde nicht auf den Einzelfall, auf groß oder klein, auf die Herkunft des Unternehmens oder sein Geschäftsmodell schauen. Ein gerechtes Steuerrecht würde allgemeine, abstrakte Regeln schaffen, die für alle gleich sind. Dieser Anspruch müsste Leitbild für das Steuerrecht sein. So ein Steuerrecht würde auch Lobbyinteressen aushebeln. Mittelständler können sich meist teure Vertretungen in der Hauptstadt nicht leisten, sondern nur die großen Konzerne.

Daher sollten insbesondere CDU und CSU Ludwig Erhards „Wohlstand für Alle“ hernehmen. Darin schreibt Erhard sehr eindrücklich über die Sonderinteressen in der Politik: „Das Nachgeben gegenüber einzelnen Forderungen bestimmter Wirtschaftskreise verbietet sich auch wegen der Interdependenz allen wirtschaftlichen Geschehens. Jede einzelne Maßnahme in der Volkswirtschaft hat Fernwirkungen auch in Bereichen, die von den Aktionen gar nicht betroffen werden sollen, ja, von denen niemand bei flüchtiger Beobachtung glauben möchte, dass sie von den Ausstrahlungen berührt werden.“ Hier gilt es anzusetzen, wenn man den Anspruch hat, Wohlstand für alle zu ermöglichen.

Erstmals veröffentlicht bei der Ludwig-Erhard-Stiftung.

Photo: Daniel Cheung on Unsplash

Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues und Kalle Kappner, Promotionsstudent an der Humboldt-Universität zu Berlin, Research Fellow bei IREF, Fackelträger von Prometheus.

Roboter in der Arbeitswelt werden immer populärer, was pessimistische Stimmen dazu bewegt, lauthals nach einer Robotersteuer zu rufen. Doch die krankt an zwei Problemen: Die Bemessungsgrundlage ist schwerlich zu definieren und sie würde Investitionen hemmen. Doch erst diese sichern unseren gesellschaftlichen Wohlstand.

Roboter werden die Arbeitswelt in den kommenden Jahrzehnten deutlich verändern und viele Tätigkeiten übernehmen, die heute von Menschen ausgeführt werden, etwa in der Pflege, im Transportgewerbe oder in der Rechtsberatung. Unbestritten profitiert die Menschheit, wenn Roboter weitere mühsame Tätigkeiten übernehmen. Dennoch bereitet die zunehmende Robotisierung der Arbeitswelt vielen Menschen Unbehagen. Sie fürchten wachsende Arbeitslosigkeit und Ungleichheit.

An Popularität gewinnt daher die Forderung, den Einsatz von Robotern gezielt zu besteuern – einerseits, um den Wandel auszubremsen, andererseits, um vermeintliche Verlierer zu kompensieren und Einkommensungleichheit zu mildern. Vergangene Automatisierungsschübe wurden von ähnlichen Ängsten begleitet, haben aber mittelfristig zu höheren Reallöhnen geführt und die Arbeitslosigkeit nicht erhöht. Nur wenige Menschen würden heute die Uhr zurückdrehen und auf die Vorteile des Webstuhls, der Massenproduktion oder des Computers verzichten wollen.

Auch die vierte industrielle Revolution birgt das Potenzial massiver Wohlstandsgewinne, die durch eine Robotersteuer zwar geschmälert, aber kaum umverteilt werden könnten. Damit alle Menschen an den Früchten des Wandels teilhaben, braucht es offene Märkte und viele Kapitaleigner.

Robotersteuer gewinnt an Popularität

„Wenn ein Roboter den Job eines Menschen übernimmt, sollte er auf ähnliche Weise besteuert werden wie menschliche Arbeiter“, so der wohl prominenteste Befürworter einer Robotersteuer, Bill Gates. Auch andere Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft haben sich für eine Robotersteuer ausgesprochen, darunter Steven Hawkings, Benoît Hamon, Thomas Straubhaar, Frank Appel, Robert Shiller und der österreichische Ex-Bundeskanzler Christian Kern, der in dieser Frage fast 80% seiner Landsleute hinter sich sieht.

Ihr Argument lautet wie folgt: Im Zuge der Robotisierung der Arbeitswelt steigen die Einkommen von Roboterbesitzern, während Menschen mit ersetzbaren Tätigkeiten sinkende Einkommen erfahren oder gar ihre Jobs verlieren. Das führt nicht nur zu wachsender Arbeitslosigkeit und Ungleichheit, sondern belastet auch den auf Sozialabgaben und Lohnsteuern angewiesenen Sozialstaat. Als Gegenmittel kommt eine gezielte Steuer auf den Einsatz von Robotern in Frage, deren Aufkommen Umverteilung und neue Arbeitsplätze finanzieren könnte. Außerdem wäre die Robotersteuer in der Lage, den Wandel abzubremsen und den Menschen Zeit zur Anpassung an die neue Arbeitswelt zu verschaffen.

Praktisches Problem: Was ist ein Roboter?

Was auf den ersten Blick wie eine vernünftige Reaktion auf den Wandel der Arbeitswelt klingen mag, ist bei näherem Hinsehen mit zahlreichen Problemen behaftet. So ist nicht klar, welche Teile des Kapitalstocks als Roboter der Besteuerung unterliegen sollten.

Jede Steuer braucht eine klar definierte Bemessungsgrundlage. Wenngleich wir alle ein Bild vor Augen haben, wenn wir an einen Roboter denken, fällt es nicht leicht zu definieren, welche Teile des Kapitalstocks einer Robotersteuer unterliegen sollten und welche nicht. Während herkömmliche Definitionen von technischen Apparaturen zur Übernahme mechanischer Arbeit ausgehen, schwebt den Befürwortern einer Robotersteuer eine breitere Definition vor. Sie wollen auch „Denkarbeiter“, also beispielsweise Bankangestellte oder Juristen, vor der Automatisierung schützen. Nicht nur die Abfüllanlage in der Brauerei, sondern auch der mit einer Beratungssoftware ausgestattete PC wäre demnach ein Roboter.

Doch haben nicht der Pflug oder der Container weitaus mehr Arbeitsplätze vernichtet als jeder Roboter? Ist das zentrale Kriterium tatsächlich, dass Roboter menschliche Arbeit ersetzen, so müsste eine konsistente Steuer nichtrobotische Werkzeuge ebenso einbeziehen – und würde sich somit kaum mehr von der bereits existierenden Kapitalertragsteuer unterscheiden.

Praktisches Problem: Können Roboter besteuert werden?

Selbst wenn eine konsistente Definition der zu besteuernden Roboter gelingen sollte, stellt sich die Frage, wie die Bemessungsgrundlage einer Robotersteuer ermittelt werden soll. Roboter beziehen kein Einkommen, das direkt besteuert werden könnte. Stattdessen müssten roboternutzende Unternehmen oder Roboterbesitzer besteuert werden. Vorstellbar wäre etwa eine Steuer auf jene Teile des Kapitalstocks, die als Roboter identifiziert wurden. Alternativ könnten der Gewinn oder Umsatz je nach der Roboterintensität variabel besteuert werden. Roboterbesitzer könnten im Rahmen der Einkommensteuer erhöhte Sätze für Einkünfte aus der Roboternutzung abführen.

In der Praxis laufen diese Vorschläge auf eine zusätzlich Ertragssteuer auf Roboter hinaus. Wird eine umfassende Roboterdefinition zugrunde gelegt, käme die Robotersteuer einer Erhöhung der Kapitalertragsteuer gleich, die langfristig nicht Kapitaleigner, sondern Konsumenten und Arbeitnehmern belastet. Wird eine engere Definition verwendet, müsste sich die Steuer auf ein komplexes und willkürliches Regelwerk stützen und böte so Anlass für allerlei Lobbyaktivitäten, Verteilungskämpfe und Ausweichreaktionen.

Bezeichnenderweise umschiffen die meisten Befürworter der Robotersteuer sowohl die Definitionsfrage als auch die Frage nach der konkreten Umsetzung.

Automatisierung: Eine Erfolgsgeschichte

Der Wandel der Arbeitswelt ist kein neues Phänomen. Der mechanische Webstuhl und die Dampfmaschine haben unter Zeitgenossen die Befürchtung genährt, dem Menschen ginge bald die Arbeit aus. So machte Karl Marx in seinem Kapital die vermeintliche Gesetzmäßigkeit aus, dass „[m]it der durch sie selbst produzierten Akkumulation des Kapitals die Arbeiterbevölkerung also in wachsendem Umfang die Mittel ihrer eignen relativen Überzähligmachung [produziere].“

Doch im Rückblick lässt sich feststellen, dass die industrielle Revolution nicht zu dauerhafter Arbeitslosigkeit führte, sondern viele neue Arbeitsplätze schuf. Kurzfristig möglicherweise gesunkenen Reallöhnen folgte ein beispielloses Lohnwachstum, sodass die Früchte der industriellen Revolution heute allen Menschen zu Gute kommen.

Auch jüngste Erfahrungen geben Anlass zu Optimismus: Trotz kontinuierlicher Automatisierung weisen die Arbeitslosenraten in hochtechnisierten Ländern wie den USA, Deutschland und Großbritannien über das letzte Jahrhundert keinen Aufwärtstrend auf. Maschinen haben Menschen nicht aus der Arbeitswelt verdrängt, sondern produktiver und damit reicher gemacht. Auch die Ungleichheit ist nicht explodiert. Tatsächlich bewirkt der technologische Fortschritt in Bezug auf viele Kategorien von Konsumgütern eine Angleichung der Konsumgewohnheiten.

Ist diesmal alles anders?

Historische Erfahrungen lassen vermuten, dass auch die „Automatisierungsdividende“ der vierten industriellen Revolution bei den Menschen ankommt – ganz ohne Robotersteuer. Oder gibt es Gründe für die Annahme, dass dieses Mal alles anders kommen wird?

Ein Problem könnte die Geschwindigkeit darstellen, mit der sich der Wandel vollzieht. Während die Robotisierung langfristig allen Menschen nützen dürfte, verlangt sie manchen Menschen enorme Anpassungsleistungen ab. Es ist außerdem vorstellbar, dass Menschen sich nicht beliebig qualifizieren können. Vielleicht stoßen wir irgendwann an eine Grenze, die immer weniger Menschen überspringen können. Ein solches Szenario würde nicht zwangsläufig zu Arbeitslosigkeit führen, aber möglicherweise zu dauerhaft sinkenden Reallöhnen für die Betroffenen und wachsender Einkommensungleichheit.

Aktuelle Studien deuten allerdings darauf hin, dass nur wenige der aktuell ausgeführten Jobs unmittelbar automatisiert werden können. Während Frey und Osborne schätzen, dass bis zu 47 % der US-amerikanischen Arbeitsplätze mit heutiger Technik automatisiert werden könnten, kommt eine neuere Studie der OECD auf Basis angemessenerer Analysemethoden zu durchschnittlich 9 % in den 21 untersuchten OECD-Ländern. Studien von McKinsey und dem Weltwirtschaftsforum kommen zu ähnlich moderaten Ergebnissen. Auch die vierte industrielle Revolution scheint den Menschen also viel Zeit zur Anpassung zu lassen.

Robotersteuer ist kontraproduktiv

Sollte es wider Erwarten zu wachsender Arbeitslosigkeit und Ungleichheit durch den vermehrten Einsatz von Robotern kommen, wäre die Einführung einer Robotersteuer dennoch kontraproduktiv. Als Steuer, die am Ende doch schlicht den Einsatz von Kapital bestraft, würde sie Anreize zum Investment in den Kapitalstock verringern und so langfristig zu verminderter Produktivität und geringerem Wohlstand führen. Darüber hinaus wären die Kosten vor allem durch Arbeitnehmer und Konsumenten zu tragen, in Form geringerer Löhne und höherer Preise.

Dass das Produktivitätswachstum derzeit zu gering und nicht zu hoch ausfällt, ist eine von vielen vertretene Position – zumindest lässt die staatliche Subventionierung von Forschung und Ausbildung im MINT-Bereich darauf schließen. Eine Robotersteuer würde diesen Bemühungen zuwiderlaufen. Damit alle Menschen von der Robotisierung profitieren, sind offene Märkte erforderlich, die in Konkurrenz stehende Unternehmenseigner dazu bewegen, Produktivitätsgewinne in Form von sinkenden Preisen an die Konsumenten weiterzugeben. Außerdem kann die Politik ihren Beitrag leisten, indem sie Personen mehr Möglichkeiten zum Kapitalbesitz lässt, etwa im Rahmen der Altersvorsorge.

Erstmals veröffentlicht bei IREF.

Photo: skeeze/Pixabay

Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues, und Justus Lenz, Leiter Haushaltspolitik bei Die Familienunternehmer/Die Jungen Unternehmer.

Seit Kurzem ist der Bundeshaushalt ausgeglichen und erzielt sogar leichte Überschüsse. Das liegt allerdings hauptsächlich an den niedrigen Zinsen und der starken Konjunktur. Berlin ist jetzt gut beraten, nicht weiter Politik auf Pump zu machen, sondern durch Schuldentilgung und Steuersenkungen Wachstum zu ermöglichen.

Angesichts jahrzehntelanger Defizite im Bundeshaushalt wirkt die Entwicklung der letzten Jahre beeindruckend: Der Bund verzichtet seit 2014 auf die Aufnahme zusätzlicher Schulden. Und erzielt sogar Überschüsse: Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2016 bleiben 7,7 Milliarden Euro übrig. Das derzeitige Plus ist allerdings nicht auf Veränderungen im Verhalten der aktuell politisch Verantwortlichen zurückzuführen. Wie ihre Vorgänger, haben auch sie die Staatsausgaben erhöht und so die Interessen der vielen verschiedenen Gruppen von Profiteuren staatlicher Aktivität bedient. Vielmehr sind exogene Faktoren für die schwarze Null verantwortlich: Niedrige Zinsen drücken die Ausgaben und die gute wirtschaftliche Situation erhöht die Einnahmen. In einer solchen Lage sind höhere Staatsausgaben aus der Sicht von Politikern verlockend. Deshalb sollten sie sich gerade jetzt auf die Regeln solider Haushaltspolitik besinnen und Schulden tilgen, Steuern senken sowie Wachstumsbarrieren abbauen.

Ausgeglichener Haushalt: Oft gepriesen, selten erreicht

Historisch betrachtet ist die jüngste Entwicklung bemerkenswert. In der Vergangenheit waren Versuche der Haushaltskonsolidierung auf Bundesebene regelmäßig mit Misserfolgen gekrönt. Spätestens nach dem starken Anstieg der Schuldenlast des Bundes im Zuge der deutschen Einheit, bemühten sich verschiedene Bundesregierungen um einen ausgeglichenen Bundeshaushalt und scheiterten mit verlässlicher Regelmäßigkeit.

So hatte Hans Eichel, von 1999 bis 2005 Bundesfinanzminister der rot-grünen Regierungskoalition, einige Jahre ernsthaft an der Konsolidierung des Bundeshaushalts gearbeitet. Noch Anfang 2002 verkündete er, den Haushalt bis 2006 ausgleichen zu wollen. Ein gutes Dreivierteljahr später war der Plan bereits Makulatur: Nach der Bundestagswahl 2002 hatte Kanzler Gerhard Schröder seinem Finanzminister die Rückendeckung entzogen, mit dem bekannten Satz: „Lass mal gut sein, Hans“. Auch sein Nachfolger Peer Steinbrück wollte die schwarze Null erreichen, scheiterte aber letztendlich an der Finanzkrise.

Lange Frist: „Ausgeglichene Staatshaushalte“ unabdingbar

Es ist offensichtlich: Langfristig kann die öffentliche Hand nicht mehr Geld ausgeben, als sie einnimmt. Verschuldet sich der Staat Jahr für Jahr zusätzlich, werden seine Gläubiger eines Tages an seiner Zahlungsfähigkeit zweifeln, wenn das Bruttoinlandsprodukt nicht mindestens ebenso schnell wächst wie der Schuldenberg. Der Staat muss sich dann entscheiden, ob er seine Ausgaben kürzt, seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die Druckerpresse zur Hilfe nimmt, um seinen Haushalt „auszugleichen“.

Es gibt durchaus bedenkenswerte Argumente dafür, mit Schulden temporär zusätzliche Ausgaben zu finanzieren, wenn die Konjunktur schwächelt. Anschließend sollten die Schulden jedoch wieder zurückgezahlt werden, ohne dass sich der Staat der Inflation bedient oder Mittel der finanziellen Repression zum Einsatz bringt. Lediglich Vulgär-Keynesianer sind der Meinung, es sei immer eine gute Zeit für die öffentliche Hand, zusätzliche schuldenfinanzierte Ausgaben zu tätigen.

Schulden und Überschüsse: Anspruch und Wirklichkeit

In der Realität lässt es sich jedoch nur selten beobachten, dass sich von Haushaltsüberschüssen und Tilgung geprägte Jahre an Zeiten der schuldenfinanzierten zusätzlichen Staatsausgaben anschließen.

Politiker unterliegen einem starken dauerhaften Anreiz, zusätzliche Ausgaben zu beschließen, mit denen sie viele mehr oder weniger kleine Gruppen potentieller Wähler zufriedenstellen, die durch einzelne Maßnahmen einen großen Nutzen erfahren. Die Kosten der Maßnahmen können Politiker auf alle Steuerzahler umlegen, die die individuellen Kosten spezieller Maßnahmen nicht als gravierend empfinden.

Können die Kosten der Maßnahmen zusätzlich per Schuldenaufnahme in die Zukunft verschoben werden, verringern sich die geringen politischen Kosten der Belastung heutiger Steuerzahler weiter. Der Anreiz für Politiker, heute zusätzliche Ausgaben zugunsten einzelner Interessengruppen zu tätigen, wird so verstärkt.

Derzeitige schwarze Null: Political business as usual

Die Erfahrungen der Konsolidierungsbemühungen im Bundeshaushalt passen in dieses Bild. Das gilt nicht nur für die vergeblichen Bemühungen von Eichel und Steinbrück. Es gilt auch für den derzeitigen erfolgreichen Anlauf zur Haushaltskonsolidierung von Finanzminister Schäuble. Denn die jüngsten Erfolge lassen sich nicht auf einen plötzlich erwachten Sparwillen zurückführen, sondern beruhen vor allem auf den äußerst günstigen Rahmenbedingungen.

 

Auch in den vergangenen Jahren sind die Ausgaben der Bundesregierung insgesamt gestiegen, mit einer Ausnahme: Der Schuldendienst ist dank niedriger Zinsen stark gesunken. Hinzu kommt die gute wirtschaftliche Situation, die für steigende Steuereinnahmen, aber auch punktuell sinkende Ausgaben im Sozialbereich sorgt.

Ein Sparwillen ist nur insofern aus dem beobachteten Ausgabeverhalten abzuleiten, als dass die Ausgaben etwas weniger gesteigert wurden als es die Spielräume zugelassen hätten. Aber auch dies ist nicht sicher. So kommt der Überschuss im Bundeshaushalt 2016 auch dadurch zustande, dass die Einnahmen des Staates höher ausfielenals erwartet.

Solide Haushaltspolitik: Schulden tilgen, Steuern senken, Wachstum ermöglichen

Einige Regeln der soliden Haushaltsführung sollten unter den derzeit günstigen Umständen unbedingt eingehalten werden, um die Lasten in Zeiten gewiss wiederkehrender ungünstigerer Umstände zu verringern:

Erstens, die Politik sollte nicht nur Haushaltsüberschüsse für die Schuldentilgung einsetzen, sondern darüber hinaus ein festes Tilgungsziel anstreben, um die ausstehenden Staatsschulden verlässlich zu reduzieren. Das Tilgungsziel könnte zum Beispiel festgemacht werden and den Zinsausgaben, die durch fallende Zinsen auf Staatsanleihen seit 2008 eingespart werden und die ausgewiesenen Überschüsse im Jahre 2016 bei weitem übersteigen. So könnte beispielsweise die Hälfte der eingesparten Zinsausgaben in die Schuldentilgung fließen.

Zweitens, Steuerentlastungen sind in der aktuellen Lage dringend geboten. Zum einen spricht die derzeit hohe Steuerquote, die von 21,4 Prozent in 2010 auf voraussichtlich 22,2 Prozent in 2016 stieg, für Steuersenkungen. Zum anderen sollten die den Staat finanzierenden Steuerzahler auch direkt von den sinkenden Zinsausgaben profitieren, zum Beispiel in Höhe der nach der Schuldentilgung verbleibenden Hälfte der eingesparten Zinsausgaben.

Drittens, der aktuelle Konsolidierungserfolg beruht neben den Niedrigzinsen vor allem auf der guten konjunkturellen Lage. Damit letzteres auch in Zukunft der Fall sein wird, sollte die Bundesregierung unbedingt eine wachstumsförderliche Politik verfolgen, also Konsumenten und Produzenten möglichst wenig Steine in den Weg legen. Neben Steuerentlastungen ist die Reduzierung von Bürokratiekosten und Lohnnebenkosten angezeigt. So sollte der administrative Aufwand rund um den Mindestlohn verringert und die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung angesichts der hohen Reserven von rund 11,5 Mrd. Euro gesenkt werden.

Chancen nutzen

Es wäre schade, wenn die aktuell gute Lage dazu führt, dass die Fundamente für die nächste Haushaltskrise gelegt werden. Wie unangenehm die Auswirkungen zu hoher Schuldenstände sein können, wurde in den vergangenen Jahren von einigen Mitgliedsstaaten der Eurozone demonstriert. Gerade angesichts dieser fortlaufenden Warnungen ist es unverständlich, dass sich die politisch Verantwortlichen in Deutschland mit den kurzfristigen Erfolgen bei der Konsolidierung begnügen, statt dauerhaft die Weichen für solide Staatsfinanzen zu stellen.

Aus unserer Sicht sollte sie dafür sparsam haushalten und finanzielle Spielräume nutzen, um Schulden zu tilgen, Steuern zu senken sowie gleichzeitig Barrieren für das wirtschaftliche Wachstum abzubauen — auf Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen.

Erstmals veröffentlicht bei IREF

Photo: Rosmarie Voegtli (CC BY 2.0)

Es gibt zweifelsohne populäre Sozialleistungen des Staates. Das Elterngeld gehört dazu. Ursprünglich auf 12 Monate angelegt, sollte es jungen Familien eine Transferleistung für mögliche Einkommensverluste in der Frühphase der Kindererziehung bescheren. Steigt der Partner anschließend für 2 Monate aus dem Beruf aus, kann das Elterngeld auf 14 Monate erweitert werden. Die alte große Koalition hat das Elterngeld mit einem Elterngeld Plus nochmals erweitert. Seit dem 1. Juni 2015 können Mütter oder Väter bei halbiertem Elterngeld doppelt so lange zuhause bleiben. Damit kann das Elterngeld insgesamt auf 28 Monate ausgedehnt werden. Arbeitgeber müssen in dieser Zeit flexibel sein und einen Arbeitsplatz im Betrieb weiter zur Verfügung vorhalten. VW, Siemens oder der Staat als Arbeitgeber werden damit nur wenig Probleme haben, kleinere Handwerksbetriebe dagegen schon. Sie müssen Arbeitsplätze freihalten, befristen oder umbesetzen.

Das Ganze ist nicht ganz billig zu haben. Das ehemalige Erziehungsgeld kostete den Steuerzahler 2,9 Milliarden Euro. Inzwischen werden 5,85 Milliarden Euro für das Nachfolgemodell aufgewandt (2015). Eine Verdoppelung der Ausgaben innerhalb von nicht einmal 10 Jahren. 1,6 Millionen Nutznießer gibt es. Fast 75 Prozent des Etats des Familienministeriums wird alleine dafür aufgewandt.

Wer so viel Geld verteilt, muss zwangsläufig eine positive Bilanz ziehen. Die geschäftsführende Familienministerin Katarina Barley ist daher besonders stolz auf das neue „Elterngeld Plus“ und den „Partnerschaftsbonus“: „Das Elterngeld Plus hat dazu geführt, dass Frauen wieder stärker in den Beruf einsteigen können, und dass sich Väter mehr Zeit für ihre Kinder nehmen. Mit dem Partnerschaftsbonus ermutigen wir die Eltern, die sich Zeit für Familie und Beruf partnerschaftlich aufteilen möchten, diesen Wunsch auch umzusetzen“, meint die Ministerin.

Die wirtschaftliche Situation der Bezieher zeigt, dass das Elterngeld vor allem eine Transferleistung für die Mittelschicht ist. 84 Prozent geben ihre wirtschaftliche Situation vor der Geburt als gut oder sehr gut an. Lediglich 3 Prozent als (eher) schlecht. Nur 14 Prozent der Nutzer berichten über ein aktuelles Haushaltseinkommen von weniger als 2.000 Euro.

Doch ist es sinnvoll, Sozialtransfers an die Mittelschicht auszureichen? Ist es Aufgabe des Staates, Lebensentwürfe zu steuern und zu beeinflussen? Wäre es nicht sinnvoller, Transfers auf diejenigen zu beschränken, die nicht aus eigener Kraft ihre Existenz sichern können? Das wäre sozial. Das Elterngeld ist dagegen keine soziale Wohltat. Es ist eigentlich das Gegenteil. Es ist Ausdruck der Anmaßung und des staatlichen Paternalismus.

Der Staat, seine Regierung und sein Parlament maßt sich ein Wissen an, wie die Bürger leben wollen, welche Ziele sie haben und wie sie ihre Kinderbetreuung organisieren, das keine Familienministerin und kein Familienpolitiker hat. Es sind individuelle Lebensentwürfe, die so verschieden sind, wie die Menschen. Sie steuern zu wollen, macht nicht nur diejenigen abhängig von Transferzahlungen, die es nicht aus eigener Kraft schaffen, sondern immer mehr Bürger, die es eigentlich könnten. Das führt letztlich zu einem immer größeren und mächtigeren Staatsapparat, den die gleichen Bürger bezahlen, die einen Teil davon wieder als Elterngeld, Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonus zurückerhalten. Übrig bleibt ein Wust an unproduktiver Bürokratie. Es ist eine Fata Morgana, die aber letztlich nur eine optische Täuschung des Steuerzahlers ist. Diese Art der Politik ist weder sozial noch gerecht, sondern führt am Ende zur Unmündigkeit der Bürger.

Erstmals erschienen bei Tichys Einblick.

Photo: Flickr, Günter Hentschel

Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues, und Kevin Spur, Student der Ökonomie an der Freien Universität Berlin.

Im Bruttoinlandsprodukt sind Haus- und Gartenarbeit nicht enthalten. Rechnet man diese dazu, erkennt man deutliche Unterschiede zwischen den USA und Deutschland. Ein Grund dafür ist die Einkommensbesteuerung, die bezahlte Arbeit für Ehepartner in Deutschland sehr unattraktiv macht.

Als Maß für den Output einer Volkswirtschaft ist es üblich, das Bruttoinlandsprodukt zu betrachten. Es misst den Wert aller für den Verkauf auf Märkten produzierten Waren nach Abzug aller Vorleistungen. Der durch unentgeltliche Arbeit entstandene Wert, zum Beispiel durch Haus- oder Gartenarbeit, findet jedoch gewöhnlich keine Berücksichtigung im BIP. Dabei ist das Ausmaß der Wertschöpfung durch unbezahlte Hausarbeit keineswegs zu vernachlässigen: 2013 hätte die vollständige Berücksichtigung der Hausarbeit das gemessene BIP um 31 % erhöht.

Dass heute relativ weniger Stunden auf unbezahlte Hausarbeit verwandt werden als früher, spiegelt die Entwicklung über die Jahre wider. Im Jahre 1992 wäre das gemessene BIP inklusive Hausarbeit noch um 37 % höher ausgefallen als das BIP ohne Hausarbeit. In den USA fällt der Anteil unentgeltlicher Hausarbeit am BIP deutlich niedriger aus. Es gibt steuerliche Gründe dafür, dass Deutsche – vor allem verheiratete Frauen – weniger entgeltlich arbeiten.

Hausarbeit und BIP

Alltäglich werden in Deutschland Leistungen wie Haus- und Gartenarbeit, Bauen und handwerkliche Tätigkeiten, Altenpflege sowie Kinderbetreuung oder ehrenamtliche Tätigkeiten unentgeltlich erbracht. Der durch diese Aktivitäten geschaffene Wert fließt nicht ins gemessene BIP ein. Würden beispielsweise zwei Nachbarn ihre Haus- und Gartenarbeit niederlegen und sich stattdessen gegenseitig für diese Leistungen bezahlen, stiege das BIP, obwohl die Wertschöpfung unverändert bliebe.

In das üblicherweise gemessene BIP fließt unentgeltliche Hausarbeit nicht ein, weil keine Markttransaktionen zu beobachten sind und somit für diese Leistungen keine Daten vorliegen. Soll die Wertschöpfung durch Hausarbeit vollständig im BIP berücksichtigt werden, muss ihr Wert zwangsläufig geschätzt werden. Im Zuge der Schätzung muss ermittelt werden, zu welchem Preis die Leistung auf dem Markt getauscht worden wäre. Um diese Frage zu beantworten, wird in der Regel die auf derartige Aktivitäten durchschnittlich verwendete Zeit mit dem Durchschnittslohn eines Hausangestellten multipliziert. Zusätzlich werden Abschreibungen auf langlebige Gebrauchsgüter berücksichtigt, die jedoch im Vergleich zur bewerteten Hausarbeit gering ausfallen.

Sinkender Anteil der Wertschöpfung durch Hausarbeit

Daten zur Bruttowertschöpfung durch unbezahlte Hausarbeit stellt das Statistische Bundesamt für die Jahre 1992, 2001 und 2013 bereit. In diesen Jahren erhob das Statistische Bundesamt Daten zur Verwendung des Zeitbudgets von Individuen, die Rückschlüsse auf die Anzahl der Stunden unbezahlter Hausarbeit zulassen, und kombinierte sie mit Daten aus der Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit.

 

2013 belief sich das BIP exklusive unbezahlter Hausarbeit auf 2.820 Milliarden Euro. Wäre die unbezahlte Hausarbeit berücksichtigt worden, wäre das gesamte BIP inklusive unbezahlter Hausarbeit mit 3.683 Milliarden Euro um 31 % höher ausgefallen. Der relative Anteil der unbezahlten Hausarbeit am gesamten BIP ging über die Jahre zurück. 1992 hätte das BIP durch die Berücksichtigung unbezahlter Hausarbeit bei 2.323 Milliarden Euro noch um 37 % höher gelegen.

Ähnliche Entwicklung in den USA

Auch in den USA nahm der Anteil der unbezahlten Arbeit an der gesamten Wertschöpfung ab. Für die Vereinigten Staaten stehen Daten für die Jahre 1965 und 2014 bereit. So wäre unter Berücksichtigung von Hausarbeit im Jahr 1965 das BIP noch um 37 % höher ausgefallen. 2014 hätte es dagegen in den USA nur um 23 % zugelegt. Dieser Anstieg fällt nicht nur im Vergleich zu 1965, sondern auch im Vergleich zu Deutschland im Jahre 2013 relativ gering aus.

Würde sowohl in Deutschland als auch in den USA die unbezahlte Hausarbeit berücksichtigt werden, läge der Output auch pro Person in den USA noch immer deutlich über dem deutschen, aber die BIPs pro Kopf der beiden Länder rückten näher zueinander. Das konventionelle Maß für das BIP überzeichnet folglich den BIP-Unterschied zwischen den USA und Deutschland.

USA: Mehr bezahlte Arbeit

Für die Unterschiede hinsichtlich des relativen Anteils der unentgeltlichen Hausarbeit am BIP mag es zum Teil kulturelle Gründe geben. Steuerliche Gründe spielen jedoch gewiss ebenfalls eine Rolle. So werden Transaktionen auf Märkten in den USA weniger stark besteuert als in Deutschland. Dadurch ist unentgeltliche Hausarbeit in Deutschland im Vergleich zu auf Märkten getauschter Arbeit relativ attraktiver. Es ist deshalb nicht überraschend, dass Erwerbstätige in den USA jährlich deutlich mehr Stunden arbeiten: 1.790 Stunden vs. 1.371 Stunden im Jahre 2015.

 

Ehegattensplitting hält Frauen vom Arbeitsmarkt fern

Dabei führt das in Deutschland zur Anwendung kommende Ehegattensplitting zudem dazu, dass der weniger verdienende Partner – häufig die Frau – einen relativ schwachen Anreiz hat, ihre Arbeitskraft auf dem Markt anzubieten. Während die Marktarbeit des weniger verdienenden Partners durch das Ehegattensplitting in Deutschland im Vergleich zu den USA häufig mit einem besonders hohen Grenzsteuersatz belastet wird, ist die unbezahlte Hausarbeit nicht zu versteuern. Auch das zeigt sich in den Daten.

So arbeiten vor allem verheiratete Frauen in Deutschland weniger entgeltlich als verheiratete Frauen in den USA. Alexander Bick und Nicola Fuchs-Schündeln nutzen Daten für die Jahre von 2001 bis 2008 und zeigen, dass verheiratete Frauen in Deutschland mit durchschnittlich 800 Stunden über 400 Stunden kürzer pro Jahr entgeltlich arbeiteten als verheiratete Frauen in den USA. Zudem schätzen sie, dass verheiratete Frauen in Deutschland knapp 300 Stunden mehr entgeltlich arbeiten würden, wenn die gemeinsame Veranlagung von Ehepartnern zugunsten einer verpflichtenden Einzelveranlagung bei gleichbleibenden Steuereinnahmen des Staates ersetzt würde.

Steuerreformen und unentgeltliche Hausarbeit

Wünschenswerte Steuersenkungen insbesondere bei der Einkommensteuer ließen die unentgeltliche Hausarbeit relativ zu entgeltlichen Tätigkeiten weniger attraktiv werden. Es käme zu zusätzlichen Markttransaktionen. Menschen würden weniger Aufgaben im Haushalt in Eigenregie erledigen und mehr Stunden auf Tätigkeiten verwenden, auf die sie spezialisiert sind. Die Einmottung des Ehegattensplittings hätte einen ganz ähnlichen Effekt. Durch die Umstellung auf Einzelveranlagung wäre es für den weniger verdienenden Partner angesichts niedrigerer Grenzsteuersätze attraktiver als heute, einer entgeltlichen Tätigkeit nachzugehen.

Erstmals veröffentlicht bei IREF.